Daten
Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
07.10.2010
Erstellt
21.09.10, 04:43
Aktualisiert
21.09.10, 04:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
229/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
Vorlage für
Integrationsrat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Schulung der Integrationsratsmitglieder
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
15.09.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 229/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Billesfeld
15.09.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Integrationsrat
Betreff:
Schulung der Integrationsratsmitglieder
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird gebeten, in Absprache mit der Stadt Brühl eine Schulung für die
Integrationsratsmitglieder zu organisieren, die inhaltlich zwei Module (Modul 1 und 2) und zeitlich 2 Samstage
umfasst.
Aus den Mitteln des Integrationsrates werden bis zur Hälfte der Gesamtkosten (je nach Anzahl der
Teilnehmer) für die Schulung der Integrationsratsmitglieder übernommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Stadt Brühl beabsichtigt, für ihre ausländischen Integrationsausschussmitglieder eine Schulung
anzubieten. Laut Mitteilung der Stadt Brühl ist ein Dozent der VHS Leverkusen, der im Rahmen der
Qualifizierungsreihe „Integration durch politische Teilhabe“ der Landeszentrale für politische Bildung die
Ausbildung zum Trainer absolviert hat, bereit, die Schulung in Brühl zu machen. Die Schulung umfasst - wie
die Qualifizierungsreihe für die Trainer - vier Module (s. Anlage) und soll an 4 Samstage von 10 - 16 Uhr
stattfinden. Das Honorar würde 1.200 € betragen zzgl. Kosten der Bahnfahrten. An der Schulung können bis
zu 18 Personen teilnehmen.
Von der Stadt Brühl könnten lediglich max. 8 Mitglieder teilnehmen. Mit Hinsicht auf die damit verbundenen
Kosten fragt die Stadt Brühl an, ob seitens der Stadt Wesseling grundsätzliches Interesse daran besteht, die
Schulung ihren infrage kommenden Personen anzubieten.
Die Kostenbeteiligung der Stadt Wesseling könnte laut Frau Keilhau aus Mitteln des Integrationsrates
finanziert werden.
Frau Keilhau und die Verwaltung sind der Meinung, dass eine solche Schulung nicht nur den ausländischen,
sondern allen Integrationsratsmitgliedern angeboten werden sollte. Die entsprechende Umfrage bei allen
Wesselinger Integrationsratsmitgliedern ergab, dass 5 Mitglieder grundsätzlich an einer Schulung teilnehmen
würden, jedoch überwiegend nicht ganztägig an 4 Samstagen.
2. Lösung
Die Verwaltung wird gebeten, in Absprache mit der Stadt Brühl eine Schulung für die
Integrationsratsmitglieder zu organisieren, die inhaltlich zwei Module (Modul 1 und 2) und zeitlich 2 Samstage
umfasst.
Aus den Mitteln des Integrationsrates werden bis zur Hälfte der Gesamtkosten (je nach Anzahl der
Teilnehmer) für die Schulung der Integrationsratsmitglieder übernommen.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Für den Integrationsrat entstehen Ausgaben in Höhe von max. 600,00 € zzgl. die Hälfte der Fahrtkosten des
Dozenten.