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Mitteilungsvorlage (Sachstand Inklusion)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
18.09.13, 08:42
Aktualisiert
18.09.13, 08:42
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8157/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 24.09.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Sachstand Inklusion Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Inhalt der Mitteilung: Über das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (Inklusion) hat die Verwaltung bereits mehrfach, zuletzt in der Sitzung vom 11.06.2013, berichtet. Nachdem am 06.06. 2013 die Landtagsanhörung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz stattgefunden hat, befindet es sich derzeit noch im parlamenta-rischen Beratungsverfahren; die abschließende Beratung und Verabschiedung des Gesetzes ist für Ende September vorgesehen. Zur Kostenfolgeabschätzung bestehen zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden weiterhin divergierende Rechtsauffassungen. Ein seitens der kommunalen Spitzenverbände zur Ermittlung der Folgekosten am Beispiel zweier Städte in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, das die auf die Kommunen zukommenden Mehrkosten landesweit deutlich über der sog. `Bagatell-grenze´ von 4,5 Mio. Euro liegen werden. Das vollständige Gutachten ist dieser Sitzungsvorlage als Anl. 1 beigefügt; aufgrund der Größe ist diese Anlage lediglich in SD.NET eingestellt. Am 05.09.2013 hat Schulministerin Löhrmann in einer Pressekonferenz zu dem Gutachten Stellung genommen; zeitgleich hat die Landesregierung dem kommunal-politischen Ausschuss und dem Schulausschuss des Landtags eine Bewertung des Gutachtens zugeleitet. Aus Sicht der Landesregierung liefert das Gutachten keine neuen Erkenntnisse; das Land sieht in der Inklusion keine neue Aufgabe für die Kommunen und weist eine Kostenerstattung infolgedessen zurück. Die Presseinformation und die Bewertung des Gutachtens durch die Landesregierung sowie die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu der Kritik und eine weiteren Presseerklärung der kommunalen Spitzen- und Lehrerverbänden vom 10. September sind dieser Vorlage als Anl. 2 bis 5 beigefügt; aufgrund der Größe ist Anl. 3 lediglich in SD.NET eingestellt. Mit dem Referentenentwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurde auch ein Entwurf einer neuen Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke vorgelegt; das Landeskabinett hat den überarbeiteten Entwurf dieser Verordnung zwischenzeitlich gebilligt. Die Verordnung soll zeitnah zur Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes von der Ministerin erlassen werden und in Kraft treten. Die Einhaltung der neuen Mindestgrößen wird u. a. Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen betreffen, da hier viele Eltern zunehmend den Besuch der allg. Schule wünschen; die Mindestschülerzahl der übrigen Förderschulen werden nach Einschätzung der Landesregierung auch in Zukunft erreicht werden. Für die Fortführung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind lt. Verordnungsentwurf 144 SchülerInnen nötig. Da die Martin-Luther-Schule, Förderschule im Zweckverband Bedburg/ Elsdorf, mit dem Förderschwerpunkt Lernen zur Zeit ca. 135 SchülerInnen in den Klassen 1 - 10 hat, würde sie somit die erforderliche Mindestschülerzahl zur Fortführung nicht erreichen. Bezüglich der Förderschulen laufen derzeit konkrete Gespräche hinsichtlich einer gemeinsamen Schulentwicklungsplanung auf Rhein-Erft-Kreis-Ebene. Die Verwaltung wird über den weiteren Verfahrensablauf entsprechend im Fachausschuss berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Keller ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister