Daten
Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-11/2013
1. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.: 61.00 / Schr.
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Stadtentwicklungsausschuss
26.11.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 13. vereinfachte Änderung - Bereich "untere JosefSchnitzler-Straße"
hier: Beschluss zur Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf und fasst den
Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 28 / Kaster, 13. vereinfachte
Änderung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand vom 29.01.2013:
Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 28/Kaster im Bereich
"untere Josef-Schnitzler-Straße" vor (siehe Lageplan).
Inhalt des Antrages ist die Änderung der Festsetzungen sowie die Erweiterung der überbaubaren
Fläche, zur Errichtung eines weiteren Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück der Gemarkung
Kaster, Flur 05, Flurstück-Nr. 1620.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 28/Kaster, 2. Änderung setzt für diesen Bereich eine
Bebauung entlang der „Josef-Schnitzler-Straße“ fest mit der Möglichkeit, im hinteren Bereich
eingeschossige Flachdachanbauten zu errichten.
Die erweiterte überbaubare Fläche soll den Festsetzungen der bisherigen überbaubaren Fläche an
der „Josef-Schnitzler-Straße“ entsprechen. Diese beinhaltet eine max. zweigeschossige Bebauung
mit einer Dachneigung von 45° - 50° bei Eingeschossigkeit und eine Dachneigung von 30° - 38°
bei Zweigeschossigkeit der Baukörper. Weiterhin sind für den gesamten, als „MD“ (Dorfgebiet),
festgesetzten Bereich nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Die Grundflächenzahl von 0,4 und
eine Geschossflächenzahl von 0,8 sind einzuhalten.
Für die Garage ist ein Mindestabstand von fünf Meter zur Straßengrenze einzuhalten, so dass auf
dem neuen Wohngrundstück zukünftig zwei Stellplätze errichtet werden.
Die verkehrliche Erschließung würde über einen 6m breiten Wirtschaftsweg von der
„Pannengasse“ aus erfolgen. Somit bleibt der Fußgängerdurchgang vom Wirtschaftsweg zur
„Josef-Schnitzler-Straße“ erhalten.
In den Vorgesprächen mit den angrenzenden Nachbarn des landwirtschaftlichen Betriebs haben
sich keine Einwände zu diesem Bauvorhaben ergeben. Laut Aussage des Antragstellers bestehen
ebenfalls seitens des angrenzenden Nachbarn des Wohnhauses „Kirchplatz 1“ keine Bedenken.
Grundsätzlich sieht die Verwaltung in der Erweiterung der überbaubaren Fläche an dieser Stelle
mit den vorgenannten Festsetzungen eine sinnvolle Maßnahme zur städtebaulich vertretbaren
Nachverdichtung.
Ergänzung zur Sitzung am 26.11.2013:
Nachdem die Planunterlagen für die 13. Änderung erarbeitet worden sind, kann nunmehr als
weiterer Verfahrensschritt der Offenlagebeschluss gefasst werden. Die Planänderung sieht ein
zusätzliches Baufeld im rückwärtigen Bereich des Grundstücks vor, welches sich von der
Gestaltung und Kubatur in das bestehende Wohnumfeld einfügt. Für weitere Erläuterungen wird
auf die beigefügte Planzeichnung sowie die Planbegründung verwiesen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Durch die bedarfsgerechte Nachverdichtung wird eine zusätzliche Baumöglichkeit zur Weiterentwicklung des Ortsteils
Königshoven geschaffen und trägt damit zur Stärkung des Wohnstandorts bei.
Beschlussvorlage WP8-11/2013 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein :
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 14.11.2013:
gesehen:
------------------------------Rainer Köster
stellv. Fachbereichsleiter
-------------------------------- -------------------------------Jürgen Schmeier
Gunnar Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-11/2013 1. Ergänzung
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