Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
429 kB
Datum
15.02.2007
Erstellt
29.01.08, 02:55
Aktualisiert
29.01.08, 02:55
Stichworte
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Stand: November 2006
AWK Endfassung.doc/A.B.-W.
-2-
1.
Einleitung..........................................................................................4
2.
Abfallrechtliche Grundlagen ...........................................................5
2.1
Allgemeine rechtliche Grundlagen .....................................................5
2.2
Weitere rechtliche Grundlagen...........................................................6
2.3
Abfallwirtschaftliche Planungen auf Landesebene .............................8
3.
Bestandsaufnahme ..........................................................................9
3.1
Allgemeine Strukturdaten...................................................................9
3.1.1
Lage und Entstehung des Kreises .....................................................9
3.1.2
Bevölkerung, Bevölkerungsentwicklung...........................................10
3.1.3
Verkehrsinfrastruktur und -entwicklung ............................................12
3.2
Organisationsstruktur .......................................................................12
3.2.1
Zuständigkeiten................................................................................12
3.2.2
Regionale Entsorgungsstruktur........................................................16
3.2.2.1
Sammlung und Transport des Hausmülls ........................................17
3.2.2.2
Förderung der Eigenkompostierung.................................................17
3.2.2.3
Wertstoff- und Problemabfallerfassung ............................................18
3.2.2.4
Sperrmüllerfassung und -verwertung ...............................................19
3.2.2.5
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall....................................................20
3.2.2.6
Gebührenbemessung.......................................................................20
3.2.3
Verwertungs-, Behandlungs- und Beseitigungsanlagen...................21
3.2.3.1
Kompostwerk Lemgo .......................................................................21
3.2.3.2
Sortieranlagen im Kreis Lippe ..........................................................22
3.2.3.3
Müllverbrennungsanlagen................................................................22
3.2.3.4
Deponien..........................................................................................23
3.2.3.5
Boden- und Bauschuttdeponien.......................................................25
3.2.3.6
Kommunale Sammelstellen .............................................................25
3.3
Abfallarten und ihre bisherige Mengenentwicklung ..........................26
3.3.1
Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen ....................................26
3.3.2
Gewerbe- und Infrastrukturabfälle....................................................29
3.3.3
Klärschlamm ....................................................................................31
3.4
Umsetzung der bisherigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen ........32
4.
Maßnahmen zur Abfallvermeidung..............................................34
4.1
Rechtliche Anforderungen................................................................34
4.2
Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen ...................................34
-3-
4.3
Abgleich der geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen ......35
4.3.1
Vorbildfunktion durch eigenes Verhalten.........................................35
4.3.2
Anreize über den Gebührenmaßstab ..............................................36
4.3.3
Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung..........................................36
4.3.4
Kooperation und Vernetzung regionaler Beratungs- und
Informationsangebote ......................................................................38
4.3.5
5.
Gewerbeabfallberatung...................................................................39
Maßnahmen zur Abfallverwertung...............................................40
5.1
Allgemein .........................................................................................40
5.2
Hausmüll ..........................................................................................40
5.2.1
Wertstofferfassung/Verpackungsverordnung ...................................41
5.2.2
Bioabfall- und Grünabfall..................................................................42
5.3
Sperrmüll..........................................................................................43
5.3.1
Elektro- und Elektronikschrott ..........................................................43
5.4
Gewerbe-, Infrastruktur- und Bauabfälle ..........................................45
6.
Mengenprognose und zukünftige Restabfallbehandlung und entsorgung .....................................................................................46
6.1
Restabfallprognose nach Vermeidung und Verwertung ...................46
6.2
Zukünftige Restabfallbehandlung und -entsorgung..........................48
6.2.1
Darstellung der Behandlungsverfahren............................................48
6.2.1.1
Mechanisch-biologische Verfahren ..................................................48
6.2.1.2
Thermische Verfahren......................................................................50
6.3
Bewertung für den Kreis Lippe ........................................................51
7.
Kostenbetrachtung ........................................................................51
8.
Zusammenfassung/ Maßnahmenkatalog .....................................54
9.
8.1
Maßnahmen zur Abfallvermeidung ..................................................54
8.2
Maßnahmen zur Abfallverwertung ...................................................55
8.2.1
Hausmüll ..........................................................................................55
8.2.2
Sperrmüll..........................................................................................56
8.2.3
Gewerbeabfälle und Infrastrukturabfälle .........................................56
8.3
Mengenprognose und Restabfallbehandlung...................................56
Satzung zum Abfallwirtschaftskonzept........................................60
-4-
1.
Einleitung
Nach § 19 Abs. 5 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz haben die öffentlich rechtlichen
Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und Beseitigung der in
ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die
Anforderungen hieran regeln die Länder. Diese Forderung, die erstmals mit Inkrafttreten des
Kreislaufwirtschafts-
und
Abfallgesetzes
in
die
bundesgesetzlichen
Regelungen
aufgenommen wurde, wird durch das nordrhein-westfälische Landesabfallgesetz bereits seit
den achtziger Jahren vorgeschrieben. Das Landesabfallgesetz verpflichtet die Kreise und
kreisfreien Städte nach § 5 a zur Aufstellung von Abfallwirtschaftskonzepten. Dieser
Verpflichtung ist der Kreis Lippe erstmals mit der Erstellung und Verabschiedung seines
Abfallwirtschaftskonzeptes am 10.02.1992 nachgekommen. Die erforderliche Aktualisierung
wurde im Jahr 1998 vorgenommen und nach Anhörung der Städte und Gemeinden und
Vorstellung in den Ausschüssen am 07.06.1999 vom Kreistag beschlossen.
Das Abfallwirtschaftskonzept ist fortzuschreiben und der zuständigen Behörde im Abstand
von 5 Jahren sowie bei wesentlichen Änderungen erneut vorzulegen. Besteht ein
Abfallwirtschaftsplan für das Gebiet, so sind dessen Festlegungen zu beachten. Die
Bezirksregierung Detmold hat im Juni 2004 den Abfallwirtschaftsplan für ihren Bezirk
fortgeschrieben, auch wurde für den Kreis Lippe mit Ausnahme der Stadt Detmold ein
Ausschreibungsverfahren durchgeführt, dass im Jahr 2004 zum Abschluss gebracht wurde.
Diese Entwicklungen wurden in das nun vorliegende AWK für den Kreis Lippe
miteingearbeitet.
Um die Zukunft der Abfallwirtschaft auf ökologisch hohem Standart und unter ökonomisch
sinnvollen Kosten
zu gewährleisten sind aus Sicht des Kreises Lippe einige
Voraussetzungen zu schaffen, die im nachfolgenden kurz skizziert werden sollen:
- Die Verantwortung zur Entsorgung der Siedlungsabfälle durch die Kreise und kreisfreien
Städte garantiert eine ökologisch und ökonomisch verlässliche Beseitigung und
Verwertung dieser Abfälle, da die Entsorgung durch die öffentliche Hand nicht an
kurzfristigen Gewinnerwartungen und wirtschaftlichen Interessen beteiligter Unternehmen
orientiert ist, sondern an einer langfristigen stabilen Entsorgungssituation.
- Die Wahlfreiheit, diese Aufgabe sowohl durch öffentliche Betriebe als auch durch ein
Neben- und Miteinander von öffentlichen und privaten Entsorgungsunternehmen zu
-5-
bewältigen, hat sich bewährt und darf nicht durch die vollständige Liberalisierung des
Entsorgungssektors zerstört werden.
- Die
Entsorgungsverantwortung
aller
Abfälle aus
privaten
Haushaltungen sowie
bestimmter Abfälle aus kleinen und mittleren Gewerbebetrieben sollte im Gegenteil
vollständig bei den örE liegen. Die geteilte Zuständigkeit nach der Differenzierung in
Verfahren zur Verwertung und Verfahren zur Beseitigung hat sich dagegen nicht als
tragfähig erwiesen.
- Die Umsetzung dieser Forderung macht auch eine Umgestaltung der Entsorgung für
gebrauchte Verkaufsverpackungen dergestalt erforderlich, dass die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger selbst, oder von ihnen beauftragte Dritte die Entsorgungsaufgaben
übernehmen, während die ehemaligen Systembetreiber die Finanzierung hierfür
übernehmen.
- Investitionen, die durch kommunale und /oder private Entsorger getätigt wurden, dürfen
nicht noch während ihrer Laufzeit z. B. durch Diskussionen über die vollständige
Beendigung der Deponierung entwertet werden oder durch sog. Rosinenpickerei von
Konkurrenten beeinträchtigt werden. Hierzu ist die Streichung der Vorschrift nach § 13
Abs. 3 Satz 1 Nr.3 KrW/AbfG zur gewerblichen Sammlung oder die Einführung eines
Genehmigungsvorbehaltes durch den örE erforderlich.
- Letztendlich muss vor dem Hintergrund der durch die Einführung des KrW-/AbfG zu
beobachtenden Fehlentwicklungen in Form von Scheinverwertungen und Nutzung von
Billig-Anlagen ein konsequenter und einheitlicher Vollzug der Vorschriften zum
Deponieren von Abfällen gefordert werden. Überall in Europa ist das geltende Abfallrecht
konsequent zu vollziehen und die Verbringung von Abfällen in ökologisch bedenkliche
Beseitigungs- und Verwertungsanlagen zu unterbinden.
2.
Abfallrechtliche Grundlagen
2.1
Allgemeine rechtliche Grundlagen
Das Abfallrecht ist bundesweit seit dem 07.10.1996 durch das Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW-/AbfG) geregelt. Das Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für das
abfallwirtschaftliche Handeln und regelt insbesondere die ordnungsgemäße Entsorgung von
Abfällen. So sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden und, falls dies nicht möglich ist,
-6-
umweltverträglich zu entsorgen, d.h. sie sind zu verwerten, oder, wenn das aus technischen,
ökologischen oder ökonomischen Gründen nicht möglich ist, zu beseitigen. Darüber hinaus
wurde auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ein umfangreiches
untergesetzliches Regelwerk geschaffen, das die ordnungsgemäße Vermeidung, Verwertung
und Beseitigung der ihm unterliegenden Abfälle regelt.
Das Landesabfallgesetz
füllt die nicht abschließend durch das Bundesrecht geregelten
Bereiche aus. Es schafft auf
Landesebene die rechtlichen Grundlagen für die
Abfallvermeidung und Verwertung. So werden u.a. im § 2 LAbfG die Pflichten der
öffentlichen Hand, in § 3 die Abfallberatung durch die Kreise und kreisfreien Städte und in §
5 (2) die Entsorgungspflichten der örE geregelt.
Durch die Abfallsatzungen der Städte und Gemeinden sowie der Kreise und kreisfreien
Städte werden u.a. die konkreten Regelungen zur Nutzung der Abfallentsorgungsanlagen,
zur getrennten Überlassung der Abfälle
sowie auch die konkreten Bestimmungen zur
getrennten Sammlung von Abfällen und Wertstoffen und zur Benutzung der jeweiligen
Sammelsysteme geregelt. Die Gebührensatzungen legen die Höhe der Abfallgebühren für
die in den Städten/ Gemeinden eingesammelten Abfälle fest.
2.2
Weitere rechtliche Grundlagen
Im Folgenden sollen einige wesentliche rechtliche Neuerungen der letzten Jahre kurz
dargestellt werden.
Die Gewerbeabfallverordnung trat am 01.01.2003 in Kraft. Ihre wesentlichen Eckpunkte
besagen, dass Betriebe bestimmte Abfälle getrennt sammeln und einer Verwertung zuführen
müssen. Hierbei handelt es sich um die Abfallfraktionen Papier/Pappe, Glas, Kunststoffe,
Metall, und biologisch abbaubare Abfälle. Eine gemischte Sammlung dieser Abfälle ist dann
nur möglich, wenn die Aussortierung dieser Abfallfraktionen in nahezu gleicher Menge (mehr
als 90 %) und stofflicher Reinheit über eine Sortieranlage garantiert ist. Auch dürfen
biologisch abbaubare Stoffe nicht in dem Gemisch enthalten sein. Da auch bei getrennter
Sammlung in allen Betrieben gemischte Siedlungsabfälle zur Beseitigung anfallen, sind
zunächst grundsätzlich auch alle Betriebe an die kommunale Entsorgung anzuschließen.
Das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) wurde am 18.02.2005 verabschiedet.
Hierdurch werden die EU-Richtlinien zu Elektro- und Elektronikgeräten sowie zu
Stoffbeschränkungen in Geräten umgesetzt. Dieses Gesetz ist für alle relevant, die
-7-
Haushaltsgroß- und -kleingeräte, Geräte der IT-Technik und Unterhaltungselektronik,
elektrische
und
elektronische
Beleuchtungskörper,
Werkzeuge,
Medizinprodukte,
Spielzeug,
Überwachungs-
Sport-
und
und
Freizeitgeräte,
Kontrollinstrumente
oder
automatische Ausgabegeräte herstellen, verkaufen, importieren, reparieren, zur Entsorgung
bereitstellen oder entsorgen. Das Gesetz sieht eine geteilte Produktverantwortung vor.
Während die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Einrichtung von Sammelstellen
für Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten zuständig sind, liegt die
Verantwortung für die Abholung ab Sammelstelle und Verwertung und Beseitigung der
Geräte bei den Herstellern. Zu den Herstellern zählen neben den eigentlichen Produzenten
auch die Importeure und Vertreiber, die unter ihrem Markennamen
Produkte nicht
registrierter Hersteller verkaufen.
Auf
der
Grundlage
der
bereits
1991
eingeführten
und
1998
novellierten
Verpackungsverordnung gilt seit Anfang 2003 die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen
bestimmter Getränke. Die Einführung des sog. Getränkeeinwegpfandes wurde durch den
radikalen Rückgang der Mehrweganteile und das Unterschreiten der vorgegebenen
Mindestquoten bei einigen Getränkesortimenten notwendig. Die Lizenzierung betroffener
Getränkeeinwegverpackungen und deren Rücknahme durch ein System nach § 6 (3) der
Verpackungsverordnung reicht nicht mehr aus. Die für viele nicht nachvollziehbare
Pfandpflicht
aufgrund
der
Getränkeart
wurde
durch
eine
Änderung
der
Verpackungsverordnung aufgehoben. Bepfandet sind nur noch ökologisch nicht vorteilhafte
Einwegverpackungen
alkoholhaltigen
von
Bier,
Mischgetränken
Mineralwasser,
z.B.
Alco
Erfrischungsgetränken
Pops.
Die
Anpassung
und
der
einigen
deutschen
Verpackungsverordnung an die EU-Verpackungsrichtlinie hat auch zur Festlegung von
grundsätzlichen Verwertungsquoten nicht nur für Verkaufsverpackungen, sondern für alle
Verpackungsarten geführt.
Am 15.08.2002 wurde die Altholzverordnung verabschiedet. Hiernach wird Altholz in 4
Kategorien eingestuft, die maßgeblich über die weitere Verwendung des Holzes
entscheiden.
A I:
naturbelassenes oder lediglich mechanisch behandeltes Holz
A II:
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz
ohne
halogenorganische
Verbindungen
in
der
Beschichtung
und
ohne
Beschichtung
ohne
Holzschutzmittel
A III:
Altholz
mit
halogenorganischen
Holzschutzmittel
Verbindungen
in
der
-8-
A IV:
mit Holzschutzmitteln behandeltes sowie sonstiges Altholz, das wegen seiner
Schadstoffbelastung nicht den Holzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden
kann, ausgenommen PCB-Altholz (Sonderkategorie)
So dürfen für die Aufbereitung zu Holzhackschnitzeln und -spänen zur Herstellung
von
Holzwerkstoffen nur noch die Kategorien A I und A II eingesetzt werden. Für weitere
stoffliche Verwertungsverfahren wie die Herstellung von Aktiv-/Industrieholzkohle sowie die
Gewinnung von Synthesegas ist Altholz bis Kategorie A IV zulässig, sofern die Anlage nach
§ 4 BImSchG genehmigt ist. Generell wird die Zulässigkeit des Einsatzes bestimmter
Altholzkategorien nach der Anlagengenehmigung geregelt.
Seit dem 01.07.2002 gilt das neue Alt-Fahrzeug-Gesetz (AltfahrzeugG), wonach
Altfahrzeuge
vom
Hersteller
unentgeltlich
zurückgenommen
werden
müssen.
Die
Rücknahme erfolgt in der Regel nicht direkt durch den Hersteller, sondern durch anerkannte
Altautoverwerter oder Rücknahmestellen. Als Altfahrzeuge gelten nur solche Fahrzeuge, die
nach dem
01.07.2002 in Verkehr gebracht worden sind.
Ansonsten muss für ältere
Fahrzeuge, also solche, die vor dem 01.07.2002 zugelassen wurden, ggfs. gezahlt werden.
2.3
Abfallwirtschaftliche Planungen auf Landesebene
Gemäß § 29 KrW-/AbfG stellen die Länder für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne (AWP)
nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Durch § 17 LAbfG wird festgelegt, dass die
Bezirksregierungen als obere Abfallwirtschaftsbehörden diese Pläne aufzustellen und
bekannt zu geben haben. Mit seiner Bekanntgabe wird der Abfallwirtschaftsplan Richtlinie für
alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung
von Bedeutung sind. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die Festlegungen
des AWP bei der Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu beachten. Im Juni 2004 hat
die BR Detmold ihren AWP fortgeschrieben. Hauptfragestellung dieser Fortschreibung war
nach Aussage der BR "... die Beantwortung der Frage, ob mit dem Verbot der Ablagerung
unvorbehandelter
Abfälle
gemäß
Abfallablagerungsverordnung
(AbfAblV)
ab
dem
01.06.2005 Entsorgungssicherheit für den Regierungsbezirk gegeben ist." Als einheitlicher
Prognosehorizont wurde dabei das Jahr 2008 gewählt.
Hierzu werden von der BR folgende wesentliche Kernaussagen getroffen:
-
Unter Berücksichtigung der im Regierungsbezirk vorhandenen Entsorgungsstrukturen
und unter Einbeziehung der MVA Hameln reichen die Kapazitäten annähernd aus, die
Behandlung
des
im
Maximumszenario
dargestellten
behandlungsbedürftigen
-9-
Restabfallaufkommens sicherzustellen. Dabei sind die vertraglichen Vereinbarungen
einzelner örE mit der MVA Bielefeld-Herford GmbH unter Einbeziehung der Enertec
Hameln GmbH ggf. rechtzeitig anzupassen.
-
Für die Kompostierung des Bio- und Grünabfalls stehen 2008 ausreichend
Kapazitäten zur Verfügung. Die Eigenkompostierung von Bioabfällen sollte jedoch
von den örE weiterhin positiv begleitet werden.
-
Körperschaften, die zukünftig keine eigenen Deponien mehr betreiben, können
grundsätzlich die beiden noch betriebenen Deponien der Kreise Minden-Lübbecke
(Pohlsche Heide) und Paderborn (Alte Schanze) mit benutzen. Entsprechende
vertragliche Vereinbarungen sind aus Gründen der Entsorgungssicherheit unter
Beachtung der Befristung für den eigenen Deponiebetrieb rechtzeitig abzuschließen.
Der Kreis Lippe hat auf diese Anforderungen frühzeitig reagiert und mit der Schaffung des
Abfallwirtschaftsverbandes Lippe die Organisationsform gefunden, die die Ausgestaltung der
rechtlichen Anforderungen ermöglichen konnte. So hat der Abfallwirtschaftsverband Lippe
bereits 2004 durch ein europaweites Ausschreibungsverfahren die geforderten vertraglichen
Regelungen zur Absicherung der Entsorgungssicherheit getroffen (siehe hierzu Kap. 3.2.1).
3.
Bestandsaufnahme
3.1
Allgemeine Strukturdaten
3.1.1
Lage und Entstehung des Kreises
Der 1.246,38 km2 große Kreis Lippe liegt am östlichen Rand des Landes NordrheinWestfalen. Die nordrhein-westfälischen Nachbarkreise des Kreises Lippe sind Höxter,
Paderborn, Gütersloh, Herford, Minden-Lübbecke sowie die kreisfreie Stadt Bielefeld.
Niedersächsische Nachbarkreise sind die Landkreise Schaumburg, Hameln-Pyrmont und
Holzminden. Der Kreis Lippe zählt zum größten Teil zur Mittelgebirgsregion Lipper Land (der
Westen, Norden und Osten), der Südwesten des Kreises wird z.T. den ebenfalls zum
Mittelgebirge zuzurechnenden Einheiten (südlicher) Teutoburger Wald und (nördliches)
Eggegebirge oder der zur Münsterländischen Tiefebene zählenden Senne zugeordnet. Die
maximale Nord-Süd-Ausdehnung des Kreises beträgt 45 km; die maximale West-OstAusdehnung 50 km.
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Dem Kreis gehören insgesamt 16 Städte und Gemeinden an, die nachfolgend in
alphabetischer Reihenfolge genannt sind:
Gemeinde
Augustdorf
Stadt
Bad Salzuflen
Stadt
Barntrup
Stadt
Blomberg
Stadt
Detmold
Gemeinde
Dörentrup
Gemeinde
Extertal
Stadt
Horn-Bad Meinberg
Gemeinde
Kalletal
Stadt
Lage
Stadt
Lemgo
Gemeinde
Leopoldshöhe
Stadt
Lügde
Stadt
Oerlinghausen
Stadt
Schieder-Schwalenberg
Gemeinde
Schlangen
Der Kreis Lippe entstand im Rahmen der kommunalen Neugliederung der Kreise, durch die
mit Wirkung vom 01.01.1973 die beiden ehemals selbständigen Kreise Detmold und Lemgo
zusammengefasst wurden. Vorausgegangen war in den Jahren 1969 und 1970 die
Gemeindegebietsreform, die zur Bildung der heutigen 16 Städte und Gemeinden aus den
vormals 158 selbständigen Dorfgemeinden und Städten führte. Im Rahmen dieser
Gemeindegebietsreform wurden die Stadt Lügde und die Gemeinden Harzberg und
Kempen-Feldrom des Kreises Höxter dem damaligen Kreis Detmold und die lippische
Exklave Grevenhagen dem Kreis Höxter zugeordnet.
3.1.2
Bevölkerung, Bevölkerungsentwicklung
Die Bevölkerungsverteilung der einzelnen kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist der
nachfolgenden Tabelle 3.1 zu entnehmen:
- 11 -
Tab. 3.1: Wohnbevölkerung, Fläche und Bevölkerungsdichte der Städte
und Gemeinden des Kreises Lippe (nach LDS)
Stadt/Gemeinde
Fläche (km2)
Wohnbevölkerung (E)
Augustdorf
Bad Salzuflen
Barntrup
Blomberg
Detmold
Dörentrup
Extertal
Horn-Bad Meinberg
Kalletal
Lage
Lemgo
Leopoldshöhe
Lügde
Oerlinghausen
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
insgesamt
Stand: 30.06.2005
9.865
54.709
9.492
17.059
73.517
8.681
12.869
18.561
15.490
36.115
42.166
16.199
11.164
17.357
9.360
9.138
361.742
E/km2
42,21
100,05
59,46
99,11
129,39
49,79
92,52
90,16
112,43
76,06
100,86
36,94
88,62
32,71
60,07
75,98
1.246,38
233,7
546,8
159,6
172,1
568,2
174,4
139,1
205,9
137,8
474,8
418,1
438,5
126,0
530,6
155,8
120,3
290,23
Die Bevölkerungsentwicklung im Kreis Lippe stellt sich folgendermaßen dar (nach LDS):
31.12.1990
340.202
Einwohner
31.12.1993
353.427
Einwohner
31.12.1995
360.471
Einwohner
30.06.2000
365.034
Einwohner
30.06.2001
364.746
Einwohner
30.06.2002
364.931
Einwohner
30.12.2002
365.049
Einwohner
31.12.2003
363.720
Einwohner
30.06.2004
363.161
Einwohner
30.06.2005
361.742
Einwohner
351.966
Einwohner
Prognose
2015
Die
unterstrichenen
Bevölkerungszahlen
stellen
die
Grundlage für
die
Pro-Kopf-
Berechnungen der jeweiligen Jahre dar.
Während Mitte bis Ende der 80-ziger Jahre ein Bevölkerungsrückgang zu verzeichnen war,
wurde
dieser
Trend
Anfang
der
90-ziger
Jahre
von
einer
kontinuierlichen
Bevölkerungszunahme abgelöst, bedingt durch die erhöhte Zuwanderung von Aus- und
Übersiedlern. Seit Beginn der Jahrtausendwende stagniert dieser Trend und wird durch
- 12 -
wieder leicht sinkende Einwohnerzahlen abgelöst. Nicht erfasst sind hierbei die nicht
gemeldeten "theoretischen" Einwohner aus dem Tourismus (365 Übernachtungen
entsprechen rechnerisch 1 zusätzlichen Einwohner).
Da die Bevölkerungsdichte einen wichtigen Einflussfaktor für die Abfallwirtschaft einer
Gebietskörperschaft darstellt, werden die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in 4
Klassen unterschiedlicher Bevölkerungsdichte eingeteilt:
-
großstädtisch
>2.000 E/km²
-
städtisch
1.000 – 2000 E/km²
-
ländlich dichter besiedelt
250 – 1.000 E/km²
-
ländlich
<250 E/km²
Der Kreis Lippe ist folglich in der Bevölkerungsdichteklasse ländlich dichter besiedelt
einzustufen.
Der Fremdenverkehr ist im Kreis Lippe ein nicht zu vernachlässigender Wirtschaftsfaktor.
Der Kreis hat sowohl als Naherholungsraum als auch als überregionales Feriengebiet
Bedeutung. Insbesondere die Heilbäder Bad Salzuflen und Horn-Bad Meinberg werden
ganzjährig als Feriengebiete besucht. Die Übernachtungsgäste können ein Faktor für ein
relativ hohes oder höheres Pro-Kopf-Abfallaufkommen sein, auch jahreszeitlich bedingte
Schwankungen können hierdurch beeinflusst bzw. gemildert werden.
3.1.3
Verkehrsinfrastruktur und -entwicklung
Die Verkehrsanbindung erfolgt zum einen an die Bundesautobahn 2, zum anderen wird der
Kreis sowohl in Nord-Süd als auch in Ost-West-Richtung von Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen durchquert. Am 01.01.2002 führten 6,3 km Bundesautobahnen, 195,0 km
Bundesstraßen, 504,0 km Landesstraßen und 475,0 km Kreisstraßen durch den Kreis Lippe.
3.2
Organisationsstruktur
3.2.1
Zuständigkeiten
Die Organisationsstruktur im Kreis Lippe ist geprägt durch die Entstehungsgeschichte des
Kreisgebietes. Hierbei wurden im Rahmen der Neugliederung der Kreise in Nordrhein-
- 13 -
Westfalen im Jahr 1973 die beiden Altkreise Lemgo und Detmold zum Kreis Lippe
zusammengeführt (siehe auch Kap 3.1.1).
Bis zum 31.12.1993 verteilten sich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auf zwei
Entsorgungsgebiete, die weitgehend identisch mit den beiden Altkreisen waren. Während für
ca. 2/3 des Kreisgebietes (Altkreis Lemgo) die Entsorgungspflicht dem Kreis Lippe oblag, der
sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Abfallbeseitigungs-GmbH Lemgo (ABG) und
sonstiger von ihm beauftragter Dritter bediente, oblag für ca. ein Drittel des Kreisgebietes
(Altkreis
Detmold)
die
Entsorgungspflicht
einem
Zweckverband,
dem
Abfallbeseitigungsverband Detmold (ABV). Der ABV hat mit Wirkung zum 31.12.1993 seine
Auflösung beschlossen. Der gesetzliche Nachfolger ist der Kreis Lippe, der ab dem
01.01.1994 nunmehr für das gesamte Kreisgebiet entsorgungspflichtig ist. Das operative
Geschäft, insbesondere der Betrieb der Deponie Hellsiek, die vom ABV betrieben wurde,
wurde im Rahmen der Drittbeauftragung von der ABG Lippe übernommen.
Der Kreis Lippe gründete u.a. zur Durchführung der Standortsuchverfahren für eine
thermische
Abfallbehandlungsanlage
sowie
eine
Reststoffdeponie
die
Abfallbeseitigungsplanungsgesellschaft Lippe mbH (APG), die Anfang 1993 ihre Geschäfte
aufnahm. Mit dem Kreistagsbeschluss vom 30.01.1995 wurde die Überprüfung des
Abfallmengengerüstes und der technischen Entsorgungsmöglichkeiten beschlossen, mit dem
Ziel, durch konsequente Vermeidung und Verwertung die Abfallmengen so gering zu halten,
dass auf den Bau einer weiteren MVA in Ostwestfalen-Lippe verzichtet werden kann. Dieser
Kreistagsbeschluss war die Grundlage der Beauftragung der Ingenieurgemeinschaft
Witzenhausen zur Durchführung eines "Verfahrensvergleiches Restabfallbehandlung" durch
die APG.
Resultat
dieses
Gutachtens
war
die
Empfehlung,
aus
ökologischen
Gründen
schnellstmöglich eine thermische Restabfallbehandlung einzuführen. Daher wurden seitens
der APG umgehend Verhandlungen mit der MVA Bielefeld-Herford aufgenommen. Diese
wurden im April 1997 zum Abschluss gebracht. Die vertraglich getroffenen Vereinbarungen
sahen eine gestaffelte Übernahme von Abfällen durch die MVA, Regelungen zur
Schlackenrücknahme und über die Annahme von ausgeschlossenen Abfällen sowie
Regelungen über eine Notentsorgung vor. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Jahre bis
Ende 2008.
Aufgrund intensiver Gebührendiskussionen Ende 1999 wurden am 13.12.1999 in der Sitzung
des Kreistages des Kreises Lippe u.a. folgender Beschluss getroffen:
- 14 -
-
Die Strukturen der öffentlichen Abfallentsorgung im Kreis Lippe sollen überprüft werden
mit dem Ziel einer Stabilisierung bzw. Senkung der Abfallgebühren
Das beauftragte Büro stellte u.a. folgende Problematik dar: Da der bestehende Vertrag für
Einsammlung und Transport deutlich über den z.Zt. bestehenden Marktpreisen liegt, ist
dieser Vertrag zu Ende 2002 zu kündigen und die Leistung neu auszuschreiben. Aufgrund
der Auftragshöhe hat diese Ausschreibung europaweit zu erfolgen. Um eine gemeinsame
Ausschreibung der kreisangehörigen Kommunen zu ermöglichen, wurde die Gründung eines
Abfallzeckverbandes durch die kreisangehörigen Kommunen und den Kreis vorgeschlagen,
in dem die zukünftigen Aufgaben der öffentlichen Abfallentsorgung gebündelt werden
können. Resultat war die Gründung eines Abfallzweckverbandes für den Kreis Lippe und
seiner kreisangehörigen Kommunen, mit Ausnahme der Stadt Detmold, da diese ein eigenes
Ausschreibungsverfahren verfolgt.
Nach der Genehmigung des Abfallzweckverbandes durch die Bezirksregierung im August
2002 und der Benennung der Mitglieder in deren Gremien durch die lippischen Kommunen
und
den
Kreis
Lippe
(Verbandsversammlung,
Verwaltungsrat)
nahm
der
Abfallwirtschaftsverband Lippe in seiner konstituierende Sitzung am 03.12.2002 mit der Wahl
des Verbandsvorstehers seine Geschäfte auf.
Entsprechend den Aufsichtsratsbeschlüssen der APG zur Auflösung der APG konnte mit der
Aufgabenübernahme durch den Abfallwirtschaftsverband Lippe die Liquidation der APG
eingeleitet werden. Nach Ablauf des sog. Sperrjahres wurde die APG Mitte 2005 endgütig
liquidiert.
Die Organisation der Abfallentsorgung im Kreis Lippe ist mit der Gründung des
Abfallwirtschaftsverbandes Lippe vollkommen neu geordnet worden.
Mit Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes im September 2002 ist der Großteil der den
Gründungsmitgliedern - dem Kreis Lippe und den fünfzehn kreisangehörigen Städten und
Gemeinden, mit Ausnahme der Stadt Detmold - nach dem Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und dem Abfallgesetz für das Land NRW (LAbfG NW) obliegenden
Aufgaben auf den Abfallwirtschaftsverband als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
übergegangen. Ab Gründung trägt dieser daher die originäre Verantwortung für die Erfüllung
der dem Kreis Lippe und den fünfzehn kreisangehörigen Städten und Gemeinden bis dahin
obliegenden
Abfallentsorgungsaufgaben.
Darunter
fallen
die
ursprünglich
den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden obliegenden Beseitigungsaufgaben "Sammeln
und Transportieren" ebenso wie die ursprünglich dem
Kreis Lippe obliegenden
- 15 -
Beseitigungsaufgaben "Behandlung, Lagerung und Ablagerung" von überlassungspflichtigen
Abfällen.
Der Abfallwirtschaftsverband und seine Mitglieder haben den Beschluss gefasst, die
Entsorgungsaufgaben durch eine neu zu gründende Gesellschaft wahrnehmen zu lassen.
Hierzu wurde ein EU-weites Ausschreibungsverfahren zur Neuordnung der Abfallwirtschaft im
Kreis Lippe durchgeführt. das am 31.03.2004 mit der Vergabe an die Bietergemeinschaft
Tönsmeier - MVA abgeschlossen wurde. Am 30.06.2004 fand die Vertragsunterzeichnung
für die zu gründende Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH (kurz: GAL) statt. Die
Mitglieder des Abfallwirtschaftsverbandes halten 51 % der Geschäftsanteile dieser PPPGesellschaft. Die übrigen 49 % wurden an die Bietergemeinschaft Tönsmeier / MVA
Bielefeld-Herford als den privaten Partner abgetreten.
Das Schaubild stellt die neuen abfallwirtschaftlichen Strukturen dar.
64,9%
Stadt
Detmold
18,4%
Kreis
Lippe
Bietergemeinschaft
Tönsmeier/MV
A
15 Städte + Gemeinden
Aufgabenübergang:
16,7 %
11 %
Behandlung
Lagerung
Ablagerung
Verwertung
Aufgabenübergang:
Sammlung +
Transport
40 %
49 %
Abfallwirtschaftsverband
Leistungsverträge
Pachtvertrag
ABG Lippe
Personallgestellungsvertrag
Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe - GAL
Personalüberleitungsvertrag
Zeitgleich mit der Gesellschaftsgründung wurden der "Leistungsvertrag über Sammlung und
Transport sowie thermische Behandlung von überlassungspflichtigen Abfällen und
überlassenem Klärschlamm" und der "Leistungsvertrag über die Behandlung von
überlassungspflichtigen Bioabfällen" zwischen dem Abfallwirtschaftsverband und der neuen
GAL unterzeichnet. Dieses Vertragswerk wird ergänzt durch den Pachtvertrag über das
Kompostwerk Lemgo zwischen der ABG und der GAL sowie dem Untervertrag für
- 16 -
Sammlung und Transport überlassungspflichtiger Abfälle zwischen der GAL und der Firma
Tönsmeier. Das neue Vertragswerk hat zu Änderungen in der Entsorgungsstruktur und den
Gebühren geführt.
Die mit der Neuordnung der Abfallwirtschaft im Kreis Lippe verfolgten Ziele konnten erreicht
werden:
a
Erlös des Kaufpreises für Erwerb der Geschäftsanteile in Höhe von 5 Mio. Euro
a
Gebührensenkung um ca. 10 %
a
vertraglich gesicherte Entsorgung bis zum 30.06.2019
a
weiterhin Wahrung der Leistungsqualität
a
Weisungs- und Kontrollrechte durch Gesellschaftermehrheit
a
Risikoausschluss durch vertragliche Regelungen
a
Besitzstandwahrung der derzeit Beschäftigten
Mit Wirkung ab dem 01.07.04 wurde zwischen der Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH und
dem Abfallwirtschaftsverband ein Leistungsvertrag über Sammlung, Transport, Verwertung
und Entsorgung von Sperrmüll abgeschlossen.
Die Verhandlungen des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe mit der Dualen System Deutschland
GmbH
(DSD)
über
den
Abschluss
einer
Abstimmungsvereinbarung
über
das
Erfassungssystem für Leichtstoffverpackungen und Glas konnten bisher nicht zum Abschluss
gebracht werden. Die Gründe hierfür sind insbesondere Forderungen der DSD GmbH in
bezug
auf
den
Umgang
mit
fehlsortierten
Gelben
Säcken,
die
aus
Sicht
des
Abfallwirtschaftsverbandes nicht vertretbar sind.
Die Satzungshoheit verbleibt auch nach Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes bis auf
weiteres bei dessen Mitgliedern.
3.2.2
Regionale Entsorgungsstruktur
Einleitend wird in diesem Kapitel Sammlung und Transport der verschiedenen Abfälle
beschrieben. Darauf aufbauend folgt ein kurzer Abriss der vorhandenen Behandlungs- und
Verwertungsanlagen.
- 17 -
3.2.2.1
Sammlung und Transport des Hausmülls
Sammlung und Transport werden im Kreis Lippe mit Ausnahme der Stadt Detmold, die einen
eigenen Fuhrpark unterhält, durch ein beauftragtes Privatunternehmen, die Gesellschaft für
Abfallentsorgung Lippe kurz: GAL, durchgeführt.
Die zulässigen Abfallbehälter und Abfuhrhäufigkeiten können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
Tab. 3.2 Abfuhrbehälter und Abfuhrhäufigkeiten im Kreis Lippe:
Restmüll
Stadt/Gemeinde
40l
Augustdorf
X4
50l/60* 80l/90*
120l
Biomüll
240l
770l
1100l
40l
X2
X4
X4
X4
X4
X2
Bad Salzuflen
X 2,4
X2, 4
X2, 4
X2, 4
Barntrup
X 2,4
X 2,4
X 2,4
X 2,4
X4
X4
X4
X4
X
0,1,2,4
X
0,1,2,4
X 1,2,4
X4
X4
X4
X4
X4
X4
Blomberg
X4
Detmold
Dörentrup
Extertal
Stand: 2006
X2
X
0,1,2,4
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X4
X4
X4
X4
X4
X4
Kalletal
X4
X4
X4
X4
X 1,2,4
Lage
X4
X4
X4
X4
X 2,4
X 2,4
X 2,4
X 2,4
X
0,1,2,4
X 1,2
X 2,4
X 2,4
X4
X 1,2,4
X4
X4
X4
X2
X 2,4
X 2,4
X 2,4
X
0,1,2,4
X 1,2
Lemgo
Leopoldshöhe
Lügde
Oerlinghausen
X 2,4
X 1,2
X 1,2
X2
X2
240l
X2
X4
X4
120l
X2
X4
Horn-Bad Mein.
X 1,2,4
50l/60* 80/90l*
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
X2
Schieder-Schw.
X4
X4
X4
X4
Xa
X2
X2
X2
X2
Schlangen
X4
X4
X4
X4
X 1,2,4
X2
X2
X2
X2
* Barntrup, Detmold, Horn Bad Meinberg 90 l
Abfuhrrhythmus:
3.2.2.2
0 = 2x wöchentlich, 1 = 1x wöchentlich, 2 = alle 2 Wochen, 4 = alle 4 Wochen, X a auf Abruf
Förderung der Eigenkompostierung
In den k.a. Kommunen wird eine Freistellung von der Biotonne erteilt, sofern nachweisbar
eine Eigenkompostierung stattfindet und die ordnungsgemäße Verwertung, der über die
grüne Tonne zu entsorgenden Abfälle sichergestellt ist. Darüber hinaus wird die
Eigenkompostierung in den meisten kreisangehörigen Städten und Gemeinden durch
verschiedene Maßnahmen wie z.B. Häckselservice gefördert. Weiterhin werden Vorträge
gehalten und Info-Material, das online angefordert werden kann, bei Bedarf verschickt. Auf
dem Annahmeplatz im Kompostwerk existiert eine Dauerausstellung zu verschiedenen
Kompostiersystemen.
- 18 -
3.2.2.3
Wertstoff- und Problemabfallerfassung
Altglas wird im gesamten Kreisgebiet mittels Depotcontainer erfasst. Hierbei wird eine
Standplatzdichte
von
500
Einwohnern
pro
Stellplatz
angestrebt.
Die
tatsächliche
Stellplatzdichte ist in den Kommunen unterschiedlich und liegt zwischen ca. 480 und 1400
Einwohner pro Stellplatz. Nach einem Spitzenwert bei der Glaserfassung im Jahre 2000 mit
mehr als 37 kg/EW * a sind die Glaserfassungsmengen inzwischen jedoch drastisch auf ca. 32
kg/EW * a gesunken. Ursache hierfür ist der seit Jahren anhaltende Trend, Getränke nicht
mehr in Glas, sondern in mittlerweile bepfandeten PET-Einwegflaschen abzufüllen. Weiterhin
spielen auch ortsspezifische Gegebenheiten bei der Auswahl geeigneter Containerstandplätze
eine große Rolle. Das Ziel der Verdichtung von Standplätzen auf den angestrebten Wert sollte
weiterhin bestehen bleiben, die Aufweichung im Einzelfall angesichts der Mengenentwicklung
und Ortsproblematik allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Der Abholrhythmus der Container erfolgt nach Bedarf, eine pauschale Festlegung ist wenig
zielführend.
Altpapier wurde seit der Einführung des DSD Ende 1992 zunächst kreisweit über die vierwöchentliche Bündelsammlung erfasst. Zwischenzeitlich wurde auf die Erfassung mittels der
blauen Papiertonne umgestellt, die ebenfalls 4-wöchentlich eingesammelt wird. Dabei
kommen je nach Gemeinde 120l/ 240l oder 1.100l Container zum Einsatz. Auf dieses
verbraucherfreundliche Holsystem sind die hohen Erfassungsmengen und die gute Qualität
zurückzuführen. Die Verpackungspapiere und -kartonagen werden gemeinsam mit den
graphischen Papieren durch die GAL eingesammelt.
Leichtstoffverpackungen wie Metalle, Verbundverpackungen, Kunststoffverpackungen etc.
werden
im Rahmen des Dualen Systems über den gelben Sack eingesammelt. Zum
01.01.2006 wurde von der 4-wöchentlichen Sammlung auf die 2-wöchentliche Sammlung
umgestellt. Neue Betreiber von Rücknahmesystemen für Verpackungen beteiligen sich anteilig
an den Entsorgungskosten des Gelben Sackes. In Nordrhein-Westfalen sind derzeit neben der
DSD GmbH, ISD Interseroh und Landbell AG als Rücknahmesystem nach § 6 (3)
Verpackungsverordnung zugelassen.
Auf den von der ABG betriebenen Sammelstellen für private und kleingewerbliche Abfälle im
Kompostwerk Lemgo und auf der Deponie Hellsiek werden folgende Wertstoffe angenommen:
-
Holz,
-
Gartenabfälle
- 19 -
-
Altpapier
-
Altglas
-
Metalle,
-
Altkleider,
-
Elektro- und Elektronik-Schrott,
-
Baumwurzeln,
-
Styropor,
-
Reifen,
-
Korken,
-
CD`s, Tonerkartuschen
-
Fernseher,
-
Kühlgeräte.
Auf dem Recyclinghof der AGA (Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH) werden im Auftrag der
Stadt Detmold folgende Wertsstoffe gesammelt und einer Wiederverwertung zugeführt:
-
CD´s,
-
Tintenpatronen,
-
Trockenbatterien,
-
Korken,
-
Autoradios
Für Problemabfälle aus Haushaltungen finden in den Städten und Gemeinden des Kreises
Lippe 2 mal jährlich mobile bzw. stationäre Sammlungen statt. Eine Ausnahme bilden hier Bad
Salzuflen, wo 4 mal jährlich gesammelt wird und die Stadt Detmold, in der die Sammlung
monatlich stattfindet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Problemabfälle immer samstags
an der stationären Sammelstelle im Kompostwerk Lemgo abzugeben.
3.2.2.4
Sperrmüllerfassung und -verwertung
Die Sammlung von Sperrmüll erfolgt im gesamten Kreisgebiet im Abrufsystem mittels einer
sog. Doppelkarte, auf telefonische Anmeldung oder per e-mail (Ausnahme: Stadt Detmold nur
telefonische Anmeldung). Außerdem kann der Sperrmüll auch direkt angeliefert werden. Seit
April des Jahres 1997 wird die gesamte Sperrmüllfraktion über den Recyclinghof der
Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH (AGA ), in Zusammenarbeit mit der KAS Recycling, Bad
Salzuflen und dem "Kaufhaus Allerhand" in Detmold, verarbeitet und in wiederverwendbare,
verwertbare sowie zu entsorgende Fraktionen getrennt. Durch diese Maßnahme konnten
- 20 -
bisher mehr als 70 % der Sperrmüllfraktion einer Wiederverwertung zugeführt werden (siehe
auch Kap. 3.3.1).
Durch die Verabschiedung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) am 16. März
2005 sind Änderungen bei der Elektro- und Elektronikschrottentsorgung erforderlich
geworden. Mit dem ElektroG erhalten die Hersteller ab dem 23.03.2006 die Verantwortung
für die Verwertung und Beseitigung der Elektro- und Elektronikaltgeräte. Zur weiteren
Einbindung sozialer Einrichtungen wie der AGA gGmbH hat der Gesetzgeber den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern die Möglichkeit der Herausnahme einer Gerätegruppe von
der Bereitstellung an die Hersteller gegeben. Die Gremien des Abfallwirtschaftsverbandes
Lippe haben sich intensiv mit diesem Thema befasst und hiervon mit ihrem Beschluss vom
07.07.2005, zur Herausnahme der Haushaltsgroßgeräte, Gebrauch gemacht. Die AGA hat
sich im Gegenzug verpflichtet, dem Abfallwirtschaftsverband keine Kosten in Rechnung zu
stellen, sowie gemeinsam mit der Firma Tönsmeier für die eigenverantwortliche Verwertung
der Geräte und die erforderliche Dokumentation zu sorgen. (siehe hierzu auch Kap. 5.3.1)
3.2.2.5
Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall
Abfälle aus Gewerbe und Industrie, die nach Art und Menge über die zugelassenen
Abfallbehälter entsorgt werden können, sog. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, werden z.T.
zusammen mit dem Hausmüll über Großcontainer (770l, 1.100l) durch die kommunale
Hausmüllabfuhr eingesammelt. Des weiteren erfolgt die Erfassung über private Entsorger,
hierbei wird eine Teilmenge vorher über die Gewerbeabfallsortierung zur Verwertung
abgeschöpft.
3.2.2.6
Gebührenbemessung
Die Satzungshoheit obliegt auch nach Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe den
Städten und Gemeinden sowie dem Kreis Lippe. Während die kreisangehörigen Kommunen
die Gebührensatzungen über die Abfallentsorgung für ihre Bürger erlassen, erstellt der Kreis
die "Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des Kreises Lippe".
In der Gebührensatzung des Kreises Lippe vom 20.12.2004 wird u.a. eine einheitliche
Abrechnung der Abfallmengen getrennt nach Restmüll und Biomüll auf der Grundlage der
angelieferten Tonnage geregelt.
- 21 -
Die Gebührenbemessung in den einzelnen Kommunen findet hauptsächlich nach dem sog.
Behältermaßstab statt, d.h. die Abfallgebühr bemisst sich danach, wie viele Behälter welcher
Größe genutzt werden. Ergänzt wird diese Behältergebühr in den meisten Fällen durch eine
Grundgebühr pro Haushalt, in einigen Fällen auch pro Einwohnergleichwert (Augustdorf,
Barntrup, Horn-Bad Meinberg). In der Stadt Detmold sowie den Gemeinden Leopoldshöhe
und Dörentrup werden die Abfälle verwogen. Hier wird eine Grundgebühr für die jeweils zur
Verfügung gestellten Abfallbehälter sowie eine Gewichtsgebühr erhoben.
In die Gebühr fließen u.a. folgende weitere Leistungen mit ein: Sammlung und Verwertung
von
kompostierbaren
Abfällen,
Sammlung
und
Entsorgung
von
Restabfällen,
Problemabfällen aus Haushaltungen, Sperrmüll, Altpapier (nicht DSD-Anteil).
3.2.3
Verwertungs-, Behandlungs- und Beseitigungsanlagen
3.2.3.1
Kompostwerk Lemgo
Das Kompostwerk Lemgo wurde im Jahr 1976 zunächst zur Kompostierung von Hausmüll
und Klärschlamm in Betrieb genommen. Nach 11-jähriger Betriebszeit wurde es 1987 zur
Bioabfallkompostierung umgerüstet. Nachdem ab 10/87 die Bioabfälle des damaligen ABGGebietes verwertet wurden, konnte ab 11/88 das gesamte Kreisgebiet angeschlossen
werden.
In den Jahren 1999 – 2000 wurde das Kompostwerk komplett zu einer Vergärungs- und
Kompostierungsanlage umgebaut.
Der Bioabfall wird in der Aufbereitungshalle entschrottet und zerkleinert, bevor er in die
Rottehalle transportiert wird. Dort lagern die Abfälle 3 – 5 Tage in den Vorrotte-Boxen, wo sie
optimal auf die Vergärung vorbereitet werden. Die anschließende Vergärung findet in drei
Fermentern statt. Nach einer Feinzerkleinerung zersetzen methanbildende Bakterien den
Bioabfall und bilden das energiereiche Gas Methan (Biogas). Das Biogas wird im oberen
Bereich des Fermenters abgezogen und zur Gasaufbereitung geleitet, während das Gärgut
nach 21 Tagen ausgetragen und entwässert wird. Das Presswasser wird hygienisiert und als
Düngemittel an landwirtschaftliche Betriebe abgegeben. Das feste Material wird zur
Nachrotte in die Rottehalle zurückgeführt und unter Beimischung des zerkleinerten
Strukturmaterials weitere 2 - 3 Wochen kompostiert. Das Biogas wird zur Stromerzeugung in
ein Blockheizkraftwerk geleitet. Die gewonnene Energie wird direkt in das öffentliche Netz
eingespeist und versorgt ca. 1.500 Haushalte mit Strom. Die Abwärme wird für die
Beheizung der Fermenter, für die Hygienisierung des Presswassers und für die
Hallenheizung genutzt.
- 22 -
Der fertige Kompost wird in der Landwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau und von
Privatabnehmern zur Düngung und Bodenverbesserung genutzt.
3.2.3.2
Sortieranlagen im Kreis Lippe
Im Kreisgebiet existieren mehrere von privaten Dritten betriebene Sortieranlagen für die
Sortierung von Gewerbeabfall, Baustellenabfällen etc. Es handelt sich hierbei zumeist um
einfache Anlagen zum Umladen und Sortieren, z.T. auch ergänzt durch Siebung,
Sortierband, Presse und Shredder.
Fa. Freise, Augustdorf
Fa. Cleanaway , Dörentrup, Lage
Fa. Beiner KG, Bad Salzuflen
Fa. Riemeier, Bad Salzuflen
Fa. DST, Detmold
Über die Anlage der Fa. DST werden auch eingesammelte Stoffe aus dem Dualen System
sortiert.
3.2.3.3
Vom
Müllverbrennungsanlagen
Kreis
Lippe
werden
zur
Sicherstellung
der
Entsorgungssicherheit
die
Müllverbrennungsanlagen Bielefeld-Herford und Hameln genutzt, die beide dem regionalen
Unternehmen, der Interargem-Entsorgungs-GmbH, angehören.
Die MVA Bielefeld nahm 1981 ihren Betrieb auf. Aufgrund geänderter gesetzlicher Vorgaben
(TA Luft 1986 und 17. BImSchV 1991) wurde eine Nachrüstung der Rauchgasreinigung
notwendig, die in 2 Bauabschnitten bis 1996 durchgeführt wurde.
Für die Verbrennung des Abfalls stehen in der MVA Bielefeld 3 Verfahrenslinien zur
Verfügung. Durch die bei der Verbrennung freiwerdende Energie wird Heißdampf erzeugt,
aus dem in einer Kraftwärmekopplung Strom und Fernwärme gewonnen wird. Die
Rauchgasreinigung besteht nun aus insgesamt 8 Stufen und zählt zu den modernsten
Anlagen Deutschlands.
- 23 -
Die MVA Hameln besteht aus drei Verfahrenslinien. Es wird Hausmüll, Sperrmüll und
hausmüllähnlicher Gewerbeabfall angenommen. Der bei der Verbrennung erzeugte Dampf
wird zur Stromerzeugung und zur Fernwärmegewinnung genutzt.
Die Interargem trägt durch ihre Anlagen zur Entsorgungssicherheit in Ostwestfalen-Lippe bei.
Im Jahr 2004 konnte ein Jahresdurchsatz von 510.000 t Abfall erreicht werden.
3.2.3.4
Deponien
Für die Nachsorge der 3 lippischen Deponien (Altlast Maibolte, Deponie Dörentrup und
Deponie
Hellsiek)
ist
die
Betreiberin,
die
ABG-Lippe
verantwortlich.
Für
die
Nachsorgeverpflichtungen über einen Zeitraum von 30 Jahren wurden im Unternehmen
Rückstellungen in der Höhe gebildet, wie aus heutiger Sicht Aufwendungen zu erwarten
sind.
Deponie Dörentrup
Auf der als „Reststoff-Deponie“ von der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe betriebenen
Deponie Dörentrup wurde zum 31.12.1999 die Ablagerung unvorbehandelter Abfälle
eingestellt. Nach dem deutlichen Rückgang der Gewerbeabfallmengen Mitte der 90er Jahre
hatte sich die ABG-Lippe entschlossen, die ausgebauten Abschnitte 1 und 2 der Deponie der
Klasse II (Hausmülldeponie) vorrangig zu verfüllen und auf den Ausbau der Abschnitte 3 und
4 zu verzichten. Bis Mitte 2005 wurden in Dörentrup noch vereinzelt mineralische Abfälle
angenommen, ein regulärer Deponiebetrieb findet seit 2000 nicht mehr statt. Zum 15. Juli
2005 wurde die Deponie nach Maßgabe des § 14 Abs. 6 Deponieverordnung vorzeitig
stillgelegt. Dadurch war es möglich, für die Deponie ein kostengünstigeres alternatives
Abdichtungssystem genehmigt zu bekommen. Vor der endgültigen Abdichtung soll durch das
Verfahren der „in-situ-Stabilisierung“ der Deponiekörper mindestens 3 Jahre kontrolliert beund entlüftet werden. Ähnlich wie bei einem Kompostierungsprozess findet so ein schnellerer
Abbau der organischen Substanz statt, die Setzungen werden beschleunigt und die Gasund Sickerwasserbildung minimiert. So stabilisiert kann die Deponie in späteren Jahren
möglicherweise einmal früher aus der Nachsorge entlassen werden.
Seit 2002 wird auf dem Deponiegelände unbelasteter Bodenaushub angenommen, der
neben der basisgedichteten Fläche zwischengelagert wird. Aus diesem Material soll in
späteren Jahren die Rekultivierungsschicht erstellt werden.
- 24 -
Deponie Hellsiek
Nach dem Ende der Ablagerung unvorbehandelter Abfälle auf der Deponie Dörentrup
wurden seit dem Jahr 2000 der Hausmüll und die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle auf der
Deponie
Hellsiek
in
Detmold-Mosebeck
abgelagert.
Durch
eine
Änderung
des
Genehmigungsbescheides war eine Ablagerung allerdings nur bis zum 30.06.2004 möglich.
Da in der Region ausreichende Behandlungskapazitäten (Müllverbrennungsanlage) zur
Verfügung standen, wurde eine weitere Nutzung der Deponie bis zum Termin 31.05.2005,
der bundesweit einzuhalten war, nicht zugelassen. Auch die Deponie Hellsiek wurde nach
Maßgabe des § 14 Abs. 6 Deponieverordnung zum 15.07.2005 vorzeitig stillgelegt. Mit
mineralischen Abfällen, die die strengen Vorgaben der Deponieverwertungsverordnung
einhalten, wird derzeit das geringe noch zur Verfügung stehende Volumen im Rahmen der
Erstellung der Endkubatur verfüllt. Auch auf der Deponie Hellsiek wird, wie in Dörentrup,
Bodenaushub für die spätere Rekultivierungsschicht angenommen und zwischengelagert.
Mit dem Wirksamwerden der Bestimmungen aus der TA Siedlungsabfall in Verbindung mit
der Abfallablagerungsverordnung sowie der Deponieverordnung entstand im Kreis Lippe seit
Stilllegung der Deponien Hellsiek und Dörentrup im Juli 2005 eine Entsorgungslücke für die
Abfälle, die nicht in der MVA Bielefeld oder in der MVA Hameln verbrannt werden dürfen.
Daher
hat
der
Abfallwirtschaftsverband
Lippe
mit
dem
Abfallverwertungs-
und
Entsorgungsbetrieb des Kreises Paderborn /(AV.E) und dem Abfallentsorgungsbetrieb des
Kreises Minden - Lübbecke (AML) Verträge über die Entsorgung von nicht zur Verbrennung
geeigneten, entsorgungspflichtigen Abfällen zur Beseitigung geschlossen.
Deponie Alte Schanze
Die AV.E ist Betreiber der Deponie Alte Schanze im Kreis Paderborn. Die Deponie wird seit
1978 betrieben. Von dem Gesamtvolumen von 7,6 Mio. m3 sind bisher ca. 4,75 Mio. m3
verfüllt, so dass ein Restverfüllvolumen von ca. 2,85 Mio. m3 zur Verfügung steht.
Deponie Pohlsche Heide
Die AML ist Genehmigungsinhaber der Deponie Pohlsche Heide im Kreis Minden-Lübbecke.
Die Deponie nahm 1988 ihren Betrieb auf. Von dem Gesamtdeponievolumen von 5,45 Mio.
m3 sind bisher ca. 2,26 Mio. m3 verfüllt, so dass ein Restverfüllvolumen von ca. 3,19 Mio.
m3 zur Verfügung steht.
- 25 -
Beide Anlagen sind Deponien der Klasse II und entsprechen dem Stand der Technik, so
dass eine Beschränkung der Laufzeit nicht erfolgt. Es ist davon auszugehen, dass sie
aufgrund der zugelassenen Gesamtkapazität bis über das Jahr 2030 hinaus befüllt werden
können.
3.2.3.5
Boden- und Bauschuttdeponien
Im Kreis Lippe stehen verschiedene Boden- und Bauschuttdeponien zur Verfügung, die
überwiegend von privaten Unternehmen betrieben werden. Durch die zunehmende
Verwertung dieser Abfallfraktionen und die derzeit relativ schwache Baukonjunktur ist die
Nutzung dieser Deponie jedoch gesunken. Die Entsorgung dieser Abfälle, sofern sie nicht
verwertet werden, können ist daher sichergestellt, es steht z. Zt. ein Deponievolumen von ca.
4,66 Mio. cbm zur Verfügung.
3.2.3.6
Kommunale Sammelstellen
Die Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe betreibt auf dem Gelände des Kompostwerkes Lemgo
und der Deponie Hellsiek kostenpflichtige Annahmestellen für private und kleingewerbliche
Abfälle. Folgende Abfälle werden angenommen:
- Restabfälle
- Gartenabfälle
- Altglas
- Altmetall
- Altpapier
- Holz
- Altkleider
- Elektro- und Elektronikschrott
- Korken
- CDs, Tonerkartuschen
- mineralische Abfälle (Porzellan, Ton, Steine etc)
- Styropor
Zusätzlich nur im Kompostwerk Lemgo:
- Altreifen
- Problemabfälle
Wie in Kap. 3.2.2.3 bereits ausgeführt werden auch auf dem Recyclinghof der AGA
(Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH) im Auftrag der Stadt Detmold folgende Wertsstoffe
gesammelt und einer Wiederverwertung zugeführt:
-
CD´s,
-
Tintenpatronen,
-
Trockenbatterien,
- 26 -
-
Korken,
-
Autoradios
Alle drei Standorte sind auch offizielle Annahme- und Übergabestellen im Sinne des
Elektrogesetzes, d.h. nach Art und Menge in Privathaushalten anfallende Elektrogeräte
werden kostenlos angenommen und zur Abholung bereitgestellt.
3.3
Abfallarten und ihre bisherige Mengenentwicklung
Es werden im folgenden die Abfallarten betrachtet: Bruttoabfallaufkommen aus
Haushaltungen (hierunter versteht man die Gesamtabfallmenge aus Hausmüll, Sperrmüll,
getrennt erfasste Wertstoffe inkl. Garten, Park- und Friedhofsabfälle, Problemabfälle aus
Haushaltungen,), Gewerbeabfälle (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, gemischte Bau- und
Abbruchabfälle, Krankenhausabfälle, Sonstige) und Infrastrukturabfälle, Mineralische
Bauabfälle (Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden) und Klärschlamm.
3.3.1
Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen
Für die abfallwirtschaftliche Situation der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stellt das
Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen eine wichtige Größe dar. Hierunter werden
Hausmüll, Sperrmüll, getrennt erfasste Wertstoffe und Problemabfälle aus Haushaltungen
zusammengefasst. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte geht im Normalfall auch ein
höheres Bruttoabfallaufkommen einher. Daher werden 4 Bevölkerungsdichteklassen
gebildet, mit entsprechenden Mittelwerten für das Abfallaufkommen (Stand: 2004):
- rd. 430 kg/E.a in Regionen mit einer Bevölkerungsdichte < 250 E/km2
- rd. 460 kg/E.a in Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von 250 – 1.000 E/km2
- rd. 490 kg/E.a in Regionen mit einer Bevölkerungsdichte von 1.000 – 2.000 E/km2
- rd. 480 kg/E.a in Regionen mit einer Bevölkerungsdichte > 2.000 E/km2
Der Kreis Lippe gehört der 2. Bevölkerungsdichteklasse an, die einen Mittelwert von 460
kg/E.a aufweist.
- 27 -
Hausmüll
Unter Hausmüll ist das zu beseitigende Restabfallaufkommen aus Haushaltungen zu
verstehen.
Die folgende Tabelle gibt die Entwicklung der Hausmüllmenge der letzten 3 Jahre wieder:
Tab.: 3.3 Hausmüllmengenvergleich in Mg und kg/E.a
Mg
Hausmüll
Sortierreste
2003
2004
2005
kg/E.a
Mg
kg/E.a Mg
kg/E.a
32.360
88,64 32.342 89,06 31.933 88,28
16.942
46,41 14.281 39,33 3.041
8,41
davon DSD
davon Kompostwerk*
Summe
9.180
7.762
25,15
21,26
49.302
10.081
4.200
27,76
11,57
364
2.677
1,01
7,40
130,12 46.623 128,39 34.974 96,69
* Teilmengen wurden verwertet
Hinzu kommen noch die Sortierrestmengen aus den verschiedenen Verwertungsanlagen.
Aus der Kompostierung sind die Sortierrestmengen im Laufe der letzten Jahre kontinuierlich
gesunken. Über die DSD-Sortierreste, die nicht mehr dem Verantwortlichkeitsbereich der örE
unterliegen, bekommt der Kreis Lippe bzw. der Abfallwirtschaftsverband Lippe seit 2005
keine Daten mehr, so dass ab diesem Zeitpunkt nur noch die reinen Sammelmengen zur
Verfügung stehen (bis auf die Mengen, die im Kreis Lippe entsorgt wurden) und die zu
beseitigenden Abfallmengen scheinbar sinken!
Sperrmüll
Unter Sperrmüll versteht man feste Bestandteile des Hausmülls, die wegen ihrer Sperrigkeit
und Größe nicht über die im Entsorgungsgebiet vorhandenen Abfallbehälter entsorgt werden
können und daher getrennt gesammelt und transportiert werden.
In der nachfolgenden Tabelle werden die gesammelten und verwerteten Sperrmüllmengen
der letzten 3 Jahre betrachtet.
Tab.: 3.4 Sperrmüllsammlung und Verwertung
2003
Mg
Sperrmüllmenge,
2004
kg/E.a
Mg
2005
kg/E.a
Mg
kg/E.a
3.906 10,70 4.713 12,98 4.939 13,65
verwertet
Sperrmüllmenge,
1.908
5,23 2.231
6,14 2.069
5,72
beseitigt
Summe
Verwertungsquote
5.814 15,93 6.944 19,12 7.008 19,37
67,18 %
67,87 %
70,47 %
- 28 -
Die Verwertungsquote liegt somit bei ca. 70 %. Die Mengensteigerungen in den Jahren
2004 und 2005 sind darauf zurückzuführen, dass mit der neuen Vertragsgestaltung die
Sammelmodalitäten geändert wurden, d.h. anteilige Mengen werden jetzt gewichtsmäßig
erfasst, die vorher nur über den Recyclinghof umgeladen wurden und nicht gewichtsmäßig
erfasst wurden. Eine Erhöhung hat daher nicht stattgefunden.
Getrennt erfasste Wertstoffe
Hierunter sind die trockenen Wertstoffe wie Papier, Glas, LVP sowie die Bioabfälle und
Grünabfälle zu verstehen.
Tab.: 3.5 Trockene Wertstoffe
2003
Mg
2004
kg/E.a Mg
2005
Kg/E.a Mg
kg/E.a
Altglas
11.656
31,93 10.849
29,83 10.648
29,43
Altpapier 1)
29.680
81,30 30.407
83,60 31.124
86,04
LVP
11.805
32,34 12.120
33,32 11.986
33,13
Holz
1.481
4,06
1.443
3,97
1.562
4,32
348
0,95
383
1,06
387
1,07
11
0,03
18
0,05
21
0,06
Metall
Sonstige (Textilien,
Styropor, Korken)
Summe
54.982 150,62 55.220 152,05 55.729 154,06
Einwohnerzahlen nach LDS Stand: 31.12.2002
365.049
Stand. 30.06.2004
363.161
Stand: 30.06.2005
361.742
1) gesamte Altpapierfraktion, hiervon werden 25 % dem Verpackungsbereich also DSD zugerechnet
Tab.: 3.6 Bioabfall und Grünabfälle
2003
Mg
2004
kg/E.a
Mg
2005
kg/E.a
Mg
Kg/E.a
Bioabfall
34.098
93,41 35.944
99,0
35.448
98,0
Grünabfall
20.849
57,11 17.498
48,18
16.181
44,73
Summe
54.947 150,52 53.442
147,16
51.629
142,72
Fasst
man
alle
oben
genannten
Abfallarten
Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen:
zusammen,
so
erhält
man
das
- 29 -
Tab. 3.6 Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen 2005
2005
Mg
Hausmüll einschl. Sortierreste
kg/E.a
34.974
96,69
7.008
19,37
Trockene Wertstoffe
55.729
154,06
Bio- und Grünabfall
51.629
142,72
149.340
412,84
Sperrmüll
Summe
Vergleich Bruttoabfallaufkommen Kreis Lippe 2003 2005
500
480
Bruttoabfallaufkommen Vergleichswert 460 kg/E.a
460
kg/E.a
440
Sortierreste
420
400
Hausmüll, Sperrmüll,
Wertstoffe
380
360
340
320
300
2003
2004
2005
Jahr
Das Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen des Jahres 2005 im Kreis Lippe beträgt
149.340 Mg oder 412,84 kg/E.a, davon wurden ca. 75 % verwertet.
3.3.2
Gewerbe- und Infrastrukturabfälle
Die dargestellten Mengen beziehen sich auf die Mengen, die den öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträgern angedient werden.
Unter den Gewerbeabfällen sind folgende Abfälle zu verstehen:
- hausmüllähnliche Gewerbeabfälle , inkl. Krankenhausabfälle,
- Baustellenabfälle,
- 30 -
- produktionsspezifische Gewerbeabfälle
Es ist zu berücksichtigen, dass bei
den Gewerbeabfällen die abfallwirtschaftlichen
Einflussmöglichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger weit geringer sind als
beim Hausmüll, da diese Abfälle häufig als "Abfälle zur Verwertung" den Kreisen und
kreisfreien Städten nicht mehr angedient werden müssen. Die den Kommunen angedienten
Gewerbeabfälle weisen daher auch zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften eine
sehr starke Schwankungsbreite auf, so reichen die in 2004 ermittelten Werte in NRW von
maximal 230.000 Mg/a bis weniger als 15.000 Mg/a. Die Situation im Regierungsbezirk
Detmold stellt sich dagegen einheitlicher dar, hier gehen die Werte von ca. 5.000 Mg/a bis
ca. 35.000 Mg/a (ohne produktionsspezifische Gewerbeabfälle).
Unter dem Begriff Infrastrukturabfälle werden die Abfallarten zusammengefasst, die bei der
Reinigung und dem Unterhalt kommunaler Infrastruktureinrichtungen anfallen, dies sind
insbes. Straßenkehricht, Kanalisationsrückstände sowie Marktabfälle.
Tab.: 3.6 Gewerbeabfälle, Infrastrukturabfälle und Mineralische Bauabfälle in Mg
2003
Gewerbeabfälle
2004
2005
36.332
44.618
33.031
29.242
36.009
23.925
davon sonstiger GA
7.090
8.609
9.105
Mineralische
136
3.989
4.431
345
6
92
36.813
48.613
37.554
davon hausmüllähnl. GA
Bauabfälle, deponiert
Infrastrukturabfälle,
deponiert
Summe
Auffällig ist bei der Betrachtung der Gewerbe- und Infrastrukturabfälle der starke Anstieg
vom Jahr 2003 auf das Jahr 2004. Auf der Grundlage der Abfallablagerungsverordnung
wurden für die Ablagerung unvorbehandelter Abfälle Übergangsfristen erlassen, die
längstens bis zum 31.05.2005 galten. In vielen Gebietskörperschaften liefen diese Fristen
aber bereits im Jahr 2004 aus. Durch den sich damit verknappenden billigen Deponieraum
kam es zu verstärkten Rückläufen der vorher "verwerteten" Gewerbeabfälle.
Eine Darstellung der Abfallmengen in kg/E.a ist für diese Abfallarten nicht sinnvoll, da die
den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassenen Gewerbeabfälle nicht mit der
Bevölkerungsdichte korreliert sind, sondern von anderen Faktoren abhängen.
- 31 -
Die Menge der Infrastrukturabfälle ist allgemein rückläufig. Im allgemeinen ist der zu
beseitigende
Straßenkehricht
der
bestimmende
Faktor
für
die
Menge
an
Infrastrukturabfällen. Eine Korrelation mit der Länge des Straßennetzes wäre anzunehmen,
da hier jedoch erhebliche Teile einer Verwertung zugeführt werden sind diese Mengen sehr
stark rückläufig.
3.3.3
Klärschlamm
Die gesamte angefallene Klärschlammmenge lag im Jahr 2004 bei 10.416 Mg TS. Damit hat
sich der Klärschlammanfall zwar seit 1997 erhöht, stagniert aber seit ca. 6 Jahren.
Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung steht seit Jahren bundesweit in der Kritik.
Um weiterhin die Entsorgung/Verwertung sicherzustellen, werden andere Verwertungswege
gesucht. Der Pfad der thermischen Verwertung stellt z.Zt. noch einen erheblichen
Kostenfaktor dar und wird daher nur in geringem Umfang genutzt. Solange die
landwirtschaftliche Klärschlammverwertung unter rechtlichen Gesichtspunkten noch möglich
ist und weiterhin die kostengünstigste Alternative darstellt, wird ein Großteil des
Klärschlammes über diesen Pfad verwertet werden.
So wurden rund 85 % des lippischen Klärschlammes im Jahr 2004 einer landwirtschaftlichen
Verwertung zugeführt. Nur 15% wurden thermisch verwertet.
- 32 -
3.4
Umsetzung der bisherigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
Maßnahme
AWK 1999
Abfallvermeidung
Beratung
°
Einstellung von 5 Abfallberatern ° umgesetzt;
für den Gewerbebereich;
°
Einstellung
von
je
einem ° umgesetzt;
Abfallberater / 50.000 Einwohner
zur
Beratung
der
privaten
Haushalte
°
Vorrang der Eigenkompostierung
°
° Eigenkompostierung
bisherige Umsetzung
Stand 12/2006
° Häckselservice
Terminen;
zu
festen
° dezentrale Grünschnittannahme;
° Beratung;
° wirtschaftliche
Anreize
°
Gebührenmaßstab;
°
Abfuhrrhythmus;
°
Gefäßgröße;
° Abfuhrrhythmus graue Tonne
vierwöchentlich, grüne Tonne 2wöchentlich;
° Befreiungsmöglichkeit
grünen Tonne;
° Bildung
von
gemeinschaften;
von
der
Entsorgungs-
° Staffelung der Gefäßgröße von 40
bzw. 60 l – 1.100l
°
Bestellung eines Beauftragten für ° teilweise umgesetzt
Abfall
°
Erstellung von Produktlisten zur
Beschaffung
Abfallverwertung
° Hausmüll
°
Reduzierung
des
beseitigenden
Hausmüllaufkommens
Sortierreste) auf 93 kg/E.a
° Sperrmüll
°
Reduzierung
des
zu ° 70 %-ige Verwertung wird erreicht;
beseitigenden
Sperrmüllaufkommens um 70 % ° da Sperrmüllmenge insgesamt
gestiegen liegt zu beseitigende
auf 4,9 kg/E.a
Menge bei 5,5 kg/E.a;
° öffentliches
BeschaffungsVergabewesen
und
zu ° durchschnittliches
beseitigendes
aufkommen (ohne
(ohne
2005 88,3kg/E.a
zu
HausmüllSortierreste)
- 33 -
° Gewerbeabfall,
Baustellenabfall,
Straßenkehricht,
Sonstiges
° GartenParkabfälle
° Reduzierung des Gewerbeabfalls ° durch
Umsetzung
der
auf 26.054 Mg(68,2 kg/E.a) wird
gesetzlichen Vorgaben sind in
angestrebt;
2005
44.031 Mg an zu
beseitigenden
Gewerbeabfällen
° Reduzierung
des
angedient worden;
Infrastrukturabfalls auf 4.169 Mg
° in 2005 sind 92 Mg an
(10,9 kg/E.a) wird angestrebt
Infrastrukturabfällen
angedient
worden
und °
° Klärschlamm
°
°
° Boden und Bauschutt °
°
Garten – und Parkabfälle sind zu ° Maßnahme wird umgesetzt
100 % zu verwerten
Klärschlamm ist zu 100 % zu ° von der insgesamt anfallenden
Klärschlammmenge werden z.Zt.
verwerten
ca. 87 % landwirtschaftlich und ca.
13 % thermisch verwertet
Verwertung von Bodenaushub, ° Anschluss an die landesweite
Boden- und Bauschuttbörse
möglichst bei der jeweiligen
Baumaßnahme
° 4 Bauschuttaufbereitungsanlagen
im Kreis Lippe
Verwertung von Bauschutt
° Auflagen bei Abbruchmaßnahmen
Entsorgung
° Bioabfallentsorgung
°
Sanierung des Kompostwerkes
° das Kompostwerk Lemgo wurde in
den Jahren 1999 – 2000 zu einer
Vergärungsanlage
mit
nachfolgender
Kompostierung
komplett umgebaut
°
° der Vertrag mit der MVA Bielefeldbehandlungsbedürftige
Herford läuft zum 31.12.2008 aus;
Restabfälle sind thermisch zu
behandeln
er
wird
durch
die
im
Verhandlungsverfahren
auf der Deponie Dörentrup ist
getroffenen
vertraglichen
eine
Entgasungsanlage
zu
Regelungen für eine beliebige
errichten
Abfallmenge
nahtlos
zum
01.01.2009 ersetzt
Kooperation mit Nachbarkreisen
° der Deponiebetrieb in Dörentrup
ist im Einzelfall zu prüfen
wurde Ende 1999 eingestellt, der
Deponiekörper wird
zukünftig
durch
eine
In-SituNiederdruckbelüftung stabilisiert,
mit einer Oberflächenabdichtung
versehen und in die Nachsorge
überführt
° Restabfallentsorgung
°
°
werden
im
° Kooperationen
Einzelfall überprüft; sind im
Bereich der Ablagerung mit den
Kreisen Paderborn und MindenLübbecke umgesetzt
- 34 -
° Sonderabfallentsorgung
°
°
Schaffung
entsprechender ° wird berücksichtigt
Entsorgungsanlagen
wird
grundsätzlich befürwortet
° umgesetzt;
Problemabfälle
aus
Haushaltungen
werden
regelmäßig erfasst
4.
Maßnahmen zur Abfallvermeidung
4.1
Rechtliche Anforderungen
Unter Abfallvermeidung sind Maßnahmen zu verstehen, die dazu führen, dass bei
Produktion und Konsum keine oder weniger Abfälle entstehen.
Man kann dabei zwei verschiedene Effekte unterscheiden:
- quantitative Abfallvermeidung führt zu einer Reduzierung der Abfallmenge insgesamt,
(Mengenreduzierung)
- qualitative
Abfallvermeidung
führt
zu
einer
Reduzierung
der
umweltrelevanten
Schadstoffe im Abfall (Schadstoffentfrachtung).
Die Vermeidung von Abfällen muss das vorrangige Ziel der Abfallwirtschaft im Kreis Lippe
sein. Die rechtlichen Möglichkeiten des Kreises Lippe zur Verwirklichung sind allerdings
eingeschränkt.
Nach § 4 (1) KrW-/AbfG ist folgende Zielhierarchie festgelegt:
1. Abfallvermeidung
2. stoffliche oder energetische Abfallverwertung
3. Abfallbeseitigung
Der Vorrang der Verwertung vor der Beseitigung entfällt, wenn gemäß § 5 (5) KrW-/AbfG die
Beseitigung die umweltverträglichere Lösung darstellt. Das LAbfG schafft auf Landesebene
die rechtliche Grundlage für Vermeidungsmaßnahmen.
4.2
Bruttoabfallaufkommen aus Haushaltungen
Ein Faktor, zur Ermittlung der Abfallvermeidung ist das Bruttoabfallaufkommen. Dabei wird
die Summe aus Hausmüll, Sperrmüll und getrennt erfassten Wertstoffe, sowie ihre
- 35 -
Entwicklung ermittelt und verglichen (siehe Kap.3.3.1). Sinkt diese Menge oder ist im
Vergleich niedriger, so kann man daraus Rückschlüsse auf die Vermeidung ziehen. Es reicht
nicht aus, dass die Menge an beseitigtem Hausmüll geringer wird, dies könnte auch darauf,
zurückzuführen sein, dass in den Haushalten die Wertstoffe besser getrennt gesammelt
werden. Im Vergleich zu dem landesweit ermittelten Durchschnittswert von 460 kg/E.a liegt
der Kreis Lippe mit ca. 417 kg/E.a wesentlich niedriger, was auf eine recht gute
Abfallvermeidung schließen lässt.
4.3
Abgleich der geplanten und bereits umgesetzten Maßnahmen
4.3.1
Vorbildfunktion durch eigenes Verhalten
Der Kreis Lippe kann sein selbsterzeugtes Abfallaufkommen durch sein eigenes
Beschaffungs-
und
Vergabewesen
sowie
sein
Abfallmanagement
entscheidend
beeinflussen.
Entsprechend § 2 Abs. 1 LAbfG hat die öffentliche Hand durch ihr Verhalten dafür Sorge zu
tragen, Abfälle und Schadstoffe in Abfällen soweit wie möglich zu vermeiden, zu verringern
und zu verwerten. Insbes. sind bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, bei der Beschaffung
von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen Erzeugnisse
zu
berücksichtigen,
die
sich
durch
Langlebigkeit,
Reparaturfreundlichkeit
und
Wiederverwendbarkeit oder Verwertbarkeit auszeichnen, und im Vergleich zu anderen
Erzeugnissen zu weniger oder zu schadstoffärmeren Abfällen führen oder aus Reststoffen
oder Abfällen hergestellt wurden.
Das
Beschaffungs-
und
Vergabewesen
sollte
an
ressourcenschonenden
und
abfallvermeidenden Kriterien orientiert sein. Besonders im Bürobereich besteht ein
deutliches Potential der Abfallvermeidung. Neben dem Einkauf abfallarmer Materialien und
Geräte ist eine umfangreiche Produktliste zu erstellen, die im täglichen Ablauf bei der
Materialbeschaffung zugrundegelegt wird. In allen Einrichtungen des Kreises Lippe sind die
Abfälle getrennt zu erfassen nach: Rest- und Bioabfall, Papier, Leichtverpackungen und
Altglas. Da dieser Bereich einer ständigen Fortentwicklung unterliegt sollte hierzu innerhalb
eines Jahres ein Handlungskonzept erstellt und beschlossen werden, dass konkrete
Maßnahmen und einen Zeitrahmen festlegt.
- 36 -
4.3.2
Durch
Anreize über den Gebührenmaßstab
entsprechende
Gebührengestaltungen
können
Abfallvermeidungsmaßnahmen
angeregt und unterstützt werden. Daher sollte ein Gebührenmodell gewählt werden, dass
eine
weitestgehend
Wirklichkeitsmaßstab
verursachergerechte
ermöglicht.
Dies
Gebührengestaltung
wird
im
Kreis
Lippe
nach
durch
dem
gestaffelte
Behältergebühren je nach Behältergröße bzw. in drei Kommunen durch Verwiegung erreicht.
Die Möglichkeiten für eine verursachergerechte Gebühr sind jedoch begrenzt; so ist in
Großwohnanlagen
und
Mehrfamilienhäusern
häufig
eine
direkte
Zuordnung
der
Abfallbehälter zu einem Verursacher nicht möglich, so dass das individuelle Abfallverhalten
des einzelnen Abfallbesitzers in diesen Fällen nicht direkt zum Tragen kommt. Auch sind in
jedem Fall die nicht unerheblichen Fixkosten, durch die Vorhaltung von Behandlungs- und
Entsorgungsanlagen, durch Sammlung und Transport etc. zu tragen. Die Förderung der
Eigenkompostierung wird im Kreis Lippe schon seit Jahren umgesetzt und wird über die
Gebührenanreize gut angenommen.
4.3.3
Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung
Öffentlichkeitsarbeit
und
Abfallberatung
sind
hervorragend
zur
Unterstützung
abfallwirtschaftlicher Zielsetzungen geeignet.
Im Bereich der privaten Haushalte hat die Abfallberatung eine wesentliche Bedeutung zur
Stärkung der Abfallvermeidung. Grundsätzlich ist zwischen der Abfallberatung zur
Abfallvermeidung und der Öffentlichkeitsarbeit im Hinblick auf eine verstärkte Nutzung der
Wertstoffsammelsysteme mit dem Schwerpunkt auf Abfallverwertung zu unterscheiden.
Die Abfallberatung zur Vermeidung von Abfällen setzt bei der Kaufentscheidung der
Verbraucher an und muss Problembewusstsein erzeugen. Ein Konzept zur Abfallberatung
orientiert sich an den Einstellungen und Interessen der Bürgerinnen und Bürgern. Folgende
Erkenntnisse sind hierbei zu berücksichtigen:
- Abfallprobleme stehen in der Rangfolge der Probleme der Bürger nach wie vor eher im
Mittelfeld, auch wenn in der Vergangenheit das Problembewusstsein für diesen Bereich
gewachsen ist.
Mit der funktionierenden Müllabfuhr ist jedoch, mit Ausnahme der
Gebühren, für einen Großteil der Bevölkerung das Thema "Abfall" erledigt.
- 37 -
- Die Kenntnisse über Abfallmengen, Abfallzusammensetzungen und die Entsorgungswege
sind meist gering. In der Regel wird die individuell erzeugte Abfallmenge stark
unterschätzt, die dafür zu zahlende Gebühr überbewertet.
- Die Bedeutung des eigenen Handlungsbeitrages wird kaum erkannt.
Die Abfallberatung für die privaten Haushalte erfolgt bürgernah . Beratungen z. B. in
Verbindung mit dem Einsatz des Schadstoffmobils haben im Kreis Lippe eine lange
Tradition.
Neben der Einzelberatung, die je nach Bedarf schriftlich, telefonisch, oder durch persönliche
Gespräche vor Ort durchgeführt wird, wurden und werden zukünftig verschiedene weitere
Instrumente genutzt :
- Pressearbeit
- Erstellung von Informationsmaterialien
- Internetauftritt
- Vorträge, Führungen, Ausstellungen
- Umweltbildung
- Einrichtung einer Gebrauchtbörse
- Unterstützung von Initiativen und Organisationen
Pressearbeit ist ein wichtiges und schnelles Instrument zur Vermittlung aktueller Themen,
wie Einführung neuer Regelungen oder Begleitung verschiedener Projekte. Hier sind aus der
jüngsten Vergangenheit u.a. die Einführung des Müllsheriffs in Augustdorf oder die
Umsetzung nach dem Elektrogesetz zu nennen.
Informationsmaterialien
herausgegeben.
werden
Weitere
regelmäßig
Broschüren
zu
z.B.
in
Themen
Form
wie
des
Abfuhrkalenders
Eigenkompostierung,
Asbestentsorgung etc. stehen zur Verfügung und können angefordert werden. Des weiteren
ist die Herausgabe einer neuen Abfallbroschüre für den Kreis Lippe geplant, die Anfang 2007
erscheinen soll. Inhaltlich sind im wesentlichen folgende Themen vorgesehen:
Aufgaben Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Biomüll, Restmüll, Altpapier, Sperrmüll,
Elektroschrott, Schadstoffe, Kleinannahmestellen, gelber Sack, Batterien, Altautos, Altöl,
Boden/Bauschutt.
- 38 -
Mit dem Internetauftritt seit 2002/3 wird eine breite Informationsplattform für alle an das Netz
angeschlossenen Bürger/-innen geschaffen. Aktuelle Informationen, Termine, Bestellung von
Info-Materialien u.a. können online abgerufen werden. Eine regelmäßige Datenpflege ist
jedoch unerlässlich, um die Aktualität der ins Netz gestellten Daten zu gewährleisten.
Vorträge, Führungen etc. auf den Entsorgungseinrichtungen und Ausstellungen zu
bestimmten Problembereichen werden regelmäßig durchgeführt. Das Angebot könnte bei
Bedarf ausgebaut werden durch einen regelmäßigen Führungstag pro Woche, einen
wiederkehrenden Tag der offenen Tür etc..
Im Bereich der Umweltbildung hat es in der Vergangenheit bereits verschiedene
Einzelmaßnahmen wie die "Kartoffelaktion" im Jahr 2005, die "Kürbisaktion" in 2006 sowie
weitere Projekte mit Schulen und Kindergärten gegeben. Sowohl in den unterschiedlichen
Schulformen als auch im Bereich der Erwachsenenbildung ist die Abfallberatung regelmäßig
tätig.
Diese Arbeit sollte weiter ausgebaut werden, mit dem Ziel, Pädagoginnen und Pädagogen zu
gewinnen, das Thema Abfallvermeidung und Verwertung organisatorisch und pädagogisch
umzusetzen. Über die Einrichtung einer pädagogischen Website, sowie die Einrichtung eines
Umwelttages für Schulen könnten Hinweise auf pädagogische Hilfen für die Gestaltung von
Abfallprojekten
in
Bildungseinrichtungen
gegeben
werden
und
schulische
und
außerschulische erfolgreiche Projekte und Erfahrungen dargestellt werden.
Auch Aktionen im Rahmen einer sauberen Region, die Sammlungen von wildem Abfall
durchführen, sollten durch kostenlose Entsorgung des eingesammelten Mülls unterstützt
und pressewirksam dargestellt werden.
Durch die Einrichtung einer Gebrauchtartikelbörsebörse kann Gebrauchtes ortsnah
getauscht oder verschenkt werden. Hiermit würde eine Plattform zur Abfallvermeidung
geschaffen, durch die noch funktionstüchtige Gebrauchsgüter weitergegeben werden
können, die andernfalls als Abfall zu entsorgen wären.
4.3.4
Kooperation und Vernetzung regionaler Beratungs- und
Informationsangebote
In der Vergangenheit fand ein regelmäßiger Informationsaustausch auf verschiedenen
Ebenen statt. Die Schwerpunkte lagen dabei auf einem vom Kreis koordinierten
Informationsaustausch zwischen den Sachbearbeitern der Städte und Gemeinden, sowie auf
der Ebene der Umwelt- und Abfallberater der benachbarten Kreise bzw. der kreisfreien Stadt
- 39 -
Bielefeld. Es besteht auch ein guter Kontakt mit anderen Institutionen wie Industrie- und
Handelskammer sowie Handwerkskammer. Diese Kontakte sollten beibehalten und weiter
ausgebaut werden.
4.3.5
Gewerbeabfallberatung
Im Rahmen des Beratungskonzeptes der gewerblichen Abfallberatung im Kreis Lippe
wurden insbes. folgende Aufgaben umgesetzt:
- Information
der
Abfallerzeuger
über
Abfallvermeidungsmöglichkeiten,
Abfallverwertungsmöglichkeiten sowie Entsorgungswege. Die Beratungen erfolgen je
nach Bedarf, schriftlich, telefonisch oder vor Ort.
- Eine wichtige Aufgabe der Gewerbeabfallberatung ist die Information und Beratung der
Betriebe über abfallrechtliche Regelungen und deren Umsetzung.
- Zur Beschleunigung der Weitergabe von Informationen an die Gewerbebetriebe über
mögliche Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten ist eine interne Entsorgungs- und
Verwertungsdatenbank aufgebaut.
- Ein
wichtiger
Bestandteil
Gewerbeabfallratgeber.
der
Diese
Gewerbeabfallberatung
Merkblätter,
die
ist
kostenlos
die
an
Erstellung
alle
der
betroffenen
Gewerbebetriebe versandt werden, enthalten im wesentlichen sogenannte "Steckbriefe"
zu allen im jeweiligen Herkunftsbereich anfallenden Abfällen mit Hinweisen zu deren
Vermeidung, Verwertung und ordnungsgemäßen Entsorgung.
- Der Kreis Lippe ist seit März 1997 an die landesweite Boden- und Bauschuttbörse des
Landesumweltamtes angeschlossen, um so ein höheres Nachfragepotential für Boden
und Bauschutt zu erhalten.
Durch die Gewerbeabfallberatung sind viele unterschiedliche Betriebe zu beraten, dies setzt
einen hohen Kenntnisstand über die branchenspezifischen Gegebenheiten sowie die
gesetzlichen Grundlagen voraus. Der Abfallberatung kommt hier eine Querschnittsfunktion
zu, so dass sie neben Vermeidungs-, Verwertungs- und Erfassungsmaßnahmen auch mit
darüber hinausgehende Fragestellungen konfrontiert wird. So wird häufig der gesamte
Umweltbereich in bezug auf Wasser, Luft, Energie, Wärme abgefragt.
Es ist daher zu prüfen, ob sich die Abfallberatung im Sinne einer optimierten Beratung
zukünftig in diesem Bereich stärker engagieren und spezialisieren sollte. Auch die
Möglichkeit für spezielle und zeitlich begrenzte Leistungen nach Bedarf das Know-how
- 40 -
Dritter zu nutzen, sollte geprüft werden. So wären aufwendige aber kurzfristige Maßnahmen
durchführbar ohne zusätzliches Personal einzustellen.
5.
Maßnahmen zur Abfallverwertung
5.1
Allgemein
Die örE haben die in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen überlassenen Siedlungsabfälle und
sonstige Abfälle, die nicht durch Satzung von der Annahme ausgeschlossen sind zu
verwerten oder gemeinwohlverträglich zu beseitigen. Die Abfallverwertung kann in der
stofflichen Nutzung der Abfälle liegen oder in der Gewinnung von Energie.
Die getrennte Sammlung wird durch die kommunalen Satzungen geregelt. Dort sind die
gesetzlichen Anforderungen durch konkrete Bestimmungen zur getrennten Sammlung von
Abfällen und Wertstoffen und der Benutzung der Sammelsysteme umgesetzt.
5.2
Hausmüll
Die Entwicklung der Hausmüllmengen ist durch einen starken Trend zur Verringerung
geprägt. Während im Jahr 1997 noch 116,2 kg/E.a an Restabfall beseitigt werden musste,
lag im Jahr 2005 dieser Wert nur noch bei 88,3 kg/E.a (ohne Sortierreste). Diese
Entwicklung ist auf die immer stärker differenzierten Sammelsysteme, die verschiedenen
Gebührenanreize und nicht zuletzt auch auf die Beratung zurückzuführen.
Vergleicht man die DSD-Sammelmengen im Kreis Lippe mit dem bundesweiten
Durchschnitt, so zeigt sich, dass im Kreis Lippe in allen Bereichen erheblich höhere
Sammelquoten erreicht werden.
Tab.: 5.1 Vergleich DSD-Mengen in 2005 in kg/E.a
Menge DSD in 2005
Kreis Lippe 2005
Papier, Pappe, Karton
12,1
20,3
Glas
23,3
29,4
LVP
27,3
33,1
Summe
62,7
82,8
Dies ist einerseits positiv zu bewerten. Andererseits ist jedoch insbesondere im LVP-Bereich
zu beachten, dass die höheren Mengen und auch die Steigerungen der letzten Jahre
erheblich durch Fehlwürfe zustande kommen. Bundesweit bestehen daher Tendenzen zur
- 41 -
Untersuchung der Gemischterfassung und anschließender Trennung verschiedenster
Wertstoffe mit dem Restmüll. Die Umsetzung dieser Zebra- oder GiG-Tonne hängt jedoch
entscheidend von der Qualität der aussortierten trockenen Wertstoffe ab. Weiterhin sind
hierfür auch rechtliche Fragen im Hinblick auf die Verantwortlichkeit für das Abfall Wertstoffgemisch und die Finanzierung der Erfassung, Sortierung und Verwertung /
Beseitigung zu klären.
Diese Tendenzen müssen weiterhin beobachtet werden und sind als mittel- bis langfristige
Lösung, insbesondere angesichts der auch im Kreis Lippe hohen Sortierrestquoten, in die
weiteren Überlegungen mit einzubeziehen.
5.2.1
Wertstofferfassung/Verpackungsverordnung
Im Juni 1991 wurde in Deutschland die Verordnung über die Vermeidung von
Verpackungsabfällen erlassen. Hiernach sind Vertreiber von Verkaufsverpackungen
verpflichtet, diese vom Endverbraucher wieder zurückzunehmen und einer erneuten
Verwendung oder stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung
zuzuführen. Die Verpflichtung entfällt, wenn ein System besteht, das eine regelmäßige
Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim Endverbraucher gewährleistet. Auf der
Grundlage der Abstimmungsvereinbarungen
mit der DSD GmbH findet seit 1993 eine
flächendeckende Sammlung der Verkaufsverpackungen statt. Zum 31.12.2003 wurde diese
Abstimmungsvereinbarung einseitig gekündigt, da zu diesem Zeitpunkt auch sämtliche
Leistungsverträge der DSD GmbH mit den Entsorgern durch eine Entscheidung der EUKommission aufgehoben wurden.
Mit Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe hat dieser die Verantwortlichkeit für den
Abschluss der Abstimmungserklärung mit Systembetreiber übernommen. Zwischen dem
Abfallwirtschaftsverband und der DSD GmbH wurden seitdem mehrfach Verhandlungen über
den Abschluss einer neuen Abstimmungsvereinbarung geführt. Bislang konnte aufgrund
unterschiedlicher Auffassungen zu dem Umgang mit fehlbefüllten Gelben Säcken und der
Mitbenutzung sowie Mengenaufteilung der kommunalen Altpapierentsorgung keine Einigung
erzielt werden. In den Gesprächen wurde jedoch erreicht, dass im Gebiet des Kreises Lippe
ein 2-wöchentlicher Abfuhrrhythmus der Gelben Säcke eingeführt wurde. Die Sammelmenge
bleibt mit ca. 33 kg je Einwohner und Jahr unverändert.
Der
Forderung
nach
mehr
Wettbewerb
kam
der
Abfallwirtschaftsverband
durch
Unterzeichnung von Abstimmungserklärungen mit ISD Interseroh und Landbell nach. Hiermit
- 42 -
wurde beiden die Möglichkeit zur Anerkennung als weiterer Systemanbieter durch das
MUNLV gegeben. Die Abstimmungserklärungen basieren jedoch auf der noch zu
unterzeichnenden Abstimmungsvereinbarung mit der DSD GmbH.
Das grundsätzliche Ziel der Verhandlungen zwischen dem Abfallwirtschaftsverband und der
DSD GmbH ist die Sicherstellung der Verpackungsentsorgung über den Gelben Sack.
5.2.2
Bioabfall- und Grünabfall
Mit Hilfe der im Kreis Lippe flächendeckend installierten Biotonne wurde in 2005 35.448 Mg
Bioabfall erfasst. Hinzu kommen noch 16.181 Mg an Grünabfall. Bezogen auf die
Einwohnerwerte entspricht dies einer Menge von etwa 142,72 kg/E.a. Für die Menge und
Erfassung von Bio- und Grünabfall spielen die Gebietsstrukturen eine bedeutsame Rolle. Die
Gartengröße, die Möglichkeit der Eigenkompostierung, die Gestaltung des Anschluss- und
Benutzungszwangs sowie das Angebot der Grünschnittentsorgung sind u.a. Faktoren, die
Einfluss auf die Menge der angedienten organischen Abfälle haben können. Im Durchschnitt
geht man von einer Menge an organischen Abfälle in ländlichen Gebiet wie dem Kreis Lippe
von 94 – 180 kg/E.a aus. Im Vergleich damit liegt der Kreis Lippe im Mittelfeld. Dies
entspricht dem im Kreis Lippe gut eingeführten System der Erfassung von organischen
Abfällen,
wie
Befreiungsmöglichkeit
von
der
grünen
Tonne,
Grünschnittannahme,
Häckselservice.
Bisher problematisch war das große Aufkommen an Grünabfällen in den Sommermonaten.
Dies hat häufig dazu geführt, dass für diese Zeit eine zusätzliche Biotonne bestellt wurde, die
im Herbst wieder abbestellt wurde. Hierdurch fielen ökologisch und ökonomisch unsinnige
zusätzliche Bereitstellungsgebühren, Transportwege etc. an.
Es soll daher ab Frühjahr 2007 eine sog. Halbjahresbiotonne angeboten werden. Für diese
Tonne fällt eine einmalige Anschlussgebühr an. Die Entleerung erfolgt in den Monaten Mai
bis Oktober. Zur Unterscheidung von der normalen Biotonne wird die Halbjahresbiotonne mit
einem andersfarbigen Deckel gekennzeichnet.
Zur Erhöhung des Reinheitsgrades des Biomülls ist bereits in der Vergangenheit in den
beiden Kommunen Detmold und Horn-Bad Meinberg der Müllsheriff zum Einsatz gekommen.
Zur Zeit wird in der Gemeinde Augustdorf eine Überprüfung durchgeführt, die im Rahmen
einer Diplomarbeit begleitet wird. Der Einsatz des Müllsheriffs soll auch auf andere
Kommunen ausgeweitet werden. Kommt es durch den Einsatz des Müllsheriffs zu einem
verbesserten Sortierverhalten des Bürgers, so hat dies neben der besseren Qualität des
- 43 -
Kompostes weitere positive Effekte: die Aufbereitungsaggregate des Kompostwerkes
werden geschont, die Menge an eingesammeltem "nicht" Bioabfall sinkt und die zu
entsorgenden Restabfälle werden verringert, so dass die für die Kompostaufbereitung und
die Beseitigung der Sortierreste anfallenden Kosten sinken.
Der fertige Kompost wird in der Landwirtschaft, im Landschaftsbau, im Gartenbau und von
Privatabnehmern genutzt. Um den Identifikationsfaktor mit dem lippischen Kompost zu
erhöhen, wird seit dem Jahr 2006 ein sogenanntes Kompost-Abo angeboten. Mit dem
Kompost-Abo können Hobby- und Kleingärtner gegen eine geringe Jahresgebühr Gärtner
Humus (Kompost) aus Lippe direkt am Kompostwerk abholen. Das ausschließlich für den
Privatgebrauch geltende Kompost-Abo berechtigt zur Abholung von max. 3 to Kompost pro
Jahr. Die Mengenkontrolle erfolgt über die Waage, dabei können auch Kleinstmengen im
dazugehörigen Komposteimer abgeholt werden. Bei Verlängerung um ein weiteres Jahr
verringert sich der Preis des Abos noch einmal. Der lippische Bürger erhält so die
Möglichkeit, günstig, das von ihm selbst sortierte Material, wieder zu nutzen; dabei trägt sein
eigenes Abfallverhalten zur Verbesserung des von ihm erworbenen Bioabfalls bei.
5.3
Sperrmüll
5.3.1
Elektro- und Elektronikschrott
Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom März 2005 ergeben sich
gravierende Änderungen in der Elektroschrottentsorgung aus Sicht der öffentlich –
rechtlichen Entsorgungsträger. Bis zum 24. März 2006 erfolgte die Erfassung und
Verwertung des Elektroschrottes in Lippe durch die AGA gGmbH. Der Elektroschrott wurde
über die rote Sperrmülldoppelkarte bei der AGA zur Abholung angemeldet. Nur in der Stadt
Detmold bestand die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung. Seit Mai 2006 wurde dieses
Anmeldeverfahren auf das gesamte Kreisgebiet ausgedehnt. Somit kann der Bürger wählen,
ob er seinen Elektroschrott über die rote Sperrmüllkarte, telefonisch oder auch per E-Mail zur
Abholung anmelden möchte.
Die
wichtigste
Änderung
durch
das
ElektroG
besteht
jedoch
in
der
geteilten
Produktverantwortung seit dem 24.03.2006. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
sind nur noch für den Bereich Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte durch die
Einrichtung von Sammelstellen zuständig. Die Verwertung der Geräte fällt in den
Zuständigkeitsbereich
der
Hersteller.
Die
Schnittstelle
sind
die
sogenannten
Übergabestellen. Der Abfallwirtschaftsverband Lippe betreibt zusammen mit der Stadt
- 44 -
Detmold im Gebiet des Kreises Lippe insgesamt 3 Übergabestellen. Erfreulicherweise
konnte hierfür auf die bereits vorhandenen und bewährten Kleinannahmestellen der ABG
Lippe auf dem Gelände des Kompostwerkes und der Deponie Hellsiek sowie auf den
Recyclinghof der AGA zurückgegriffen werden.
Holsysteme zur Erfassung des Elektronikschrotts wie es sie im Kreis Lippe seit Anfang der
90 er Jahre gibt, können eingerichtet oder beibehalten werden, um insbesondere in
ländlichen Regionen eine bürgerfreundliche Entsorgungsstruktur zu gewährleisten. In Lippe
wird durch das Holsystem der AGA bereits ein vollständiger Anschlussgrad der Bürger an
das Entsorgungssystem für die sogenannte Weiße Ware (Kühlgeräte und sonstige
Elektrogroßgeräte) und Braune Ware (Fernseher, Stereoanlagen u.ä.) erreicht. Lediglich in
Horn-Bad Meinberg wird das Holsystem direkt von der Kommune organisiert. Auch für
Leuchtstoffröhren, die als Gasentladungslampen ebenfalls dem ElektroG unterliegen, gibt es
bereits seit Jahren durch die Annahme bei der kommunalen Schadstoffsammlung ein
flächendeckendes Entsorgungssystem.
Durch das ElektroG wurde auch die separate Erfassung von mülltonnengängigen
Elektrokleingeräten zur gesetzlich festgelegten Aufgabe der örE. Bisher bestand im Kreis
Lippe die Möglichkeit solche Geräte entweder bei den Kleinannahmestellen der ABG Lippe
bzw. bei der AGA abzugeben oder sie zusammen mit größeren Geräten abholen zu lassen.
Zusätzlich können seit dem 24.03.2006 kleine Geräte bis zur Größe eines Toasters auch bei
der kommunalen Schadstoffsammlung (Ausnahme Stadt Detmold, dort ist keine Annahme
über die kommunale Schadstoffsammlung möglich) abgegeben werden.
Die Verantwortlichkeit der örE endet mit der Bereitstellung der erfassten Elektro- und
Elektronikgeräte an die Hersteller zur Abholung in 5 Sammelgruppen. Der Transport ab
Übergabestelle zu entsprechenden Verwertungsanlagen, die Demontage, Verwertung und
Beseitigung sowie die Mengendokumentation fällt in den Zuständigkeitsbereich der
Hersteller.
Die im Kreis Lippe anfallenden Mengen lassen sich anhand der bereitgestellten Container
hochrechnen. Innerhalb der ersten Monate seit der Neuregelung der Aufgabenteilung
wurden an den drei Übergabestellen für die verschiedenen Sammelgruppen folgende
Containermengen von den Herstellern abgeholt:
- 45 -
Tab. 5.2 Anzahl der abgeholten Container zur Elektronikschrottentsorgung
AGA
Hellsiek
Stand 13/11/06
Kompostwerk
Summe
Gruppe1
101
5
8
114
Gruppe 2
95
6
14
115
Gruppe 3
64
10
23
97
Gruppe 4
1
0
2
3
Gruppe 5
13
4
6
23
Als Sammelziel werden in Deutschland 4 kg /E.a angestrebt. Hierin sind alle Elektro- und
Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten enthalten, die in Deutschland zur Entsorgung
anfallen. Im Kreis Lippe werden bis jetzt bereits ca. 2,7 kg /E.a erfasst. Dies sind jedoch nur
die Mengen, die tatsächlich im Rahmen der kommunalen Entsorgung erfasst werden.
Unberücksichtigt sind sämtliche Altgeräte, die von den Vertreibern im Rahmen des
Kundenservices zurückgenommen und anschließend an die Hersteller abgegeben werden.
Ebenso fallen bisher keine nennenswerten Mengen an Elektrokleingeräten an. Als Ziel wird
auch im Kreis Lippe die Sammelmenge von 4 kg /E.a angestrebt.
5.4
Bei
Gewerbe-, Infrastruktur- und Bauabfälle
der
Betrachtung
der
Gewerbeabfälle
ist
zu
berücksichtigen,
dass
die
abfallwirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten der örE aufgrund der Auswirkungen des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wesentlich geringer sind als beim Hausmüll. Seit
Mitte der 90 er Jahre sind starke Rückgänge bei den überlassenen Gewerbeabfällen zu
verzeichnen. Dies kann unterschiedliche Gründe haben, zum einen haben die großen
Anstrengungen bei der Gewerbeabfallberatung dazu beigetragen, zum anderen ist jedoch
gewerblicher Abfall als "Abfall zur Verwertung" den Kommunen vielfach nicht mehr zur
Beseitigung überlassen worden. Durch die 2004 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung
sollte
diese
häufige
"Scheinverwertung"
eingedämmt
werden.
Durch
die
Gewerbeabfallverordnung sind die gewerblichen Abfallerzeuger verpflichtet Abfälle zur
Beseitigung von Abfällen zur Verwertung zu trennen.
Im Kreis Lippe lag seit Mitte der 90 er Jahre die zu beseitigende Menge an Gewerbe- und
Infrastrukturabfälle bei 30.000 - 35.000 Mg/a. Hiervon kommt ein wesentlicher Anteil aus den
Gewerbeabfallsortieranlagen, die im Kreis Lippe installiert sind. Auffällig ist der bereits
erwähnte starke Anstieg vom Jahr 2003 auf das Jahr 2004. Ab diesem Zeitpunkt begann der
verstärkte Rücklauf der vorher "verwerteten" Gewerbeabfälle zu den örE durch den sich
- 46 -
verknappenden billigen Deponieraum. Allerdings fiel im Folgejahr der Wert wieder zurück.
Auch der Vergleich mit den Nachbarkreisen zeigt, wie bereits erwähnt, ein einheitliches Bild.
Während noch vor 10 Jahren die Gewerbeabfallmengen der Kreise Paderborn und MindenLübbecke doppelt so hoch lagen wie in den anderen Kreisen des RB Detmold sind die
Mengen nun ausgeglichen.
Der Kreis Lippe verfügt über langfristige vertragliche Regelungen mit der MVA BielefeldHerford sowie den Deponiebetreibern in Paderborn und Minden-Lübbecke, so dass eine
Entsorgungssicherheit für die anfallenden Gewerbeabfälle über die nächsten 10 Jahre
gegeben ist.
Vorrangiges Ziel bei der Entsorgung der Gewerbeabfälle ist die umweltverträgliche
Verwertung und Beseitigung der anfallenden Abfälle. Vor diesem Hintergrund ist eine
mögliche Mengensteigerung im Kreis Lippe positiv zu beurteilen, da dadurch die
umweltverträgliche Entsorgung, anders als bei Scheinverwertungen auf Billigdeponien
sichergestellt ist. Trotzdem müssen die Bemühungen weiter dahin gehen, durch verbesserte
getrennte
Erfassung
weitere
Einsparpotentiale
vor
allem
im
Hinblick
auf
eine
Schadstoffentfrachtung auszuschöpfen.
Im Bereich der mineralischen Bauabfälle hat der Kreis Lippe bereits frühzeitig umfangreiche
satzungsrechtliche Regelungen zum Abbruch und zum Wiedereinsatz dieser Materialien
beschlossen. Diese Maßnahmen sind auch zukünftig weiterzuverfolgen.
6.
Mengenprognose und zukünftige Restabfallbehandlung und -entsorgung
6.1
Restabfallprognose nach Vermeidung und Verwertung
Ausgehend
von
den
in
Kapiteln
4
und
5
dargestellten
Vermeidungs-
und
Verwertungspotentialen kann eine Prognose der zur Beseitigung verbleibenden Restabfälle
erfolgen, die im Jahr 2015 anfallen werden.
Die im Jahr 2005 erfasste Restabfallmenge aus Haushaltungen ist mit 88,3 kg/E.a als sehr
niedrig einzustufen. Inklusive der Sortierreste beträgt dieser Wert 96,7 kg/E.a. Da die
Sortierreste aus dem Verpackungsbereich nicht dem Zuständigkeitsbereich der örE
unterliegen und darüber auch keine fundierten Daten verfügbar sind, bleiben diese Mengen
hier weitgehend unberücksichtigt. Aus den Vorjahren ist jedoch bekannt, dass es sich hierbei
um erhebliche Mengen handelt. Aufgrund der sehr niedrigen Mengen und der bereits gut
- 47 -
ausgeschöpften Vermeidungsmaßnahmen sind keine erheblichen Mengenreduzierungen
mehr zu erwarten. Es sollte daher eine Reduzierung von 5 % angestrebt werden. Bei einem
prognostizierten Bevölkerungsrückgang auf ca. 352.000 bis zum Jahr 2015 entspricht dies
einer zu beseitigenden Hausmüllmenge von: 32.334 Mg.
Sollte es aufgrund gesetzlicher Änderungen zu einem Rückfluss der Sortierreste aus dem
Verpackungsbereich kommen, so wäre dieser Wert nach oben zu korrigieren.
Die Sperrmüllverwertung ist im Kreis Lippe sehr gut eingeführt und liegt mit ca. 70 % auf
einem sehr hohen Niveau. Durch das Elektro- und Elektronikgesetz werden keine
zusätzlichen Mengen verwertet, lediglich die Zuständigkeiten haben sich verändert. Es wird
daher weiterhin von einer Vermeidungs- und Verwertungsquote von 70 % ausgegangen. Bei
der o. g. Bevölkerungsprognose ergibt sich für das Jahr 2015 ein zu beseitigendes
Sperrmüllaufkommen von: 2.006 Mg.
Wie bereits erläutert ist die Prognose bei den Gewerbeabfällen mit besonderen
Unsicherheiten behaftet. Die in 2005 angefallenen Mengen von ca. 37.500 Mg/a (inkl.
Infrastrukturabfälle und Bauabfälle)
liegen etwas niedriger als die Mengenprognose des
Abfallwirtschaftsplanes der BR. Sie können so für die Zukunft einen Minimalwert darstellen,
der für die Mengenprognose 2015 übernommen wird.
Die nachstehende Tabelle gibt die für das Jahr 2015 prognostizierten Mengen, die zur
Beseitigung anfallen, wieder.
Tab. 6.1 Restabfallprognose für das Jahr 2015
Einwohnerzahl
2005
2015
361.742
351.966
kg/E.a
Mg
Prognose 2015
kg/E.a
Mg
96,7
34.974
-5%
91,9
32.334
5,7
2.069
100 %
5,7
2.006
23.925
100 %
23.925
sonst. Gewerbeabfälle
9.105
100 %
9.105
mineral. Bauabfälle
4.431
100 %
4.431
Infrastrukturabfälle
92
100 %
92
Hausmüll
Sperrmüll (beseitigt) *)
hausmüllähnlicher
Gewerbeabfall
Summe
74.596
*) die Verwertungsrate beträgt dabei 70 %, diese Menge ist bereits in Abzug gebracht
71.893
- 48 -
Die Tabelle gibt die voraussichtlichen Mengen wieder, die 2015 zu Beseitigung anfallen
werden. Hierin sind sowohl Anteile enthalten, die einer Behandlung bedürfen, als auch
Anteile, die direkt abgelagert werden können. Von den o.g. Abfällen sind insbesondere der
Hausmüll, Sperrmüll sowie die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle behandlungsbedürftig.
Für die übrigen Bereiche kommt vorrangig eine Ablagerung in Betracht. Durch die für den
Kreis Lippe getroffenen vertragliche Vereinbarungen sind beide Bereiche optimal abgedeckt,
so dass Entsorgungsengpässe für die nächsten 10 Jahre auszuschließen sind.
6.2
Zukünftige Restabfallbehandlung und -entsorgung
6.2.1
Darstellung der Behandlungsverfahren
6.2.1.1
Mechanisch-biologische Verfahren
Mechanisch-biologische Verfahren bedienen sich Rotte- und Gärprozessen, um die
organisch-biologisch abbaubaren Bestandteile im Abfall zu zerlegen. Im Bereich dieser
Verfahren stehen die Inertisierung, die Hygienisierung, die Volumenreduzierung sowie die
Wertstoffabtrennung im Vordergrund. Nach einer mechanischen Vorbereitung werden die
Abfälle einer aeroben oder anaeroben biologischen Behandlung unterzogen. Auch eine
Kombination dieser beiden Verfahren ist möglich. Aerobe Verfahren finden seit langem im
Bereich der Bio-, Grün- und Gartenabfallentsorgung Anwendung. Anaerobe Verfahren
werden vornehmlich in der Abwasser- und Klärschlammbehandlung eingesetzt.
Der aerobe Abbau der organischen Substanz erfolgt in mehreren Phasen, die durch
entsprechende
Temperaturbereiche
gekennzeichnet
sind.
Die
Vorrotte
findet
bei
Temperaturen von ca. 10 - 45°C, die Hauptrotte bei Temperaturen von ca. 25 - 80° C und
die Nachrotte bei Temperaturen von ca. 15 - 35°C stat t. Entscheidend sind eine
ausreichende Sauerstoffversorgung und ein ausreichender Wassergehalt von 30 -70%. Bei
größeren Wassergehalten kommt es zu Vergärungsvorgängen (anaerob), bei geringeren
Wassergehalten zum Stillstand der Rotte. Das organische Material wird zu CO2, Wasser und
Spurengasen abgebaut. Durch die hohen Temperaturen während der Hauptrotte wird das
Material weitestgehend hygienisiert.
Bei den Aerobverfahren (Kompostierung) kann man zwischen verschiedensten Verfahren
unterscheiden, angefangen bei der einfachen Mietenkompostierung bis hin zu dynamischen
Behältersystemen.
- 49 -
Der anaerobe Abbau (die Vergärung) erfolgt unter Sauerstoffabschluss in verschiedenen
Phasen. Wichtige Einflussgrößen auf die Abbaugeschwindigkeit ist für jede Phase die
optimale Temperatur und der entsprechende pH-Bereich. Nach der Hydrolyse der Polymeren
(z.B. Fette) werden aus den entstehenden Monomeren, neben gasförmigen Bestandteilen
wie Wasserstoff und Kohlendioxid, die entsprechenden organischen Säuren, Alkohole u.a.
gebildet. In der folgenden Stufe bildet sich Essigsäure, so dass in dieser sauren Phase die
enthaltenen Schadstoffe weitestgehend mobilisiert und eluiert werden können. In der
abschließenden Methanphase wird aus der Essigsäure das energiereiche Gas Methan
gebildet, das energetisch genutzt werden kann.
Die Vergärung kann sowohl als einstufiger als auch als zweistufiger Prozess durchgeführt
werden. Dies ist davon abhängig, ob die Verfahrensschritte Hydrolyse und Methanbildung in
einem Reaktor oder getrennt voneinander nacheinander in zwei Reaktoren stattfinden. Je
nach Wassergehalt wird zwischen einer Trockenfermentation und einer Nassfermentation
unterschieden. Während bei den "nassen" Verfahren der Wassergehalt durch Wasserzugabe
auf 85 - 90% erhöht wird, wird bei den "trockenen" Verfahren direkt mit einem Wassergehalt
von 60-70 % vergoren.
Im Regierungsbezirk Detmold befinden sich folgende Anlagen in Betrieb:
Kompostwerk Lemgo
Wie bereits in Kap. 3.2.3.1 erläutert wurde das Kompostwerk Lemgo in den Jahren 1999 2000 komplett zu einer Vergärungs- und Kompostierungsanlage umgebaut. Als Vorteile bei
einer vorgeschalteten Vergärung sind u.a. die Umwandlung in Energie über ein
Blockheizkraftwerk zu nennen sowie der Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emission.
Im Jahr 2005 wurden folgende Änderungen genehmigt:
-
die Erhöhung der Verarbeitungsmenge von 38.000 to/a auf 66.000 to/a (54.000 t
Bioabfälle, 2.000 t org. Gewerbeabfälle, 10.000 t Garten- und Parkabfälle)
-
die Erweiterung der Abluftreinigung durch den Neubau eines Biofilters
-
sowie die Erweiterung der Aufbereitung der Bioabfälle durch eine Vorabsiebung
Die Umbauarbeiten wurden im Jahr 2006 durchgeführt. Neben der Errichtung eines
zusätzlichern Aufgabebunkers wurde eine zweistufige Vorabsiebung zur Abtrennung von
- 50 -
Störstoffen und ein zusätzlicher Biofilter zur Anpassung des Kompostwerkes an die
Anforderungen der TA Luft installiert.
Minden-Lübbecke
Im Kreis Minden-Lübbecke wird auf dem Entsorgungszentrum Pohlsche Heide seit 2005 eine
mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage betrieben. Der Probebetrieb wurde im
Januar 2005 aufgenommen, der Dauerbetrieb im Juni 2005. Der angelieferte Abfall wird
nach einer Zerkleinerung in eine biologische zu behandelnde Fraktion und eine
heizwertreiche Fraktion unterteilt. Die biologisch zu behandelnde Fraktion wird, unter
Methangewinnung, ca. 3 Wochen vergoren und anschließend kompostiert. Der Output wird
auf der Deponie der Pohlschen Heide abgelagert.
Paderborn
Im Kreis Paderborn ist im Mai 2005 eine mechanische Aufbereitungsanlage für Restmüll in
Betrieb genommen worden. Der Abfall wird zu Ersatzbrennstoff aufbereitet, der in der
Zement- und Kraftwerksindustrie eingesetzt werden kann. Jährlich können ca. 80.000 Mg
Abfall in der Anlage aufbereitet werden, wobei aus 2 Tonnen Abfall jeweils mehr als 1 Tonne
Ersatzbrennstoff gewonnen wird.
6.2.1.2
Thermische Verfahren
Bei den thermischen Verfahren unterscheidet man zwischen Verbrennungs-, Pyrolyse- und
Vergasungsverfahren.
- Verbrennung ist die Oxidation organischer Substanz bei rd. 1.000°C durch
Luftsauerstoff
- Pyrolyse ist die thermische Zersetzung organischer Substanz bei rd. 250°C unter
Ausschluss von Sauerstoff; hierbei entstehen Pyrolysegas und Pyrolysekoks
- Vergasung ist die unvollständige Umsetzung der organischen Bestandteile des Abfalls
mittels eines Oxidationsmittels (z.B. Sauerstoff) bei rd. 600°C zu gasförmigen
Brennstoffen
- 51 -
Bei den Verbrennungsverfahren laufen die Vorgänge "Pyrolyse", "Vergasung" und
"Verbrennung" nacheinander im Feuerraum ab. Bei den sog. Kombinationsverfahren, d.h.
den
Pyrolyse-
und
Vergasungsverfahren,
sind
für
diese
Vorgänge
mehrere
Anlagenkomponenten vorgesehen.
MVA Bielefeld/Herford
Der MVA Bielefeld/Herford kommt als bestehender Müllverbrennungsanlage im Raum
Ostwestfalen-Lippe entscheidende Bedeutung zu. Die Verbrennungstechnik ist eine
konventionelle Rostfeuerung die auf eine Durchsatzleistung von z.Zt. 360.000 Mg/a
beschränkt ist. Das Entsorgungsgebiet der 1981 in Betrieb genommene Anlage unterliegt
keiner Begrenzung. Neben der Stadt Bielefeld, dem Kreis Herford und dem Kreis Lippe
liefern in geringerem Umfang auch der Kreis Höxter und der Kreis Gütersloh Abfälle zur
MVA. Bei Übermengen kann im Rahmen des Konzernausgleichs die Enertec Hameln als
Entsorgungsanlage miteinbezogen werden.
6.3
Bewertung für den Kreis Lippe
Durch die Gründung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe sowie die europaweite
Ausschreibung der Entsorgungsleistungen sind die Entsorgungsverpflichtungen des Kreises
Lippe sowie seiner angehörigen Kommunen sowohl in bezug auf Sammlung und Transport
wie auch auf die thermische und biologische Abfallbehandlung für die Zeit bis 2019 erfüllt.
Etwaig auftretende Entsorgungslücken durch die Stilllegung der Deponie Hellsiek in bezug
auf zu deponierende Abfälle wurden durch die Vereinbarungen mit dem Abfallverwertungsund Entsorgungsbetrieb des Kreises Paderborn /(AV.E) und dem Abfallentsorgungsbetrieb
des Kreises Minden - Lübbecke (AML) geschlossen. Die Entsorgungssituation im Kreis Lippe
kann als langfristig gesichert angesehen werden.
Der Kreis Lippe sieht daher z. Zt. keinen Handlungsbedarf was weitere Planungen im
Bereich der Abfallwirtschaft betrifft. Dies schließt aber selbstverständlich kurzfristige
Maßnahmen und Reaktionen auf aktuelle gesetzliche oder sonstige Änderungen nicht aus.
7.
Kostenbetrachtung
Das Leistungsspektrum der örE ist in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden. So
sind zum einen die Erfassungs- und Verwertungssysteme immer weiter ausgebaut worden
(Problemstofferfassung, Altpapiererfassung, Sperrmüll etc.), gleichzeitig mit dem erhöhten
- 52 -
Aufwand für Sammlung und Transport ist aber auch der Stand der Technik für die
Entsorgungsanlagen gestiegen und hat zu erheblichen Kostensteigerungen im Bereich der
Abfallentsorgung geführt. Zur Deckung dieser Kosten ist der Bürger zur Entrichtung von
Gebühren verpflichtet, die die Kommune nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu
erheben berechtigt ist. Die steigende Belastung des Bürgers durch die Erhöhung der
Gebühren erklärt das zunehmende Interesse an einer möglichst verursachergerechten
Gebühr und den Ruf nach einer am Wirklichkeitsmaßstab orientierten Gebühr. Überwiegend
wird ein weiterer Anstieg der Abfallentsorgungsgebühren prognostiziert, der aus der
Umsetzung der abfallrechtlichen und abfalltechnischen Vorgaben resultiert. Aber auch die
Umsetzung einer verursachergerechteren Abfallgebühr, wie sie mit der Einführung der
Müllverwiegung propagiert wird, trägt zu einer Verteuerung bei. So ist es für viele Bürger
nicht mehr nachvollziehbar, dass trotz sinkender Abfallmengen eine z.T. nicht unerhebliche
Verteuerung der Abfallentsorgung einhergeht. Dies liegt, wie bereits gesagt, zum einen an
den steigenden Forderungen nach dem Stand der Technik, der einer Verlagerung der
Probleme auf nachfolgende Generationen entgegenwirken soll, wird zum anderen aber auch
durch die hohen Fixkosten, die abfallmengenunabhängig zur Aufrechterhaltung der
Entsorgungssicherheit und zur Wahrung der Entsorgungstechnik aufgewendet werden
müssen, bedingt.
Auf diese Problematik, die bereits in dem im Juni 1999 beschlossenen AWK dargestellt
wurde, hat der Kreis Lippe umgehend reagiert und wie bereits dargestellt Anfang 2000 eine
Überprüfung der Abfallentsorgungsstrukturen im Kreis Lippe in Auftrag gegeben (siehe Kap.
3.2.1). Ziel dieser Studie war es, eine Stabilisierung bzw. Senkung der Abfallgebühren zu
erreichen. Ergebnis der Überprüfung war die Kündigung des Vertrages über Sammlung und
Transport Ende 2002, die Gründung des AWV und die europaweite Ausschreibung der
Entsorgungsdienstleistungen im Kreis Lippe. Mitte 2004 traten die neuen Verträge und somit
auch die neuen Preise in Kraft.
Die nachfolgende Grafik gibt die Entsorgungskosten für Sammlung, Transport, sowie
Beseitigung von 2000 bis 2007 am Beispiel einer Musterkommune des Kreises Lippe wieder.
- 53 -
Grafik 7.1:
Entwicklung der Abfallentsorgungskosten anhand einer Musterkommune (ca.
10.000 Einwohner) im Kreis Lippe
Entwicklung der Abfallentsorgungskosten
540000
520000
€/Jahr
500000
480000
460000
440000
420000
400000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Jahr
Wie anhand der Grafik erkennbar ist, trat ab 2004, mit Wirksamwerden der neuen Verträge,
eine erhebliche Kostensenkung für die Kommunen ein. Die von 2004 auf 2005 zu
beobachtende Minderung ist dadurch begründet, dass dieser Wechsel Mitte 2004 eintrat, so
dass die vollständige Kostenminderung erst 2005 erfolgte. Die Hochrechnung für 2006 und
die Prognose für 2007 geht von einer Stagnation aus. Dies, obwohl in 2007 eine
Kostensteigerung durch die Mehrwertsteuererhöhung und durch die Preisanpassung infolge
der Preisgleitklausel, erfolgen wird. Durch minimierte Kosten bei den Kleinannahmestellen
und bei der Sperrmüllentsorgung durch Inkrafttreten des ElektroG werden diese
Steigerungen jedoch aufgefangen.
Weiterhin ist zu beachten, dass neben der öffentlichen Abfallentsorgung das Duale System
Deutschland (DSD) eine Entsorgung von Verpackungsabfällen insbesondere im Bereich der
privaten Haushalte durchführt. Die Kosten für die Verwertung und Beseitigung der
Verpackungsabfälle werden vom Bürger über den Kauf des verpackten Produktes getragen.
Nach Aussagen des DSD kostet die Verwertung und Beseitigung der Verpackungsabfälle
jeden Bürger in der Bundesrepublik rd.25,- € pro Jahr.
- 54 -
8.
Zusammenfassung/ Maßnahmenkatalog
8.1
Maßnahmen zur Abfallvermeidung
Maßnahmen zur Abfallvermeidung müssen durch ein entsprechend abgerundetes Konzept
gekennzeichnet sein. Neben der Schaffung von entsprechenden Erfassungssystemen, dem
Angebot
von
Dienstleistungen
wie
Abfallberatung
und
dem
Gerechtwerden
der
Vorbildfunktion der öffentlichen Hand ist eine entsprechende Gebührengerechtigkeit
notwendig.
Zur Umsetzung der Abfallvermeidung im öffentlichen Beschaffungs- und Vergabewesen
(Vorbildfunktion
der
öffentlichen
Hand)
und
zur
Umsetzung
eines
effizienten
Abfallmanagements wird folgende Maßnahme vorgeschlagen:
- Erstellung
und
Beschluss
eines
Handlungskonzeptes
zum
Beschaffungs-
und
Vergabewesen des Kreises Lippe innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung des AWK, in
dem konkrete Maßnahmen sowie ein Zeitplan zur Umsetzung festgelegt werden.
Die nach KAG möglichen Spielräume bei der Gebührengestaltung sind weitestgehend
auszuschöpfen, hierzu zählen:
- Befreiungsmöglichkeit von der grünen Tonne
- Verlängerung des Abfuhrintervalls für Restabfall
- Reduzierung des Behältervolumens
- Möglichkeit der Schaffung von Entsorgungsgemeinschaften für die Haushalte eines
Grundstücks sowie über die Grundstücksgrenzen hinaus
Die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Abfallberatung für private Haushalte sollte folgende
Maßnahmen umfassen:
- Einzelberatung vor Ort
- Pressearbeit
- Erstellung von Informationsmaterialien
- Internetauftritte
- Vorträge, Führungen und Ausstellungen
- Umweltbildung
- Einrichtung einer Gebrauchtartikelbörse
- Unterstützung von Initiativen und Organisationen
- 55 -
Die Gewerbeabfallberatung sollte im wesentlichen folgende Maßnahmen umfassen:
- Information
der
Abfallerzeuger
über
Vermeidungs-,
Verwertungs-
und
Entsorgungsmöglichkeiten
- Information über gesetzliche Grundlagen
- Aufbau und Pflege einer Entsorgungs- und Verwertungsdatenbank
- Erstellung von Gewerbeabfallratgebern
- Zusammenarbeit mit Verbänden und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft
- Öffentlichkeitsarbeit
- Anschluss an die landesweite Boden- und Bauschuttbörse
- Gewerbeabfallberatung als Querschnittsfunktion für den gesamten Umweltbereich (auch
Wasser, Luft, Energie, Wärme)
8.2
Maßnahmen zur Abfallverwertung
8.2.1
Hausmüll
Das Hausmüllaufkommen hat sich im Kreis Lippe in den vergangenen Jahren auf relativ
gleichem Niveau bewegt. War die Menge Ende der 90 er Jahre noch geprägt von einem
starken Trend zur Verringerung, so müssen diese Reduzierungen als relativ ausgeschöpft
betrachtet werden. Nennenswerte Mengensenkungen sind nicht mehr zu erwarten, die
Vermeidungs- und Verwertungsmöglichkeiten sind weitgehend ausgeschöpft.
Dies ist in
erster Linie auf folgende Maßnahmen zurückzuführen:
- stärker differenzierte Sammelsysteme,
- Anreize durch Gefäß- und Gebührensysteme,
- gezielte Beratung.
Die größten Potentiale lagen und liegen in den Bereichen der Verkaufsverpackungen sowie
der nativ-organischen Abfällen. Da bei den Verpackungsabfällen die Fehlwürfe im LVPBereich in den letzten Jahren angestiegen sind, bestehen Tendenzen zur Untersuchung der
Gemischterfassung mit anschließender Abtrennung der Wertstoffe aus dem Restmüll. Diese
Tendenzen sind auch für den Kreis Lippe zu beobachten.
Um die Erfassung der in den Sommermonaten verstärkt anfallenden Bioabfälle zu erleichtern
und
mögliche
Fehlsortierungen
zu
vermeiden,
soll
ab
2007
erstmals
die
sog.
Halbjahresbiotonne eingeführt werden. Diese Tonne verbleibt ganzjährig vor Ort wird aber
- 56 -
nur in den Sommermonaten entleert. Zur Erhöhung der Sortierqualität wird der Einsatz des
Müllsheriffs ausgeweitet und auch das Kompostabo weiterhin angeboten.
Insgesamt
betrachtet
wird
von
einer
Verringerung
der
zu
entsorgenden
Hausmüllmenge, einschließlich Vermeidung, im Jahr 2015 von ca. 5 % von 96,7 kg/E.a
auf 91,9 kg/E.a ausgegangen.
8.2.2
Sperrmüll
Auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Sperrmüllsortierung seit 1997 wird für das
Jahr 2015 eine Vermeidungs- und Verwertungsquote von 70 % prognostiziert. D.h. es
werden in 2015 noch 5,7 kg/E.a zur Beseitigung anfallen. Es wird eine Erfassungs- und
Verwertungsquote beim Elektro- und Elektronikschrott von 4,0 kg/E.a im Jahr 2015
angestrebt.
8.2.3
Gewerbeabfälle und Infrastrukturabfälle
Wie bereits dargelegt, besteht die größte Prognoseunsicherheit bei den Gewerbeabfällen, da
die abfallwirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten der örE aufgrund der Auswirkungen des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wesentlich geringer als beim Hausmüll sind. Der im
Jahr
2004
zu
beobachtende
starke
Anstieg
an
zur
Beseitigung
überlassenen
Gewerbeabfällen hat sich im Jahr 2005 nicht fortgesetzt. Eine zukünftige mögliche
Mengensteigerung in diesem Bereich wäre jedoch vor dem Hintergrund der Vermeidung
umweltbelastender Scheinverwertungen positiv zu bewerten. Die Bemühungen zur
Schadstoffentfrachtung dieser Abfälle sind weiter zu verfolgen und auszubauen. Die
Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von mineralischen Bauabfällen sind auch
zukünftig weiterzuverfolgen.
Für die Mengenprognose für das Jahr 2015 wird von einer gleichbleibenden Menge an
Gewerbe- und Infrastrukturabfällen ín Höhe von 37.553 Mg/a ausgegangen.
8.3
Mengenprognose und Restabfallbehandlung
Nach Umsetzung der o.g. Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen wird für das Jahr
2015 von einer zu beseitigenden Restabfallmenge von ca. 71.893 Mg/a ausgegangen.
- 57 -
In dieser Menge sind sowohl Abfälle enthalten, die einer Behandlung bedürfen, als auch
Anteile, die direkt abgelagert werden können. Als voll behandlungsbedürftig können
Hausmüll, Sperrmüll sowie hausmüllähnliche Gewerbeabfälle angesehen werden. Bei den
übrigen Abfällen ist von unterschiedlichen Anteilen, die einer Behandlung bedürfen,
auszugehen.
Durch die im Jahre 2004 getroffenen und bis zum Jahr 2019 geltenden vertraglichen
Regelungen zwischen dem Abfallwirtschaftsverband und der Bietergemeinschaft
Tönsmeier/MVA Bielefeld-Herford GmbH sowie den Vereinbarungen mit der AV.E und
der AML ist die Entsorgungssituation im Kreis Lippe langfristig vertraglich
abgesichert.
- 58 -
Tab. 8.1: Übersicht der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen
Übersicht Thema
Umsetzung
Bemerkung
Stand
Abfallvermeidung
1.
öffentliches
Beschaffungs-
Erstellung e. Handlungskonzeptes für innerhalb eines Jahres neu
und den Kreis Lippe
nach Verabschiedung
Vergabewesen
2.
Gebührengestaltung
3.
des AWK
Befreiung von der grünen Tonne
Fortführen
Verlängerung des Abfuhrintervalls für
Fortführen
Restabfall,
Reduzierung
Behältervolumens,
Möglichkeit
Schaffung
des
der
von
Entsorgungsgemeinschaften
4.
Öffentlichkeitsarbeit
Einzelberatung,
Fortführen
und Abfallberatung für Pressearbeit,
und
private Haushalte
ausbauen
Infomaterialien,
weiter
Vorträge, Führungen, Ausstellungen,
Umweltbildung,
Unterstützung
v.
Initiativen
und
Verbänden,
Internetauftritt
5.
6.
Gewerbeabfallberatung
Gebrauchtartikelbörse
neu
Information der Abfallerzeuger über
Fortführen
Vermeidungs-,
und
Verwertungs-
und
Entsorgungsmöglichkeiten,
weiter
ausbauen
Information ü. gesetzl. Grundlagen,
Aufbau u. Pflege einer Entsorgungsund Verwertungsdatenbank,
Erstellung
v.
Gewerbeabfallratgebern,
fortführen
Zusammenarbeit mit Verbänden und
und
Selbstverwaltungskörperschaften der
ausbauen
Wirtschaft,
Öffentlichkeitsarbeit,
Anschluss an die landesweite Bodenund Bauschuttbörse,
weiter
- 59 -
7.
Gewerbeabfallberatung
Querschnittsaufgabe
als
f.
d.
neu
ges.
Umweltbereich (auch Wasser, Luft,
Energie, Wärme)
Abfallverwertung
8.
Hausmüll
weitere Reduzierung um 5% bis 2015
9.
Maßnahmen beim Bioabfall
neu
Einführung
der neu
Halbjahrestonne 2007
10.
Maßnahmen beim Bioabfall
11.
erweiterter Einsatz des fortführen
Verpackungsabfälle
Müllsheriffs,
und
weiter
Kompostabo
ausbauen
Zebratonne
evtl.
langfristige
Maßnahme
12.
Sperrmüll
70
%
Vermeidungs-
und gleichbleibende Quote
fortführen
Verwertungsquote
13.
Erfassung und Verwertung von E- bisher ca. 2,7 kg/E.a
neu
Schrott von 4 kg/E.a bis 2015
14.
Gewerbe-
und gleichbleibende Menge in 2015 von Schadstoffentfrachtung fortführen
Infrastrukturabfälle
37.553 Mg/a,
und
weiter
Maßnahmen zur Vermeidung und
ausbauen
Verwertung mineralischer Baustoffe
Mengenprognose
und
Restabfallbehandlung
15.
für das Jahr 2015 wird von einer zu
beseitigenden
Gesamtmenge
von
71.893 Mg/a ausgegangen deren
Beseitigung
bis
abgesichert ist
2019
vertraglich
fortführen
- 60 -
9.
Satzung zum Abfallwirtschaftskonzept
Aufgrund des § 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO) vom 14.07.1994
(GV NW S. 646/ SGV NW 2021) in der z. Zt. gültigen Fassung, des Gesetzes zur Förderung
der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
(KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl I S. 2705), in der z. Zt. gültigen Fassung in Verbindung
mit dem Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG) vom 21.Juni 1988 (GV NW
S. 250) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Kreistag des Kreises Lippe in seiner Sitzung
am
folgende Satzung beschlossen:
Satzung
zum Abfallwirtschaftskonzept
vom
Gemäß dem am
vom Kreistag verabschiedeten Abfallwirtschaftskonzept des Kreises
Lippe werden im Einzelnen folgende Maßnahmen und Festlegungen für die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger als Satzung beschlossen:
1.
Maßnahmen zur Abfallvermeidung
1.1
Öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen
Im Rahmen der öffentlichen Beschaffung hat der Kreis Lippe als öffentliche Hand durch sein
Verhalten die Abfallvermeidung zu fördern. Hierzu sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Erstellung eines Handlungskonzeptes zum Beschaffungs- und Vergabewesen des
Kreises Lippe innerhalb eines Jahres nach Verabschiedung des AWK mit den
Schwerpunkten einer ressourcenschonenden und abfallvermeidenden Beschaffung sowie
der getrennten Erfassung und Verwertung der anfallenden Abfälle
- Beschluss dieses Konzeptes mit der Festlegung der konkreten Maßnahmen sowie eines
Zeitplans
- 61 -
1.2
Die
Gebührenmaßstab, -gestaltung
nach
KAG
möglichen
Spielräume
bei
der
Gebührengestaltung
sind,
unter
Berücksichtigung eines einheitlichen Behältersystems mit einem entsprechend gestaffelten
Behältervolumen,
auszuschöpfen.
Hierbei
ist
insbesondere
die
Verlängerung
der
Abfuhrintervalle, die Reduzierung der Behältervolumina, sowie die Möglichkeit zur Bildung
von Entsorgungsgemeinschaften für die Haushalte eines Grundstücks ebenso wie über die
Grundstücksgrenzen hinaus zu prüfen.
1.3
Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit für private Haushalte hat folgende Maßnahmen
zu umfassen:
-
Einzelberatung vor Ort
-
Pressearbeit
-
Erstellung von Informationsmaterialien
-
Internetauftritt
-
Vorträge, Führungen und Ausstellungen
-
Umweltbildung
-
Einrichtung einer Gebrauchtartikelbörse
-
Unterstützung von Initiativen und Organisationen
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist wie bisher für je 50.000 Einwohner ein/e
Abfallberater/in vorzusehen.
1.4
Gewerbeabfallberatung
Die Gewerbeabfallberatung hat folgende Maßnahmen zu umfassen:
- Information
der
Abfallerzeuger
über
Vermeidungs-,
Verwertungs-
Entsorgungsmöglichkeiten
- Information über gesetzliche Grundlagen
- Aufbau und Pflege einer Entsorgungs- und Verwertungsdatenbank
- Erstellung von Gewerbeabfallratgebern
- Zusammenarbeit mit Verbänden und Selbstverwaltungskörperschaften der Wirtschaft
- Öffentlichkeitsarbeit
- Anschluss an die landesweite Boden- und Bauschuttbörse
und
- 62 -
- Gewerbeabfallberatung als Querschnittsfunktion für den gesamten Umweltbereich (auch
Wasser, Luft, Energie, Wärme)
Für die Gewerbeabfallberatung sind wie bisher auf Dauer 5 Abfallberater vorzusehen.
2.
Maßnahmen zur Abfallverwertung
2.1
Hausmüll
Durch die Weiterführung bzw. den weiteren Ausbau verschiedener Maßnahmen zur
Abfallvermeidung und Verwertung wie Einführung der Halbjahresbiotonne, Einsatz des
Müllsheriffs und Kompostabo wird bis zum Jahr 2015 eine Reduzierung der zu beseitigenden
Hausmüllmenge um 5 % d. h. auf 91,9 kg/E.a angestrebt.
2.2
Sperrmüll
Durch die Weiterführung bzw. den weiteren Ausbau verschiedener Maßnahmen zur
Abfallvermeidung und Verwertung wird bis zum Jahr 2015 auch weiterhin eine Reduzierung
der zu beseitigenden Sperrmüllmenge um 70 % d.h. auf 5,7 kg/E.a angestrebt. Für die
Erfassungs- und Verwertungsquote beim Elektro- und Elektronikschrott wird eine Quote von
4,0 kg/E.a angestrebt.
2.3
Gewerbe- und Infrastrukturabfälle
- Durch die Weiterführung und den Ausbau geeigneter Maßnahmen zur Abfallvermeidung
und Abfallverwertung wird bis zum Jahr 2015 angestrebt, dass die Menge an Gewerbeund Infrastrukturabfällen 37.500 Mg/a nicht überschreitet.
- Die Bemühungen zur Schadstoffentfrachtung dieser Abfälle sind weiter zu verfolgen und
auszubauen.
- Die Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung mineralischer Bauabfälle sind
weiterzuverfolgen.
- 63 -
3.
Mengenprognose und Restabfallbehandlung
- Die behandlungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung sind einer thermischen Behandlung
zu unterziehen. Durch die vertraglichen Regelungen ist die Entsorgungssicherheit bis zum
Jahr 2019 über die MVA Bielefeld/Herford GmbH bzw. die Enertec Hameln gewährleistet.
- Abfälle zur Beseitigung, die nicht thermisch zu behandeln sind, sind entsprechend den mit
den Kreisen Minden-Lübbecke und Paderborn geschlossenen Verträgen, auf den dortigen
Deponien ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Durch die getroffenen Maßnahmen ist die Entsorgungssicherheit im Kreis Lippe für die
nächsten 10 Jahre gewährleistet.
- Um eine flächendeckende gleichmäßige unter ökologischen wie ökonomischen
Gesichtspunkten optimale Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Zielvorgaben der
Abfallgesetze sowie des Abfallwirtschaftskonzeptes des Kreises Lippe zu gewährleisten
sind weitere Kooperationen mit den Nachbarkreisen im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
4.
Sonderabfallentsorgung
- Abfälle zur Beseitigung aus Industrie und Gewerbe, die aufgrund ihrer Art, Menge oder
Beschaffenheit nicht gemeinsam mit den Abfällen aus Haushaltungen entsorgt werden
können, sind von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen. Die Entsorgungspflicht obliegt
dem Abfallbesitzer selbst.
Die Schaffung entsprechender Entsorgungsanlagen für diese Abfälle ist für die
Entsorgungssicherheit der heimischen Gewerbe- und Industriebetriebe erforderlich und
wird daher grundsätzlich befürwortet.
- Problemabfälle aus Haushaltungen sind durch vorhandene stationäre Annahmestellen
sowie mobile Sammlungen (mindestens zweimal jährlich) zu erfassen. Dies gilt auch für
Kleinmengen vergleichbarer Abfälle aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.
5.
Weitere Maßnahmen
- Die
Deponien
Dörentrup
und
Hellsiek
sind
Deponieverordnung in die Nachsorge zu überführen.
entsprechend
der
Vorgaben
der
- 64 -
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Kreisblatt (Amtsblatt des Kreises
Lippe und seiner Städte und Gemeinden) in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Satzung zum Abfallwirtschaftskonzept des
Kreises Lippe vom
außer Kraft.
- 65 -
Abkürzungsverzeichnis
a
Abs.
AbfG
abzgl.
AWP
ABG
ABV
AGA gGmbH
APG
AWK
bez.
BImSchG
Jahr
Absatz
Bundes-Abfallgesetz vom 27.08.1986, zuletzt geändert durch Gesetz
vom 30.09.1994; wurde durch das am 07.10.1996 in Kraft getretene
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abgelöst
abzüglich
Abfallwirtschaftsplan
Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe
Abfallbeseitigungsverband Detmold
Arbeitsgemeinschaft Arbeit gGmbH
Abfallbeseitigungsplanungsgesellschaft Lippe mbH
Abfallwirtschaftskonzept
BR
bzw.
bezüglich
Bundesimmissionsschutzgesetz vom 14.05.1990 in der z.Zt.
geltenden Fassung
Bezirksregierung
beziehungsweise
ca.
cbm
CO2
cirka
Kubikmeter
Kohlendioxid
d.h.
DSD GmbH
das heißt
Duales System Deutschland GmbH
E
ElektroG
Einwohner
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten
etc.
evtl.
ecetera
eventuell
GAL
gGmbH
GmbH
Gesellschaft für Abfallentsorgung Lippe mbH
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
ha
h.ä.
Hektar
hausmüllähnlich
IGW
inkl.
insbes.
Ingenieurgemeinschaft Witzenhausen
inklusive
insbesondere
k.a.
KAG
kg
KrW-/AbfG
löste
KT
kreisangehörig
Kommunalabgabengesetz NW
Kilogramm
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, trat am 07.10.1996 in Kraft und
das Abfallgesetz von 1986 ab
Kreistag
LAbfG
zuletzt
LAGA
l
LVP
Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.08.1988,
geändert durch Gesetz vom 07.02.1995
Länderarbeitsgemeinschaft Arbeit
Liter
Leichtstoffverpackungen
- 66 -
m
max.
MBA
Mg
MGB
Mio.
MUNLV
MVA
Meter
maximal
mechanisch-biologische Anlage
Megagramm
Müllgroßbehälter
Million
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Müllverbrennungsanlage
NachwV
Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise
o.
örE
o.g.
OWL
oben
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
oben genannt
Ostwestfalen-Lippe
PPK-Fraktion
PPP
Papier/Pappe/Karton-Fraktion
Public Private Partnership
sog.
sogenannt
Tab.
TA Luft
TASi
TgV
TOC
TS
Tabelle
Technische Anleitung Luft
Technische Anleitung Siedlungsabfall
Verordnung zur Transportgenehmigung
gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (total organic carbon)
Trockensubstanz
u.a.
u.a.m.
unter anderem
und anderem mehr
VOB
VOL
Verdingungsordnung für Bauleistungen
Verdingungsordnung für Leistungen
z.B.
z.T.
zzgl.
z.Zt.
zum Beispiel
zum Teil
zuzüglich
zur Zeit