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Beschlussvorlage (Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden des Rates)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
186 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
25.06.14, 18:01
Aktualisiert
25.06.14, 18:01
Beschlussvorlage (Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden des Rates) Beschlussvorlage (Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden des Rates)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-1/2014 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.07.2014 Betreff: Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden des Rates Beschlussvorschlag: Der Altersvorsitzende des Rates der Stadt Bedburg führt Herrn Bürgermeister Sascha Solbach in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zu gesetzmäßigen Wahrnehmung seiner Aufgaben. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bürgermeister wird gemäß § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO) vom Vorsitzenden (ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt. Altersvorsitzender des Rates der Stadt Bedburg in der 9. Wahlperiode ist Herr Helmut Breuer. Die Verpflichtung kann dabei zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet und diese nachspricht: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Die Vereidigung hat nur formelle Bedeutung. Die Rechtsgültigkeit von Amtshandlungen hängt nicht davon ab, dass der Bürgermeister bereits den Eid geleistet hat. Im Anschluss an die Vereidigung übernimmt Bürgermeister Solbach die Sitzungsleitung. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 23. Juni 2014 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel Sachbearbeiterin Leiterin Rats- und Kulturbüro Beschlussvorlage WP9-1/2014 ----------------------------------Solbach Bürgermeister Seite 2