Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
18.09.13, 08:42
Aktualisiert
18.09.13, 08:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8157/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
24.09.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Sachstand Inklusion
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Über das 9. Schulrechtsänderungsgesetz (Inklusion) hat die Verwaltung bereits mehrfach,
zuletzt in der Sitzung vom 11.06.2013, berichtet. Nachdem am 06.06. 2013 die
Landtagsanhörung zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz stattgefunden hat, befindet es
sich derzeit noch im parlamenta-rischen Beratungsverfahren; die abschließende Beratung
und Verabschiedung des Gesetzes ist für Ende September vorgesehen.
Zur
Kostenfolgeabschätzung
bestehen
zwischen
Land
und
kommunalen
Spitzenverbänden weiterhin divergierende Rechtsauffassungen. Ein seitens der
kommunalen Spitzenverbände zur Ermittlung der Folgekosten am Beispiel zweier Städte
in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, das die auf die Kommunen zukommenden
Mehrkosten landesweit deutlich über der sog. `Bagatell-grenze´ von 4,5 Mio. Euro liegen
werden. Das vollständige Gutachten ist dieser Sitzungsvorlage als Anl. 1 beigefügt;
aufgrund der Größe ist diese Anlage lediglich in SD.NET eingestellt. Am 05.09.2013 hat
Schulministerin Löhrmann in einer Pressekonferenz zu dem Gutachten Stellung
genommen; zeitgleich hat die Landesregierung dem kommunal-politischen Ausschuss und
dem Schulausschuss des Landtags eine Bewertung des Gutachtens zugeleitet. Aus Sicht
der Landesregierung liefert das Gutachten keine neuen Erkenntnisse; das Land sieht in
der Inklusion keine neue Aufgabe für die Kommunen und weist eine Kostenerstattung
infolgedessen zurück. Die Presseinformation und die Bewertung des Gutachtens durch die
Landesregierung sowie die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zu der Kritik
und eine weiteren Presseerklärung der kommunalen Spitzen- und Lehrerverbänden vom
10. September sind dieser Vorlage als Anl. 2 bis 5 beigefügt; aufgrund der Größe ist Anl. 3
lediglich in SD.NET eingestellt.
Mit dem Referentenentwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurde auch ein Entwurf
einer neuen Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für
Kranke vorgelegt; das Landeskabinett hat den überarbeiteten Entwurf dieser Verordnung
zwischenzeitlich gebilligt. Die Verordnung soll zeitnah zur Verabschiedung des 9.
Schulrechtsänderungsgesetzes von der Ministerin erlassen werden und in Kraft treten. Die
Einhaltung der neuen Mindestgrößen wird u. a. Förderschulen mit dem Schwerpunkt
Lernen betreffen, da hier viele Eltern zunehmend den Besuch der allg. Schule wünschen;
die Mindestschülerzahl der übrigen Förderschulen werden nach Einschätzung der
Landesregierung auch in Zukunft erreicht werden. Für die Fortführung einer Förderschule
mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind lt. Verordnungsentwurf 144 SchülerInnen nötig.
Da die Martin-Luther-Schule, Förderschule im Zweckverband Bedburg/ Elsdorf, mit dem
Förderschwerpunkt Lernen zur Zeit ca. 135 SchülerInnen in den Klassen 1 - 10 hat, würde
sie somit die erforderliche Mindestschülerzahl zur Fortführung nicht erreichen. Bezüglich
der Förderschulen laufen derzeit konkrete Gespräche hinsichtlich einer gemeinsamen
Schulentwicklungsplanung auf Rhein-Erft-Kreis-Ebene.
Die Verwaltung wird über den weiteren Verfahrensablauf entsprechend im Fachausschuss
berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Keller
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister