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Mitteilungsvorlage (Zweites Kibiz-Änderungsgesetz - Verfahrensstand)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
05.03.14, 18:06
Aktualisiert
05.03.14, 18:06
Mitteilungsvorlage (Zweites Kibiz-Änderungsgesetz
- Verfahrensstand) Mitteilungsvorlage (Zweites Kibiz-Änderungsgesetz
- Verfahrensstand)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-35/2014 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.03.2014 Betreff: Zweites Kibiz-Änderungsgesetz - Verfahrensstand Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Inhalt der Mitteilung: Am 17.12.2013 wurde im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein Westfalen der Referentenentwurf zur anstehenden Kibiz-Revision vorgestellt; das 2. KiBiz-Änderungsgesetz soll zum nächsten möglichen Kindergartenjahr, das heißt am 1. August 2014, in Kraft treten. Schwerpunkte der Revision stellen die Schärfung des Bildungsbegriffes im Elementarbereich, die Erhöhung der Planungssicherheit für Träger, die Entlastung beim Personal, die zusätzliche Förderung für Kitas mit besonderen sozialen Problemlagen und das Ersetzen des Sprachstandsfeststellungsverfahrens Delfin4 dar. Da der Entwurf der Revision sehr umfangreich ist, wird an dieser Stelle auf die entsprechende Quelle im Internet http://www.mfkjks.nrw.de/kinder-und-jugend/revision-kinderbildungsgesetz verwiesen. Wenngleich das Gesetz sich aktuell in der Verbändeanhörung befindet, werden nachfolgend die Schwerpunkte kurz angeführt: - der Sprachtest Delfin 4 fällt weg; ein einheitliches Folgesystem ist noch nicht gefunden - alle Kinder sollen, egal welche Betreuungsstundenzahl, ein warmes Mittagsessen erhalten - Zuzahlungsverbot in Einrichtungen und Tagespflege - Festsetzung der maximalen Schließtage - Planungsgarantie der Träger für das Folgejahr - Stärkung des elterlichen Wunsch- und Wahlrechtes - Begrenzung der Rücklagen und Wegfall des 10% Korridors - zusätzliche Mittel für Ergänzungspersonal bzw. Einrichtungen mit besonderem Bedarf - interkommunaler Kostenausgleich Insgesamt sollen die Rechte der Eltern gestärkt werden; bereits jetzt ist aufgrund der kritischen Stellungnahmen in der Verbändebeteiligung erkennbar, dass eine Umsetzung der v. g. Positionen für die Träger organisatorisch und personell nicht leistbar sein wird. Auch zeichnet sich bereits jetzt ab, dass durch die Novellierung auf Kommunen und Träger ein erheblicher Verwaltungsaufwand zukommen wird. Sobald die Neuregelungen zum Kinderbildungsgesetz beschlossen sind, wird die Fachverwaltung im Ausschuss über die möglichen Auswirkungen für die Stadt Bedburg berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Nicht erkennbar. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-35/2014 Seite 2