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Beschlussvorlage (Rahmenplan Kaster – Gebiet des Bebauungsplans Nr. 15/Kaster, 12. Änderung, - Stadtteilzentrum Kaster – hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
Beschlussvorlage (Rahmenplan Kaster – Gebiet des Bebauungsplans Nr. 15/Kaster, 12. Änderung, - Stadtteilzentrum Kaster – hier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Rahmenplan Kaster – Gebiet des Bebauungsplans Nr. 15/Kaster, 12. Änderung, - Stadtteilzentrum Kaster – hier: Sachstandsbericht) Beschlussvorlage (Rahmenplan Kaster – Gebiet des Bebauungsplans Nr. 15/Kaster, 12. Änderung, - Stadtteilzentrum Kaster – hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8208/2011 9. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 23.11.2010 Stadtentwicklungsausschuss 15.03.2011 Rat der Stadt Bedburg 20.09.2011 Stadtentwicklungsausschuss 22.11.2011 Stadtentwicklungsausschuss 24.04.2012 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2012 Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Stadtentwicklungsausschuss 16.04.2013 Stadtentwicklungsausschuss 02.07.2013 Stadtentwicklungsausschuss 17.09.2013 Stadtentwicklungsausschuss 26.11.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Rahmenplan Kaster – Gebiet des Bebauungsplans Nr. 15/Kaster, 12. Änderung, Stadtteilzentrum Kaster – hier: Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Derzeit läuft das Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung des Rahmenplans Kaster (BP 15 / Kaster, 12. Änderung). Über den aktuellen Sachstand des Verfahrens wurde in der Sitzung des Ausschusses am 22.11.2011 berichtet. Auf die vorherigen Vorlagen WP8-44/2011, WP8-121/2011 sowie WP8-208/2011 sowie deren Ergänzungen wird verwiesen. Umgestaltung St.-Rochus-Straße Nach Durchführung der Bürgerwerkstatt wurde im Frühjahr 2013 ein Antrag auf Förderung nach dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gestellt. Hierfür fanden im Oktober 2013 die Einplanungsgespräche bei der Bezirksregierung Köln statt. Im Ergebnis wurde die Maßnahme als grundsätzlich förderfähig erachtet. Jedoch wurde sie lediglich in den Anhang der geplanten Maßnahmen aufgenommen, wonach eine Förderung vor 2017 aufgrund der knapp verfügbaren Mittel nicht gesehen wird. Zudem wurde von der Bezirksregierung empfohlen, eine parallele, integrierte Förderung durch die Städtebauförderung anzustreben, da der Kostenumfang der Maßnahme mit geschätzten Kosten von etwa 4,9 Mio Euro recht hoch sei und hier auch Schnittmengen mit städtebaulichen Zielen gegeben seien. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Förderung von Umgestaltungsmaßnahmen nach der Städtebauförderung von der Bezirksregierung Köln in der Vergangenheit ebenfalls als grundsätzlich förderfähig, jedoch nicht in die Liste der eingeplanten Fördermaßnahmen aufgenommen worden. Vor dem Hintergrund geringerer zur Verfügung stehender Fördermittel und Prioritätenverschiebungen sollte daher eine tatsächliche Förderung der Maßnahme als ungewiss angenommen werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Straßenbaulast des Rhein-Erft-Kreises für die St.-Rochus-Straße (ohne Gehwege und Parkplätze) dieser der Zuwendungsempfänger für Förderungen in seiner Straßenbaulast wäre. Verlagerung Schützenplatz Nach interner Überprüfung des vorhandenen Planungsrechts wäre vor Verlagerung des Schützenplatzes zur Wohnbebauung in der Regel ein Bebauungsplanverfahren zur Baurechtschaffung notwendig. Dies gilt für eventuell notwendige Planänderungen (bspw. Wohngebiet in Festplatz) oder Neuaufstellungen (z.B. im Außenbereich nach § 35 BauGB), ggf. mit einer parallelen Änderung des Flächennutzungsplans. Für die Nutzung eines bestehenden (Park-)Platzes im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB wäre keine Bauleitplanung erforderlich. Daher sollte beraten werden, in welchen Bereich eine Festplatznutzung verlegt werden soll, um dann eine ggf. erforderliche Bauleitplanung voranzutreiben. Bebauungsplanverfahren Bisher wurde die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Der Planentwurf sah eine Überplanung der Tennisplatze mit Wohnbebauung sowie eine Beibehaltung der Tennishalle vor. Da die Tennishalle nicht durch die Stadt erworben wird sowie eine Verlagerung der Tennisplätze durch politischen Beschluss bis auf Weiteres zurückgestellt wurde, könnte alternativ bei der Fortführung der Planung lediglich die Fläche des heutigen Schützenplatzes als neue Baufläche festgesetzt werden. Dabei empfiehlt es sich, ein ggf. notwendiges Bebauungsplanverfahren zur Verlagerung des Schützenplatzes parallel zu betreiben. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP8-208/2011 9. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches Kaster trägt zu einer langfristigen Sicherung der Versorgungs- und Angebotsstruktur im Einzelhandel in Bedburg-Kaster bei. Hierdurch wird eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt, wodurch Kaster als Wohnstandort attraktiv bleibt. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 18. November 2013 gesehen ----------------------------------(Rainer Köster) stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter Beschlussvorlage WP8-208/2011 9. Ergänzung ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Seite 3