Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse"; hier:a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b)Zustimmung gem. § 5 BauGB )

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse";
hier:a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage 
b)Zustimmung gem. § 5 BauGB )

öffnen download melden Dateigröße: 6,5 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 31.10.2006 TOP Betreff 6.8 29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse"; hier:a)Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b)Zustimmung gem. § 5 BauGB Vorlage: 25/2005 2. Ergänzung Beschluss: „1.) Die im Rahmen der Offenlage eingegangene Stellungnahme der Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Düren, wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des folgenden konkreten Bebauungsplanes wird durch die Auswahl und Festsetzung der Bepflanzung auf den zu erwartenden Schattenwurf Rücksicht genommen. 2.) Die Stellungnahme des Herrn Bruno Jannes wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt nicht; jedoch erfolgt eine Abschirmung des Plangebietes zur Römerstraße hin im Rahmen des konkreten Bebauungsplanes durch Festsetzung eines Pflanzstreifens entlang des Wirtschaftsweges. 3.) Der 29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Üdingen, verlängerte „Pützgasse“, einschließlich des vorliegenden Umweltberichtes und der Begründung wird gem. § 5 BauGB zugestimmt.“ Beratungsergebnis: 11 Stimmen dafür, 6 dagegen, 0 Enthaltungen