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Beschlusstext (30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich "Bergsteiner Straße"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,1 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich  "Bergsteiner Straße";

hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im 
Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage 

b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB)

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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 31.10.2006 TOP Betreff 6.9 30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich "Bergsteiner Straße"; hier: a) Beratung und Beschlussfassung zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Offenlage b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB Vorlage: 23/2005 2. Ergänzung Beschluss: „Der 30. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Bereich des Ortsteils Obermaubach, Teilbereich „Bergsteiner Straße“, einschließlich des vorliegenden Umweltberichtes und der Begründung wird gemäß § 5 BauGB zugestimmt.“ Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen