Daten
Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
06.11.13, 18:01
Aktualisiert
06.11.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8207/2013
Rats- und Kulturbüro
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.11.2013
Betreff:
Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
hier: Manfred Kruppke als Ersatzmitglied für den verstorbenen Stadtverordneten Leonhard
Köhlen (FWG)
Beschlussvorschlag:
Bürgermeister Koerdt führt Herrn Manfred Kruppke in sein Amt ein und verpflichtet ihn in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Über die Verpflichtung wurde eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil
dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Stadtverordnete und Ortsvorsteher von Kirch-/Kleintroisdorf sowie Vorsitzender der
FWG-Fraktion, Herr Leonhard Köhlen, ist am 04.09.2013 verstorben. Herr Manfred
Kruppke, wohnhaft Kirdorfer Allee 27 B in Bedburg, ist als Nachfolger in der Reserveliste
der Freien Wählergemeinschaft (FWG) bezeichnet. Die Feststellung und Bekanntmachung
des Nachfolgers wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vollzogen, so dass Herr
Kruppke jetzt in sein Amt eingeführt werden kann.
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt
und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Auch wenn der feierlichen Verpflichtung nur deklaratorische Bedeutung zukommt, sollte
sie dennoch in der ersten Ratssitzung durchgeführt werden.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise
vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein
Einverständnis mit nachfolgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten
und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 05.11.2013
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiterin Rats- und Kulturbüro
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-207/2013
Seite 2