Daten
Kommune
Bedburg
Größe
62 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteilung gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
… die Mitteilung zur
1.
Infracor GmH, Marl,
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
05.06.13
2.
Thyssengas GmbH, Dort- Durch die o.g. Maßnahme werden keine von Thys- Entfällt.
sengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betrofmund, 05.06.13
fen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns Z.
Zt. nicht vorgesehen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
IHK
Köln,
Zweigstelle Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu Entfällt.
Köln hinsichtlich der Aufstellung des o.g. BebauRhein-Erft, Bergheim,
ungsplanes keine Bedenken bestehen.
06.06.2013
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
4.
Bezirksregierung Düssel- Im o. g. Schreiben haben Sie mich gebeten, für Entsprechende Unterlagen wurden zur Verfügung … die Mitteilung zur
dorf, Düsseldorf, 06.06.13 das beschriebene Grundstück eine Luftbildauswer- gestellt. Die nachfolgende Stellungnahme ist unter Kenntnis zu nehmen.
tung hinsichtlich seiner Belastung mit Kampfmitteln dem Punkt 4a der Liste aufgeführt.
vorzunehmen.
Ihrem Antrag auf Luftbildauswertung lag kein ausreichend großer Auszug der Deutschen Grundkarte bzw. einer Liegenschaftskarte mit einer eindeutigen Abgrenzung des zu untersuchenden Gebietes bei.
Für eine korrekte Bearbeitung ist es aber unerlässlich, dass ich einen Auszug aus der Deutschen
Grundkarte bzw. der Liegenschaftskarte
- in ausreichender großer Ausdehnung mit
mind. 2 leserlichen Straßennamen und
- mit eindeutiger Abgrenzung des zu untersuchenden Gebietes
erhalte.
Reichen Sie daher zwingend einen solchen Abschnitt der Deutschen Grundkarte bzw. einer Lie-
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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genschaftskarte nach. In der Karte kennzeichnen
Sie das zu untersuchende Gebiet eindeutig mit
einer Umrandung (sh. Abbildung 2) oder als Flächenfüllung (sh. Abbildung 3). Verzichten Sie auf
unklare Gebietsabgrenzungen wie in Abbildung 1
dargestellt. Sofern möglich und sinnvoll sollte diese
Umrandung entlang von Grundstücks- oder Straßengrenzen bzw. topographischen Kartenelementen verlaufen.
Auszüge aus der Deutschen Grundkarte oder der
Liegenschaftskarte erhalten Sie bei Ihrem Katasteramt.
Im
Internet
finden
Sie
uns
unter
http://www.geoserver.nrw.de oder http://www.timonline.nrw.de einen alternativen Zugriff auf die
Deutsche Grundkarte bzw. die Liegenschaftskarte,
die ihrem Antrag als Bildschirmausdruck in Ergänzung mit der eingetragenen Flächenabgrenzung
beigefügt werden kann.
Für eine zeitnahe Bearbeitung des Antrages bitte
ich Sie, die fehlende Karte postalisch, per FAX
oder per E-Mail unter der Angabe meines Aktenzeichens 22.5-3-5362004-97/13/ nachzureichen.
4a.
Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere Die Überprüfung der konkreten Verdachtsfläche soll … die Mitteilung zur
dorf, Düsseldorf, 20.06.13 historische Unterlagen liefern Hinweise auf ver- im Zuge der Vorbereitenden Maßnahmen zur Er- Kenntnis zu nehmen.
mehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. schließung der Fläche erfolgen.
Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf
Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben und Schützenloch). In der
beigefügten Karte sind lediglich die konkreten Verdachte dargestellt. Ich empfehle eine Überprüfung
der konkreten Verdachte sowie der zu überbauen-
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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den Fläche auf Kampfmittel. Die Beauftragung
dieser Überprüfung erfolgt über das Formulars
Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer
Internetseite.
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
für Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr
/kampfmittelbeseitigung/index.jsjp
5.
Amprion GmbH,
mund, 29.5.13
Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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… die Mitteilung zur
6.
Westnetz GmbH, Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
Kenntnis zu nehmen.
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westmund, 10.6.13
netz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV
Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
7.
Geologischer Dienst NRW, Ich ergänze das Kapitel Kennzeichnungen und Ein entsprechender Hinweis wurde in den Bebau- … die Mitteilung zur
ungsplan aufgenommen.
Kenntnis zu nehmen.
Hinweise um den Punkt Erdbebenzone:
Krefeld, 12.6.13
Das Plangebiet befindet sich in Erdbebenzone 2
mit der Untergrundklasse S (S = Gebiete tiefer
Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung)
gemäß der
Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1
: 350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni
2006).
Karte zu DIN 4149. Fassung April 2005. Herausgeber: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen.
8.
Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
NRW, Euskirchen, 17.6.13 der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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9.
Westnetz GmbH, Berg- In Ihrem Schreiben vom 29.05.13 bitten Sie uns Die Leitungen befinden sich nicht in Flächen, für die … die Mitteilung zur
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. eine Bebauung vorgesehen ist, sondern in öffentli- Kenntnis zu nehmen.
heim, 19.6.13
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen chen Verkehrsflächen bzw. dem Gehweg des Grünteilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen streifens im südlichen Planbereich, der unverändert
bleibt. Daher ist eine gesonderte Betrachtung der
Bedenken erheben.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in Leitungen nicht notwendig. Gleichwohl wird die Kaobig genanntem Bereich fügen wir in der Anlage zu bellage bei Tiefbaumaßnahmen zur externen Erdiesem Schreiben Auszüge aus unseren Be- schließung des Gebietes berücksichtigt.
standsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsleitungen z. T. berührt.
Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage
unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten
für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bitte binden Sie uns frühzeitig in die weiteren Planungen
mit ein, damit wir unsere Versorgungstrassen mit
der geplanten Kanaltrasse abstimmen können.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen,
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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Stadt Bedburg ...
bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GWE 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen
sind in dem betroffenen Bereich außer der notwendigen Erschließung z. Zt. nicht geplant.
Unsere Verlegearbeiten sollen im Zuge der Erschließung erfolgen (wie in 5.7.1 beschrieben). Die
Verlegung der Gasleitung ist abhängig von einer
Wirtschaftlichkeitsgetrachtung.
10.
Wehrbereichsverwaltung
West, Düsseldorf, 21.6.13
Unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Scheiben teile ich Entfällt.
Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von
mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen – einschl. untergeordneter Gebäudeteile –
eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte
entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mit
die Planungsunterlagen – vor Erteilung einer Baugenehmigung – zur Prüfung zuzuleiten.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
11.
Entfällt.
Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für Ihre Informationen.
Im Planbereich liegen keine Versorgungsanlagen
Kassel, 19.6.13
der Unitymedia NRW GmbH. Wir sind grundsätzlich daran interessiert, unser glasfaserbasiertes
Kabelnetz in Neubaugebieten zu erweitern und
damit einen Beitrag zur Sicherung der Breitbandversorgung für Ihre Bürger zu leisten.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteilung gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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Ihre anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weiter geleitet, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
12.
PLEdoc
7.06.13
GmbH,
Essen, Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend Kontakt mit uns auf.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
-
-
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Open Grid Europe GmbH Essen (ehem.
E.ON Gastransport GmbH)
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
(ehemals E.ON Ruhrgas AG)
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
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Lfd. Stellungnahme von, vom
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Dortmund
- Transeuropa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum
die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
13.
Bezirksregierung
Arns- Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich
über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksberg, Dortmund, 21.6.13
feldern „Bedburg 1“ und „Union 43“. Eigentümerin
dieser beiden Bergwerksfelder ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme
kein Bergbau dokumentiert.
Des Weiteren ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen
(Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober
2011 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63-2000-1-) von durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen.
Der Plan enthält einen entsprechenden Hinweis zur … die Mitteilung zur
Grundwasserthematik. Die RWE Power AG sowie Kenntnis zu nehmen.
der Erftverband wurden im Rahmen des Verfahrens
beteiligt.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
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Der StadtentwickNr.
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Bei den Planungen sollte folgendes bereits Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2,
50935 Köln eine Anfrage zu stellen, und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten.
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als
Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen,
falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur
Verfügung.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteilung gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
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14.
Landesbetrieb Straßenbau In ca. 350 m Entfernung verläuft westlich des Zum Schutz vor Lärmimmissionen in der Nachtzeit … die Mitteilung zur
Plangebietes die Autobahn A 61. Die hiesige Auto- wurden entsprechende Lärmpegelbereiche im Be- Kenntnis zu nehmen.
NRW, Krefeld, 28.6.13
bahnniederlassung ist für den Betrieb und die Er- bauungsplan zum passiven Schallschutz festgehaltung der A 61 und damit für die anbaurechtliche setzt. Für die Tagzeit ist mit geringen, jedoch nicht
unzumutbaren Überschreitungen der OrientierungsBeurteilung zuständig.
Grundsätzliche Bedenken gegen die o. a. Bauleit- werte der DIN 18005 zu rechnen. Da im Lärmgutachten dargestellt ist, dass ein aktiver Lärmschutz
planung bestehen diesseits nicht.
Gegenüber der Straßenbauverwaltung können entlang der Autobahn zur Einhaltung auch der Tagweder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung werte nicht verhältnismäßig ist, ist es sachgerecht,
Ansprüche auf aktiven und / oder passiven Lärm- auf einen aktiven Lärmschutz zu verzichten und eine
schutz oder ggf. erforderlich werdende Maßnah- geringe Vorbelastung für die Wohnbebauung in Kauf
men bzgl. Der Schadstoffausbreitung gelten ge- zu nehmen.
macht werden.
15.
RWE AG, Köln, 29.5.13
Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Eine entsprechende Kennzeichnung des Bereichs ... der Anregung zu
Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104 in einem mit humösen Böden wurde in den Bebauungsplan folgen.
Teil des Plangebietes, wie in der Anlage „blau“ aufgenommen.
dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf
kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können.
Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der
Baugrundverhältnisse gemäß §9 Abs. 5 Nr. 1
BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der
Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverodnung
als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung
ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteilung gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
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Stellungnahme
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Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau;
Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“
sowie die Bestimmungen der Bauordnung des
Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Außerdem befinden sich im angegebenen Bereich
eine Rohrleitung DN 400 sowie eine Kabeltrasse
unserer Gesellschaft. Sowohl die Rohrleitung als
auch die Kabeltrasse werden allerdings unsererseits nicht mehr benötigt.
16.
Erftverband,
3.7.13
Bergheim, Zur o. g. Aufstellung nimmt der Erftverband wie
folgt Stellung:
Gem. § 51a LWG ist Niederschlagswasser zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer
einzuleiten.
Zur Entlastung der Kanalisation durch den starken
Oberflächenabfluss und zur Verringerung der
nachfolgenden Gewässerbelastung sollten im
Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen
zugelassen bzw. Zisternen zur Speicherung und
Nutzung festgesetzt werden. Gerade in Wohnsiedlungen bieten sich hier für die jeweiligen Haushalte
eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten an, wie z. B.
eine evtl. geplante Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort, die nur über belebte Bodenschichten erfolgen sollte und die Reduzierung
von versiegelten Flächen. Aber auch die offenfugige Pflasterung der Wege- und Hofflächen, die
Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen
ökologischen Nutzen; wenn sie attraktiv gestaltet
Die Versickerung des Niederschlagswassers erfolgt … die Mitteilung zur
aufgrund der Bodenverhältnisse durch ein zentrales Kenntnis zu nehmen.
Sickerbecken im Plangebiet. Gleichwohl ist die Anlage von privaten Zisternen zur Niederschlagswassernutzung möglich.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteilung gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
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Stadt Bedburg ...
sind, werten sie die Gebäude und Grundstücke
zusätzlich ästhetisch auf. Ebenso ist die Sammlung/Zwischenspeicherung zur Nutzung wie u. a.
zur Freianlagen- bzw. Gartenbewässerung, zur
Reinigung der Hofflächen etc. eine ökologisch
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
17.
Rhein-Erft-Kreis,
heim, 11.7.13
Berg- Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Wasserschutz
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen
gegen die o.g. Bauleitplanung keine Bedenken.
Die geplante Entwässerung ist jedoch mit meiner
Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Für die geplanten Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis
bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen. Hierfür kann ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich werden.
Ein Teil des anfallenden Niederschlagswassers
soll nicht mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz
NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie
planen von einer Ausnahmeregelung im § 51a
Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen
und das anfallende Niederschlagswasser über den
vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie
begründen diesen Schritt mit einem unverhältnismäßig hohen technischen und wirtschaftlichen
Aufwand für die Planung und Erstellung der Versickerungsanlagen sowie der vorhandenen Mischwasserkanalisation.
Ein Anschluss der östlich im Plangebiet liegenden … die Mitteilung zur
Grundstücke an die Mischwasserkanalisation ist Kenntnis zu nehmen.
unter wirtschaftlicher und entwässerungstechnischer
Betrachtung wie erläutert nicht anders darstellbar.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteilung gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
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Stellungnahme
Abwägung
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Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen
der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im
Sinne einer Grundwasseranreicherung findet.
Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Für das Plangebiet sind keine Bodenverunreinigungen bzw. Altlasten bekannt.
Das Plangebiet ist z. Zt. unbebaut und wird als
Ackerfläche genutzt.
Gem. § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW
(LBodSchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und
Plangenehmigungen die damit befassten Stellen
im Rahmen der planerischen Abwägung vor der
Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht
baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens
nachzuweisen.
Da es sich um eine von Siedlungsflächen umgebene … die Mitteilung zur
Fläche handelt, ist das Planvorhaben als Nachver- Kenntnis zu nehmen.
dichtung des Innenbereichs anzusehen. Damit wird
generell dem Schutz des unbebauten Außenbereiches Rechnung getragen. Gleichwohl handelt es
sich bei der Fläche wie dargestellt um eine derzeit
ackerbaulich genutzte Fläche. Obwohl im Stadtgebiet Bedburg auch in großem Umfang bereits baulich überformte Flächen wiedergenutzt werden (Bps.
Ehem.
Zuckerfabrik,
Gewerbegebiet
AdolfSilverberg-Straße, ist die bedarfsgerechte Wohnbaulandentwicklung nicht ausschließlich auf diesen
Flächen möglich. Daher ist es als sachgerecht einzustufen, die aufgrund der integrierten Lage geeignete Fläche der Wohnbaulandentwicklung zuzuführen.
Immissionsschutz
Wie in der Begründung zum Bebauungsplan unter
Ziffer 5.12 aufgeführt, soll ein lärmtechnisches
Gutachten zum Immissionsschutz erstellt werden.
Ich bitte dieses im weiteren Verfahren der Unteren
Immissionsschutzbehörde – Amt 70/33 zu übersenden.
Sollte das Gutachten zu dem Ergebnis kommen,
Das Gutachten wurde entsprechend erstellt, in der … die Mitteilung zur
Planung berücksichtigt und wird im Rahmen der Kenntnis zu nehmen
Offenlage den Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vorbelastung durch den Sportplatz nicht gegeben ist.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteilung gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der StadtentwickNr.
lungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der 18.
BlmSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung –
nicht sicher eingehalten werden können, rege ich
an, das Plangebiet gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
als durch „Sportlärm vorbelastet“ zu kennzeichnen.
Dies dient der Unterrichtung der vom B-Plan betroffenen über die Immissionsverhältnisse im Planbereich und der berechtigten Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Betroffener durch den
Betrieb, die in Kenntnis der Vorbelastung siedeln.
Naturschutz und Landschaftspflege
Zur o.g. Bauleitplanung bestehen aus der Sich von
Naturschutz und Landschaftspflege keine grundsätzlichen Bedenken.
Der in der Begründung zu o.g. Bebauungsplan
unter Punkt 5.13 stehende Satz, dass innerhalb
dieses Bebauungsplanes die bestehenden „prägenden Gehölze“ zu ihrem Schutz als zu Erhaltend
festgesetzt werden, wird ausdrücklich begrüßt.
Die vom Planungsbüro Selzner vorgelegte Vorprüfung der Artenschutzbelange kommt zu dem Ergebnis, dass für das Plangebiet von keiner Lebensraumbedeutung für planungsrelevante Arten
nach dem Artenschutzrecht auszugehen ist.
Ich stimme der Einschätzung zu, dass weitere
detaillierter Untersuchungen nicht erforderlich sind.
Jedoch bitte ich darum, für die vorgesehene Rodung der 2 vorhandenen älteren Linden die gesetzlich vorgeschriebenen Rodungsfristen gesondert in
den textlichen Festsetzungen der o.g. Bauleitplanung festzuhalten.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Da es sich bei Rodungsfristen um eine gesetzliche ... der Anregung nicht
Regelung handelt, ist eine gesonderte Festsetzung zu folgen.
mit dem gleichen Regelungscharakter nicht erforderlich.
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Anlage A) -AbwägungslisteZur frühzeitigen Beteilung gemäß § 3 (1) u. § 4 (1) BauGB, Bebauungsplan Nr. 15/Bedburg, 14. Änderung – Gebiet an der Goethestraße – ehem. Friedhofserweiterung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
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Der StadtentwickNr.
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Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine
Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
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