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Info GB (Planänderungsverfahren zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville Städte Bornheim und Rheinbach, Gemeinden Alfter, Swisttal und Weilerswist)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
09.11.10, 04:18
Aktualisiert
09.11.10, 04:18
Info GB (Planänderungsverfahren zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville
Städte Bornheim und Rheinbach, Gemeinden Alfter, Swisttal und Weilerswist) Info GB (Planänderungsverfahren zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville
Städte Bornheim und Rheinbach, Gemeinden Alfter, Swisttal und Weilerswist) Info GB (Planänderungsverfahren zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville
Städte Bornheim und Rheinbach, Gemeinden Alfter, Swisttal und Weilerswist)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 58/2010 04.11.2010 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 17.11.2010 Planänderungsverfahren zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville Städte Bornheim und Rheinbach, Gemeinden Alfter, Swisttal und Weilerswist In der 4. Regionalratssitzung vom 8. Oktober 2010 hat der Regionalrat den Beschluss über das Planänderungsverfahren zum Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville gefasst. Der Beschluss des Regionalrats beinhaltet eine gleichwertige Betrachtung aller vie r potenziellen Standorte (Standort Riedmaar, Tagebauerweiterung Weilerswist-Nord, Standort Witterschlick-Süd und Standort Flerzheim-Nord). Mit Email vom 03.11.2010 hat die Bezirksregierung Köln das Anschreiben und die Verfahrensunterlagen zum Erarbeitungsverfahren des o.g. Planänderungsverfahrens dem Kreis Euskirchen übersandt. Zum bisherigen Verfahren ist auf die Dringlichkeitsentscheidung D 63/2007 und die nachfolgende Info 145/2007 zu verweisen. Im Resümee dieser Beschlüsse sowie der Abstimmung mit der Gemeinde Weilerwist ist festzuhalten, dass die Abwägung sämtlicher Belange (insbesondere Naturschutz und FFH-Ausweisung gegen Rohstoffsicherung) auf regionaler Ebene somit im Regionalplanänderungsverfahren zu erfolgen hat und auch durch eine Änderung des Landschaftsplanes Weilerswist nicht vorweggenommen werden kann. In einem Konsultationsverfahren (Scoping) hat die Bezirksregierung Köln im Sommer 2010 allen Beteiligten den Erarbeitungsstand der Verfahrensunterlagen und Gutachten vorgelegt. Mit Schreiben vom 03.08.2010 hat die Kreisverwaltung vorgetragen, dass "der Kreis Euskirchen keine Veranlassung sieht, von der bisherigen Festsetzung der potenziellen Erweiterungsfläche WeilerswistNord als NSG abzurücken. Vielmehr wäre hilfreich, wenn seitens der höheren Landschaftsbehörde das Zustandekommen der Abgrenzung des FFH-Gebiets nochmals erläutert würde und die Entscheidungsgründe dargelegt würden. Innerhalb des ausgewiesenen NSG befinden sich vergleichbar der Situation innerhalb des FFH-Gebietes durchaus Flächen mit FFH-Lebensraumtypen (s.a. Ergebnis der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung), die eine Gebietsabgrenzung bis an den bestehenden Tagebau heran fachlich rechtfertigen. Der Kreis hat entsprechend durch NSGAusweisung auch außerhalb des FFH-Gebietes den Schutz der Fläche sichergestellt." -2- Mit den jetzt vorgelegten Planunterlagen erfolgt eine erneute Gegenüberstellung sowohl in der Bewertung der Lagerstätten und der Wirtschaftlichkeit als auch in der Beschreibung der Umweltkonflikte der vier Standorte. In der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit über die Ergiebigkeit der vier überprüften Standorte ergibt sich folgende Reihenfolge: 1. Weilerswist-Nord 19,7 bis 44,1 t/qm 2. Witterschlick-Süd 32,6 t/qm 3. Riedmaar (ehem. Sonnenhof) 4,9 bis 7,2 t/qm 4. Flerzheim-Nord 3,3 bis 5,0 t/qm Insgesamt kommt die regionalplanerische Gesamtkonzeption unter Abwägung der Konflikte zwischen dem landesplanerischen Ziel der Rohstoffsicherung und den dadurch hervorgerufenen Umweltkonflikten zu folgendem Ergebnis: "Die Prüfungen im Rahmen des Umweltberichts haben deutlich aufgezeigt, dass die Erweiterung des Tagebaus Weilerswist-Nord aufgrund der naturschutzrechtlichen Restriktionen als Standort für eine langfristige Rohstoffsicherung im Regionalplan nicht geeignet ist. Der Standort Riedmaar (ehem. Sonnenhof) ruft die geringsten Umweltrisiken hervor. Es handelt sich jedoch um einen Neuansatz mit einem großem Flächenverbrauch vom ca. 40 ha. Die beiden Standorterweiterungen Witterschlick-Süd und Flerzheim-Nord haben größere Umweltkonflikte zur Folge als eine Inanspruchnahme im Bereich Riedmaar (ehem. Sonnenhof).Die Auswirkungen auf die Umwelt können jedoch durch die im Umweltbericht vorgeschlagenen Flächenreduzierungen und landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen reduziert werden. Darüber hinaus entspricht die Erweiterung eines vorhandenen BSAB und einer genehmigten Abgrabung dem Ziel 2.2.3 in Kapitel C.IV. des LEP NRW, wonach die zukünftigen Abbaubereiche in Zuordnung zu bislang dargestellten Bereichen für den oberirdischen Abbau von Bodenschätzen räumlich konzentriert werden sollen. Auf der Grundlage dieses Konzepts kann auch die erforderliche landesplanerische Rohstoffsicherung gewährleistet werden. In den laufenden Tagebauen im Raum Kottenforst / Ville sind noch etwa 1,7 Millionen t weißer Quarzkies > 2 mm vorhanden (Abschätzung der Regionalplanungsbehörde nach den Angaben der Unternehmen im Rahmen der Unternehmergespräche im Jahr 2008). Eine reduzierte Erweiterung in Witterschlick-Süd kann ca. 5 Millionen t und eine stark reduzierte Erweiterung der Abgrabung Flerzheim-Nord ca. 0,4 Millionen t weißen Quarzkies > 2 mm zur langfristigen Rohstoffsicherung beitragen (Abschätzung der Regionalplanungsbehörde auf der Grundlage der Prognose von Herrn Dr. Veerhoff). Insgesamt ergibt sich somit ein Volumen von 7,1 Millionen t des in Rede stehenden Rohstoffes. Das heißt, dass auch trotz aller Prognoseunsicherheiten der rechnerische landesplanerische Rohstoffbedarf an weißem Quarzkies > 2 mm von ca. 6,7 Millionen t durch die Erweiterung der Tagebaue in Witterschlick und Flerzheim gedeckt werden kann." Die im Anschreiben aufgeführten Anlagen (Verfahrensunterlage und Anlage, usw.) sind in dem unten stehenden Link, auf der Homepage der Bezirksregierung Köln abrufbar. http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalplanung/teilabschnitt_quarzkies/index.html Zusätzlich erhält jede Fraktion eine CD mit den Verfahrensunterlagen. -3- Die Frist für die Beteiligung ist nach Verfahrensbeschluss auf 3 Monate für die Verfahrensbeteiligten festgelegt. Somit ist eine Stellungnahme zum Planentwurf und zum Umweltbericht spätestens bis zum 04. Februar 2011 der Bezirksregierung Köln vorzulegen. Die Frist für die öffentliche Auslegung beträgt 1 Monat, wobei Ort und Dauer der Auslegung mindestens 2 Wochen zuvor im Amtsblatt der BR Köln bekannt zu machen sind. Die Verwaltung wird unter Bezug auf die bisherigen Stellungnahmen zum Verfahren und unter Prüfung der vorgelegten Verfahrensunterlagen eine fachliche Stellungnahme vorbereiten, die dann per Dringlichkeit im Januar 2011 zu beschließen ist. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in : ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ ___________________ ___________________ (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)