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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. vereinfachte Änderung - Bereich "untere Josef-Schnitzler-Straße" hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. vereinfachte Änderung - Bereich "untere Josef-Schnitzler-Straße"
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. vereinfachte Änderung - Bereich "untere Josef-Schnitzler-Straße"
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. vereinfachte Änderung - Bereich "untere Josef-Schnitzler-Straße"
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-11/2013 1. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 61.00 / Schr. öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Stadtentwicklungsausschuss 26.11.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. vereinfachte Änderung - Bereich "untere JosefSchnitzler-Straße" hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf und fasst den Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 13. vereinfachte Änderung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ursprünglicher Sachstand vom 29.01.2013: Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/Kaster im Bereich "untere Josef-Schnitzler-Straße" vor (siehe Lageplan). Inhalt des Antrages ist die Änderung der Festsetzungen sowie die Erweiterung der überbaubaren Fläche, zur Errichtung eines weiteren Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück der Gemarkung Kaster, Flur 05, Flurstück-Nr. 1620. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 2. Änderung setzt für diesen Bereich eine Bebauung entlang der „Josef-Schnitzler-Straße“ fest mit der Möglichkeit, im hinteren Bereich eingeschossige Flachdachanbauten zu errichten. Die erweiterte überbaubare Fläche soll den Festsetzungen der bisherigen überbaubaren Fläche an der „Josef-Schnitzler-Straße“ entsprechen. Diese beinhaltet eine max. zweigeschossige Bebauung mit einer Dachneigung von 45° - 50° bei Eingeschossigkeit und eine Dachneigung von 30° - 38° bei Zweigeschossigkeit der Baukörper. Weiterhin sind für den gesamten, als „MD“ (Dorfgebiet), festgesetzten Bereich nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Die Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,8 sind einzuhalten. Für die Garage ist ein Mindestabstand von fünf Meter zur Straßengrenze einzuhalten, so dass auf dem neuen Wohngrundstück zukünftig zwei Stellplätze errichtet werden. Die verkehrliche Erschließung würde über einen 6m breiten Wirtschaftsweg von der „Pannengasse“ aus erfolgen. Somit bleibt der Fußgängerdurchgang vom Wirtschaftsweg zur „Josef-Schnitzler-Straße“ erhalten. In den Vorgesprächen mit den angrenzenden Nachbarn des landwirtschaftlichen Betriebs haben sich keine Einwände zu diesem Bauvorhaben ergeben. Laut Aussage des Antragstellers bestehen ebenfalls seitens des angrenzenden Nachbarn des Wohnhauses „Kirchplatz 1“ keine Bedenken. Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Erweiterung der überbaubaren Fläche an dieser Stelle mit den vorgenannten Festsetzungen eine sinnvolle Maßnahme zur städtebaulich vertretbaren Nachverdichtung. Ergänzung zur Sitzung am 26.11.2013: Nachdem die Planunterlagen für die 13. Änderung erarbeitet worden sind, kann nunmehr als weiterer Verfahrensschritt der Offenlagebeschluss gefasst werden. Die Planänderung sieht ein zusätzliches Baufeld im rückwärtigen Bereich des Grundstücks vor, welches sich von der Gestaltung und Kubatur in das bestehende Wohnumfeld einfügt. Für weitere Erläuterungen wird auf die beigefügte Planzeichnung sowie die Planbegründung verwiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Durch die bedarfsgerechte Nachverdichtung wird eine zusätzliche Baumöglichkeit zur Weiterentwicklung des Ortsteils Königshoven geschaffen und trägt damit zur Stärkung des Wohnstandorts bei. Beschlussvorlage WP8-11/2013 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein : Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 14.11.2013: gesehen: ------------------------------Rainer Köster stellv. Fachbereichsleiter -------------------------------- -------------------------------Jürgen Schmeier Gunnar Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-11/2013 1. Ergänzung Seite 3