Daten
Kommune
Bedburg
Größe
300 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
18.09.13, 08:42
Aktualisiert
18.09.13, 08:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Presseerklärung
StGB NRW-Numm. 46/2013
Düsseldorf, 10. September 2013
Lehrer und Kommunen fordern Korrekturen des Gesetzentwurfs zur
Inklusion – Finanzierung regeln – Verfassungsklage droht
Anlässlich der morgigen Beratungen des Schulausschusses zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz wenden sich Lehrerorganisationen und die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen mit einem gemeinsamen Appell an die Landespolitik:
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, der Philologen-Verband, der Verband Bildung und Erziehung sowie der Verband Sonderpädagogik e.V. und die kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW sowie Städte- und Gemeindebund NRW
stehen voll hinter dem Grundgedanken der Inklusion und der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention – allerdings vermissen sie nach wie vor die nötigen Rahmenbedingungen, welche die Inklusion überhaupt gelingen lassen können.
Die Expertenanhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung hat Anfang Juni 2013
deutlich gemacht, dass Gutachter, Vertreter der Kommunen, Gewerkschaften und Lehrerverbände sowie andere Experten den Gesetzentwurf für nicht durchdacht halten und ihn
daher in der jetzigen Form ablehnen. Wir erwarten vom Parlament, dass die vorgebrachten
Kritikpunkte angemessen berücksichtigt werden und der Gesetzentwurf entsprechend geändert wird. Die letzte Chance, den Gesetzentwurf tragfähig zu gestalten, so der Appell der
Lehrerorganisationen und der kommunalen Spitzenverbände, muss in den Ausschussberatungen bis zum 18. September genutzt werden.
Vor allem fehlen gesetzliche Standards für die Inklusion, die allen Beteiligten Sicherheit
und verlässliche Strukturen etwa für eine genaue Schulentwicklungsplanung geben, sowie
eine Zusicherung der erforderlichen Finanzmittel für die bauliche, sächliche und personelle
Ausstattung. Qualität in der Inklusion gibt es nur mit mehr Ressourcen für mehr Sonderpädagogen, die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte in allen Schulformen und Schulstufen,
Schulsozialarbeiter, Schulpsychologen, Schulbegleiter, Pflege- und Assistenzkräfte, inklusionsgeeignete Lehr- und Lernmittel, die Herstellung von Barrierefreiheit, die Schaffung
-2–
genügender Klassen- und Differenzierungsräume sowie die Schülerbeförderung. Die bisher
von der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus.
Neben Aussagen zur generellen Finanzierung und einer Anerkennung der Konnexität vermissen die Lehrerorganisationen und kommunalen Spitzenverbände eine realistische Kostenfolgeabschätzung, die über Jahre hinweg eine vernünftige Planung und Umsetzung der
Inklusion überhaupt erst ermöglicht. Das Argument, eine solche Schätzung sei wegen der
Komplexität des Vorhabens nicht möglich, ist seit Vorlage eines entsprechenden Gutachtens im Juli dieses Jahres durch die kommunalen Spitzenverbände entkräftet. In dem Gutachten wurde exemplarisch für die Stadt Essen sowie für den Kreis Borken nachgewiesen,
dass selbst bei Ausbau der Inklusion unter einfachsten Qualitätsstandards erhebliche
Mehrkosten für die Kommunen entstehen. Die zugrunde gelegten Prognoseverfahren sind
auf alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen übertragbar. Die kommunalen Spitzenverbände weisen die von der Landesregierung geäußerte Kritik an dem Gutachten zurück, da die
Bildungs- und Finanzwissenschaftler deutliche Mehrbelastungen der Kommunen überzeugend dargelegt haben. Das Land muss den Kommunen die zusätzlichen Kosten, die durch
das Gesetz entstehen, erstatten. Andernfalls sind die Kommunen leider gezwungen, Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht in Münster erheben zu müssen. Das
Menschenrecht auf Inklusion darf nicht standortabhängig werden. Dies würde den verfassungsrechtlich gebotenen gleichwertigen Lebens- und Bildungsverhältnissen widersprechen.
Alle Verbände betonen gemeinsam: Inklusion darf nicht scheitern. Die Lehrerorganisationen und die Kommunen wollen das gemeinsame Lernen mit allen Kräften unterstützen, das
Land darf dabei jedoch nicht den Großteil der Verantwortung auf die Kommunen und die
Lehrkräfte abwälzen. Vielmehr muss es im Interesse aller Kinder die benötigten Stellen
schaffen und den kommunalen Schulträgern die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung
stellen.
Kontakt:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
Pressesprecher Berthold Paschert, Tel.: 0201/2940312
Philologen-Verband NW:
Pressesprecher Klaus Schwung, Tel.: 0211/177440
Verband Bildung und Erziehung:
Pressesprecherin Dorota Gornik, Tel.: 0231/42575721
Verband Sonderpädagogik e.V.:
Pressesprecher Reinhard Leben, Tel.: 02591/949477
Städtetag Nordrhein-Westfalen:
Pressesprecher Volker Bästlein, Tel.: 0221/3771270
Landkreistag Nordrhein-Westfalen:
Pressesprecherin Dr. Andrea Garrelmann, Tel.: 0211/300491120
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen:
Pressesprecher Martin Lehrer M.A., Tel.: 0211/4587230