Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
72 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE
9.
Änderung
„Königskamp“
des
Bebauungsplanes
Planzeichnung
Textliche Festsetzungen
Begründung
Stand: August 2007 – Frühzeitige Beteiligung
Nr.
08/04
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Inhalt
Übersicht 1: 5000 ...................................................................................................................... A
Präambel.....................................................................................................................................B
Planzeichnung ............................................................................................................................C
Planzeichenerklärung ................................................................................................................ D
Textliche Festsetzungen .............................................................................................................E
Hinweise.................................................................................................................................... G
Bodenaushub ......................................................................................................................... G
Niederschlagsableitung ......................................................................................................... G
Denkmalschutz ...................................................................................................................... G
Örtliche Bauvorschriften ....................................................................................................... G
Rechtsgrundlagen ...................................................................................................................... G
Verfahrensvermerke .................................................................................................................. H
Begründung ................................................................................................................................ 1
I Allgemeines ............................................................................................................................. 1
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes ..................................................... 1
2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, bisherige / künftige Darstellung ................. 1
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung........................................ 1
4. Abgrenzung des Geltungsbereiches ................................................................................... 2
5. Verfahren............................................................................................................................ 2
II Gegenwärtige Rahmenbedingungen....................................................................................... 3
1. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse ....... 3
2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand / Nutzung.............................................................. 3
3. Immissionsbelastung .......................................................................................................... 3
4. Bestehendes Planungsrecht ................................................................................................ 4
III Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der Planung .................................... 4
1. Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des
Bodenschutzes........................................................................................................................ 4
a) Grundsätzliche Aussagen zu einzelnen Belangen.......................................................... 4
b) Eingriffsregelung ........................................................................................................... 4
c) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden unter Begrenzung der
Bodenversiegelung, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Beachtung der Aspekte zur
Nachverdichtung und Innenentwicklung, Aussagen zu Altlasten / Bodenschutz /
Bodenaushub und Bodenentsorgung.................................................................................. 5
2. Belange des Verkehrs / der Erschließung .......................................................................... 6
3. Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes .................................................................. 6
4. Belange der Ver- und Entsorgung, der Oberflächenentwässerung und des
Wasserschutzgebietes............................................................................................................. 7
Gewässer ............................................................................................................................ 7
Wild abfließendes Wasser.................................................................................................. 7
Schmutzwasserableitung .................................................................................................... 7
Niederschlagswasserableitung ........................................................................................... 7
Wasserversorgung .............................................................................................................. 7
Elektrizität und Telekommunikation.................................................................................. 7
Löschwasserversorgung ..................................................................................................... 7
5. Zukünftige Nutzung ........................................................................................................... 8
a) Städtebauliches Konzept ................................................................................................ 8
b) Erläuterung der Festsetzungen....................................................................................... 8
I
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
IV Umweltbericht (Entwurf) .................................................................................................... 10
1 Einleitung .......................................................................................................................... 10
1.1 Inhalt des Planes......................................................................................................... 10
1.2 Ziele des Umweltschutzes.............................................................................................. 10
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen................................................. 10
2.1 Bestandsaufnahme...................................................................................................... 10
2.2 Prognose ..................................................................................................................... 10
2.3 Vermeidung, Verringerung und Ausgleich ................................................................ 10
2.4 Planungsalternativen .................................................................................................. 10
2.5 Bewertung / Zusammenfassung der Umweltauswirkungen....................................... 10
3 Zusätzliche Angaben ......................................................................................................... 10
3.1 Methodik/ Vorgehensweise........................................................................................ 10
3.2 Monitoring.................................................................................................................. 10
3.3 Zusammenfassung...................................................................................................... 10
V Zusammenfassende Erklärung ............................................................................................. 10
1. Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligungen berücksichtigt wurden.................................................................... 10
2. Art und Weise der Berücksichtigung der geprüften anderweitigen
Planungsmöglichkeiten ........................................................................................................ 10
3. Verfahren.......................................................................................................................... 10
II
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Übersicht 1: 5000
Karte siehe Anlage
A
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Präambel
Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 86 der
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V. mit § 41 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die 9.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“, bestehend aus der
Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen
Bauvorschriften, als Satzung beschlossen.
Leopoldshöhe, _________________
________________________
Bürgermeister
B
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Planzeichnung
Planzeichnung siehe Anlage
C
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Planzeichenerklärung
Art der baulichen Nutzung
WA
Allgemeines Wohngebiet
(§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §4 BauNVO)
Maß der baulichen Nutzung
z.B. GRZ 0,3
z.B.
Grundflächenzahl als Höchstmaß
(§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
Geschoßflächenzahl als Höchstmaß
0,6
(§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
z.B. II
Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß
(§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
Stellung baulicher Anlagen
Firstrichtung
(§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
Höhe baulicher Anlagen
TH z.B. bis 3,80 m
Traufhöhe als Höchstmaß
(§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO)
Bauweise, Baulinie, Baugrenze
o
offene Bauweise
(§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 BauNVO)
nur Einzelhäuser zulässig
(§9 Abs.1 Nr. 2 BauGB, §22 und §23 BauNVO)
Baugrenze
(§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 und §23 BauNVO)
Verkehrsflächen
Straßenverkehrsfläche (öffentlich)
(§9 Abs. 1 Nr. 11und Abs. 6 BauGB)
Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen
Unterirdische Wasserleitung
(§9 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 6 BauGB)
Planungen und Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Planungen und Nutzungsregelungen, Maßnahmen und
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft
(§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, §22 und §23 BauNVO)
Sonstige Planzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung
des Bebauungsplans
(§9 Abs. 7 BauGB)
D
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Textliche Festsetzungen
I Art und Maß der Nutzung
WA II O (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO und §22 BauNVO):
Gartenbaubetriebe sind nicht zulässig.
II Überbaubare Flächen/ Garagen und Nebenanlagen
II.1 Garagen (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 und §23 BauNVO):
Garagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Alle Bauteile von Garagen müssen zu den öffentlichen Verkehrsflächen einen
Abstand von mindestens 1,0 m einhalten. Die Vorschriften über den Stauraum
bleiben hiervon unberührt.
II.2 Erdaufschüttungen ((§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 und §23 BauNVO):
Auf den nichtüberbaubaren Flächen sind Erdaufschüttungen nur bis zu einer Höhe
von 50 cm und nur bis 5 m hinter der Baugrenze sowie zwischen Baugrenze und
öffentlicher Verkehrsfläche zulässig. Darüber hinaus sind sie nicht zulässig.
II.3 Nebenanlagen (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 und §23 BauNVO):
Außerhalb der überbaubaren Flächen sind Nebenanlagen nur bis zu einer Größe von
30 m3 zulässig.
III Gebäudehöhen (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO):
III.1 Sockel:
Die Oberkante des Fertigfußboden (OKFF) darf maximal 30 cm über der
Straßenhöhe liegen.
III.2 Traufhöhen:
Es sind Traufhöhen von bis zu maximal 3,80 m zulässig.
Oberer Bezugspunkt: Schnittpunkt der Außenwände mit der Oberkante der
Dachhaut.
Unterer Bezugspunkt: Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses
IV Gestalterische Festsetzungen (§9 Abs. 1 und 7 BauGB sowie § 86 BauO NRW):
IV.1 Dachneigung:
Es sind geneigte Dächer mit einer Neigung von 30 bis zu 45 Grad zulässig.
IV.2 Drempel:
Drempel sind bis zu einer Höhe von 80 cm zulässig.
Der Drempel wird von der Oberkante Rohdecke bis zur Unterkante der Fußpfette
gemessen.
Die Festsetzung gilt über die gesamte Gebäudelänge.
E
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
IV.3 Dachaufbauten und Dacheinschnitte:
Sämtliche Dachaufbauten sind nur als Gaube, Loggien oder Dacheinschnitte und
Nebengiebel zulässig.
•
•
•
•
•
•
Alle Dachaufbauten müssen einen seitlichen Abstand einhalten.
Zwischen Dachaufbauten/ Dacheinschnitten ist mind. 1,00 m Abstand
einzuhalten.
Als Länge für Dachaufbauten / Dacheinschnitte ist max. ein Drittel der
Gebäudelänge zulässig.
Zwischen Traufe und Dachgaube sind mindestens zwei Dachziegelreihen
vorzusehen.
Die Gaubenhöhe (Vorderhöhe ohne Dachfläche) darf höchstens 1,50 m
betragen.
In der Gaubenvorderfront sind nur Fenster einschließlich ihrer konstruktiv
notwendigen Bauteile zulässig.
F
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Hinweise
Bodenaushub
Gemäß § 3a der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe (21.11.1993) soll
bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert und
transportiert werden, dass Vermischungen mit Bauschutt, Baustellenabfällen und
anderen Abfallstoffen unterbleiben. Soweit möglich, sollte daher Bodenaushub
innerhalb des Plangebietes verbracht werden.
Niederschlagsableitung
Aufgrund des § 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die
öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder
ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies unter Maßgabe der
Bodenverhältnisse und ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich
ist. Dabei ist allerdings § 53 Abs. 1 c des Landeswassergesetzes besonders zu
beachten. Somit ist im Einzelfall Rücksprache mit dem Abwasserwerk der Gemeinde
Leopoldshöhe zu führen und die Entwässerungssatzung der Gemeinde
Leopoldshöhe zu berücksichtigen.
Denkmalschutz
Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa
Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt
werden, ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung
unverzüglich der Gemeinde oder dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag:
Lippisches Landesmuseum Detmold, Tel.: 05231/9925-0, anzuzeigen und die
Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu belassen.
Örtliche Bauvorschriften
Gem. § 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen
Festsetzungen im Text „örtliche Bauvorschriften“ erlassen. Mit ihrer Aufnahme in den
Bebauungsplan werden sie zugleich Bestandteile des Bebauungsplanes. Verstöße
gegen die gestalterischen Festsetzungen gelten als Ordnungswidrigkeit gem. § 84
BauO NRW.
Rechtsgrundlagen
•
•
•
•
•
•
Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBI. I S. 3316)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der aktuellen Fassung der
Bekanntmachung vom 25. März 2002 (BGBI. I S. 1381)
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung der
Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256)
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58)
G
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Verfahrensvermerke
Katasternachweis
Die Darstellung des gegenwärtigen Zustandes stimmt
mit den Katasterunterlagen
überein.
Eindeutigkeit
Es wird bescheinigt, dass
die Festsetzungen der
städtebaulichen Planung
geometrisch eindeutig
sind.
Die Planunterlagen für den
Geltungsbereich des Planes
auf der Grundlage der
Flurkarte im
M 1:1000 entsprechen dem
Stand v.
Aufstellung
Auslegung
Dieser Plan ist gemäß § 2 des
Baugesetzbuches durch
Beschluss des Hochbau- und
Planungsausschusses der
Gemeinde Leopoldshöhe
vom _____________
aufgestellt worden.
Der Hochbau- und
Planungsausschuss der Gemeinde
Leopoldshöhe hat in seiner
Sitzung am ____________ dem
Entwurf des Bebauungsplanes
zugestimmt und seine öffentliche
Auslegung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung wurden ortsüblich am
______________
bekanntgemacht.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes und der
Begründung haben vom
_____________ bis
_____________ gem. § 3Abs. 2
BauGB öffentlich ausgelegen.
Der Aufstellungsbeschluss
wurde am
_________________
ortsüblich bekanntgemacht.
_____________
Detmold, den
Detmold, den
Leopoldshöhe, den
Kreis Lippe
Im Auftrag
Kreis Lippe
Im Auftrag
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Landrat, Kreis Lippe
Vermessung und Kataster
Der Landrat, Kreis Lippe
Vermessung und Kataster
(Schemmel)
(Bürgermeister)
Satzungsbeschluss
Inkrafttreten
Dieser Bebauungsplan ist
gem. § 10 des
Baugesetzbuches vom Rat
der Gemeinde
Leopoldshöhe am
_________________ als
Satzung beschlossen
worden.
Dieser Bebauungsplan ist
gemäß § 10 (3) BauGB am
_____________
Im Amtsblatt des Kreises
Lippe bekanntgemacht
worden.
Leopoldshöhe, den
Gemeinde Leopoldshöhe
Planverfasser
Der Entwurf des
Bebauungsplanes ist vom
Bauamt der Gemeinde
Leopoldshöhe ausgearbeitet
worden.
Der Bebauungsplan ist
damit am
______________
rechtsverbindlich
geworden.
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Leopoldshöhe, den
Gemeinde Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
Gemeinde Leopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
(Schemmel)
(Bürgermeister)
(Schemmel)
(Bürgermeister)
H
(Schemmel)
(Bürgermeister)
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Begründung
I Allgemeines
1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes
Die Nachfrage nach Baugrundstücken, die für den Bau von Einfamilienhäusern
geeignet sind, hält in der Gemeinde Leopoldshöhe unvermindert an. Diese
Nachfrage wird durch die Grundstücksverkäufe im Baugebiet „Brunsheide-Süd“
belegt.
Auf dem Grundstück innerhalb des Änderungsgebietes sind bereits seit 1967
Baurechte festgesetzt (Reines Wohngebiet in eingeschossiger und offener
Bauweise).
Der Haustyp, der der planerischen Konzeption im Jahr 1967 zugrunde lag, war ein
Bungalow mit flacher Dachneigung. Die Nachfrage nach Baugrundstücken, die
diesen Haustyp ermöglichen, ist immer noch gering, auch wenn er als für
barrierefreies Bauen besonders geeigneter Haustyp wieder stärker nachgefragt wird.
Die Grundstücke liegen aber am Ortstrand von Schuckenbaum. Für den Bau von
altengerechten Wohnformen sind im Gemeindegebiet andere, geeignetere
Grundstücke vorhanden. Die vorliegende Überplanung des Grundstückes setzt daher
Baurechte fest, die den Bau von Einfamilienhäusern ermöglichen. Im Gegensatz zum
Urplan lassen die Festsetzungen daher Wohnräume im Dachbereich und als
zusätzliche Alternative auch Wohnräume im Untergeschoss des Hauses zu.
Die Änderung und geringfügige Erweiterung des Bebauungsplanes leistet damit
einen Beitrag zur Deckung der im Gemeindegebiet vorhandenen Nachfrage nach
Wohnbauland. Durch die Änderung der Baugrenzen werden Flächen, die innerhalb
des Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind, mit
Baurechten versehen. Diese zusätzlichen Baumöglichkeiten runden die mögliche
Bebauung am Ortsrand von Schuckenbaum ab.
2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, bisherige / künftige
Darstellung
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15.06.1971,
zuletzt geändert mit der 18. Änderung, stellt die Flächen, die im Änderungsbereich
als WA festgesetzt sind, bereits als Wohnbaufläche dar. Die vorliegende Planung –
mit dem Gebietscharakter WA - stimmt daher mit der Darstellung des wirksamen
Flächennutzungsplanes überein.
3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Im GEP (TA Oberbereich Bielefeld) ist der Geltungsbereich der vorliegenden
Änderung des Bebauungsplanes als Allgemeiner Siedlungsbereich und
Siedlungsschwerpunkt dargestellt.
Die Planungsziele und Festsetzungen stimmen daher mit den Zielen der
Regionalplanung und Raumordnung überein.
1
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
4. Abgrenzung des Geltungsbereiches
Der Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4.
Der Geltungsbereich wird im einzelnen wie folgt umgrenzt:
• im Norden durch die Straße Am Mühlenbach
• im Westen durch die Straße Am Königskamp
• im Osten durch den angrenzenden Spielplatz
• im Süden durch den Mühlenbach
Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Flächengröße von ca. 14.321 m².
Ein Planausschnitt der Deutschen Grundkarte (DGK) ist auf Seite A beigefügt.
5. Verfahren
Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ wird als
Vollverfahren durchgeführt. Durch die Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes werden Grundzüge der Planung berührt.
2
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
II Gegenwärtige Rahmenbedingungen
1. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und
Bodenverhältnisse
Das Änderungsgebiet befindet sich im Ortsteil Schuckenbaum der Gemeinde, direkt
am Ortsrand.
In der Umgebung ist bereits Bebauung vorhanden. Diese Wohnbebauung ist als Einund Zweifamilienhaus in offener Bauweise ausgeführt. Die umgebende Bebauung ist
überwiegend
eingeschossig.
Zweigeschosssige
Gebäude
prägen
die
Umgebungsbebauung nur in sehr geringem Ausmaß (z.B. ein vorhandenes Gebäude
entlang der Straße Am Königskamp).
Die Dachlandschaft ist durch geneigte Dächer geprägt, die als Satteldach ausgeführt
sind.
Das Gelände im Änderungsgebiet fällt zum Mühlenbach hin steil ab. Die Neigung des
Geländes beträgt in dieser Richtung bis zu ca. 10 %. Weiterhin fällt das Gelände
auch im Verlauf der Straße Am Mühlenbach in Richtung zur Straße Am Königskamp.
Gemäß der Bodenkarte, herausgegeben vom Landesvermessungsamt NRW 1983,
letzte Fortführung 1999, steht im Geltungsbereich überwiegend der Bodentyp
Pseudogley an. Die Bodenart wird durch den hohen Lehmanteil der Böden geprägt.
Dieser Bodentyp findet sich auf den angrenzenden schon bebauten Grundstücken.
Die Eignung, des im Änderungsgebietes anstehenden Bodens, als Baugrund dürfte
somit gegeben sein. Auf den Flächen, die zukünftig als Ausgleichsfläche festgesetzt
werden findet sich auch der Bodentyp Gley.
2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand / Nutzung
Das Grundstück innerhalb des Änderungsbereiches befindet sich in Privatbesitz.
Die Fläche ist bisher zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt worden. Im Südwesten
des Grundstückes befindet sich derzeit ein Gehege, das der Zucht von Ziergeflügel
dient. Diese Nutzung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden, die baulichen Anlagen
aber noch vorhanden.
3. Immissionsbelastung
Nördlich anschließend an das Änderungsgebiet finden sich weitere Brachflächen
(planungsrechtlich festgesetzt sind diese als WA) und bereits vorhandene
Wohnbebauung.
In der Nähe des Änderungsbereiches befindet sich die Kläranlage Schuckenbaum.
Die Kläranlage hat eine Kapazität von 24.000 EGW und entspricht dem Stand der
Technik.
Die Klärbecken haben eine Entfernung von über 300 m zum unbebauten Teil des
Änderungsgebietes. Ein kleiner Teil des Änderungsgebietes unterschreitet den
Abstand von 300 m.
Im Süden schließt sich der Außenbereich mit landwirtschaftlich genutzten Flächen an
das Änderungsgebiet an.
Die Immissionsbelastung wird von der Gemeinde als für ein WA verträglich
eingeschätzt.
3
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
4. Bestehendes Planungsrecht
Das Änderungsgebiet liegt innerhalb des seit 1967 rechtskräftigen Bebauungsplanes
„Königskamp“. Teile des Änderungsgebietes sind bereits als WR mit einem
Vollgeschoss in offener Bauweise mit einer GRZ und GFZ von 0,4 bzw. 0,5
festgesetzt. Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen definiert. Der östliche
und südliche Teil des Planungsgebietes ist bisher als Fläche für die Landwirtschaft
festgesetzt.
III Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen
der Planung
1. Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie des Bodenschutzes
a) Grundsätzliche Aussagen zu einzelnen Belangen
Das Änderungsgebiet liegt innerhalb eines Ortsteiles der Gemeinde, in einem
rechtskräftigen Bebauungsplan, dieser wird durch die vorliegende Planung erweitert.
Durch die Festsetzung (Baugrenzen in Kombination mit einer GRZ von 0,4) sind
bereits versiegelbare Flächen vorhanden. Die vorliegende Planung erweitert diese
Baurechte.
Die Flächen außerhalb des derzeitigen Bebauungsplanes werden zukünftig
vorwiegend als Ausgleichsflächen festgesetzt. In sehr geringen Umfang werden auch
Flächen außerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes als WA-Flächen
festgesetzt. Vorwiegend erfolgt die Festsetzung der zusätzlichen Baurechte auf
Flächen, die bisher als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt sind.
Zu betrachten sind gemäß §1 (6) Nr. 7 a und § 1a BauGB folgende Schutzgüter:
• Tiere,
• Pflanzen,
• Boden,
• Wasser,
• Luft,
• Klima,
• das Wirkungsgefüge der v.g.,
• Landschaft,
• biologische Vielfalt,
• Mensch,
• Auswirkungen auf Kulturgüter
Eine detaillierte Betrachtung der Schutzgüter entfällt zunächst. Die Beeinträchtigung
der Schutzgüter wird durch die vorliegende Planung – nach jetzigem Kenntnisstand nur geringfügig vergrößert. Zu den Auswirkungen auf Kulturgüter siehe auch den
Punkt III.3 Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes.
b) Eingriffsregelung
Der Ausgleich ist auf Flächen innerhalb des Änderungsgebietes vorgesehen. Diese
Fläche wurde bisher zur Zucht von Ziergeflügel genutzt.
4
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Eine detaillierte Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt im weiteren Verfahren.
Die zukünftig von der Bebauung beanspruchten Flächen werden derzeit
überwiegend als Wiese / Brache genutzt. Dies gilt sowohl für den bereits als WR
festgesetzten Teil, wie auch die Erweiterung der Bauflächen.
Für die Umweltbelange lässt sich insgesamt feststellen, insbesondere für die
Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima/Luft und
Landschaftsbild, dass kein besonderer Schutzbedarf erkannt wird. Eine Pflicht zur
Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erkennbar, ebenso ist auch keine
Beeinträchtigung der in § 1 (6) BauGB Nr. 7 b genannten Schutzgüter ersichtlich.
Durch die vorgesehene Nutzung wird es jedoch auf den Flächen zu
Beeinträchtigungen kommen. Unter Berücksichtigung des Vermeidungsaspektes wird
eine Bebauung als vertretbar angesehen, weil wertvolle Biotopflächen nicht betroffen
sind, eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich unterbleibt bzw. die
Erweiterung des Bebauungsplanes nur sehr gering ist und eine günstige
Erschließung gewährleistet wird. Die Eingriffe werden in der Summe als nicht
vermeidbar angesehen, wobei ein Teil der Eingriffe auch an anderen Standorten zu
verzeichnen wären. Gleichzeitig wird mit Grund und Boden sparsam umgegangen.
U.a. deshalb, weil für die vorliegende Planung keine zusätzlichen Straßen
erforderlich sind.
c) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden unter
Begrenzung der Bodenversiegelung, Wiedernutzbarmachung von
Flächen, Beachtung der Aspekte zur Nachverdichtung und
Innenentwicklung, Aussagen zu Altlasten / Bodenschutz / Bodenaushub
und Bodenentsorgung
Der Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden
(§ 1a (2) BauGB) unter Begrenzung der Bodenversiegelung wird berücksichtigt,
indem die Erschließung und die Grundflächenzahl auf das notwendige Maß
beschränkt bleiben.
Zusätzliche Flächenversiegelungen sind mit der vorliegenden Planung nur in
geringem Umfang möglich. Diese zusätzlichen Versiegelungen beschränken sich im
Wesentlichen aber auf die zusätzlich festgesetzten überbaubaren Flächen. Neue
Flächen für Erschließungsanlagen (insbesondere Verkehrsflächen) werden nur in
einem sehr geringen Umfang festgesetzt. Dieser zusätzliche Umfang betrifft eine
Fläche auf der sich eine Wasserleitung der Gemeinde befindet. Eingriffe in den
natürlichen Boden haben hier daher schon stattgefunden.
Eine Beanspruchung des Bodens ist grundsätzlich bereits mit der Genehmigung des
Bebauungsplanes Nr. 08/04 “Königskamp“ erfolgt.
Die
vorrangige
Inanspruchnahme
von
Brachflächen
bzw.
Wiedernutzbarmachung von Flächen erfolgt mit der vorliegenden Planung, da das
Grundstück planungsrechtlich zu ca. 3/4 bereits bebaubar ist. Die Änderung des
Planes vereinfacht die Nutzung des Grundstückes und setzt geringe zusätzliche
Baurechte fest.
Dem Aspekt der Nachverdichtung und Innenentwicklung wird Rechnung
getragen. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes überplant eine Fläche die
an die bereits vorhandene Bebauung des Ortsteiles Schuckenbaum anschließt.
5
9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Die Erschließung der Bauflächen ist bereits vorhanden bzw. die Ausführung geplant.
Die vorliegende Planung ist die Weiterentwicklung eines vorhandene Ortsteiles.
Dieser Ortsteil ist Siedlungsschwerpunkt im Gebietsentwicklungsplan.
Für den Geltungsbereich der Planung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungen in Anspruch genommen. Innerhalb des Planungsbereiches
liegen keine Informationen über Altablagerungen und Altlasten vor. Aus der
bisherigen Nutzung der Flächen (landwirtschaftliche Nutzung) lassen sich auch keine
besonderen Verdachtsmomente für Altlasten ableiten.
Der Erhalt schutzwürdiger Böden ist zu beachten. Die Bodenschutzbehörde hat bis
jetzt keine schutzwürdigen Böden mitgeteilt. Gemäß der Bodenkarte, herausgegeben
vom Landesvermessungsamt NRW 1983, letzte Fortführung 1999, stehen im
Geltungsbereich die Bodentypen Pseudogley und Gley an. Eine Bebaubarkeit des
Bodens ist – größtenteils - bereits auf der Grundlage des seit 1967 rechtskräftigen
Urplanes möglich.
Im Rahmen der Vermeidung von nachteiligen Bodenveränderungen wird i.V.m
§ 3 a Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe der Bodenaushub
innerhalb des Plangebietes verbracht, soweit dies technisch möglich ist. Innerhalb
des Plangebietes ist kein räumlicher Spielraum für die Unterbringung des
Bodenaushubs vorhanden. Der Bodenaushub ist daher abzufahren und
entsprechend zu entsorgen.
2. Belange des Verkehrs / der Erschließung
Das Änderungsgebiet ist an das öffentliche Straßen- und Wegenetz der Gemeinde
Leopoldshöhe angeschlossen. Sowohl der innerörtliche wie auch der überörtliche
und regionale PKW und LKW Verkehr sind daher an das Verkehrsnetz
angeschlossen.
In das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs ist das Planungsgebiet
eingebunden. An der Schuckenhofstraße liegt eine Bushaltestelle (Entfernung ca.
300 m), die von der Linie 933 regelmäßig angefahren wird.
Die Belange des Fuß- und Radverkehres sind ausreichend gewürdigt. Die
vorhandenen Anbindungen an das Fuß- und Radwegenetz bleiben erhalten.
Die innere und äußere Erschließung des Änderungsgebietes ist gesichert.
3. Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes
Innerhalb und in der näheren Umgebung des Änderungsbereiches befinden sich
keine Baudenkmäler. Die vorliegende Planung führt zu keinen negativen
Auswirkungen auf denkmalgeschützte Bereiche im Gemeindegebiet und das
Ortsbild. Die gestalterischen Festsetzungen orientieren sich an dem
Gebäudebestand in der Umgebung und greifen typische regionale und ortstypische
Gestaltungselemente auf.
Bisher liegen der Gemeinde keine Hinweise auf Bodendenkmale innerhalb des
Planungsgebietes vor.
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9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
4. Belange der Ver- und Entsorgung, der Oberflächenentwässerung
und des Wasserschutzgebietes
Gewässer
Am südlichen Rand des Planungsgebietes verläuft der Mühlenbach.
Wild abfließendes Wasser
Mit wild abfließendem Wasser von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wird
aufgrund der topographischen Situation und den bisherigen Erfahrungswerten nicht
gerechnet.
Schmutzwasserableitung
Für die Abwasserbeseitigung kann das vorhandene Kanalnetz (Trennsystem) genutzt
werden. Dieses ist ausreichend dimensioniert. Das Grundstück kann an die
Schmutzwasserleitungen in der Straße Am Königskamp angeschlossen werden.
Die Kläranlage in Schuckenbaum ist entsprechend der gemeindlichen Entwicklung
ausgebaut und entspricht den anerkannten Regeln der Technik.
Niederschlagswasserableitung
Aufgrund des § 51 a Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die
öffentliche Kanalisation angeschlossen werden zu verrieseln oder ortsnah in ein
Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der
Allgemeinheit möglich ist. Dabei stellt die Reihenfolge keine Rangfolge dar.
Durch verschiedene Bodengutachten im Auftrag des Abwasserwerkes der Gemeinde
Leopoldshöhe ist festgestellt worden, dass die im Gemeindegebiet anstehenden
Bodentypen einen hohen Lehmanteil aufweisen. Damit verbunden ist ein ungünstiger
Durchlässigkeitsbeiwert. Eine Versickerung ist aufgrund der Bodenverhältnisse nicht
möglich. Aus diesem Grund wurden Regenwasserkanäle, mittels derer die ortsnahe
Einleitung in ein Gewässer gewährleistet ist, verlegt.
Somit gilt der in der Entwässerungssatzung festgelegte Anschlusszwang auch für
das Regenwasser.
Eine Regenwasserbehandlung ist nicht erforderlich, da im Änderungsgebiet eine
Wohnbebauung und wohnbauähnliche Bebauung geplant ist.
Wasserversorgung
Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebiet als gesichert anzusehen. Die
Leitungen sind technisch einwandfrei und ausreichend dimensioniert.
Elektrizität und Telekommunikation
Die technische Anbindung des Plangebietes an die Versorgungssysteme für
Elektrizität und Telekommunikation (siehe Hinweise) ist möglich.
Löschwasserversorgung
Die Versorgung mit Löschwasser wird durch die Gemeinde gewährleistet.
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9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
5. Zukünftige Nutzung
a) Städtebauliches Konzept
Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes ermöglicht eine Bebauung mit
Einfamilienhäusern. Aufgrund der Topographie des Geländes sollen die
Festsetzungen des Bebauungsplanes auch Gebäude ermöglichen, die über
Wohnräume im Untergeschoss des Hauses verfügen. Die Festsetzungen sollen
weiterhin verhindern, dass eine Bebauung entsteht, die eine Riegelwirkung entfaltet.
Eine Auflockerung der Bebauung ist daher von der Gemeinde an dieser Stelle
ausdrücklich gewollt.
b) Erläuterung der Festsetzungen
Die Festsetzung eines WR wird zu einem WA geändert. Die Festsetzung WA ist
ausreichend, das Planungsziel zu realisieren. Dieser Gebietscharakter schließt an
die Festsetzungen nördlich der Straße Am Mühlenbach an.
Der Ausschluss von Gartenbaubetrieben verhindert eine Nutzung, die obwohl sie
ausnahmsweise laut BauNVO im WA zulässig ist, an dieser Stelle trotzdem störend
wäre. Für diese Nutzungsart stehen an anderer Stelle im Gemeindegebiet
ausreichende Flächen zu Verfügung.
Vollgeschosse
Es sind zwei Vollgeschosse festgesetzt. Diese Festsetzung ermöglicht die Erstellung
von Wohnräumen im Untergeschoss.
In Kombination mit der festgesetzten Trauhöhe entstehen Gebäude die von der
Straße Am Mühlenbach dennoch als eingeschossige erscheinen.
Die GRZ und die GFZ entsprechen nicht den von der BauNVO vorgesehenen
Höchstwerten. Sie bleiben unter den möglichen Höchstwerten, um eine übermäßige,
der Umgebung nicht angepasste Nutzung, der Grundstücke zu verhindern.
Baugrenzen
Die Baugrenzen ermöglichen den Bau von Wohnhäusern. Die Dimensionierung ist
hierbei am Platzbedarf für Einfamilienhäuser orientiert. Durch die einzelnen
Baufenster anstatt eines durchgehenden „Bauteppiches“ wird eine Riegelwirkung
durch die Bebauung verhindert.
Firstrichtung
Die Festsetzung einer Firstrichtung sichert die Traufständigkeit der Gebäude zum
Ortsrand. Diese Firstrichtung lässt den Übergang der Bebauung zur freien
Landschaft harmonischer erscheinen als Gebäude, die giebelständig in diese
Richtung stehen.
Verkehrsflächen.
Die Verkehrsflächen entsprechen in ihrer Bemaßung, den laut EAE 90
vorgesehenen. Weiterhin überdecken die Verkehrsflächen eine bereits vorhandene
Wasserleitung der Gemeinde. Für eine Überbauung stehen diese Flächen nicht mehr
zur Verfügung.
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9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
Ausgleichsflächen
Die Ausgleichsflächen umfassen die Flächen, die die Gemeinde im Rahmen des
Uferrandstreifenprogrammes ankauft bzw. langfristig pachtet. Die Festsetzung setzt
hier diese beabsichtigte Nutzung bereits fest.
Weiterhin sind in den festgesetzten Flächen, die enthalten, die für die
planungsrechtliche Sicherung des Ausgleiches für den Eingriff in Natur und
Landschaft notwendig sind.
Dachformen
Die festgesetzten Dachneigungen entsprechen den Dachneigungen, die in der
Umgebung vorhanden sind. Die Dächer der neuen Bebauung fügen sich so in die
bereits vorhandenen Dachlandschaft ein.
Traufhöhe
Die Festsetzung der Traufhöhe lässt Gebäude zu, die das optische Vollgeschoss in
dem Geschoss haben, dass oberhalb der Straße Am Mühlenbach liegt. Sie
verhindert aber Gebäude, die aus Blickrichtung der freien Landschaft optisch
dreigeschossig erscheinen.
Festsetzung zu Gauben und Dachaufbauten
Der Übergang zwischen Bebauung am Ortsrand und freier Landschaft soll möglichst
harmonisch verlaufen. Insbesondere nach Süden ist daher eine Festsetzung
notwendig, die zu große Dachaufbauten und Nebengiebel verhindert. Diese würden
die Wirkung der geneigten Dachflächen sehr stark beeinträchtigen und die optische
Wirkung der Wandflächen vergrößern.
Vorhandenen Nutzungen
Bisher diente ein Teil der Flächen zur Zucht von Ziergeflügel. Diese Nutzung ist
durch den Züchter zwischenzeitlich verlagert worden.
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9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung
IV Umweltbericht (Entwurf)
Zur Auslegung der vorliegenden Planänderung wird ein Umweltbericht erarbeitet.
Die frühzeitige Beteiligung dient beim Umweltbericht in erster Linie zur Ermittlung der
notwendigen Informationen.
1 Einleitung
1.1 Inhalt des Planes
1.2 Ziele des Umweltschutzes
2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
2.1 Bestandsaufnahme
2.2 Prognose
2.3 Vermeidung, Verringerung und Ausgleich
2.4 Planungsalternativen
2.5 Bewertung / Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
3 Zusätzliche Angaben
3.1 Methodik/ Vorgehensweise
3.2 Monitoring
3.3 Zusammenfassung
V Zusammenfassende Erklärung
1. Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen berücksichtigt wurden
2. Art und Weise der Berücksichtigung der geprüften anderweitigen
Planungsmöglichkeiten
3. Verfahren
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