Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Torsten Krosch als Ersatzmitglied für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Wolfram Zereßen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
25.09.13, 18:03
Aktualisiert
25.09.13, 18:03
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen  Ratsmitgliedes
hier: Torsten Krosch als Ersatzmitglied für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Wolfram Zereßen) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen  Ratsmitgliedes
hier: Torsten Krosch als Ersatzmitglied für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Wolfram Zereßen) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen  Ratsmitgliedes
hier: Torsten Krosch als Ersatzmitglied für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Wolfram Zereßen)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8181/2013 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.10.2013 Betreff: Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Torsten Krosch als Ersatzmitglied für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Wolfram Zereßen Beschlussvorschlag: Bürgermeister Koerdt führt Herrn Torsten Krosch in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Über die Verpflichtung wurde eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Herr Wolfram Zereßen hat mit Wirkung vom 15.08.2013 auf sein Mandat im Rat der Stadt Bedburg verzichtet. Herr Torsten Krosch ist als sein Ersatzkandidat in der Reserveliste bezeichnet. Die Feststellung und Bekanntmachung des Nachfolgers wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vollzogen, so dass Herr Krosch jetzt in sein Amt eingeführt werden kann. Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Auch wenn der feierlichen Verpflichtung nur deklaratorische Bedeutung zukommt, sollte sie dennoch in der ersten Ratssitzung durchgeführt werden. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit nachfolgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 03.09.2013 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiter Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-181/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-181/2013 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3