Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
25.09.13, 18:03
Aktualisiert
25.09.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 2 / Bedburg-Rath, 11. vereinfachte Änderung – Teilgebiet Rosenweg – Stellungnahmen aus der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
... die Mitteilung zur
1.
Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 29. Mai 2013 teilen Sie uns Entfällt.
die o. g. Maßnahme/n mit.
Kenntnis zu nehmen.
mund, 29.05.13
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind
von uns zz. nicht vorgesehen.
2.
Amprion GmbH,
mund, 29.05.13
Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
Westnetz GmbH,
heim, 29.05.13
Berg- In Ihrem Schreiben vom 29.5.2013 bitten Sie uns Entfällt.
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
sind in dem betroffenen Bereich nicht geplant.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 2 / Bedburg-Rath, 11. vereinfachte Änderung – Teilgebiet Rosenweg – Stellungnahmen aus der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt,...
... die Mitteilung zur
4.
PLEdoc GmbH, Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
07.06.13
Maßnahme in dem in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie die Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
- Open Grid Europe GmbH, Essen (ehem.
E.ON Gastransport GmbH)
- - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
(ehem. E.ON Ruhrgas AG)
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
- Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versor-
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Anlage A) -AbwägungslisteBebauungsplan Nr. 2 / Bedburg-Rath, 11. vereinfachte Änderung – Teilgebiet Rosenweg – Stellungnahmen aus der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
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Bedburg beschließt,...
gungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
5.
6.
Köln, Auf der in der Anlage befindlichen Karte erkennen
Sie eine Elektroleitung. Diese liegt in Ihrem Plangebiet und sollte in Ihrer weiteren Planung berücksichtigt werden.
Bezirksregierung
Arns- Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich
über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksberg, Dortmund, 02.07.13
feld „Frauweiler I“. Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die RV Rheinbraun Handel und
Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die
RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln.
Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist
kein einwirkungsrelevanter Bergbau im Bereich der
Planmaßnahme dokumentiert. Jedoch ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne
mit Stand: Oktober 2011 aus dem Revierbericht,
Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63 – 2000-1
-) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
RWE Power
05.07.13
AG,
Die Leitung befindet sich in öffentlichen Verkehrsflächen bzw. auf der als Fläche für die Versorgung
festgesetzten Fläche. Damit ist die Leitung entsprechend berücksichtigt.
Der Erftverband und RWE Power wurden in dem
Verfahren beteiligt.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Daher sollte bereits bei den Planungen folgendes
Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
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wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in
50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten.
Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch
nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier
nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen,
auch die o.g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, vertreten durch die RWE Power
AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums
an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls
dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
... die Mitteilung zur
7.
Rhein-Erft-Kreis,
Berg- Für das Plangebiet sind keine Bodenverunreini- Entfällt.
gungen bzw. Altlasten bekannt. Aus bodenschutzKenntnis zu nehmen.
heim, 15.07.13
rechtlicher Sicht bestehen gegen die Planungen
keine Bedenken.
Auch ansonsten werden seitens des Rhein-ErftKreises keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
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