Daten
Kommune
Bedburg
Größe
32 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
25.09.13, 18:03
Aktualisiert
25.09.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8159/2012 3. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Rat der Stadt Bedburg
28.05.2013
Stadtentwicklungsausschuss
17.09.2013
Rat der Stadt Bedburg
01.10.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2 / Rath, 11. vereinfachte Änderung hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und
4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine
Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage
A) – Abwägungsliste – .
b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg für die 2. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 11 / Bedburg-Rath nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen
den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und beauftragt die Verwaltung, den Plan zur
Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 den Aufstellungsbeschluss
für die 11. Änderung des BP 2 / Rath gefasst. Die Planänderung soll lt. Beschluss allerdings nur
durchgeführt werden, wenn die betroffenen Nachbarn gegen die Änderung keine Einwände
erheben.
Die Eigentümer der umliegenden Grundstücke wurden mit Schreiben vom 07.08.2012 über die
geplante Änderung unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Dabei haben die meisten
Anwohner keine Stellungnahme abgegeben, unter den wenigen Rückläufern waren auch
ablehnende Stellungnahmen. Auf die Vorlage WP8-159/2012 wird verwiesen.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 25.09.2012 beschlossen, das
Verfahren als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB durchzuführen. Sodann wurden die
entsprechenden Planunterlagen zur Fortführung des Planverfahrens erarbeitet Der Planbereich
wurde dabei aus Gründen der einheitlichen städtebaulichen Gestaltung auf das Straßengeviert
ausgedehnt.
Die Planänderung sieht im Wesentlichen die Ermöglichung einer rückwärtigen Aufstockung der
Gebäude zu einer Zweigeschossigkeit vor. Die straßenseitige Gebäudegestalt soll weitgehend
unverändert bleiben, um das Straßenbild zu erhalten. Dabei ist lediglich die beschränkte
Errichtung von Dachgauben zulässig, da auch heute schon straßenseitige Dachgauben vorhanden
sind. Auf die beigefügten Planunterlagen wird verwiesen.
Zudem wurde der Antrag eines weiteren Anwohners des Rosenwegs berücksichtigt, indem
bestehende Festsetzungen zu Einfriedungen an aktuelle Wohnwünsche angepasst werden.
Zulässig sind derzeit im Gartenbereich lediglich 1,20 m hohe Maschendrahtzäune. Diese
Begrenzung soll entfallen, bei Eckgrundstücken wird eine Beschränkung auf höhere Zäune
vorgenommen, die, sofern sie unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen, transparent sein
müssen (siehe Planunterlagen).
In der Ratssitzung am 28.05.2013 wurde der entsprechende Offenlagebeschluss zur Planung
gefasst. Die Offenlage wurde in der Zeit vom 12.06.2013 bis 15.07.2013 durchgeführt. Dabei sind
die in der beigefügten Abwägungsliste aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Zum Abschluss
des Verfahrens wird empfohlen, nunmehr den Satzungsbeschluss zu fassen.
Ergänzung zur Ratsitzung am 01.10.2013:
Im Stadtentwicklungsausschuss wurde einstimmig die aufgeführte Beschlussfassung empfohlen.
Es wurde jedoch intensiv über die Festsetzung bzgl. der Garteneinfriedungen der Eckgrundstücke
diskutiert. Die Verwaltung hatte im Planentwurf, welcher einstimmig zur Offenlage beschlossen
wurde, vor dem Hintergrund einer gerechten Abwägung privater Belange (insb. Sicht- und
Betretungsschutz) und öffentlicher Belange (insb. gestalterischer Übergang vom privaten zum
öffentlichen Raum, kein „Einmauern“), eine entsprechende Festsetzung aufgenommen, die aus
Sicht der Verwaltung einen guten Interessensausgleich darstellt.
Um sachgerechte Lösungen in der Umsetzung zu sichern, wurde die Begründung zu den
Festsetzungen entsprechend weiter ausdifferenziert. Hierdurch sind im Einzelfall vor dem
Hintergrund des Zweckes der Festsetzung flexible Lösungen nach § 73 BauO NRW möglich.
Sollte entgegen der Beschlussempfehlung des Ausschusses die Festsetzung noch geändert
werden, wäre gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 86 Abs. 4 BauO NRW eine erneute Offenlage
der Planung durchzuführen.
Beschlussvorlage WP8-159/2012 3. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Die bauliche Nachverdichtung schafft zusätzlichen, bedarfsgerechten Wohnraum, welcher dazu beiträgt, die Folgen des
demographischen Wandels abzumildern.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
:
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 21.09.2013
--------------------------------------- --------------------------------------- ------------------------------------------Gunnar Koerdt
Rainer Köster
Jürgen Schmeier
Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-159/2012 3. Ergänzung
Seite 3