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Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Köngiskamp" hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Köngiskamp"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,   der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Köngiskamp"
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,   der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 119/2007 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 "Köngiskamp" hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 23.08.2007 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuss beriet am 22.02.2007 über den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich ein Konzept für die Änderung des Bebauungsplanes erarbeitet. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes ermöglicht eine Bebauung mit Einfamilienhäusern. Aufgrund der Topographie des Geländes sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes auch Gebäude ermöglichen, die über Wohnräume im Untergeschoss des Hauses verfügen. Die Festsetzungen sollen weiterhin verhindern, dass eine Bebauung entsteht, die eine Riegelwirkung entfaltet. Im Ausschuss am 22.02.2007 wurde kurz die Frage angesprochen, ob das neue beschleunigte Verfahren zur Bebauungsplanänderung auf die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ anwendbar ist. Voraussetzung hierfür wäre, das die vorliegende Planung eine Maßnahme der Innenentwicklung darstellt. Anfang des Jahres war noch unklar, ob hierunter auch Flächen zu verstehen sind, die von vorhandenen noch nicht ausgenutzten Baurechten „umgeben“ sind, aber noch nicht von Bebauung geprägt werden. In der aktuell vorliegenden Literatur wird die Auffassung vertreten, Innenentwicklung könne nur auf Flächen stattfinden, die von Bebauung bereits geprägt sind. Vor diesem Hintergrund ist ein Vollverfahren nach “Altem Recht“ anzuraten. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 9. Änderung Bebauungsplanes 08/04 „Königskamp“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. des 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 9. Änderung des Bebauungsplanes 08/04 „Königskamp“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. -2- Schemmel