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Beschlussvorlage (Anlage A - BP 2.11 Rath - Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
25.09.13, 18:03
Aktualisiert
25.09.13, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage A - BP 2.11 Rath - Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Anlage A - BP 2.11 Rath - Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Anlage A - BP 2.11 Rath - Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Anlage A - BP 2.11 Rath - Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Anlage A - BP 2.11 Rath - Abwägungsliste zum Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 2 / Bedburg-Rath, 11. vereinfachte Änderung – Teilgebiet Rosenweg – Stellungnahmen aus der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... ... die Mitteilung zur 1. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 29. Mai 2013 teilen Sie uns Entfällt. die o. g. Maßnahme/n mit. Kenntnis zu nehmen. mund, 29.05.13 Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. 2. Amprion GmbH, mund, 29.05.13 Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3. Westnetz GmbH, heim, 29.05.13 Berg- In Ihrem Schreiben vom 29.5.2013 bitten Sie uns Entfällt. um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich nicht geplant. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 1 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 2 / Bedburg-Rath, 11. vereinfachte Änderung – Teilgebiet Rosenweg – Stellungnahmen aus der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... ... die Mitteilung zur 4. PLEdoc GmbH, Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. Kenntnis zu nehmen. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer 07.06.13 Maßnahme in dem in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie die Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH, Essen (ehem. E.ON Gastransport GmbH) - - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen (ehem. E.ON Ruhrgas AG) - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versor- 2 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 2 / Bedburg-Rath, 11. vereinfachte Änderung – Teilgebiet Rosenweg – Stellungnahmen aus der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... gungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 5. 6. Köln, Auf der in der Anlage befindlichen Karte erkennen Sie eine Elektroleitung. Diese liegt in Ihrem Plangebiet und sollte in Ihrer weiteren Planung berücksichtigt werden. Bezirksregierung Arns- Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksberg, Dortmund, 02.07.13 feld „Frauweiler I“. Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist kein einwirkungsrelevanter Bergbau im Bereich der Planmaßnahme dokumentiert. Jedoch ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2011 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63 – 2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. RWE Power 05.07.13 AG, Die Leitung befindet sich in öffentlichen Verkehrsflächen bzw. auf der als Fläche für die Versorgung festgesetzten Fläche. Damit ist die Leitung entsprechend berücksichtigt. Der Erftverband und RWE Power wurden in dem Verfahren beteiligt. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Daher sollte bereits bei den Planungen folgendes Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum 3 Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 2 / Bedburg-Rath, 11. vereinfachte Änderung – Teilgebiet Rosenweg – Stellungnahmen aus der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o.g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. ... die Mitteilung zur 7. Rhein-Erft-Kreis, Berg- Für das Plangebiet sind keine Bodenverunreini- Entfällt. gungen bzw. Altlasten bekannt. Aus bodenschutzKenntnis zu nehmen. heim, 15.07.13 rechtlicher Sicht bestehen gegen die Planungen keine Bedenken. Auch ansonsten werden seitens des Rhein-ErftKreises keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. 4 5