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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 7/2007)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
15.02.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 7/2007) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 7/2007) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 7/2007) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 7/2007) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 7/2007)

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Inhalt der Datei

Stadt Barntrup 1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt, mit Ausnahme der kostenpflichtigen Sperrmüllbedarfsabfuhr. 1. Die von 9 Kommunen erhobenen Bedenken werden berücksichtigt und die Einführung einer kostenpflichtigen Sperrmüllabfuhr wird nicht weiter verfolgt. Stadt Blomberg 1. Dem AWK wird zugestimmt, vorbehaltlich einer weiterhin entgeltfreien Sperrmüllabfuhr. 1. siehe Stadt Barntrup Stadt Detmold Es fehlt der Hinweis auf die Wertstoffannahmemöglichkeit auf dem Recyclinghof der AGA in Detmold. 1. Auf dem Recyclinghof der AGA werden im Auftrag der Stadt Detmold folgende Wertstoffe gesammelt und einer Wiederverwertung zugeführt: CD`s, Tintenpatronen, Trockenbatterien, Korken und Autoradios. Der Text wird entsprechend ergänzt. 2. Kap. 3.2.2.4 Sperrmüllerfassung und –verwertung 2. Anmerkung gilt für alle lippischen Bürger und wird entsprechend ergänzt. 1. Kap. 3.2.2.3 Wertstoff- und Problemstofferfassung Es fehlt der Hinweis, dass Sperrmüll von Detmolder Bürgern direkt zur AGA geliefert werden kann. 3. Kap. 3.2.3.6 Kommunale Sammelstellen Es fehlt der Hinweis auf den AGA-Recyclinghof. 4. Kap. 4.3.3 Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung Die Einrichtung der geplanten Gebrauchtartikelbörse sollte online zentral durch den Kreis Lippe betrieben werden. 5. Kap. 4.3.5 Gewerbeabfallberatung 3. siehe Punkt 1 Stadt Detmold 4. Es ist vorgesehen die Gebrauchtartikelbörse zentral online durch den Abfallwirtschaftsverband oder in dessen Auftrag zu betreiben. Die Planungen für die Einrichtung der Gebrauchtartikelbörse sind aber noch nicht abgeschlossen. 5. Die Querschnittsaufgabe ist bisher als neue Aufgabe und Angebot für das Gewerbe angedacht. In welchem Maße sie nachgefragt wird und der sich daraus ergebende Umfang bleibt abzuwarten. Die Finanzierung und die T1068.doc/b -2- Diese Querschnittsfunktion der Gewerbeabfallberatung müsste teilweise steuerfinanziert werden. Es sind Kriterien festzulegen, nach denen die Betriebe und Kommunen diese Beratungsfunktion anfordern können. 6. Kap. 5.2.2 Bioabfall- und Grünabfall Festlegung weiterer Kriterien ist davon abhängig zu machen. 6. Die Halbjahresbiotonne ist ein zusätzliches Angebot zur Abschöpfung von Bioabfällen in der Hauptvegetationsperiode. Jede Kommune kann entscheiden, ob sie dieses Angebot an ihre Bürger weitergibt oder nicht. Für eine Halbjahresbiotonne ist in Detmold bei einer Jahresgrundgebühr von 5,70 € kein Bedarf. 7. Anmerkung wird entsprechend ergänzt. 7. Kap. 5.3.1 Elektro- und Elektronikschrott In Detmold besteht im Rahmen der Sondermüllsammlung keine Möglichkeit Elektroschrott abzugeben, weil der Recyclinghof in der Nachbarschaft liegt. 8. Kap. 6.2.1.2 Thermische Verfahren Welcher Konzern ist gemeint? Warum muss die Stadt Detmold für einen Konzernausgleich sorgen? 8. Im AWK wird unter dem Punkt MVA Bielefeld ausgeführt, "Bei Übermengen kann im Rahmen des Konzernausgleichs die Enertec Hameln als Entsorgungsanlage miteinbezogen werden." Durch vertragliche Bindungen ist die Entsorgung der behandlungsbedürftigen Restabfälle des Kreises Lippe in der MVA Bielefeld sichergestellt. In Übereinstimmung mit dem Abfallwirtschaftsplan der BR Detmold ist bei Auftreten von Übermengen die zur Interargem-Entsorgungs GmbH gehörende Enertec Hameln im Rahmen des Konzernausgleichs mitzunutzen. Es ergibt sich hieraus kein Zusammenhang, der darauf schließen ließe, dass die Stadt Detmold für einen Konzernausgleich zu sorgen hätte. 9. siehe Stadt Barntrup 9. Sperrmüll 10. Satzungsentwurf: Gebührenmaßstab, -gestaltung 10. Das in Detmold sowie in Dörentrup und Leopoldshöhe praktizierte Verwiegsystem wird in den Kapiteln 3.2.2.6 Gebührenbemessung sowie 4.3.2 Anreize über den Gebührenmaßstab dargestellt. Das in Detmold praktizierte Abfallwiegesystem sollte als eine praktikable Möglichkeit benannt werden. 11. entspricht dem Abfallwirtschaftskonzept 11. Satzungsentwurf: Sonderabfallentsorgung Die Schaffung von zusätzlichen Entsorgungsanlagen im Sondermüllbereich sollten sehr kritisch begleitet werden. -3- Gemeinde Dörentrup 1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt. Gemeinde Extertal 1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt. Stadt Horn-Bad Meinberg 1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt, mit Ausnahme der kostenpflichtigen Sperrmüllabfuhr. 1. siehe Stadt Barntrup 1. siehe Stadt Barntrup 1. siehe Stadt Barntrup Gemeinde Kalletal 1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt, mit Ausnahme der kostenpflichtigen Sperrmüllabfuhr. Stadt Lage 1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt, mit Ausnahme der kostenpflichtigen Sperrmüllabfuhr. Stadt Lemgo 1. Die unter Ziffer 8.1 aufgeführte Möglichkeit eine kostenpflichtigen Sperrgutabfuhr sollte nicht weiter verfolgt werden. 1. siehe Stadt Barntrup 2. Die vorgesehene Verlängerung des Abfuhrintervalls für Restabfall über den Zeitraum von 4 Wochen hinaus sollte nicht in Erwägung gezogen werden. 2. Eine Verlängerung des Abfuhrintervalls über den Zeitraum von 4 Wochen hinaus ist im AWK nicht vorgesehen, hiergegen sprechen in erster Linie hygienische Gründe. In Kap. 8.1 werden lediglich die nach KAG möglichen Spielräume bei der Gebührengestaltung aufgezählt, dazu zählt -4- auch die Verlängerung des Abfuhrintervalls für Restabfall bis zu maximal 4 Wochen. Gemeinde Leopoldshöhe 1. Es wird die Gefahr gesehen, dass Sperrmüll vermehrt in der Landschaft entsorgt wird, wenn bei der Abholung Kosten anfallen. Das bisherige System sollte beibehalten werden. 1. siehe Stadt Barntrup 2. Die Einrichtung einer Gebrauchtartikelbörse möglichst in Kombination mit sozialen Projekten wird begrüßt. 2. entspricht dem AWK des Kreises Lippe; siehe auch Punkt 4 Stadt Detmold 3. Die Einführung einer Zebra- oder GIG-Tonne kann sinnvoll sein, zunächst sind aber die Verfahrensweise und Gebührentatbestände zu klären. 3. entspricht dem AWK des Kreises Lippe Stadt Lügde 1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt. Stadt Oerlinghausen 1. Die Erstellung eines Handlungskonzeptes "Öffentliches Beschaffungsund Vergabewesen" wird grundsätzlich befürwortet. Allerdings dürfen Beschaffungs- und Vergaberichtlinien nicht zu einer solchen bürokratischen Einschränkung führen, dass damit Argumente für die Privatisierung solcher Aufgaben geliefert werden. 1. Das zu erstellende Handlungskonzept soll Hilfestellung bei der Beschaffung von Gebrauchsgütern sowie der Entsorgung der Abfälle im Hinblick auf abfallreduzierende Maßnahmen geben. Keinesfalls ist an die Erstellung neuer Vergaberichtlinien, bürokratischer Hürden oder sogar an Privatisierung in diesem Zusammenhang gedacht. 2. Die Sperrmüllabfuhr sollte auf keinen Fall kostenpflichtig werden. 2. siehe Stadt Barntrup 3. Informationsmaterialien sollten auch in fremdsprachlichen Versionen erstellt werden. 3. wird im Einzelfall geprüft -5- 4. Der Vorschlag einer Gebrauchtartikelbörse ist sehr zu begrüßen. Die Verknüpfung mit sozialen Projekten wäre hier sinnvoll. 4. entspricht dem AWK des Kreises Lippe; siehe auch Punkt 4 Stadt Detmold 5. Gewerbeabfallbeartung als Querschnittsaufgabe ist eine sinnvolle Zusammenlegung von Beratungsbereichen, soweit die Finanzierung sichergestellt ist. Bürger dürfen mit diesen Kosten nicht belastet werden. 5. entspricht dem AWK des Kreises Lippe; siehe auch Punkt 5 Stadt Detmold 6. Das Kompostabo ist zu begrüßen, sollte aber auch vor Ort angeboten werden. 6. Das Angebot eines Kompostabos vor Ort in den einzelnen Kommunen ist z.Zt. nicht möglich. Neben logistischen Schwierigkeiten, Transportwege, Lagerungsmöglichkeiten etc. wäre auch keine Mengenkontrolle vor Ort durchführbar. 7. Überlegungen zu einer Zebra- oder GIG-Tonne sind dringend erforderlich. Zeigt sich dass Sammelsysteme wie die Zebratonne ökologisch und ökonomisch vorteilhafter sind, sollte die Abschaffung des Gelben Sackes überlegt werden. 7. entspricht dem AWK des Kreises Lippe Stadt Schieder-Schwalenberg 1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt, mit Ausnahme der kostenpflichtigen Sperrmüllabfuhr. Gemeinde Schlangen 1. Dem AWK des Kreises Lippe wird zugestimmt. 1. siehe Stadt Barntrup