Daten
Kommune
Wesseling
Größe
26 kB
Datum
09.02.2011
Erstellt
25.01.11, 06:35
Aktualisiert
25.01.11, 06:35
Stichworte
Inhalt der Datei
SATZUNG
Förderverein Bürgerbad Vohwinkel e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen "Förderverein Bürgerbad Vohwinkel“ und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht
Wuppertal einzutragen. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener Verein"
in der abgekürzten Form "e.V.". Der Sitz des Fördervereins ist Wuppertal.
§ 2 Vereinszweck
Vereinszweck ist die dauerhafte ideelle und finanzielle Förderung von Aktionen und Investitionen zum Erhalt des
Hallenbades in Wuppertal-Vohwinkel für den Breitensport, insbesondere den Schwimmsport, und den öffentlichen
Badebetrieb. Dieses soll u.a. durch die Erbringung von Arbeitsleistung erfolgen.
Vereinszweck ist auch die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Angebote des
"Jedermannschwimmen" .
Vereinszweck ist auch die Durchführung von Informationsveranstaltungen, die den Betrieb und Erhalt des
Hallenbades in Vohwinkel zum Inhalt haben.
Darüber hinaus darf der Verein alle Tätigkeiten ausüben, die dem Erhalt des Hallenbades in Vohwinkel zum Ziel
haben, soweit diese Maßnahmen nicht gegen die Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 52 ff. AO verstoßen. Die
Durchführung von geselligen Veranstaltungen zur Beschaffung von Mitteln für die Satzungszwecke darf nur
Nebenzweck sein.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 der Abgabenordnung.
Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel des Vereins, insbesondere auch die Einnahmen aus eigener betrieblicher Tätigkeit, dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Projektbezogene Auslagen können gegen Nachweis erstattet werden. Es
darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge
Mitglied des Vereins kann jede natürliche bzw. juristische Person werden.
Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu
richten ist. Die Aufnahme erfolgt auf Beschluss des Vorstandes. Bei Ablehnung des Antrages besteht keine
Verpflichtung, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge (Kalenderjahr) mit Fälligkeit zum 31. März eines jeden Jahres
erhoben. Im Beitrittsjahr wird der anteilige Beitrag einen Monat nach Aufnahme fällig. Die Höhe der Beiträge wird
von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
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SATZUNG
Förderverein Bürgerbad Vohwinkel e.V.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt oder Tod bzw. Erlöschen der juristischen Person. Der Austritt ist schriftlich
zum Ende des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gegenüber dem Vorstand zu erklären.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des
Vereins verletzt. Über den Ausschluss beschließt die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von ¾ der
abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich ist.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem
Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon
unberührt.
§ 5 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
Mindestens einmal im Jahr lädt der Vorstand schriftlich (E-Mail, einfacher Brief oder Fax) zu einer
Mitgliederversammlung ein. Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die
Einberufungsfrist beträgt zwei Wochen.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jeweils im erstem Quartal eines jeden Geschäftsjahres statt.
Anträge zur Tagesordnung sind eine Woche vor dem Versammlungstermin schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Spätere Anträge - auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge - müssen auf die Tagesordnung
gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder
der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).
Die Mitglieder bilden mit je einer Stimme die Mitgliederversammlung. Stimmen sind nicht übertragbar.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn die Einberufung von einem Fünftel der Mitglieder
schriftlich, fristgerecht unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt wird.
Nur die Mitgliederversammlung kann, mit einer ¾ Mehrheit, die Auflösung des Vereins beschließen.
Vertretungsberechtigte Liquidatoren sind der/die 1. Vorsitzende und sein/ihr Vertreter gemeinsam.
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Förderverein Bürgerbad Vohwinkel e.V.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus bis zu 9 Mitgliedern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer
von 2 Jahren gewählt. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Antritt ihrer Nachfolger im Amt.
Eine Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand besteht aus dem/der
a)
b)
c)
d)
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
Schatzmeister/in
Schriftführer/in
Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der Schatzmeister gemeinsam oder der 1. Vorsitzende
oder der Schatzmeister mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann
besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung oder Vorbereitung
einsetzen.
Die Vorstandschaft beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens
drei Mitglieder anwesend sind oder schriftlich abstimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Der Vorstand wird ermächtigt, solche Satzungsänderungen selbstständig vorzunehmen, die das Registergericht
oder die Finanzbehörden aus vereins- oder steuerrechtlichen Gründen fordern. Über entsprechende Änderungen
sind die Mitglieder spätestens auf der folgenden Mitgliederversammlung zu informieren.
Ergänzend steht dem Vorstand ein Beirat (erweiterter Vorstand) zur Verfügung. Er besteht aus den Sprechern, der
eingesetzten Ausschüsse wie beispielsweise für Sportvereine, Schulen, Kindertagesstätten usw. Innerhalb des
Vorstands haben die Mitglieder nur beratende Funktion und verfügen über kein Stimmrecht.
Die Haftung der Vorstandsmitglieder ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtszeit aus, findet in der nächsten Mitgliederversammlung die
Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit des Vorstandes statt. In der Zwischenzeit werden dessen Aufgaben
von einem anderen Vorstandsmitglied wahrgenommen.
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Förderverein Bürgerbad Vohwinkel e.V.
§ 8 Ablauf von Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für folgende Angelegenheiten:
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Die Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes
Die Wahl von 2 Kassenprüfern und Entgegennahme des Berichtes der
Kassenprüfer
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Die Entlastung des Vorstandes und des Schatzmeisters
(Im Wahljahr) Die Wahl des Vorstandes
Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Auflösung des Vereins
Die Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
Die Mitgliederversammlungen werden vom 1. Vorsitzenden oder von einem vom Vorstand bestimmten
Vorstandsmitglied geleitet.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Stimmberechtigt sind ordentliche und Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18.
Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert
und ergänzt werden. Dabei sind die formalen Anforderungen zu beachten.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben
außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.
Zum Ausschluss von Mitgliedern, zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit
von ¾ der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen durch
Handaufheben oder Zuruf.
§ 9 Protokollierung von Beschlüssen
Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung, sowie des Abstimmungsergebnisses in
einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist vom Schriftführer oder der zu Beginn der Sitzung gewählten
Person und vom Leiter der Versammlung zu unterschreiben.
§ 10 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt 2 Kassenprüfer für die Dauer von 2 Jahren. Bei der erstmaligen Wahl der
Kassenprüfer beträgt die Amtszeit des 1. Kassenprüfers 3 Jahre, die Amtszeit des 2. Kassenprüfers 2 Jahre. Die
Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die MitteIverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung
erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben die
Mitgliederversammlung über das Ergebnis ihrer Kassenprüfung zu unterrichten.
§ 11 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung
des Breiten-, Schul-Vereinschwimmen und/oder soziale Einrichtungen in Wuppertal-Vohwinkel.
§ 11 Redaktionelle Satzungsänderungen
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige
Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen
eigenständig durchzuführen.
Diese Satzung tritt am 14.07.2010 in Kraft.
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