Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
11.03.2014
Erstellt
05.03.14, 18:06
Aktualisiert
05.03.14, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-35/2014
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.03.2014
Betreff:
Zweites Kibiz-Änderungsgesetz
- Verfahrensstand
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Inhalt der Mitteilung:
Am 17.12.2013 wurde im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes
Nordrhein Westfalen der Referentenentwurf zur anstehenden Kibiz-Revision vorgestellt; das 2.
KiBiz-Änderungsgesetz soll zum nächsten möglichen Kindergartenjahr, das heißt am 1. August
2014, in Kraft treten. Schwerpunkte der Revision stellen die Schärfung des Bildungsbegriffes im
Elementarbereich, die Erhöhung der Planungssicherheit für Träger, die Entlastung beim Personal,
die zusätzliche Förderung für Kitas mit besonderen sozialen Problemlagen und das Ersetzen des
Sprachstandsfeststellungsverfahrens Delfin4 dar.
Da der Entwurf der Revision sehr umfangreich ist, wird an dieser Stelle auf die entsprechende
Quelle im Internet http://www.mfkjks.nrw.de/kinder-und-jugend/revision-kinderbildungsgesetz
verwiesen. Wenngleich das Gesetz sich aktuell in der Verbändeanhörung befindet, werden
nachfolgend die Schwerpunkte kurz angeführt:
- der Sprachtest Delfin 4 fällt weg; ein einheitliches Folgesystem ist noch nicht gefunden
- alle Kinder sollen, egal welche Betreuungsstundenzahl, ein warmes Mittagsessen erhalten
- Zuzahlungsverbot in Einrichtungen und Tagespflege
- Festsetzung der maximalen Schließtage
- Planungsgarantie der Träger für das Folgejahr
- Stärkung des elterlichen Wunsch- und Wahlrechtes
- Begrenzung der Rücklagen und Wegfall des 10% Korridors
- zusätzliche Mittel für Ergänzungspersonal bzw. Einrichtungen mit besonderem Bedarf
- interkommunaler Kostenausgleich
Insgesamt sollen die Rechte der Eltern gestärkt werden; bereits jetzt ist aufgrund der kritischen
Stellungnahmen in der Verbändebeteiligung erkennbar, dass eine Umsetzung der v. g. Positionen
für die Träger organisatorisch und personell nicht leistbar sein wird. Auch zeichnet sich bereits jetzt
ab, dass durch die Novellierung auf Kommunen und Träger ein erheblicher Verwaltungsaufwand
zukommen wird.
Sobald die Neuregelungen zum Kinderbildungsgesetz beschlossen sind, wird die Fachverwaltung
im Ausschuss über die möglichen Auswirkungen für die Stadt Bedburg berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Nicht erkennbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP8-35/2014
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