Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8208/2011 9. Ergänzung
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.11.2010
Stadtentwicklungsausschuss
15.03.2011
Rat der Stadt Bedburg
20.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss
22.11.2011
Stadtentwicklungsausschuss
24.04.2012
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2012
Stadtentwicklungsausschuss
25.09.2012
Stadtentwicklungsausschuss
20.11.2012
Stadtentwicklungsausschuss
29.01.2013
Stadtentwicklungsausschuss
16.04.2013
Stadtentwicklungsausschuss
02.07.2013
Stadtentwicklungsausschuss
17.09.2013
Stadtentwicklungsausschuss
26.11.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Rahmenplan Kaster – Gebiet des Bebauungsplans Nr. 15/Kaster, 12. Änderung, Stadtteilzentrum Kaster – hier: Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung des Rahmenplans Kaster (BP 15 /
Kaster, 12. Änderung). Über den aktuellen Sachstand des Verfahrens wurde in der Sitzung des
Ausschusses am 22.11.2011 berichtet. Auf die vorherigen Vorlagen WP8-44/2011, WP8-121/2011
sowie WP8-208/2011 sowie deren Ergänzungen wird verwiesen.
Umgestaltung St.-Rochus-Straße
Nach Durchführung der Bürgerwerkstatt wurde im Frühjahr 2013 ein Antrag auf Förderung nach
dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gestellt. Hierfür fanden im Oktober 2013 die
Einplanungsgespräche bei der Bezirksregierung Köln statt. Im Ergebnis wurde die Maßnahme als
grundsätzlich förderfähig erachtet. Jedoch wurde sie lediglich in den Anhang der geplanten
Maßnahmen aufgenommen, wonach eine Förderung vor 2017 aufgrund der knapp verfügbaren
Mittel nicht gesehen wird.
Zudem wurde von der Bezirksregierung empfohlen, eine parallele, integrierte Förderung durch die
Städtebauförderung anzustreben, da der Kostenumfang der Maßnahme mit geschätzten Kosten
von etwa 4,9 Mio Euro recht hoch sei und hier auch Schnittmengen mit städtebaulichen Zielen
gegeben seien. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Förderung von
Umgestaltungsmaßnahmen nach der Städtebauförderung von der Bezirksregierung Köln in der
Vergangenheit ebenfalls als grundsätzlich förderfähig, jedoch nicht in die Liste der eingeplanten
Fördermaßnahmen aufgenommen worden. Vor dem Hintergrund geringerer zur Verfügung
stehender Fördermittel und Prioritätenverschiebungen sollte daher eine tatsächliche Förderung der
Maßnahme als ungewiss angenommen werden.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Straßenbaulast des Rhein-Erft-Kreises für
die St.-Rochus-Straße (ohne Gehwege und Parkplätze) dieser der Zuwendungsempfänger für
Förderungen in seiner Straßenbaulast wäre.
Verlagerung Schützenplatz
Nach interner Überprüfung des vorhandenen Planungsrechts wäre vor Verlagerung des
Schützenplatzes zur Wohnbebauung in der Regel ein Bebauungsplanverfahren zur
Baurechtschaffung notwendig. Dies gilt für eventuell notwendige Planänderungen (bspw.
Wohngebiet in Festplatz) oder Neuaufstellungen (z.B. im Außenbereich nach § 35 BauGB), ggf.
mit einer parallelen Änderung des Flächennutzungsplans. Für die Nutzung eines bestehenden
(Park-)Platzes im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB wäre keine Bauleitplanung
erforderlich.
Daher sollte beraten werden, in welchen Bereich eine Festplatznutzung verlegt werden soll, um
dann eine ggf. erforderliche Bauleitplanung voranzutreiben.
Bebauungsplanverfahren
Bisher wurde die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Der Planentwurf sah eine Überplanung der Tennisplatze mit Wohnbebauung sowie eine
Beibehaltung der Tennishalle vor. Da die Tennishalle nicht durch die Stadt erworben wird sowie
eine Verlagerung der Tennisplätze durch politischen Beschluss bis auf Weiteres zurückgestellt
wurde, könnte alternativ bei der Fortführung der Planung lediglich die Fläche des heutigen
Schützenplatzes als neue Baufläche festgesetzt werden. Dabei empfiehlt es sich, ein ggf.
notwendiges Bebauungsplanverfahren zur Verlagerung des Schützenplatzes parallel zu betreiben.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP8-208/2011 9. Ergänzung
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Die Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Kaster trägt zu einer langfristigen Sicherung der
Versorgungs- und Angebotsstruktur im Einzelhandel in Bedburg-Kaster bei. Hierdurch wird eine
wohnortnahe Versorgung sichergestellt, wodurch Kaster als Wohnstandort attraktiv bleibt.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 18. November 2013
gesehen
----------------------------------(Rainer Köster)
stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
Beschlussvorlage WP8-208/2011 9. Ergänzung
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
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