Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
15.02.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Barntrup
1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt, mit Ausnahme der
kostenpflichtigen Sperrmüllbedarfsabfuhr.
1. Die von 9 Kommunen erhobenen Bedenken werden berücksichtigt und die
Einführung einer kostenpflichtigen Sperrmüllabfuhr wird nicht weiter
verfolgt.
Stadt Blomberg
1. Dem AWK wird zugestimmt, vorbehaltlich einer weiterhin entgeltfreien
Sperrmüllabfuhr.
1. siehe Stadt Barntrup
Stadt Detmold
Es fehlt der Hinweis auf die Wertstoffannahmemöglichkeit auf dem
Recyclinghof der AGA in Detmold.
1. Auf dem Recyclinghof der AGA werden im Auftrag der Stadt Detmold
folgende Wertstoffe gesammelt und einer Wiederverwertung zugeführt:
CD`s, Tintenpatronen, Trockenbatterien, Korken und Autoradios. Der Text
wird entsprechend ergänzt.
2. Kap. 3.2.2.4 Sperrmüllerfassung und –verwertung
2. Anmerkung gilt für alle lippischen Bürger und wird entsprechend ergänzt.
1. Kap. 3.2.2.3 Wertstoff- und Problemstofferfassung
Es fehlt der Hinweis, dass Sperrmüll von Detmolder Bürgern direkt zur AGA
geliefert werden kann.
3. Kap. 3.2.3.6 Kommunale Sammelstellen
Es fehlt der Hinweis auf den AGA-Recyclinghof.
4. Kap. 4.3.3 Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
Die Einrichtung der geplanten Gebrauchtartikelbörse sollte online zentral
durch den Kreis Lippe betrieben werden.
5. Kap. 4.3.5 Gewerbeabfallberatung
3. siehe Punkt 1 Stadt Detmold
4. Es ist vorgesehen die Gebrauchtartikelbörse zentral online durch den
Abfallwirtschaftsverband oder in dessen Auftrag zu betreiben. Die
Planungen für die Einrichtung der Gebrauchtartikelbörse sind aber noch
nicht abgeschlossen.
5. Die Querschnittsaufgabe ist bisher als neue Aufgabe und Angebot für das
Gewerbe angedacht. In welchem Maße sie nachgefragt wird und der sich
daraus ergebende Umfang bleibt abzuwarten. Die Finanzierung und die
T1068.doc/b
-2-
Diese Querschnittsfunktion der Gewerbeabfallberatung müsste teilweise
steuerfinanziert werden. Es sind Kriterien festzulegen, nach denen die
Betriebe und Kommunen diese Beratungsfunktion anfordern können.
6. Kap. 5.2.2 Bioabfall- und Grünabfall
Festlegung weiterer Kriterien ist davon abhängig zu machen.
6. Die Halbjahresbiotonne ist ein zusätzliches Angebot zur Abschöpfung von
Bioabfällen in der Hauptvegetationsperiode. Jede Kommune kann
entscheiden, ob sie dieses Angebot an ihre Bürger weitergibt oder nicht.
Für eine Halbjahresbiotonne ist in Detmold bei einer Jahresgrundgebühr
von 5,70 € kein Bedarf.
7. Anmerkung wird entsprechend ergänzt.
7. Kap. 5.3.1 Elektro- und Elektronikschrott
In Detmold besteht im Rahmen der Sondermüllsammlung keine Möglichkeit
Elektroschrott abzugeben, weil der Recyclinghof in der Nachbarschaft liegt.
8. Kap. 6.2.1.2 Thermische Verfahren
Welcher Konzern ist gemeint? Warum muss die Stadt Detmold für einen
Konzernausgleich sorgen?
8. Im AWK wird unter dem Punkt MVA Bielefeld ausgeführt, "Bei
Übermengen kann im Rahmen des Konzernausgleichs die Enertec
Hameln als Entsorgungsanlage miteinbezogen werden." Durch
vertragliche Bindungen ist die Entsorgung der behandlungsbedürftigen
Restabfälle des Kreises Lippe in der MVA Bielefeld sichergestellt. In
Übereinstimmung mit dem Abfallwirtschaftsplan der BR Detmold ist bei
Auftreten von Übermengen die zur Interargem-Entsorgungs GmbH
gehörende Enertec Hameln im Rahmen des Konzernausgleichs
mitzunutzen. Es ergibt sich hieraus kein Zusammenhang, der darauf
schließen ließe, dass die Stadt Detmold für einen Konzernausgleich zu
sorgen hätte.
9. siehe Stadt Barntrup
9. Sperrmüll
10. Satzungsentwurf: Gebührenmaßstab, -gestaltung
10. Das in Detmold sowie in Dörentrup und Leopoldshöhe praktizierte
Verwiegsystem wird in den Kapiteln 3.2.2.6 Gebührenbemessung sowie
4.3.2 Anreize über den Gebührenmaßstab dargestellt.
Das in Detmold praktizierte Abfallwiegesystem sollte als eine praktikable
Möglichkeit benannt werden.
11. entspricht dem Abfallwirtschaftskonzept
11. Satzungsentwurf: Sonderabfallentsorgung
Die Schaffung von zusätzlichen Entsorgungsanlagen im Sondermüllbereich
sollten sehr kritisch begleitet werden.
-3-
Gemeinde Dörentrup
1.
Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt.
Gemeinde Extertal
1.
Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt.
Stadt Horn-Bad Meinberg
1.
Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt, mit Ausnahme der
kostenpflichtigen Sperrmüllabfuhr.
1.
siehe Stadt Barntrup
1.
siehe Stadt Barntrup
1.
siehe Stadt Barntrup
Gemeinde Kalletal
1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt, mit Ausnahme der
kostenpflichtigen Sperrmüllabfuhr.
Stadt Lage
1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt, mit Ausnahme der
kostenpflichtigen Sperrmüllabfuhr.
Stadt Lemgo
1. Die unter Ziffer 8.1 aufgeführte Möglichkeit eine kostenpflichtigen
Sperrgutabfuhr sollte nicht weiter verfolgt werden.
1. siehe Stadt Barntrup
2. Die vorgesehene Verlängerung des Abfuhrintervalls für Restabfall über
den Zeitraum von 4 Wochen hinaus sollte nicht in Erwägung gezogen
werden.
2. Eine Verlängerung des Abfuhrintervalls über den Zeitraum von 4 Wochen
hinaus ist im AWK nicht vorgesehen, hiergegen sprechen in erster Linie
hygienische Gründe. In Kap. 8.1 werden lediglich die nach KAG
möglichen Spielräume bei der Gebührengestaltung aufgezählt, dazu zählt
-4-
auch die Verlängerung des Abfuhrintervalls für Restabfall bis zu maximal
4 Wochen.
Gemeinde Leopoldshöhe
1. Es wird die Gefahr gesehen, dass Sperrmüll vermehrt in der Landschaft
entsorgt wird, wenn bei der Abholung Kosten anfallen. Das bisherige
System sollte beibehalten werden.
1. siehe Stadt Barntrup
2. Die Einrichtung einer Gebrauchtartikelbörse möglichst in Kombination
mit sozialen Projekten wird begrüßt.
2. entspricht dem AWK des Kreises Lippe; siehe auch Punkt 4 Stadt
Detmold
3. Die Einführung einer Zebra- oder GIG-Tonne kann sinnvoll sein,
zunächst sind aber die Verfahrensweise und Gebührentatbestände zu
klären.
3. entspricht dem AWK des Kreises Lippe
Stadt Lügde
1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt.
Stadt Oerlinghausen
1. Die Erstellung eines Handlungskonzeptes "Öffentliches Beschaffungsund Vergabewesen" wird grundsätzlich befürwortet. Allerdings dürfen
Beschaffungs- und Vergaberichtlinien nicht zu einer solchen
bürokratischen Einschränkung führen, dass damit Argumente für die
Privatisierung solcher Aufgaben geliefert werden.
1. Das zu erstellende Handlungskonzept soll Hilfestellung bei der
Beschaffung von Gebrauchsgütern sowie der Entsorgung der Abfälle
im Hinblick auf abfallreduzierende Maßnahmen geben. Keinesfalls ist
an die Erstellung neuer Vergaberichtlinien, bürokratischer Hürden oder
sogar an Privatisierung in diesem Zusammenhang gedacht.
2. Die Sperrmüllabfuhr sollte auf keinen Fall kostenpflichtig werden.
2. siehe Stadt Barntrup
3. Informationsmaterialien sollten auch in fremdsprachlichen Versionen
erstellt werden.
3. wird im Einzelfall geprüft
-5-
4. Der Vorschlag einer Gebrauchtartikelbörse ist sehr zu begrüßen. Die
Verknüpfung mit sozialen Projekten wäre hier sinnvoll.
4. entspricht dem AWK des Kreises Lippe; siehe auch Punkt 4 Stadt
Detmold
5. Gewerbeabfallbeartung als Querschnittsaufgabe ist eine sinnvolle
Zusammenlegung von Beratungsbereichen, soweit die Finanzierung
sichergestellt ist. Bürger dürfen mit diesen Kosten nicht belastet
werden.
5. entspricht dem AWK des Kreises Lippe; siehe auch Punkt 5 Stadt
Detmold
6. Das Kompostabo ist zu begrüßen, sollte aber auch vor Ort angeboten
werden.
6. Das Angebot eines Kompostabos vor Ort in den einzelnen Kommunen
ist z.Zt. nicht möglich. Neben logistischen Schwierigkeiten,
Transportwege, Lagerungsmöglichkeiten etc. wäre auch keine
Mengenkontrolle vor Ort durchführbar.
7. Überlegungen zu einer Zebra- oder GIG-Tonne sind dringend
erforderlich. Zeigt sich dass Sammelsysteme wie die Zebratonne
ökologisch und ökonomisch vorteilhafter sind, sollte die Abschaffung
des Gelben Sackes überlegt werden.
7. entspricht dem AWK des Kreises Lippe
Stadt Schieder-Schwalenberg
1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt, mit Ausnahme der
kostenpflichtigen Sperrmüllabfuhr.
Gemeinde Schlangen
1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt.
1. siehe Stadt Barntrup