Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
06.11.13, 18:01
Aktualisiert
06.11.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8168/2013
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.11.2013
Betreff:
Dienstanweisung über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22
GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Dienstanweisung über die Regelungen zur
Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen wurden
bisher durch § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) a. F. umfassend
geregelt.
Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Evaluierung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) mit dem ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG)
vom 18.09.2012 (GV.NRW. S.432) auch die Regelungen zur Übertragung von
Ermächtigungen wesentlich verändert.
Grundsätzlich bleibt die Übertragbarkeit von Ermächtigungen im Rahmen einer
wirtschaftlichen Haushaltsführung uneingeschränkt bestehen. Die bisher geltenden
Detailregelungen wurden aber gestrichen und die Entscheidung stärker in die
Verantwortung der einzelnen Kommune gelegt.
Künftig hat der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze der Übertragung
von Haushaltsmitteln zu regeln.
Die Verwaltung hat auf der Grundlage der bisherigen konkreten Bestimmungen des § 22
GemHVO NRW a.F. und unter der Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 1
Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt) eine entsprechende Dienstanweisung über die
Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO (Anlage 2)
erstellt. Aus Sicht der Verwaltung haben sich die bisherigen konkreten Bestimmungen des
§ 22 GemHVO NRW a. F. bewährt und wurden somit nur im Detail an die Gegebenheiten
und Umstände bei der Stadt Bedburg angepasst.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Beschlussvorlage WP8-168/2013
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-168/2013
Seite: 3
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