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Beschlussvorlage (Dienstanweisung über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
06.11.13, 18:01
Aktualisiert
06.11.13, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8168/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.11.2013 Betreff: Dienstanweisung über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Dienstanweisung über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen wurden bisher durch § 22 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) a. F. umfassend geregelt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Evaluierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) mit dem ersten NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) vom 18.09.2012 (GV.NRW. S.432) auch die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen wesentlich verändert. Grundsätzlich bleibt die Übertragbarkeit von Ermächtigungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung uneingeschränkt bestehen. Die bisher geltenden Detailregelungen wurden aber gestrichen und die Entscheidung stärker in die Verantwortung der einzelnen Kommune gelegt. Künftig hat der Bürgermeister mit Zustimmung des Rates die Grundsätze der Übertragung von Haushaltsmitteln zu regeln. Die Verwaltung hat auf der Grundlage der bisherigen konkreten Bestimmungen des § 22 GemHVO NRW a.F. und unter der Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes (Anlage 1 Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt) eine entsprechende Dienstanweisung über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO (Anlage 2) erstellt. Aus Sicht der Verwaltung haben sich die bisherigen konkreten Bestimmungen des § 22 GemHVO NRW a. F. bewährt und wurden somit nur im Detail an die Gegebenheiten und Umstände bei der Stadt Bedburg angepasst. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Beschlussvorlage WP8-168/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-168/2013 Seite: 3 Seite 3