Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
09.11.10, 04:18
Aktualisiert
09.11.10, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 58/2010
04.11.2010
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
17.11.2010
Planänderungsverfahren zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher
Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville
Städte Bornheim und Rheinbach, Gemeinden Alfter, Swisttal und Weilerswist
In der 4. Regionalratssitzung vom 8. Oktober 2010 hat der Regionalrat den Beschluss über das
Planänderungsverfahren zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt
Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville gefasst. Der Beschluss des Regionalrats beinhaltet eine
gleichwertige Betrachtung aller vie r potenziellen Standorte (Standort Riedmaar, Tagebauerweiterung
Weilerswist-Nord, Standort Witterschlick-Süd und Standort Flerzheim-Nord).
Mit Email vom 03.11.2010 hat die Bezirksregierung Köln das Anschreiben und die Verfahrensunterlagen zum Erarbeitungsverfahren des o.g. Planänderungsverfahrens dem Kreis Euskirchen
übersandt. Zum bisherigen Verfahren ist auf die Dringlichkeitsentscheidung D 63/2007 und die
nachfolgende Info 145/2007 zu verweisen.
Im Resümee dieser Beschlüsse sowie der Abstimmung mit der Gemeinde Weilerwist ist festzuhalten,
dass die Abwägung sämtlicher Belange (insbesondere Naturschutz und FFH-Ausweisung gegen
Rohstoffsicherung) auf regionaler Ebene somit im Regionalplanänderungsverfahren zu erfolgen hat
und auch durch eine Änderung des Landschaftsplanes Weilerswist nicht vorweggenommen werden
kann.
In einem Konsultationsverfahren (Scoping) hat die Bezirksregierung Köln im Sommer 2010 allen
Beteiligten den Erarbeitungsstand der Verfahrensunterlagen und Gutachten vorgelegt.
Mit Schreiben vom 03.08.2010 hat die Kreisverwaltung vorgetragen, dass "der Kreis Euskirchen keine
Veranlassung sieht, von der bisherigen Festsetzung der potenziellen Erweiterungsfläche WeilerswistNord als NSG abzurücken. Vielmehr wäre hilfreich, wenn seitens der höheren Landschaftsbehörde
das Zustandekommen der Abgrenzung des FFH-Gebiets nochmals erläutert würde und die
Entscheidungsgründe dargelegt würden. Innerhalb des ausgewiesenen NSG befinden sich
vergleichbar der Situation innerhalb des FFH-Gebietes durchaus Flächen mit FFH-Lebensraumtypen
(s.a. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung), die eine Gebietsabgrenzung bis an den
bestehenden Tagebau heran fachlich rechtfertigen. Der Kreis hat entsprechend durch NSGAusweisung auch außerhalb des FFH-Gebietes den Schutz der Fläche sichergestellt."
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Mit den jetzt vorgelegten Planunterlagen erfolgt eine erneute Gegenüberstellung sowohl in der
Bewertung der Lagerstätten und der Wirtschaftlichkeit als auch in der Beschreibung der
Umweltkonflikte der vier Standorte.
In der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit über die Ergiebigkeit der vier überprüften Standorte ergibt
sich folgende Reihenfolge:
1. Weilerswist-Nord 19,7 bis 44,1 t/qm
2. Witterschlick-Süd 32,6 t/qm
3. Riedmaar (ehem. Sonnenhof) 4,9 bis 7,2 t/qm
4. Flerzheim-Nord 3,3 bis 5,0 t/qm
Insgesamt kommt die regionalplanerische Gesamtkonzeption unter Abwägung der Konflikte zwischen
dem landesplanerischen Ziel der Rohstoffsicherung und den dadurch hervorgerufenen Umweltkonflikten zu folgendem Ergebnis:
"Die Prüfungen im Rahmen des Umweltberichts haben deutlich aufgezeigt, dass die Erweiterung des
Tagebaus Weilerswist-Nord aufgrund der naturschutzrechtlichen Restriktionen als Standort für eine
langfristige Rohstoffsicherung im Regionalplan nicht geeignet ist.
Der Standort Riedmaar (ehem. Sonnenhof) ruft die geringsten Umweltrisiken hervor. Es handelt sich
jedoch um einen Neuansatz mit einem großem Flächenverbrauch vom ca. 40 ha.
Die beiden Standorterweiterungen Witterschlick-Süd und Flerzheim-Nord haben größere
Umweltkonflikte zur Folge als eine Inanspruchnahme im Bereich Riedmaar (ehem. Sonnenhof).Die
Auswirkungen auf die Umwelt können jedoch durch die im Umweltbericht vorgeschlagenen
Flächenreduzierungen und landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen reduziert werden.
Darüber hinaus entspricht die Erweiterung eines vorhandenen BSAB und einer genehmigten
Abgrabung dem Ziel 2.2.3 in Kapitel C.IV. des LEP NRW, wonach die zukünftigen Abbaubereiche in
Zuordnung zu bislang dargestellten Bereichen für den oberirdischen Abbau von Bodenschätzen
räumlich konzentriert werden sollen.
Auf der Grundlage dieses Konzepts kann auch die erforderliche landesplanerische Rohstoffsicherung
gewährleistet werden. In den laufenden Tagebauen im Raum Kottenforst / Ville sind noch etwa 1,7
Millionen t weißer Quarzkies > 2 mm vorhanden (Abschätzung der Regionalplanungsbehörde nach
den Angaben der Unternehmen im Rahmen der Unternehmergespräche im Jahr 2008). Eine
reduzierte Erweiterung in Witterschlick-Süd kann ca. 5 Millionen t und eine stark reduzierte
Erweiterung der Abgrabung Flerzheim-Nord ca. 0,4 Millionen t weißen Quarzkies > 2 mm zur
langfristigen Rohstoffsicherung beitragen (Abschätzung der Regionalplanungsbehörde auf der
Grundlage der Prognose von Herrn Dr. Veerhoff). Insgesamt ergibt sich somit ein Volumen von 7,1
Millionen t des in Rede stehenden Rohstoffes. Das heißt, dass auch trotz aller Prognoseunsicherheiten der rechnerische landesplanerische Rohstoffbedarf an weißem Quarzkies > 2 mm von
ca. 6,7 Millionen t durch die Erweiterung der Tagebaue in Witterschlick und Flerzheim gedeckt
werden kann."
Die im Anschreiben aufgeführten Anlagen (Verfahrensunterlage und Anlage, usw.) sind in dem unten
stehenden Link, auf der Homepage der Bezirksregierung Köln abrufbar.
http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalplanung/teilabschnitt_quarzkies/index.html
Zusätzlich erhält jede Fraktion eine CD mit den Verfahrensunterlagen.
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Die Frist für die Beteiligung ist nach Verfahrensbeschluss auf 3 Monate für die Verfahrensbeteiligten
festgelegt. Somit ist eine Stellungnahme zum Planentwurf und zum Umweltbericht spätestens bis
zum 04. Februar 2011 der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Die Frist für die öffentliche Auslegung
beträgt 1 Monat, wobei Ort und Dauer der Auslegung mindestens 2 Wochen zuvor im Amtsblatt der
BR Köln bekannt zu machen sind.
Die Verwaltung wird unter Bezug auf die bisherigen Stellungnahmen zum Verfahren und unter
Prüfung der vorgelegten Verfahrensunterlagen eine fachliche Stellungnahme vorbereiten, die dann
per Dringlichkeit im Januar 2011 zu beschließen ist.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in
:
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Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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