Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,1 kB
Datum
23.10.2013
Erstellt
21.10.13, 16:14
Aktualisiert
21.10.13, 16:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sekundarschule:
1) Durchführung der verbindlichen Elternbefragung unmittelbar nach den Herbstferien
2) Auswertung der verbindlichen Elternbefragung
3) Ergänzungen zur SEP nach der Elternbefragung um den Nachweis der zu erwartenden
Anmeldungen für die Sekundarschule in den nächsten 5 Jahren
4) Stellungnahme des Kämmerers zur Finanzierbarkeit
5) Ratsbeschluss zur Einführung der Sekundarschule
6) Antragstellung bei der Bezirksregierung bis spätestens zum 30.11.2013.
Der Antrag muss Aussagen zur Zügigkeit und Organisationsform - hier: teilintegriert - enthalten. Es sind zudem folgende Unterlagen beizufügen:
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Begründung des Antrags
das Ergebnis der verbindlichen Elternbefragung (quantitatives Bedürfnis)
der entsprechende Ratsbeschluss
Nachweis über die Beteiligung des Schulausschusses
Stellungnahme des Kämmerers zur Finanzierbarkeit
die Schulkonferenzbeschlüsse der Hauptschule und der Realschule
die Stellungnahmen der Nachbarkommunen (Stellungnahme Bergheim fehlt noch)
die anlassbezogene SEP inkl. Nachweis der zu erwartenden Anmeldungen
das pädagogische Konzept
Aussagen zur Raumplanung/ Raumkonzept
die Kooperationsvereinbarung Sekundarschule/ Gymnasium
Gesamtschule:
1) Durchführung der verbindlichen Elternbefragung
2) Auswertung der verbindlichen Elternbefragung
3) Ergänzungen zur SEP nach der Elternbefragung um den Nachweis der zu erwartenden
Anmeldungen für die Gesamtschule in den nächsten 5 Jahren (quantitatives Bedürfnis).
4) Ergänzung des SEP mit Aussagen zur Raumplanung/ Raumkonzept
5) Stellungnahme des Kämmerers zur Finanzierbarkeit der Gesamtschule
6) Stellungnahmen der Nachbarkommunen zur Gesamtschuleinführung
7) Schulkonferenzbeschlüsse der Hauptschule und der Realschule
8) Beschluss des Schulausschusses zur Einführung der Gesamtschule u. des geb. Ganztages
9) Ratsbeschluss zur Einführung der Gesamtschule und des geb. Ganztages
10)Antragstellung bei der Bezirksregierung bis zum 31.12.2013
Es sind zudem folgende Unterlagen beizufügen:
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Begründung des Antrags (qualitatives Bedürfnis/ Leistungsheterogenität der Schülerschaft); in der Oberstufe sind mind. 42 SchülerInnen im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Jahrgst. 12 und 13) erforderlich - § 82 SchulG. Hierzu ist allgemein zu begründen,
dass diese SchülerInnen durch die aufzulösenden Schulformen und durch Auspendler zu
Gesamtschulen, erwartet werden.
das Ergebnis der verbindlichen Elternbefragung/ quantitatives Bedürfnis
der entsprechende Ratsbeschluss
Nachweis über Beteiligung des Schulausschusses
Stellungnahme des Kämmerers zur Finanzierbarkeit
die Schulkonferenzbeschlüsse der Hauptschule und der Realschule
die Stellungnahmen der Nachbarkommunen
die anlassbezogene SEP
Aussagen zur Raumplanung/ Raumkonzept