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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: Umwandlung der Spielplatzfläche als Wohnbauland)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
20.06.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" 
hier: Umwandlung der Spielplatzfläche als Wohnbauland) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" 
hier: Umwandlung der Spielplatzfläche als Wohnbauland)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 105/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Königskamp" hier: Umwandlung der Spielplatzfläche als Wohnbauland Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 20.06.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Am 22.02.2007 hat der Ausschuss über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes beraten (Drucksache 36/2007). Der Änderung des Bebauungsplanes wurde zugestimmt. Ziel der Änderung ist die Erweiterung der bereits festgesetzten überbaubaren Fläche. Der vorliegende Antrag bezieht sich auf diese, noch vorzunehmende, 9. Änderung des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ setzt den Bereich südlich der Straße am Mühlenbach bis zur Schuckenhofstraße als Spielplatz fest. Diese Fläche besteht aus den zwei Flurstücken 62 und 619. Der Antragsteller besitzt das Flurstück 62. Für die gesamte als Spielplatz festgesetzte Fläche hat die Gemeinde Pachtverträge abgeschlossen. Der Pachtvertrag für das Flurstück 62 kann jährlich gekündigt werden. Der Pachtvertrag für das Flurstück 619 läuft bis 01.01.2015. Die Nutzung der Fläche als Spielplatz ist also gesichert. Solange die Gemeinde den Bebauungsplan nicht ändert, ist eine Nutzung als Bauland nicht möglich. An der Straße Am Mühlenbach liegt auch der Bereich der 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04. Die Bauplätze innerhalb dieser Änderung werden zur Zeit als Einfamilienhausgrundstücke vermarktet. Die ersten Baugenehmigungen / Freistellungen liegen vor. Auch im Bereich der vorgesehenen 9. Änderung ist eine Bebauung mit Einfamilienhäusern wahrscheinlich. In mittelbarer Nähe des Spielplatzes liegt auch das Baugebiet Brunsheide-Süd. Erfahrungsgemäß bauen in diesen Baugebieten Familien mit Kindern. -2- Im Ortsteil Schuckenbaum existieren drei bzw. vier weitere Spielplätze. Dies sind die Spielplätze an der Kolmarer Straße, der Am Bruche, der Holunderstraße sowie die dafür im Bebauungsplan „Brunsheide-Süd“ vorgesehene Fläche. Besonders für die zu erwartende neue Bebauung direkt an der Straße Am Mühlenbach ist die Lagegunst, der in Rede stehenden Fläche, enorm. Die fußläufige Entfernung vom Baugebiet Brunsheide-Süd beträgt nur ca. 400 m. Der Spielplatz Am Mühlenbach ist aufgrund seiner Ausstattung auch für ältere Kinder geeignet. Hier stehen größere Freiflächen zur Verfügung. Der in der Brunsheide-Süd vorgesehene Spielplatz wird dieses nicht bieten. Mit dem Wegfall des Spielplatzes würde eine „Angebotslücke“ entstehen. Alternative Flächen für Spielplätze stehen derzeit in der unmittel- und mittelbaren Umgebung nicht zur Verfügung. Die Spielplatzfläche ist im Zusammenhang auf beiden Flurstücken angelegt. Die Herausnahme nur einer Teilfläche des Spielplatz (Flurstück 62) ist deshalb nicht sinnvoll. Vor diesem Hintergrund ist die Notwendigkeit eines Spielplatzes an der Straße Am Mühlenbach weiterhin gegeben. Beschlussvorschlag: Der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ (hier: Umwandlung der Spielplatzfläche als Wohnbauland) wird nicht zugestimmt. Schemmel Anlagen: - Antrag - Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 08/04 „Königskamp“ - Übersicht Spielplätze in Schuckenbaum - Luftbild Spielplatz „Am Mühlenbach“