Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kater, 3. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
1.
Westnetz
30.08.2013
2.
Evonik
29.08.2013
3.
Erft-Verband
28.08.2013
4.
Pledoc
28.08.2013
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz
GmbH.
Planungen
von
110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV
Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie
bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Wir antworten als Rechtsnachfolger der Infracor
GmbH
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes
keine Bedenken.
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Entfällt.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
-
Open Grid Europe GmbH Essen (ehem.
1
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kater, 3. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
-
-
-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
E.ON Gastransport GmbH)
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen (ehemals E.ON Ruhrgas AG)
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Nürnberg
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL) Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte
der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert
oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
5.
Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Entfällt.
historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
dorf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantrag27.08.2013
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kater, 3. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
6.
Amprion
04.09.2013
7.
Westnetz
10.09.2013
8.
Rhein-Erft-Kreis
17.09.2013
9.
IHK
21.09.2013
ten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit
kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall
auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
In Ihrem Schreiben vom 19.08.2013 bitten Sie uns
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung keine Bedenken erheben.
Die Erhaltung der bestehenden Heckenstruktur
bzw. der bestehenden Gehölze (Punkt 3.7 der
Begründung des o. g. Bebauungsplanes) wird
ausdrücklich begrüßt. Ansonsten werden seitens
des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder
Bedenken vorgebracht.
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrieund Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Änderung des oben genannten Bebauungsplans keine
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
10.
RWE
21.09.2013
11.
Bezirksregierung
berg
Bedenken bestehen.
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen
mit, dass sich am Rande des Plangebietes die
abgeworfene Grundwassermessstelle 80552 der
RWE Power AG befindet. Abgeworfene Grundwassermessstellen werden in der Regel 1,5 m
unter Flur abgeschnitten, verfüllt und mit einem
Tonstopfen abgedichtet.
Arns- Das o. a. Bebauungsplangebiet befindet sich über
dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
„Arnold Josef“, im Eigentum der RV Rheinbraun
Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten
durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften
und Umsiedlung in 50416 Köln.
Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den
hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides –
61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braun-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Die Messstelle befindet sich ca. 30m östlich und
damit außerhalb des Planänderungsbereichs. Daher
ist eine weitere Beachtung im Rahmen dieses Planverfahrens nicht erforderlich.
4
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kater, 3. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
12.
13.
kohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht abzuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Unter Punkt 4.2 der Begründung wird auf den
Sümpfungseinfluss hingewiesen. Der Hinweis auf
den Grundwasserwiederanstieg sollte deutlicher
dargestellt werden. Der 2. Absatz unter vorgenanntem Punkt ist anscheinend thematisch falsch platziert. Unter Punkt 5. der Hinweise ist diese Stellungnahme bereits in vollem Umfang berücksichtigt.
Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg sollte hier
die bergbautreibende RWE Power AG und für
konkrete Grundwasserdaten der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme ist hier nichts bekannt. Zu möglichen zukünftigen Planungen sowie
diesbezüglich erforderlichen Anpassungs- oder
Sicherungsmaßnahmen sollte die Feldseigentümerin grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von
Thyssengas
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
26.09.2013
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Bundesamt für Infrastruk- unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich
tur, Umweltschutz und Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Die Begründung wurde zur Verdeutlichung entspre- ...der Anregung zu folgen.
chend ergänzt.
Hinweis
zur
Da der zweite Abschnitt sich mit der zulässigen Ver- ...den
siegelung des Bodens auseinandersetzt, sind die Kenntnis zu nehmen.
entsprechenden Ausführungen im Abschnitt „Bodenschutz“ richtig platziert.
Hinweis
zur
Die RWE Power AG sowie der Erftverband wurden ...den
Kenntnis zu nehmen.
in dem Verfahren entsprechend beteiligt.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
5
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kater, 3. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
14.
Dienstleistungen der Bundeswehr
05.09.2013
Unitymedia NRW GmbH,
04.09.2013
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Realisierung der o. a. Planung bestehen.
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwän- Da die angesprochene Leitung in der öffentlichen … die Mitteilung zur
Verkehrsfläche liegt, ist durch die Änderung der Kenntnis zu nehmen.
de.
Planung eine gesonderte Betrachtung nicht erforderEigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht lich. Bei entsprechenden Erarbeiten zur Herstellung
von Hausanschlüssen ist bei späteren Baumaßgeplant.
nahmen das Kabel wie auch die übrigen VersorWir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbe- gungsleitungen zu sichern.
reich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW
GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung.
6