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Beschlusstext (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg"; hier: a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b)Zustimmung gem. § 5 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg";
hier:
a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im 
Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage 
b)Zustimmung gem. § 5 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 31.10.2006 TOP Betreff 6.7 28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein "Unter dem Holzweg"; hier: a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b)Zustimmung gem. § 5 BauGB Vorlage: 24/2005 2. Ergänzung Beschluss: „Der 28. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Wohnplatzes Schlagstein „Unter dem Holzweg“ einschließlich des vorliegenden Umweltberichtes und der Begründung wird gem. § 5 BauGB zugestimmt.“ Beratungsergebnis: 11 Stimmen dafür, 6 dagegen, 0 Enthaltungen