Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
18.03.11, 04:05
Aktualisiert
01.04.11, 04:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 168/2011
28.02.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
23.03.2011
Kreistag
12.04.2011
Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
1. Ersatzwahl von zwei stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im
Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
2. Ersatzwahl einer Vertreterin/ eines Vertreters von stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger
der freien Jugendhilfe
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
x
Tel.: 15 624
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
s. Anlage
Zeile:
Kreiskämmerer
-2Begründung:
1. Ersatzwahl von zwei stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im Bereich
der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Aufgrund des endgültigen Ausscheidens von Herrn Rüdiger Forsbeck (Diakonisches Werk) sowie
Frau Kerstin Lenz (DPWV) als sonstige stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ist
eine Nachbesetzung erforderlich. Ein einfacher Rückgriff auf die stellv. Ausschussmitglieder ist bei
einem dauerhaften Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes nach einer gewissen Karenzzeit nicht
mehr zulässig.
Soweit ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses von einem anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe vorgeschlagen worden ist, so ist das Ersatzmitglied auf Vorschlag desjenigen Trägers,
der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hat, zu wählen. Dabei kann auf den ursprünglichen
Vorschlag nach § 4 Abs. 4 Satz 1 KJGH NRW zurückgegriffen werden, wenn in diesem Vorschlag
noch eine durch den entsprechenden Träger der freien Jugendhilfe vorgeschlagene Person enthalten
ist. Ein Einvernehmen mit dem entsprechenden freien Träger soll angestrebt werden.
Ansonsten ist bei dem entsprechenden Träger der freien Jugendhilfe ein neuer Vorschlag für die
Nachbesetzung einzuholen.
Im vorliegenden Fall schlägt das Diakonische Werk der ev. Kirchengemeinde Bad Münstereifel,
Euskirchen, Flamersheim, Weilerswist und Zülpich als neues ordentliches Mitglied Frau Nadine Günther vor (für Herrn Rüdiger Forsbeck, siehe Anlage I V 12/2009).
Seitens des Dt. Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wird Frau Annette Kyropoulos als ordentliches
Mitglied für Frau Kerstin Lenz vorgeschlagen.
2. Ersatzwahl einer Vertreterin/ eines Vertreters von stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger
der freien Jugendhilfe
Frau Annette Kyropoulos ist Stellvertretin für Herrn Wilhelm Schomaker im Jugendhilfeausschuss.
Sofern Frau Annette Kyropoulos zum ordentlichen Mitglied für den Jugendhilfeausschuss bestimmt
wird, ist eine Nachbesetzung erforderlich.
Seitens des Dt. Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wird Frau Petra Kückelhaus, geb. am 04.05.1959
(Eupener Str. 76, 53879 Euskirchen, DKSB e.V., Ortsverband Euskirchen) als stellvertretendes
Mitglied von Herrn Wilhelm Schomaker vorgeschlagen.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden in der Anlage I V 12/2009 markiert.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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