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Beschlussvorlage GB (Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses 1. Ersatzwahl von zwei stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe 2. Ersatzwahl einer Vertreterin/ eines Vertreters von stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
12.04.2011
Erstellt
18.03.11, 04:05
Aktualisiert
01.04.11, 04:06
Beschlussvorlage GB (Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
1. Ersatzwahl von zwei stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im 
Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
2. Ersatzwahl einer Vertreterin/ eines Vertreters von stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe) Beschlussvorlage GB (Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
1. Ersatzwahl von zwei stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im 
Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
2. Ersatzwahl einer Vertreterin/ eines Vertreters von stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 168/2011 28.02.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 23.03.2011 Kreistag 12.04.2011 Bildung und Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses 1. Ersatzwahl von zwei stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe 2. Ersatzwahl einer Vertreterin/ eines Vertreters von stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich x Tel.: 15 624 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: s. Anlage Zeile: Kreiskämmerer -2Begründung: 1. Ersatzwahl von zwei stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe Aufgrund des endgültigen Ausscheidens von Herrn Rüdiger Forsbeck (Diakonisches Werk) sowie Frau Kerstin Lenz (DPWV) als sonstige stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ist eine Nachbesetzung erforderlich. Ein einfacher Rückgriff auf die stellv. Ausschussmitglieder ist bei einem dauerhaften Ausscheiden eines Ausschussmitgliedes nach einer gewissen Karenzzeit nicht mehr zulässig. Soweit ein Mitglied des Jugendhilfeausschusses von einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vorgeschlagen worden ist, so ist das Ersatzmitglied auf Vorschlag desjenigen Trägers, der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hat, zu wählen. Dabei kann auf den ursprünglichen Vorschlag nach § 4 Abs. 4 Satz 1 KJGH NRW zurückgegriffen werden, wenn in diesem Vorschlag noch eine durch den entsprechenden Träger der freien Jugendhilfe vorgeschlagene Person enthalten ist. Ein Einvernehmen mit dem entsprechenden freien Träger soll angestrebt werden. Ansonsten ist bei dem entsprechenden Träger der freien Jugendhilfe ein neuer Vorschlag für die Nachbesetzung einzuholen. Im vorliegenden Fall schlägt das Diakonische Werk der ev. Kirchengemeinde Bad Münstereifel, Euskirchen, Flamersheim, Weilerswist und Zülpich als neues ordentliches Mitglied Frau Nadine Günther vor (für Herrn Rüdiger Forsbeck, siehe Anlage I V 12/2009). Seitens des Dt. Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wird Frau Annette Kyropoulos als ordentliches Mitglied für Frau Kerstin Lenz vorgeschlagen. 2. Ersatzwahl einer Vertreterin/ eines Vertreters von stimmberechtigten sachkundigen Bürgern/Bürgerinnen der im Bereich der öffentlichen Träger wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe Frau Annette Kyropoulos ist Stellvertretin für Herrn Wilhelm Schomaker im Jugendhilfeausschuss. Sofern Frau Annette Kyropoulos zum ordentlichen Mitglied für den Jugendhilfeausschuss bestimmt wird, ist eine Nachbesetzung erforderlich. Seitens des Dt. Paritätischen Wohlfahrtsverbandes wird Frau Petra Kückelhaus, geb. am 04.05.1959 (Eupener Str. 76, 53879 Euskirchen, DKSB e.V., Ortsverband Euskirchen) als stellvertretendes Mitglied von Herrn Wilhelm Schomaker vorgeschlagen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses wurden in der Anlage I V 12/2009 markiert. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)