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Beschlussvorlage (Anlage A BP 14.3 Kaster - Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
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Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kater, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 1. Westnetz 30.08.2013 2. Evonik 29.08.2013 3. Erft-Verband 28.08.2013 4. Pledoc 28.08.2013 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Wir antworten als Rechtsnachfolger der Infracor GmbH Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Entfällt. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH Essen (ehem. 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kater, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. - - - Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... E.ON Gastransport GmbH) Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen (ehemals E.ON Ruhrgas AG) Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL) Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 5. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Entfällt. historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf dorf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantrag27.08.2013 … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kater, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 6. Amprion 04.09.2013 7. Westnetz 10.09.2013 8. Rhein-Erft-Kreis 17.09.2013 9. IHK 21.09.2013 ten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. In Ihrem Schreiben vom 19.08.2013 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung keine Bedenken erheben. Die Erhaltung der bestehenden Heckenstruktur bzw. der bestehenden Gehölze (Punkt 3.7 der Begründung des o. g. Bebauungsplanes) wird ausdrücklich begrüßt. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrieund Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Änderung des oben genannten Bebauungsplans keine Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kater, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 10. RWE 21.09.2013 11. Bezirksregierung berg Bedenken bestehen. Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen mit, dass sich am Rande des Plangebietes die abgeworfene Grundwassermessstelle 80552 der RWE Power AG befindet. Abgeworfene Grundwassermessstellen werden in der Regel 1,5 m unter Flur abgeschnitten, verfüllt und mit einem Tonstopfen abgedichtet. Arns- Das o. a. Bebauungsplangebiet befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Arnold Josef“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braun- Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Die Messstelle befindet sich ca. 30m östlich und damit außerhalb des Planänderungsbereichs. Daher ist eine weitere Beachtung im Rahmen dieses Planverfahrens nicht erforderlich. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kater, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 12. 13. kohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht abzuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Unter Punkt 4.2 der Begründung wird auf den Sümpfungseinfluss hingewiesen. Der Hinweis auf den Grundwasserwiederanstieg sollte deutlicher dargestellt werden. Der 2. Absatz unter vorgenanntem Punkt ist anscheinend thematisch falsch platziert. Unter Punkt 5. der Hinweise ist diese Stellungnahme bereits in vollem Umfang berücksichtigt. Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg sollte hier die bergbautreibende RWE Power AG und für konkrete Grundwasserdaten der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme ist hier nichts bekannt. Zu möglichen zukünftigen Planungen sowie diesbezüglich erforderlichen Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen sollte die Feldseigentümerin grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Thyssengas Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen 26.09.2013 betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Bundesamt für Infrastruk- unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich tur, Umweltschutz und Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Die Begründung wurde zur Verdeutlichung entspre- ...der Anregung zu folgen. chend ergänzt. Hinweis zur Da der zweite Abschnitt sich mit der zulässigen Ver- ...den siegelung des Bodens auseinandersetzt, sind die Kenntnis zu nehmen. entsprechenden Ausführungen im Abschnitt „Bodenschutz“ richtig platziert. Hinweis zur Die RWE Power AG sowie der Erftverband wurden ...den Kenntnis zu nehmen. in dem Verfahren entsprechend beteiligt. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kater, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. 14. Dienstleistungen der Bundeswehr 05.09.2013 Unitymedia NRW GmbH, 04.09.2013 Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwän- Da die angesprochene Leitung in der öffentlichen … die Mitteilung zur Verkehrsfläche liegt, ist durch die Änderung der Kenntnis zu nehmen. de. Planung eine gesonderte Betrachtung nicht erforderEigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht lich. Bei entsprechenden Erarbeiten zur Herstellung von Hausanschlüssen ist bei späteren Baumaßgeplant. nahmen das Kabel wie auch die übrigen VersorWir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbe- gungsleitungen zu sichern. reich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung. 6