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Beschlussvorlage (Schulung der Integrationsratsmitglieder)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
07.10.2010
Erstellt
21.09.10, 04:43
Aktualisiert
21.09.10, 04:43
Beschlussvorlage (Schulung der Integrationsratsmitglieder) Beschlussvorlage (Schulung der Integrationsratsmitglieder) Beschlussvorlage (Schulung der Integrationsratsmitglieder)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 229/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Integrationsrat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Schulung der Integrationsratsmitglieder Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 15.09.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 229/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Billesfeld 15.09.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Integrationsrat Betreff: Schulung der Integrationsratsmitglieder Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird gebeten, in Absprache mit der Stadt Brühl eine Schulung für die Integrationsratsmitglieder zu organisieren, die inhaltlich zwei Module (Modul 1 und 2) und zeitlich 2 Samstage umfasst. Aus den Mitteln des Integrationsrates werden bis zur Hälfte der Gesamtkosten (je nach Anzahl der Teilnehmer) für die Schulung der Integrationsratsmitglieder übernommen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Stadt Brühl beabsichtigt, für ihre ausländischen Integrationsausschussmitglieder eine Schulung anzubieten. Laut Mitteilung der Stadt Brühl ist ein Dozent der VHS Leverkusen, der im Rahmen der Qualifizierungsreihe „Integration durch politische Teilhabe“ der Landeszentrale für politische Bildung die Ausbildung zum Trainer absolviert hat, bereit, die Schulung in Brühl zu machen. Die Schulung umfasst - wie die Qualifizierungsreihe für die Trainer - vier Module (s. Anlage) und soll an 4 Samstage von 10 - 16 Uhr stattfinden. Das Honorar würde 1.200 € betragen zzgl. Kosten der Bahnfahrten. An der Schulung können bis zu 18 Personen teilnehmen. Von der Stadt Brühl könnten lediglich max. 8 Mitglieder teilnehmen. Mit Hinsicht auf die damit verbundenen Kosten fragt die Stadt Brühl an, ob seitens der Stadt Wesseling grundsätzliches Interesse daran besteht, die Schulung ihren infrage kommenden Personen anzubieten. Die Kostenbeteiligung der Stadt Wesseling könnte laut Frau Keilhau aus Mitteln des Integrationsrates finanziert werden. Frau Keilhau und die Verwaltung sind der Meinung, dass eine solche Schulung nicht nur den ausländischen, sondern allen Integrationsratsmitgliedern angeboten werden sollte. Die entsprechende Umfrage bei allen Wesselinger Integrationsratsmitgliedern ergab, dass 5 Mitglieder grundsätzlich an einer Schulung teilnehmen würden, jedoch überwiegend nicht ganztägig an 4 Samstagen. 2. Lösung Die Verwaltung wird gebeten, in Absprache mit der Stadt Brühl eine Schulung für die Integrationsratsmitglieder zu organisieren, die inhaltlich zwei Module (Modul 1 und 2) und zeitlich 2 Samstage umfasst. Aus den Mitteln des Integrationsrates werden bis zur Hälfte der Gesamtkosten (je nach Anzahl der Teilnehmer) für die Schulung der Integrationsratsmitglieder übernommen. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für den Integrationsrat entstehen Ausgaben in Höhe von max. 600,00 € zzgl. die Hälfte der Fahrtkosten des Dozenten.