Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
25.09.13, 18:03
Aktualisiert
25.09.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8181/2013
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.10.2013
Betreff:
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
hier: Torsten Krosch als Ersatzmitglied für den ausgeschiedenen Stadtverordneten
Wolfram Zereßen
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Koerdt führt Herrn Torsten Krosch in sein Amt ein und verpflichtet ihn in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Über die Verpflichtung wurde eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil
dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Herr Wolfram Zereßen hat mit Wirkung vom 15.08.2013 auf sein Mandat im Rat der Stadt
Bedburg verzichtet. Herr Torsten Krosch ist als sein Ersatzkandidat in der Reserveliste
bezeichnet. Die Feststellung und Bekanntmachung des Nachfolgers wurde im Amtsblatt
des Rhein-Erft-Kreises vollzogen, so dass Herr Krosch jetzt in sein Amt eingeführt werden
kann.
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Auch wenn der feierlichen Verpflichtung nur deklaratorische Bedeutung zukommt, sollte
sie dennoch in der ersten Ratssitzung durchgeführt werden.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise
vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein
Einverständnis mit nachfolgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 03.09.2013
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Koehl
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiter Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-181/2013
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP8-181/2013
Sitzungsvorlage
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