Daten
Kommune
Bedburg
Größe
37 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
05.03.14, 18:06
Aktualisiert
05.03.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Geschäftsbereich 4 - Kinder, Jugend und Bildung Datum: 5. März 2014
Spendenverwendung im Haushaltsjahr 2013
Antragsteller
Pflegekinderdienst (PKD)
Sachverhalt
A. lebt seit dem 01.05.2001 als Pflegekind in Bedburg in
Verwandtenpflege.
Seine Mutter war aufgrund einer Alkoholproblematik nicht in der
Lage, ihn zu versorgen. Im Jahre 2008 ist sie verstorben. Seinen
leiblichen Vater kennt A. nicht.
Das Zusammenleben zwischen Pflegeeltern und A. gestaltete sich
schwierig. Immer wieder gab es Differenzen, A. hielt sich nicht an
Absprachen und Regeln, seine Leistungen in der Schule
verschlechterten sich zusehends.
Ein familiäres Zusammenleben gibt es seit Jahren nicht mehr. A.
verfügt über ein sehr schwach ausgeprägtes Selbstbewusstsein und
traut sich wenig zu.
Trotz aller Hindernisse möchte Familie A. weiterhin bei sich wohnen
lassen, bis er es schafft, alleine wohnen zu können.
A. hatte sich im vergangenen Jahr zum Ziel gesetzt, eine
Ausbildungsstelle zu finden und danach auszuziehen.
Er hat tatsächlich seinen Hauptschulabschluss geschafft und eine
Ausbildungsstelle in Bedburg gefunden. Er hat in den letzten zwei
Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. A. hat gelernt, sich von
Auseinandersetzungen fernzuhalten, lässt sich nicht provozieren und
verfolgt sein Ziel, die Ausbildung möglichst gut zu beenden.
Seit seinem 18. Geburtstag hat er sich aktiv auf die Suche nach einer
eigenen geeigneten Wohnung begeben. Er hat die Probezeit in
seiner Ausbildungsstelle erfolgreich überstanden und nun sogar eine
Wohnung innerhalb Bedburgs gefunden.
A. ist gegenüber dem Jugendamt sehr kooperativ, hält sich an
Absprachen und hat nahezu selbstständig alle erforderlichen Anträge
für die Ausbildungsförderung, Wohngeld etc. gestellt.
Er hat mit der ARGE Kontakt aufgenommen, um dort nach
Fördermöglichkeiten zu fragen.
Leider hat A. keinen Anspruch auf eine Unterstützung durch die
ARGE.
Die Unterzeichnerin begleitet A., bis dieser seine Wohnung bezogen
hat und dort angekommen ist. Es wird ein Finanzplan erstellt.
Da A. keine Möglichkeit hat, die für die Wohnung erforderliche
Kaution aufzubringen, würden gerne Mittel von Auf Bedburg! dafür in
Anspruch genommen werden.
A. würde diese Kaution in monatlichen Raten in Höhe von 30,- Euro
zurückzahlen.
Der Mieter verlangt laut Mietvertrag eine Barzahlung bei
Schlüsselübergabe in Höhe von 450,- Euro.
Da A. zurzeit noch in seinem Jugendzimmer wohnt, hat er wenig
Möbel für die Ausstattung seiner Wohnung. Eine Küche ist in der
Wohnung bereits vorhanden.
Folgende Möbel, bzw. Ausstattungsgegenstände benötigt er
zusätzlich, die auch hiermit bei Auf Bedburg! beantragt werden:
Bett
Matratze
Lattenrost
Staubsauger
Badezimmerspiegel
Alternative
Kosten
Datum
Zustimmung
A. hat schon einige Haushaltsartikel selbst angeschafft oder sich
schenken lassen. Dinge, die er sonst noch benötigen könnte, konnte
er nicht sagen, er möchte abwarten, bis er eingezogen ist und sich
diese Dinge dann selbst nach und nach kaufen (wenn er etwas Geld
sparen konnte).
Sollte A. die Möglichkeit der Unterstützung nicht erhalten, könnte er
die Kaution nicht leisten und somit die Wohnung nicht beziehen.
Die Streitigkeiten innerhalb seines jetzigen Wohnumfeldes würden
weiterhin bestehen. Die Möglichkeit der Verselbstständigung wären
für A. zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben.
Kaution: 450,00 Euro
Möbel: ca. 300,00 Euro
Bei Schlüsselübergabe, zwischen Mitte April und Ende April
Liegt vor.