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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 7/2007)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
429 kB
Datum
15.02.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55

Inhalt der Datei

Stand: November 2006 AWK Endfassung.doc/A.B.-W. -2- 1. Einleitung..........................................................................................4 2. Abfallrechtliche Grundlagen ...........................................................5 2.1 Allgemeine rechtliche Grundlagen .....................................................5 2.2 Weitere rechtliche Grundlagen...........................................................6 2.3 Abfallwirtschaftliche Planungen auf Landesebene .............................8 3. Bestandsaufnahme ..........................................................................9 3.1 Allgemeine Strukturdaten...................................................................9 3.1.1 Lage und Entstehung des Kreises .....................................................9 3.1.2 Bevölkerung, Bevölkerungsentwicklung...........................................10 3.1.3 Verkehrsinfrastruktur und -entwicklung ............................................12 3.2 Organisationsstruktur .......................................................................12 3.2.1 Zuständigkeiten................................................................................12 3.2.2 Regionale Entsorgungsstruktur........................................................16 3.2.2.1 Sammlung und Transport des Hausmülls ........................................17 3.2.2.2 Förderung der Eigenkompostierung.................................................17 3.2.2.3 Wertstoff- und Problemabfallerfassung ............................................18 3.2.2.4 Sperrmüllerfassung und -verwertung ...............................................19 3.2.2.5 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall....................................................20 3.2.2.6 Gebührenbemessung.......................................................................20 3.2.3 Verwertungs-, Behandlungs- und Beseitigungsanlagen...................21 3.2.3.1 Kompostwerk Lemgo .......................................................................21 3.2.3.2 Sortieranlagen im Kreis Lippe ..........................................................22 3.2.3.3 Müllverbrennungsanlagen................................................................22 3.2.3.4 Deponien..........................................................................................23 3.2.3.5 Boden- und Bauschuttdeponien.......................................................25 3.2.3.6 Kommunale Sammelstellen .............................................................25 3.3 Abfallarten und ihre bisherige Mengenentwicklung ..........................26 3.3.1 Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen ....................................26 3.3.2 Gewerbe- und Infrastrukturabfälle....................................................29 3.3.3 Klärschlamm ....................................................................................31 3.4 Umsetzung der bisherigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen ........32 4. Maßnahmen zur Abfallvermeidung..............................................34 4.1 Rechtliche Anforderungen................................................................34 4.2 Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen ...................................34 -3- 4.3 Abgleich der geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen ......35 4.3.1 Vorbildfunktion durch eigenes Verhalten.........................................35 4.3.2 Anreize über den Gebührenmaßstab ..............................................36 4.3.3 Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung..........................................36 4.3.4 Kooperation und Vernetzung regionaler Beratungs- und Informationsangebote ......................................................................38 4.3.5 5. Gewerbeabfallberatung...................................................................39 Maßnahmen zur Abfallverwertung...............................................40 5.1 Allgemein .........................................................................................40 5.2 Hausmüll ..........................................................................................40 5.2.1 Wertstofferfassung/Verpackungsverordnung ...................................41 5.2.2 Bioabfall- und Grünabfall..................................................................42 5.3 Sperrmüll..........................................................................................43 5.3.1 Elektro- und Elektronikschrott ..........................................................43 5.4 Gewerbe-, Infrastruktur- und Bauabfälle ..........................................45 6. Mengenprognose und zukünftige Restabfallbehandlung und entsorgung .....................................................................................46 6.1 Restabfallprognose nach Vermeidung und Verwertung ...................46 6.2 Zukünftige Restabfallbehandlung und -entsorgung..........................48 6.2.1 Darstellung der Behandlungsverfahren............................................48 6.2.1.1 Mechanisch-biologische Verfahren ..................................................48 6.2.1.2 Thermische Verfahren......................................................................50 6.3 Bewertung für den Kreis Lippe ........................................................51 7. Kostenbetrachtung ........................................................................51 8. Zusammenfassung/ Maßnahmenkatalog .....................................54 9. 8.1 Maßnahmen zur Abfallvermeidung ..................................................54 8.2 Maßnahmen zur Abfallverwertung ...................................................55 8.2.1 Hausmüll ..........................................................................................55 8.2.2 Sperrmüll..........................................................................................56 8.2.3 Gewerbeabfälle und Infrastrukturabfälle .........................................56 8.3 Mengenprognose und Restabfallbehandlung...................................56 Satzung zum Abfallwirtschaftskonzept........................................60 -4- 1. Einleitung Nach § 19 Abs. 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz haben die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen hieran regeln die Länder. Diese Forderung, die erstmals mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in die bundesgesetzlichen Regelungen aufgenommen wurde, wird durch das nordrhein-westfälische Landesabfallgesetz bereits seit den achtziger Jahren vorgeschrieben. Das Landesabfallgesetz verpflichtet die Kreise und kreisfreien Städte nach § 5 a zur Aufstellung von Abfallwirtschaftskonzepten. Dieser Verpflichtung ist der Kreis Lippe erstmals mit der Erstellung und Verabschiedung seines Abfallwirtschaftskonzeptes am 10.02.1992 nachgekommen. Die erforderliche Aktualisierung wurde im Jahr 1998 vorgenommen und nach Anhörung der Städte und Gemeinden und Vorstellung in den Ausschüssen am 07.06.1999 vom Kreistag beschlossen. Das Abfallwirtschaftskonzept ist fortzuschreiben und der zuständigen Behörde im Abstand von 5 Jahren sowie bei wesentlichen Änderungen erneut vorzulegen. Besteht ein Abfallwirtschaftsplan für das Gebiet, so sind dessen Festlegungen zu beachten. Die Bezirksregierung Detmold hat im Juni 2004 den Abfallwirtschaftsplan für ihren Bezirk fortgeschrieben, auch wurde für den Kreis Lippe mit Ausnahme der Stadt Detmold ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt, dass im Jahr 2004 zum Abschluss gebracht wurde. Diese Entwicklungen wurden in das nun vorliegende AWK für den Kreis Lippe miteingearbeitet. Um die Zukunft der Abfallwirtschaft auf ökologisch hohem Standart und unter ökonomisch sinnvollen Kosten zu gewährleisten sind aus Sicht des Kreises Lippe einige Voraussetzungen zu schaffen, die im nachfolgenden kurz skizziert werden sollen: - Die Verantwortung zur Entsorgung der Siedlungsabfälle durch die Kreise und kreisfreien Städte garantiert eine ökologisch und ökonomisch verlässliche Beseitigung und Verwertung dieser Abfälle, da die Entsorgung durch die öffentliche Hand nicht an kurzfristigen Gewinnerwartungen und wirtschaftlichen Interessen beteiligter Unternehmen orientiert ist, sondern an einer langfristigen stabilen Entsorgungssituation. - Die Wahlfreiheit, diese Aufgabe sowohl durch öffentliche Betriebe als auch durch ein Neben- und Miteinander von öffentlichen und privaten Entsorgungsunternehmen zu -5- bewältigen, hat sich bewährt und darf nicht durch die vollständige Liberalisierung des Entsorgungssektors zerstört werden. - Die Entsorgungsverantwortung aller Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie bestimmter Abfälle aus kleinen und mittleren Gewerbebetrieben sollte im Gegenteil vollständig bei den örE liegen. Die geteilte Zuständigkeit nach der Differenzierung in Verfahren zur Verwertung und Verfahren zur Beseitigung hat sich dagegen nicht als tragfähig erwiesen. - Die Umsetzung dieser Forderung macht auch eine Umgestaltung der Entsorgung für gebrauchte Verkaufsverpackungen dergestalt erforderlich, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger selbst, oder von ihnen beauftragte Dritte die Entsorgungsaufgaben übernehmen, während die ehemaligen Systembetreiber die Finanzierung hierfür übernehmen. - Investitionen, die durch kommunale und /oder private Entsorger getätigt wurden, dürfen nicht noch während ihrer Laufzeit z. B. durch Diskussionen über die vollständige Beendigung der Deponierung entwertet werden oder durch sog. Rosinenpickerei von Konkurrenten beeinträchtigt werden. Hierzu ist die Streichung der Vorschrift nach § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr.3 KrW/AbfG zur gewerblichen Sammlung oder die Einführung eines Genehmigungsvorbehaltes durch den örE erforderlich. - Letztendlich muss vor dem Hintergrund der durch die Einführung des KrW-/AbfG zu beobachtenden Fehlentwicklungen in Form von Scheinverwertungen und Nutzung von Billig-Anlagen ein konsequenter und einheitlicher Vollzug der Vorschriften zum Deponieren von Abfällen gefordert werden. Überall in Europa ist das geltende Abfallrecht konsequent zu vollziehen und die Verbringung von Abfällen in ökologisch bedenkliche Beseitigungs- und Verwertungsanlagen zu unterbinden. 2. Abfallrechtliche Grundlagen 2.1 Allgemeine rechtliche Grundlagen Das Abfallrecht ist bundesweit seit dem 07.10.1996 durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelt. Das Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für das abfallwirtschaftliche Handeln und regelt insbesondere die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen. So sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden und, falls dies nicht möglich ist, -6- umweltverträglich zu entsorgen, d.h. sie sind zu verwerten, oder, wenn das aus technischen, ökologischen oder ökonomischen Gründen nicht möglich ist, zu beseitigen. Darüber hinaus wurde auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ein umfangreiches untergesetzliches Regelwerk geschaffen, das die ordnungsgemäße Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der ihm unterliegenden Abfälle regelt. Das Landesabfallgesetz füllt die nicht abschließend durch das Bundesrecht geregelten Bereiche aus. Es schafft auf Landesebene die rechtlichen Grundlagen für die Abfallvermeidung und Verwertung. So werden u.a. im § 2 LAbfG die Pflichten der öffentlichen Hand, in § 3 die Abfallberatung durch die Kreise und kreisfreien Städte und in § 5 (2) die Entsorgungspflichten der örE geregelt. Durch die Abfallsatzungen der Städte und Gemeinden sowie der Kreise und kreisfreien Städte werden u.a. die konkreten Regelungen zur Nutzung der Abfallentsorgungsanlagen, zur getrennten Überlassung der Abfälle sowie auch die konkreten Bestimmungen zur getrennten Sammlung von Abfällen und Wertstoffen und zur Benutzung der jeweiligen Sammelsysteme geregelt. Die Gebührensatzungen legen die Höhe der Abfallgebühren für die in den Städten/ Gemeinden eingesammelten Abfälle fest. 2.2 Weitere rechtliche Grundlagen Im Folgenden sollen einige wesentliche rechtliche Neuerungen der letzten Jahre kurz dargestellt werden. Die Gewerbeabfallverordnung trat am 01.01.2003 in Kraft. Ihre wesentlichen Eckpunkte besagen, dass Betriebe bestimmte Abfälle getrennt sammeln und einer Verwertung zuführen müssen. Hierbei handelt es sich um die Abfallfraktionen Papier/Pappe, Glas, Kunststoffe, Metall, und biologisch abbaubare Abfälle. Eine gemischte Sammlung dieser Abfälle ist dann nur möglich, wenn die Aussortierung dieser Abfallfraktionen in nahezu gleicher Menge (mehr als 90 %) und stofflicher Reinheit über eine Sortieranlage garantiert ist. Auch dürfen biologisch abbaubare Stoffe nicht in dem Gemisch enthalten sein. Da auch bei getrennter Sammlung in allen Betrieben gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung anfallen, sind zunächst grundsätzlich auch alle Betriebe an die kommunale Entsorgung anzuschließen. Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) wurde am 18.02.2005 verabschiedet. Hierdurch werden die EU-Richtlinien zu Elektro- und Elektronikgeräten sowie zu Stoffbeschränkungen in Geräten umgesetzt. Dieses Gesetz ist für alle relevant, die -7- Haushaltsgroß- und -kleingeräte, Geräte der IT-Technik und Unterhaltungselektronik, elektrische und elektronische Beleuchtungskörper, Werkzeuge, Medizinprodukte, Spielzeug, Überwachungs- Sport- und und Freizeitgeräte, Kontrollinstrumente oder automatische Ausgabegeräte herstellen, verkaufen, importieren, reparieren, zur Entsorgung bereitstellen oder entsorgen. Das Gesetz sieht eine geteilte Produktverantwortung vor. Während die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten zuständig sind, liegt die Verantwortung für die Abholung ab Sammelstelle und Verwertung und Beseitigung der Geräte bei den Herstellern. Zu den Herstellern zählen neben den eigentlichen Produzenten auch die Importeure und Vertreiber, die unter ihrem Markennamen Produkte nicht registrierter Hersteller verkaufen. Auf der Grundlage der bereits 1991 eingeführten und 1998 novellierten Verpackungsverordnung gilt seit Anfang 2003 die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen bestimmter Getränke. Die Einführung des sog. Getränkeeinwegpfandes wurde durch den radikalen Rückgang der Mehrweganteile und das Unterschreiten der vorgegebenen Mindestquoten bei einigen Getränkesortimenten notwendig. Die Lizenzierung betroffener Getränkeeinwegverpackungen und deren Rücknahme durch ein System nach § 6 (3) der Verpackungsverordnung reicht nicht mehr aus. Die für viele nicht nachvollziehbare Pfandpflicht aufgrund der Getränkeart wurde durch eine Änderung der Verpackungsverordnung aufgehoben. Bepfandet sind nur noch ökologisch nicht vorteilhafte Einwegverpackungen alkoholhaltigen von Bier, Mischgetränken Mineralwasser, z.B. Alco Erfrischungsgetränken Pops. Die Anpassung und der einigen deutschen Verpackungsverordnung an die EU-Verpackungsrichtlinie hat auch zur Festlegung von grundsätzlichen Verwertungsquoten nicht nur für Verkaufsverpackungen, sondern für alle Verpackungsarten geführt. Am 15.08.2002 wurde die Altholzverordnung verabschiedet. Hiernach wird Altholz in 4 Kategorien eingestuft, die maßgeblich über die weitere Verwendung des Holzes entscheiden. A I: naturbelassenes oder lediglich mechanisch behandeltes Holz A II: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Beschichtung ohne Holzschutzmittel A III: Altholz mit halogenorganischen Holzschutzmittel Verbindungen in der -8- A IV: mit Holzschutzmitteln behandeltes sowie sonstiges Altholz, das wegen seiner Schadstoffbelastung nicht den Holzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz (Sonderkategorie) So dürfen für die Aufbereitung zu Holzhackschnitzeln und -spänen zur Herstellung von Holzwerkstoffen nur noch die Kategorien A I und A II eingesetzt werden. Für weitere stoffliche Verwertungsverfahren wie die Herstellung von Aktiv-/Industrieholzkohle sowie die Gewinnung von Synthesegas ist Altholz bis Kategorie A IV zulässig, sofern die Anlage nach § 4 BImSchG genehmigt ist. Generell wird die Zulässigkeit des Einsatzes bestimmter Altholzkategorien nach der Anlagengenehmigung geregelt. Seit dem 01.07.2002 gilt das neue Alt-Fahrzeug-Gesetz (AltfahrzeugG), wonach Altfahrzeuge vom Hersteller unentgeltlich zurückgenommen werden müssen. Die Rücknahme erfolgt in der Regel nicht direkt durch den Hersteller, sondern durch anerkannte Altautoverwerter oder Rücknahmestellen. Als Altfahrzeuge gelten nur solche Fahrzeuge, die nach dem 01.07.2002 in Verkehr gebracht worden sind. Ansonsten muss für ältere Fahrzeuge, also solche, die vor dem 01.07.2002 zugelassen wurden, ggfs. gezahlt werden. 2.3 Abfallwirtschaftliche Planungen auf Landesebene Gemäß § 29 KrW-/AbfG stellen die Länder für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne (AWP) nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Durch § 17 LAbfG wird festgelegt, dass die Bezirksregierungen als obere Abfallwirtschaftsbehörden diese Pläne aufzustellen und bekannt zu geben haben. Mit seiner Bekanntgabe wird der Abfallwirtschaftsplan Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung von Bedeutung sind. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die Festlegungen des AWP bei der Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu beachten. Im Juni 2004 hat die BR Detmold ihren AWP fortgeschrieben. Hauptfragestellung dieser Fortschreibung war nach Aussage der BR "... die Beantwortung der Frage, ob mit dem Verbot der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle gemäß Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) ab dem 01.06.2005 Entsorgungssicherheit für den Regierungsbezirk gegeben ist." Als einheitlicher Prognosehorizont wurde dabei das Jahr 2008 gewählt. Hierzu werden von der BR folgende wesentliche Kernaussagen getroffen: - Unter Berücksichtigung der im Regierungsbezirk vorhandenen Entsorgungsstrukturen und unter Einbeziehung der MVA Hameln reichen die Kapazitäten annähernd aus, die Behandlung des im Maximumszenario dargestellten behandlungsbedürftigen -9- Restabfallaufkommens sicherzustellen. Dabei sind die vertraglichen Vereinbarungen einzelner örE mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH unter Einbeziehung der Enertec Hameln GmbH ggf. rechtzeitig anzupassen. - Für die Kompostierung des Bio- und Grünabfalls stehen 2008 ausreichend Kapazitäten zur Verfügung. Die Eigenkompostierung von Bioabfällen sollte jedoch von den örE weiterhin positiv begleitet werden. - Körperschaften, die zukünftig keine eigenen Deponien mehr betreiben, können grundsätzlich die beiden noch betriebenen Deponien der Kreise Minden-Lübbecke (Pohlsche Heide) und Paderborn (Alte Schanze) mit benutzen. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen sind aus Gründen der Entsorgungssicherheit unter Beachtung der Befristung für den eigenen Deponiebetrieb rechtzeitig abzuschließen. Der Kreis Lippe hat auf diese Anforderungen frühzeitig reagiert und mit der Schaffung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe die Organisationsform gefunden, die die Ausgestaltung der rechtlichen Anforderungen ermöglichen konnte. So hat der Abfallwirtschaftsverband Lippe bereits 2004 durch ein europaweites Ausschreibungsverfahren die geforderten vertraglichen Regelungen zur Absicherung der Entsorgungssicherheit getroffen (siehe hierzu Kap. 3.2.1). 3. Bestandsaufnahme 3.1 Allgemeine Strukturdaten 3.1.1 Lage und Entstehung des Kreises Der 1.246,38 km2 große Kreis Lippe liegt am östlichen Rand des Landes NordrheinWestfalen. Die nordrhein-westfälischen Nachbarkreise des Kreises Lippe sind Höxter, Paderborn, Gütersloh, Herford, Minden-Lübbecke sowie die kreisfreie Stadt Bielefeld. Niedersächsische Nachbarkreise sind die Landkreise Schaumburg, Hameln-Pyrmont und Holzminden. Der Kreis Lippe zählt zum größten Teil zur Mittelgebirgsregion Lipper Land (der Westen, Norden und Osten), der Südwesten des Kreises wird z.T. den ebenfalls zum Mittelgebirge zuzurechnenden Einheiten (südlicher) Teutoburger Wald und (nördliches) Eggegebirge oder der zur Münsterländischen Tiefebene zählenden Senne zugeordnet. Die maximale Nord-Süd-Ausdehnung des Kreises beträgt 45 km; die maximale West-OstAusdehnung 50 km. - 10 - Dem Kreis gehören insgesamt 16 Städte und Gemeinden an, die nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge genannt sind: Gemeinde Augustdorf Stadt Bad Salzuflen Stadt Barntrup Stadt Blomberg Stadt Detmold Gemeinde Dörentrup Gemeinde Extertal Stadt Horn-Bad Meinberg Gemeinde Kalletal Stadt Lage Stadt Lemgo Gemeinde Leopoldshöhe Stadt Lügde Stadt Oerlinghausen Stadt Schieder-Schwalenberg Gemeinde Schlangen Der Kreis Lippe entstand im Rahmen der kommunalen Neugliederung der Kreise, durch die mit Wirkung vom 01.01.1973 die beiden ehemals selbständigen Kreise Detmold und Lemgo zusammengefasst wurden. Vorausgegangen war in den Jahren 1969 und 1970 die Gemeindegebietsreform, die zur Bildung der heutigen 16 Städte und Gemeinden aus den vormals 158 selbständigen Dorfgemeinden und Städten führte. Im Rahmen dieser Gemeindegebietsreform wurden die Stadt Lügde und die Gemeinden Harzberg und Kempen-Feldrom des Kreises Höxter dem damaligen Kreis Detmold und die lippische Exklave Grevenhagen dem Kreis Höxter zugeordnet. 3.1.2 Bevölkerung, Bevölkerungsentwicklung Die Bevölkerungsverteilung der einzelnen kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist der nachfolgenden Tabelle 3.1 zu entnehmen: - 11 - Tab. 3.1: Wohnbevölkerung, Fläche und Bevölkerungsdichte der Städte und Gemeinden des Kreises Lippe (nach LDS) Stadt/Gemeinde Fläche (km2) Wohnbevölkerung (E) Augustdorf Bad Salzuflen Barntrup Blomberg Detmold Dörentrup Extertal Horn-Bad Meinberg Kalletal Lage Lemgo Leopoldshöhe Lügde Oerlinghausen Schieder-Schwalenberg Schlangen insgesamt Stand: 30.06.2005 9.865 54.709 9.492 17.059 73.517 8.681 12.869 18.561 15.490 36.115 42.166 16.199 11.164 17.357 9.360 9.138 361.742 E/km2 42,21 100,05 59,46 99,11 129,39 49,79 92,52 90,16 112,43 76,06 100,86 36,94 88,62 32,71 60,07 75,98 1.246,38 233,7 546,8 159,6 172,1 568,2 174,4 139,1 205,9 137,8 474,8 418,1 438,5 126,0 530,6 155,8 120,3 290,23 Die Bevölkerungsentwicklung im Kreis Lippe stellt sich folgendermaßen dar (nach LDS): 31.12.1990 340.202 Einwohner 31.12.1993 353.427 Einwohner 31.12.1995 360.471 Einwohner 30.06.2000 365.034 Einwohner 30.06.2001 364.746 Einwohner 30.06.2002 364.931 Einwohner 30.12.2002 365.049 Einwohner 31.12.2003 363.720 Einwohner 30.06.2004 363.161 Einwohner 30.06.2005 361.742 Einwohner 351.966 Einwohner Prognose 2015 Die unterstrichenen Bevölkerungszahlen stellen die Grundlage für die Pro-Kopf- Berechnungen der jeweiligen Jahre dar. Während Mitte bis Ende der 80-ziger Jahre ein Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen war, wurde dieser Trend Anfang der 90-ziger Jahre von einer kontinuierlichen Bevölkerungszunahme abgelöst, bedingt durch die erhöhte Zuwanderung von Aus- und Übersiedlern. Seit Beginn der Jahrtausendwende stagniert dieser Trend und wird durch - 12 - wieder leicht sinkende Einwohnerzahlen abgelöst. Nicht erfasst sind hierbei die nicht gemeldeten "theoretischen" Einwohner aus dem Tourismus (365 Übernachtungen entsprechen rechnerisch 1 zusätzlichen Einwohner). Da die Bevölkerungsdichte einen wichtigen Einflussfaktor für die Abfallwirtschaft einer Gebietskörperschaft darstellt, werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in 4 Klassen unterschiedlicher Bevölkerungsdichte eingeteilt: - großstädtisch >2.000 E/km² - städtisch 1.000 – 2000 E/km² - ländlich dichter besiedelt 250 – 1.000 E/km² - ländlich <250 E/km² Der Kreis Lippe ist folglich in der Bevölkerungsdichteklasse ländlich dichter besiedelt einzustufen. Der Fremdenverkehr ist im Kreis Lippe ein nicht zu vernachlässigender Wirtschaftsfaktor. Der Kreis hat sowohl als Naherholungsraum als auch als überregionales Feriengebiet Bedeutung. Insbesondere die Heilbäder Bad Salzuflen und Horn-Bad Meinberg werden ganzjährig als Feriengebiete besucht. Die Übernachtungsgäste können ein Faktor für ein relativ hohes oder höheres Pro-Kopf-Abfallaufkommen sein, auch jahreszeitlich bedingte Schwankungen können hierdurch beeinflusst bzw. gemildert werden. 3.1.3 Verkehrsinfrastruktur und -entwicklung Die Verkehrsanbindung erfolgt zum einen an die Bundesautobahn 2, zum anderen wird der Kreis sowohl in Nord-Süd als auch in Ost-West-Richtung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen durchquert. Am 01.01.2002 führten 6,3 km Bundesautobahnen, 195,0 km Bundesstraßen, 504,0 km Landesstraßen und 475,0 km Kreisstraßen durch den Kreis Lippe. 3.2 Organisationsstruktur 3.2.1 Zuständigkeiten Die Organisationsstruktur im Kreis Lippe ist geprägt durch die Entstehungsgeschichte des Kreisgebietes. Hierbei wurden im Rahmen der Neugliederung der Kreise in Nordrhein- - 13 - Westfalen im Jahr 1973 die beiden Altkreise Lemgo und Detmold zum Kreis Lippe zusammengeführt (siehe auch Kap 3.1.1). Bis zum 31.12.1993 verteilten sich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf zwei Entsorgungsgebiete, die weitgehend identisch mit den beiden Altkreisen waren. Während für ca. 2/3 des Kreisgebietes (Altkreis Lemgo) die Entsorgungspflicht dem Kreis Lippe oblag, der sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Abfallbeseitigungs-GmbH Lemgo (ABG) und sonstiger von ihm beauftragter Dritter bediente, oblag für ca. ein Drittel des Kreisgebietes (Altkreis Detmold) die Entsorgungspflicht einem Zweckverband, dem Abfallbeseitigungsverband Detmold (ABV). Der ABV hat mit Wirkung zum 31.12.1993 seine Auflösung beschlossen. Der gesetzliche Nachfolger ist der Kreis Lippe, der ab dem 01.01.1994 nunmehr für das gesamte Kreisgebiet entsorgungspflichtig ist. Das operative Geschäft, insbesondere der Betrieb der Deponie Hellsiek, die vom ABV betrieben wurde, wurde im Rahmen der Drittbeauftragung von der ABG Lippe übernommen. Der Kreis Lippe gründete u.a. zur Durchführung der Standortsuchverfahren für eine thermische Abfallbehandlungsanlage sowie eine Reststoffdeponie die Abfallbeseitigungsplanungsgesellschaft Lippe mbH (APG), die Anfang 1993 ihre Geschäfte aufnahm. Mit dem Kreistagsbeschluss vom 30.01.1995 wurde die Überprüfung des Abfallmengengerüstes und der technischen Entsorgungsmöglichkeiten beschlossen, mit dem Ziel, durch konsequente Vermeidung und Verwertung die Abfallmengen so gering zu halten, dass auf den Bau einer weiteren MVA in Ostwestfalen-Lippe verzichtet werden kann. Dieser Kreistagsbeschluss war die Grundlage der Beauftragung der Ingenieurgemeinschaft Witzenhausen zur Durchführung eines "Verfahrensvergleiches Restabfallbehandlung" durch die APG. Resultat dieses Gutachtens war die Empfehlung, aus ökologischen Gründen schnellstmöglich eine thermische Restabfallbehandlung einzuführen. Daher wurden seitens der APG umgehend Verhandlungen mit der MVA Bielefeld-Herford aufgenommen. Diese wurden im April 1997 zum Abschluss gebracht. Die vertraglich getroffenen Vereinbarungen sahen eine gestaffelte Übernahme von Abfällen durch die MVA, Regelungen zur Schlackenrücknahme und über die Annahme von ausgeschlossenen Abfällen sowie Regelungen über eine Notentsorgung vor. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Jahre bis Ende 2008. Aufgrund intensiver Gebührendiskussionen Ende 1999 wurden am 13.12.1999 in der Sitzung des Kreistages des Kreises Lippe u.a. folgender Beschluss getroffen: - 14 - - Die Strukturen der öffentlichen Abfallentsorgung im Kreis Lippe sollen überprüft werden mit dem Ziel einer Stabilisierung bzw. Senkung der Abfallgebühren Das beauftragte Büro stellte u.a. folgende Problematik dar: Da der bestehende Vertrag für Einsammlung und Transport deutlich über den z.Zt. bestehenden Marktpreisen liegt, ist dieser Vertrag zu Ende 2002 zu kündigen und die Leistung neu auszuschreiben. Aufgrund der Auftragshöhe hat diese Ausschreibung europaweit zu erfolgen. Um eine gemeinsame Ausschreibung der kreisangehörigen Kommunen zu ermöglichen, wurde die Gründung eines Abfallzeckverbandes durch die kreisangehörigen Kommunen und den Kreis vorgeschlagen, in dem die zukünftigen Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung gebündelt werden können. Resultat war die Gründung eines Abfallzweckverbandes für den Kreis Lippe und seiner kreisangehörigen Kommunen, mit Ausnahme der Stadt Detmold, da diese ein eigenes Ausschreibungsverfahren verfolgt. Nach der Genehmigung des Abfallzweckverbandes durch die Bezirksregierung im August 2002 und der Benennung der Mitglieder in deren Gremien durch die lippischen Kommunen und den Kreis Lippe (Verbandsversammlung, Verwaltungsrat) nahm der Abfallwirtschaftsverband Lippe in seiner konstituierende Sitzung am 03.12.2002 mit der Wahl des Verbandsvorstehers seine Geschäfte auf. Entsprechend den Aufsichtsratsbeschlüssen der APG zur Auflösung der APG konnte mit der Aufgabenübernahme durch den Abfallwirtschaftsverband Lippe die Liquidation der APG eingeleitet werden. Nach Ablauf des sog. Sperrjahres wurde die APG Mitte 2005 endgütig liquidiert. Die Organisation der Abfallentsorgung im Kreis Lippe ist mit der Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe vollkommen neu geordnet worden. Mit Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes im September 2002 ist der Großteil der den Gründungsmitgliedern - dem Kreis Lippe und den fünfzehn kreisangehörigen Städten und Gemeinden, mit Ausnahme der Stadt Detmold - nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und dem Abfallgesetz für das Land NRW (LAbfG NW) obliegenden Aufgaben auf den Abfallwirtschaftsverband als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger übergegangen. Ab Gründung trägt dieser daher die originäre Verantwortung für die Erfüllung der dem Kreis Lippe und den fünfzehn kreisangehörigen Städten und Gemeinden bis dahin obliegenden Abfallentsorgungsaufgaben. Darunter fallen die ursprünglich den kreisangehörigen Städten und Gemeinden obliegenden Beseitigungsaufgaben "Sammeln und Transportieren" ebenso wie die ursprünglich dem Kreis Lippe obliegenden - 15 - Beseitigungsaufgaben "Behandlung, Lagerung und Ablagerung" von überlassungspflichtigen Abfällen. Der Abfallwirtschaftsverband und seine Mitglieder haben den Beschluss gefasst, die Entsorgungsaufgaben durch eine neu zu gründende Gesellschaft wahrnehmen zu lassen. Hierzu wurde ein EU-weites Ausschreibungsverfahren zur Neuordnung der Abfallwirtschaft im Kreis Lippe durchgeführt. das am 31.03.2004 mit der Vergabe an die Bietergemeinschaft Tönsmeier - MVA abgeschlossen wurde. Am 30.06.2004 fand die Vertragsunterzeichnung für die zu gründende Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH (kurz: GAL) statt. Die Mitglieder des Abfallwirtschaftsverbandes halten 51 % der Geschäftsanteile dieser PPPGesellschaft. Die übrigen 49 % wurden an die Bietergemeinschaft Tönsmeier / MVA Bielefeld-Herford als den privaten Partner abgetreten. Das Schaubild stellt die neuen abfallwirtschaftlichen Strukturen dar. 64,9% Stadt Detmold 18,4% Kreis Lippe Bietergemeinschaft Tönsmeier/MV A 15 Städte + Gemeinden Aufgabenübergang: 16,7 % 11 % Behandlung Lagerung Ablagerung Verwertung Aufgabenübergang: Sammlung + Transport 40 % 49 % Abfallwirtschaftsverband Leistungsverträge Pachtvertrag ABG Lippe Personallgestellungsvertrag Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe - GAL Personalüberleitungsvertrag Zeitgleich mit der Gesellschaftsgründung wurden der "Leistungsvertrag über Sammlung und Transport sowie thermische Behandlung von überlassungspflichtigen Abfällen und überlassenem Klärschlamm" und der "Leistungsvertrag über die Behandlung von überlassungspflichtigen Bioabfällen" zwischen dem Abfallwirtschaftsverband und der neuen GAL unterzeichnet. Dieses Vertragswerk wird ergänzt durch den Pachtvertrag über das Kompostwerk Lemgo zwischen der ABG und der GAL sowie dem Untervertrag für - 16 - Sammlung und Transport überlassungspflichtiger Abfälle zwischen der GAL und der Firma Tönsmeier. Das neue Vertragswerk hat zu Änderungen in der Entsorgungsstruktur und den Gebühren geführt. Die mit der Neuordnung der Abfallwirtschaft im Kreis Lippe verfolgten Ziele konnten erreicht werden: a Erlös des Kaufpreises für Erwerb der Geschäftsanteile in Höhe von 5 Mio. Euro a Gebührensenkung um ca. 10 % a vertraglich gesicherte Entsorgung bis zum 30.06.2019 a weiterhin Wahrung der Leistungsqualität a Weisungs- und Kontrollrechte durch Gesellschaftermehrheit a Risikoausschluss durch vertragliche Regelungen a Besitzstandwahrung der derzeit Beschäftigten Mit Wirkung ab dem 01.07.04 wurde zwischen der Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH und dem Abfallwirtschaftsverband ein Leistungsvertrag über Sammlung, Transport, Verwertung und Entsorgung von Sperrmüll abgeschlossen. Die Verhandlungen des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe mit der Dualen System Deutschland GmbH (DSD) über den Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung über das Erfassungssystem für Leichtstoffverpackungen und Glas konnten bisher nicht zum Abschluss gebracht werden. Die Gründe hierfür sind insbesondere Forderungen der DSD GmbH in bezug auf den Umgang mit fehlsortierten Gelben Säcken, die aus Sicht des Abfallwirtschaftsverbandes nicht vertretbar sind. Die Satzungshoheit verbleibt auch nach Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes bis auf weiteres bei dessen Mitgliedern. 3.2.2 Regionale Entsorgungsstruktur Einleitend wird in diesem Kapitel Sammlung und Transport der verschiedenen Abfälle beschrieben. Darauf aufbauend folgt ein kurzer Abriss der vorhandenen Behandlungs- und Verwertungsanlagen. - 17 - 3.2.2.1 Sammlung und Transport des Hausmülls Sammlung und Transport werden im Kreis Lippe mit Ausnahme der Stadt Detmold, die einen eigenen Fuhrpark unterhält, durch ein beauftragtes Privatunternehmen, die Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe kurz: GAL, durchgeführt. Die zulässigen Abfallbehälter und Abfuhrhäufigkeiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Tab. 3.2 Abfuhrbehälter und Abfuhrhäufigkeiten im Kreis Lippe: Restmüll Stadt/Gemeinde 40l Augustdorf X4 50l/60* 80l/90* 120l Biomüll 240l 770l 1100l 40l X2 X4 X4 X4 X4 X2 Bad Salzuflen X 2,4 X2, 4 X2, 4 X2, 4 Barntrup X 2,4 X 2,4 X 2,4 X 2,4 X4 X4 X4 X4 X 0,1,2,4 X 0,1,2,4 X 1,2,4 X4 X4 X4 X4 X4 X4 Blomberg X4 Detmold Dörentrup Extertal Stand: 2006 X2 X 0,1,2,4 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X4 X4 X4 X4 X4 X4 Kalletal X4 X4 X4 X4 X 1,2,4 Lage X4 X4 X4 X4 X 2,4 X 2,4 X 2,4 X 2,4 X 0,1,2,4 X 1,2 X 2,4 X 2,4 X4 X 1,2,4 X4 X4 X4 X2 X 2,4 X 2,4 X 2,4 X 0,1,2,4 X 1,2 Lemgo Leopoldshöhe Lügde Oerlinghausen X 2,4 X 1,2 X 1,2 X2 X2 240l X2 X4 X4 120l X2 X4 Horn-Bad Mein. X 1,2,4 50l/60* 80/90l* X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 X2 Schieder-Schw. X4 X4 X4 X4 Xa X2 X2 X2 X2 Schlangen X4 X4 X4 X4 X 1,2,4 X2 X2 X2 X2 * Barntrup, Detmold, Horn Bad Meinberg 90 l Abfuhrrhythmus: 3.2.2.2 0 = 2x wöchentlich, 1 = 1x wöchentlich, 2 = alle 2 Wochen, 4 = alle 4 Wochen, X a auf Abruf Förderung der Eigenkompostierung In den k.a. Kommunen wird eine Freistellung von der Biotonne erteilt, sofern nachweisbar eine Eigenkompostierung stattfindet und die ordnungsgemäße Verwertung, der über die grüne Tonne zu entsorgenden Abfälle sichergestellt ist. Darüber hinaus wird die Eigenkompostierung in den meisten kreisangehörigen Städten und Gemeinden durch verschiedene Maßnahmen wie z.B. Häckselservice gefördert. Weiterhin werden Vorträge gehalten und Info-Material, das online angefordert werden kann, bei Bedarf verschickt. Auf dem Annahmeplatz im Kompostwerk existiert eine Dauerausstellung zu verschiedenen Kompostiersystemen. - 18 - 3.2.2.3 Wertstoff- und Problemabfallerfassung Altglas wird im gesamten Kreisgebiet mittels Depotcontainer erfasst. Hierbei wird eine Standplatzdichte von 500 Einwohnern pro Stellplatz angestrebt. Die tatsächliche Stellplatzdichte ist in den Kommunen unterschiedlich und liegt zwischen ca. 480 und 1400 Einwohner pro Stellplatz. Nach einem Spitzenwert bei der Glaserfassung im Jahre 2000 mit mehr als 37 kg/EW * a sind die Glaserfassungsmengen inzwischen jedoch drastisch auf ca. 32 kg/EW * a gesunken. Ursache hierfür ist der seit Jahren anhaltende Trend, Getränke nicht mehr in Glas, sondern in mittlerweile bepfandeten PET-Einwegflaschen abzufüllen. Weiterhin spielen auch ortsspezifische Gegebenheiten bei der Auswahl geeigneter Containerstandplätze eine große Rolle. Das Ziel der Verdichtung von Standplätzen auf den angestrebten Wert sollte weiterhin bestehen bleiben, die Aufweichung im Einzelfall angesichts der Mengenentwicklung und Ortsproblematik allerdings nicht ausgeschlossen werden. Der Abholrhythmus der Container erfolgt nach Bedarf, eine pauschale Festlegung ist wenig zielführend. Altpapier wurde seit der Einführung des DSD Ende 1992 zunächst kreisweit über die vierwöchentliche Bündelsammlung erfasst. Zwischenzeitlich wurde auf die Erfassung mittels der blauen Papiertonne umgestellt, die ebenfalls 4-wöchentlich eingesammelt wird. Dabei kommen je nach Gemeinde 120l/ 240l oder 1.100l Container zum Einsatz. Auf dieses verbraucherfreundliche Holsystem sind die hohen Erfassungsmengen und die gute Qualität zurückzuführen. Die Verpackungspapiere und -kartonagen werden gemeinsam mit den graphischen Papieren durch die GAL eingesammelt. Leichtstoffverpackungen wie Metalle, Verbundverpackungen, Kunststoffverpackungen etc. werden im Rahmen des Dualen Systems über den gelben Sack eingesammelt. Zum 01.01.2006 wurde von der 4-wöchentlichen Sammlung auf die 2-wöchentliche Sammlung umgestellt. Neue Betreiber von Rücknahmesystemen für Verpackungen beteiligen sich anteilig an den Entsorgungskosten des Gelben Sackes. In Nordrhein-Westfalen sind derzeit neben der DSD GmbH, ISD Interseroh und Landbell AG als Rücknahmesystem nach § 6 (3) Verpackungsverordnung zugelassen. Auf den von der ABG betriebenen Sammelstellen für private und kleingewerbliche Abfälle im Kompostwerk Lemgo und auf der Deponie Hellsiek werden folgende Wertstoffe angenommen: - Holz, - Gartenabfälle - 19 - - Altpapier - Altglas - Metalle, - Altkleider, - Elektro- und Elektronik-Schrott, - Baumwurzeln, - Styropor, - Reifen, - Korken, - CD`s, Tonerkartuschen - Fernseher, - Kühlgeräte. Auf dem Recyclinghof der AGA (Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH) werden im Auftrag der Stadt Detmold folgende Wertsstoffe gesammelt und einer Wiederverwertung zugeführt: - CD´s, - Tintenpatronen, - Trockenbatterien, - Korken, - Autoradios Für Problemabfälle aus Haushaltungen finden in den Städten und Gemeinden des Kreises Lippe 2 mal jährlich mobile bzw. stationäre Sammlungen statt. Eine Ausnahme bilden hier Bad Salzuflen, wo 4 mal jährlich gesammelt wird und die Stadt Detmold, in der die Sammlung monatlich stattfindet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Problemabfälle immer samstags an der stationären Sammelstelle im Kompostwerk Lemgo abzugeben. 3.2.2.4 Sperrmüllerfassung und -verwertung Die Sammlung von Sperrmüll erfolgt im gesamten Kreisgebiet im Abrufsystem mittels einer sog. Doppelkarte, auf telefonische Anmeldung oder per e-mail (Ausnahme: Stadt Detmold nur telefonische Anmeldung). Außerdem kann der Sperrmüll auch direkt angeliefert werden. Seit April des Jahres 1997 wird die gesamte Sperrmüllfraktion über den Recyclinghof der Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH (AGA ), in Zusammenarbeit mit der KAS Recycling, Bad Salzuflen und dem "Kaufhaus Allerhand" in Detmold, verarbeitet und in wiederverwendbare, verwertbare sowie zu entsorgende Fraktionen getrennt. Durch diese Maßnahme konnten - 20 - bisher mehr als 70 % der Sperrmüllfraktion einer Wiederverwertung zugeführt werden (siehe auch Kap. 3.3.1). Durch die Verabschiedung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) am 16. März 2005 sind Änderungen bei der Elektro- und Elektronikschrottentsorgung erforderlich geworden. Mit dem ElektroG erhalten die Hersteller ab dem 23.03.2006 die Verantwortung für die Verwertung und Beseitigung der Elektro- und Elektronikaltgeräte. Zur weiteren Einbindung sozialer Einrichtungen wie der AGA gGmbH hat der Gesetzgeber den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern die Möglichkeit der Herausnahme einer Gerätegruppe von der Bereitstellung an die Hersteller gegeben. Die Gremien des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe haben sich intensiv mit diesem Thema befasst und hiervon mit ihrem Beschluss vom 07.07.2005, zur Herausnahme der Haushaltsgroßgeräte, Gebrauch gemacht. Die AGA hat sich im Gegenzug verpflichtet, dem Abfallwirtschaftsverband keine Kosten in Rechnung zu stellen, sowie gemeinsam mit der Firma Tönsmeier für die eigenverantwortliche Verwertung der Geräte und die erforderliche Dokumentation zu sorgen. (siehe hierzu auch Kap. 5.3.1) 3.2.2.5 Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall Abfälle aus Gewerbe und Industrie, die nach Art und Menge über die zugelassenen Abfallbehälter entsorgt werden können, sog. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, werden z.T. zusammen mit dem Hausmüll über Großcontainer (770l, 1.100l) durch die kommunale Hausmüllabfuhr eingesammelt. Des weiteren erfolgt die Erfassung über private Entsorger, hierbei wird eine Teilmenge vorher über die Gewerbeabfallsortierung zur Verwertung abgeschöpft. 3.2.2.6 Gebührenbemessung Die Satzungshoheit obliegt auch nach Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe den Städten und Gemeinden sowie dem Kreis Lippe. Während die kreisangehörigen Kommunen die Gebührensatzungen über die Abfallentsorgung für ihre Bürger erlassen, erstellt der Kreis die "Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des Kreises Lippe". In der Gebührensatzung des Kreises Lippe vom 20.12.2004 wird u.a. eine einheitliche Abrechnung der Abfallmengen getrennt nach Restmüll und Biomüll auf der Grundlage der angelieferten Tonnage geregelt. - 21 - Die Gebührenbemessung in den einzelnen Kommunen findet hauptsächlich nach dem sog. Behältermaßstab statt, d.h. die Abfallgebühr bemisst sich danach, wie viele Behälter welcher Größe genutzt werden. Ergänzt wird diese Behältergebühr in den meisten Fällen durch eine Grundgebühr pro Haushalt, in einigen Fällen auch pro Einwohnergleichwert (Augustdorf, Barntrup, Horn-Bad Meinberg). In der Stadt Detmold sowie den Gemeinden Leopoldshöhe und Dörentrup werden die Abfälle verwogen. Hier wird eine Grundgebühr für die jeweils zur Verfügung gestellten Abfallbehälter sowie eine Gewichtsgebühr erhoben. In die Gebühr fließen u.a. folgende weitere Leistungen mit ein: Sammlung und Verwertung von kompostierbaren Abfällen, Sammlung und Entsorgung von Restabfällen, Problemabfällen aus Haushaltungen, Sperrmüll, Altpapier (nicht DSD-Anteil). 3.2.3 Verwertungs-, Behandlungs- und Beseitigungsanlagen 3.2.3.1 Kompostwerk Lemgo Das Kompostwerk Lemgo wurde im Jahr 1976 zunächst zur Kompostierung von Hausmüll und Klärschlamm in Betrieb genommen. Nach 11-jähriger Betriebszeit wurde es 1987 zur Bioabfallkompostierung umgerüstet. Nachdem ab 10/87 die Bioabfälle des damaligen ABGGebietes verwertet wurden, konnte ab 11/88 das gesamte Kreisgebiet angeschlossen werden. In den Jahren 1999 – 2000 wurde das Kompostwerk komplett zu einer Vergärungs- und Kompostierungsanlage umgebaut. Der Bioabfall wird in der Aufbereitungshalle entschrottet und zerkleinert, bevor er in die Rottehalle transportiert wird. Dort lagern die Abfälle 3 – 5 Tage in den Vorrotte-Boxen, wo sie optimal auf die Vergärung vorbereitet werden. Die anschließende Vergärung findet in drei Fermentern statt. Nach einer Feinzerkleinerung zersetzen methanbildende Bakterien den Bioabfall und bilden das energiereiche Gas Methan (Biogas). Das Biogas wird im oberen Bereich des Fermenters abgezogen und zur Gasaufbereitung geleitet, während das Gärgut nach 21 Tagen ausgetragen und entwässert wird. Das Presswasser wird hygienisiert und als Düngemittel an landwirtschaftliche Betriebe abgegeben. Das feste Material wird zur Nachrotte in die Rottehalle zurückgeführt und unter Beimischung des zerkleinerten Strukturmaterials weitere 2 - 3 Wochen kompostiert. Das Biogas wird zur Stromerzeugung in ein Blockheizkraftwerk geleitet. Die gewonnene Energie wird direkt in das öffentliche Netz eingespeist und versorgt ca. 1.500 Haushalte mit Strom. Die Abwärme wird für die Beheizung der Fermenter, für die Hygienisierung des Presswassers und für die Hallenheizung genutzt. - 22 - Der fertige Kompost wird in der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau und von Privatabnehmern zur Düngung und Bodenverbesserung genutzt. 3.2.3.2 Sortieranlagen im Kreis Lippe Im Kreisgebiet existieren mehrere von privaten Dritten betriebene Sortieranlagen für die Sortierung von Gewerbeabfall, Baustellenabfällen etc. Es handelt sich hierbei zumeist um einfache Anlagen zum Umladen und Sortieren, z.T. auch ergänzt durch Siebung, Sortierband, Presse und Shredder. Fa. Freise, Augustdorf Fa. Cleanaway , Dörentrup, Lage Fa. Beiner KG, Bad Salzuflen Fa. Riemeier, Bad Salzuflen Fa. DST, Detmold Über die Anlage der Fa. DST werden auch eingesammelte Stoffe aus dem Dualen System sortiert. 3.2.3.3 Vom Müllverbrennungsanlagen Kreis Lippe werden zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit die Müllverbrennungsanlagen Bielefeld-Herford und Hameln genutzt, die beide dem regionalen Unternehmen, der Interargem-Entsorgungs-GmbH, angehören. Die MVA Bielefeld nahm 1981 ihren Betrieb auf. Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben (TA Luft 1986 und 17. BImSchV 1991) wurde eine Nachrüstung der Rauchgasreinigung notwendig, die in 2 Bauabschnitten bis 1996 durchgeführt wurde. Für die Verbrennung des Abfalls stehen in der MVA Bielefeld 3 Verfahrenslinien zur Verfügung. Durch die bei der Verbrennung freiwerdende Energie wird Heißdampf erzeugt, aus dem in einer Kraftwärmekopplung Strom und Fernwärme gewonnen wird. Die Rauchgasreinigung besteht nun aus insgesamt 8 Stufen und zählt zu den modernsten Anlagen Deutschlands. - 23 - Die MVA Hameln besteht aus drei Verfahrenslinien. Es wird Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall angenommen. Der bei der Verbrennung erzeugte Dampf wird zur Stromerzeugung und zur Fernwärmegewinnung genutzt. Die Interargem trägt durch ihre Anlagen zur Entsorgungssicherheit in Ostwestfalen-Lippe bei. Im Jahr 2004 konnte ein Jahresdurchsatz von 510.000 t Abfall erreicht werden. 3.2.3.4 Deponien Für die Nachsorge der 3 lippischen Deponien (Altlast Maibolte, Deponie Dörentrup und Deponie Hellsiek) ist die Betreiberin, die ABG-Lippe verantwortlich. Für die Nachsorgeverpflichtungen über einen Zeitraum von 30 Jahren wurden im Unternehmen Rückstellungen in der Höhe gebildet, wie aus heutiger Sicht Aufwendungen zu erwarten sind. Deponie Dörentrup Auf der als „Reststoff-Deponie“ von der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe betriebenen Deponie Dörentrup wurde zum 31.12.1999 die Ablagerung unvorbehandelter Abfälle eingestellt. Nach dem deutlichen Rückgang der Gewerbeabfallmengen Mitte der 90er Jahre hatte sich die ABG-Lippe entschlossen, die ausgebauten Abschnitte 1 und 2 der Deponie der Klasse II (Hausmülldeponie) vorrangig zu verfüllen und auf den Ausbau der Abschnitte 3 und 4 zu verzichten. Bis Mitte 2005 wurden in Dörentrup noch vereinzelt mineralische Abfälle angenommen, ein regulärer Deponiebetrieb findet seit 2000 nicht mehr statt. Zum 15. Juli 2005 wurde die Deponie nach Maßgabe des § 14 Abs. 6 Deponieverordnung vorzeitig stillgelegt. Dadurch war es möglich, für die Deponie ein kostengünstigeres alternatives Abdichtungssystem genehmigt zu bekommen. Vor der endgültigen Abdichtung soll durch das Verfahren der „in-situ-Stabilisierung“ der Deponiekörper mindestens 3 Jahre kontrolliert beund entlüftet werden. Ähnlich wie bei einem Kompostierungsprozess findet so ein schnellerer Abbau der organischen Substanz statt, die Setzungen werden beschleunigt und die Gasund Sickerwasserbildung minimiert. So stabilisiert kann die Deponie in späteren Jahren möglicherweise einmal früher aus der Nachsorge entlassen werden. Seit 2002 wird auf dem Deponiegelände unbelasteter Bodenaushub angenommen, der neben der basisgedichteten Fläche zwischengelagert wird. Aus diesem Material soll in späteren Jahren die Rekultivierungsschicht erstellt werden. - 24 - Deponie Hellsiek Nach dem Ende der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle auf der Deponie Dörentrup wurden seit dem Jahr 2000 der Hausmüll und die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle auf der Deponie Hellsiek in Detmold-Mosebeck abgelagert. Durch eine Änderung des Genehmigungsbescheides war eine Ablagerung allerdings nur bis zum 30.06.2004 möglich. Da in der Region ausreichende Behandlungskapazitäten (Müllverbrennungsanlage) zur Verfügung standen, wurde eine weitere Nutzung der Deponie bis zum Termin 31.05.2005, der bundesweit einzuhalten war, nicht zugelassen. Auch die Deponie Hellsiek wurde nach Maßgabe des § 14 Abs. 6 Deponieverordnung zum 15.07.2005 vorzeitig stillgelegt. Mit mineralischen Abfällen, die die strengen Vorgaben der Deponieverwertungsverordnung einhalten, wird derzeit das geringe noch zur Verfügung stehende Volumen im Rahmen der Erstellung der Endkubatur verfüllt. Auch auf der Deponie Hellsiek wird, wie in Dörentrup, Bodenaushub für die spätere Rekultivierungsschicht angenommen und zwischengelagert. Mit dem Wirksamwerden der Bestimmungen aus der TA Siedlungsabfall in Verbindung mit der Abfallablagerungsverordnung sowie der Deponieverordnung entstand im Kreis Lippe seit Stilllegung der Deponien Hellsiek und Dörentrup im Juli 2005 eine Entsorgungslücke für die Abfälle, die nicht in der MVA Bielefeld oder in der MVA Hameln verbrannt werden dürfen. Daher hat der Abfallwirtschaftsverband Lippe mit dem Abfallverwertungs- und Entsorgungsbetrieb des Kreises Paderborn /(AV.E) und dem Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden - Lübbecke (AML) Verträge über die Entsorgung von nicht zur Verbrennung geeigneten, entsorgungspflichtigen Abfällen zur Beseitigung geschlossen. Deponie Alte Schanze Die AV.E ist Betreiber der Deponie Alte Schanze im Kreis Paderborn. Die Deponie wird seit 1978 betrieben. Von dem Gesamtvolumen von 7,6 Mio. m3 sind bisher ca. 4,75 Mio. m3 verfüllt, so dass ein Restverfüllvolumen von ca. 2,85 Mio. m3 zur Verfügung steht. Deponie Pohlsche Heide Die AML ist Genehmigungsinhaber der Deponie Pohlsche Heide im Kreis Minden-Lübbecke. Die Deponie nahm 1988 ihren Betrieb auf. Von dem Gesamtdeponievolumen von 5,45 Mio. m3 sind bisher ca. 2,26 Mio. m3 verfüllt, so dass ein Restverfüllvolumen von ca. 3,19 Mio. m3 zur Verfügung steht. - 25 - Beide Anlagen sind Deponien der Klasse II und entsprechen dem Stand der Technik, so dass eine Beschränkung der Laufzeit nicht erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass sie aufgrund der zugelassenen Gesamtkapazität bis über das Jahr 2030 hinaus befüllt werden können. 3.2.3.5 Boden- und Bauschuttdeponien Im Kreis Lippe stehen verschiedene Boden- und Bauschuttdeponien zur Verfügung, die überwiegend von privaten Unternehmen betrieben werden. Durch die zunehmende Verwertung dieser Abfallfraktionen und die derzeit relativ schwache Baukonjunktur ist die Nutzung dieser Deponie jedoch gesunken. Die Entsorgung dieser Abfälle, sofern sie nicht verwertet werden, können ist daher sichergestellt, es steht z. Zt. ein Deponievolumen von ca. 4,66 Mio. cbm zur Verfügung. 3.2.3.6 Kommunale Sammelstellen Die Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe betreibt auf dem Gelände des Kompostwerkes Lemgo und der Deponie Hellsiek kostenpflichtige Annahmestellen für private und kleingewerbliche Abfälle. Folgende Abfälle werden angenommen: - Restabfälle - Gartenabfälle - Altglas - Altmetall - Altpapier - Holz - Altkleider - Elektro- und Elektronikschrott - Korken - CDs, Tonerkartuschen - mineralische Abfälle (Porzellan, Ton, Steine etc) - Styropor Zusätzlich nur im Kompostwerk Lemgo: - Altreifen - Problemabfälle Wie in Kap. 3.2.2.3 bereits ausgeführt werden auch auf dem Recyclinghof der AGA (Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH) im Auftrag der Stadt Detmold folgende Wertsstoffe gesammelt und einer Wiederverwertung zugeführt: - CD´s, - Tintenpatronen, - Trockenbatterien, - 26 - - Korken, - Autoradios Alle drei Standorte sind auch offizielle Annahme- und Übergabestellen im Sinne des Elektrogesetzes, d.h. nach Art und Menge in Privathaushalten anfallende Elektrogeräte werden kostenlos angenommen und zur Abholung bereitgestellt. 3.3 Abfallarten und ihre bisherige Mengenentwicklung Es werden im folgenden die Abfallarten betrachtet: Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen (hierunter versteht man die Gesamtabfallmenge aus Hausmüll, Sperrmüll, getrennt erfasste Wertstoffe inkl. Garten, Park- und Friedhofsabfälle, Problemabfälle aus Haushaltungen,), Gewerbeabfälle (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, gemischte Bau- und Abbruchabfälle, Krankenhausabfälle, Sonstige) und Infrastrukturabfälle, Mineralische Bauabfälle (Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden) und Klärschlamm. 3.3.1 Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen Für die abfallwirtschaftliche Situation der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellt das Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen eine wichtige Größe dar. Hierunter werden Hausmüll, Sperrmüll, getrennt erfasste Wertstoffe und Problemabfälle aus Haushaltungen zusammengefasst. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte geht im Normalfall auch ein höheres Bruttoabfallaufkommen einher. Daher werden 4 Bevölkerungsdichteklassen gebildet, mit entsprechenden Mittelwerten für das Abfallaufkommen (Stand: 2004): - rd. 430 kg/E.a in Regionen mit einer Bevölkerungsdichte < 250 E/km2 - rd. 460 kg/E.a in Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von 250 – 1.000 E/km2 - rd. 490 kg/E.a in Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von 1.000 – 2.000 E/km2 - rd. 480 kg/E.a in Regionen mit einer Bevölkerungsdichte > 2.000 E/km2 Der Kreis Lippe gehört der 2. Bevölkerungsdichteklasse an, die einen Mittelwert von 460 kg/E.a aufweist. - 27 - Hausmüll Unter Hausmüll ist das zu beseitigende Restabfallaufkommen aus Haushaltungen zu verstehen. Die folgende Tabelle gibt die Entwicklung der Hausmüllmenge der letzten 3 Jahre wieder: Tab.: 3.3 Hausmüllmengenvergleich in Mg und kg/E.a Mg Hausmüll Sortierreste 2003 2004 2005 kg/E.a Mg kg/E.a Mg kg/E.a 32.360 88,64 32.342 89,06 31.933 88,28 16.942 46,41 14.281 39,33 3.041 8,41 davon DSD davon Kompostwerk* Summe 9.180 7.762 25,15 21,26 49.302 10.081 4.200 27,76 11,57 364 2.677 1,01 7,40 130,12 46.623 128,39 34.974 96,69 * Teilmengen wurden verwertet Hinzu kommen noch die Sortierrestmengen aus den verschiedenen Verwertungsanlagen. Aus der Kompostierung sind die Sortierrestmengen im Laufe der letzten Jahre kontinuierlich gesunken. Über die DSD-Sortierreste, die nicht mehr dem Verantwortlichkeitsbereich der örE unterliegen, bekommt der Kreis Lippe bzw. der Abfallwirtschaftsverband Lippe seit 2005 keine Daten mehr, so dass ab diesem Zeitpunkt nur noch die reinen Sammelmengen zur Verfügung stehen (bis auf die Mengen, die im Kreis Lippe entsorgt wurden) und die zu beseitigenden Abfallmengen scheinbar sinken! Sperrmüll Unter Sperrmüll versteht man feste Bestandteile des Hausmülls, die wegen ihrer Sperrigkeit und Größe nicht über die im Entsorgungsgebiet vorhandenen Abfallbehälter entsorgt werden können und daher getrennt gesammelt und transportiert werden. In der nachfolgenden Tabelle werden die gesammelten und verwerteten Sperrmüllmengen der letzten 3 Jahre betrachtet. Tab.: 3.4 Sperrmüllsammlung und Verwertung 2003 Mg Sperrmüllmenge, 2004 kg/E.a Mg 2005 kg/E.a Mg kg/E.a 3.906 10,70 4.713 12,98 4.939 13,65 verwertet Sperrmüllmenge, 1.908 5,23 2.231 6,14 2.069 5,72 beseitigt Summe Verwertungsquote 5.814 15,93 6.944 19,12 7.008 19,37 67,18 % 67,87 % 70,47 % - 28 - Die Verwertungsquote liegt somit bei ca. 70 %. Die Mengensteigerungen in den Jahren 2004 und 2005 sind darauf zurückzuführen, dass mit der neuen Vertragsgestaltung die Sammelmodalitäten geändert wurden, d.h. anteilige Mengen werden jetzt gewichtsmäßig erfasst, die vorher nur über den Recyclinghof umgeladen wurden und nicht gewichtsmäßig erfasst wurden. Eine Erhöhung hat daher nicht stattgefunden. Getrennt erfasste Wertstoffe Hierunter sind die trockenen Wertstoffe wie Papier, Glas, LVP sowie die Bioabfälle und Grünabfälle zu verstehen. Tab.: 3.5 Trockene Wertstoffe 2003 Mg 2004 kg/E.a Mg 2005 Kg/E.a Mg kg/E.a Altglas 11.656 31,93 10.849 29,83 10.648 29,43 Altpapier 1) 29.680 81,30 30.407 83,60 31.124 86,04 LVP 11.805 32,34 12.120 33,32 11.986 33,13 Holz 1.481 4,06 1.443 3,97 1.562 4,32 348 0,95 383 1,06 387 1,07 11 0,03 18 0,05 21 0,06 Metall Sonstige (Textilien, Styropor, Korken) Summe 54.982 150,62 55.220 152,05 55.729 154,06 Einwohnerzahlen nach LDS Stand: 31.12.2002 365.049 Stand. 30.06.2004 363.161 Stand: 30.06.2005 361.742 1) gesamte Altpapierfraktion, hiervon werden 25 % dem Verpackungsbereich also DSD zugerechnet Tab.: 3.6 Bioabfall und Grünabfälle 2003 Mg 2004 kg/E.a Mg 2005 kg/E.a Mg Kg/E.a Bioabfall 34.098 93,41 35.944 99,0 35.448 98,0 Grünabfall 20.849 57,11 17.498 48,18 16.181 44,73 Summe 54.947 150,52 53.442 147,16 51.629 142,72 Fasst man alle oben genannten Abfallarten Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen: zusammen, so erhält man das - 29 - Tab. 3.6 Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen 2005 2005 Mg Hausmüll einschl. Sortierreste kg/E.a 34.974 96,69 7.008 19,37 Trockene Wertstoffe 55.729 154,06 Bio- und Grünabfall 51.629 142,72 149.340 412,84 Sperrmüll Summe Vergleich Bruttoabfallaufkommen Kreis Lippe 2003 2005 500 480 Bruttoabfallaufkommen Vergleichswert 460 kg/E.a 460 kg/E.a 440 Sortierreste 420 400 Hausmüll, Sperrmüll, Wertstoffe 380 360 340 320 300 2003 2004 2005 Jahr Das Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen des Jahres 2005 im Kreis Lippe beträgt 149.340 Mg oder 412,84 kg/E.a, davon wurden ca. 75 % verwertet. 3.3.2 Gewerbe- und Infrastrukturabfälle Die dargestellten Mengen beziehen sich auf die Mengen, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern angedient werden. Unter den Gewerbeabfällen sind folgende Abfälle zu verstehen: - hausmüllähnliche Gewerbeabfälle , inkl. Krankenhausabfälle, - Baustellenabfälle, - 30 - - produktionsspezifische Gewerbeabfälle Es ist zu berücksichtigen, dass bei den Gewerbeabfällen die abfallwirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger weit geringer sind als beim Hausmüll, da diese Abfälle häufig als "Abfälle zur Verwertung" den Kreisen und kreisfreien Städten nicht mehr angedient werden müssen. Die den Kommunen angedienten Gewerbeabfälle weisen daher auch zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften eine sehr starke Schwankungsbreite auf, so reichen die in 2004 ermittelten Werte in NRW von maximal 230.000 Mg/a bis weniger als 15.000 Mg/a. Die Situation im Regierungsbezirk Detmold stellt sich dagegen einheitlicher dar, hier gehen die Werte von ca. 5.000 Mg/a bis ca. 35.000 Mg/a (ohne produktionsspezifische Gewerbeabfälle). Unter dem Begriff Infrastrukturabfälle werden die Abfallarten zusammengefasst, die bei der Reinigung und dem Unterhalt kommunaler Infrastruktureinrichtungen anfallen, dies sind insbes. Straßenkehricht, Kanalisationsrückstände sowie Marktabfälle. Tab.: 3.6 Gewerbeabfälle, Infrastrukturabfälle und Mineralische Bauabfälle in Mg 2003 Gewerbeabfälle 2004 2005 36.332 44.618 33.031 29.242 36.009 23.925 davon sonstiger GA 7.090 8.609 9.105 Mineralische 136 3.989 4.431 345 6 92 36.813 48.613 37.554 davon hausmüllähnl. GA Bauabfälle, deponiert Infrastrukturabfälle, deponiert Summe Auffällig ist bei der Betrachtung der Gewerbe- und Infrastrukturabfälle der starke Anstieg vom Jahr 2003 auf das Jahr 2004. Auf der Grundlage der Abfallablagerungsverordnung wurden für die Ablagerung unvorbehandelter Abfälle Übergangsfristen erlassen, die längstens bis zum 31.05.2005 galten. In vielen Gebietskörperschaften liefen diese Fristen aber bereits im Jahr 2004 aus. Durch den sich damit verknappenden billigen Deponieraum kam es zu verstärkten Rückläufen der vorher "verwerteten" Gewerbeabfälle. Eine Darstellung der Abfallmengen in kg/E.a ist für diese Abfallarten nicht sinnvoll, da die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen Gewerbeabfälle nicht mit der Bevölkerungsdichte korreliert sind, sondern von anderen Faktoren abhängen. - 31 - Die Menge der Infrastrukturabfälle ist allgemein rückläufig. Im allgemeinen ist der zu beseitigende Straßenkehricht der bestimmende Faktor für die Menge an Infrastrukturabfällen. Eine Korrelation mit der Länge des Straßennetzes wäre anzunehmen, da hier jedoch erhebliche Teile einer Verwertung zugeführt werden sind diese Mengen sehr stark rückläufig. 3.3.3 Klärschlamm Die gesamte angefallene Klärschlammmenge lag im Jahr 2004 bei 10.416 Mg TS. Damit hat sich der Klärschlammanfall zwar seit 1997 erhöht, stagniert aber seit ca. 6 Jahren. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung steht seit Jahren bundesweit in der Kritik. Um weiterhin die Entsorgung/Verwertung sicherzustellen, werden andere Verwertungswege gesucht. Der Pfad der thermischen Verwertung stellt z.Zt. noch einen erheblichen Kostenfaktor dar und wird daher nur in geringem Umfang genutzt. Solange die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung unter rechtlichen Gesichtspunkten noch möglich ist und weiterhin die kostengünstigste Alternative darstellt, wird ein Großteil des Klärschlammes über diesen Pfad verwertet werden. So wurden rund 85 % des lippischen Klärschlammes im Jahr 2004 einer landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Nur 15% wurden thermisch verwertet. - 32 - 3.4 Umsetzung der bisherigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen Maßnahme AWK 1999 Abfallvermeidung Beratung ° Einstellung von 5 Abfallberatern ° umgesetzt; für den Gewerbebereich; ° Einstellung von je einem ° umgesetzt; Abfallberater / 50.000 Einwohner zur Beratung der privaten Haushalte ° Vorrang der Eigenkompostierung ° ° Eigenkompostierung bisherige Umsetzung Stand 12/2006 ° Häckselservice Terminen; zu festen ° dezentrale Grünschnittannahme; ° Beratung; ° wirtschaftliche Anreize ° Gebührenmaßstab; ° Abfuhrrhythmus; ° Gefäßgröße; ° Abfuhrrhythmus graue Tonne vierwöchentlich, grüne Tonne 2wöchentlich; ° Befreiungsmöglichkeit grünen Tonne; ° Bildung von gemeinschaften; von der Entsorgungs- ° Staffelung der Gefäßgröße von 40 bzw. 60 l – 1.100l ° Bestellung eines Beauftragten für ° teilweise umgesetzt Abfall ° Erstellung von Produktlisten zur Beschaffung Abfallverwertung ° Hausmüll ° Reduzierung des beseitigenden Hausmüllaufkommens Sortierreste) auf 93 kg/E.a ° Sperrmüll ° Reduzierung des zu ° 70 %-ige Verwertung wird erreicht; beseitigenden Sperrmüllaufkommens um 70 % ° da Sperrmüllmenge insgesamt gestiegen liegt zu beseitigende auf 4,9 kg/E.a Menge bei 5,5 kg/E.a; ° öffentliches BeschaffungsVergabewesen und zu ° durchschnittliches beseitigendes aufkommen (ohne (ohne 2005 88,3kg/E.a zu HausmüllSortierreste) - 33 - ° Gewerbeabfall, Baustellenabfall, Straßenkehricht, Sonstiges ° GartenParkabfälle ° Reduzierung des Gewerbeabfalls ° durch Umsetzung der auf 26.054 Mg(68,2 kg/E.a) wird gesetzlichen Vorgaben sind in angestrebt; 2005 44.031 Mg an zu beseitigenden Gewerbeabfällen ° Reduzierung des angedient worden; Infrastrukturabfalls auf 4.169 Mg ° in 2005 sind 92 Mg an (10,9 kg/E.a) wird angestrebt Infrastrukturabfällen angedient worden und ° ° Klärschlamm ° ° ° Boden und Bauschutt ° ° Garten – und Parkabfälle sind zu ° Maßnahme wird umgesetzt 100 % zu verwerten Klärschlamm ist zu 100 % zu ° von der insgesamt anfallenden Klärschlammmenge werden z.Zt. verwerten ca. 87 % landwirtschaftlich und ca. 13 % thermisch verwertet Verwertung von Bodenaushub, ° Anschluss an die landesweite Boden- und Bauschuttbörse möglichst bei der jeweiligen Baumaßnahme ° 4 Bauschuttaufbereitungsanlagen im Kreis Lippe Verwertung von Bauschutt ° Auflagen bei Abbruchmaßnahmen Entsorgung ° Bioabfallentsorgung ° Sanierung des Kompostwerkes ° das Kompostwerk Lemgo wurde in den Jahren 1999 – 2000 zu einer Vergärungsanlage mit nachfolgender Kompostierung komplett umgebaut ° ° der Vertrag mit der MVA Bielefeldbehandlungsbedürftige Herford läuft zum 31.12.2008 aus; Restabfälle sind thermisch zu behandeln er wird durch die im Verhandlungsverfahren auf der Deponie Dörentrup ist getroffenen vertraglichen eine Entgasungsanlage zu Regelungen für eine beliebige errichten Abfallmenge nahtlos zum 01.01.2009 ersetzt Kooperation mit Nachbarkreisen ° der Deponiebetrieb in Dörentrup ist im Einzelfall zu prüfen wurde Ende 1999 eingestellt, der Deponiekörper wird zukünftig durch eine In-SituNiederdruckbelüftung stabilisiert, mit einer Oberflächenabdichtung versehen und in die Nachsorge überführt ° Restabfallentsorgung ° ° werden im ° Kooperationen Einzelfall überprüft; sind im Bereich der Ablagerung mit den Kreisen Paderborn und MindenLübbecke umgesetzt - 34 - ° Sonderabfallentsorgung ° ° Schaffung entsprechender ° wird berücksichtigt Entsorgungsanlagen wird grundsätzlich befürwortet ° umgesetzt; Problemabfälle aus Haushaltungen werden regelmäßig erfasst 4. Maßnahmen zur Abfallvermeidung 4.1 Rechtliche Anforderungen Unter Abfallvermeidung sind Maßnahmen zu verstehen, die dazu führen, dass bei Produktion und Konsum keine oder weniger Abfälle entstehen. Man kann dabei zwei verschiedene Effekte unterscheiden: - quantitative Abfallvermeidung führt zu einer Reduzierung der Abfallmenge insgesamt, (Mengenreduzierung) - qualitative Abfallvermeidung führt zu einer Reduzierung der umweltrelevanten Schadstoffe im Abfall (Schadstoffentfrachtung). Die Vermeidung von Abfällen muss das vorrangige Ziel der Abfallwirtschaft im Kreis Lippe sein. Die rechtlichen Möglichkeiten des Kreises Lippe zur Verwirklichung sind allerdings eingeschränkt. Nach § 4 (1) KrW-/AbfG ist folgende Zielhierarchie festgelegt: 1. Abfallvermeidung 2. stoffliche oder energetische Abfallverwertung 3. Abfallbeseitigung Der Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung entfällt, wenn gemäß § 5 (5) KrW-/AbfG die Beseitigung die umweltverträglichere Lösung darstellt. Das LAbfG schafft auf Landesebene die rechtliche Grundlage für Vermeidungsmaßnahmen. 4.2 Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen Ein Faktor, zur Ermittlung der Abfallvermeidung ist das Bruttoabfallaufkommen. Dabei wird die Summe aus Hausmüll, Sperrmüll und getrennt erfassten Wertstoffe, sowie ihre - 35 - Entwicklung ermittelt und verglichen (siehe Kap.3.3.1). Sinkt diese Menge oder ist im Vergleich niedriger, so kann man daraus Rückschlüsse auf die Vermeidung ziehen. Es reicht nicht aus, dass die Menge an beseitigtem Hausmüll geringer wird, dies könnte auch darauf, zurückzuführen sein, dass in den Haushalten die Wertstoffe besser getrennt gesammelt werden. Im Vergleich zu dem landesweit ermittelten Durchschnittswert von 460 kg/E.a liegt der Kreis Lippe mit ca. 417 kg/E.a wesentlich niedriger, was auf eine recht gute Abfallvermeidung schließen lässt. 4.3 Abgleich der geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen 4.3.1 Vorbildfunktion durch eigenes Verhalten Der Kreis Lippe kann sein selbsterzeugtes Abfallaufkommen durch sein eigenes Beschaffungs- und Vergabewesen sowie sein Abfallmanagement entscheidend beeinflussen. Entsprechend § 2 Abs. 1 LAbfG hat die öffentliche Hand durch ihr Verhalten dafür Sorge zu tragen, Abfälle und Schadstoffe in Abfällen soweit wie möglich zu vermeiden, zu verringern und zu verwerten. Insbes. sind bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen Erzeugnisse zu berücksichtigen, die sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, und im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder zu schadstoffärmeren Abfällen führen oder aus Reststoffen oder Abfällen hergestellt wurden. Das Beschaffungs- und Vergabewesen sollte an ressourcenschonenden und abfallvermeidenden Kriterien orientiert sein. Besonders im Bürobereich besteht ein deutliches Potential der Abfallvermeidung. Neben dem Einkauf abfallarmer Materialien und Geräte ist eine umfangreiche Produktliste zu erstellen, die im täglichen Ablauf bei der Materialbeschaffung zugrundegelegt wird. In allen Einrichtungen des Kreises Lippe sind die Abfälle getrennt zu erfassen nach: Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackungen und Altglas. Da dieser Bereich einer ständigen Fortentwicklung unterliegt sollte hierzu innerhalb eines Jahres ein Handlungskonzept erstellt und beschlossen werden, dass konkrete Maßnahmen und einen Zeitrahmen festlegt. - 36 - 4.3.2 Durch Anreize über den Gebührenmaßstab entsprechende Gebührengestaltungen können Abfallvermeidungsmaßnahmen angeregt und unterstützt werden. Daher sollte ein Gebührenmodell gewählt werden, dass eine weitestgehend Wirklichkeitsmaßstab verursachergerechte ermöglicht. Dies Gebührengestaltung wird im Kreis Lippe nach durch dem gestaffelte Behältergebühren je nach Behältergröße bzw. in drei Kommunen durch Verwiegung erreicht. Die Möglichkeiten für eine verursachergerechte Gebühr sind jedoch begrenzt; so ist in Großwohnanlagen und Mehrfamilienhäusern häufig eine direkte Zuordnung der Abfallbehälter zu einem Verursacher nicht möglich, so dass das individuelle Abfallverhalten des einzelnen Abfallbesitzers in diesen Fällen nicht direkt zum Tragen kommt. Auch sind in jedem Fall die nicht unerheblichen Fixkosten, durch die Vorhaltung von Behandlungs- und Entsorgungsanlagen, durch Sammlung und Transport etc. zu tragen. Die Förderung der Eigenkompostierung wird im Kreis Lippe schon seit Jahren umgesetzt und wird über die Gebührenanreize gut angenommen. 4.3.3 Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung sind hervorragend zur Unterstützung abfallwirtschaftlicher Zielsetzungen geeignet. Im Bereich der privaten Haushalte hat die Abfallberatung eine wesentliche Bedeutung zur Stärkung der Abfallvermeidung. Grundsätzlich ist zwischen der Abfallberatung zur Abfallvermeidung und der Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf eine verstärkte Nutzung der Wertstoffsammelsysteme mit dem Schwerpunkt auf Abfallverwertung zu unterscheiden. Die Abfallberatung zur Vermeidung von Abfällen setzt bei der Kaufentscheidung der Verbraucher an und muss Problembewusstsein erzeugen. Ein Konzept zur Abfallberatung orientiert sich an den Einstellungen und Interessen der Bürgerinnen und Bürgern. Folgende Erkenntnisse sind hierbei zu berücksichtigen: - Abfallprobleme stehen in der Rangfolge der Probleme der Bürger nach wie vor eher im Mittelfeld, auch wenn in der Vergangenheit das Problembewusstsein für diesen Bereich gewachsen ist. Mit der funktionierenden Müllabfuhr ist jedoch, mit Ausnahme der Gebühren, für einen Großteil der Bevölkerung das Thema "Abfall" erledigt. - 37 - - Die Kenntnisse über Abfallmengen, Abfallzusammensetzungen und die Entsorgungswege sind meist gering. In der Regel wird die individuell erzeugte Abfallmenge stark unterschätzt, die dafür zu zahlende Gebühr überbewertet. - Die Bedeutung des eigenen Handlungsbeitrages wird kaum erkannt. Die Abfallberatung für die privaten Haushalte erfolgt bürgernah . Beratungen z. B. in Verbindung mit dem Einsatz des Schadstoffmobils haben im Kreis Lippe eine lange Tradition. Neben der Einzelberatung, die je nach Bedarf schriftlich, telefonisch, oder durch persönliche Gespräche vor Ort durchgeführt wird, wurden und werden zukünftig verschiedene weitere Instrumente genutzt : - Pressearbeit - Erstellung von Informationsmaterialien - Internetauftritt - Vorträge, Führungen, Ausstellungen - Umweltbildung - Einrichtung einer Gebrauchtbörse - Unterstützung von Initiativen und Organisationen Pressearbeit ist ein wichtiges und schnelles Instrument zur Vermittlung aktueller Themen, wie Einführung neuer Regelungen oder Begleitung verschiedener Projekte. Hier sind aus der jüngsten Vergangenheit u.a. die Einführung des Müllsheriffs in Augustdorf oder die Umsetzung nach dem Elektrogesetz zu nennen. Informationsmaterialien herausgegeben. werden Weitere regelmäßig Broschüren zu z.B. in Themen Form wie des Abfuhrkalenders Eigenkompostierung, Asbestentsorgung etc. stehen zur Verfügung und können angefordert werden. Des weiteren ist die Herausgabe einer neuen Abfallbroschüre für den Kreis Lippe geplant, die Anfang 2007 erscheinen soll. Inhaltlich sind im wesentlichen folgende Themen vorgesehen: Aufgaben Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Biomüll, Restmüll, Altpapier, Sperrmüll, Elektroschrott, Schadstoffe, Kleinannahmestellen, gelber Sack, Batterien, Altautos, Altöl, Boden/Bauschutt. - 38 - Mit dem Internetauftritt seit 2002/3 wird eine breite Informationsplattform für alle an das Netz angeschlossenen Bürger/-innen geschaffen. Aktuelle Informationen, Termine, Bestellung von Info-Materialien u.a. können online abgerufen werden. Eine regelmäßige Datenpflege ist jedoch unerlässlich, um die Aktualität der ins Netz gestellten Daten zu gewährleisten. Vorträge, Führungen etc. auf den Entsorgungseinrichtungen und Ausstellungen zu bestimmten Problembereichen werden regelmäßig durchgeführt. Das Angebot könnte bei Bedarf ausgebaut werden durch einen regelmäßigen Führungstag pro Woche, einen wiederkehrenden Tag der offenen Tür etc.. Im Bereich der Umweltbildung hat es in der Vergangenheit bereits verschiedene Einzelmaßnahmen wie die "Kartoffelaktion" im Jahr 2005, die "Kürbisaktion" in 2006 sowie weitere Projekte mit Schulen und Kindergärten gegeben. Sowohl in den unterschiedlichen Schulformen als auch im Bereich der Erwachsenenbildung ist die Abfallberatung regelmäßig tätig. Diese Arbeit sollte weiter ausgebaut werden, mit dem Ziel, Pädagoginnen und Pädagogen zu gewinnen, das Thema Abfallvermeidung und Verwertung organisatorisch und pädagogisch umzusetzen. Über die Einrichtung einer pädagogischen Website, sowie die Einrichtung eines Umwelttages für Schulen könnten Hinweise auf pädagogische Hilfen für die Gestaltung von Abfallprojekten in Bildungseinrichtungen gegeben werden und schulische und außerschulische erfolgreiche Projekte und Erfahrungen dargestellt werden. Auch Aktionen im Rahmen einer sauberen Region, die Sammlungen von wildem Abfall durchführen, sollten durch kostenlose Entsorgung des eingesammelten Mülls unterstützt und pressewirksam dargestellt werden. Durch die Einrichtung einer Gebrauchtartikelbörsebörse kann Gebrauchtes ortsnah getauscht oder verschenkt werden. Hiermit würde eine Plattform zur Abfallvermeidung geschaffen, durch die noch funktionstüchtige Gebrauchsgüter weitergegeben werden können, die andernfalls als Abfall zu entsorgen wären. 4.3.4 Kooperation und Vernetzung regionaler Beratungs- und Informationsangebote In der Vergangenheit fand ein regelmäßiger Informationsaustausch auf verschiedenen Ebenen statt. Die Schwerpunkte lagen dabei auf einem vom Kreis koordinierten Informationsaustausch zwischen den Sachbearbeitern der Städte und Gemeinden, sowie auf der Ebene der Umwelt- und Abfallberater der benachbarten Kreise bzw. der kreisfreien Stadt - 39 - Bielefeld. Es besteht auch ein guter Kontakt mit anderen Institutionen wie Industrie- und Handelskammer sowie Handwerkskammer. Diese Kontakte sollten beibehalten und weiter ausgebaut werden. 4.3.5 Gewerbeabfallberatung Im Rahmen des Beratungskonzeptes der gewerblichen Abfallberatung im Kreis Lippe wurden insbes. folgende Aufgaben umgesetzt: - Information der Abfallerzeuger über Abfallvermeidungsmöglichkeiten, Abfallverwertungsmöglichkeiten sowie Entsorgungswege. Die Beratungen erfolgen je nach Bedarf, schriftlich, telefonisch oder vor Ort. - Eine wichtige Aufgabe der Gewerbeabfallberatung ist die Information und Beratung der Betriebe über abfallrechtliche Regelungen und deren Umsetzung. - Zur Beschleunigung der Weitergabe von Informationen an die Gewerbebetriebe über mögliche Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten ist eine interne Entsorgungs- und Verwertungsdatenbank aufgebaut. - Ein wichtiger Bestandteil Gewerbeabfallratgeber. der Diese Gewerbeabfallberatung Merkblätter, die ist kostenlos die an Erstellung alle der betroffenen Gewerbebetriebe versandt werden, enthalten im wesentlichen sogenannte "Steckbriefe" zu allen im jeweiligen Herkunftsbereich anfallenden Abfällen mit Hinweisen zu deren Vermeidung, Verwertung und ordnungsgemäßen Entsorgung. - Der Kreis Lippe ist seit März 1997 an die landesweite Boden- und Bauschuttbörse des Landesumweltamtes angeschlossen, um so ein höheres Nachfragepotential für Boden und Bauschutt zu erhalten. Durch die Gewerbeabfallberatung sind viele unterschiedliche Betriebe zu beraten, dies setzt einen hohen Kenntnisstand über die branchenspezifischen Gegebenheiten sowie die gesetzlichen Grundlagen voraus. Der Abfallberatung kommt hier eine Querschnittsfunktion zu, so dass sie neben Vermeidungs-, Verwertungs- und Erfassungsmaßnahmen auch mit darüber hinausgehende Fragestellungen konfrontiert wird. So wird häufig der gesamte Umweltbereich in bezug auf Wasser, Luft, Energie, Wärme abgefragt. Es ist daher zu prüfen, ob sich die Abfallberatung im Sinne einer optimierten Beratung zukünftig in diesem Bereich stärker engagieren und spezialisieren sollte. Auch die Möglichkeit für spezielle und zeitlich begrenzte Leistungen nach Bedarf das Know-how - 40 - Dritter zu nutzen, sollte geprüft werden. So wären aufwendige aber kurzfristige Maßnahmen durchführbar ohne zusätzliches Personal einzustellen. 5. Maßnahmen zur Abfallverwertung 5.1 Allgemein Die örE haben die in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen überlassenen Siedlungsabfälle und sonstige Abfälle, die nicht durch Satzung von der Annahme ausgeschlossen sind zu verwerten oder gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Die Abfallverwertung kann in der stofflichen Nutzung der Abfälle liegen oder in der Gewinnung von Energie. Die getrennte Sammlung wird durch die kommunalen Satzungen geregelt. Dort sind die gesetzlichen Anforderungen durch konkrete Bestimmungen zur getrennten Sammlung von Abfällen und Wertstoffen und der Benutzung der Sammelsysteme umgesetzt. 5.2 Hausmüll Die Entwicklung der Hausmüllmengen ist durch einen starken Trend zur Verringerung geprägt. Während im Jahr 1997 noch 116,2 kg/E.a an Restabfall beseitigt werden musste, lag im Jahr 2005 dieser Wert nur noch bei 88,3 kg/E.a (ohne Sortierreste). Diese Entwicklung ist auf die immer stärker differenzierten Sammelsysteme, die verschiedenen Gebührenanreize und nicht zuletzt auch auf die Beratung zurückzuführen. Vergleicht man die DSD-Sammelmengen im Kreis Lippe mit dem bundesweiten Durchschnitt, so zeigt sich, dass im Kreis Lippe in allen Bereichen erheblich höhere Sammelquoten erreicht werden. Tab.: 5.1 Vergleich DSD-Mengen in 2005 in kg/E.a Menge DSD in 2005 Kreis Lippe 2005 Papier, Pappe, Karton 12,1 20,3 Glas 23,3 29,4 LVP 27,3 33,1 Summe 62,7 82,8 Dies ist einerseits positiv zu bewerten. Andererseits ist jedoch insbesondere im LVP-Bereich zu beachten, dass die höheren Mengen und auch die Steigerungen der letzten Jahre erheblich durch Fehlwürfe zustande kommen. Bundesweit bestehen daher Tendenzen zur - 41 - Untersuchung der Gemischterfassung und anschließender Trennung verschiedenster Wertstoffe mit dem Restmüll. Die Umsetzung dieser Zebra- oder GiG-Tonne hängt jedoch entscheidend von der Qualität der aussortierten trockenen Wertstoffe ab. Weiterhin sind hierfür auch rechtliche Fragen im Hinblick auf die Verantwortlichkeit für das Abfall Wertstoffgemisch und die Finanzierung der Erfassung, Sortierung und Verwertung / Beseitigung zu klären. Diese Tendenzen müssen weiterhin beobachtet werden und sind als mittel- bis langfristige Lösung, insbesondere angesichts der auch im Kreis Lippe hohen Sortierrestquoten, in die weiteren Überlegungen mit einzubeziehen. 5.2.1 Wertstofferfassung/Verpackungsverordnung Im Juni 1991 wurde in Deutschland die Verordnung über die Vermeidung von Verpackungsabfällen erlassen. Hiernach sind Vertreiber von Verkaufsverpackungen verpflichtet, diese vom Endverbraucher wieder zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Die Verpflichtung entfällt, wenn ein System besteht, das eine regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gewährleistet. Auf der Grundlage der Abstimmungsvereinbarungen mit der DSD GmbH findet seit 1993 eine flächendeckende Sammlung der Verkaufsverpackungen statt. Zum 31.12.2003 wurde diese Abstimmungsvereinbarung einseitig gekündigt, da zu diesem Zeitpunkt auch sämtliche Leistungsverträge der DSD GmbH mit den Entsorgern durch eine Entscheidung der EUKommission aufgehoben wurden. Mit Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe hat dieser die Verantwortlichkeit für den Abschluss der Abstimmungserklärung mit Systembetreiber übernommen. Zwischen dem Abfallwirtschaftsverband und der DSD GmbH wurden seitdem mehrfach Verhandlungen über den Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung geführt. Bislang konnte aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zu dem Umgang mit fehlbefüllten Gelben Säcken und der Mitbenutzung sowie Mengenaufteilung der kommunalen Altpapierentsorgung keine Einigung erzielt werden. In den Gesprächen wurde jedoch erreicht, dass im Gebiet des Kreises Lippe ein 2-wöchentlicher Abfuhrrhythmus der Gelben Säcke eingeführt wurde. Die Sammelmenge bleibt mit ca. 33 kg je Einwohner und Jahr unverändert. Der Forderung nach mehr Wettbewerb kam der Abfallwirtschaftsverband durch Unterzeichnung von Abstimmungserklärungen mit ISD Interseroh und Landbell nach. Hiermit - 42 - wurde beiden die Möglichkeit zur Anerkennung als weiterer Systemanbieter durch das MUNLV gegeben. Die Abstimmungserklärungen basieren jedoch auf der noch zu unterzeichnenden Abstimmungsvereinbarung mit der DSD GmbH. Das grundsätzliche Ziel der Verhandlungen zwischen dem Abfallwirtschaftsverband und der DSD GmbH ist die Sicherstellung der Verpackungsentsorgung über den Gelben Sack. 5.2.2 Bioabfall- und Grünabfall Mit Hilfe der im Kreis Lippe flächendeckend installierten Biotonne wurde in 2005 35.448 Mg Bioabfall erfasst. Hinzu kommen noch 16.181 Mg an Grünabfall. Bezogen auf die Einwohnerwerte entspricht dies einer Menge von etwa 142,72 kg/E.a. Für die Menge und Erfassung von Bio- und Grünabfall spielen die Gebietsstrukturen eine bedeutsame Rolle. Die Gartengröße, die Möglichkeit der Eigenkompostierung, die Gestaltung des Anschluss- und Benutzungszwangs sowie das Angebot der Grünschnittentsorgung sind u.a. Faktoren, die Einfluss auf die Menge der angedienten organischen Abfälle haben können. Im Durchschnitt geht man von einer Menge an organischen Abfälle in ländlichen Gebiet wie dem Kreis Lippe von 94 – 180 kg/E.a aus. Im Vergleich damit liegt der Kreis Lippe im Mittelfeld. Dies entspricht dem im Kreis Lippe gut eingeführten System der Erfassung von organischen Abfällen, wie Befreiungsmöglichkeit von der grünen Tonne, Grünschnittannahme, Häckselservice. Bisher problematisch war das große Aufkommen an Grünabfällen in den Sommermonaten. Dies hat häufig dazu geführt, dass für diese Zeit eine zusätzliche Biotonne bestellt wurde, die im Herbst wieder abbestellt wurde. Hierdurch fielen ökologisch und ökonomisch unsinnige zusätzliche Bereitstellungsgebühren, Transportwege etc. an. Es soll daher ab Frühjahr 2007 eine sog. Halbjahresbiotonne angeboten werden. Für diese Tonne fällt eine einmalige Anschlussgebühr an. Die Entleerung erfolgt in den Monaten Mai bis Oktober. Zur Unterscheidung von der normalen Biotonne wird die Halbjahresbiotonne mit einem andersfarbigen Deckel gekennzeichnet. Zur Erhöhung des Reinheitsgrades des Biomülls ist bereits in der Vergangenheit in den beiden Kommunen Detmold und Horn-Bad Meinberg der Müllsheriff zum Einsatz gekommen. Zur Zeit wird in der Gemeinde Augustdorf eine Überprüfung durchgeführt, die im Rahmen einer Diplomarbeit begleitet wird. Der Einsatz des Müllsheriffs soll auch auf andere Kommunen ausgeweitet werden. Kommt es durch den Einsatz des Müllsheriffs zu einem verbesserten Sortierverhalten des Bürgers, so hat dies neben der besseren Qualität des - 43 - Kompostes weitere positive Effekte: die Aufbereitungsaggregate des Kompostwerkes werden geschont, die Menge an eingesammeltem "nicht" Bioabfall sinkt und die zu entsorgenden Restabfälle werden verringert, so dass die für die Kompostaufbereitung und die Beseitigung der Sortierreste anfallenden Kosten sinken. Der fertige Kompost wird in der Landwirtschaft, im Landschaftsbau, im Gartenbau und von Privatabnehmern genutzt. Um den Identifikationsfaktor mit dem lippischen Kompost zu erhöhen, wird seit dem Jahr 2006 ein sogenanntes Kompost-Abo angeboten. Mit dem Kompost-Abo können Hobby- und Kleingärtner gegen eine geringe Jahresgebühr Gärtner Humus (Kompost) aus Lippe direkt am Kompostwerk abholen. Das ausschließlich für den Privatgebrauch geltende Kompost-Abo berechtigt zur Abholung von max. 3 to Kompost pro Jahr. Die Mengenkontrolle erfolgt über die Waage, dabei können auch Kleinstmengen im dazugehörigen Komposteimer abgeholt werden. Bei Verlängerung um ein weiteres Jahr verringert sich der Preis des Abos noch einmal. Der lippische Bürger erhält so die Möglichkeit, günstig, das von ihm selbst sortierte Material, wieder zu nutzen; dabei trägt sein eigenes Abfallverhalten zur Verbesserung des von ihm erworbenen Bioabfalls bei. 5.3 Sperrmüll 5.3.1 Elektro- und Elektronikschrott Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom März 2005 ergeben sich gravierende Änderungen in der Elektroschrottentsorgung aus Sicht der öffentlich – rechtlichen Entsorgungsträger. Bis zum 24. März 2006 erfolgte die Erfassung und Verwertung des Elektroschrottes in Lippe durch die AGA gGmbH. Der Elektroschrott wurde über die rote Sperrmülldoppelkarte bei der AGA zur Abholung angemeldet. Nur in der Stadt Detmold bestand die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung. Seit Mai 2006 wurde dieses Anmeldeverfahren auf das gesamte Kreisgebiet ausgedehnt. Somit kann der Bürger wählen, ob er seinen Elektroschrott über die rote Sperrmüllkarte, telefonisch oder auch per E-Mail zur Abholung anmelden möchte. Die wichtigste Änderung durch das ElektroG besteht jedoch in der geteilten Produktverantwortung seit dem 24.03.2006. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind nur noch für den Bereich Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte durch die Einrichtung von Sammelstellen zuständig. Die Verwertung der Geräte fällt in den Zuständigkeitsbereich der Hersteller. Die Schnittstelle sind die sogenannten Übergabestellen. Der Abfallwirtschaftsverband Lippe betreibt zusammen mit der Stadt - 44 - Detmold im Gebiet des Kreises Lippe insgesamt 3 Übergabestellen. Erfreulicherweise konnte hierfür auf die bereits vorhandenen und bewährten Kleinannahmestellen der ABG Lippe auf dem Gelände des Kompostwerkes und der Deponie Hellsiek sowie auf den Recyclinghof der AGA zurückgegriffen werden. Holsysteme zur Erfassung des Elektronikschrotts wie es sie im Kreis Lippe seit Anfang der 90 er Jahre gibt, können eingerichtet oder beibehalten werden, um insbesondere in ländlichen Regionen eine bürgerfreundliche Entsorgungsstruktur zu gewährleisten. In Lippe wird durch das Holsystem der AGA bereits ein vollständiger Anschlussgrad der Bürger an das Entsorgungssystem für die sogenannte Weiße Ware (Kühlgeräte und sonstige Elektrogroßgeräte) und Braune Ware (Fernseher, Stereoanlagen u.ä.) erreicht. Lediglich in Horn-Bad Meinberg wird das Holsystem direkt von der Kommune organisiert. Auch für Leuchtstoffröhren, die als Gasentladungslampen ebenfalls dem ElektroG unterliegen, gibt es bereits seit Jahren durch die Annahme bei der kommunalen Schadstoffsammlung ein flächendeckendes Entsorgungssystem. Durch das ElektroG wurde auch die separate Erfassung von mülltonnengängigen Elektrokleingeräten zur gesetzlich festgelegten Aufgabe der örE. Bisher bestand im Kreis Lippe die Möglichkeit solche Geräte entweder bei den Kleinannahmestellen der ABG Lippe bzw. bei der AGA abzugeben oder sie zusammen mit größeren Geräten abholen zu lassen. Zusätzlich können seit dem 24.03.2006 kleine Geräte bis zur Größe eines Toasters auch bei der kommunalen Schadstoffsammlung (Ausnahme Stadt Detmold, dort ist keine Annahme über die kommunale Schadstoffsammlung möglich) abgegeben werden. Die Verantwortlichkeit der örE endet mit der Bereitstellung der erfassten Elektro- und Elektronikgeräte an die Hersteller zur Abholung in 5 Sammelgruppen. Der Transport ab Übergabestelle zu entsprechenden Verwertungsanlagen, die Demontage, Verwertung und Beseitigung sowie die Mengendokumentation fällt in den Zuständigkeitsbereich der Hersteller. Die im Kreis Lippe anfallenden Mengen lassen sich anhand der bereitgestellten Container hochrechnen. Innerhalb der ersten Monate seit der Neuregelung der Aufgabenteilung wurden an den drei Übergabestellen für die verschiedenen Sammelgruppen folgende Containermengen von den Herstellern abgeholt: - 45 - Tab. 5.2 Anzahl der abgeholten Container zur Elektronikschrottentsorgung AGA Hellsiek Stand 13/11/06 Kompostwerk Summe Gruppe1 101 5 8 114 Gruppe 2 95 6 14 115 Gruppe 3 64 10 23 97 Gruppe 4 1 0 2 3 Gruppe 5 13 4 6 23 Als Sammelziel werden in Deutschland 4 kg /E.a angestrebt. Hierin sind alle Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten enthalten, die in Deutschland zur Entsorgung anfallen. Im Kreis Lippe werden bis jetzt bereits ca. 2,7 kg /E.a erfasst. Dies sind jedoch nur die Mengen, die tatsächlich im Rahmen der kommunalen Entsorgung erfasst werden. Unberücksichtigt sind sämtliche Altgeräte, die von den Vertreibern im Rahmen des Kundenservices zurückgenommen und anschließend an die Hersteller abgegeben werden. Ebenso fallen bisher keine nennenswerten Mengen an Elektrokleingeräten an. Als Ziel wird auch im Kreis Lippe die Sammelmenge von 4 kg /E.a angestrebt. 5.4 Bei Gewerbe-, Infrastruktur- und Bauabfälle der Betrachtung der Gewerbeabfälle ist zu berücksichtigen, dass die abfallwirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten der örE aufgrund der Auswirkungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wesentlich geringer sind als beim Hausmüll. Seit Mitte der 90 er Jahre sind starke Rückgänge bei den überlassenen Gewerbeabfällen zu verzeichnen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, zum einen haben die großen Anstrengungen bei der Gewerbeabfallberatung dazu beigetragen, zum anderen ist jedoch gewerblicher Abfall als "Abfall zur Verwertung" den Kommunen vielfach nicht mehr zur Beseitigung überlassen worden. Durch die 2004 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung sollte diese häufige "Scheinverwertung" eingedämmt werden. Durch die Gewerbeabfallverordnung sind die gewerblichen Abfallerzeuger verpflichtet Abfälle zur Beseitigung von Abfällen zur Verwertung zu trennen. Im Kreis Lippe lag seit Mitte der 90 er Jahre die zu beseitigende Menge an Gewerbe- und Infrastrukturabfälle bei 30.000 - 35.000 Mg/a. Hiervon kommt ein wesentlicher Anteil aus den Gewerbeabfallsortieranlagen, die im Kreis Lippe installiert sind. Auffällig ist der bereits erwähnte starke Anstieg vom Jahr 2003 auf das Jahr 2004. Ab diesem Zeitpunkt begann der verstärkte Rücklauf der vorher "verwerteten" Gewerbeabfälle zu den örE durch den sich - 46 - verknappenden billigen Deponieraum. Allerdings fiel im Folgejahr der Wert wieder zurück. Auch der Vergleich mit den Nachbarkreisen zeigt, wie bereits erwähnt, ein einheitliches Bild. Während noch vor 10 Jahren die Gewerbeabfallmengen der Kreise Paderborn und MindenLübbecke doppelt so hoch lagen wie in den anderen Kreisen des RB Detmold sind die Mengen nun ausgeglichen. Der Kreis Lippe verfügt über langfristige vertragliche Regelungen mit der MVA BielefeldHerford sowie den Deponiebetreibern in Paderborn und Minden-Lübbecke, so dass eine Entsorgungssicherheit für die anfallenden Gewerbeabfälle über die nächsten 10 Jahre gegeben ist. Vorrangiges Ziel bei der Entsorgung der Gewerbeabfälle ist die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der anfallenden Abfälle. Vor diesem Hintergrund ist eine mögliche Mengensteigerung im Kreis Lippe positiv zu beurteilen, da dadurch die umweltverträgliche Entsorgung, anders als bei Scheinverwertungen auf Billigdeponien sichergestellt ist. Trotzdem müssen die Bemühungen weiter dahin gehen, durch verbesserte getrennte Erfassung weitere Einsparpotentiale vor allem im Hinblick auf eine Schadstoffentfrachtung auszuschöpfen. Im Bereich der mineralischen Bauabfälle hat der Kreis Lippe bereits frühzeitig umfangreiche satzungsrechtliche Regelungen zum Abbruch und zum Wiedereinsatz dieser Materialien beschlossen. Diese Maßnahmen sind auch zukünftig weiterzuverfolgen. 6. Mengenprognose und zukünftige Restabfallbehandlung und -entsorgung 6.1 Restabfallprognose nach Vermeidung und Verwertung Ausgehend von den in Kapiteln 4 und 5 dargestellten Vermeidungs- und Verwertungspotentialen kann eine Prognose der zur Beseitigung verbleibenden Restabfälle erfolgen, die im Jahr 2015 anfallen werden. Die im Jahr 2005 erfasste Restabfallmenge aus Haushaltungen ist mit 88,3 kg/E.a als sehr niedrig einzustufen. Inklusive der Sortierreste beträgt dieser Wert 96,7 kg/E.a. Da die Sortierreste aus dem Verpackungsbereich nicht dem Zuständigkeitsbereich der örE unterliegen und darüber auch keine fundierten Daten verfügbar sind, bleiben diese Mengen hier weitgehend unberücksichtigt. Aus den Vorjahren ist jedoch bekannt, dass es sich hierbei um erhebliche Mengen handelt. Aufgrund der sehr niedrigen Mengen und der bereits gut - 47 - ausgeschöpften Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen Mengenreduzierungen mehr zu erwarten. Es sollte daher eine Reduzierung von 5 % angestrebt werden. Bei einem prognostizierten Bevölkerungsrückgang auf ca. 352.000 bis zum Jahr 2015 entspricht dies einer zu beseitigenden Hausmüllmenge von: 32.334 Mg. Sollte es aufgrund gesetzlicher Änderungen zu einem Rückfluss der Sortierreste aus dem Verpackungsbereich kommen, so wäre dieser Wert nach oben zu korrigieren. Die Sperrmüllverwertung ist im Kreis Lippe sehr gut eingeführt und liegt mit ca. 70 % auf einem sehr hohen Niveau. Durch das Elektro- und Elektronikgesetz werden keine zusätzlichen Mengen verwertet, lediglich die Zuständigkeiten haben sich verändert. Es wird daher weiterhin von einer Vermeidungs- und Verwertungsquote von 70 % ausgegangen. Bei der o. g. Bevölkerungsprognose ergibt sich für das Jahr 2015 ein zu beseitigendes Sperrmüllaufkommen von: 2.006 Mg. Wie bereits erläutert ist die Prognose bei den Gewerbeabfällen mit besonderen Unsicherheiten behaftet. Die in 2005 angefallenen Mengen von ca. 37.500 Mg/a (inkl. Infrastrukturabfälle und Bauabfälle) liegen etwas niedriger als die Mengenprognose des Abfallwirtschaftsplanes der BR. Sie können so für die Zukunft einen Minimalwert darstellen, der für die Mengenprognose 2015 übernommen wird. Die nachstehende Tabelle gibt die für das Jahr 2015 prognostizierten Mengen, die zur Beseitigung anfallen, wieder. Tab. 6.1 Restabfallprognose für das Jahr 2015 Einwohnerzahl 2005 2015 361.742 351.966 kg/E.a Mg Prognose 2015 kg/E.a Mg 96,7 34.974 -5% 91,9 32.334 5,7 2.069 100 % 5,7 2.006 23.925 100 % 23.925 sonst. Gewerbeabfälle 9.105 100 % 9.105 mineral. Bauabfälle 4.431 100 % 4.431 Infrastrukturabfälle 92 100 % 92 Hausmüll Sperrmüll (beseitigt) *) hausmüllähnlicher Gewerbeabfall Summe 74.596 *) die Verwertungsrate beträgt dabei 70 %, diese Menge ist bereits in Abzug gebracht 71.893 - 48 - Die Tabelle gibt die voraussichtlichen Mengen wieder, die 2015 zu Beseitigung anfallen werden. Hierin sind sowohl Anteile enthalten, die einer Behandlung bedürfen, als auch Anteile, die direkt abgelagert werden können. Von den o.g. Abfällen sind insbesondere der Hausmüll, Sperrmüll sowie die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle behandlungsbedürftig. Für die übrigen Bereiche kommt vorrangig eine Ablagerung in Betracht. Durch die für den Kreis Lippe getroffenen vertragliche Vereinbarungen sind beide Bereiche optimal abgedeckt, so dass Entsorgungsengpässe für die nächsten 10 Jahre auszuschließen sind. 6.2 Zukünftige Restabfallbehandlung und -entsorgung 6.2.1 Darstellung der Behandlungsverfahren 6.2.1.1 Mechanisch-biologische Verfahren Mechanisch-biologische Verfahren bedienen sich Rotte- und Gärprozessen, um die organisch-biologisch abbaubaren Bestandteile im Abfall zu zerlegen. Im Bereich dieser Verfahren stehen die Inertisierung, die Hygienisierung, die Volumenreduzierung sowie die Wertstoffabtrennung im Vordergrund. Nach einer mechanischen Vorbereitung werden die Abfälle einer aeroben oder anaeroben biologischen Behandlung unterzogen. Auch eine Kombination dieser beiden Verfahren ist möglich. Aerobe Verfahren finden seit langem im Bereich der Bio-, Grün- und Gartenabfallentsorgung Anwendung. Anaerobe Verfahren werden vornehmlich in der Abwasser- und Klärschlammbehandlung eingesetzt. Der aerobe Abbau der organischen Substanz erfolgt in mehreren Phasen, die durch entsprechende Temperaturbereiche gekennzeichnet sind. Die Vorrotte findet bei Temperaturen von ca. 10 - 45°C, die Hauptrotte bei Temperaturen von ca. 25 - 80° C und die Nachrotte bei Temperaturen von ca. 15 - 35°C stat t. Entscheidend sind eine ausreichende Sauerstoffversorgung und ein ausreichender Wassergehalt von 30 -70%. Bei größeren Wassergehalten kommt es zu Vergärungsvorgängen (anaerob), bei geringeren Wassergehalten zum Stillstand der Rotte. Das organische Material wird zu CO2, Wasser und Spurengasen abgebaut. Durch die hohen Temperaturen während der Hauptrotte wird das Material weitestgehend hygienisiert. Bei den Aerobverfahren (Kompostierung) kann man zwischen verschiedensten Verfahren unterscheiden, angefangen bei der einfachen Mietenkompostierung bis hin zu dynamischen Behältersystemen. - 49 - Der anaerobe Abbau (die Vergärung) erfolgt unter Sauerstoffabschluss in verschiedenen Phasen. Wichtige Einflussgrößen auf die Abbaugeschwindigkeit ist für jede Phase die optimale Temperatur und der entsprechende pH-Bereich. Nach der Hydrolyse der Polymeren (z.B. Fette) werden aus den entstehenden Monomeren, neben gasförmigen Bestandteilen wie Wasserstoff und Kohlendioxid, die entsprechenden organischen Säuren, Alkohole u.a. gebildet. In der folgenden Stufe bildet sich Essigsäure, so dass in dieser sauren Phase die enthaltenen Schadstoffe weitestgehend mobilisiert und eluiert werden können. In der abschließenden Methanphase wird aus der Essigsäure das energiereiche Gas Methan gebildet, das energetisch genutzt werden kann. Die Vergärung kann sowohl als einstufiger als auch als zweistufiger Prozess durchgeführt werden. Dies ist davon abhängig, ob die Verfahrensschritte Hydrolyse und Methanbildung in einem Reaktor oder getrennt voneinander nacheinander in zwei Reaktoren stattfinden. Je nach Wassergehalt wird zwischen einer Trockenfermentation und einer Nassfermentation unterschieden. Während bei den "nassen" Verfahren der Wassergehalt durch Wasserzugabe auf 85 - 90% erhöht wird, wird bei den "trockenen" Verfahren direkt mit einem Wassergehalt von 60-70 % vergoren. Im Regierungsbezirk Detmold befinden sich folgende Anlagen in Betrieb: Kompostwerk Lemgo Wie bereits in Kap. 3.2.3.1 erläutert wurde das Kompostwerk Lemgo in den Jahren 1999 2000 komplett zu einer Vergärungs- und Kompostierungsanlage umgebaut. Als Vorteile bei einer vorgeschalteten Vergärung sind u.a. die Umwandlung in Energie über ein Blockheizkraftwerk zu nennen sowie der Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emission. Im Jahr 2005 wurden folgende Änderungen genehmigt: - die Erhöhung der Verarbeitungsmenge von 38.000 to/a auf 66.000 to/a (54.000 t Bioabfälle, 2.000 t org. Gewerbeabfälle, 10.000 t Garten- und Parkabfälle) - die Erweiterung der Abluftreinigung durch den Neubau eines Biofilters - sowie die Erweiterung der Aufbereitung der Bioabfälle durch eine Vorabsiebung Die Umbauarbeiten wurden im Jahr 2006 durchgeführt. Neben der Errichtung eines zusätzlichern Aufgabebunkers wurde eine zweistufige Vorabsiebung zur Abtrennung von - 50 - Störstoffen und ein zusätzlicher Biofilter zur Anpassung des Kompostwerkes an die Anforderungen der TA Luft installiert. Minden-Lübbecke Im Kreis Minden-Lübbecke wird auf dem Entsorgungszentrum Pohlsche Heide seit 2005 eine mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage betrieben. Der Probebetrieb wurde im Januar 2005 aufgenommen, der Dauerbetrieb im Juni 2005. Der angelieferte Abfall wird nach einer Zerkleinerung in eine biologische zu behandelnde Fraktion und eine heizwertreiche Fraktion unterteilt. Die biologisch zu behandelnde Fraktion wird, unter Methangewinnung, ca. 3 Wochen vergoren und anschließend kompostiert. Der Output wird auf der Deponie der Pohlschen Heide abgelagert. Paderborn Im Kreis Paderborn ist im Mai 2005 eine mechanische Aufbereitungsanlage für Restmüll in Betrieb genommen worden. Der Abfall wird zu Ersatzbrennstoff aufbereitet, der in der Zement- und Kraftwerksindustrie eingesetzt werden kann. Jährlich können ca. 80.000 Mg Abfall in der Anlage aufbereitet werden, wobei aus 2 Tonnen Abfall jeweils mehr als 1 Tonne Ersatzbrennstoff gewonnen wird. 6.2.1.2 Thermische Verfahren Bei den thermischen Verfahren unterscheidet man zwischen Verbrennungs-, Pyrolyse- und Vergasungsverfahren. - Verbrennung ist die Oxidation organischer Substanz bei rd. 1.000°C durch Luftsauerstoff - Pyrolyse ist die thermische Zersetzung organischer Substanz bei rd. 250°C unter Ausschluss von Sauerstoff; hierbei entstehen Pyrolysegas und Pyrolysekoks - Vergasung ist die unvollständige Umsetzung der organischen Bestandteile des Abfalls mittels eines Oxidationsmittels (z.B. Sauerstoff) bei rd. 600°C zu gasförmigen Brennstoffen - 51 - Bei den Verbrennungsverfahren laufen die Vorgänge "Pyrolyse", "Vergasung" und "Verbrennung" nacheinander im Feuerraum ab. Bei den sog. Kombinationsverfahren, d.h. den Pyrolyse- und Vergasungsverfahren, sind für diese Vorgänge mehrere Anlagenkomponenten vorgesehen. MVA Bielefeld/Herford Der MVA Bielefeld/Herford kommt als bestehender Müllverbrennungsanlage im Raum Ostwestfalen-Lippe entscheidende Bedeutung zu. Die Verbrennungstechnik ist eine konventionelle Rostfeuerung die auf eine Durchsatzleistung von z.Zt. 360.000 Mg/a beschränkt ist. Das Entsorgungsgebiet der 1981 in Betrieb genommene Anlage unterliegt keiner Begrenzung. Neben der Stadt Bielefeld, dem Kreis Herford und dem Kreis Lippe liefern in geringerem Umfang auch der Kreis Höxter und der Kreis Gütersloh Abfälle zur MVA. Bei Übermengen kann im Rahmen des Konzernausgleichs die Enertec Hameln als Entsorgungsanlage miteinbezogen werden. 6.3 Bewertung für den Kreis Lippe Durch die Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe sowie die europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistungen sind die Entsorgungsverpflichtungen des Kreises Lippe sowie seiner angehörigen Kommunen sowohl in bezug auf Sammlung und Transport wie auch auf die thermische und biologische Abfallbehandlung für die Zeit bis 2019 erfüllt. Etwaig auftretende Entsorgungslücken durch die Stilllegung der Deponie Hellsiek in bezug auf zu deponierende Abfälle wurden durch die Vereinbarungen mit dem Abfallverwertungsund Entsorgungsbetrieb des Kreises Paderborn /(AV.E) und dem Abfallentsorgungsbetrieb des Kreises Minden - Lübbecke (AML) geschlossen. Die Entsorgungssituation im Kreis Lippe kann als langfristig gesichert angesehen werden. Der Kreis Lippe sieht daher z. Zt. keinen Handlungsbedarf was weitere Planungen im Bereich der Abfallwirtschaft betrifft. Dies schließt aber selbstverständlich kurzfristige Maßnahmen und Reaktionen auf aktuelle gesetzliche oder sonstige Änderungen nicht aus. 7. Kostenbetrachtung Das Leistungsspektrum der örE ist in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden. So sind zum einen die Erfassungs- und Verwertungssysteme immer weiter ausgebaut worden (Problemstofferfassung, Altpapiererfassung, Sperrmüll etc.), gleichzeitig mit dem erhöhten - 52 - Aufwand für Sammlung und Transport ist aber auch der Stand der Technik für die Entsorgungsanlagen gestiegen und hat zu erheblichen Kostensteigerungen im Bereich der Abfallentsorgung geführt. Zur Deckung dieser Kosten ist der Bürger zur Entrichtung von Gebühren verpflichtet, die die Kommune nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben berechtigt ist. Die steigende Belastung des Bürgers durch die Erhöhung der Gebühren erklärt das zunehmende Interesse an einer möglichst verursachergerechten Gebühr und den Ruf nach einer am Wirklichkeitsmaßstab orientierten Gebühr. Überwiegend wird ein weiterer Anstieg der Abfallentsorgungsgebühren prognostiziert, der aus der Umsetzung der abfallrechtlichen und abfalltechnischen Vorgaben resultiert. Aber auch die Umsetzung einer verursachergerechteren Abfallgebühr, wie sie mit der Einführung der Müllverwiegung propagiert wird, trägt zu einer Verteuerung bei. So ist es für viele Bürger nicht mehr nachvollziehbar, dass trotz sinkender Abfallmengen eine z.T. nicht unerhebliche Verteuerung der Abfallentsorgung einhergeht. Dies liegt, wie bereits gesagt, zum einen an den steigenden Forderungen nach dem Stand der Technik, der einer Verlagerung der Probleme auf nachfolgende Generationen entgegenwirken soll, wird zum anderen aber auch durch die hohen Fixkosten, die abfallmengenunabhängig zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit und zur Wahrung der Entsorgungstechnik aufgewendet werden müssen, bedingt. Auf diese Problematik, die bereits in dem im Juni 1999 beschlossenen AWK dargestellt wurde, hat der Kreis Lippe umgehend reagiert und wie bereits dargestellt Anfang 2000 eine Überprüfung der Abfallentsorgungsstrukturen im Kreis Lippe in Auftrag gegeben (siehe Kap. 3.2.1). Ziel dieser Studie war es, eine Stabilisierung bzw. Senkung der Abfallgebühren zu erreichen. Ergebnis der Überprüfung war die Kündigung des Vertrages über Sammlung und Transport Ende 2002, die Gründung des AWV und die europaweite Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen im Kreis Lippe. Mitte 2004 traten die neuen Verträge und somit auch die neuen Preise in Kraft. Die nachfolgende Grafik gibt die Entsorgungskosten für Sammlung, Transport, sowie Beseitigung von 2000 bis 2007 am Beispiel einer Musterkommune des Kreises Lippe wieder. - 53 - Grafik 7.1: Entwicklung der Abfallentsorgungskosten anhand einer Musterkommune (ca. 10.000 Einwohner) im Kreis Lippe Entwicklung der Abfallentsorgungskosten 540000 520000 €/Jahr 500000 480000 460000 440000 420000 400000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Jahr Wie anhand der Grafik erkennbar ist, trat ab 2004, mit Wirksamwerden der neuen Verträge, eine erhebliche Kostensenkung für die Kommunen ein. Die von 2004 auf 2005 zu beobachtende Minderung ist dadurch begründet, dass dieser Wechsel Mitte 2004 eintrat, so dass die vollständige Kostenminderung erst 2005 erfolgte. Die Hochrechnung für 2006 und die Prognose für 2007 geht von einer Stagnation aus. Dies, obwohl in 2007 eine Kostensteigerung durch die Mehrwertsteuererhöhung und durch die Preisanpassung infolge der Preisgleitklausel, erfolgen wird. Durch minimierte Kosten bei den Kleinannahmestellen und bei der Sperrmüllentsorgung durch Inkrafttreten des ElektroG werden diese Steigerungen jedoch aufgefangen. Weiterhin ist zu beachten, dass neben der öffentlichen Abfallentsorgung das Duale System Deutschland (DSD) eine Entsorgung von Verpackungsabfällen insbesondere im Bereich der privaten Haushalte durchführt. Die Kosten für die Verwertung und Beseitigung der Verpackungsabfälle werden vom Bürger über den Kauf des verpackten Produktes getragen. Nach Aussagen des DSD kostet die Verwertung und Beseitigung der Verpackungsabfälle jeden Bürger in der Bundesrepublik rd.25,- € pro Jahr. - 54 - 8. Zusammenfassung/ Maßnahmenkatalog 8.1 Maßnahmen zur Abfallvermeidung Maßnahmen zur Abfallvermeidung müssen durch ein entsprechend abgerundetes Konzept gekennzeichnet sein. Neben der Schaffung von entsprechenden Erfassungssystemen, dem Angebot von Dienstleistungen wie Abfallberatung und dem Gerechtwerden der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ist eine entsprechende Gebührengerechtigkeit notwendig. Zur Umsetzung der Abfallvermeidung im öffentlichen Beschaffungs- und Vergabewesen (Vorbildfunktion der öffentlichen Hand) und zur Umsetzung eines effizienten Abfallmanagements wird folgende Maßnahme vorgeschlagen: - Erstellung und Beschluss eines Handlungskonzeptes zum Beschaffungs- und Vergabewesen des Kreises Lippe innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung des AWK, in dem konkrete Maßnahmen sowie ein Zeitplan zur Umsetzung festgelegt werden. Die nach KAG möglichen Spielräume bei der Gebührengestaltung sind weitestgehend auszuschöpfen, hierzu zählen: - Befreiungsmöglichkeit von der grünen Tonne - Verlängerung des Abfuhrintervalls für Restabfall - Reduzierung des Behältervolumens - Möglichkeit der Schaffung von Entsorgungsgemeinschaften für die Haushalte eines Grundstücks sowie über die Grundstücksgrenzen hinaus Die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abfallberatung für private Haushalte sollte folgende Maßnahmen umfassen: - Einzelberatung vor Ort - Pressearbeit - Erstellung von Informationsmaterialien - Internetauftritte - Vorträge, Führungen und Ausstellungen - Umweltbildung - Einrichtung einer Gebrauchtartikelbörse - Unterstützung von Initiativen und Organisationen - 55 - Die Gewerbeabfallberatung sollte im wesentlichen folgende Maßnahmen umfassen: - Information der Abfallerzeuger über Vermeidungs-, Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten - Information über gesetzliche Grundlagen - Aufbau und Pflege einer Entsorgungs- und Verwertungsdatenbank - Erstellung von Gewerbeabfallratgebern - Zusammenarbeit mit Verbänden und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft - Öffentlichkeitsarbeit - Anschluss an die landesweite Boden- und Bauschuttbörse - Gewerbeabfallberatung als Querschnittsfunktion für den gesamten Umweltbereich (auch Wasser, Luft, Energie, Wärme) 8.2 Maßnahmen zur Abfallverwertung 8.2.1 Hausmüll Das Hausmüllaufkommen hat sich im Kreis Lippe in den vergangenen Jahren auf relativ gleichem Niveau bewegt. War die Menge Ende der 90 er Jahre noch geprägt von einem starken Trend zur Verringerung, so müssen diese Reduzierungen als relativ ausgeschöpft betrachtet werden. Nennenswerte Mengensenkungen sind nicht mehr zu erwarten, die Vermeidungs- und Verwertungsmöglichkeiten sind weitgehend ausgeschöpft. Dies ist in erster Linie auf folgende Maßnahmen zurückzuführen: - stärker differenzierte Sammelsysteme, - Anreize durch Gefäß- und Gebührensysteme, - gezielte Beratung. Die größten Potentiale lagen und liegen in den Bereichen der Verkaufsverpackungen sowie der nativ-organischen Abfällen. Da bei den Verpackungsabfällen die Fehlwürfe im LVPBereich in den letzten Jahren angestiegen sind, bestehen Tendenzen zur Untersuchung der Gemischterfassung mit anschließender Abtrennung der Wertstoffe aus dem Restmüll. Diese Tendenzen sind auch für den Kreis Lippe zu beobachten. Um die Erfassung der in den Sommermonaten verstärkt anfallenden Bioabfälle zu erleichtern und mögliche Fehlsortierungen zu vermeiden, soll ab 2007 erstmals die sog. Halbjahresbiotonne eingeführt werden. Diese Tonne verbleibt ganzjährig vor Ort wird aber - 56 - nur in den Sommermonaten entleert. Zur Erhöhung der Sortierqualität wird der Einsatz des Müllsheriffs ausgeweitet und auch das Kompostabo weiterhin angeboten. Insgesamt betrachtet wird von einer Verringerung der zu entsorgenden Hausmüllmenge, einschließlich Vermeidung, im Jahr 2015 von ca. 5 % von 96,7 kg/E.a auf 91,9 kg/E.a ausgegangen. 8.2.2 Sperrmüll Auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Sperrmüllsortierung seit 1997 wird für das Jahr 2015 eine Vermeidungs- und Verwertungsquote von 70 % prognostiziert. D.h. es werden in 2015 noch 5,7 kg/E.a zur Beseitigung anfallen. Es wird eine Erfassungs- und Verwertungsquote beim Elektro- und Elektronikschrott von 4,0 kg/E.a im Jahr 2015 angestrebt. 8.2.3 Gewerbeabfälle und Infrastrukturabfälle Wie bereits dargelegt, besteht die größte Prognoseunsicherheit bei den Gewerbeabfällen, da die abfallwirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten der örE aufgrund der Auswirkungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wesentlich geringer als beim Hausmüll sind. Der im Jahr 2004 zu beobachtende starke Anstieg an zur Beseitigung überlassenen Gewerbeabfällen hat sich im Jahr 2005 nicht fortgesetzt. Eine zukünftige mögliche Mengensteigerung in diesem Bereich wäre jedoch vor dem Hintergrund der Vermeidung umweltbelastender Scheinverwertungen positiv zu bewerten. Die Bemühungen zur Schadstoffentfrachtung dieser Abfälle sind weiter zu verfolgen und auszubauen. Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von mineralischen Bauabfällen sind auch zukünftig weiterzuverfolgen. Für die Mengenprognose für das Jahr 2015 wird von einer gleichbleibenden Menge an Gewerbe- und Infrastrukturabfällen ín Höhe von 37.553 Mg/a ausgegangen. 8.3 Mengenprognose und Restabfallbehandlung Nach Umsetzung der o.g. Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen wird für das Jahr 2015 von einer zu beseitigenden Restabfallmenge von ca. 71.893 Mg/a ausgegangen. - 57 - In dieser Menge sind sowohl Abfälle enthalten, die einer Behandlung bedürfen, als auch Anteile, die direkt abgelagert werden können. Als voll behandlungsbedürftig können Hausmüll, Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle angesehen werden. Bei den übrigen Abfällen ist von unterschiedlichen Anteilen, die einer Behandlung bedürfen, auszugehen. Durch die im Jahre 2004 getroffenen und bis zum Jahr 2019 geltenden vertraglichen Regelungen zwischen dem Abfallwirtschaftsverband und der Bietergemeinschaft Tönsmeier/MVA Bielefeld-Herford GmbH sowie den Vereinbarungen mit der AV.E und der AML ist die Entsorgungssituation im Kreis Lippe langfristig vertraglich abgesichert. - 58 - Tab. 8.1: Übersicht der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen Übersicht Thema Umsetzung Bemerkung Stand Abfallvermeidung 1. öffentliches Beschaffungs- Erstellung e. Handlungskonzeptes für innerhalb eines Jahres neu und den Kreis Lippe nach Verabschiedung Vergabewesen 2. Gebührengestaltung 3. des AWK Befreiung von der grünen Tonne Fortführen Verlängerung des Abfuhrintervalls für Fortführen Restabfall, Reduzierung Behältervolumens, Möglichkeit Schaffung des der von Entsorgungsgemeinschaften 4. Öffentlichkeitsarbeit Einzelberatung, Fortführen und Abfallberatung für Pressearbeit, und private Haushalte ausbauen Infomaterialien, weiter Vorträge, Führungen, Ausstellungen, Umweltbildung, Unterstützung v. Initiativen und Verbänden, Internetauftritt 5. 6. Gewerbeabfallberatung Gebrauchtartikelbörse neu Information der Abfallerzeuger über Fortführen Vermeidungs-, und Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten, weiter ausbauen Information ü. gesetzl. Grundlagen, Aufbau u. Pflege einer Entsorgungsund Verwertungsdatenbank, Erstellung v. Gewerbeabfallratgebern, fortführen Zusammenarbeit mit Verbänden und und Selbstverwaltungskörperschaften der ausbauen Wirtschaft, Öffentlichkeitsarbeit, Anschluss an die landesweite Bodenund Bauschuttbörse, weiter - 59 - 7. Gewerbeabfallberatung Querschnittsaufgabe als f. d. neu ges. Umweltbereich (auch Wasser, Luft, Energie, Wärme) Abfallverwertung 8. Hausmüll weitere Reduzierung um 5% bis 2015 9. Maßnahmen beim Bioabfall neu Einführung der neu Halbjahrestonne 2007 10. Maßnahmen beim Bioabfall 11. erweiterter Einsatz des fortführen Verpackungsabfälle Müllsheriffs, und weiter Kompostabo ausbauen Zebratonne evtl. langfristige Maßnahme 12. Sperrmüll 70 % Vermeidungs- und gleichbleibende Quote fortführen Verwertungsquote 13. Erfassung und Verwertung von E- bisher ca. 2,7 kg/E.a neu Schrott von 4 kg/E.a bis 2015 14. Gewerbe- und gleichbleibende Menge in 2015 von Schadstoffentfrachtung fortführen Infrastrukturabfälle 37.553 Mg/a, und weiter Maßnahmen zur Vermeidung und ausbauen Verwertung mineralischer Baustoffe Mengenprognose und Restabfallbehandlung 15. für das Jahr 2015 wird von einer zu beseitigenden Gesamtmenge von 71.893 Mg/a ausgegangen deren Beseitigung bis abgesichert ist 2019 vertraglich fortführen - 60 - 9. Satzung zum Abfallwirtschaftskonzept Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) vom 14.07.1994 (GV NW S. 646/ SGV NW 2021) in der z. Zt. gültigen Fassung, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl I S. 2705), in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung mit dem Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21.Juni 1988 (GV NW S. 250) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Kreistag des Kreises Lippe in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Satzung zum Abfallwirtschaftskonzept vom Gemäß dem am vom Kreistag verabschiedeten Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Lippe werden im Einzelnen folgende Maßnahmen und Festlegungen für die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger als Satzung beschlossen: 1. Maßnahmen zur Abfallvermeidung 1.1 Öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen Im Rahmen der öffentlichen Beschaffung hat der Kreis Lippe als öffentliche Hand durch sein Verhalten die Abfallvermeidung zu fördern. Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen: - Erstellung eines Handlungskonzeptes zum Beschaffungs- und Vergabewesen des Kreises Lippe innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung des AWK mit den Schwerpunkten einer ressourcenschonenden und abfallvermeidenden Beschaffung sowie der getrennten Erfassung und Verwertung der anfallenden Abfälle - Beschluss dieses Konzeptes mit der Festlegung der konkreten Maßnahmen sowie eines Zeitplans - 61 - 1.2 Die Gebührenmaßstab, -gestaltung nach KAG möglichen Spielräume bei der Gebührengestaltung sind, unter Berücksichtigung eines einheitlichen Behältersystems mit einem entsprechend gestaffelten Behältervolumen, auszuschöpfen. Hierbei ist insbesondere die Verlängerung der Abfuhrintervalle, die Reduzierung der Behältervolumina, sowie die Möglichkeit zur Bildung von Entsorgungsgemeinschaften für die Haushalte eines Grundstücks ebenso wie über die Grundstücksgrenzen hinaus zu prüfen. 1.3 Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit Die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit für private Haushalte hat folgende Maßnahmen zu umfassen: - Einzelberatung vor Ort - Pressearbeit - Erstellung von Informationsmaterialien - Internetauftritt - Vorträge, Führungen und Ausstellungen - Umweltbildung - Einrichtung einer Gebrauchtartikelbörse - Unterstützung von Initiativen und Organisationen Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist wie bisher für je 50.000 Einwohner ein/e Abfallberater/in vorzusehen. 1.4 Gewerbeabfallberatung Die Gewerbeabfallberatung hat folgende Maßnahmen zu umfassen: - Information der Abfallerzeuger über Vermeidungs-, Verwertungs- Entsorgungsmöglichkeiten - Information über gesetzliche Grundlagen - Aufbau und Pflege einer Entsorgungs- und Verwertungsdatenbank - Erstellung von Gewerbeabfallratgebern - Zusammenarbeit mit Verbänden und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft - Öffentlichkeitsarbeit - Anschluss an die landesweite Boden- und Bauschuttbörse und - 62 - - Gewerbeabfallberatung als Querschnittsfunktion für den gesamten Umweltbereich (auch Wasser, Luft, Energie, Wärme) Für die Gewerbeabfallberatung sind wie bisher auf Dauer 5 Abfallberater vorzusehen. 2. Maßnahmen zur Abfallverwertung 2.1 Hausmüll Durch die Weiterführung bzw. den weiteren Ausbau verschiedener Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Verwertung wie Einführung der Halbjahresbiotonne, Einsatz des Müllsheriffs und Kompostabo wird bis zum Jahr 2015 eine Reduzierung der zu beseitigenden Hausmüllmenge um 5 % d. h. auf 91,9 kg/E.a angestrebt. 2.2 Sperrmüll Durch die Weiterführung bzw. den weiteren Ausbau verschiedener Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Verwertung wird bis zum Jahr 2015 auch weiterhin eine Reduzierung der zu beseitigenden Sperrmüllmenge um 70 % d.h. auf 5,7 kg/E.a angestrebt. Für die Erfassungs- und Verwertungsquote beim Elektro- und Elektronikschrott wird eine Quote von 4,0 kg/E.a angestrebt. 2.3 Gewerbe- und Infrastrukturabfälle - Durch die Weiterführung und den Ausbau geeigneter Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung wird bis zum Jahr 2015 angestrebt, dass die Menge an Gewerbeund Infrastrukturabfällen 37.500 Mg/a nicht überschreitet. - Die Bemühungen zur Schadstoffentfrachtung dieser Abfälle sind weiter zu verfolgen und auszubauen. - Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung mineralischer Bauabfälle sind weiterzuverfolgen. - 63 - 3. Mengenprognose und Restabfallbehandlung - Die behandlungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung sind einer thermischen Behandlung zu unterziehen. Durch die vertraglichen Regelungen ist die Entsorgungssicherheit bis zum Jahr 2019 über die MVA Bielefeld/Herford GmbH bzw. die Enertec Hameln gewährleistet. - Abfälle zur Beseitigung, die nicht thermisch zu behandeln sind, sind entsprechend den mit den Kreisen Minden-Lübbecke und Paderborn geschlossenen Verträgen, auf den dortigen Deponien ordnungsgemäß zu entsorgen. - Durch die getroffenen Maßnahmen ist die Entsorgungssicherheit im Kreis Lippe für die nächsten 10 Jahre gewährleistet. - Um eine flächendeckende gleichmäßige unter ökologischen wie ökonomischen Gesichtspunkten optimale Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Zielvorgaben der Abfallgesetze sowie des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Lippe zu gewährleisten sind weitere Kooperationen mit den Nachbarkreisen im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. 4. Sonderabfallentsorgung - Abfälle zur Beseitigung aus Industrie und Gewerbe, die aufgrund ihrer Art, Menge oder Beschaffenheit nicht gemeinsam mit den Abfällen aus Haushaltungen entsorgt werden können, sind von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen. Die Entsorgungspflicht obliegt dem Abfallbesitzer selbst. Die Schaffung entsprechender Entsorgungsanlagen für diese Abfälle ist für die Entsorgungssicherheit der heimischen Gewerbe- und Industriebetriebe erforderlich und wird daher grundsätzlich befürwortet. - Problemabfälle aus Haushaltungen sind durch vorhandene stationäre Annahmestellen sowie mobile Sammlungen (mindestens zweimal jährlich) zu erfassen. Dies gilt auch für Kleinmengen vergleichbarer Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. 5. Weitere Maßnahmen - Die Deponien Dörentrup und Hellsiek sind Deponieverordnung in die Nachsorge zu überführen. entsprechend der Vorgaben der - 64 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Kreisblatt (Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden) in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung zum Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Lippe vom außer Kraft. - 65 - Abkürzungsverzeichnis a Abs. AbfG abzgl. AWP ABG ABV AGA gGmbH APG AWK bez. BImSchG Jahr Absatz Bundes-Abfallgesetz vom 27.08.1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.09.1994; wurde durch das am 07.10.1996 in Kraft getretene Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abgelöst abzüglich Abfallwirtschaftsplan Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe Abfallbeseitigungsverband Detmold Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH Abfallbeseitigungsplanungsgesellschaft Lippe mbH Abfallwirtschaftskonzept BR bzw. bezüglich Bundesimmissionsschutzgesetz vom 14.05.1990 in der z.Zt. geltenden Fassung Bezirksregierung beziehungsweise ca. cbm CO2 cirka Kubikmeter Kohlendioxid d.h. DSD GmbH das heißt Duales System Deutschland GmbH E ElektroG Einwohner Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten etc. evtl. ecetera eventuell GAL gGmbH GmbH Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung ha h.ä. Hektar hausmüllähnlich IGW inkl. insbes. Ingenieurgemeinschaft Witzenhausen inklusive insbesondere k.a. KAG kg KrW-/AbfG löste KT kreisangehörig Kommunalabgabengesetz NW Kilogramm Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, trat am 07.10.1996 in Kraft und das Abfallgesetz von 1986 ab Kreistag LAbfG zuletzt LAGA l LVP Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.08.1988, geändert durch Gesetz vom 07.02.1995 Länderarbeitsgemeinschaft Arbeit Liter Leichtstoffverpackungen - 66 - m max. MBA Mg MGB Mio. MUNLV MVA Meter maximal mechanisch-biologische Anlage Megagramm Müllgroßbehälter Million Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Müllverbrennungsanlage NachwV Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise o. örE o.g. OWL oben öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger oben genannt Ostwestfalen-Lippe PPK-Fraktion PPP Papier/Pappe/Karton-Fraktion Public Private Partnership sog. sogenannt Tab. TA Luft TASi TgV TOC TS Tabelle Technische Anleitung Luft Technische Anleitung Siedlungsabfall Verordnung zur Transportgenehmigung gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (total organic carbon) Trockensubstanz u.a. u.a.m. unter anderem und anderem mehr VOB VOL Verdingungsordnung für Bauleistungen Verdingungsordnung für Leistungen z.B. z.T. zzgl. z.Zt. zum Beispiel zum Teil zuzüglich zur Zeit