Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
4,6 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
„Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, etwa ½ Jahr nach in Kraft treten der Satzung einen
Sachstandsbericht über Neuanmeldungen, Anzahl und Rasse der Hunde etc. vorzulegen.
Danach sollte entschieden werden, ob eine Hundezählung durch ein privates Unternehmen
durchgeführt wird.“