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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen, insbesondere mit eingeschränkter Alltagskompetenz, mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH für das Jahr 2011)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
09.02.11, 04:08
Aktualisiert
09.02.11, 04:08
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen, insbesondere mit eingeschränkter Alltagskompetenz, mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH für das Jahr 2011) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen, insbesondere mit eingeschränkter Alltagskompetenz, mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH für das Jahr 2011)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 142/2011 02.02.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 22.02.2011 Kreisausschuss 23.03.2011 Kreistag 12.04.2011 Verlängerung der Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen, insbesondere mit eingeschränkter Alltagskompetenz, mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH für das Jahr 2011 Sachbearbeiter/in: Frau Haas Tel.: (02251) 15 521 Abt.: 50 X Die Vorlage berührt den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. X Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: 331 01 Zeile: 15 gez. Hessenius Kreiskämmerer Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2011/2012 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH bis zum 31.12.2010 geschlossene Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen, insbesondere mit eingeschränkter Alltagskompetenz, für das Jahr 2011 zu verlängern und für das Jahr 2011 Mittel in Höhe von 28.377 € bereitzustellen. -2Begründung: Mit Schreiben vom 27.12.2010 hat die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH für die Wohnberatungsstelle für das Jahr 2011 einen Kreiszuschuss in Höhe von 29.796,00 € für 1,05 Stellen beantragt (s. Anlage). Förderfähig ist jedoch nur 1 Vollzeitstelle mit einem pauschalen Bemessungsbetrag von 56.754 €. Daher ergibt sich ein maximaler Kreiszuschuss in Höhe 28.377 € (50 % von 56.754 €). Grundlage für die Gewährung des Kreiszuschusses ist der Abschluss einer Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele. Die mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH geschlossene Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Wohnberatung für ältere oder behinderte Menschen, insbesondere mit eingeschränkter Alltagskompetenz, ist zum 31.12.2010 abgelaufen, so dass für das Jahr 2011 eine Verlängerung der bisherigen Vereinbarung erforderlich ist. Von einer Verlängerung der Vereinbarung im Jahre 2010 wurde zunächst abgesehen, da nach dem Ausstieg des Landes NRW aus der Förderung der Wohnberatungsstellen ab Juni 2009, eine Anpassung der Fördermodalitäten vorgesehen war (s. V 522/2009 und Z 2/V 522/2009). Laut Mitteilung des Landkreistages NRW vom 15.12.2010 wurde diese Thematik jedoch aufgrund von erheblichen zeitlichen Verzögerungen, die bei der Umstrukturierung im alten Ministerium für Gesundheit und Soziales NRW entstanden sind, erst im Herbst 2010 wieder aufgegriffen. Zwar haben mit Vertretern der Pflegekassen, der Bezirksregierung, des Bundesversicherungsamtes (BVA) und des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA NRW) Gespräche im Hinblick auf die Anpassung des Förderverfahrens und der Fördermodalitäten stattgefunden, eine inhaltliche Anpassung der Fördermodalitäten für 2011 war aber nicht mehr umsetzbar. Diese ist erst für das Jahr 2012 vorgesehen. Aus diesem Grunde erfolgt die Förderung der Wohnberatungsstellen im Jahr 2011 nach den bisherigen Regelungen. Ein Entwurf der Rahmenvereinbarung für die Wohnberatung mit den Anlagen Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung, Zielvereinbarung sowie Anforderungsprofil ist als Anlage beigefügt. Haushaltsmittel stehen in 2011 in erforderlicher Höhe zur Verfügung. Im Jahr 2010 hat die Wohnberatungsstelle der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH insgesamt 165 Beratungen durchgeführt, davon 80 Hausbesuche. In Zusammenarbeit mit anderen an der pflegerischen Versorgung beteiligten Institutionen wurden individuelle Lösungsmöglichkeiten entwickelt, die den Verbleib in der eigenen Wohnung sicherten, die häusliche Pflege erleichterten bzw. erst ermöglichten. Erhöhter Beratungsbedarf bestand vor allem im Hinblick auf Umbaumaßnahmen im Badezimmerbereich und auf Hilfsmitteleinsätze. Insgesamt haben die Beratungen der Wohnberatungsstelle im Vergleich zum Jahr 2009 um 13 % zugenommen. Vor dem Hintergrund der wichtigen präventiven Beratungstätigkeit der Wohnberatung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH mit dem Ziel, den Verbleib im häuslichen Bereich sicherzustellen, wird der Kreistag gebeten, der Verlängerung der Vereinbarung mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH für das Jahr 2011 zuzustimmen. Im Laufe des Jahres 2011 wird nach Bekanntgabe der endgültigen neuen Fördermodalitäten über eine Fortführung der Wohnberatung ab dem 01.01.2012 verhandelt werden müssen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)