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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung - hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
25.09.13, 18:03
Aktualisiert
25.09.13, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung -
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung -
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung -
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8159/2012 3. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Rat der Stadt Bedburg 28.05.2013 Stadtentwicklungsausschuss 17.09.2013 Rat der Stadt Bedburg 01.10.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste – . b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 / Bedburg-Rath nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und beauftragt die Verwaltung, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 11. Änderung des BP 2 / Rath gefasst. Die Planänderung soll lt. Beschluss allerdings nur durchgeführt werden, wenn die betroffenen Nachbarn gegen die Änderung keine Einwände erheben. Die Eigentümer der umliegenden Grundstücke wurden mit Schreiben vom 07.08.2012 über die geplante Änderung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Dabei haben die meisten Anwohner keine Stellungnahme abgegeben, unter den wenigen Rückläufern waren auch ablehnende Stellungnahmen. Auf die Vorlage WP8-159/2012 wird verwiesen. Der Stadtentwicklungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 25.09.2012 beschlossen, das Verfahren als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB durchzuführen. Sodann wurden die entsprechenden Planunterlagen zur Fortführung des Planverfahrens erarbeitet Der Planbereich wurde dabei aus Gründen der einheitlichen städtebaulichen Gestaltung auf das Straßengeviert ausgedehnt. Die Planänderung sieht im Wesentlichen die Ermöglichung einer rückwärtigen Aufstockung der Gebäude zu einer Zweigeschossigkeit vor. Die straßenseitige Gebäudegestalt soll weitgehend unverändert bleiben, um das Straßenbild zu erhalten. Dabei ist lediglich die beschränkte Errichtung von Dachgauben zulässig, da auch heute schon straßenseitige Dachgauben vorhanden sind. Auf die beigefügten Planunterlagen wird verwiesen. Zudem wurde der Antrag eines weiteren Anwohners des Rosenwegs berücksichtigt, indem bestehende Festsetzungen zu Einfriedungen an aktuelle Wohnwünsche angepasst werden. Zulässig sind derzeit im Gartenbereich lediglich 1,20 m hohe Maschendrahtzäune. Diese Begrenzung soll entfallen, bei Eckgrundstücken wird eine Beschränkung auf höhere Zäune vorgenommen, die, sofern sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen, transparent sein müssen (siehe Planunterlagen). In der Ratssitzung am 28.05.2013 wurde der entsprechende Offenlagebeschluss zur Planung gefasst. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 12.06.2013 bis 15.07.2013 durchgeführt. Dabei sind die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Zum Abschluss des Verfahrens wird empfohlen, nunmehr den Satzungsbeschluss zu fassen. Ergänzung zur Ratsitzung am 01.10.2013: Im Stadtentwicklungsausschuss wurde einstimmig die aufgeführte Beschlussfassung empfohlen. Es wurde jedoch intensiv über die Festsetzung bzgl. der Garteneinfriedungen der Eckgrundstücke diskutiert. Die Verwaltung hatte im Planentwurf, welcher einstimmig zur Offenlage beschlossen wurde, vor dem Hintergrund einer gerechten Abwägung privater Belange (insb. Sicht- und Betretungsschutz) und öffentlicher Belange (insb. gestalterischer Übergang vom privaten zum öffentlichen Raum, kein „Einmauern“), eine entsprechende Festsetzung aufgenommen, die aus Sicht der Verwaltung einen guten Interessensausgleich darstellt. Um sachgerechte Lösungen in der Umsetzung zu sichern, wurde die Begründung zu den Festsetzungen entsprechend weiter ausdifferenziert. Hierdurch sind im Einzelfall vor dem Hintergrund des Zweckes der Festsetzung flexible Lösungen nach § 73 BauO NRW möglich. Sollte entgegen der Beschlussempfehlung des Ausschusses die Festsetzung noch geändert werden, wäre gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 4 BauO NRW eine erneute Offenlage der Planung durchzuführen. Beschlussvorlage WP8-159/2012 3. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Die bauliche Nachverdichtung schafft zusätzlichen, bedarfsgerechten Wohnraum, welcher dazu beiträgt, die Folgen des demographischen Wandels abzumildern. Finanzielle Auswirkungen: Nein : Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 21.09.2013 --------------------------------------- --------------------------------------- ------------------------------------------Gunnar Koerdt Rainer Köster Jürgen Schmeier Bürgermeister Fachbereichsleiter Stellv. Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-159/2012 3. Ergänzung Seite 3