Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
07.10.2010
Erstellt
09.11.10, 04:18
Aktualisiert
09.11.10, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 39/2010
26.08.2010
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.09.2010
Jugendhilfeausschuss
07.10.2010
Personalsituation im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der Abteilung Jugend und Familie
Die Situation im ASD stellt sich wie folgt dar:
Zum 01.01.2008 wurden nach interner Berechnung auf Grundlage der Fallzahlen des Jahres 2006
drei Vollzeitstellen zusätzlich besetzt. Im Rahmen des Projektes zur Unterstützung der
Familienzentren sowie zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes im Kreis Euskirchen wurde der
ASD zum 01.07.2009 für zunächst 2 Jahre (01.07.2011) zeitlich befristet verstärkt, um die
fallunabhängige Kooperation mit den Kindertagesstätten im Kreis Euskirchen (1 Stelle) sowie im
Stadtgebiet Euskirchen die Begrüßungsbesuche durchführen zu können (0,5 Stelle).
Seit 2006 hat es folgende Fallzahlenentwicklung bei den Kernaufgaben des ASD gegeben, die
entsprechende Auswirkungen auf den Personalbedarf haben:
Hilfearten
Erziehungsbeistandschaften
Sozialpäd. Familienhilfe
Tagesgruppe
Vollzeitpflege
Heimerziehung
Hilfen für junge Volljährige
Inobhutnahmen
Familiengerichtshilfe
2006
72
166
60
199
153
84
97
276
2009
68
283
41
230
161
94
148
301
Saldo
-4
117
-19
31
8
10
51
25
in %
-5,6
70,5
-31,7
15,6
5,2
11,9
52,6
9,1
Insbesondere die Fallzahlentwicklung im Rahmen der Inobhutnahme von über 50% bedeutet einen
erheblichen personellen Mehrbedarf, da die Situation in der Regel mit zwei Kolleginnen bzw. Kollegen
vor Ort überprüft werden muss. Dieses Vorgehen ist gem. § 8a SGB VIII gesetzlich vorgeschrieben.
Dies bedeutet, dass andere Arbeitsabläufe häufig unterbrochen werden müssen, um ad hoc
Gefährdungssituationen eigenverantwortlich einzuschätzen.
Hinzu kommt, dass die Öffentlichkeit in erheblich stärkerer Weise sensibiliert ist als in früheren
Zeiten. Dies lässt sich auch in der Polizeistatistik ablesen: während die Tötungsdelikte an
Schutzbefohlenen abnehmen, steigt die Anzahl der angezeigten Misshandlungsdelikte.
-2Der Fallanstieg insgesamt bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) bedeutet einen erheblichen Mehrbedarf
bei der Steuerung der - häufig kostenintensiven - Fälle. Mindestens alle 6 Monate findet ein
Hilfeplangespräch (HPG) statt. Es ist mit einem weiteren Fallanstieg bzw. einer längeren
Verweildauer bei den Hilfen für junge Volljährige zu rechnen, da vermehrt dem Personenkreis der
"seelisch behinderten Menschen" diese Hilfe zu gewähren ist, nach gerichtlichen Entscheidungen
auch teilweise über das 21. Lebensjahr hinaus.
Über die Fallzahlenentwicklung ist im Jugendhilfeausschuss fortlaufend berichtet worden (mündl.
Bericht 28.08.2008, Info 238/2009, Info 251/2009, mündlicher Bericht im nichtöffentlichen Teil
22.03.2010, Info 31/2010). Es ist ein weiterer Fallanstieg in der ersten Hälfte dieses Jahres zu
erkennen, der bei der Berechnung des Personalbedarfs nicht berücksichtigt worden ist.
Der Personalbedarf wurde im Rahmen einer internen Organisationsuntersuchung durch die Abt. 10
überprüft. Demnach kommt die Abt. 10 zu dem Ergebnis, dass der ASD 3 Vollzeitstellen zur
Aufgabenwahrnehmung benötigt.
Neben dem durch Fallzahlen bedingten Personalbedarf gibt es auch zusätzliche Aufgaben, die bisher
nicht berücksichtigt worden sind.
Über die gestiegenen Anforderungen durch die Neuregelungen des Familiengerichtsgesetz (FamFG)
und der Verordnung zur Datenmeldung bezüglich der Teilnahme an U-Untersuchung wurde im
Jugendhilfeausschuss am 03.09.2009 berichtet.
Das FamFG verpflichtet die Jugendämter, innerhalb von 4 Wochen Beratung anzubieten und
daraus resultierende Sachverhalte in einen in dieser Zeit verbindlich einzuberaumenden
Gerichtstermin einzubringen. Dieses enge Zeitfenster bindet ebenfalls personelle Ressourcen. Die
Auswirkungen auf die jüngst vom Bundesverfassungsgericht erheblich verbesserte Rechtposition
nichtehelicher Väter bleiben abzuwarten. Eine Vielzahl von Anfragen betroffener Elternteile lässt
aber erwarten, dass auch in diesem Bereich Fallsteigerungen kommen.
Im Rahmen der "UTeilnahmeDatVO" sind die Jugendämter von der Landesregierung verpflichtet
worden, sehr zeitnah zu überprüfen, weshalb Eltern die sog. U-Untersuchungen bei ihren Kindern
nicht durchgeführt haben. Seit dem 01.09.2009 ist der ASD in 460 Fällen aktiv geworden. Neben
der hohen Fallzahl ist zu berücksichtigen, dass bei diesen Fällen sehr zügig gehandelt werden
muss, da die U-Untersuchungen nur in einem engen Zeitfenster nachzuholen sind. Des Weiteren
ist nach dieser Verordnung zu überprüfen, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.
Mit Erlass des Innenministeriums sowie des MAGS des Landes NRW vom 13.01.2010 wird das
Jugendamt zusätzlich an Fallkonferenzen bezüglich unter Führungssicht stehender
rückfallgefährdeter Sexualstraftäter beteiligt.
Die weitere Konkretisierung bei der Umsetzung dieses Personalbedarfs wird im Rahmen der
Aufgabenkritik und der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)