Daten
Kommune
Bedburg
Größe
2,6 MB
Datum
01.10.2013
Erstellt
01.10.13, 11:00
Aktualisiert
01.10.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Brandschutzbedarfsplan
der Stadt Bedburg
Fortschreibung 2012/2013
Stand: 06.09.2013
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
Inhalt
2
Inhaltsverzeichnis (1)
Abkürzungen und Definitionen............................................................................................................................................... 4
1
Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen...................................................................................... ..................................... 7
1.1
Ausgangssituation und Auftrag................................................................................................................................... 8
1.2
Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen................................................................................ ........................... 9
1.3
Ausnahmegenehmigung............................................................................................................................................10
1.4
Aufgaben der Feuerwehr.................................................................................................... ...................................... 11
2
Gefahrenpotenzial............................................................................................................ .................................................... 12
2.1
Eckdaten der Stadt....................................................................................................................................................13
2.2
Löschwasserversorgung............................................................................................................................. .............. 15
2.3
Besondere Objekte................................................................................................................................................... 16
2.4
Drehleiterpflichtige Objekte.............................................................................................. ......................................... 22
3
Schutzziel................................................................................................................... ..........................................................23
3.1
Grundsätzliches........................................................................................................................................................ 24
3.2
Hilfsfristen & Eintreffzeiten........................................................................................................................................ 25
3.3
Funktionsstärken.......................................................................................................... .............................................28
3.4
Zielerreichungsgrad....................................................................................................... ........................................... 29
3.5
Schutzzieldefinition…………………………............................................................................................................... 30
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
Inhalt
3
Inhaltsverzeichnis (2)
4
IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes.................................................................................................................... 32
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser............................................................................................... .................................... 33
4.2
Personal....................................................................................................................................................................40
4.3
Fahrzeuge.................................................................................................................................................................43
4.4
Abdeckung des Stadtgebiets (Isochronen-Analyse)........................................................................... ....................... 44
5
Analyse des Einsatzgeschehens................................................................................................ .......................................... 45
5.1
Langfristige Einsatzentwicklung................................................................................................................................ 46
5.2
Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres........................................................................... .......................... 47
5.3
Zeitanalyse.................................................................................................................. ............................................. 64
5.4
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken)........................................................................................................... 74
6
Soll-Konzept.........................................................................................................................................................................78
6.1
Standorte.................................................................................................................................................................. 79
6.2
Personal....................................................................................................................................................................83
6.3
Fahrzeuge.................................................................................................................................................................85
7
Zusammenfassung.............................................................................................................................................................. 92
8
Anlagenverzeichnis........................................................................................................... ................................................... 94
Kontaktdaten
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
Abkürzungen und Definitionen (1)
[Def]
vgl. Definition auf dieser Seite
AAO
AGBF
AGT
BAB
BMA
BSBP
Dispositionszeit
DIN
Eintreffzeit(en)
ETZ
Feuer 1
Alarm- und Ausrückeordnung
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren
Atemschutzgeräteträger
Bundesautobahn
Brandmeldeanlage
Brandschutzbedarfsplan
Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr
Deutsches Institut für Normung
vgl. Definition in Abschnitt 3
Eintreffzeit
Kleinbrand a (Einsetzen von nicht mehr als einem „kleinen Löschgerät“) und
Kleinbrand b (Einsetzen von nicht mehr als einem C-Rohr)
Mittelbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von 2 bis 3 C-Rohren)
Großbrand (Gleichzeitiges Einsetzen von mehr als 3 C-Rohren)
Freiwillige Feuerwehr
Feuerwehrmann (Sammelbegriff für alle Dienstgrade)
Freiwillige Kräfte
Führerschein der Klasse C bzw. ll
Eine Funktion bedeutet, dass eine qualifizierte Einsatzkraft im Einsatz benötigt wird
Feuerwehrdienstvorschrift(en)
Feuerwehr
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
Gruppenführer
Gefährliche Stoffe und Güter
vgl. Definition in Abschnitt 3
Feuer 2
Feuer 3
FF
FM (Sb)
FrK
FS C / ll
Funktion(en) / Fu
FwDV
FW
FSHG
GF
GSG
Hilfsfrist(en)
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4
Abkürzungen und Definitionen (2)
5
[Def]
vgl. Definition auf dieser Seite
Isochrone(n)
Punkte oder Bereiche, die von einem Ausgangspunkt (z.B. Feuerwehrstandort) aus in der
selben Zeit zu erreichen sind
Brand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten
Rettungswegen [vgl. „standardisiertes Schadensereignis“ in: Qualitätskriterien für die
Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten / AGBF Bund, 16.09.1998]
Landesbauordnung
Landesfeuerwehrverband
Löschgruppe
Löschzug
Maschinist
Nordrhein-Westfalen
Maß für die Wahrscheinlichkeit, mit der ein (Mess-) Wert aus einer Wertemenge oberhalb
oder unterhalb einer Schranke (hier: Minutenwert) liegt. Beispiel: Das 90%- Perzentil der
Ausrückdauer bedeutet, dass der angegebene Minutenwert bei 10% der Einsätze überschritten wird, also die Feuerwehr in 10% der Fälle länger zum Ausrücken braucht, als
den angegebenen Minutenwert.
Qualitätsmanagement
Störfallverordnung (Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz)
Technische Hilfe (-Leistung)
Unfallverhütungsvorschrift
Betrachtung des „schlimmsten Falles“
Zeitbereich
Zeitbereich werktags (Mo.-Fr.) tagsüber
Zeitbereich werktags (Mo.-Fr.) nachts + Sa. + So. + Feiertage
Kritischer Wohnungsbrand
LBO
LFV
LG
LZ
MA
NRW
Perzentil
QM
StörfallVO
THL
UVV
worst-case (englisch)
ZB
ZB 1
ZB 2
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
Abkürzungen und Definitionen (3)
[Def]
vgl. Definition auf dieser Seite
Zeitkritischer Einsatz
Einsatz, der keinen Zeitverzug duldet. Beispiel: Wohnungsbrand. Beispiel für nichtzeitkritischen Einsatz: Katze auf Baum.
Zivilschutzgesetz
Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes
ZSG
ZSNeuOG
6
Fahrzeuge
Dekon
DLK
ELW
GW
HLF
KdoW
LF
MLF
MTF
MZF
RW
TLF
TS
Dekontamination
Drehleiter mit Korb
Einsatzleitwagen
Gerätewagen
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug
Kommandowagen
Löschgruppenfahrzeug
mittleres Löschfahrzeug
Mannschaftstransportfahrzeug
Mehrzweckfahrzeug
Rüstwagen
Tanklöschfahrzeug
Tragkraftspritze
Diese gelben Kästchen, welche sich auf vielen Seiten des Bedarfsplans finden, geben die wesentlichen
Aussagen wieder. Der eilige Leser soll sich so einen gegenüber der Zusammenfassung vertieften Einblick in
die Probleme und Ergebnisse verschaffen können.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
1
1
Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen
Aufgabenstellung und Planungsgrundlagen
1.1 Ausgangssituation und Auftrag
1.2 Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen
1.3 Ausnahmegenehmigung
1.4 Aufgaben der Feuerwehr
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
7
1.1
Ausgangssituation und Auftrag
8
Nach § 22 FSHG des Landes Nordrhein-Westfalen haben Städte und Gemeinden Brandschutzbedarfspläne unter Beteiligung der kommunalen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.
Der Brandschutzbedarfsplan definiert in kommunaler Eigenverantwortung sowohl das Schutzziel als
auch den zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Umfang der kommunalen Feuerwehr.
Die kommunalen Brandschutzbedarfspläne bilden die Grundlage für die Gefahrenabwehrplanung des
Kreises in Bezug auf Großschadensereignisse.
Das Qualitätsmanagement moderner Prägung bei der Feuerwehr erfordert als Grundlage ein Schutzziel,
das entsprechend den spezifischen örtlichen Verhältnissen zu definieren ist. Bei der Definition dieses
Ziels sind im wesentlichen zwei Parameter ausschlaggebend: Zum einen die sogenannte „Kalte Lage“ (das
Gefahrenpotenzial) der Kommune. Zum anderen das Ergebnis der Analyse des Einsatzgeschehens.
Das Schutzziel enthält auch sogenannte Hilfsfristen [Def] bzw. Eintreffzeiten [Def]. Diese Zeitparameter sind
mitentscheidend für die Anzahl und die Standorte der Feuerwehrhäuser.
Die Anzahl und die Art der notwendigen Feuerwehr-Fahrzeuge ergibt sich aus den drei Parametern
Gefahrenpotenzial, Einsatzgeschehen und Anzahl Standorte.
Der Personalbedarf ergibt sich aus dem Schutzziel und wird im Brandschutzbedarfsplan in Form von
sogenannten Funktionen beschrieben.
LUELF & RINKE wurde beauftragt, den derzeit gültigen Brandschutzbedarfsplan aus dem Jahr 2004
fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan sollte spätestens nach 5 Jahren erneut fortgeschrieben werden.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
1.2
Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen
9
Rechtliche Grundlagen / Planungsgrundlagen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998, geändert am 08.12.2009
Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) vom 29.07.2009
Landesbauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.06.2000
Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW vom 29.08.2000
(Drehleitererlass); Az.: II A 5 - 100/17.3
Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) von 12/2000 für
Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten („Schutzzieldefinition“)
Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)
Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 13.11.2007 mit Hinweisen bzgl. der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen nach § 13 FSHG
Rundverfügung Nr. 22.4.21-10.10 der Bezirksregierung Köln vom 07.04.1997: Grundlagen zur
Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten der Freiwilligen Feuerwehren im
Regierungsbezirk Köln
Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 mit Übersendung des Papiers „Grundlagen zur
Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ als
überarbeitete Fassung der o.a. Grundlagenpapiers von 1997
Die o.a. wesentlichen Grundlagen wurden bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans berücksichtigt.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
1.3
Ausnahmegenehmigung
10
Die Stadt Bedburg ist als mittlere kreisangehörige Stadt (Status seit 2011) gemäß §13 FSHG zur
Unterhaltung einer hauptamtlich besetzten Wache verpflichtet.
Dies bedeutet nach Auffassung der Bezirksregierung Köln eine durchgehende Besetzung der Wache
mit mindestens 6 hauptamtlichen Funktionen [vgl. Schreiben der Bezirksregierung Köln vom
13.11.2007 mit Hinweisen bzgl. der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 13 FSHG].
Eine Befreiung von dieser Verpflichtung muss beantragt werden.
Der fortgeschriebene Brandschutzbedarfsplan kann als fachliche Grundlage für das Verfahren zur
Beantragung der Ausnahmegenehmigung herangezogen werden.
Anmerkung:
Ist die Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte ausreichend hoch, so dass weniger oder gar keine hauptamtlichen Kräfte
notwendig sind, bedarf diese Organisationsform der Ausnahmegenehmigung durch die Bezirksregierung. Auch bei nur zeitweise
verringerter Funktionsstärke der hauptamtlichen Kräfte aufgrund einer ausreichend hohen Verfügbarkeit der Ehrenamtlichen, ist
eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Mittlere kreisangehörige Städte unterliegen der Verpflichtung zur Unterhaltung einer hauptamtlich besetzten
Wache für den abwehrenden Brandschutz.
Gemäß den Anforderungen der Bezirksregierung Köln müsste die Stadt Bedburg 6 Funktionen rund-um-dieUhr vorhalten, um dies zu erfüllen.
Bei entsprechender Leistungsfähigkeit der Feuerwehr kann die Stadt Bedburg jedoch eine geringere
hauptamtliche Vorhaltung beantragen („Ausnahmegenehmigung“).
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
1.4
Aufgaben der Feuerwehr
11
Kernaufgaben der Feuerwehr Bedburg
Abwehrender Brandschutz
Technische Hilfe
Abwehrender Umweltschutz
Mitwirkung bei Großschadensereignissen (Katastrophenschutz)
Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr
Brandsicherheitswachdienste
Brandschutzerziehung
Brandschutzaufklärung
Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung
Mitwirkung beim Vorbeugender Brandschutz (Brandschauen)
Mitwirkung bei der Organisation von Großveranstaltungen
Von den vielfältigen Aufgaben der Feuerwehr haben primär die Bereiche abwehrender Brandschutz und
technische Hilfe unmittelbare Auswirkung auf die kommunale Brandschutzbedarfsplanung.
Bei der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans wurden jedoch selbstverständlich auch weitere
Aufgaben wie z.B. die Jugendfeuerwehr berücksichtigt.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
2
Gefahrenpotenzial
2
Gefahrenpotenzial
2.1 Eckdaten der Stadt
2.2 Löschwasserversorgung
2.3 Besondere Objekte
2.4 Drehleiterpflichtige Objekte
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
12
2
Gefahrenpotenzial / Eckdaten der Stadt (1)
13
Eckdaten der Stadt Bedburg
Ortsteil
Einwohner: 24.051 (Stand: 31.08.2012)
Bedburg
Blerichen
Broich
Grottenherten
Kaster
Kirchherten
Kirchtroisdorf
Kirdorf
Kleintroisdorf
Königshoven
Lipp
Oppendorf
Pütz
Rath
Fläche: 80,3 km2
Höchster Punkt: 150 m ü. NN
Tiefster Punkt: 55 m ü. NN
Sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze: 3.030
davon Einpendler: 1.735; Auspendler: 6.802
Pendlersaldo: - 5.067
Arbeitsort = Wohnort: 1.295
Auspendlerquote = 84%
(Stand: 30.06.2011; Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Summe
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 14.09.2012 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
Einwohner
4.658
2.362
1.060
366
5.851
2.003
1.040
1.142
170
1.893
2.207
103
314
882
24.051
2
Gefahrenpotenzial / Eckdaten der Stadt (2)
14
Verkehrswege
Autobahn (BAB 61)
Strecke, die durchs Stadtgebiet führt: ca. 9,7 km
Von der Bezirksregierung Köln zugewiesene und von der Feuerwehr zu versorgende Abschnitte:
Anschlussstelle Bedburg bis Anschlussstelle Jackerath (Strecke ca. 8,6 km)
Anschlussstelle Jackerath bis Anschlussstelle Bedburg (Strecke ca. 8,6 km)
Anschlussstelle Bedburg bis Anschlussstelle Bergheim / Elsdorf (Strecke ca. 6,8 km)
Bundesstraßen:
keine
4 Landstraßen und 5 Kreisstraßen mit einer Gesamtlänge von 43,5 km
Bahnverkehr:
Wasserwege- und Flächen:
insgesamt 4,75 km Bahnstrecke im Stadtgebiet; Bahnhof Bedburg;
2 beschrankte Bahnübergänge in Bedburg:
- Lindenstr. Ecke Bahnstr.
- Erkelenzer Str. Ecke Neusser Str.
Erft (ca. 8,5 km); Kasterer See, Peringsee
Die Eckdaten und Verkehrswege dienen zur ersten Orientierung bei der Darstellung des Gefahrenpotenzials.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 14.09.2012 / Dieser Entwurf ist NICHT zur Weitergabe an Dritte bestimmt!
2.2
Gefahrenpotenzial / Löschwasserversorgung
15
Löschwasserversorgung
Allgemeines:
Die Gemeinden haben nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG) eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen. Der
Brandschutzbedarfsplan hat die Aufgabe, die Löschwasserversorgung qualitativ zu beschreiben. Die daraus
resultierende Fahrzeugausstattung wird in Abschnitt 6.3 beschrieben. Ausführliche Informationen zur
Löschwasserversorgung (Hydrantenpläne usw.) werden seitens der Feuerwehr separat vorgehalten.
Hinweis: Die nachfolgende Einschätzung beruht auf fachlichen Aussagen der Feuerwehr, die für den
Brandschutzbedarfsplan erforderlich sind und stellt keine detaillierte Ermittlung durch LUELF & RINKE dar:
Einschätzung der Löschwasserversorgung in Bedburg:
In den zusammenhängenden und dicht besiedelten Bereichen und Stadtteilen der Stadt Bedburg (inkl. Weiler
Hohenholz) ist als Grundschutz eine stationäre Löschwasserversorgung (für Feuerwehr nutzbares Hydrantennetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung) vorhanden.
In den Außenbereichen muss die Löschwasserversorgung bei Einsätzen typischerweise teilweise über offene
oder sonstige Wasserentnahmestellen (z.B. Erft, Löschteiche) und lange Wegstrecken oder durch Pendelverkehr mit (Tank-)löschfahrzeugen sichergestellt werden.
Insgesamt erscheint die Löschwasserversorgung in Bedburg den örtlichen Verhältnissen entsprechend.
Die vorhandene Situation wurde mit der Fahrzeug-Konzeption abgeglichen.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (1)
16
Übersicht der Objekte von
besonderer brandschutztechnischer Bedeutung
1a =
1b =
2=
3=
4=
5=
6=
7=
8=
9=
10 =
11 =
12 =
13 =
14 =
15 =
16 =
17 =
18 =
19 =
20 =
21 =
22 =
Krankenhaus St. Hubertusstift
Tagesklinik Augustinerallee
Altenpflegeheim „Erftflora GmbH“
Altenpflegeeinrichtung „Pro 8“
Seniorenzentrum „Stiftung Hambloch“
Altenheim „Klosterresidenz Maia Hilf“
Elenore Weber Seniorenheim
Industriepark Mühlenerft
Gewerbegebiet „Adolf-Silverberg-Str.“
Gewerbegebiet „Otto-Hahn-Str.“
Gewerbegebiet „Nachtigallenweg“
Gewerbegebiet „St. Florian-Str.“
Bahnhof
Gewerbegebiet „Glescher Str.“
Gewerbegebiet „Heidklift“
Hotel im Weiler Hohenholz (46 Betten)
Schulzentrum mit Silverberg Gymnasium,
Realschule, Arnold-von-HarffGemeinschaftshauptschule
+ Dreifachsporthalle (Versammlungsst.)
Wilhelm-Busch-Gemeinschaftsgrundschule
Anton-Heinen-Gemeinschaftsgrundschule
St.-Martinus-Grundschule
Geschwister-Stern-Gemeinschaftsgrundschule
Schloß Bedburg
Altstadtbebauung Kaster
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
Legende
= Kranken-/Pflegeeinrichtungen
= Industrie-/Verkehrsanlagen
= Gefahrstoffbetriebe
= Sonstige Objekte
= Feuerwehrstandorte IST
7
15
22
5
20
4
19
14
10
9
1 17
2 21
6
16
8 11
12
3
18 13
0
1
2 km
2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (2)
17
Allgemeine Erläuterungen
Auf der vorangegangenen Karte sind die Objekte mit dem höchsten Gefahrenpotenzial in den einzelnen
Bereichen dargestellt.
Ergänzend zum Grundgefahrenpotenzial der Stadt Bedburg, welches sich aus den Bebauungsstrukturen
sowie der allgemeinen Infrastruktur ergibt, wurden bei der kartografischen Darstellung bei der Objektauswahl
berücksichtigt:
alle Kranken- und Pflegeeinrichtungen
alle Industrie- bzw. Gewerbegebiete
alle Schulen
für die Brandschutzbedarfsplanung relevante Einzelobjekte
Im Anschluss werden folgende Objektgruppen mittels Auflistungen konkretisiert:
Liste der Kranken- und Pflegeeinrichtungen (u.a. mit Anzahl Pflegeplätze / Betten)
Liste der Schulen (u.a. mit Angabe der Anzahl Schüler)
Objekte mit Brandmeldeanlage in den Industrie- und Gewerbegebieten
Ergänzend ist eine Liste aller Kindertagesstätten (u.a. mit Angabe der Anzahl Kinder) aufgeführt.
Insgesamt ist ein für die Größe der Stadt typisches Gefahrenpotenzial vorhanden. Im gewerblichen Bereich ist
der Industriepark Mühlenerft mit nennenswerten Einzelobjekten herausragend – u.a. Fa. Sany Germany und
Fa. Beiselen (Betrieb nach Störfallverordnung).
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (3)
18
Auflistung der Kranken- und Pflegeeinrichtungen
Objekt
Name der Einrichtung
Nr.
Typ
Anzahl Plätze
bzw. Betten
Anschrift
Ortsteil
1a
Krankenhaus St. Hubertusstift
Krankenhaus
70 Betten
Klosterstraße 10
Bedburg
1b
Fachklinik für Psychiatrie und
Psychotherapie
Tagesklinik
20 Plätze
Augustinerallee 1
Bedburg
2
Erftflora GmbH
Altenheim
116 Betten
Matthias-Lammet-Str. 1
Bedburg
3
Pro 8 (Lebensqualität für Menschen
Altenheim
mit Demenzerkrankung)
70 Betten
Am Leitweg 77
Bedburg-West
4
Stiftung Hambloch Seniorenzentrum Altenheim
98 Betten
St.-Rochus-Str.11
Kaster
5
Klosterresidenz Maria Hilf
Altenheim
6
Elenore Weber Seniorenheim
Altenheim
74 Betten (DemenzwohnMarienstraße 1
gruppe mit 14 Einzelzimmer)
13 Betten
Eifelstraße 9
Kirchherten
Lipp
Anmerkung: Die Objekt-Nummerierung der Kranken- und Pflegeeinrichtungen der o.a. Tabelle entspricht der Auswahl der besonderen
Objekte der kartografischen Darstellung.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (4)
19
Auflistung der Schulen
Objekt
Name der Schule
Nr.
Anzahl Schüler
1.146
Anschrift
Ortsteil
Eichendorffstraße 1
Bedburg
16 a
Silverberg Gymnasium Bedburg
16 b
Realschule Bedburg
568
Goethestraße 1
Bedburg
16 c
16 d
Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg
349
Goethestraße 3
Bedburg
17
Wilhelm-Busch-Gemeinschaftsgrundschule
252
Kölner Straße 35
Bedburg
18
Anton-Heinen-Gemeinschaftsgrundschule
196
Theodor-Heuss-Straße 15a
Kirdorf
19
St.-Martinus-Grundschule
399
Harffer Schlossallee 1
Kaster
20
Geschwister-Stern-Gemeinschaftsgrundschule
113
Zaunstraße 5
Kirchherten
Anmerkung: Die Objekt-Nummerierung der Schulen der o.a. Tabelle entspricht der Auswahl der besonderen Objekte der
kartografischen Darstellung.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (5)
20
Objekte mit Brandmeldeanlage (BMA) in den Industrie- und Gewerbegebieten
Objekt
Industrie- / Gewerbegebiet
Nr.
Name
Anschrift
7
Industriepark Mühlenerft
Isovolta Gatex GmbH
Gottlieb-Daimler-Straße 1
7
Industriepark Mühlenerft
Nippon Express
Gottlieb-Daimler-Straße 6
7
Industriepark Mühlenerft
Gewerbehalle Mühlen
Gottlieb-Daimler-Straße 4
7
Industriepark Mühlenerft
Beiselen GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 4
7
Industriepark Mühlenerft
FE IPF GmbH & CO
Werner-von-Siemens-Str. 7
7
Industriepark Mühlenerft
TECUM-Industrieprodukte GmbH
Robert-Bosch-Str. 5
7
Industriepark Mühlenerft
Nachfolger Kuhmann
Robert-Bosch-Straße 19
7
Industriepark Mühlenerft
AS Arbeitsschutz
Heinrich-Hertz-Straße 11
7
Industriepark Mühlenerft
Sany Germany
Gewerbegebiet Mühlenerft
8
Gewerbegebiet „Adolf-Silverberg-Str.“
Mobau Erft
Adolf-Silverberg-Straße 22
11
Gewerbegebiet „St. Florian-Str.“
Fachmarktzentrum REAL
Bahnstraße 15
Anmerkung: Die Objekt-Nummerierung der Industrie- und Gewerbegebiete der o.a. Tabelle entspricht der Auswahl der besonderen
Objekte der kartografischen Darstellung.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
2.3
Gefahrenpotenzial / Besondere Objekte (6)
Auflistung der Kindertagesstätten
Lfd. Nr. Name
Träger
21
Anmerkung: Die Kindertagesstätten sind nur in Form der Tabelle aufgeführt
und nicht als besondere Objekte in der kartografischen Darstellung.
Anzahl Kinder
Anschrift
Ortsteil
1
"Feldmäuse"
Ev. Gemeindeamt Köln, Lindenthalgürtel 30, 50935
Köln
45
Feldstraße 43
Blerichen
2
"Kleeblatt"
AWO, Zeißstraße 1, 50126 Bergheim
45
August-Macke-Straße 1
Kaster
3
"Sterntaler"
AWO, Zeißstraße 1, 50126 Bergheim
50
Burgundische Straße 9
Kaster
4
"St. Martinus"
65
Maximilianstraße 2
Kaster
5
"Waldwichtel"
45
Verl. Gustav-Heinemann-Straße
Kaster
6
"Johanniter"
35
Breitestraße 19
Kirchherten
7
"St. Martin"
45
Dominikanergasse
Kirchherten
8
"Springmäuse"
24
An der Wildhecke 9
Kirchtroisdorf
9
"St. Willibrordus"
60
Theodor-Heuss-Straße 2
Kirdorf
10
"St. Peter"
45
Brunnenstraße 71
Königshoven
11
"Pusteblume"
AWO, Zeißstraße 1, 50126 Bergheim
Am Pützbach 2a
Lipp
12
"Mosaik"
AWO, Zeißstraße 1, 50126 Bergheim
48
Erkelenzer Straße 78
Lipp
13
"St. Lambertus"
71
Marktplatz 5
Bedburg
14
"St. Antonius"
59
Muchhauser Straße 1
Bedburg-West
Kath. Kirchengemeindev St. Georg, Rendantur,
Domackerstr. 54, 50127 Bergheim
Waldwichtel Bedburg e.V. Postfach 1331,
50174 Bedburg
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Postfach 100738,
41407 Neuss
Kath. Kirchengemeindev St. Martinus,
Rendantur, Domackerstr. 54, 50127 Bergheim
Springmäuse e.V., Heinsberger Straße 14,
50181 Bedburg
Kath. Kirchengemeinde St. Willibrordus,
Theodor-Heuss-Straße 8, 50181 Bedburg
Kath. Kirchengemeinde St. Peter, PastorWertz- Platz 1, 50181 Bedburg
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus,
Marktplatz 5, 50181 Bedburg
Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus,
Marktplatz 5, 50181 Bedburg
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
78
113 ab 08/2013
2.4
Gefahrenpotenzial / Drehleiterpflichtige Objekte
Abdeckung der drehleiterpflichtigen Objekte
Standort
= Kaster
22
Fahrgeschwindigkeiten:
Variable Geschwindigkeiten von „enger
Wohnbebauung“ (20 km/h) über „normaler Ortsteil“
(45 km/h) bis zu „Ausfallstraßen“ (70 km/h).
Grundlage der farblichen Kennzeichnung der Abdeckung:
Vom derzeitigen Standort der
Drehleiter (Kaster) aus mit
a) 3 Min. Fahrzeit
Basis: 1. Eintreffzeit = 8 Minuten
abzüglich „normale“ Ausrückzeit 5 Min.
b) 4 und 5 Min. Fahrzeit
Erweiterte Fahrzeit für Objekte im OT
Bedburg durch schnelleres Ausrücken der
Drehleiter als gesondertes Truppfahrzeug
(Änderung der AAO bereits in
Umsetzung).
Entferntestes drehleiterpflichtiges
Objekt (Offenbachstr., vgl. gelber Punkt)
kann so fristgerecht erreicht werden.
x
0
1
2 km
Der Großteil der drehleiterpflichtigen Objekte (Objekte oberhalb „geringer Höhe“ nach LBO NW und ohne
vorhandenen 2. baulichen Rettungsweg) befindet sich im Ortsteil Kaster. Weitere Objekte befinden sich im
Ortsteil Bedburg. Alle Objekte können von der am Standort Kaster stationierten Drehleiter planerisch
fristgerecht erreicht werden.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
3
Schutzziel
3
Schutzziel
3.1 Grundsätzliches
3.2 Hilfsfristen & Eintreffzeiten
3.3 Funktionsstärken
3.4 Zielerreichungsgrad
3.5 Schutzzieldefinition
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
23
3.1
Schutzziel / Grundsätzliches
24
Grundsätzliche Überlegungen
Das FSHG fordert in §1: Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende
leistungsfähige Feuerwehren.
Der Gesetzgeber hat kein Schutzziel definiert, weil Brandschutz eine kommunale Aufgabe ist und
dementsprechend das Schutzziel in kommunaler Eigenverantwortung in Abhängigkeit von den örtlichen
Gegebenheiten festzulegen ist.
Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) hat für Großstädte die AGBFSchutzzielempfehlung [vgl. Anlage] konzipiert.
Das Schutzziel der AGBF fordert beim „kritischen Wohnungsbrand“ [Def] eine Zeitkette von insgesamt
17 Minuten, innerhalb derer die geplanten Maßnahmen greifen müssen [vgl. Abschnitt 3.1].
Die Eintreffzeiten der AGBF-Empfehlung entsprechen auch den Anforderungen der Bezirksregierung Köln
[vgl. Rundverfügung von 1997 und Schreiben von 2012 (siehe Anlage 1)].
In diesen Anforderungen formuliert die Bezirksregierung Köln zudem Vorgaben für die weiteren Parameter
des Schutzziels (Funktionsstärken und Zielerreichungsgrad), welche bei der Schutzzieldefinition in der
vorliegenden Fortschreibung berücksichtigt werden.
Das Schutzziel fixiert den feuerwehrtechnischen Bedarf für ein standardisiertes Schadensereignis.
Größere Einsätze, deren Anforderungen über die des „kritischen Wohnungsbrandes“ hinausgehen (jedoch
unterhalb der Schwelle des Großschadensereignisses liegen), sind durch die Alarm- und Ausrückeordnung
zu regeln. Die Gefahrenabwehrplanung für Großschadensereignisse (worst-case-Betrachtung) ist gemäß
§ 22 FSHG Aufgabe des Kreises.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
3.2
Hilfsfristen & Eintreffzeiten (1)
CO-Summenkurve [min*%]
15
CO
[%]
Zeitkette AGBF
1,5
CO-Gehalt im
Brandraum
10
25
KohlenmonoxidSummenkurv e
17 Min
16 Min
Reanimations1,0 grenze
15 Min
Erträglichkeitsgrenze
14 Min
13 Min
5
Maßnahmen werden wirksam
Entwicklungszeit (4 Min)
Eintreffen
0,5
12 Min
Eingriff sbereich
der Feuerweh r
0
0
0,1
0,5
1
5
10 13 17
50 100
Zeit [min]
(Brandbegi nn T=0)
CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in
Abhängigkeit von der Vorbrenndauer
Quelle: ORBIT-Studie, Porsche / WIBERA AG, 1978
11 Min
10 Min
Eintreffzeit (8 Min)
9 Min
(Ausrückzeit +
Fahrzeit)
8 Min
7 Min
6 Min
5 Min
Bei einem Wohnungsbrand stellt Kohlenmonoxid (CO) das für
Menschen kritischste Verbrennungsprodukt dar. Die COKonzentration in Räumen steigt unter typischen Bedingungen
mit der Branddauer an. Für die Überlebenswahrscheinlichkeit
ist die Einwirkdauer von entscheidender Bedeutung:
Vor Ablauf der 17. Minute (Reanimationsgrenze) muss die
Menschenrettung erfolgt sein.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
AlarmierungsAbschluß
4 Min
Dispositionszeit
Gesprächszeit
(1,5 Min)
Meldezeit
Entdeckungszeit
(3,5 Min)
3 Min
2 Min
1 Min
0 Min
Brandausbruch
3.2
Hilfsfristen & Eintreffzeiten (2)
26
Erläuterung der Eintreffzeit (1)
Die Dispositionszeit (= Zeit von der Annahme des Notrufs in der Leitstelle bis zur Alarmierung der Feuerwehr)
ist von der Feuerwehr nicht beeinflussbar, da die Notrufannahme und -bearbeitung (= Dispositionszeit) durch
die Kreisleitstelle erfolgt.
Ob diese die Dispositionszeit (von 1,5 Minuten gemäß der Zeitkette der AGBF) gewährleistet, liegt in der
Verantwortung des Trägers und ist deshalb nicht Gegenstand dieses Bedarfsplans.
Daher wird der Begriff der „Hilfsfrist“, der in aller Regel die Dispositionszeit in der Leitstelle beinhaltet, nicht zur
Definition des Schutzziels herangezogen.
In diesem Bedarfsplan werden hingegen nur die sogenannten „Eintreffzeiten“ verwendet.
Die Eintreffzeit im Sinne dieses Brandschutzbedarfsplans ist die Zeitspanne von der Alarmierung der
Feuerwehr bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle.
Im Schutzziel wird zudem zwischen der 1. und 2. Eintreffzeit unterschieden.
Innerhalb der 1. Eintreffzeit sollen die ersten Kräfte am Einsatzort eintreffen und in der Regel bei einem
kritischen Wohnungsbrand primär Aufgaben zur Menschenrettung durchführen.
Diese werden innerhalb der 2. Eintreffzeit durch weitere Kräfte ergänzt, die im Normalfall primär Aufgaben
zur Unterstützung bei der Menschenrettung sowie zur Brandbekämpfung durchführen.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
3.2
Hilfsfristen & Eintreffzeiten (3)
27
Erläuterung der Eintreffzeit (2)
Die Grafik verdeutlicht die Zusammensetzung der 1. und 2. „Eintreffzeit“ entsprechend der Zeitkette der AGBF.
Zum Vergleich sind auch die 1. und 2. „Hilfsfrist“ dargestellt, welche die Zeit zur Bearbeitung des Notrufes in
der Leitstelle beinhalten.
0 min
Brandausbruch
Notruf
"1. Eintreffzeit"
"2. Eintreffzeit"
1,5 min
8 min
+ 5 = 13 min
3,5 min
Beginn
Notrufabfrage
5 min
13 min
Alarmierung
18 min
Eintreffen
1. Einheit
Zeit
Eintreffen
Ergänzungskräfte
"1. Hilfsfrist"
"2. Hilfsfrist"
9,5 min
+ 5 min = 14,5 min
8 Minuten nach der Alarmierung durch die Leitstelle sollen die ersten Kräfte am Einsatzort sein.
Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere Kräfte
ergänzt und unterstützt werden.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
3.3
Funktionsstärken
28
Erläuterung der Funktionsstärken
Gemäß der Rundverfügung der Regierungsbezirk Köln vom 07.04.1997 sollen innerhalb der 1. Eintreffzeit
(8 Min.) 9 Funktionen am Einsatzort sein. Durch diese soll bei einem kritischen Wohnungsbrand primär die
Menschenrettung durchgeführt werden.
Die 9 Funktionen (erste Gruppe) verteilen sich auf:
1 Funktion Gruppenführer, 2 Funktionen Angriffstrupp, 2 Funktionen Wassertrupp, 2 Funktionen
Schlauchtrupp, 1 Funktion Maschinist, 1 Funktion Maschinist Hubrettungsfahrzeug bzw. Melder .
Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit, 13 Minuten nach der Alarmierung) sollen gemäß Anforderungen der
Bezirksregierung Köln [vgl. Schreiben vom 03.02.2012 – siehe Anlage 1] weitere 9 Ergänzungskräfte (zweite
Gruppe) sowie ein Zugtrupp (4 Funktionen) den Einsatzort erreicht haben.
Diese Werte werden auch für das Szenario „Kritischer Hilfeleistungseinsatz“ als Ziel gefordert.
8 Minuten nach der Alarmierung sollen 9 Einsatzkräfte am Einsatzort sein.
Sie müssen kurze Zeit später (+ 5 Minuten, also 13 Minuten nach der Alarmierung) durch weitere 9 + 4 = 13
Kräfte ergänzt und unterstützt werden.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
3.4
Zielerreichungsgrad
29
Erläuterung zum Zielerreichungsgrad
Nach unserer fachlichen Auffassung sollte eine Bedarfsplanung zunächst planerisch von einer vollständigen
(100%) Erfüllung der Qualitätskriterien für alle nennenswert bebauten Gebiete ausgehen. D.h. der
Erreichungsgrad darf aus Sicht von LUELF & RINKE nicht als Korrektiv für eine unrealistisch geplante
Eintreffzeit bzw. Funktionsstärke dienen. Alle objektiv vorhersehbaren Randbedingungen sind bei der Planung
zu berücksichtigen, damit die gesetzten Ziele auch tatsächlich in nahezu allen Fällen verwirklicht werden
können.
Da im tatsächlichen Einsatzgeschehen auch nicht bzw. nur schwer planbare äußere Randbedingungen (z.B.
Verkehrs- oder Witterungseinflüsse) eine Rolle spielen, handelt eine Kommune aus Sicht von LUELF & RINKE
bedarfsgerecht, wenn bei der Schutzzieldefinition ein geringerer Erreichungsgrad für die tatsächliche
Schutzzielerfüllung definiert wird.
In Bedburg fallen jährlich nicht übermäßig viele Einsätze an, die dem Szenario „kritischer Wohnungsbrand“
entsprechen. LUELF & RINKE empfiehlt in der Regel auch aus mathematischen Gründen (geringe
Datenbasis), dass der Zielerreichungsgrad auf 90% abgerundet wird, da bei der zu erwartenden Zahl
relevanter Ereignisse eine Genauigkeit im einstelligen Prozentbereich nicht zielführend ist.
Gemäß Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 wird die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr
jedoch erst dann in Frage gestellt, wenn sich der tatsächliche Zielerreichungsgrad (nach Auswertung) unter
80% befindet.
Daher folgt die Stadt Bedburg dieser Empfehlung und definiert einen Zielerreichungsgrad von > 80%.
Die Stadt Bedburg folgt der Empfehlung der Bezirksregierung Köln und definiert einen Zielerreichungsgrad
von > 80%.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
3.5
Schutzzieldefinition (1)
30
Schutzziel 1: Kritischer Wohnungsbrand
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Wohnungsbrand:
innerhalb von 8 Minuten (= erste Eintreffzeit) nach der Alarmierung
mit 9 FM (Feuerwehrleuten) (= erste Gruppe)
und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = zweite Eintreffzeit) mit
weiteren 9 FM (= zweite Gruppe) + 4 FM (Zugtrupp) (9 + 9 + 4 = 22 FM) am Einsatzort ist.
Zielerreichungsgrad
Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt 80 % bezogen auf die Summe
der Einsätze gemäß dem o.a. Schutzziel 1.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
3.5
Schutzzieldefinition (2)
31
Schutzziel 2: Kritischer Hilfeleistungseinsatz
Das qualitative Ziel ist es, dass die Feuerwehr beim kritischen Hilfeleistungseinsatz mit
Menschenrettung und auslaufenden Kraft- und Betriebsstoffen* etc.:
innerhalb von 8 Minuten (= erste Eintreffzeit) nach der Alarmierung
mit 9 FM (Feuerwehrleuten) (= erste Gruppe)
und nach weiteren 5 Minuten (8 + 5 = 13 Minuten = zweite Eintreffzeit) mit
weiteren 9 FM (= zweite Gruppe) + 4 FM (Zugtrupp) (9 + 9 + 4 = 22 FM) am Einsatzort ist.
Zielerreichungsgrad
Das quantitative Ziel ist ein Zielerreichungsgrad von insgesamt 80 % bezogen auf die Summe
der Einsätze gemäß dem o.a. Schutzziel 2.
*) Detaillierte Szenariobeschreibung vgl. Anlage 1
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4
4
IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes
32
IST-Struktur des abwehrenden Brandschutzes
In diesem Abschnitt wird die Struktur der Feuerwehr bzw. des abwehrenden Brandschutzes dargestellt, soweit
dies für den Brandschutzbedarfsplan relevant ist.
4.1 Standorte / Feuerwehrhäuser
4.2 Personal*
4.3 Fahrzeuge
4.4 Abdeckung des Stadtgebietes (Isochronen-Analyse)
* Die Analyse der Qualifikationen, Wohn- und Arbeitsorte der ehrenamtlichen K räfte basiert auf einer in der Feuerwehr durchgeführten Erhebung mit Stand
Mitte 2012. Aufgrund verschiedener Einflüsse (Neueintritte, Arbeitsplatzwechsel, Umzug, etc.) sind die Daten der ehrenamtlichen Kräfte dynamisch und die
Analysen sollten deshalb regelmäßig aktualisiert werden. Ggf. hat dies dann insbesondere Konsequenzen für die AAO.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser (1)
33
Übersicht über die 6 Standorte der
Feuerwehr der Stadt Bedburg
Farbcode „Bauliche Funktion“:
= gut bis sehr gut
= befriedigend bis ausreichend
= unbefriedigend / nicht ausreichend
Allgemeine Erläuterung:
Die hier dargestellte Übersicht zur baulichen
Funktion der Standorte wird auf den nächsten
Seiten näher spezifiziert.
Bewertungskriterien /
Einflussgrößen:
Insgesamt werden bei der Bewertung die wesentlichen Merkmale
behandelt, die zur Bewertung der
grundsätzlichen baulichen Funktion
der Standorte notwendig sind und
damit besondere Relevanz für den
Brandschutzbedarfsplan haben.
D.h. kleinere übliche Maßnahmen
zur Bauunterhaltung werden nicht
aufgeführt.
Kaster-Königshoven
Kirch-Grottenherten
Rath
Lipp-Millendorf
Kirch-Kleintroisdorf / Pütz
Bedburg
0
1
2 km
Die Bewertung umfasst neben der grundsätzlichen Eignung als Feuerwehrhaus (im Sinne allgemeiner und rechtlicher
Anforderungen wie z.B. Unfallverhütungs-vorschriften) auch die Funktionalität sowie den baulichen Gesamtzustand.
Dies führt im vorliegenden Abschnitt 4.1 zur Gesamtbewertung der „baulichen Funktion“. Konkrete Maßnahmen
werden bei Bedarf im Abschnitt 6.1 beschrieben. Ob und in welchem Umfang einzelne Maßnahmen notwendig sind,
lässt sich nicht unmittelbar aus der Bewertung der IST-Situation ableiten.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser (2)
34
Feuerwehrhaus Bedburg
Standort des LZ Bedburg (derzeit 39 Aktive)
3 Fahrzeugstellplätze für Großfahrzeuge
sowie 1 Waschhalle
Derzeit insgesamt 5 Fahrzeuge untergebracht
Abstände in der Fahrzeughalle ausreichend
(Unterbringung von MTF und ELW 1 auf 1 Großstellplatz
nicht optimal, aber tolerabel)
Abgasabsauganlage vorhanden
Umkleidemöglichkeiten in separatem Raum
Schulungs- und Aufenthaltsraum für rund 30 Personen
Kapazität in Relation der Anzahl Aktiver grenzwertig
Sanitäre Einrichtungen in Ordnung, Geschlechtertrennung gegeben,
jedoch nur 1 Duschmöglichkeit
2 Büroräume vorhanden
Viele Alarmparkplätze auf eigenem Grundstück, sowie weitere Möglichkeiten in der näheren Umgebung
Bauliche Funktion sehr gut
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser (3)
Feuerwehrhaus Kaster-Königshoven
Standort des LZ Kaster-Königshoven
(derzeit 49 Aktive)
5 Fahrzeugstellplätze für Großfahrzeuge
sowie 1 Waschhalle (verteilt auf 2 Gebäudeteile)
Derzeit insgesamt 5 Fahrzeuge untergebracht
Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle
Abstände in der 1. Fahrzeughalle ausreichend;
in der 2. Halle durch Anhänger und Material beengter
jedoch tolerabel
Abgasabsauganlage vorhanden
Schulungs- und Aufenthaltsraum für rund 40 Personen
Kapazität in Relation der Anzahl Aktiver grenzwertig
Sanitäre Einrichtungen: keine Geschlechtertrennung bei WCs, zudem keine Duschmöglichkeiten
Büroraum vorhanden
Besonderer Funktionsraum: Einsatzzentrale, die im Bedarfsfall besetzt wird
Nur wenige Alarmparkplätze auf eigenem Grundstück, jedoch weitere Parkplätze in der näheren
Umgebung (Rathaus) nutzbar
Bauliche Funktion gut
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
35
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser (4)
Feuerwehrhaus Kirch-Grottenherten
Standort der LG Kirch-Grottenherten (derzeit 27 Aktive)
3 Fahrzeugstellplätze für Großfahrzeuge
Derzeit 2 Großfahrzeuge sowie 2 weitere Fahrzeuge
und ein Anhänger untergebracht
Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle
Abstände in der Fahrzeughalle tolerabel bis ausreichend
Abgasabsauganlage vorhanden
Schulungsraum ausreichend groß
sowie zusätzlicher Aufenthaltsraum
Sanitäre Einrichtungen in Ordnung, Geschlechtertrennung gegeben,
jedoch nur 1 Duschmöglichkeit
Büroraum vorhanden
Genügend Alarmparkplätze vorhanden
Bauliche Funktion gut
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
36
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser (5)
37
Feuerwehrhaus Kirch-Kleintroisdorf / Pütz
Standort der LG Kirch-Kleintroisdorf / Pütz
(derzeit 22 Aktive)
3 Fahrzeugstellplätze, davon 2 für ein Großfahrzeuge
Derzeit 1 Großfahrzeug, 1 MTF und ein Anhänger
untergebracht
Als Umkleidebereich wird derzeit einer der beiden
Großstellplätze der Fahrzeughalle genutzt
Abstände in der Fahrzeughalle ausreichend
Abgasabsauganlage vorhanden
Schulungsraum ausreichend groß
Sanitäre Einrichtungen in Ordnung, Geschlechtertrennung gegeben, jedoch keine Duschmöglichkeiten
2 Büroräume vorhanden
Genügend Alarmparkplätze vorhanden
Bauliche Funktion gut
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser (6)
38
Feuerwehrhaus Lipp-Millendorf
Standort der LG Lipp-Millendorf (derzeit 32 Aktive)
2 Fahrzeugstellplätze, davon 1 für ein Großfahrzeug
Derzeit 1 Großfahrzeug, 1 MTF und ein Anhänger
untergebracht
Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle
Abstände in der Fahrzeughalle ausreichend
Abgasabsauganlage vorhanden
Schulungs- und Aufenthaltsraum ausreichend groß
Sanitäre Einrichtungen in Ordnung, Geschlechtertrennung gegeben, jedoch keine Duschmöglichkeiten
Kein Büroraum vorhanden
Nur 1-2 Parkmöglichkeiten auf eigenem Grundstück; weitere Möglichkeiten in der näheren Umgebung
Bauliche Funktion gut
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4.1
Standorte / Feuerwehrhäuser (7)
39
Feuerwehrhaus Rath
Standort der LG Rath (derzeit 21 Aktive)
2 Fahrzeugstellplätze, davon 1 für ein Großfahrzeug
Derzeit 1 Großfahrzeug, 1 MTF und ein Anhänger
untergebracht
Umkleidemöglichkeiten nur in der Fahrzeughalle
Abstände in der Fahrzeughalle tolerabel bis ausreichend
Abgasabsauganlage vorhanden
Schulungsraum ausreichend groß
Sanitäre Einrichtungen in Ordnung, Geschlechtertrennung gegeben, jedoch keine Duschmöglichkeiten
Büroraum vorhanden
Genügend Alarmparkplätze vorhanden
Bauliche Funktion gut
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4.2.1
Wohnorte der ehrenamtlichen Kräfte
40
Wohnorte der
ehrenamtlichen Kräfte
Erläuterung: Jeder Punkt auf der Karte stellt
den Wohnort eines Aktiven in der Farbe der
jeweiligen Einheit dar.
Standorte
Bedburg
Kaster-Königshoven
Kirch-Grottenherten
Kirch-Kleintroisdorf / Pütz
Lipp-Millendorf
Rath
0
Die Karte zeigt die Wohnorte der ehrenamtlichen Kräfte und die Zuordnung zu den Standorten.
In Teilbereichen auffällig ist die Verteilung der Wohnorte der Einheiten Bedburg und Lipp-Millendorf.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
1
2 km
4.2.2
Arbeitsorte der ehrenamtlichen Kräfte
41
* nicht abkömmlich
oder außerorts
Arbeitsorte
Arbeitsort im
Arbeitsort im
Ortsteil der
Ortsteil einer
in %
in %
eigenen
anderen
Einheit
Einheit
wechselnder
Arbeitsort
innerhalb
der Stadt
Bedburg
Arbeitsort in
der Stadt
in % Bedburg aber in %
nicht
abkömmlich
Arbeitsort
außerhalb
der Stadt
Bedburg
in %
P
r
o
b
e
2
nicht
verfügbar*
aber im
Schichtdienst
Einheit
Anzahl
Aktive
Bedburg
39
3
8%
0
0%
1
3%
7
18%
28
72%
14
Kaster-Königshoven
49
3
6%
0
0%
0
0%
8
16%
38
78%
22
Kirch-Grottenherten
27
3
11%
0
0%
2
7%
4
15%
18
67%
9
Kirch-Kleintroisdorf /
Pütz
22
0
0%
0
0%
0
0%
9
41%
13
59%
8
Lipp-Millendorf
32
2
6%
3
9%
1
3%
2
6%
24
75%
10
Rath
21
0
0%
0
0%
0
0%
1
5%
20
95%
8
Summe
190
11
6%
3
2%
4
2%
31
16%
141
74%
71
Von diesen 172 nicht verfügbaren Kräften arbeiten
71 Kräfte im Schichtdienst. Von diesen sind
aufgrund des Wechselschichtdienstes tagsüber
geschätzt 33% (rd. 24) im Stadtgebiet verfügbar.
Vorwiegend aus der hohen Auspendlerquote (74%) resultiert eine eingeschränkte und problematische Tagesverfügbarkeit. Insgesamt sind werktags tagsüber durchschnittlich (nur) rund 38 (11 + 3 + 4 + 24) der 190
Aktiven verfügbar.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4.2.3
Qualifikationen der ehrenamtlichen Kräfte
42
Qualifikationen
Die Tabelle zeigt den Anteil von Atemschutzgeräteträgern (AGT), Maschinisten (MA), LKW-Führerscheininhabern, Gruppenführern (GF) und Zugführern (ZF) der Aktiven der Feuerwehr Bedburg.
Einheit
Anzahl
Aktive
Atemschutzgeräteträger (AGT)
Maschinisten (MA)
LKW-Führerschein
(für > 7,5 t; C/CE/2)
Gruppenführer (GF)
Zugführer (ZF)
absolut
in %
absolut
in %
absolut
in %
absolut
in %
absolut
in %
Durchschnittsalter [Jahre]
Bedburg
39
18
46%
37
95%
23
59%
12
31%
7
18%
37
Kaster-Königshoven
49
34
69%
27
55%
25
51%
11
22%
5
10%
37
Kirch-Grottenherten
Kirch-Kleintroisdorf /
Pütz
Lipp-Millendorf
27
18
67%
17
63%
9
33%
8
30%
1
4%
39
22
9
41%
13
59%
10
45%
4
18%
0
0%
32
32
20
63%
21
66%
10
31%
8
25%
4
13%
35
Rath
21
14
67%
16
76%
7
33%
4
19%
2
10%
34
Summe
190
113
59%
131
69%
84
44%
47
25%
19
10%
36 *
* Mittelwert gewichtet
Anmerkungen:
•
Bei den Qualifikationen sind Mehrfachnennungen möglich. Beispiel: Jemand verfügt sowohl über die Qualifikation Zugführer als auch Gruppenführer
und ist somit jeweils in beiden Spalten enthalten.
•
Als Atemschutzgeräteträger wurden Kräfte gewertet, welche über eine Atemschutzausbildung und gültige G26.3 verfügen.
Insgesamt ist ein guter Ausbildungsstand vorhanden. Aus externer Sicht sind daher keine akuten Bedarfe
erkennbar.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4.3
Fahrzeuge
43
Die Feuerwehr-Fahrzeuge (IST) der Feuerwehr Bedburg im Überblick:
Einheit
Bedburg
KasterKönigshoven
KirchGrottenherten
IST 2012
Baujahr
Alter
LF 16
LF 10/6
RW 2
MTF
ELW 1
Mehrzweckboot
Transportanh. Boot
Transportanh. allgemein
1991
21
2009
3
1984
28
2004
8
2008
4
2001
11
1979
33
1993
19
2005
7
HLF 20/16
1983
29
TLF 24/50
1996
16
DLK 23/12
LF 16-TS (wurde in 2012 stillgelegt)
1990
22
Gerätewagen
1999
13
MTF
1997
15
Atemschutzanhänger
38
Krankentragenanhänger 1974
20
Transportanh. allgemein 1992
LF 20/16
LF 8/6
MTF
GW-Messtechnik
Dekon-/ Chemieanh.
2011
1
1994
18
2008
4
1999
13
1990
22
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
Einheit
IST 2012
Baujahr
Alter
KirchKleintroisdorf /
Pütz
1991
21
1999
13
LF 16
1998
14
2009
3
MTF
LF
10/6
1990
22
Transportanh.
28
RW 2allgemein 1984
2004
8
MTF
2007
5
LF
10/6
Bedburg
2008
4
ELW
1
2008
4
Lipp-Millendorf
MTF
2001
11
Mehrzweckboot
1990
22
Transportanh. allgemein
1979
33
Transportanh. Boot
1992
20
LF
8/6
1993
19
Transportanh. allgemein
2006
6
Rath
MTF
2005
7
HLF
20/16
20
Transportanh. allgemein 1992
1983
29
TLF 24/50
"Leiter der
1996
16
DLK
23/12
2007
5
KdoW
Feuerwehr"
LF 16-TS (wurde in 2012 stillgelegt)
Kaster1990
22
Gerätewagen
Königshoven
1999
13
MTF
Anmerkung:
1997
15
Atemschutzanhänger
In der Spalte „Alter“ sind Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die
1974
38
Krankentragenanhänger
gewisse Altersgrenzen erreicht bzw. überschritten haben.
1992
20
Transportanh.
allgemein
Großfahrzeuge: hellgelb
wenn > 15 Jahre,
orange wenn
> 20 Jahre;
Kleinfahrzeuge: hellgelb wenn > 10 Jahre, orange wenn
> 15 Jahre
2011
1
LF 20/16
1994
18
LF 8/6
Kirch2008
4
MTF
Grottenherten
Dargestellt ist die
derzeitige Fahrzeugaus1999
13
GW-Messtechnik
stattung inkl. Mehrzweckboot
und Anhängern.
1990
22
Dekon-/ Chemieanh.
4.4
Abdeckung des Stadtgebietes (Isochronen-Analyse)
Eintreffzeitisochronen
Basis: 1. Eintreffzeit = 8 Minuten
(Annahme: 5 Min. Ausrückzeit;
result. Fahrzeit = 3 Min.)
44
Standorte
Bedburg
Kaster-Königshoven
Kirch-Grottenherten
Kirch-Kleintroisdorf / Pütz
Lipp-Millendorf
Rath
Fahrgeschwindigkeiten:
Variable Geschwindigkeiten von „enger
Wohnbebauung“ (20 km/h) über „normaler Ortsteil“
(45 km/h) bis zu „Ausfallstraßen“ (70 km/h).
Anmerkung:
Die Isochronen-Darstellung stellt die grundsätzlichen zeitlichen Möglichkeiten der Erreichbarkeit von den Standorten der Feuerwehr dar.
Die Grafik ist jedoch kein Abbild der Alarm - und
Ausrückeordnung im Sinne der Gebietszuordnung
zu den Standorten..
0
1
2 km
Die zusammenhängend bebauten Wohngebiete können durch die derzeitige Standortstruktur fristgerecht
erreicht werden. Zwischen Kaster und Bedburg sind einige Bereiche mehrfach abgedeckt.
Der Industriepark Mühlenerft wird vom Standort Kaster-Königshoven nach einer Fahrzeit von 4 Minuten
erreicht.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5
Analyse des Einsatzgeschehens
5
Analyse des Einsatzgeschehens
45
In diesem Abschnitt erfolgt zuerst eine Auswertung der langfristigen Entwicklung des Einsatzgeschehens.
Anschließend wird das Einsatzgeschehen eines Kalenderjahrs detailliert ausgewertet.
5.1 Langfristige Einsatzentwicklung
(Darstellung der Entwicklung des Einsatzgeschehens der Jahre 2005 bis 2011)
5.2 Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres
(hier: 2011)
5.3 Zeitanalyse
(Analyse spezifisch auswertbarer zeitkritischer Einsätze hinsichtlich Ausrück-, Fahr- und Eintreffzeit)
5.4 Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken)
(Kombinierte Auswertung der Kriterien Zeit & Stärke bei spezifisch auswertbaren zeitkritischen Einsätzen)
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.1
Langfristige Einsatzentwicklung
46
Einsatzentwicklung 2005 bis 2011 (Einsatzbeteiligungen)
700
600
700
500
Anmerkung:
600
Sonstige Einsätze
400
Anzahl
Dargestellt ist jeweils die
jährliche Anzahl der
Technische
Hilfeleistungen der
Einsatzbeteiligungen
6
Einheiten
(Jahressumme).
Brände
500
Fehlalarme
300
Die jährliche Anzahl
Einsatzstellen (Ereignisse)
war jeweils geringer.
200
Anzahl
400
Sonstige Einsätze
100
Fehlalarme
Technische Hilfeleistungen
300
Brände
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Jahr
200
100
In den Jahren ohne größere Unwetterereignisse lagen die Zahlen der Einsatzbeteiligungen der Einheiten etwa
im Bereich zwischen 300 und 400. Im Jahr 2007 sorgte das Orkantief „Kyrill“ für einen starken Anstieg der
Beteiligungen (dargestellt als „sonstige Einsätze“).
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.2
47
Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres
Detailanalyse der Einsätze eines Kalenderjahres / Datenmenge
Um repräsentative Ergebnisse zu erhalten, ist die Auswertung einer ausreichend großen Zahl von Ereignissen
erforderlich. Anhand der Datenbasis des Jahres 2011 wurde die Qualität sowie die räumliche und zeitliche
Verteilung des Einsatzgeschehens analysiert.
Gesamt
Zeitkritisch
gemeldet
Spezifisch
auswertbar
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
112
53
17
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
161
89
38
Summe
273
142
55
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
Es konnte eine ausreichend große Zahl an Einsätzen analysiert werden, um Aussagen über das
Einsatzaufkommen sowie dessen räumliche und zeitliche Verteilung treffen zu können.
Von den 273 Einsatzstellen des Betrachtungszeitraumes waren 142 als zeitkritisch [Def] gemeldet.
Für die Analyse der Ausrück-, Fahr- und Eintreffzeiten sowie der verfügbaren Funktionsstärken wurde das
Datenmaterial u.a. hinsichtlich Fehlalarmen und Einsätzen außerhalb des Stadtgebietes gefiltert.
Dadurch waren 55 der 142 zeitkritisch gemeldeten Einsätze für den Bedarfsplan „spezifisch auswertbar“.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (1)
48
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Gesamtübersicht
Anzahl Einsätze ZB 1
Anzahl Einsätze ZB 2
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
Anzahl Einsätze
gesamt
[absolut]
19
5
1
6
25
10
15
2
1
2
0
3
3
3
2
0
13
2
19
10
0
7
38
17
23
2
2
0
0
4
3
12
4
0
14
6
38
15
1
13
63
27
38
4
3
2
0
7
6
15
6
0
27
8
13,9%
5,5%
0,4%
4,8%
23,1%
9,9%
13,9%
1,5%
1,1%
0,7%
0,0%
2,6%
2,2%
5,5%
2,2%
0,0%
9,9%
2,9%
112
161
273
100%
Einsatzort
1_Kaster
1_Königshoven
1_Weiler Hohenholz
1_Industriepark Mühlenerft
2_Bedburg-Broich
2_Bedburg-Blerichen
2_Bedburg-Kirdorf
3_Kirchherten
3_Grottenherten
4_Kirchtroisdorf
4_Kleintroisdorf
4_Pütz
5_Rath
6_Lipp
6_Millendorf
6_Oppendorf
BAB 61
außerorts
Summe
Anzahl Einsätze
gesamt
[relativ in %]
24,5%
46,9%
2,6%
3,3%
2,2%
7,7%
9,9%
2,9%
100%
Anmerkung: Aus analytischen Gründen kann sich für die Erstellung des Bedarfsplans die Festlegung der
Einsatzorte von der Verwaltungsgliederung unterscheiden.
Der Großteil der Einsätze (in Summe rund 71%) ereignete sich im Ausrückebezirk Kaster (rd. 25%) und
Bedburg (rd. 47%). In den übrigen Stadtteilen ereigneten sich im Verhältnis weniger Einsätze.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (2)
49
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / gesamter Zeitbereich (1)
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
1_Industriepark Mühlenerft
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4 4
2 2
0 0
1 1
2 2
12 2
0 0
2 0
8 8
5 4
2 2
38 25
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
2
0
0
1
3
0
3
0
4
0
15
2
2
0
0
1
0
0
0
0
3
0
8
2
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
2
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
1
1
1
0
5
3
0
0
13
2
0
0
1
1
0
0
0
3
0
0
7
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Kleinbrand a und b
Mittelbrand
Großbrand
gefährliche Stoffe und Güter
Brandmeldeanlage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
1_Weiler Hohenholz
17 15
4 4
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
22 19
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Feuer 1 =
Feuer 2 =
Feuer 3 =
GSG =
BMA
=
1_Königshoven
mit Rettungen
34
7
2
4
15
8
1
0
31
33
7
142
1_Kaster
Wohngebäudebr.
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
34
Feuer 2 (Mittelbrand)
7
Feuer 3 (Grossbrand)
2
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 4
THL Person in Gefahr
15
THL (Technische Hilfeleistung)
82
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
1
Ölspur
36
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
31
Fehlalarm
51
Sonstiges
10
Summe
273
Gebäudebrände
Anzahl
Einsatzart
Zeitkritisch*
SUMME
01.01. – 31.12.2011
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (3)
50
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / gesamter Zeitbereich (2)
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
3_Grottenherten
1_Industriepark
4_Kleintroisdorf
Mühlenerft
17
3 15
3
0
4 0
4
0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
22
3 19
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
4 3
4
0
2 0
2
0 0
0
1 0
1
2 2
12
3 0
2
0 0
6
2 0
2
8 2
8
10
5 7
4
1
2 1
2
27
38 15
25
2
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
3
1
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
07
2 07
2
12 12
0 0
0 0
02
1 02
1
43 01
11
0 0
14
3 0
05 05
17
4 15
3
01 0
7 21
28
38
15
04
2
12
0
0
0
0
0
0
0
0
0
15
4
04
2
12
0
0
0
0
0
0
0
0
0
15
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
02
0
20
0
20
1
0
42
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10
0
10
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
02
0
0
01
10
20
1
0
05
03
0
0
30
13
02
0
0
01
10
0
0
0
03
0
0
17
0
01
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
01
01
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
01
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
2
1
0
0
0
2
0
6
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
3_Kirchherten
1_Weiler
4_Kirchtroisdorf
Hohenholz
mit Rettungen
34
9
0
7
0
2
1
4
15
0
4
8
0
1
0
31
9
33
5
3
7
142
31
4_Pütz
2_Bedburg-Kirdorf
1_Königshoven
2_Bedburg-Blerichen
1_Kaster
Wohngebäudebr.
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
34
9
Feuer 2 (Mittelbrand)
0
7
Feuer 3 (Grossbrand)
0
2
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 1
4
THL Person in Gefahr
15
0
THL (Technische Hilfeleistung)
21
82
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
0
1
Ölspur
36
9
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
31
9
Fehlalarm
51
9
Sonstiges
10
5
Summe
273
63
Gebäudebrände
Anzahl
Einsatzart
Zeitkritisch*
2_Bedburg-Broich
SUMME
01.01. – 31.12.2011
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (4)
51
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / gesamter Zeitbereich (3)
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
Toten
mit Rettungen
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4 0
4
0
2 0
2
0 0
0
1 0
1
0
2 0
2
2
0 0
12
2
0 0
0
2 0
0
8 0
8
0
2
1
5 0
4
0
2 0
2
2
0
4 25
1
38
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
2
0
0
0
1
0
2
3
0
0
3
0
0
4
0
0
3
15
0
2
0
2
0
0
0
1
0
0
0
0
0
3
0
0
1
8
0
2
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
2
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
2
0
1
0
0
0
0
2
1
0
6
1
1
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
1
0
4
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
1
0
3
1
6
1
0
2
5
0
3
2
0
0
15
13
2
0
0
1
0
3
1
0
0
0
0
3
1
0
0
6
7
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gebäudebrände
Zeitkritisch*
1_Industriepark
6_LippMühlenerft
Anzahl
1_Weiler
5_Rath
Hohenholz
4
4
17
0 15
0
1
4 1
4
0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
5
5
1 19
1
22
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4_Kleintroisdorf
3_Grottenherten
1_Königshoven
mit Toten
7
34
0
1
7
0
2
0
4
2
0
15
1
0
8
0
1
0
5
0
31
5
1
33
0
7
21
2
142
4_Kirchtroisdorf
3_Kirchherten
1_Kaster
mit Rettungen
9 31 (Kleinbrand
3 0 0a + b)
3 3 2 1 0 0
7
Feuer
34
0
0 02 (Mittelbrand)
0 0 0
0 0 0 0 0 0
1
Feuer
7
0 03 (Grossbrand)
0 0 0
0 0 0 0 0 0
0
Feuer
2
1 Mensch
0 0 (Verkehrsunfall
0 0
0 mit
0 Menschenrettung)
0 0 0 0
0
VU
4
0 Person
0 0 in 0
0
2 2 0 0 0 0
2
0
THL
Gefahr
15
4 (Technische
0 0 0 Hilfeleistung)
0
3 0 0 0 0 0
11
4
THL
82
0 (Gefährliche
0 0 0 Stoffe
0
0 Güter)
0 0 0 0 0
0
GSG
und
1
0 0 0 0 0
6 0 0 0 0 0
4
1
Ölspur
36
9 0 0BMA0 (Brandmeldeanlage)
0
2 2 0 0 0 0
5
0
Fehlalarm
31
5 0 0 0 0
10 7 0 0 0 0
7
1
Fehlalarm
51
3 0 0 0 0
1 1 0 0 0 0
1
0
Sonstiges
10
31 3 3 0 0
27 15 2 1 0 0 273
38
7
Summe
Zeitkritisch*
2_Bedburg-Kirdorf
SUMME
4_Pütz
Anzahl
mit Toten
mit Rettungen
Wohngebäudebr.
Gebäudebrände
Zeitkritisch*
Anzahl
mit Toten
2_Bedburg-Blerichen
Wohngebäudebr.
9
0
0
1
0
21
0
9
9
9
5
63
Zeitkritisch*
Anzahl
Einsatzart
mit Rettungen
Wohngebäudebr.
Gebäudebrände
2_Bedburg-Broich
01.01. – 31.12.2011
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (5)
52
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / gesamter Zeitbereich (4)
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
1_Industriepark Mühlenerft
mit Toten
1_Weiler
außerorts
Hohenholz
17
0 15
0
0
4 0
4
0
1 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 0
0 19
0
22
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4 0
4
0
2 0
2
0 0
0
1 0
1
0
2 0
2
0 0
12
2
0 0
0
2 0
0
8 0
8
0
5 0
4
0
2 0
2
0 25
0
38
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
2
1
2
0
1
0
0
1
15
3
0
1
3
0
6
4
0
27
15
3
2
1
2
0
1
0
0
1
1
0
0
0
0
3
0
9
8
0
2
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
2
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
1
0
0
4
0
1
0
8
1
0
0
2
0
0
0
0
1
0
0
4
0
1
0
8
1
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
1
1
1
0
5
3
0
0
0
13
2
0
0
1
1
0
0
0
3
0
0
0
7
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
1_Königshoven
BAB 61
mit Rettungen
34
1
0
7
0
2
0
4
1
15
0
8
0
1
0
0
31
0
33
1
7
3
142
6_Oppendorf
1_Kaster
Wohngebäudebr.
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
34
1
Feuer 2 (Mittelbrand)
0
7
Feuer 3 (Grossbrand)
0
2
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 0
4
1
THL Person in Gefahr
15
1
THL (Technische Hilfeleistung)
82
0
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
1
1
Ölspur
36
0
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
31
1
Fehlalarm
51
1
Sonstiges
10
6
Summe
273
Gebäudebrände
Anzahl
Einsatzart
Zeitkritisch*
6_Millendorf
SUMME
01.01. – 31.12.2011
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (6)
53
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 7-17 Uhr (1)
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
1_Industriepark Mühlenerft
10
2
0
1
8
4
0
0
11
14
3
53
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1 1
1 1
0 0
0 0
1 1
8 2
0 0
2 0
2 2
3 3
1 1
19 11
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
0
2
0
1
0
5
1
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
3
1
0
0
6
0
0
0
0
1
0
0
0
1
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
1_Weiler Hohenholz
Wohngebäudebr.
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
10
Feuer 2 (Mittelbrand)
2
Feuer 3 (Grossbrand)
0
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 1
THL Person in Gefahr
8
THL (Technische Hilfeleistung)
36
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
0
Ölspur
19
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
11
Fehlalarm
20
Sonstiges
5
Summe
112
1_Königshoven
Gebäudebrände
Anzahl
Einsatzart
1_Kaster
Zeitkritisch*
SUMME
01.01. – 31.12.2011
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (7)
54
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 7-17 Uhr (2)
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
Wohngebäudebr.
Rettungen
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
Wohngebäudebr.
Rettungen
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
Wohngebäudebr.
Rettungen
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
10
3
0
2
0
1
0
8
1
4
0
0
2
11
2
14
2
3
11
53
1
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
4
1
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1 0
1
0
1 0
1
0 0
0 0
1 1
1
8 0
2
0 0
1
2 0
2 2
5
3 3
0
1 0
1
10
6
19 11
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
02
1
00
00
00
01
0
25
1
00
12
03
0
01
01
0
35
15
02
1
00
00
00
01
0
00
00
00
03
0
00
1
00
06
2
01
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
01
01
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
01
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
02
0
00
10
00
10
1
00
22
1
00
00
00
00
00
00
00
00
00
10
1
00
10
1
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
11
0
01
0
00
03
0
01
0
00
00
16
0
00
00
00
00
10
1
00
00
00
00
1
00
00
10
2
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
0
0
0
0
1
1
0
0
0
1
0
3
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
3_Grottenherten
1_Industriepark
4_Kleintroisdorf
Mühlenerft
Wohngebäudebr.
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
10
3
Feuer 2 (Mittelbrand)
0
2
Feuer 3 (Grossbrand)
0
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 1
0
THL Person in Gefahr
8
7
THL (Technische Hilfeleistung)
36
0
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
4
Ölspur
19
2
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
11
5
Fehlalarm
20
3
Sonstiges
5
25
Summe
112
3_Kirchherten
1_Weiler
4_Kirchtroisdorf
Hohenholz
Gebäudebrände
Anzahl
Einsatzart
4_Pütz
2_Bedburg-Kirdorf
1_Königshoven
2_Bedburg-Blerichen
1_Kaster
Zeitkritisch*
2_Bedburg-Broich
SUMME
01.01. – 31.12.2011
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (8)
55
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 7-17 Uhr (3)
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
1_Industriepark
6_LippMühlenerft
mit Rettungen
1_Weiler
5_Rath
Hohenholz
2
10
0
0
2
0
0
1
1
0
8
0
4
0
0
3
0
11
0
14
0
3
6
0
53
1
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
4
1
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1 0
1
0
1 0
1
0 0
0 0
0
1 0
1
2
0
8 0
2
0 0
0
1
2 0
0
2 0
2
0
1
1
3 0
3
0
1 0
1
2 11
0
1
19
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
0
1
0
0
2
0
0
1
0
0
1
5
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
1
0
0
1
2
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
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0
0
0
0
0
0
0
0
1
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0
0
0
0
0
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0
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0
0
0
0
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0
0
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0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
1
0
3
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
1
0
2
1
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0
0
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0
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0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
1
3
0
1
0
0
3
6
0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
0
0
1
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4_Kleintroisdorf
3_Grottenherten
1_Königshoven
Wohngebäudebr.
3 11 (Kleinbrand
1 0 0a + b)
0 0 0 0 0 0
2
Feuer
10
0
0 02 (Mittelbrand)
0 0 0
0 0 0 0 0 0
0
Feuer
2
0 03 (Grossbrand)
0 0 0
0 0 0 0 0 0
0
Feuer
1 Mensch
0 0 (Verkehrsunfall
0 0
0 mit
0 Menschenrettung)
0 0 0 0
0
VU
1
0 Person
0 0 in 0
0
1 1 0 0 0 0
1
0
THL
Gefahr
8
1 (Technische
0 0 0 Hilfeleistung)
0
1 0 0 0 0 0
5
2
THL
36
0 (Gefährliche
0 0 0 Stoffe
0
0 Güter)
0 0 0 0 0
0
GSG
und
0 0 0 0 0
1 0 0 0 0 0
2
1
Ölspur
19
2 0 0BMA0 (Brandmeldeanlage)
0
2 2 0 0 0 0
3
0
Fehlalarm
11
2 0 0 0 0
5 3 0 0 0 0
1
0
Fehlalarm
20
2 0 0 0 0
0 0 0 0 0 0
1
0
Sonstiges
5
11 1 1 0 0
10 6 0 0 0 0 112
15
3
Summe
4_Kirchtroisdorf
3_Kirchherten
1_Kaster
Gebäudebrände
2_Bedburg-Kirdorf
SUMME
4_Pütz
Anzahl
mit Toten
mit Rettungen
Wohngebäudebr.
Gebäudebrände
Zeitkritisch*
Anzahl
mit Toten
2_Bedburg-Blerichen
Zeitkritisch*
3
0
0
1
0
7
0
4
2
5
3
25
Zeitkritisch*
Anzahl
Einsatzart
mit Rettungen
Wohngebäudebr.
Gebäudebrände
2_Bedburg-Broich
01.01. – 31.12.2011
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (9)
56
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 7-17 Uhr (4)
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
1_Industriepark Mühlenerft
10
0
0
2
0
0
1
1
8
0
4
0
0
0
11
0
14
0
3
1
53
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1 0
1
0
1 0
1
0 0
0 0
0
1 0
1
0
8 0
2
0 0
0
2 0
0
2 0
2
0
3 0
3
0
1 0
1
0 11
0
19
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
1
1
0
0
0
0
7
1
0
1
2
0
1
0
13
5
3
1
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
0
6
2
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
3
1
0
0
0
6
0
0
0
0
1
0
0
0
1
0
0
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
1_Weiler
außerorts
Hohenholz
Wohngebäudebr.
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
10
0
Feuer 2 (Mittelbrand)
0
2
Feuer 3 (Grossbrand)
0
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 0
1
1
THL Person in Gefahr
8
0
THL (Technische Hilfeleistung)
36
0
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
1
Ölspur
19
0
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
11
0
Fehlalarm
20
0
Sonstiges
5
2
Summe
112
1_Königshoven
BAB 61
Gebäudebrände
Anzahl
Einsatzart
6_Oppendorf
1_Kaster
Zeitkritisch*
6_Millendorf
SUMME
01.01. – 31.12.2011
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (10)
57
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. (1)
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3 3
1 1
0 0
1 1
1 1
4 0
0 0
0 0
6 6
2 1
1 1
19 14
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
2
0
0
1
2
0
1
0
3
0
10
1
2
0
0
1
0
0
0
0
2
0
6
1
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
1
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
1
0
0
0
2
2
0
0
7
2
0
0
1
0
0
0
0
2
0
0
5
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gebäudebrände
Anzahl
1_Industriepark Mühlenerft
mit Toten
1_Weiler Hohenholz
24 13 11
5 4 4
2 1 0
3 0 0
7 0 0
4 0 0
1 0 0
0 0 0
20 0 0
19 0 0
4 0 0
89 18 15
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
1_Königshoven
mit Rettungen
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
24
Feuer 2 (Mittelbrand)
5
Feuer 3 (Grossbrand)
2
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 3
THL Person in Gefahr
7
THL (Technische Hilfeleistung)
46
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
1
Ölspur
17
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
20
Fehlalarm
31
Sonstiges
5
Summe
161
Zeitkritisch*
Anzahl
Einsatzart
1_Kaster
Wohngebäudebr.
SUMME
01.01. – 31.12.2011
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (11)
58
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. (2)
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
Wohngebäudebr.
Rettungen
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
Wohngebäudebr.
Rettungen
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
Wohngebäudebr.
Rettungen
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3 3
0
1 0
1
0 0
0
1 0
1
1 1
2
4 0
0 0
5
0 0
0
6 0
6
5
2 4
1
1 1
17
9
19 14
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
05
1 05
1
12 12
0 0
0 0
01 01
26 01
0 0
02
1 0
02 02
16
3 15
2
0 0
4 15
26
23
10
03
1
12
0
0
0
0
0
0
0
0
0
14
3
03
1
12
0
0
0
0
0
0
0
0
0
14
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
10
0
10
0
20
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
02
0
0
01
0
20
0
02
02
0
0
27
0
02
0
0
01
0
0
0
0
02
0
0
05
01
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
01
01
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
01
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
1
0
0
0
0
1
0
3
Gebäudebrände
mit Toten
3_Grottenherten
1_Industriepark
4_Kleintroisdorf
Mühlenerft
24
6 13
2 11
2
0
5 0
4 0
4
0
2 0
1 0
0
3 0 0
0
7 0 0
3
4 0 0
0
1 0 0
0 0 0
7 0 0
20
3 0 0
19
1
4 0 0
20
2 15
2
89 18
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
3_Kirchherten
1_Weiler
4_Kirchtroisdorf
Hohenholz
mit Rettungen
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
24
6
Feuer 2 (Mittelbrand)
0
5
Feuer 3 (Grossbrand)
0
2
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 0
3
0
THL Person in Gefahr
7
14
THL (Technische Hilfeleistung)
46
0
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
1
5
Ölspur
17
7
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
20
4
Fehlalarm
31
2
Sonstiges
5
38
Summe
161
Zeitkritisch*
Anzahl
Einsatzart
4_Pütz
2_Bedburg-Kirdorf
1_Königshoven
2_Bedburg-Blerichen
1_Kaster
Wohngebäudebr.
2_Bedburg-Broich
SUMME
01.01. – 31.12.2011
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (12)
59
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. (3)
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3 0
3
0
1 0
1
0 0
0
1 0
1
0
1 0
1
0
4 0
0 0
0
1 0
0
6 0
6
0
1
2 0
1
0
1 0
1
0
0
2 14
19
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
2
0
0
0
1
0
2
0
0
1
0
0
3
0
0
2
10
0
1
0
2
0
0
0
1
0
0
0
0
0
2
0
0
6
0
1
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
1
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
1
0
0
3
0
1
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
2
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
1
0
2
0
5
0
0
1
2
0
2
2
0
0
12
7
2
0
0
1
0
2
0
0
0
0
0
2
1
0
0
5
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gebäudebrände
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Zeitkritisch*
Zeitkritisch*
1_Industriepark
6_LippMühlenerft
Anzahl
1_Weiler
5_Rath
Hohenholz
5
3
3
24
0 13
0 11
0
1
5 1
4 1
4
0
2 0
1 0
0
3 0 0
1
0
7 0 0
1
0
4 0 0
0
1 0 0
0 0 0
2
0 0 0
20
5
1 0 0
19
0
4 0 0
15
4
4
2 18
1 15
1
89
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
4_Kleintroisdorf
3_Grottenherten
1_Königshoven
mit Toten
6 21 (Kleinbrand
2 0 0a + b)
3 3 2 1 0 0
5
Feuer
24
0
0 02 (Mittelbrand)
0 0 0
0 0 0 0 0 0
1
Feuer
5
0 03 (Grossbrand)
0 0 0
0 0 0 0 0 0
0
Feuer
2
0 Mensch
0 0 (Verkehrsunfall
0 0
0 mit
0 Menschenrettung)
0 0 0 0
0
VU
3
0 Person
0 0 in 0
0
1 1 0 0 0 0
1
0
THL
Gefahr
7
3 (Technische
0 0 0 Hilfeleistung)
0
2 0 0 0 0 0
6
2
THL
46
0 (Gefährliche
0 0 0 Stoffe
0
0 Güter)
0 0 0 0 0
0
GSG
und
1
0 0 0 0 0
5 0 0 0 0 0
2
0
Ölspur
17
7 0 0BMA0 (Brandmeldeanlage)
0
0 0 0 0 0 0
2
0
Fehlalarm
20
3 0 0 0 0
5 4 0 0 0 0
6
1
Fehlalarm
31
1 0 0 0 0
1 1 0 0 0 0
0
Sonstiges
5
20 2 2 0 0
17 9 2 1 0 0 161
23
4
Summe
4_Kirchtroisdorf
3_Kirchherten
1_Kaster
mit Rettungen
2_Bedburg-Kirdorf
SUMME
4_Pütz
Anzahl
mit Toten
mit Rettungen
Wohngebäudebr.
Gebäudebrände
Zeitkritisch*
Anzahl
mit Toten
2_Bedburg-Blerichen
Wohngebäudebr.
6
0
0
0
0
14
0
5
7
4
2
38
Zeitkritisch*
Anzahl
Einsatzart
mit Rettungen
Wohngebäudebr.
Gebäudebrände
2_Bedburg-Broich
01.01. – 31.12.2011
5.2.1
Einsatzstellenverteilung (13)
60
Erfassungszeitraum:
Verteilung der Einsatzstellen im Jahr 2011 / Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa./So./Fe. (4)
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
Anzahl
Zeitkritisch*
Gebäudebrände
Wohngebäudebr.
mit Rettungen
mit Toten
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3 0
3
0
1 0
1
0 0
0
1 0
1
0
1 0
1
0
4 0
0 0
0 0
0
6 0
6
0
2 0
1
0
1 0
1
0 14
0
19
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
2
0
1
0
0
1
8
2
0
0
1
0
5
3
0
14
10
0
1
0
2
0
1
0
0
1
0
0
0
0
2
0
3
6
0
1
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
1
0
2
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
0
0
1
0
0
3
0
0
0
6
0
0
0
2
0
0
0
0
1
0
0
3
0
0
0
6
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2
0
0
1
0
0
0
2
2
0
0
0
7
2
0
0
1
0
0
0
0
2
0
0
0
5
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Gebäudebrände
Anzahl
1_Industriepark Mühlenerft
mit Toten
1_Weiler
außerorts
Hohenholz
24
1 13
0 11
0
0
5 0
4 0
4
0
2 0
1 0
0
3 0 0
0
7 0 0
0
4 0 0
0
1 0 0
0 0 0
0 0 0
20
0 0 0
19
1
4 0 0
2 18
0 15
0
89
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
1_Königshoven
BAB 61
mit Rettungen
Feuer 1 (Kleinbrand a + b)
24
1
Feuer 2 (Mittelbrand)
0
5
Feuer 3 (Grossbrand)
0
2
VU Mensch (Verkehrsunfall mit Menschenrettung) 0
3
0
THL Person in Gefahr
7
1
THL (Technische Hilfeleistung)
46
0
GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
1
0
Ölspur
17
0
Fehlalarm BMA (Brandmeldeanlage)
20
1
Fehlalarm
31
1
Sonstiges
5
4
Summe
161
Zeitkritisch*
Anzahl
Einsatzart
6_Oppendorf
1_Kaster
Wohngebäudebr.
6_Millendorf
SUMME
01.01. – 31.12.2011
5.2.2
Einsatzwahrscheinlichkeit (1)
61
Einsatzwahrscheinlichkeit:
Für das Soll-Konzept ist die tageszeitliche Verteilung des Einsatzgeschehens von Bedeutung.
Dazu werden die im jeweiligen Tageszeitbereich angefallenen Einsätze mit der Zeitdauer des Tageszeitbereichs verknüpft. Dadurch wird erkennbar, ob sich die Einsätze gleichmäßig auf die Tageszeitbereiche
verteilen oder eine Häufung vorkommt.
Der Übersichtlichkeit wegen werden die Einsätze des Beobachtungszeitraumes mit den Stundensummen der
beiden Tageszeitbereiche einer Kalenderwoche in Beziehung gebracht und daraus die sogenannte
Relationszahl errechnet. Anschließend werden die beiden Relationszahlen verglichen und der resultierende
Faktor bestimmt.
Die beiden Tageszeitbereiche umfassen folgende Wochenstundensummen:
Zeitdauer der Tageszeitbereiche
Mo
7-17 Uhr
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
50 Std. / Woche
70 Std. / Woche
+
48 Std. / Woche
17-7 Uhr
= 118 Std. / Woche
Mit der Einsatzwahrscheinlichkeit wird erkennbar, ob das Einsatzgeschehen gleichmäßig auf die
Tageszeitbereiche verteilt ist oder eine Häufung vorkommt.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.2.2
Einsatzwahrscheinlichkeit (2)
62
Einsatzwahrscheinlichkeit „Einsätze“
In der Tabelle ist die Wahrscheinlichkeit für einen Einsatz in Bezug auf den Tageszeitbereich dargestellt:
Einsätze
[Anzahl]
Wochenstunden
Relationszahl
Resultierender
Faktor
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
112
50
2,24
1,6
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
161
118
1,36
(=1)
Summe
273
168
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
Werktags zwischen 7 und 17 Uhr ereignen sich Einsätze mit einer höheren Wahrscheinlichkeit (Faktor 1,6
bedeutet um 60% erhöht) wie im übrigen Zeitbereich.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.2.2
Einsatzwahrscheinlichkeit (3)
63
Einsatzwahrscheinlichkeit „zeitkritische Einsätze“
In der Tabelle ist die Wahrscheinlichkeit für einen zeitkritischen Einsatz in Bezug auf den Tageszeitbereich
dargestellt:
Zeitkritische
Einsätze*
[Anzahl]
Wochenstunden
Relationszahl
Resultierender
Faktor
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
53
50
1,06
1,4
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
89
118
0,75
(=1)
142
168
Summe
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
* "Zeitkritisch" bezieht sich auf die gemeldete Lage
Werktags zwischen 7 und 17 Uhr ereignen sich zeitkritische Einsätze mit einer höheren Wahrscheinlichkeit
(Faktor 1,4 bedeutet um 40% erhöht) wie im übrigen Zeitbereich.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.3
Zeitanalyse / Einleitung
64
Einleitung
Entscheidend für einen effektiven Einsatz der Feuerwehr ist das rechtzeitige Eintreffen der Einsatzkräfte vor
Ort.
Die Dispositionszeit (Zeit zwischen Notrufeingang und Alarmierung) in der Leitstelle ist separat zu betrachten.
Wesentlich für den Brandschutzbedarfsplan ist die Eintreffzeit (ETZ) der Einsatzkräfte. Als Eintreffzeit wird der
Zeitraum zwischen der Alarmierung der Feuerwehr durch die Leitstelle und dem Eintreffen der ersten Kräfte
am Einsatzort bezeichnet.
Die Eintreffzeit lässt sich untergliedern in Ausrückzeit und Fahrzeit. Unter Ausrückzeit ist die Zeit zwischen
Alarmierung und Ausrücken des ersten Fahrzeugs, unter Fahrzeit die Zeit zwischen Ausrücken und Eintreffen
am Einsatzort zu verstehen.
Für die folgenden Betrachtungen werden nur die 54 spezifisch auswertbaren zeitkritischen Einsätze
herangezogen [vgl. Abschnitt 5.2 – Datenmenge].
Die Ergebnisse der nachfolgend aufgeführten Zeitanalyse lassen Rückschlüsse auf einzelne Sachverhalte
(z.B. die Standortstruktur), jedoch nicht auf die personelle Ausstattung zu.
Eine Zielerreichungsgrad-Analyse der Kriterien Zeit und Stärke, die konkretere Rückschlüsse auf die
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr im Sinne der Schutzzielerfüllung zulässt, ist in Abschnitt 5.4 dargestellt.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.3.1
65
Ausrückzeit (1)
Ausrückzeitverteilung „erstes Fahrzeug“
Datenbasis: n = 54
30%
25%
Anzahl
20%
15%
10%
5%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Minuten
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
9
10
11
12
13
14
15
>15
5.3.1
66
Ausrückzeit (2)
Aufsummierung Ausrückzeit „erstes Fahrzeug“
100%
Datenbasis: n = 54
93%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Minuten
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
9
10
11
12
13
14
15
>15
5.3.2
67
Fahrzeit (1)
Fahrzeitverteilung „erstes Fahrzeug“
Datenbasis: n = 54
30%
25%
Anzahl
20%
15%
10%
5%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Minuten
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
9
10
11
12
13
14
15
>15
5.3.2
68
Fahrzeit (2)
Aufsummierung Fahrzeit „erstes Fahrzeug“
Datenbasis: n = 54
100%
91%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Minuten
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
9
10
11
12
13
14
15
>15
5.3.3
69
Eintreffzeit (1)
Eintreffzeitverteilung „erstes Fahrzeug“
Datenbasis: n = 54
40%
35%
30%
Anzahl
25%
20%
15%
10%
5%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Minuten
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
9
10
11
12
13
14
15
>15
5.3.3
70
Eintreffzeit (2)
Aufsummierung der Eintreffzeiten „erstes Fahrzeug“
Datenbasis: n = 54
100%
89%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
0
1
2
3
4
5
6
7
8
Minuten
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
9
10
11
12
13
14
15
>15
5.3.3
71
Eintreffzeit (3)
Eintreffzeiten - tabellarisch (1)
In der Tabelle sind die ermittelten Werte für Ausrückzeit, Fahrzeit und Eintreffzeit für den gesamten Zeitbereich
dargestellt. Das Arithmetische Mittel gibt den Durchschnittswert, das sogenannte 90%-Perzentil den
zuverlässigen Wert wieder.
Arithmetisches Mittel
[Minuten]
90%-Perzentil
[Minuten]
Ausrückzeit
3,94
5
Fahrzeit
2,87
4
Eintreffzeit am
Einsatzort
6,81
8
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
Anmerkung: Im Gegensatz zum Mittelwert muss das Perzentil der Eintreffzeit nicht gleich der Summe der Ausrückzeit- / Fahrzeit -Perzentile sein. Die
Perzentilwerte stammen nicht alle aus einem Einsatz, vielmehr stellen sie in den einzelnen Zeitabschnitten die Extremwerte in 90% der Einsätze dar.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.3.3
72
Eintreffzeit (4)
Eintreffzeiten - tabellarisch (2)
In der Tabelle sind die ermittelten Werte für Ausrückzeit, Fahrzeit und Eintreffzeit getrennt nach den beiden
Zeitbereichen dargestellt. Das Arithmetische Mittel gibt den Durchschnittswert, das sogenannte 90%-Perzentil
den zuverlässigen Wert wieder.
Zeitbereich
Gewertete
Einsätze
Arithmetisches Mittel
[Minuten]
90%-Perzentil
[Minuten]
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
17
4,65
5
Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.
37
3,62
5
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
17
2,41
4
Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.
37
3,08
5
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
17
7,06
8
Mo.-Fr. 17-7 Uhr, Sa., So., Fe.
37
6,70
8
Ausrückzeit
Fahrzeit
Eintreffzeit am
Einsatzort
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
Anmerkung: Im Gegensatz zum Mittelwert muss das Perzentil der Eintreffzeit nicht gleich der Summe der Ausrückzeit- / Fahrzeit -Perzentile sein. Die
Perzentilwerte stammen nicht alle aus einem Einsatz, vielmehr stellen sie in den einzelnen Zeitabschnitten die Extremwerte in 90% der Einsätze dar.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.3.4
73
Zielerreichungsgrad (nur 1. Eintreffzeit)
Zielerreichungsgrad (1. Eintreffzeit)
Das rechtzeitige Eintreffen der Feuerwehr bei zeitkritischen Ereignissen ist eine wesentliche Voraussetzung
für effektive Hilfe. Die zur Verfügung stehende Zeit wird durch das Schutzziel [vgl. Abschnitt 3] festgelegt.
Die Tabelle zeigt den Ist-Zustand der Einhaltung der in Abschnitt 3 definierten „1. Eintreffzeit“ (ETZ):
Auswertbare
Einsätze
[Anzahl]
Erreichen der Einsatzstelle innerhalb der
1. ETZ (8 Minuten)
[Anzahl]
Erreichen der Einsatzstelle innerhalb der
1. ETZ (8 Minuten)
[Prozent]
Zum Vergleich:
Erreichen innerh.
von 9 Minuten
[Anzahl]
Zum Vergleich:
Erreichen innerh.
von 9 Minuten
[Prozent]
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
17
15
88%
17
100%
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
37
33
89%
36
97%
Gesamt
54
48
89%
53
98%
Erfassungszeitraum: 01.01.2011 - 31.12.2011
Es wurde ein Zielerreichungsgrad (1. Eintreffzeit) von 89% erreicht. Dieser Wert sagt jedoch noch nichts über
die in dieser Zeit erreichten Funktionsstärken aus und entspricht somit nicht dem Erreichungsgrad gemäß der
Schutzzieldefinition, welche im nachfolgenden Abschnitt behandelt wird.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.4
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (1)
74
Einleitung / Einsatzbewertung (1)
Datenmenge der Zielerreichungsgradanalyse
Für die Analyse von Einsätze bzgl. der Erfüllung der Schutzzielkriterien (= Zielerreichungsgrad Zeit & Stärke)
wurden zunächst die konkreten Vorgaben der Bezirksregierung Köln angesetzt.
D.h. es wurden die Zeit- und Stärkedefinitionen [vgl. Abschnitt 3.5] für kritische Wohnungsbrände (Schutzziel 1) und kritische Verkehrsunfälle mit eingeklemmter Person (Schutzziel 2) betrachtet.
Für die Analyse wurden die 54 spezifisch auswertbaren zeitkritischen Einsätze [vgl. Abschnitt 5.3] noch einmal
entsprechend gefiltert.
Dies ergab eine Anzahl von 19 verwertbaren Einsätzen (17 Brände und 2 Verkehrsunfälle).
Anmerkung:
Die übrigen zeitkritischen Einsätze (z.B. Kleinbrände, technische Hilfeleistungen mit Person hinter
verschlossener Tür) wurden parallel zum Brandschutzbedarfsplan hinsichtlich der Personalstärken betrachtet.
Handlungsbedarfe (z.B. Änderung der Alarm- und Ausrückeordnung) wurden jedoch nicht erkannt.
Für die nachfolgende Betrachtung hinsichtlich der Erfüllung der Schutzzielkriterien wurden 19 Einsätze aus
dem Zeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 analysiert.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.4
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (2)
75
Einleitung / Einsatzbewertung (2)
Bewertungsklassen
Bei der Bewertung der Einsätze wurden die nachfolgenden 3 Klassifizierungen unterschieden:
1) „alle Kriterien erfüllt“ (grün):
Alle Schutzzielkriterien (Eintreffzeiten und Funktionsstärken) wurden erfüllt.
2) „tolerierbar“ (gelb):
Nicht alle Kriterien wurden erfüllt. Jedoch bewertet LUELF & RINKE diese Einsätze nach detaillierter
Einzelanalyse als „tolerabel“. D.h. eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr oder
eine Handlungsempfehlung lässt sich hieraus nicht ableiten.
Beispiele für tolerierbare Hintergründe:
a) Die Eintreffzeit (und die damit verbundene Stärke) wurde in der Folgeminute (= 9. oder 14. Minute) erreicht. Aufgrund von
mathematischen Rundungen können nach „rund“ 8 oder 13 Minuten eintreffende Fahrzeuge in das nächste Intervall fallen.
Daher kann in einigen Fällen die Erfüllung in der 1. Folgeminute als tolerierbar angesehen werden.
b) Nur die Stärke der zweiten Eintreffzeit (22 Funktionen) wurde nicht ganz erreicht, es fehlte jedoch nur der Zugtrupp, so
dass mindestens 18 Funktionen vor Ort waren.
3) „nicht erfüllt“ (orange):
Trotz detaillierter Einzelanalyse konnte keine nähere Begründung für das Nichterfüllen einzelner
Schutzzielkriterien gefunden werden.
-
nicht gefärbte Zellen (weiß):
Stärken der 2. Eintreffzeit waren aufgrund von „keine weiteren Kräfte erforderlich“ nicht auswertbar, jedoch
wurden die Stärken der 1. Eintreffzeit betrachtet, um die auswertbare Datenmenge nicht zu reduzieren.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.4
76
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (3)
Eintreffzeiten und -stärken der 19 schutzzielrelevanten Einsätze 2011
Einsatz
Einsatzort / Ortsteil
Nr.
Datum
NotrufZeitEingang bereich
Kritische Wohnungsbrände (vgl. Schutzziel 1):
64 2_Bedburg-Broich
07.04.2011 15:49
79 1_Königshoven
15.04.2011 11:33
98 2_Bedburg-Kirdorf
24.05.2011 08:13
16 2_Bedburg-Kirdorf
01.02.2011 21:14
17 2_Bedburg-Kirdorf
03.02.2011 17:45
18 2_Bedburg-Kirdorf
03.02.2011 22:01
19 1_Königshoven
03.02.2011 23:35
41 2_Bedburg-Kirdorf
09.03.2011 18:31
49 2_Bedburg-Broich
31.03.2011 22:22
100 2_Bedburg-Blerichen
24.05.2011 18:27
104 1_Ind.-Park Mühlenerft 29.05.2011 11:29
135 4_Pütz
21.06.2011 17:26
149 2_Bedburg-Broich
15.07.2011 19:05
157 6_Lipp
02.07.2011 19:37
171 1_Königshoven
22.08.2011 20:19
172 1_Königshoven
23.08.2011 02:47
256 1_Kaster
06.12.2011 06:11
1
1
1
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
Eintreffzeit
erstes
Fahrzeug
Stärke bis Stärke bis Stärke bis Stärke bis Stärke bis Stärke bis Stärke bis
8 Min
9 Min
10 Min
13 Min
14 Min
15 Min
30 Min Bemerkung
(ETZ)
(ETZ)
(ETZ)
(ETZ)
(ETZ)
(ETZ)
(ETZ)
00:05
00:07
00:07
00:06
00:08
00:06
00:07
00:06
00:05
00:04
00:08
00:07
00:06
00:07
00:06
00:07
00:07
17
11
13
15
5
11
22
9
26
23
8
16
14
6
9
10
15
17
11
15
15
11
16
22
14
28
27
11
19
22
12
9
10
15
20
11
16
24
18
16
22
14
28
27
17
26
24
19
18
10
15
20
11
16
27
18
16
27
26
32
29
28
33
24
23
27
24
21
20
11
16
30
22
16
27
26
32
29
28
33
24
23
27
24
21
20
11
16
30
22
16
33
26
32
29
28
33
24
23
27
24
21
25
11
16
30
22
16
33
26
32
29
28
38
26
23
29
25
32
2. ETZ nicht auswertbar
Verkehrsunfälle mit eingeklemmter Person (vgl. Schutzziel 2):
258 1_Ind.-Park Mühlenerft 16.12.2011 05:47
2
00:08
176 1_Kaster
02.08.2011 17:03
2
00:03
8
13
8
13
14
13
19
13
19
13
19
13
27
13
-
2. ETZ nicht auswertbar
AAO anpassen?
in Folgeminute(n) erfüllt
2. ETZ nicht auswertbar
in Folgeminute erfüllt
in Folgeminute erfüllt
nur 1 Funktion unter 22
2. ETZ nicht auswertbar
Bewertung
LUELF & RINKE
Stärke 1. ETZ erfüllt
Stärke 1. ETZ erfüllt
nicht erfüllt
alle Kriterien erfüllt
tolerierbar
Stärke 1. ETZ erfüllt
alle Kriterien erfüllt
alle Kriterien erfüllt
alle Kriterien erfüllt
alle Kriterien erfüllt
tolerierbar
alle Kriterien erfüllt
alle Kriterien erfüllt
tolerierbar
alle Kriterien erfüllt
alle Kriterien erfüllt
tolerierbar
nicht erfüllt
Stärke 1. ETZ erfüllt
Es konnte erfreulich hohe Zielerreichungsgrade ausgewertet werden [vgl. auch zusammenfassende Tabellen
auf der nachfolgenden Seite]:
Bei „scharfer“ Betrachtung:
insgesamt 68%
Bei zulassen tolerierbarer Einsätze:
insgesamt 89%
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
5.4
77
Zielerreichungsgradanalyse (Zeit & Stärken) (4)
* Datenbasis: 1 Einsatz
Zielerreichungsgrade 2011
** Datenbasis: 14 Einsätze
Betrachtung 1
(nur Einsätze der Bewertung „alle Kriterien erfüllt“ werden als „Ziel erreicht“ zugelassen)
Zeitbereich
Auswertbare
Einsätze
[Anzahl]
1. Eintreffzeit
erfüllt
Anzahl in %
Stärke in 1. ETZ
erfüllt
Anzahl in %
Stärke in 2. ETZ
erfüllt
Anzahl in %
Alle Kriterien
erfüllt
Anzahl in %
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
3
3
100%
3
100%
0
0% *
2
67%
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
16
16
100%
12
75%
11
79%**
11
69%
Gesamter
Zeitbereich
19
19
100%
15
79%
11
58%
13
68%
Betrachtung 2
(Einsätze der Bewertung „alle Kriterien erfüllt“ und „tolerierbar“ werden als „Ziel erreicht“ zugelassen)
Zeitbereich
Auswertbare
Einsätze
[Anzahl]
1. Eintreffzeit
erfüllt
Anzahl in %
Stärke in 1. ETZ
erfüllt
Anzahl in %
Stärke in 2. ETZ
erfüllt
Anzahl in %
Alle Kriterien
erfüllt
Anzahl in %
Mo.-Fr. 7-17 Uhr
3
3
100%
3
100%
0
0%*
2
67%
Mo.-Fr. 17-7 Uhr
Sa./So./Fe.
16
16
100%
15
94%
13
93%**
15
94%
Gesamter
Zeitbereich
19
19
100%
18
95%
13
68%
17
89%
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6
Soll-Konzept / Grundsätzliches
78
Grundsätzliche Überlegungen
Die Formulierung des Soll-Konzepts basiert auf dem in Abschnitt 3 definierten Schutzziel. Aus diesem ergibt
sich die Anzahl der notwendigen Feuerwehrhäuser, die Art und Anzahl der Fahrzeuge sowie die Anzahl der
erforderlichen Einsatzfunktionen.
Der Ist-Zustand wird dem Soll-Zustand direkt gegenüber gestellt. Die sich daraus ergebenden Erkenntnisse
sowie ggf. erforderliche Konsequenzen, Maßnahmen oder Empfehlungen werden dargestellt.
Das Soll-Konzept gliedert sich in die Abschnitte:
Standorte
Personal
Fahrzeuge
In diesem Abschnitt wird der Soll-Zustand definiert und gleichzeitig dem Ist-Zustand direkt gegenüber gestellt.
Resultierende Erkenntnisse sowie ggf. erforderliche Konsequenzen, Maßnahmen oder Empfehlungen werden
dargestellt.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.1
Standorte (1)
79
Standortstruktur (1)
Lipp-Millendorf (1)
Der Standort Lipp-Millendorf ist aus rein geografischen Gesichtspunkten (eintreffzeitabhängige
Gebietsabdeckung) nicht zwingend erforderlich. Im
Hinblick auf die personelle Gesamtstärke (32 Aktive
in Lipp-Millendorf von 190 stadtweit) sowie in
Anbetracht der insgesamt eingeschränkten
Tagesverfügbarkeit, sollte die Einheit Lipp-Millendorf
aus heutiger externer Sicht beibehalten werden.
Eine Schließung des Standortes wäre unter
folgenden 2 Randbedingungen möglich:
1. Randbedingung:
Die Aktiven der Einheit Lipp-Millendorf würden sich bereit erklären, in anderen Einheiten aktiv zu bleiben.
Die räumlichen Verteilung der Wohnorte [vgl. Abschnitt 4.2.1] zeigt, dass einige südlich wohnende Aktive aus
Lipp-Millendorf ihren Wohnort näher am Feuerwehrhaus Bedburg als am Feuerwehr Lipp-Millendorf haben,
was sich bei einer Zuordnung der Kräfte zur Einheit Bedburg positiv auf die Ausrückzeit und somit der
Eintreffzeit des ersten Fahrzeuges auswirken würde. Für die Kräfte, die ihren Wohnort zentral im Stadtgebiet
haben, hätte eine Zuordnung zum Standort Bedburg teilweise keine Auswirkung auf die Anfahrtszeit zum
Feuerwehrhaus. Teilweise etwas längere Anfahrtszeiten hätten jedoch keine Auswirkungen auf die
Schutzzielerfüllung, da für den 2. Abmarsch ohnehin eine Eintreffzeit von 13 Minuten zur Verfügung steht und
der 1. Abmarsch sichergestellt ist.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.1
Standorte (2)
80
Standortstruktur (2)
Lipp-Millendorf (Forts.)
Fortsetzung der Diskussion des Standortes
Lipp-Millendorf
2. Randbedingung:
Über andere personalsteigernde Maßnahmen
könnte die Gesamt-Personalstärke sowie die Tagesverfügbarkeit beibehalten oder erhöht werden.
Kirch-Grottenherten & Kirch-Kleintroisdorf / Pütz
Eine Zusammenlegung der Einheiten Kirch-Grottenherten und Kirch-Kleintroisdorf / Pütz ist auf Basis der
derzeitigen von der Bezirksregierung geforderten Eintreffzeiten [vgl. Schutzzieldefinition in Abschnitt 3] nicht
möglich und wurde daher aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht weiter verfolgt.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.1
Standorte (3)
81
Bauliche Maßnahmen (1)
Feuerwehrhäuser Bedburg, Lipp-Millendorf, Kirch-Grottenherten, Kirch-Kleintroisdorf / Pütz und Rath
Die Feuerwehrhäuser Lipp-Millendorf, Kirch-Grottenherten, Kirch-Kleintroisdorf / Pütz und Rath verfügen über
eine gute bauliche Funktionalität und guten Gesamtzustand – das Feuerwehrhaus Bedburg aufgrund des
relativ geringen Alters ist sogar „sehr gut“.
Neben den üblichen Maßnahmen zur Gebäudeunterhaltung sind aus externer Sicht dort zunächst keine
nennenswerten, d.h. bedarfsplanrelevante Handlungsbedarfe gegeben.
Feuerwehrhaus Kaster-Königshoven
Mittel- bis langfristig sind die sanitären Einrichtungen zu verbessern (Geschlechtertrennung, Duschen) – z.B.
durch Nutzung der angrenzenden Wohnung für die Belange der Feuerwehr.
Handlungsbedarf gegeben
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.1
Standorte (4)
82
Bauliche Maßnahmen (2)
Feuerwehrhäuser Kaster-Königshoven, Lipp-Millendorf, Kirch-Grottenherten,
Kirch-Kleintroisdorf / Pütz und Rath
In allen 5 Häusern ist die Einsatzkleidung in der Fahrzeughalle untergebracht, jedoch sind die Abstände zu
den Fahrzeugen als hinreichend bis noch grenzwertig oder tolerabel zu bezeichnen. Zusätzlich sind überall
Abgas-Absauganlagen vorhanden.
Zur Einhaltung der (neuen) rechtlichen Anforderungen der Feuerwehr-Unfallkasse NRW wären an allen
Standorten (da jeweils mind. 2 Fahrzeuge stationiert sind) folgende Maßnahmen notwendig:
a) Einrichten separater Umkleidemöglichkeiten
b) Sicherstellung einer freien Belüftung (alternativ: Installation raumlufttechnischer Anlagen)
Vor dem Hintergrund dieser relativ kostenintensiven Maßnahmen sowie der Schwierigkeit, diese in den
vorhandenen Gebäuden z.T. nicht umsetzen zu können, sollte eine Abstimmung mit der FeuerwehrUnfallkasse erfolgen.
(In Kirch-Kleintroisdorf / Pütz wäre dies noch am einfachsten zu lösen)
Handlungsbedarf gegeben
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.2
Personal (1)
83
Personelle Maßnahmen (1) – „organisatorisch“
Um die notwendigen Funktionsstärken gemäß den Schutzzielen zu erreichen, müssen bei
personalintensiven Einsätzen je nach Tageszeit, Einsatzanlass und Ausrückebezirk wie bisher mehrere
Einheiten der Feuerwehr parallel und zeitgleich alarmiert werden.
Die Parallelalarmierungen sind in der Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehr festgelegt.
Ebenso ist in der AAO der Kräfteansatz für besondere Objekte geregelt.
Zum fristgerechten Erreichen der drehleiterpflichtigen Objekte im Ortsteil Bedburg [vgl. Abschnitt 2.4] ist die
AAO so auszupassen (Anm.: ist bereits in Umsetzung), dass bei entsprechenden Einsätzen die Drehleiter
vom Standort Kaster aus als erstes Fahrzeug (Truppbesatzung) ausrückt, um eine möglichst kurze
Eintreffzeit zu erzielen und vor Ort das erste örtliche Löschfahrzeug zu ergänzen.
Die nach der Änderung der AAO erzielten Eintreffzeiten der Drehleiter sollten separat dokumentiert und
spätestens im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans ausgewertet werden.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.2
Personal (2)
84
Personelle Maßnahmen (2) – „finanziell“
Der derzeitige Leiter der Feuerwehr Bedburg ist bei der Stadt Bedburg angestellt und hat eine
Teilfreistellung für die Belange der Feuerwehr, was aus externer Sicht zu begrüßen ist.
Zudem kann der Leiter der Feuerwehr durch die Beschäftigung bei der Stadt Bedburg in der Regel zeitnah
als Führungskraft an der Einsatzstelle eintreffen.
Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Personalstäke und der Tagesverfügbarkeit:
Zur langfristigen Sicherung der Personalverfügbarkeit ist auch weiterhin die intensive Unterhaltung der
Jugendfeuerwehr von besonderer Wichtigkeit.
LUELF & RINKE empfiehlt, den Bereich der Kinder- und Jugendförderung zusätzlich zu intensivieren (z.B.
Einrichten einer Kinderfeuerwehr, Verstärkung der Brandschutzerziehung).
Es erscheint ratsam zu sein, die hierzu zusätzlich notwendigen Stunden durch einen hauptamtlich
Beschäftigten Aktiven der Feuerwehr („Jugendfeuerwehrwart“) abzubilden.
Es sind weitere personalfördernde Maßnahmen (professionelle Werbekampagne, etc.) zum Erhalt sowie
zur Förderung des Ehrenamts durchzuführen.
Bei der Einstellung von städtischen Mitarbeitern (z.B. Bauhof) sollten (bei gleicher Eignung) Feuerwehrangehörige bevorzugt werden. Derzeit sind 5 Aktive bei der Stadt beschäftigt. Weitere Kräfte sind
wünschenswert.
31 Aktive haben gemäß Arbeitsortauswertung [vgl. Abschnitt 4.2.2] ihren Arbeitsort in Bedburg, sind aber
für Einsätze nicht abkömmlich. Hier sollte die Stadt Bedburg zunächst mit den Aktiven und danach deren
Arbeitsgebern in Kontakt treten und wenn möglich auf Änderung hinwirken.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.3
Fahrzeuge (1)
85
Fahrzeug-Soll-Konzept – Vorbemerkungen (1)
Die kalkulatorische Laufzeit eines Großfahrzeuges (z.B. LF) beträgt in der Regel 20 Jahre. Kleinfahrzeuge
(z.B. ELW) sollten in der Regel planerisch nach 10-15 Jahren ersatzbeschafft werden. Diese Planungsfristen
müssen jedoch in Bezug auf die Nutzungshäufigkeit (z.B. bedingt durch Einsatzspektrum oder Standort bei
hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Kräften) individuell unterschieden werden.
Die tatsächlich mögliche Nutzungsdauer und somit das konkrete Ersatzbeschaffungsjahr eines Fahrzeuges ist
daher stets abhängig vom spezifischen technischen Zustand.
In den nachfolgenden Tabellen „Fahrzeug-Soll-Konzept“ sind in der Spalte „Alter“ als grobe Näherung
Fahrzeuge farbig hervorgehoben, die gewisse Altersgrenzen erreicht bzw. überschritten haben.
•
Großfahrzeuge: hellgelb wenn > 15 Jahre, orange wenn > 20 Jahre
•
Kleinfahrzeuge: hellgelb wenn > 10 Jahre, orange wenn > 15 Jahre
Das Soll-Konzept definiert den Gesamtumfang der Fahrzeugausstattung.
In der Spalte „SOLL kurz- bis mittelfristig“ sind jedoch Maßnahmen, die mittelfristig, d.h. voraussichtlich im
Zeitraum bis zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans (in rund 5 Jahren) notwendig werden
hellgrün hinterlegt.
Im Fahrzeug-Soll-Konzept sind die Änderungen, die mittelfristig (ca. 5 Jahre) notwendig werden farblich
gekennzeichnet. Die übrigen im „SOLL“ aufgeführten Fahrzeuge sind unverändert notwendig.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.3
Fahrzeuge (2)
86
Fahrzeug-Soll-Konzept – Vorbemerkungen (2): „Fleetris-Analyse“
In 2011 hat die Stadt Bedburg eine sog. Fleetris-Analyse extern erstellen lassen, die den zur Sicherstellung
des Auftrages der Freiwilligen Feuerwehr Bedburg erforderlichen Mindest-Fahrzeugbestand ermitteln sollte.
Vereinfacht ausgedrückt, handelt es sich dabei um eine retrospektive Fahrzeug-Nutzungs-Optimierung
in Abhängigkeit der Einsatzhäufigkeit. D.h. die in einem Bemessungszeitraum nicht oder wenig im Einsatz
gewesenen Fahrzeuge werden als Ergebnis der Analyse als Einsparpotenzial deklariert.
Dies unterscheidet sich von der Herangehensweise der Brandschutzbedarfsplanung, welche durch
Betrachtung der Gefahrenpotenziale und Definition von Schutzzielen den abwehrenden Brandschutz im Sinne
einer Prävention bemisst.
Die nachfolgend aufgeführten Ergebnisse / Empfehlungen der Fleetris-Analyse werden daher von LUELF &
RINKE nur nachrichtlich genannt, unterscheiden sich jedoch vom nachfolgenden Fahrzeug -Soll-Konzept:
Löschgruppenfahrzeug in Rath entbehrlich
Zweites Löschgruppenfahrzeug in Kirch-Grottenherten entbehrlich
Löschgruppenfahrzeug in Lipp-Millendorf grundsätzlich entbehrlich;
kann aufgrund des Alters jedoch als gesamtstädtische Reserve beibehalten werden
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.3
Fahrzeuge (3)
87
Fahrzeug-Soll-Konzept – Tabelle (1)
Einheit
Bedburg
IST 2013
Baujahr
Alter
LF 16
LF 10/6
RW 2
MTF
ELW 1
Mehrzweckboot
Transportanh. Boot
Transportanh. allgemein
1991
22
2009
4
1984
29
2004
9
2008
5
2001
12
1979
34
1993
20
HLF 20/16
TLF 24/50
DLK 23/12
2005
8
1983
30
1996
17
LF 16-TS (wurde in 2012 stillgelegt)
KasterKönigshoven
SOLL
kurz- bis mittelfristig
HLF 20
LF 10/6
RW-GW
MTF
ELW 1
Mehrzweckboot
Transportanh. Boot
Transportanh. allgemein
HLF 20/16
TLF 20/40 SL
DLK 23
Bemerkung
neue Normbezeichnung
langfristig LF 10 (neue Norm)
Kombination Rüst-/Gerätewagen
langfristig HLF 20 (neue Norm)
ist bereits in Beschaffung
neue Normbezeichnung
TSF-W "kompakt" u.a. für AltstadtBebauung Kaster + GW-L1 mit
Rollcontainern "B-Schläuche"
ersetzen LF 16-TS
TSF-W
Gerätewagen
1990
23
GW-L1
MTF
Atemschutzanhänger
Krankentragenanhänger
Transportanh. allgemein
1999
14
1997
16
1974
39
1992
21
MTF
Atemschutzanhänger
Krankentragenanhänger
Transportanh. allgemein
langfristig MTF / MZF
-
Fortsetzung der Tabelle auf der nachfolgenden Seite
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.3
Fahrzeuge (4)
88
Fahrzeug-Soll-Konzept – Tabelle (2)
Einheit
IST 2013
Baujahr
Alter
LF 20/16
LF 8/6
MTF
GW-Messtechnik
Dekon-/ Chemieanh.
2011
2
1994
19
2008
5
1999
14
1990
23
KirchKleintroisdorf /
Pütz
LF 16
MTF
Transportanh. allgemein
1999
14
1998
15
1990
23
2007
6
Lipp-Millendorf
LF 10/6
MTF
Transportanh. allgemein
2008
5
1990
23
LF 8/6
MTF
Transportanh. allgemein
1992
21
2006
7
1992
KdoW
2007
KirchGrottenherten
Rath
"Leiter der
Feuerwehr"
SOLL
kurz- bis mittelfristig
LF 20/16
MLF
MTF
GW-Messtechnik
Dekon-/ Chemieanh.
Bemerkung
langfristig (H)LF 20 (neue Norm)
Fahrzeug Rhein-Erft-Kreis
-
LF 16
MTF
Transportanh. allgemein
langfristig
langfristig LF 20
10 oder LF 10
-
LF 10/6
MTF
Transportanh. allgemein
langfristig LF 10 (neue Norm)
-
21
LF 10
MTF
Transportanh. allgemein
nach neuer Norm 1.200 l Wasser
-
6
KdoW
-
Anmerkung: Ergänzende Erläuterungen sind auf den nachfolgenden Seiten dargestellt.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.3
Fahrzeuge (5)
89
Fahrzeug-Soll-Konzept – Erläuterungen (1)
Das LF 16 (Baujahr 1991, Standort Bedburg) wird nach Außerdienststellung durch ein HLF 20
(Anm.: neue Normung) ersetzt.
Der RW 2 (Baujahr 1984, Standort Bedburg) wird nach Außerdienststellung durch einen RW-GW
(Kombinationsfahrzeug Rüstwagen und Gerätewagen) ersetzt. Durch die zukünftige Stationierung des
HLF 20 konnte insgesamt auf einen neuen Rüstwagen (Kostenschätzung: mind. 410.000 €) verzichtet
werden.
Das TLF 24/50 (Baujahr 1983, Standort Kaster-Königshoven) wird durch ein TLF 20/40 SL ersetzt. Die
Beschaffung ist jedoch bereits in Bearbeitung.
Die DLK 23/12 (Baujahr 1996, Standort Kaster-Königshoven) wird nach Außerdienststellung durch eine
DLK 23 (Anm.: neue Normung) ersetzt.
Aufgrund der engen Altstadtbebauung in Kaster ist die Beschaffung eines kompakten Löschfahrzeugs
(hier: TSF-W „kompakt“) für den Standort Kaster-Königshoven erforderlich.
Durch Ersetzten des Gerätewagens (Baujahr 1990, Standort Kaster-Königshoven) durch einen GW-L1*
mit Ladebordwand und Rollcontainern (u.a. B-Schläuche) wird die Funktionalität des bereits
ausgemusterten aber bedarfsgerechten LF 16-TS wieder hergestellt.
* Alternative: Übergangsweise zunächst SW 2000 (Bundesfahrzeug; derzeit Standort Elsdorf) und
Hoffnung auf zukünftiges Bundes-Ersatzfahrzeug.
Durch TSF-W und GW-L1, welche in Summe günstiger sind als die Neubeschaffung eines StandardErsatzes für das LF 16-TS (Anm.: LF 20 KatS, Kostenschätzung 320.000 €) werden die Bedürfnisse des
Einsatzspektrums unter dem Gesichtspunkt „Kosten“ in optimaler Form kombiniert.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.3
Fahrzeuge (6)
90
Fahrzeug-Soll-Konzept – Erläuterungen (2)
Am Standort Kirch-Grottenherten ist aufgrund der Sonderaufgaben Gefahrgut und Dekontamination
weiterhin ein zweites Löschfahrzeug erforderlich (Anmerkung: anderes Ergebnis als bei der „FleetrisAnalyse“). Anstelle des LF 8/6 (Baujahr 1994) ist jedoch auch ein deutlich kostengünstigeres MLF
(Preisdifferenz zum LF rund 100.000 €) bedarfsgerecht und sollte ersatzbeschafft werden.
Das MTF (Baujahr 1998, Standort Kirch-Kleintroisdorf / Pütz) wird nach Außerdienststellung wieder durch
ein MTF ersetzt.
Am Standort Lipp-Millendorf ist aufgrund des Grundschutzes weiterhin ein wasserführendes
Löschfahrzeug erforderlich (Anmerkung: anderes Ergebnis als bei der „Fleetris-Analyse“).
Am Standort Rath ist aufgrund des Grundschutzes weiterhin ein wasserführendes Löschfahrzeug
erforderlich (Anmerkung: anderes Ergebnis als bei der „Fleetris-Analyse“) und aufgrund der peripheren
Lage auch weiterhin in der Kategorie des derzeitigen Löschgruppenfahrzeuges.
Bei der Ersatzbeschaffung in Form eines LF 10 (neue Normung) ist die aktuelle Wassermenge von 1.200 l
zu beachten.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
6.3
Fahrzeuge (7)
91
Fahrzeug-Soll-Konzept – Zeitplanung (Ersatz-)Beschaffungen
Aus dem Fahrzeug-SOLL-Konzept ergeben sich kurz- bis mittelfristig (d.h. im planerischen Zeitraum bis
zur nächsten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans / ca. 5 Jahre) diverse Ersatzbeschaffungen.
Auf Basis der Baujahre der bestehenden Fahrzeuge wird die nachfolgende (Ersatz-)Beschaffungsreihenfolge empfohlen.
Die ebenfalls angegebenen Kosten sind als Schätzung zu verstehen.
Fahrzeug
Standort
Jahr
Kostenschätzung
HLF 20
Bedburg
2013
350.000,- €
TSF-W
Kaster-Königshoven
2013
110.000,- €
RW/GW
Bedburg
2014
150.000,- €
GW-L1
Kaster-Königshoven
2014
110.000,- €
LF 10
Rath
2014
260.000,- €
DLK 23
Kaster-Königshoven
2015
650.000,- €
MTF
Kirch-Kleintroisdorf / Pütz
2015
40.000,- €
MLF
Kirch-Grottenherten
2016/2017
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
160.000,- €
7
Zusammenfassung (1)
92
Allgemeines / Schutzziel / Zielerreichungsgrad
Der kommunale Brandschutz in der Stadt Bedburg kann weiterhin durch eine leistungsfähige freiwillige
Feuerwehr mit ehrenamtlichen Kräften sichergestellt werden.
Das Schutzziel wurde entsprechend den neuen Anforderungen der Bezirksregierung Köln modifiziert und
definiert nun für den kritischen Wohnungsbrand sowie für kritische Hilfeleistungen für die 1. Gruppe
(9 Kräfte) eine 1. Eintreffzeit von 8 Minuten. Nach weiteren 5 Minuten (2. Eintreffzeit = 13 Min.) soll eine
2. Gruppe (9 Kräfte) sowie der Zugtrupp (4 Kräfte) am Einsatzort sein.
Der neu anzustrebende Zielerreichungsgrad von > 80% wurde im vergangenen Auswertejahr (2011) bei
scharfer Betrachtung nicht ganz erreicht (Wert = 68%). Toleriert man geringfügige aber im Einzelfall
unkritische Überschreitungen, ergibt sich ein guter Zielerreichungsgrad von 89%.
Standorte
Bezüglich der Standortstruktur ist der Standort Lipp-Millendorf gebietsabdeckungstechnisch nicht zwingend
erforderlich. Aufgrund der personellen Gesamtstärke sowie in Anbetracht der insgesamt eingeschränkten
Tagesverfügbarkeit ist eine Schließung des Standortes aus externer Sicht jedoch nicht bzw. nur mit
entsprechenden Randbedingungen empfehlenswert.
Bis auf die Verbesserung der sanitären Einrichtungen am Standort Kaster-Königshoven sind bei den
übrigen Standorten aufgrund der guten bis sehr guten Funktionalität aus Sicht von LUELF & RINKE derzeit
keine baulichen Maßnahmen erforderlich.
Zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen (separate Umkleide, Belüftung, Abgasabsauganlage) besteht
bei allen Feuerwehrhäusern (ausgenommen Bedburg) jedoch Handlungsbedarf in Form einer Abstimmung
mit der Feuerwehr-Unfallkasse.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
7
Zusammenfassung (2)
93
Personal
Neben einer Optimierung der Alarm- und Ausrückeordnung sind Maßnahmen zur Steigerung der
Mitgliederstärke und der Verfügbarkeit der Kräfte erforderlich.
Notwendig erscheinen vorwiegend die Fortführung bzw. Intensivierung der Kinder- und Jugendförderung
(Empfehlung LUELF & RINKE: hauptamtlicher Jugendfeuerwehrwart), die Durchführung einer
Werbekampagne, weiterhin die Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei Besetzung städtischer
Stellen.
Fahrzeuge
Kurz- bis mittelfristig (voraussichtlich innerhalb der nächsten 5 Jahre) sind insgesamt 9 altersbedingte
Ersatzbeschaffungen notwendig, von denen eine bereits in Umsetzung ist.
Trotz unveränderter Anzahl Fahrzeuge ist das neue Fahrzeugkonzept günstiger als der IST-Zustand, da
einige Ersatzfahrzeuge in einer günstigeren Kategorie bzw. Ausführung beschafft werden – ohne dass
dadurch die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr eingeschränkt wird.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
(8)
Anlagenverzeichnis
Anlage 1:
Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012 mit
Übersendung des Papiers „Grundlagen zur Bewertung der
Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im
Regierungsbezirk Köln“
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
94
Anlage 1
95
Inhalt:
Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 03.02.2012
mit Übersendung des Papiers „Grundlagen zur
Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“
Quelle:
Bezirksregierung Köln
Verfasser:
Bezirksregierung Köln
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013
Bezirksregierung Köln
Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Datum3. 02.2012
Seite 1 von 2
Landrat
Düren, Euskirchen, Heinsberg,
Rheinisch-Bergischer-Kreis,
Rhein-Eilt-Kreis, Oberbergischer Kreis,
Rhein-Sieg-Kreis
Städteregionsrat der Städteregion Aachen
Aktenzeichen:
022.001.002
Auskunft erteilt:
Herr Exner
nach richtlich:
Oberbürgermeister
Aachen, Bonn, Köln,
Leverkusen
helmut.exner~bezreg
koeln.nrw.de
Zimmer: 309
Telefon: (0221) 147-3565
Fax: (0221) 147-2899
Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln
Feuerschutz und Hilfeleistung
Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln
DB bis Köln Hbf,
U-Bahn 3,4,5,16,18
bis Appellhofplatz
Meine Rundverfüg ung vom 07.04.1997
Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8
Anlage: 1
Telefonische
Sprechzeiten:
mo. -do.: 8:3015:00 Uhr
Als Hilfestellung bei der Beurteilung des in einer Gemeinde nach
Besuchertag:
donnerstags: 8:30-15:00 Uhr
(weitere Termine nach
Vereinbarung)
§ 1
FSHG notwendigen Feuerschutzes hatte ich Ihnen mit meiner o. a.
Landeskasse Düsseldorf:
Rundverfügung die Ausarbeitung „Grundlagen zur Bewertung der
WestLB, Düsseldorf
BLZ 300 500 00,
Personalstärke,
Kontonummer 96560
IBAN:
DE34300500000000096560
Verfügbarkeit sowie Eintreifzeiten bei Freiwilligen
Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ übersandt und Sie gebeten, die
dort näher erläuterten Grundlagen bei der Erstellung der nach
§ 22
BIC:WELADEDD
FSHG erforderlichen Brandschutzbedarfspläne zu beachten.
Die konkreten Erfahrungen aus einer Vielzahl von Besprechungen mit
Ihnen und den Gemeinden als Träger des Feuerschutzes haben mich
Hauptsitz:
Zeughausstr.2-10,50667Köln
veranlasst, diese Grundlagen weiter zu konkretisieren und zu erläutern.
Telefon:
(0221)
147-0
Fax: (0221)
147-3185
poststelle@brk.nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Köln
Im Zusammenwirken mit Ihren Kreisbrandmeistern habe ich nunmehr
eine überarbeitete Fassung dieses Grundlagenpapiers mit dem Titel:
„Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen
Feuetwehren im Regierungsbezirk Köln“
erstellt und Ihnen als Anlage beigefügt. Ich bitte Sie, auch dieses
Grundlagenpapier den Städten und Gemeinden Ihres Aufsichtsbereichs
mit der Bitte um Beachtung zur Verfügung zu stellen.
Ergänzend und unter Bezugnahme auf meine Rundver[ügung vom
13.11.2007 „Feuerschutz; Ausnahmegenehmigungen nach
§ 13 des
Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
10.02.1998“ weise ich darauf hin, dass dieses Grundlagenpapier
zugleich meinen fachlichen Beurteilungsmaßstab bei Entscheidungen
über Ausnahmegenehmigungen nach
Ii
§ 13 FSHG beschreibt.
Datum3.02.2012
Seite2von2
Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der
Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln
1
Einleitung
Die Sicherstellung des Feuerschutzes und der Hilfeleistung ist nach §1 FSHG1 eine
grundlegende Pflichtaufgabe der Gemeinden. Dies haben sie mit ihren Feuerwehren durch
organisatorische, technische und personelle Maßnahmen zu gewährleisten. Das bedeutet
insbesondere auch, dass die Feuerwehren jederzeit effektiv und nachprüfbar zur
Menschenrettung in der Lage sein müssen.
Mit dem vorliegenden Grundlagenpapier soll unter Beachtung medizinischer, physikalischer
und einsatztaktischen Rahmenbedingungen die Bewertung der Leistungsfähigkeit Freiwilliger
Feuerwehren (FF) gem. §33 Abs.1 FSHG2 ermöglicht werden. Erst mit Erfüllung gewisser
Mindestanforderungen wird ein "Grundschutz" als gewährleistet angesehen. Diese
Mindestanforderungen betreffen
die Mindestpersonalstärke einer FF
die jederzeitige Verfügbarkeit des Personals
die Mindesteintreffzeiten bestimmter Personalstärken.
Nach §1 Abs.1 FSHG1 "unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen
entsprechende leistungsfähige Feuerwehren". Das bedeutet zunächst, dass die Gemeinde
dafür verantwortlich ist, eine leistungsfähige Feuerwehr bereitzuhalten und für deren
sachgerechte Ausstattung mit ausgebildetem Personal sowie den entsprechenden
Gebäuden und Geräten zu sorgen.
1
§ 1 FSHG Aufgaben der Gemeinden und Kreise
(1) Die Gemeinden unterhalten den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen
Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse
verursacht werden.
2
§ 33 FSHG Unterrichtungs- und Weisungsrecht
(1) Die Aufsichtsbehörden können sich jederzeit über die Wahrnehmung der den Gemeinden und
Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben unterrichten. Sie sind berechtigt, jederzeit den
Leistungsstand der Einheiten und Einrichtungen nach diesem Gesetz zu überprüfen. Die kreisfreien
Städte und Kreise haben bei Großschadensereignissen unverzüglich die Aufsichtsbehörde über Art
und Umfang des Ereignisses sowie die getroffenen Maßnahmen zu unterrichten.
1
Das Gesetz macht aber keine näheren Angaben darüber, wie eine leistungsfähige
Feuerwehr ausgestattet sein muss. Angesichts der unterschiedlichen Größe der Gemeinden
und unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Verhältnisse ergeben sich zwangsläufig
Unterschiede bei der Stärke und Ausstattung der Feuerwehren. Unabhängig von örtlichen
Besonderheiten
hat
aber
jede
Feuerwehr
zur
Gewährleistung
eines
effektiven
Feuerschutzes bestimmte, einheitliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen, um eine
"Standardsituation" zu meistern, die in jeder Kommune auftreten kann (hier: "kritischer
Wohnungsbrand", siehe Ziff. 3.1 und "kritischer Verkehrsunfall", siehe Ziff. 3.2).
Schließlich zählt es zu den anerkannten Grundstandards der Gefahrenabwehr (zu der auch
der Feuerschutz gehört), dass nicht nur effektiv, sondern primär auch nach einheitlichen
Gesichtspunkten
gehandelt
Mindestanforderungen
wird.
im Rahmen
Daher
einer
muss
Überprüfung
die
des
Einhaltung
gewisser
Leistungsstandes
einer
Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG jederzeit nachprüfbar sein. Sofern sie nicht erfüllt werden,
kann eine aufsichtsbehördliche Weisung nach §4 FSHG3 erforderlich werden, um den
Feuerschutz zu gewährleisten. Im Ergebnis bedeutet dieses, dass die im folgendem
erläuterten Mindestanforderungen heranzuziehen sind
als Grundlage für die Organisation einer Freiwilligen Feuerwehr,
als Maßstab für die Überprüfung einer öffentlichen Feuerwehr nach §33 Abs.1 FSHG
und damit auch als Maßstab für die evtl. Befreiung von der Pflicht nach §134 FSHG,
hauptamtliche Kräfte vorzuhalten.
Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen kann der Gemeinde als Organisationsmangel angelastet werden, wobei darauf hinzuweisen ist, dass unter Bezugnahme auf
einschlägige Gerichtsurteile "angesichts der von der Feuerwehr zu bekämpfenden Gefahren
...im Zweifel eher ein Mehr als ein Weniger an Personal und Hilfsmitteln zur Verfügung.."
stehen sollte5. Umso wichtiger ist es, die notwendigen Festlegungen zu Größe und
Ausstattung
einer
Feuerwehr
nachvollziehbar
in
einem
Brandschutzbedarfsplan
3
§ 4 FSHG Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
Die Gemeinden und Kreise nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als Pflichtaufgaben zur
Erfüllung nach Weisung wahr.
4
§ 13 FSHG Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die
Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen.
5
VG Neustadt, SgE Feu §1 I Nr.17
2
darzustellen, der von jeder Gemeinde unter Beteiligung ihrer Feuerwehr aufzustellen ist (§22
FSHG6).
2
Grundlagen und Definitionen
Ein wesentliches Kriterium zur Bemessung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr stellt die
Zeit dar, die die Feuerwehr benötigt, um nach Eintritt eines Schadensereignisses geeignete
Maßnahmen zur Gefahrenbekämpfung einzuleiten. Der Grad der Leistungsfähigkeit einer
Feuerwehr lässt sich durch folgende Qualitätskriterien beschreiben:
in welcher Zeit (Eintreffzeit7)
mit wie viel Mannschaft und Einsatzmitteln (Funktionsstärke)
in wie viel Prozent der Einsätze (Erreichungsgrad)
Zur Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen - neben den eindeutigen medizinischen und
physikalischen Rahmenbedingungen - verbindliche Vorschriften und allgemein anerkannte
Regeln der Technik (Feuerwehrdienstvorschriften, UVV, AGBF-Schutzzieldefinition u. v. m.).
Lediglich der Erreichungsgrad verbleibt daher - in gewissen Grenzen (siehe Ziff.4) - als
variable Größe, um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr und damit letztlich auch das
Sicherheitsniveau in der Gemeinde festzulegen.
2.1
Eintreffzeit
Die zeitkritische Aufgabe und oberstes Ziel der Gefahrenabwehr ist die Rettung von
Menschenleben. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei ca. 90 % aller Brandtoten der Tod
durch eine CO-Vergiftung wegen des im Brandrauch enthaltenen Kohlenmonoxids eintritt.
Verbrennungsprozesse laufen im Inneren von Gebäuden - zumindest in der Anfangsphase stets unvollständig, d.h. unter Luftmangel mit entsprechend starker Rauchentwicklung ab.
6
§ 22 FSHG Vorbereitungen für Schadens- und Großschadensereignisse
(1) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für
den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Die kreisfreien Städte und
Kreise haben Gefahrenabwehrpläne für Großschadensereignisse sowie für besonders gefährliche
Objekte (§ 24 Abs. 1) Sonderschutzpläne aufzustellen und fortzuschreiben. In Kreisen sind die
Gemeinden zu beteiligen.
7
Die Begriffe „Eintreffzeit“, „Hilfsfrist“, und „Einsatzgrundzeit“ werden zur Beschreibung des gleichen
Sachverhalts genutzt, jedoch führt die Verwendung mit teilweise abweichenden Definitionen zu
Problemen in der Vergleichbarkeit. Um Verwechselungen mit der abweichenden Definition der
Hilfsfrist nach der DIN 14011 zu vermeiden, wird hier bewusst der Begriff der „Eintreffzeit“ verwendet.
3
Die in der Anfangsphase eines Brandes entstehende Rauchmenge (bis zu 1000 Kubikmeter
aus einem Kilogramm Brandgut) verteilt sich in Minutenschnelle durch offene bzw. bereits
durchgebrannte Wohnungsabschlusstüren, Türritzen, Lüftungsschächte, etc. im gesamten
Gebäude8.
Somit tritt eine Rauchschädigung von Personen oftmals schon in einer sehr frühen Phase
des Brandes auf. Im Rahmen der ORBIT-Studie9 wurde ermittelt, dass zur Rettung einer
durch Brandrauch verletzten Person spätestens 17 Minuten (Überlebensgrenze) nach
begonnener Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen werden muss. Weitere
Untersuchungen ergaben, dass bei einer Branddauer von 15
Minuten die Sterberate
betroffener Personen bei etwa 32,2 % liegt. Legt man eine Branddauer von 20 Minuten
zugrunde, so erhöht sich die Sterberate bereits auf 50 %.
Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss daher der Löscheinsatz vor dem „Flash-Over“ liegen, der bei einem
Wohnungsbrand etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch auftreten kann. Somit gelten
für die Festlegung der Eintreffzeit folgende Grenzwerte:
Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten
Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten
Zeit vom Brandausbruch bis zum „Flash-Over“: 18 bis 20 Minuten
Damit stehen aus wissenschaftlicher Sicht beim kritischen Wohnungsbrand max. 13 Minuten
bis zum ersten Eingreifen der Feuerwehr zur Verfügung. Weil mit jeder weiteren Minute die
Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs für die Betroffenen dramatisch ansteigt, kann
bei einem späteren Eingreifen der Feuerwehr im Ergebnis nicht mehr von einer
ausreichenden Qualität des Feuerschutzes ausgegangen werden.
8
Nach geltendem Baurecht werden in der Regel an Wohnungsabschlusstüren keine Anforderungen
bzgl. ihrer Feuerwiderstandsdauer gestellt. Ferner gibt es keine Forderung, wonach diese Türen selbst
schließend sein müssen. D.h. im Brandfall kommt es häufig vor, dass beim Verlassen der betroffenen
Wohnung die Tür geöffnet bleibt und sich somit Rauch und Feuer u. U. auf das gesamte Gebäude
ausbreiten können.
9
In der Mitte der 70er Jahre durchgeführte Studie der Firma Porsche. Auswertung der Daten von 65
Brandopfern in Deutschland und einer Studie aus England. Ergebnis war u. a., dass durch eine
Verkürzung der Eingriffszeit um 1 Minute 5,3 % der Brandtoten gerettet werden konnten. Man
analysierte ferner Möglichkeiten zur Verkürzung der Eingriffszeit, u. a. auch durch neue Technologien
im Fahrzeug-, Ausstattungs- und Kommunikationsbereich.
4
Die
Zeitdauer
vom
Brandausbruch
bis
zum
Wirksamwerden
der
Feuerwehr-
Einsatzmaßnahmen vor Ort setzt sich vereinfacht wie folgt zusammen:
Zur Definition der Eintreffzeit eignen sich jedoch nur solche Zeitabschnitte, die vom
Hilfeleistungssystem Leitstelle und Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind.
Dies sind:
die Abfrage- (4) und Dispositionszeit10 (5),
die Alarmierungszeit11, (6)
die Ausrückezeit (7),
und die Anfahrtszeit (8).
10
Im Regelfall werden die Notrufe in Leitstellen auf Kreisebene abgefragt. Die Abfrage- und
Dispositionszeit ist daher nur bedingt durch die einzelne Gemeinde beeinflussbar.
11
Die Alarmierung ist die Schnittstelle zwischen Leitstelle und (alarmierter) Feuerwehr. Daher tragen
beide Partner gleichermaßen die Verantwortung, durch technische (z. B. Meldersystem, ausreichende Dimensionierung des Alarmierungsnetzes) und organisatorische Maßnahmen (z. B. sinnvolle
Alarmierungsfolgen, Beschränkung zeitintensiver Volltextalarmierungen) die Alarmierungszeit zu
optimieren.
5
Die Eintreffzeit wird daher wie folgt definiert:
Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage12 in der
Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der
Einsatzstelle.
Davon ausgehend, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 3,5 Minuten mit der
Notrufabfrage in der Leitstelle begonnen wird (dies ist eine außerordentlich günstige
Konstellation!), bleiben von den maximal 13 Minuten, die der Feuerwehr zum ersten
Eingreifen zur Verfügung stehen, noch 9,5 Minuten übrig.
Diese verteilen sich wie folgt:
1,5 Minuten für die Notrufabfrage13 (4), Disposition (5) und Alarmierung (6)
8 Minuten für das Ausrücken (7) und die Anfahrt (8) zur Einsatzstelle
Vergleichbare Fristen werden auch international für den Feuerschutz, die technische
Hilfeleistung und die Notfallrettung angewendet.
Bei der Eintreffzeit wird ferner zwischen der Mindesteintreffzeit der ersten taktischen
Einheit14
und
der
Mindesteintreffzeit
unterschieden.
Die
nachfolgende
bis
Abbildung
zum
stellt
Erreichen
diese
der
Fristen
Mindeststärke15
innerhalb
des
Gesamteinsatzes dar.
12
Der RdErl. vom 15.06.2005 III 8 – 0712.1.2/0715 des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und
Soziales NRW definiert für den Rettungsdienst die erste Signalisierung eines Notrufes als Beginn der
Notrufabfrage, d.h. zu diesem Zeitpunkt beginnt die Hilfsfrist. Allerdings ist dieser Punkt – auch länderübergreifend – noch in Diskussion. Unstrittig ist, dass der Beginn der Gesprächsaufnahme – und
keinesfalls das Gesprächsende – als Startpunkt für die Hilfsfrist zu sehen ist.
13
Durch moderne Leitstellentechnik können die Prozesse der Abfrage und Disposition teilweise
parallel durchgeführt werden. Daher ist die Einhaltung der 1,5 min für die Abwickelung eines
Standardnotrufs als Qualitätsmerkmal einer Leitstelle zu sehen.
14
Innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung (9,5 min vom Beginn der Notrufabfrage). Dabei bestimmt
die Einsatzart die notwendige erste taktische Einheit. Für die Standardereignisse zur Dimensionierung
des Feuerschutzes (Brandeinsatz ⇒ 3.1, THL VU-PKW ⇒ 3.2) ist als notwendige erste taktische
Einheit eine Gruppe mit 1/8/9 erforderlich.
15
Innerhalb von 13 Minuten nach Alarmierung (14,5 Minuten vom Beginn der Notrufabfrage). Die erste
eintreffende Einheit wird durch weitere Einheiten verstärkt, so dass zur Abarbeitung des Einsatzes –
ohne Abweichungen von der UVV (z.B. fehlende Sicherheitstrupps im Atemschutz) ausreichend Kräfte
zur Verfügung stehen. Dies beinhaltet auch den Aufbau einer Führungsstruktur mit entsprechend
qualifizierten Führungskräften. Für die beiden Standardereignisse ist ein Zug – inkl. Zugtrupp – mit
1/3/18/22 erforderlich.
6
3
Erläuterung der Eintreffzeit und Funktionsstärke am Beispiel
eines Brand- und eines Hilfeleistungseinsatzes
3.1
Brandeinsatz
Als Grundlage der Betrachtung dient ein Einsatzszenario, das sich in wissenschaftlichen
Untersuchungen aufgrund der Häufigkeit seines Eintretens und der zu erwartenden
Schadensschwere als täglich zu erwartende Einsatzsituation herausgestellt hat16.
Man
geht
dabei
von
einem
Wohnungsbrand
in
einem
Obergeschoss
eines
mehrgeschossigen Wohnhauses mit der Tendenz zur Ausbreitung aus. Der notwendige
Treppenraum (erster Rettungsweg für alle Bewohner des Hauses) ist durch den Brandrauch
unpassierbar. Aufgrund der Gefahrenlage ist von einer Gefahr für Personen durch Feuer und
16
Statistische Auswertungen von Realeinsätzen durch das Wirtschaftsberatungsunternehmen
WIBERA, als Standardbrandereignis zur Bemessung des Feuerschutzes allgemein anerkannt
(„AGBF-Schutzziel“)
7
insbesondere Rauch auszugehen. Die konkrete Gefahrenlage am Einsatzort ist bei Eingang
der Meldung nicht bekannt Der Brand wird bereits kurz nach seiner Entstehung entdeckt und
die
Feuerwehr
bzw.
Leitstelle
sofort
verständigt
(Bemessungsszenario
„Kritischer
Wohnungsbrand“).
Aufgrund der gegebenen Einsatzsituation sind durch die Feuerwehr die folgenden einsatztaktischen Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens vorzunehmen:
Menschenrettung
Die Suche innerhalb des verqualmten Treppenraumes und der von Feuer und Rauch
betroffenen Wohnungen nach Personen und deren Rettung ist als primäre Aufgabe zu
erledigen. Das eintreffende Personal muss in der Lage sein, eine Menschenrettung auf
zwei voneinander unabhängigen Wegen durchzuführen. Die Feuerwehr muss unter
Vornahme eines Strahlrohres über den verqualmten Treppenraum vorgehen und über
eine Leiter einen zweiten - vom Treppenraum unabhängigen - Rettungsweg sicherstellen.
Brandbekämpfung
Um bei einem Wohnungsbrand eine Brandausbreitung zu verhindern und einen sicheren
Löscherfolg zu erzielen, ist ein zweiseitiger Angriff mit 2 C-Strahlrohren erforderlich. Aus
Gründen des Eigenschutzes müssen beide Rohre schon zur Durchführung der
Menschenrettung vorgenommen werden. Das 1. Rohr wird über den verqualmten
Treppenraum vorgenommen, der Angriff mit dem 2. Rohr erfolgt über eine Leiter, da
wegen der unbekannten Lage im Treppenraum die Erfolgsaussichten unsicher sind.
Zur Bewältigung der in diesem Szenario dargestellten Einsatzsituation müssen mit dem
Eintreffen der ersten taktischen Einheit folgende Funktionen besetzt sein:
-
1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes
- insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung - und Kontrolle des Atemschutzeinsatzes).
-
1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der
Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps)
-
2 Funktionen zur Durchführung der Menschenrettung über einen verqualmten
Treppenraum
(Angriffstrupp;
Einsatz
Vornahme eines C-Rohres).
8
unter
umluftunabhängigem
Atemschutz,
-
2 Funktionen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Leitern
(Hubrettungsfahrzeug
oder
tragbare
Leitern)
und
zur
Durchführung
der
Menschenrettung (Wassertrupp; Einsatz unter umluftunabhängigem Atemschutz,
Vornahme eines C-Rohres).
-
2 Funktionen zum Verlegen von Schlauchleitungen, Instellungbringen von Leitern,
Aufbau
von
Sprungrettungsgeräten,
Durchführung
von
rettungsdienstlichen
Maßnahmen (Schlauchtrupp; Rettungstrupp für die vorgehenden Atemschutztrupps)17.
-
1 Funktion als Maschinist für das Hubrettungsgerät und zur Unterstützung des
Schlauchtrupps (Melder).
Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als
Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses
Brandeinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer Mindesteintreffzeit
von 8 Minuten als notwendig erachtet.
Bei Freiwilligen Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften (bei Großen und Mittleren
kreisangehörigen Städten ist im Regelfall die Vorhaltung einer hauptamtlichen Staffel (1/5/6)
erforderlich) müssen die bis zum Erreichen der Gruppenstärke ggf. noch zusätzlich
erforderlichen Kräfte innerhalb dieses Zeitfensters von 8 Minuten durch ehrenamtliche Kräfte
gestellt werden.
Zur Bearbeitung weiterer zeitkritischer Aufgaben (Unterstützung in der Menschenrettung und
Brandbekämpfung, Stellung von Sicherheitstrupps) sind spätestens nach weiteren 5
Minuten eine zweite Gruppe (1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) 18 erforderlich.
Damit ist die notwendige Mindeststärke nach einer Mindesteintreffzeit von 13 Minuten
erreicht.
17
Zwingend erforderlich nach FwDV 7 bzw. UVV GUV-C53. Werden zwei unterschiedliche Angriffswege gewählt, müssen zwei Sicherheitstrupps gestellt werden. Eine Abweichung ist im Einzelfall zur
Rettung von Menschenleben möglich. Es ist jedoch unzulässig, diese Ausnahmen bei der
Dimensionierung des Feuerschutzes generell „einzuplanen“.
18
Auch nach Wegfall der FwDV 4 u. 5, bleibt der Zugtrupp als Führungskomponente in der
überarbeiteten FwDV 3 bestehen. Zudem ist die FwDV 100 zu beachten, die den Einsatz des
Zugtrupps weiterhin vorsieht.
9
Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen.
Qualifikation
a.d.Einsatzstelle
a.d.Einsatzstelle
F IV
/
1
FIII
1
3
7
14
1-2
2-3
FI/FII
Maschinist
AGT
3.2
nach max. 8 min nach max. 13 min
19
20
4
21
8
Hilfeleistungseinsatz
Der kritische Hilfeleistungseinsatz mit Menschenrettung, der aufgrund der Häufigkeit seines
Auftretens als repräsentativer Hilfeleistungseinsatz herangezogen werden kann, ist ein
Verkehrsunfall mit einem Personenkraftwagen und einer darin eingeklemmten Person. Der
Straßenverkehr ist zum Zeitpunkt des Eintreffens der Feuerwehr noch nicht in
ausreichendem Maße gesichert. Aus dem Kraftfahrzeug laufen Kraftstoff und weitere
Betriebsmittel (Brand- und Umweltgefahr) aus. Der Zugang zum Patienten ist durch die
Unfalldeformationen des Personenkraftwagens nicht gewährleistet. Das Fahrzeug ist frei
zugänglich. Es sind keine weiteren Fahrzeuge an diesem Unfall beteiligt. Das
Schadensereignis wurde von Zeugen beobachtet und sofort gemeldet (Bemessungsszenario
„Kritischer Verkehrsunfall“).
Aufgrund des beschriebenen Szenarios sind innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens
folgende Maßnahmen erforderlich:
Eigensicherung
Die Einsatzkräfte und die am Unfall beteiligte Person sind in der ersten Phase vor dem
fließenden Straßenverkehr (Aufstellung der Fahrzeuge, Absperr- und Warngeräte) und
19
Je nach Fahrzeugkombination (LF oder TLF+DLK) pro einzusetzendes Fahrzeug ein Maschinist.
20
Einsetzbare Atemschutzgeräteträger
21
4 AGT sind als absolutes Minimum in dieser Einsatzphase anzusehen, um überhaupt
unterschiedliche taktische Varianten bei vertretbarer Gefährdung der eigenen Kräfte durchführen zu
können.
10
vor
evtl.
bestehender
Brandgefahr
(Vornahme
des
Schnellangriffs
und
eines
Pulverlöschers) zu schützen.
Zugang zum Patienten sicherstellen
Zur
Einleitung
der
medizinischen
Versorgung
muss
dem
Rettungsdienst
ein
ausreichender Zugang zum Patienten geschaffen werden, der die Überwachung und
Sicherung der Vitalfunktionen ermöglicht. Dies erfordert in der Regel das Sichern des
Fahrzeugs durch Unterbauen und den Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, um
den Patienten zu erreichen.
Erstversorgung des Patienten
Sollte der Rettungsdienst noch nicht an der Einsatzstelle sein, ist die Erstversorgung des
Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kontinuierlich durch die Feuerwehr
sicherzustellen.
Als vorrangige Aufgabe sind die mit der medizinischen Versorgung verbundene
Eigensicherung sowie das Schaffen und Sichern geeigneter Zugangsmöglichkeiten zu
bewältigen. Deshalb muss in der ersten Phase des Einsatzes folgendes Personal zur
Verfügung stehen22:
-
1 Funktion für die Führungsaufgabe beim Ersteinsatz (Gruppenführer; Leitung und
Koordination, Rückmeldungen, Nachforderungen, Überwachung des Einsatzablaufes
- insbesondere im Hinblick auf die Unfallverhütung).
-
1 Funktion für den Maschinisten des Löschfahrzeuges (Fahrer, Bedienung der
Pumpe und Aggregate, Herausgabe von Geräten und Unterstützung der Trupps)
-
2 Funktionen zur Durchführung der Sicherungsmaßnahmen (Wassertrupp; Einsatz
von Verkehrssicherungs- und Warngeräten, Vornahme des Schnellangriffs und
Pulverlöscher).
-
2 Funktionen zur Schaffung des Zugangs zum Patienten (Angriffstrupp; Sichern des
Unfallfahrzeuges, Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten, evtl. medizinische
Erstversorgung bis Eintreffen des Rettungsdienstes).
-
2 Funktionen zum Bereitstellen von Gerätschaften und Material, Freihalten des
Arbeitsbereiches (Schlauchtrupp).
11
-
1
Funktion
als
Maschinist
für
den
Rüstwagen
und
zum
Bedienen
der
Hydraulikaggregate (Melder).
Zur Erfüllung der Erstaufgaben bei diesem Szenario sind somit 9 Funktionen erforderlich. Als
Mindestanforderung an eine Freiwillige Feuerwehr wird daher im Falle dieses
Hilfeleistungseinsatzes als erste taktische Einheit eine Gruppe (1/8/9) in einer
Mindesteintreffzeit von 8 Minuten als notwendig erachtet.
Zur Bewältigung weiterer Aufgaben (Bereitstellung und Einsatz von weiterem Gerät,
Unterstützung der Menschenrettung) sind spätestens nach weiteren 5 Minuten eine zweite
Gruppe(1/8/9) und ein Zugtrupp(1/1/2/4) erforderlich.
Die nachstehende Tabelle zeigt einen Überblick über die notwendigen Qualifikationen.
Qualifikation
nach max. 8 min nach max. 13 min
a.d.Einsatzstelle
a.d.Einsatzstelle
F IV
/
1
FIII
1
3
FI/FII
7
14
1-2
2-3
Maschinist
Die Begründung für die zeitlichen Vorgaben ergibt sich in erster Linie aus der notwendigen
Anbindung der technischen Rettung an den Einsatz des Rettungsdienstes. Das integrierte
Rettungssystem lässt sich nur realisieren, wenn die technische und medizinische Rettung
aufeinander abgestimmt sind. In der Regel sind vor dem Eingreifen der Rettungsdienstkräfte
technische Maßnahmen durchzuführen. Dies bedingt zumindest ein zeitgleiches Eintreffen
von Feuerwehr und Rettungsdienstkräften.
22
Funktionen und Arbeitsteilung gemäß FwDV 13/1
12
4
Erreichungsgrad
Die
Qualitätskriterien
„Eintreffzeit“
und
„Funktionsstärke“
sind
unbestreitbare
Planungsgrößen, die sich aus zwingenden naturwissenschaftlichen und medizinischen
Zusammenhängen bzw. aus bundesweit eingeführten Vorschriften ergeben. Eine Feuerwehr,
die nicht innerhalb eines bestimmten Zeitfensters mit einer Mindestzahl von Einsatzkräften
an der Einsatzstelle eintrifft, kann ihren gesetzlichen Auftrag definitiv nicht erfüllen. Bei der
Eintreffzeit und Funktionsstärke bestehen somit keine fachlichen oder politischen
Ermessensspielräume.
Disponibel ist jedoch der von der Gemeinde selbst festzulegende „Erreichungsgrad“.
Er beschreibt, in wie viel Prozent der Einsätze die Qualitätskriterien „Eintreffzeit“ und
„Funktionsstärke“ eingehalten werden sollen. Erst durch ihn wird der tatsächliche Aufwand
einer Gemeinde für den Feuerschutz und damit das kommunalpolitisch gewollten
Sicherheitsniveau in einer Gemeinde festgelegt. Durch diese Vorgehensweise wird
gleichzeitig auch die Möglichkeit objektiver interkommunaler Vergleiche eröffnet.
Festlegungen zum gewünschten Erreichungsgrad sind politisch zu verantwortende
Entscheidungen über die gewollte Qualität der Feuerwehr, die sich in einem engen
rechtlichen Ermessensspielraum des §1 Abs. 1 FSHG bewegen. Die Willensbildung und der
Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgen durch die gewählten Mandatsträger im Rat
und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung
dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden (u. a. § 33 FSHG, § 11
sowie §§ 116 bis 120 GO). Eine fachgerechte Entscheidung ist nur bei ausreichender
Information der Entscheidungsträger durch die jeweilige Feuerwehr möglich. Die konkreten
Festlegungen
erfolgen
über
die
Verabschiedung
und
Fortschreibung
eines
Brandschutzbedarfsplans (§ 22 Abs.1 FSHG) durch den Gemeinderat. Entscheidungsträger
und damit letztlich verantwortlich sind die Mandatsträger im Rat.
Auch wenn die abschließende Beantwortung der Frage, ab welchem Erreichungsgrad von
einer Gewährleistung des Feuerschutzes auszugehen ist, letztlich einer gerichtlichen
Überprüfung vorbehalten bleibt, sind bereits einige „Orientierungsgrößen“ klar erkennbar.
13
In Anlehnung an Festlegungen bzw. Urteile aus dem Rettungsdienst23,
24
, empfahl die AGBF
25
Bund im Jahr 1998 90-95% anzustreben. Andere Empfehlungen sprechen von 80-100%26.
Insoweit kann bei Gemeinden, deren Feuerwehren unter Zugrundelegung der unter Ziff.3
definierten Eintreffzeiten und Einsatzstärken einen Ereichungsgrad von weniger als 80 %
erreichen, im Regelfall nicht von einer ausreichend leistungsfähigen Feuerwehr und
demzufolge nicht von einer Gewährleistung des Feuerschutzes im Sinne von §1 Abs.1
FSHG ausgegangen werden.
5
Hinweise für die Überprüfung der Leistungsfähigkeit einer
Feuerwehr
5.1
Auswertung von Realeinsätzen
Die systematische Auswertung von Realeinsätzen kann einen detaillierten Überblick über
den aktuellen Leistungsstand einer Feuerwehr geben. Insbesondere eine zeitlich
differenzierte Auswertung nach unterschiedlichen Tageszeiten und/oder Wochentagen kann
in Hinblick auf die Bewertung der Tagesalarmsicherheit wertvolle Hinweise geben.
Für ein repräsentatives Ergebnis – insbesondere zum Erreichungsgrad der ersten taktischen
Einheit - müssen alle Alarmierungen zu kritischen Einsätzen mit Menschenrettung betrachtet
werden, also auch solche, bei denen sich die Notrufmeldung
bei Eintreffen der ersten
Einheit nicht bestätigt. Das „Herausrechnen“ von derartigen Einsätzen kann das Bild der
Verfügbarkeit der Einsatzkräfte und damit der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verfälschen.
Voraussetzung für vergleichbare Ergebnisse ist die Verwendung einheitlicher Definitionen
zur Eintreffzeit – 8 Minuten für die 1. Gruppe und 13 Minuten für die 2. Gruppe sowie den
Zugtrupp („Mindeststärke“). Festlegungen mit höherer Eintreffzeit führen zwangsläufig zu
falsch hohen Erreichungsgraden.
23
Urteil des OVG Düsseldorf vom 22.10.1999
24
Arbeitsgruppenbericht „Hilfsfrist“ des Länderausschusses Rettungswesen 08/1997
25
AGBF Bund – Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten 09/1998
26
R. Fischer, Der Feuerwehrmann, Heft 12/2002 - Brandschutzbedarfsplan Fehlerquellen und
Spielräume bei der Schutzzielbestimmung?
14
Auch zu den erforderlichen Funktionsstärken existieren insbesondere bei den zuvor
dargestellten Standard-Szenarien allgemein anerkannte Vorgaben. Ein Unterschreiten der
Funktionsstärke (z. B. Staffel (1/5/6) anstelle einer Gruppe (1/8/9) führt vor allem in der
ersten
Einsatzphase
aufgrund
akuten
Personalmangels
zu
unverantwortbaren
Verzögerungen bei der Menschenrettung und zu zusätzlichen Gefährdungen der
Einsatzkräfte.
Zur Unterstützung bei der Auswertung von Einsätzen steht im Regierungsbezirk Köln eine
„Controlling-Software“ zur Verfügung. Einzelheiten dazu können der Rundverfügung vom
16.12.2010 - Az.: 022.001.002 - entnommen werden.
5.2
Alarmüberprüfungen
Neben dem oben dargestellten Verfahren kann auch über regelmäßige Alarmüberprüfungen
der Leistungsstand einer Feuerwehr überprüft werden.
Voraussetzung für objektive und vergleichbare Ergebnisse ist auch hier die Zugrundelegung
der unter Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 erläuterten Eintreffzeiten und Funktionsstärken bei den
Standardeinsätzen.
Zur
Dokumentation
bestimmter
Zeitpunkte
können
ein
Funkmeldeempfänger, ein Sirenenalarm oder das Leitstellenprotokoll verwendet werden.
Alternativ kann – in Absprache mit der Leitstelle – auch ein Übungsnotruf abgegeben
werden, wobei der Beginn der Notrufabfrage als Startpunkt der dann um 1,5 Minuten
verlängerten Eintreffzeit dokumentiert wird.
15
Kontaktdaten
96
LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH
Ludwig-Erhard-Str. 2
41564 Kaarst
Tel.: 02131-5250 30
Fax: 02131-5250 399
e-mail: info@luelf-rinke.de
Internet: www.luelf-rinke.de
Die Weitergabe des vorliegenden Bedarfsplans in die Hände unbefugter Dritter sowie die teilweise oder vollständige Veröffentlichung von Ergebnissen (z.B. im Internet) ist grundsätzlich verboten und bedarf der Zustimmung von LUELF & RINKE.
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bedburg
Stand: 06.09.2013