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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Manfred Kruppke als Ersatzmitglied für den verstorbenen Stadtverordneten Leonhard Köhlen (FWG))

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
06.11.13, 18:01
Aktualisiert
06.11.13, 18:01
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen  Ratsmitgliedes
hier: Manfred Kruppke als Ersatzmitglied für den verstorbenen Stadtverordneten Leonhard Köhlen (FWG)) Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung eines neuen  Ratsmitgliedes
hier: Manfred Kruppke als Ersatzmitglied für den verstorbenen Stadtverordneten Leonhard Köhlen (FWG))

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8207/2013 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.11.2013 Betreff: Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Manfred Kruppke als Ersatzmitglied für den verstorbenen Stadtverordneten Leonhard Köhlen (FWG) Beschlussvorschlag: Bürgermeister Koerdt führt Herrn Manfred Kruppke in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Über die Verpflichtung wurde eine besondere Niederschrift aufgenommen, die Bestandteil dieser Niederschrift und als Anlage beigefügt ist. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Stadtverordnete und Ortsvorsteher von Kirch-/Kleintroisdorf sowie Vorsitzender der FWG-Fraktion, Herr Leonhard Köhlen, ist am 04.09.2013 verstorben. Herr Manfred Kruppke, wohnhaft Kirdorfer Allee 27 B in Bedburg, ist als Nachfolger in der Reserveliste der Freien Wählergemeinschaft (FWG) bezeichnet. Die Feststellung und Bekanntmachung des Nachfolgers wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vollzogen, so dass Herr Kruppke jetzt in sein Amt eingeführt werden kann. Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Auch wenn der feierlichen Verpflichtung nur deklaratorische Bedeutung zukommt, sollte sie dennoch in der ersten Ratssitzung durchgeführt werden. Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann zum Beispiel in der Weise vollzogen werden, dass der zu Verpflichtende durch Erheben von seinem Platz sein Einverständnis mit nachfolgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Über die Verpflichtung wird eine besondere Niederschrift angefertigt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 05.11.2013 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiterin Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-207/2013 Seite 2