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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-33/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
37 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
05.03.14, 18:06
Aktualisiert
05.03.14, 18:06
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Inhalt der Datei

Geschäftsbereich 4 - Kinder, Jugend und Bildung Datum: 5. März 2014 Spendenverwendung im Haushaltsjahr 2013 Antragsteller Pflegekinderdienst (PKD) Sachverhalt A. lebt seit dem 01.05.2001 als Pflegekind in Bedburg in Verwandtenpflege. Seine Mutter war aufgrund einer Alkoholproblematik nicht in der Lage, ihn zu versorgen. Im Jahre 2008 ist sie verstorben. Seinen leiblichen Vater kennt A. nicht. Das Zusammenleben zwischen Pflegeeltern und A. gestaltete sich schwierig. Immer wieder gab es Differenzen, A. hielt sich nicht an Absprachen und Regeln, seine Leistungen in der Schule verschlechterten sich zusehends. Ein familiäres Zusammenleben gibt es seit Jahren nicht mehr. A. verfügt über ein sehr schwach ausgeprägtes Selbstbewusstsein und traut sich wenig zu. Trotz aller Hindernisse möchte Familie A. weiterhin bei sich wohnen lassen, bis er es schafft, alleine wohnen zu können. A. hatte sich im vergangenen Jahr zum Ziel gesetzt, eine Ausbildungsstelle zu finden und danach auszuziehen. Er hat tatsächlich seinen Hauptschulabschluss geschafft und eine Ausbildungsstelle in Bedburg gefunden. Er hat in den letzten zwei Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. A. hat gelernt, sich von Auseinandersetzungen fernzuhalten, lässt sich nicht provozieren und verfolgt sein Ziel, die Ausbildung möglichst gut zu beenden. Seit seinem 18. Geburtstag hat er sich aktiv auf die Suche nach einer eigenen geeigneten Wohnung begeben. Er hat die Probezeit in seiner Ausbildungsstelle erfolgreich überstanden und nun sogar eine Wohnung innerhalb Bedburgs gefunden. A. ist gegenüber dem Jugendamt sehr kooperativ, hält sich an Absprachen und hat nahezu selbstständig alle erforderlichen Anträge für die Ausbildungsförderung, Wohngeld etc. gestellt. Er hat mit der ARGE Kontakt aufgenommen, um dort nach Fördermöglichkeiten zu fragen. Leider hat A. keinen Anspruch auf eine Unterstützung durch die ARGE. Die Unterzeichnerin begleitet A., bis dieser seine Wohnung bezogen hat und dort angekommen ist. Es wird ein Finanzplan erstellt. Da A. keine Möglichkeit hat, die für die Wohnung erforderliche Kaution aufzubringen, würden gerne Mittel von Auf Bedburg! dafür in Anspruch genommen werden. A. würde diese Kaution in monatlichen Raten in Höhe von 30,- Euro zurückzahlen. Der Mieter verlangt laut Mietvertrag eine Barzahlung bei Schlüsselübergabe in Höhe von 450,- Euro. Da A. zurzeit noch in seinem Jugendzimmer wohnt, hat er wenig Möbel für die Ausstattung seiner Wohnung. Eine Küche ist in der Wohnung bereits vorhanden. Folgende Möbel, bzw. Ausstattungsgegenstände benötigt er zusätzlich, die auch hiermit bei Auf Bedburg! beantragt werden: Bett Matratze Lattenrost Staubsauger Badezimmerspiegel Alternative Kosten Datum Zustimmung A. hat schon einige Haushaltsartikel selbst angeschafft oder sich schenken lassen. Dinge, die er sonst noch benötigen könnte, konnte er nicht sagen, er möchte abwarten, bis er eingezogen ist und sich diese Dinge dann selbst nach und nach kaufen (wenn er etwas Geld sparen konnte). Sollte A. die Möglichkeit der Unterstützung nicht erhalten, könnte er die Kaution nicht leisten und somit die Wohnung nicht beziehen. Die Streitigkeiten innerhalb seines jetzigen Wohnumfeldes würden weiterhin bestehen. Die Möglichkeit der Verselbstständigung wären für A. zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Kaution: 450,00 Euro Möbel: ca. 300,00 Euro Bei Schlüsselübergabe, zwischen Mitte April und Ende April Liegt vor.