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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 119/2007)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
72 kB
Datum
23.08.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55

Inhalt der Datei

GEMEINDE LEOPOLDSHÖHE 9. Änderung „Königskamp“ des Bebauungsplanes Planzeichnung Textliche Festsetzungen Begründung Stand: August 2007 – Frühzeitige Beteiligung Nr. 08/04 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Inhalt Übersicht 1: 5000 ...................................................................................................................... A Präambel.....................................................................................................................................B Planzeichnung ............................................................................................................................C Planzeichenerklärung ................................................................................................................ D Textliche Festsetzungen .............................................................................................................E Hinweise.................................................................................................................................... G Bodenaushub ......................................................................................................................... G Niederschlagsableitung ......................................................................................................... G Denkmalschutz ...................................................................................................................... G Örtliche Bauvorschriften ....................................................................................................... G Rechtsgrundlagen ...................................................................................................................... G Verfahrensvermerke .................................................................................................................. H Begründung ................................................................................................................................ 1 I Allgemeines ............................................................................................................................. 1 1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes ..................................................... 1 2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, bisherige / künftige Darstellung ................. 1 3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung........................................ 1 4. Abgrenzung des Geltungsbereiches ................................................................................... 2 5. Verfahren............................................................................................................................ 2 II Gegenwärtige Rahmenbedingungen....................................................................................... 3 1. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse ....... 3 2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand / Nutzung.............................................................. 3 3. Immissionsbelastung .......................................................................................................... 3 4. Bestehendes Planungsrecht ................................................................................................ 4 III Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der Planung .................................... 4 1. Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Bodenschutzes........................................................................................................................ 4 a) Grundsätzliche Aussagen zu einzelnen Belangen.......................................................... 4 b) Eingriffsregelung ........................................................................................................... 4 c) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden unter Begrenzung der Bodenversiegelung, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Beachtung der Aspekte zur Nachverdichtung und Innenentwicklung, Aussagen zu Altlasten / Bodenschutz / Bodenaushub und Bodenentsorgung.................................................................................. 5 2. Belange des Verkehrs / der Erschließung .......................................................................... 6 3. Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes .................................................................. 6 4. Belange der Ver- und Entsorgung, der Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes............................................................................................................. 7 Gewässer ............................................................................................................................ 7 Wild abfließendes Wasser.................................................................................................. 7 Schmutzwasserableitung .................................................................................................... 7 Niederschlagswasserableitung ........................................................................................... 7 Wasserversorgung .............................................................................................................. 7 Elektrizität und Telekommunikation.................................................................................. 7 Löschwasserversorgung ..................................................................................................... 7 5. Zukünftige Nutzung ........................................................................................................... 8 a) Städtebauliches Konzept ................................................................................................ 8 b) Erläuterung der Festsetzungen....................................................................................... 8 I 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung IV Umweltbericht (Entwurf) .................................................................................................... 10 1 Einleitung .......................................................................................................................... 10 1.1 Inhalt des Planes......................................................................................................... 10 1.2 Ziele des Umweltschutzes.............................................................................................. 10 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen................................................. 10 2.1 Bestandsaufnahme...................................................................................................... 10 2.2 Prognose ..................................................................................................................... 10 2.3 Vermeidung, Verringerung und Ausgleich ................................................................ 10 2.4 Planungsalternativen .................................................................................................. 10 2.5 Bewertung / Zusammenfassung der Umweltauswirkungen....................................... 10 3 Zusätzliche Angaben ......................................................................................................... 10 3.1 Methodik/ Vorgehensweise........................................................................................ 10 3.2 Monitoring.................................................................................................................. 10 3.3 Zusammenfassung...................................................................................................... 10 V Zusammenfassende Erklärung ............................................................................................. 10 1. Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen berücksichtigt wurden.................................................................... 10 2. Art und Weise der Berücksichtigung der geprüften anderweitigen Planungsmöglichkeiten ........................................................................................................ 10 3. Verfahren.......................................................................................................................... 10 II 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Übersicht 1: 5000 Karte siehe Anlage A 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Präambel Aufgrund des § 1 Abs. 3 und des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V. mit § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften, als Satzung beschlossen. Leopoldshöhe, _________________ ________________________ Bürgermeister B 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Planzeichnung Planzeichnung siehe Anlage C 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Planzeichenerklärung Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §4 BauNVO) Maß der baulichen Nutzung z.B. GRZ 0,3 z.B. Grundflächenzahl als Höchstmaß (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO) Geschoßflächenzahl als Höchstmaß 0,6 (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO) z.B. II Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO) Stellung baulicher Anlagen Firstrichtung (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) Höhe baulicher Anlagen TH z.B. bis 3,80 m Traufhöhe als Höchstmaß (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO) Bauweise, Baulinie, Baugrenze o offene Bauweise (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 BauNVO) nur Einzelhäuser zulässig (§9 Abs.1 Nr. 2 BauGB, §22 und §23 BauNVO) Baugrenze (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 und §23 BauNVO) Verkehrsflächen Straßenverkehrsfläche (öffentlich) (§9 Abs. 1 Nr. 11und Abs. 6 BauGB) Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen Unterirdische Wasserleitung (§9 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 6 BauGB) Planungen und Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Planungen und Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB, §22 und §23 BauNVO) Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung des Bebauungsplans (§9 Abs. 7 BauGB) D 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Textliche Festsetzungen I Art und Maß der Nutzung WA II O (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO und §22 BauNVO): Gartenbaubetriebe sind nicht zulässig. II Überbaubare Flächen/ Garagen und Nebenanlagen II.1 Garagen (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 und §23 BauNVO): Garagen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Alle Bauteile von Garagen müssen zu den öffentlichen Verkehrsflächen einen Abstand von mindestens 1,0 m einhalten. Die Vorschriften über den Stauraum bleiben hiervon unberührt. II.2 Erdaufschüttungen ((§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 und §23 BauNVO): Auf den nichtüberbaubaren Flächen sind Erdaufschüttungen nur bis zu einer Höhe von 50 cm und nur bis 5 m hinter der Baugrenze sowie zwischen Baugrenze und öffentlicher Verkehrsfläche zulässig. Darüber hinaus sind sie nicht zulässig. II.3 Nebenanlagen (§9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §22 und §23 BauNVO): Außerhalb der überbaubaren Flächen sind Nebenanlagen nur bis zu einer Größe von 30 m3 zulässig. III Gebäudehöhen (§9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §16 BauNVO): III.1 Sockel: Die Oberkante des Fertigfußboden (OKFF) darf maximal 30 cm über der Straßenhöhe liegen. III.2 Traufhöhen: Es sind Traufhöhen von bis zu maximal 3,80 m zulässig. Oberer Bezugspunkt: Schnittpunkt der Außenwände mit der Oberkante der Dachhaut. Unterer Bezugspunkt: Oberkante Fertigfußboden des Erdgeschosses IV Gestalterische Festsetzungen (§9 Abs. 1 und 7 BauGB sowie § 86 BauO NRW): IV.1 Dachneigung: Es sind geneigte Dächer mit einer Neigung von 30 bis zu 45 Grad zulässig. IV.2 Drempel: Drempel sind bis zu einer Höhe von 80 cm zulässig. Der Drempel wird von der Oberkante Rohdecke bis zur Unterkante der Fußpfette gemessen. Die Festsetzung gilt über die gesamte Gebäudelänge. E 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung IV.3 Dachaufbauten und Dacheinschnitte: Sämtliche Dachaufbauten sind nur als Gaube, Loggien oder Dacheinschnitte und Nebengiebel zulässig. • • • • • • Alle Dachaufbauten müssen einen seitlichen Abstand einhalten. Zwischen Dachaufbauten/ Dacheinschnitten ist mind. 1,00 m Abstand einzuhalten. Als Länge für Dachaufbauten / Dacheinschnitte ist max. ein Drittel der Gebäudelänge zulässig. Zwischen Traufe und Dachgaube sind mindestens zwei Dachziegelreihen vorzusehen. Die Gaubenhöhe (Vorderhöhe ohne Dachfläche) darf höchstens 1,50 m betragen. In der Gaubenvorderfront sind nur Fenster einschließlich ihrer konstruktiv notwendigen Bauteile zulässig. F 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Hinweise Bodenaushub Gemäß § 3a der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe (21.11.1993) soll bei Baumaßnahmen unbelasteter Bodenaushub so ausgebaut, zwischengelagert und transportiert werden, dass Vermischungen mit Bauschutt, Baustellenabfällen und anderen Abfallstoffen unterbleiben. Soweit möglich, sollte daher Bodenaushub innerhalb des Plangebietes verbracht werden. Niederschlagsableitung Aufgrund des § 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies unter Maßgabe der Bodenverhältnisse und ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Dabei ist allerdings § 53 Abs. 1 c des Landeswassergesetzes besonders zu beachten. Somit ist im Einzelfall Rücksprache mit dem Abwasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe zu führen und die Entwässerungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe zu berücksichtigen. Denkmalschutz Wenn bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde oder Befunde (etwa Tonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien) entdeckt werden, ist nach §§ 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der Gemeinde oder dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum Detmold, Tel.: 05231/9925-0, anzuzeigen und die Entdeckungsstätte drei Werktage in unverändertem Zustand zu belassen. Örtliche Bauvorschriften Gem. § 86 Landesbauordnung NRW (BauO NRW) werden mit einzelnen Festsetzungen im Text „örtliche Bauvorschriften“ erlassen. Mit ihrer Aufnahme in den Bebauungsplan werden sie zugleich Bestandteile des Bebauungsplanes. Verstöße gegen die gestalterischen Festsetzungen gelten als Ordnungswidrigkeit gem. § 84 BauO NRW. Rechtsgrundlagen • • • • • • Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 3316) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 25. März 2002 (BGBI. I S. 1381) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I S. 132) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256) Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 (BGBI. 1991 I S. 58) G 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Verfahrensvermerke Katasternachweis Die Darstellung des gegenwärtigen Zustandes stimmt mit den Katasterunterlagen überein. Eindeutigkeit Es wird bescheinigt, dass die Festsetzungen der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig sind. Die Planunterlagen für den Geltungsbereich des Planes auf der Grundlage der Flurkarte im M 1:1000 entsprechen dem Stand v. Aufstellung Auslegung Dieser Plan ist gemäß § 2 des Baugesetzbuches durch Beschluss des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe vom _____________ aufgestellt worden. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung am ____________ dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung wurden ortsüblich am ______________ bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung haben vom _____________ bis _____________ gem. § 3Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am _________________ ortsüblich bekanntgemacht. _____________ Detmold, den Detmold, den Leopoldshöhe, den Kreis Lippe Im Auftrag Kreis Lippe Im Auftrag Gemeinde Leopoldshöhe Der Landrat, Kreis Lippe Vermessung und Kataster Der Landrat, Kreis Lippe Vermessung und Kataster (Schemmel) (Bürgermeister) Satzungsbeschluss Inkrafttreten Dieser Bebauungsplan ist gem. § 10 des Baugesetzbuches vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe am _________________ als Satzung beschlossen worden. Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 (3) BauGB am _____________ Im Amtsblatt des Kreises Lippe bekanntgemacht worden. Leopoldshöhe, den Gemeinde Leopoldshöhe Planverfasser Der Entwurf des Bebauungsplanes ist vom Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe ausgearbeitet worden. Der Bebauungsplan ist damit am ______________ rechtsverbindlich geworden. Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Leopoldshöhe, den Gemeinde Leopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe Gemeinde Leopoldshöhe (Schemmel) (Bürgermeister) (Schemmel) (Bürgermeister) (Schemmel) (Bürgermeister) H (Schemmel) (Bürgermeister) 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Begründung I Allgemeines 1. Ziel, Zweck und Notwendigkeit des Bebauungsplanes Die Nachfrage nach Baugrundstücken, die für den Bau von Einfamilienhäusern geeignet sind, hält in der Gemeinde Leopoldshöhe unvermindert an. Diese Nachfrage wird durch die Grundstücksverkäufe im Baugebiet „Brunsheide-Süd“ belegt. Auf dem Grundstück innerhalb des Änderungsgebietes sind bereits seit 1967 Baurechte festgesetzt (Reines Wohngebiet in eingeschossiger und offener Bauweise). Der Haustyp, der der planerischen Konzeption im Jahr 1967 zugrunde lag, war ein Bungalow mit flacher Dachneigung. Die Nachfrage nach Baugrundstücken, die diesen Haustyp ermöglichen, ist immer noch gering, auch wenn er als für barrierefreies Bauen besonders geeigneter Haustyp wieder stärker nachgefragt wird. Die Grundstücke liegen aber am Ortstrand von Schuckenbaum. Für den Bau von altengerechten Wohnformen sind im Gemeindegebiet andere, geeignetere Grundstücke vorhanden. Die vorliegende Überplanung des Grundstückes setzt daher Baurechte fest, die den Bau von Einfamilienhäusern ermöglichen. Im Gegensatz zum Urplan lassen die Festsetzungen daher Wohnräume im Dachbereich und als zusätzliche Alternative auch Wohnräume im Untergeschoss des Hauses zu. Die Änderung und geringfügige Erweiterung des Bebauungsplanes leistet damit einen Beitrag zur Deckung der im Gemeindegebiet vorhandenen Nachfrage nach Wohnbauland. Durch die Änderung der Baugrenzen werden Flächen, die innerhalb des Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Flächen festgesetzt sind, mit Baurechten versehen. Diese zusätzlichen Baumöglichkeiten runden die mögliche Bebauung am Ortsrand von Schuckenbaum ab. 2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, bisherige / künftige Darstellung Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe vom 15.06.1971, zuletzt geändert mit der 18. Änderung, stellt die Flächen, die im Änderungsbereich als WA festgesetzt sind, bereits als Wohnbaufläche dar. Die vorliegende Planung – mit dem Gebietscharakter WA - stimmt daher mit der Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes überein. 3. Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Im GEP (TA Oberbereich Bielefeld) ist der Geltungsbereich der vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes als Allgemeiner Siedlungsbereich und Siedlungsschwerpunkt dargestellt. Die Planungsziele und Festsetzungen stimmen daher mit den Zielen der Regionalplanung und Raumordnung überein. 1 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung 4. Abgrenzung des Geltungsbereiches Der Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4. Der Geltungsbereich wird im einzelnen wie folgt umgrenzt: • im Norden durch die Straße Am Mühlenbach • im Westen durch die Straße Am Königskamp • im Osten durch den angrenzenden Spielplatz • im Süden durch den Mühlenbach Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Flächengröße von ca. 14.321 m². Ein Planausschnitt der Deutschen Grundkarte (DGK) ist auf Seite A beigefügt. 5. Verfahren Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“ wird als Vollverfahren durchgeführt. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden Grundzüge der Planung berührt. 2 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung II Gegenwärtige Rahmenbedingungen 1. Lage im Gemeindegebiet / Geländeverhältnisse / Baugrund und Bodenverhältnisse Das Änderungsgebiet befindet sich im Ortsteil Schuckenbaum der Gemeinde, direkt am Ortsrand. In der Umgebung ist bereits Bebauung vorhanden. Diese Wohnbebauung ist als Einund Zweifamilienhaus in offener Bauweise ausgeführt. Die umgebende Bebauung ist überwiegend eingeschossig. Zweigeschosssige Gebäude prägen die Umgebungsbebauung nur in sehr geringem Ausmaß (z.B. ein vorhandenes Gebäude entlang der Straße Am Königskamp). Die Dachlandschaft ist durch geneigte Dächer geprägt, die als Satteldach ausgeführt sind. Das Gelände im Änderungsgebiet fällt zum Mühlenbach hin steil ab. Die Neigung des Geländes beträgt in dieser Richtung bis zu ca. 10 %. Weiterhin fällt das Gelände auch im Verlauf der Straße Am Mühlenbach in Richtung zur Straße Am Königskamp. Gemäß der Bodenkarte, herausgegeben vom Landesvermessungsamt NRW 1983, letzte Fortführung 1999, steht im Geltungsbereich überwiegend der Bodentyp Pseudogley an. Die Bodenart wird durch den hohen Lehmanteil der Böden geprägt. Dieser Bodentyp findet sich auf den angrenzenden schon bebauten Grundstücken. Die Eignung, des im Änderungsgebietes anstehenden Bodens, als Baugrund dürfte somit gegeben sein. Auf den Flächen, die zukünftig als Ausgleichsfläche festgesetzt werden findet sich auch der Bodentyp Gley. 2. Eigentumsstruktur / baulicher Bestand / Nutzung Das Grundstück innerhalb des Änderungsbereiches befindet sich in Privatbesitz. Die Fläche ist bisher zu landwirtschaftlichen Zwecken genutzt worden. Im Südwesten des Grundstückes befindet sich derzeit ein Gehege, das der Zucht von Ziergeflügel dient. Diese Nutzung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden, die baulichen Anlagen aber noch vorhanden. 3. Immissionsbelastung Nördlich anschließend an das Änderungsgebiet finden sich weitere Brachflächen (planungsrechtlich festgesetzt sind diese als WA) und bereits vorhandene Wohnbebauung. In der Nähe des Änderungsbereiches befindet sich die Kläranlage Schuckenbaum. Die Kläranlage hat eine Kapazität von 24.000 EGW und entspricht dem Stand der Technik. Die Klärbecken haben eine Entfernung von über 300 m zum unbebauten Teil des Änderungsgebietes. Ein kleiner Teil des Änderungsgebietes unterschreitet den Abstand von 300 m. Im Süden schließt sich der Außenbereich mit landwirtschaftlich genutzten Flächen an das Änderungsgebiet an. Die Immissionsbelastung wird von der Gemeinde als für ein WA verträglich eingeschätzt. 3 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung 4. Bestehendes Planungsrecht Das Änderungsgebiet liegt innerhalb des seit 1967 rechtskräftigen Bebauungsplanes „Königskamp“. Teile des Änderungsgebietes sind bereits als WR mit einem Vollgeschoss in offener Bauweise mit einer GRZ und GFZ von 0,4 bzw. 0,5 festgesetzt. Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen definiert. Der östliche und südliche Teil des Planungsgebietes ist bisher als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. III Wesentlicher Inhalt und zu erwartende Auswirkungen der Planung 1. Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Bodenschutzes a) Grundsätzliche Aussagen zu einzelnen Belangen Das Änderungsgebiet liegt innerhalb eines Ortsteiles der Gemeinde, in einem rechtskräftigen Bebauungsplan, dieser wird durch die vorliegende Planung erweitert. Durch die Festsetzung (Baugrenzen in Kombination mit einer GRZ von 0,4) sind bereits versiegelbare Flächen vorhanden. Die vorliegende Planung erweitert diese Baurechte. Die Flächen außerhalb des derzeitigen Bebauungsplanes werden zukünftig vorwiegend als Ausgleichsflächen festgesetzt. In sehr geringen Umfang werden auch Flächen außerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes als WA-Flächen festgesetzt. Vorwiegend erfolgt die Festsetzung der zusätzlichen Baurechte auf Flächen, die bisher als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt sind. Zu betrachten sind gemäß §1 (6) Nr. 7 a und § 1a BauGB folgende Schutzgüter: • Tiere, • Pflanzen, • Boden, • Wasser, • Luft, • Klima, • das Wirkungsgefüge der v.g., • Landschaft, • biologische Vielfalt, • Mensch, • Auswirkungen auf Kulturgüter Eine detaillierte Betrachtung der Schutzgüter entfällt zunächst. Die Beeinträchtigung der Schutzgüter wird durch die vorliegende Planung – nach jetzigem Kenntnisstand nur geringfügig vergrößert. Zu den Auswirkungen auf Kulturgüter siehe auch den Punkt III.3 Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes. b) Eingriffsregelung Der Ausgleich ist auf Flächen innerhalb des Änderungsgebietes vorgesehen. Diese Fläche wurde bisher zur Zucht von Ziergeflügel genutzt. 4 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Eine detaillierte Abarbeitung der Eingriffsregelung erfolgt im weiteren Verfahren. Die zukünftig von der Bebauung beanspruchten Flächen werden derzeit überwiegend als Wiese / Brache genutzt. Dies gilt sowohl für den bereits als WR festgesetzten Teil, wie auch die Erweiterung der Bauflächen. Für die Umweltbelange lässt sich insgesamt feststellen, insbesondere für die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild, dass kein besonderer Schutzbedarf erkannt wird. Eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erkennbar, ebenso ist auch keine Beeinträchtigung der in § 1 (6) BauGB Nr. 7 b genannten Schutzgüter ersichtlich. Durch die vorgesehene Nutzung wird es jedoch auf den Flächen zu Beeinträchtigungen kommen. Unter Berücksichtigung des Vermeidungsaspektes wird eine Bebauung als vertretbar angesehen, weil wertvolle Biotopflächen nicht betroffen sind, eine Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich unterbleibt bzw. die Erweiterung des Bebauungsplanes nur sehr gering ist und eine günstige Erschließung gewährleistet wird. Die Eingriffe werden in der Summe als nicht vermeidbar angesehen, wobei ein Teil der Eingriffe auch an anderen Standorten zu verzeichnen wären. Gleichzeitig wird mit Grund und Boden sparsam umgegangen. U.a. deshalb, weil für die vorliegende Planung keine zusätzlichen Straßen erforderlich sind. c) Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden unter Begrenzung der Bodenversiegelung, Wiedernutzbarmachung von Flächen, Beachtung der Aspekte zur Nachverdichtung und Innenentwicklung, Aussagen zu Altlasten / Bodenschutz / Bodenaushub und Bodenentsorgung Der Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a (2) BauGB) unter Begrenzung der Bodenversiegelung wird berücksichtigt, indem die Erschließung und die Grundflächenzahl auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Zusätzliche Flächenversiegelungen sind mit der vorliegenden Planung nur in geringem Umfang möglich. Diese zusätzlichen Versiegelungen beschränken sich im Wesentlichen aber auf die zusätzlich festgesetzten überbaubaren Flächen. Neue Flächen für Erschließungsanlagen (insbesondere Verkehrsflächen) werden nur in einem sehr geringen Umfang festgesetzt. Dieser zusätzliche Umfang betrifft eine Fläche auf der sich eine Wasserleitung der Gemeinde befindet. Eingriffe in den natürlichen Boden haben hier daher schon stattgefunden. Eine Beanspruchung des Bodens ist grundsätzlich bereits mit der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 “Königskamp“ erfolgt. Die vorrangige Inanspruchnahme von Brachflächen bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächen erfolgt mit der vorliegenden Planung, da das Grundstück planungsrechtlich zu ca. 3/4 bereits bebaubar ist. Die Änderung des Planes vereinfacht die Nutzung des Grundstückes und setzt geringe zusätzliche Baurechte fest. Dem Aspekt der Nachverdichtung und Innenentwicklung wird Rechnung getragen. Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes überplant eine Fläche die an die bereits vorhandene Bebauung des Ortsteiles Schuckenbaum anschließt. 5 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Die Erschließung der Bauflächen ist bereits vorhanden bzw. die Ausführung geplant. Die vorliegende Planung ist die Weiterentwicklung eines vorhandene Ortsteiles. Dieser Ortsteil ist Siedlungsschwerpunkt im Gebietsentwicklungsplan. Für den Geltungsbereich der Planung werden keine Flächen mit Bodenbelastungen in Anspruch genommen. Innerhalb des Planungsbereiches liegen keine Informationen über Altablagerungen und Altlasten vor. Aus der bisherigen Nutzung der Flächen (landwirtschaftliche Nutzung) lassen sich auch keine besonderen Verdachtsmomente für Altlasten ableiten. Der Erhalt schutzwürdiger Böden ist zu beachten. Die Bodenschutzbehörde hat bis jetzt keine schutzwürdigen Böden mitgeteilt. Gemäß der Bodenkarte, herausgegeben vom Landesvermessungsamt NRW 1983, letzte Fortführung 1999, stehen im Geltungsbereich die Bodentypen Pseudogley und Gley an. Eine Bebaubarkeit des Bodens ist – größtenteils - bereits auf der Grundlage des seit 1967 rechtskräftigen Urplanes möglich. Im Rahmen der Vermeidung von nachteiligen Bodenveränderungen wird i.V.m § 3 a Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe der Bodenaushub innerhalb des Plangebietes verbracht, soweit dies technisch möglich ist. Innerhalb des Plangebietes ist kein räumlicher Spielraum für die Unterbringung des Bodenaushubs vorhanden. Der Bodenaushub ist daher abzufahren und entsprechend zu entsorgen. 2. Belange des Verkehrs / der Erschließung Das Änderungsgebiet ist an das öffentliche Straßen- und Wegenetz der Gemeinde Leopoldshöhe angeschlossen. Sowohl der innerörtliche wie auch der überörtliche und regionale PKW und LKW Verkehr sind daher an das Verkehrsnetz angeschlossen. In das Netz des Öffentlichen Personennahverkehrs ist das Planungsgebiet eingebunden. An der Schuckenhofstraße liegt eine Bushaltestelle (Entfernung ca. 300 m), die von der Linie 933 regelmäßig angefahren wird. Die Belange des Fuß- und Radverkehres sind ausreichend gewürdigt. Die vorhandenen Anbindungen an das Fuß- und Radwegenetz bleiben erhalten. Die innere und äußere Erschließung des Änderungsgebietes ist gesichert. 3. Belange der Baukultur / des Denkmalschutzes Innerhalb und in der näheren Umgebung des Änderungsbereiches befinden sich keine Baudenkmäler. Die vorliegende Planung führt zu keinen negativen Auswirkungen auf denkmalgeschützte Bereiche im Gemeindegebiet und das Ortsbild. Die gestalterischen Festsetzungen orientieren sich an dem Gebäudebestand in der Umgebung und greifen typische regionale und ortstypische Gestaltungselemente auf. Bisher liegen der Gemeinde keine Hinweise auf Bodendenkmale innerhalb des Planungsgebietes vor. 6 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung 4. Belange der Ver- und Entsorgung, der Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes Gewässer Am südlichen Rand des Planungsgebietes verläuft der Mühlenbach. Wild abfließendes Wasser Mit wild abfließendem Wasser von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wird aufgrund der topographischen Situation und den bisherigen Erfahrungswerten nicht gerechnet. Schmutzwasserableitung Für die Abwasserbeseitigung kann das vorhandene Kanalnetz (Trennsystem) genutzt werden. Dieses ist ausreichend dimensioniert. Das Grundstück kann an die Schmutzwasserleitungen in der Straße Am Königskamp angeschlossen werden. Die Kläranlage in Schuckenbaum ist entsprechend der gemeindlichen Entwicklung ausgebaut und entspricht den anerkannten Regeln der Technik. Niederschlagswasserableitung Aufgrund des § 51 a Landeswassergesetzes ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Dabei stellt die Reihenfolge keine Rangfolge dar. Durch verschiedene Bodengutachten im Auftrag des Abwasserwerkes der Gemeinde Leopoldshöhe ist festgestellt worden, dass die im Gemeindegebiet anstehenden Bodentypen einen hohen Lehmanteil aufweisen. Damit verbunden ist ein ungünstiger Durchlässigkeitsbeiwert. Eine Versickerung ist aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich. Aus diesem Grund wurden Regenwasserkanäle, mittels derer die ortsnahe Einleitung in ein Gewässer gewährleistet ist, verlegt. Somit gilt der in der Entwässerungssatzung festgelegte Anschlusszwang auch für das Regenwasser. Eine Regenwasserbehandlung ist nicht erforderlich, da im Änderungsgebiet eine Wohnbebauung und wohnbauähnliche Bebauung geplant ist. Wasserversorgung Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebiet als gesichert anzusehen. Die Leitungen sind technisch einwandfrei und ausreichend dimensioniert. Elektrizität und Telekommunikation Die technische Anbindung des Plangebietes an die Versorgungssysteme für Elektrizität und Telekommunikation (siehe Hinweise) ist möglich. Löschwasserversorgung Die Versorgung mit Löschwasser wird durch die Gemeinde gewährleistet. 7 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung 5. Zukünftige Nutzung a) Städtebauliches Konzept Die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes ermöglicht eine Bebauung mit Einfamilienhäusern. Aufgrund der Topographie des Geländes sollen die Festsetzungen des Bebauungsplanes auch Gebäude ermöglichen, die über Wohnräume im Untergeschoss des Hauses verfügen. Die Festsetzungen sollen weiterhin verhindern, dass eine Bebauung entsteht, die eine Riegelwirkung entfaltet. Eine Auflockerung der Bebauung ist daher von der Gemeinde an dieser Stelle ausdrücklich gewollt. b) Erläuterung der Festsetzungen Die Festsetzung eines WR wird zu einem WA geändert. Die Festsetzung WA ist ausreichend, das Planungsziel zu realisieren. Dieser Gebietscharakter schließt an die Festsetzungen nördlich der Straße Am Mühlenbach an. Der Ausschluss von Gartenbaubetrieben verhindert eine Nutzung, die obwohl sie ausnahmsweise laut BauNVO im WA zulässig ist, an dieser Stelle trotzdem störend wäre. Für diese Nutzungsart stehen an anderer Stelle im Gemeindegebiet ausreichende Flächen zu Verfügung. Vollgeschosse Es sind zwei Vollgeschosse festgesetzt. Diese Festsetzung ermöglicht die Erstellung von Wohnräumen im Untergeschoss. In Kombination mit der festgesetzten Trauhöhe entstehen Gebäude die von der Straße Am Mühlenbach dennoch als eingeschossige erscheinen. Die GRZ und die GFZ entsprechen nicht den von der BauNVO vorgesehenen Höchstwerten. Sie bleiben unter den möglichen Höchstwerten, um eine übermäßige, der Umgebung nicht angepasste Nutzung, der Grundstücke zu verhindern. Baugrenzen Die Baugrenzen ermöglichen den Bau von Wohnhäusern. Die Dimensionierung ist hierbei am Platzbedarf für Einfamilienhäuser orientiert. Durch die einzelnen Baufenster anstatt eines durchgehenden „Bauteppiches“ wird eine Riegelwirkung durch die Bebauung verhindert. Firstrichtung Die Festsetzung einer Firstrichtung sichert die Traufständigkeit der Gebäude zum Ortsrand. Diese Firstrichtung lässt den Übergang der Bebauung zur freien Landschaft harmonischer erscheinen als Gebäude, die giebelständig in diese Richtung stehen. Verkehrsflächen. Die Verkehrsflächen entsprechen in ihrer Bemaßung, den laut EAE 90 vorgesehenen. Weiterhin überdecken die Verkehrsflächen eine bereits vorhandene Wasserleitung der Gemeinde. Für eine Überbauung stehen diese Flächen nicht mehr zur Verfügung. 8 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung Ausgleichsflächen Die Ausgleichsflächen umfassen die Flächen, die die Gemeinde im Rahmen des Uferrandstreifenprogrammes ankauft bzw. langfristig pachtet. Die Festsetzung setzt hier diese beabsichtigte Nutzung bereits fest. Weiterhin sind in den festgesetzten Flächen, die enthalten, die für die planungsrechtliche Sicherung des Ausgleiches für den Eingriff in Natur und Landschaft notwendig sind. Dachformen Die festgesetzten Dachneigungen entsprechen den Dachneigungen, die in der Umgebung vorhanden sind. Die Dächer der neuen Bebauung fügen sich so in die bereits vorhandenen Dachlandschaft ein. Traufhöhe Die Festsetzung der Traufhöhe lässt Gebäude zu, die das optische Vollgeschoss in dem Geschoss haben, dass oberhalb der Straße Am Mühlenbach liegt. Sie verhindert aber Gebäude, die aus Blickrichtung der freien Landschaft optisch dreigeschossig erscheinen. Festsetzung zu Gauben und Dachaufbauten Der Übergang zwischen Bebauung am Ortsrand und freier Landschaft soll möglichst harmonisch verlaufen. Insbesondere nach Süden ist daher eine Festsetzung notwendig, die zu große Dachaufbauten und Nebengiebel verhindert. Diese würden die Wirkung der geneigten Dachflächen sehr stark beeinträchtigen und die optische Wirkung der Wandflächen vergrößern. Vorhandenen Nutzungen Bisher diente ein Teil der Flächen zur Zucht von Ziergeflügel. Diese Nutzung ist durch den Züchter zwischenzeitlich verlagert worden. 9 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/04 „Königskamp“– August 2007 Frühzeitige Beteiligung IV Umweltbericht (Entwurf) Zur Auslegung der vorliegenden Planänderung wird ein Umweltbericht erarbeitet. Die frühzeitige Beteiligung dient beim Umweltbericht in erster Linie zur Ermittlung der notwendigen Informationen. 1 Einleitung 1.1 Inhalt des Planes 1.2 Ziele des Umweltschutzes 2 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Bestandsaufnahme 2.2 Prognose 2.3 Vermeidung, Verringerung und Ausgleich 2.4 Planungsalternativen 2.5 Bewertung / Zusammenfassung der Umweltauswirkungen 3 Zusätzliche Angaben 3.1 Methodik/ Vorgehensweise 3.2 Monitoring 3.3 Zusammenfassung V Zusammenfassende Erklärung 1. Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen berücksichtigt wurden 2. Art und Weise der Berücksichtigung der geprüften anderweitigen Planungsmöglichkeiten 3. Verfahren 10