Daten
Kommune
Bedburg
Größe
519 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
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ACCON-Bericht-Nr.:
Titel:
Verfasser:
Berichtsumfang:
Datum:
ACB 0713 – 406579 - 111
Gutachterliche Stellungnahme zur
Geräuschsituation im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Goethestraße“ der Stadt
Bedburg
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
27 Seiten
07.10.2013
ACCON Köln GmbH
Geschäftsführer
Handelsregister
Bankverbindung
Rolshover Straße 45
51105 Köln
Dipl.-Ing.
Gregor Schmitz-Herkenrath
Sparkasse KölnBonn
Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0
Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17
Dipl.-Ing.
Manfred Weigand
Amtsgericht Köln
HRB 29247
UID DE190157608
Messstelle nach § 26 BImSchG
V:\Berichte\B406579111.doc
BLZ 370 50 198
Konto-Nr. 130 21 99
SWIFT(BIC): COLSDE33
IBAN: DE73370501980001302199
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
Seite 2
Titel:
Gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Goethestraße“ der Stadt
Bedburg
Auftraggeber:
Stadt Bedburg
Rathaus Kaster
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Auftrag vom:
16.10.2012
Berichtsnummer:
ACB 0713 – 406579 - 111
Datum:
07.10.2013
Projektleiter:
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
Zusammenfassung:
Die Stadt Bedburg plant auf der ehemaligen Erweiterungsfläche
des Friedhofes an der Goethestraße eine Wohnbaufläche auszuweisen. Im Zuge dieses Vorhabens sollen die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die westlich am Plangebiet vorbeiführende BAB A61 sowie die benachbarte Sportanlage JosefBalduin-Arena-BBV untersucht werden.
Die richtlinienkonformen Berechnungen zeigen, dass durch die auf
das Plangebiet einwirkende BAB A61 Geräuschimmissionen verursacht werden, die die Orientierungswerte der DIN 18005 tags
um bis zu ca. 2 dB(A) und nachts um bis zu ca. 7 dB(A) überschreiten. Für das gesamte Plangebiet ergibt sich gemäß DIN
4109 der Lärmpegelbereich II. Besondere Anforderungen an die
Fensterklasse der geplanten Bebauung sind damit nicht zu stellen.
Da sich die Prüfung von möglichen primären Schallschutzmaßnahmen an der Autobahn als nicht zielführend herausgestellt hat,
wird zur Sicherstellung der Nachtruhe empfohlen, die westliche 1.
Häuserzeile des Plangebietes mit schallgedämpften Lüftungsöffnungen in Schlafräumen auszustatten.
Die Untersuchung der zu erwartenden Geräuschimmissionen
durch die bestehende Sportanlage hat ergeben, dass die zulässigen Werte gemäß der SALVO in allen Beurteilungszeiträumen
eingehalten bzw. unterschritten werden. Rechnerisch ist selbst der
Parallelbetrieb auf beiden Spielflächen mit jeweils 50 Zuschauern
für die sonntägliche Ruhezeit und dem hier um 5 dB(A) verminderten Immissionsrichtwert darstellbar.
Die Vervielfältigung, Konvertierung, Weitergabe oder Veröffentlichung dieses Berichts - insbesondere die
Publikation im Internet - bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die ACCON Köln GmbH.
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
Seite 3
Inhaltsverzeichnis
1
Aufgabenstellung
4
2
Grundlagen der Beurteilung
5
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
5
2.2
Berechnungsgrundlagen
6
2.3
Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005
6
2.4
Immissionspunkte zur Beurteilung des Sportlärms
7
3
Geräuschemissionen
9
3.1
Örtliche Gegebenheiten
9
3.2
Geräuschemissionen durch die BAB A61
11
3.3
Geräuschemissionen durch die Sportanlage
12
3.4
Emissionspegel des Parkplatzes
13
4
Berechnung der Geräuschimmissionen
16
4.1
Allgemeines
16
4.2
Geräuschimmissionen durch die BAB A61
17
4.3
Geräuschimmissionen durch die Sportanlage
21
5
Beurteilung der Ergebnisse
22
5.1
Straßenverkehr
22
5.2
Sportanlage
23
6
Zusammenfassung
24
Anhang
25
A1
Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole
25
A2
Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach
DIN 4109
26
Ausbreitungsberechnungen
27
A3
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1
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Aufgabenstellung
Die Stadt Bedburg plant auf der ehemaligen Erweiterungsfläche des Friedhofes an der
Goethestraße eine Wohnbaufläche auszuweisen. Im Zuge dieses Vorhabens sollen die
zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die westlich am Plangebiet vorbeiführende
BAB A 61 sowie die benachbarte Sportanlage Josef-Balduin-Arena-BBV untersucht werden.
Die Accon Köln GmbH erhielt den Auftrag eine entsprechende Untersuchung durchzuführen. Hierzu wurde ein dreidimensionales Modell des Plangebietes sowie der für die
Schallausbreitungsberechnungen relevanten Umgebung erstellt.
Die wesentlichen Grundlagen für die Beurteilung sind die RLS 90, die DIN 4109, das Beiblatt 1 zur DIN 18005 sowie die Sportanlagenlärmschutzverordnung (SALVO).
Die vorliegende Gutachterliche Stellungnahme dokumentiert die hierzu durchgeführten
Berechnungen und Beurteilungen.
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2
Grundlagen der Beurteilung
2.1
Vorschriften, Normen, Richtlinien, Literatur
Für die Berechnungen und Beurteilungen wurden benutzt:
/1/
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge BImSchG - Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September
2002 (BGBl. I S. 3830), Neugefasst durch Bek. v. 17.05.2013 BGB.1 S. 1274; zul.
geändert durch Art. 1 G v. 02.07.2013 BGB.1 S. 1943
/2/
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998
GMBl. 1998 S. 503
/3/
Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(18. BImSchV, Sportanlagenlärmschutzverordnung, kurz SALVO), 18. Juli 1991
/4/
DIN ISO 9613-2, „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Teil 2:
Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999
/5/
DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau", November 1989
/6/
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die
Planung, Juli 2002
/7/
DIN 1946-6, Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen; Anforderungen,
Ausführung, Abnahme (VDI-Lüftungsregeln), Ausgabe Oktober 1998
/8/
VDI 2714 „Schallausbreitung im Freien“, Januar 1988
/9/
VDI 2719 „Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen“, August
1987
/10/ VDI 2720 E, Blatt 1, „Schallschutz durch Abschirmung im Freien“, Februar 1991
/11/ VDI 3770 „Emissionskennwerte technischer Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen“, April 2002
/12/ RLS 90 „Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen“, Ausgabe 1990, Der
Bundesminister für Verkehr
/13/ Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus
Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6., überarb. Aufl. 2007, Bayerisches Landesamt für Umwelt
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2.2
Seite 6
Berechnungsgrundlagen
Von der Stadt Bedburg wurden uns folgende Unterlagen überlassen:
- Übersichtsplan BP Goethestraße
- Layout der geplanten Bebauung
- Belegungstabelle Josef-Balduin-Arena-BBV
Die für die Berechnungen zu berücksichtigenden Geländehöhen und -verläufe sowie die
im Umfeld liegenden Gebäude mit den jeweiligen Höhen wurden aus den vorliegenden
Kartengrundlagen entnommen und in das dreidimensionale Geländemodell eingearbeitet.
2.3
Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005
Der Bebauungsplan sieht für die geplante Wohnbebauung die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) vor. Nach dem Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr IA3 016.21-2 zur DIN 18005 (am 01.01.2003 als Erlass des
MSWKS bestätigt) sollen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005 angegebenen Orientierungswerte für die maximal zulässigen Lärmimmissionspegel angestrebt werden.
Für Allgemeine Wohngebiete werden genannt:
tags
55 dB(A) und
nachts
40 / 45 dB(A)
Dabei soll der niedrigere Nachtwert für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für
Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten.
Im oben zitierten Runderlass wird ausgeführt:
Die Orientierungswerte sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Sie sind ein Beiblatt aufgenommen
worden und deshalb nicht Bestandteil der Norm.
Die Orientierungswerte gelten für die städtebauliche Planung, nicht jedoch für die
Beurteilung der Zulässigkeit von Einzelvorhaben. Der Belang des Schallschutzes ist
bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange gemäß § 1 Abs 8 BauGB als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen - z. B. dem Gesichtspunkt der Erhaltung vorhandener Ortsteile - zu verstehen.
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
Seite 7
Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange - insbesondere in bebauten Gebieten - zu einer entsprechenden Zurückstellung des
Schallschutzes fuhren. Dies bedeutet dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt dienen und dass von ihnen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen
werden kann.
Im vorliegenden Fall wird die Lärmbelastung durch die BAB A61 in farbigen Lärmkarten
für die Tages- und die Nachtzeit für eine Freifeldausbreitung im Plangebiet dargestellt.
Die Darstellung der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 erfolgt ebenso.
2.4
Immissionspunkte zur Beurteilung des Sportlärms
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen der Sportstätte wurden insgesamt 5 repräsentative Immissionspunkte an den gemäß vorliegendem Layout nächstgelegenen
Wohnhäusern des Plangebietes ausgewählt, die die Kriterien der Sportanlagenlärmschutzverordnung erfüllen. Diese Immissionspunkte sind für die jeweilige Umgebung repräsentativ. D. h. an keinem der übrigen Wohnraumfenster im Plangebiet sind höhere
Pegel zu erwarten, als an den ausgewählten Punkten.
Die Lage der Immissionspunkte ist dem folgenden Lageplanausschnitt zu entnehmen.
Betrachtet werden jeweils die ungünstigeren oberen Stockwerke der Wohnhäuser.
Die SALVO unterscheidet drei Richtwerte, wobei die Tageszeit nach ruhebedürftigen bzw.
nicht ruhebedürftigen Zeiträumen unterteilt wird. Im Einzelnen gelten nach § 2 (2) folgende Richtwerte:
Allgemeine Wohngebiete, § 35 BauGB:
tags außerhalb der Ruhezeiten
55 dB(A)
tags innerhalb der Ruhezeiten
50 dB(A)
nachts
40 dB(A)
Zur Beurteilung sind die ermittelten Immissionspegel mit den Richtwerten nach § 2 der
SALVO zu vergleichen. Diese Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Beurteilungszeiträume:
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Tabelle 2.4.1
lfd. Nr.
Seite 8
Beurteilungszeiträume und Bezugszeiten nach der SALVO
Beurteilungszeitraum
Bezugszeit
Bemerkung
Werktage
1
6.00 - 8.00 Uhr
2 Stunden
ruhebedürftig
2
8.00 - 20.00 Uhr
12 Stunden
nicht ruhebedürftig
3
20.00 - 22.00 Uhr
2 Stunden
ruhebedürftig
4
22.00 - 6.00 Uhr
lauteste Stunde
Nachtzeit
Sonn- und Feiertage
5
7.00 - 9.00 Uhr
2 Stunden
ruhebedürftig
6
9.00 - 13.00 Uhr und
15.00 - 20.00 Uhr
9 Stunden
nicht ruhebedürftig
7
13.00 - 15.00 Uhr
2 Stunden
ruhebedürftig
8
20.00 - 22.00 Uhr
2 Stunden
ruhebedürftig
9
22.00 - 7.00 Uhr
lauteste Stunde
Nachtzeit
2
Bei der Beurteilung ist zu beachten, dass der Schulsport selbst von der Beurteilung ausgeschlossen wird, die Beurteilungszeiträume um die Nutzungszeit für den Schulsport jedoch verringert werden, so dass der Vereinssport somit strenger beurteilt wird.
Im vorliegenden Fall treten nachts keine Sport-Nutzungen auf, insofern braucht die
Nachtzeit nicht näher berücksichtigt zu werden.
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr
als 30 dB(A) überschreiten.
2
Beträgt die gesamte Nutzungszeit der Sportanlage oder Sportanlagen zusammenhängend weniger als
4 Stunden, und fallen mehr als 30 Minuten in die Zeit von 13 bis 15 Uhr, gilt als Beurteilungszeit ein
Zeitabschnitt von 4 Stunden, der die volle Nutzungszeit umfasst. In diesem Falle ist die Ruhezeit von
13.00 bis 15.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen nicht zu berücksichtigen.
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Abb. 1
Seite 9
Ausschnitt aus dem Lageplan ohne Maßstab
3
Geräuschemissionen
3.1
Örtliche Gegebenheiten
Auf das Plangebiet wirkt die westlich im Abstand von ca. 400 m in Nord-Süd-Richtung
verlaufende BAB A61 ein. Im nächstliegenden Bereich befindet sich die Autobahn in
Troglage.
Südwestlich des Plangebietes befindet sich die Josef-Balduin-Arena mit einem Rasenplatz innerhalb des Stadions und einem in Richtung des Plangebietes vorgelagerten
Kunstrasenplatz. Zu der Sportanlage gehört ein Parkplatz mit Zufahrt von der Herderstraße.
Der nachfolgende Übersichtsplan zeigt das Untersuchungsgebiet mit den zu berücksichtigenden Emissionsquellen.
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Abb. 2
Seite 10
Untersuchungsgebiet Übersichtsplan
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
3.2
Seite 11
Geräuschemissionen durch die BAB A61
Straßenverkehrslärmimmissionen werden allgemein nach den RLS 90 (Richtlinien für
Lärmschutz an Straßen) berechnet. In diesem Regelwerk ist das Verfahren detailliert beschrieben, so dass hier nur eine kurze Erläuterung erfolgt.
Nach diesem Verfahren werden zunächst Emissionspegel in Abhängigkeit des Verkehrsaufkommens und des Straßenzustandes berechnet, aus denen unter Berücksichtigung
des Geländes die Immissionspegel an bestimmten Immissionspunkten ermittelt werden.
Aus dem maßgeblichen stündlichen Verkehrsaufkommen M und dem prozentualen LkwAnteil p werden die Emissionspegel Lm,E berechnet, die unter standardisierten Bedingungen die Geräuschsituation in 25 m Abstand zu einem Fahrstreifen beschreiben. Dabei
erfolgen die Berechnungen getrennt nach Tageszeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr).
Für die BAB A61 liegt gemäß der Zählung aus dem Jahr 2010 derzeit eine Belastung von
DTV = 37.112 Kfz/24h vor. Im Sinne eines möglichen Prognosehorizonts wird für die Berechnungen von einem Wert von insgesamt DTV = 40.000 Kfz/24h ausgegangen.
Die prozentuale Aufteilung in Lkw- und Pkw-Belastungen werden entsprechend der Klassifizierung der RLS 90 zur sicheren Seite angenommen. Im Detail ergeben sich damit die
folgenden Emissionsdaten.
Tabelle 3.2.1
Bezeichnung
Emissionsdaten der Verkehrswege
Zähldaten
DTV
BAB A61
*
20.000*
Str.gatt.
BAB
Aufteilung gemäß RLS 90
zul. Geschw.
M
M
p (%)
Pkw
Tag
Nacht
Tag
1200
220
25
p (%)
Nacht (km/h) (km/h)
45
pro Richtung
mit
Lkw
M
Stündliche Verkehrsstärke und
p
prozentuale Lkw-Anteile
130
100
Lm,E
tags
nachts
dB(A)
dB(A)
73,9
68,9
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3.3
Seite 12
Geräuschemissionen durch die Sportanlage
Seitens der Stadt Bedburg wurden folgende Nutzungszeiten für die Josef-Balduin-Arena
angegeben. Nach Aussagen der Stadt Bedburg finden derzeit alle Spiele auf dem der
Wohnbebauung nähergelegenen Kunstrasenplatz statt. Im Folgenden wird der Spielbetrieb auf beiden Plätzen untersucht.
Tabelle 3.3.1
Wochentag
Anlagenteil
Belegungsplan
6-7
7-8
8-9
9-10
10-11
11-12
12-13
Ruhezeit
Spielfeld
Zuschauer
Dienstag
Spielfeld
Zuschauer
Mittwoch
Spielfeld
Zuschauer
Donnerstag Spielfeld
Zuschauer
Freitag
Spielfeld
Zuschauer
Samstag Spielfeld
Zuschauer
15-16
16-17
17-18
18-19
19-20
20-21
21-22
Ruhezeit
Training
ca. 15 - 20 Zuschauer
Training
Schulsport
ca. 15 - 20 Zuschauer
Training
Schulsport
ca. 15 - 20 Zuschauer
Training
Schulsport
ca. 15 - 20 Zuschauer
Training
Schulsport
ca. 15 - 20 Zuschauer
Spielbetrieb
ca. 30 - 50 Zuschauer
Ruhezeit
Spielfeld
Zuschauer
14-15
Schulsport
Montag
Sonntag
13-14
außerhalb der Ruhezeit
außerhalb der Ruhezeit
Ruhezeit
außerhalb der Ruhezeit
Ruhezeit
Spielbetrieb
ca. 30 - 50 Zuschauer
ca. 100 Zusch.
Die Emissionspegel bzw. die Ansätze zur Ermittlung der Sportlärmimmissionen werden
der VDI 3770 /11/ entnommen. Letztendlich entscheidend für die von der Sportanlage
ausgehenden Geräuschemissionen ist die Anzahl der Zuschauer, die dem jeweiligen
Spiel beiwohnen. Der von den Zuschauern verursachte mittlere Schallleistungspegel lässt
sich nach folgender Beziehung berechnen (Z ist die Anzahl der Zuschauer):
Lw,Zusch = 80 + 10 · lg (Z)
[dB(A)]
Die Emissionen auf den Spielfeldern setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: Einerseits den Spielgeräuschen selbst (LwAT = 94 dB(A)), andererseits den Schiedsrichterpfiffen. Letztere bestimmen den Gesamtemissionspegel der Spielfelder aufgrund der hohen Spitzenpegel (LwAFmax = 118 dB(A)), wobei die Häufigkeit mitentscheidet. Weiterhin
wurde eine Korrelation zwischen Zuschaueraufkommen und Pfiffhäufigkeit festgestellt.
Dieser Zusammenhang lässt sich nach folgender Beziehung berechnen (Z ist die Anzahl
der Zuschauer):
Lw,Pfiffe = 73,0 + 20 · lg (1 + Z)
[dB(A)]
für Z ≤ 30
Lw,Pfiffe = 98,5 + 3 · lg (1 + Z)
[dB(A)]
für Z > 30
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Seite 13
Die bestimmende Emissionssituation ergibt sich damit im Zeitraum an Sonntagen zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr mit dem Spielbetrieb der 1. Mannschaft mit 50 Zuschauern. Für diesen Beurteilungszeitraum ist die Einhaltung des um 5 dB(A) strengeren
Richtwertes innerhalb der Ruhezeiten nachzuweisen (siehe Tabelle 2.4.1).
Im Einzelnen ergeben sich folgende Emissionspegel für ein Spiel:
Spielfeld (50 Zuschauer einschließlich Schiedsrichter):
Zuschauer:
LW = 104 dB(A)
LW = 97 dB(A)
Die Zuschauer werden je zur Hälfte auf jeder Spielfeld-Längsseite mit Lw = 94 dB(A) angenommen.
3.4
Emissionspegel des Parkplatzes
Zur Berechnung der Geräuschemissionen wird das Berechnungsverfahren der Parkplatzlärmstudie /13/ angewendet. Ausgangsgrößen sind die Bewegungen pro Stellplatz
und Stunde bzw. die Frequentierung der einzelnen Fahrstrecken. Im vorliegenden Fall
wird das sog. Zusammengefasste Verfahren angewendet, bei dem der Parkplatzsuchverkehr pauschal zur sicheren Seite angenommen wird.
Die auf den Stellflächen erzeugte Schallleistung entsteht durch folgende Komponenten:
- Bewegungen und Vorgänge auf den Stellplätzen
- Fahrstrecken zu und von den Stellplätzen (hier pauschal durch den Zuschlag KD)
Der Parkplatz der Josef Balduin Arena weist eine Größe von ca. 4.300 m2 auf. Grob verfügt der Parkplatz damit über eine Kapazität von ca. 250 Stellplätzen. Mit Bezug auf die
angegebenen Besucherzahlen bei Ligaspielen innerhalb der sonntäglichen Ruhezeit wird
im Folgenden von 150 nutzbaren Stellplätzen ausgegangen. Für die sonntägliche Ruhezeit selbst wird von maximal 100 Bewegungen ausgegangen.
In den folgenden Tabellen sind die sich ergebenden Emissionsparameter aufgeführt wobei im Folgenden lediglich das Verkehrsaufkommen in der sonntäglichen Ruhezeit von
Belang ist.
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Tabelle 3.4.1
Emissionspegel Parkplatz insgesamt
ID / Bezeichnung:
Parkplatz Herderstraße
Berechnungsverfahren
Art des Parkplatzes
Art der Fahrbahnoberfläche
Bezugsgröße B
150
Seite 14
Stellplätze
Anzahl Stellplätze: 112
zusammengefaßtes Verfahren Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage
P&R, Besucher, Mitarbeiter
Verbrauchermarkt
Kies
Zuschlag für die Parkplatzart
KPA
0,0 dB(A)
Zuschlag für Impulshaltigkeit
KI
4,0 dB(A)
Zuschlag für Fahrbahnoberfl.
KStrO
2,5 dB(A)
KD
5,4 dB(A)
f (Stpl. pro Bezgröße): 1
TB
Bewegungen
n
N
LWi
werktags, 8.00 bis 20.00 Uhr
12
50
0,03 /h
81,1 dB(A)
werktags, 20.00 bis 22.00 Uhr
2
10
0,03 /h
81,9 dB(A)
werktags, lauteste Nachtstunde
1
0
0,00 /h
So, 7.00 bis 09.00 Uhr
2
10
0,03 /h
81,9 dB(A)
So, 9.00 bis 13.00 Uhr und
15.00 bis 20.00 Uhr
9
150
0,11 /h
87,1 dB(A)
So, 13.00 bis 15.00 Uhr
2
100
0,33 /h
91,9 dB(A)
So, 20.00 bis 22.00 Uhr
2
20
0,07 /h
84,9 dB(A)
So, lauteste Nachtstunde
1
0
0,00 /h
Beurteilungszeitraum
Aus der folgenden Abbildung ist die Anordnung der einzelnen Spielfelder und des Parkplatzes zu entnehmen. Die Zuschauer werden hierbei jeweils auf den Längsseiten als
Linienquellen berücksichtigt.
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
Abb. 3
Emissionsquellen Sportanlage
Seite 15
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
Seite 16
4
Berechnung der Geräuschimmissionen
4.1
Allgemeines
Zur Berechnung der Schallimmissionen wurde das EDV-Programm „CADNA/A, Version
4.3.144 der Firma DataKustik eingesetzt. Die Digitalisierung des Untersuchungsgebietes
(digitales Geländemodell) und der angrenzenden Bebauung erfolgte weitgehend auf Basis der vorliegenden Pläne. Die Ausbreitungsberechnungen für den Straßenverkehr wurden streng richtlinienkonform nach den RLS 90 durchgeführt.
Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgte ohne Berücksichtigung einer Bebauung innerhalb des Plangebietes. Hierdurch wird die ungünstigste Situation beurteilt, da
keine Abschirmung von vorgelagerten Baukörpern auf dem Ausbreitungsweg berücksichtigt wird. Die Berechnung erfolgt für eine mittlere Höhe von 4 m über Grund.
Durch entsprechendes farbliches Anlegen ergeben sich so innerhalb der gewählten Pegelklassen zusammenhängende Bereiche. An den Grenzen der Pegelklassen bilden sich
Linien gleicher Pegel aus (Isolinien).
Die Berechnung der Lärmimmissionen durch die Sportanlage erfolgt separat für die 5
ausgewählten Immissionspunkte. Eine Addition mit dem Straßenverkehrslärm erfolgt
nicht.
Lärmemissionen von Sportanlagen sind in der Regel von zufälligem Charakter und vielfach durch auffällige Pegeländerungen (Impulsgeräusche) gekennzeichnet. Sie können
informationshaltig sein und treten mehr oder weniger ungleichmäßig über das Jahr verteilt
auf.
Von der ACCON Köln GmbH wurden im Rahmen früherer Untersuchungen bereits öfter
Lärmemissionen von Sportstätten messtechnisch ermittelt. Dabei wurde festgestellt, dass
bei der Nutzung durch eine bestimmte Sportart (z.B. Fußball) voneinander stark abweichende Emissionspegel entstehen. In konkreten Fällen ergaben sich Pegeldifferenzen
zwischen einzelnen Fußballspielen von mehr als 5 dB(A).
Zur umfassenden Beurteilung der Geräuschsituation der Sportplätze nach der SALVO
müssten mindestens drei Messungen unabhängig voneinander für alle Beurteilungszeiträume durchgeführt werden. Zusätzlich erschwert würde die messtechnisch Ermittlung
der Lärmemissionen durch Fremdgeräusche, die nicht der Sportanlage zuzurechnen sind.
Aus diesen Gründen wird auf die Emissionspegel (Abschnitt 3) zurückgegriffen, die durch
statistisch abgesicherte Reihenuntersuchungen ermittelt wurden.
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
4.2
Seite 17
Geräuschimmissionen durch die BAB A61
Die Berechnungen erfolgten als Lärmkarten für eine mittlere Höhe von 4 m. Aus den Ergebnissen der Berechnungen wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel sowie die Grenzen der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 ermittelt. Die Lärmpegelbereiche mit einer
Klassenbreite von 5 dB(A) werden gemäß DIN 4109 aus dem sog. „maßgebliche Außenlärmpegel“ abgeleitet. Definitionsgemäß ist der „maßgebliche Außenlärmpegel“ der um
3 dB(A) erhöhte Immissionspegel (tags) nach der Richtlinie RLS 90.
Im Einzelnen werden die folgenden Lärmkarten dargestellt:
Straßenverkehrslärm tags
Straßenverkehrslärm nachts
Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
2539450
2539500
Seite 18
2539550
2539650Pegelbereiche
2539600
5650300
5650250
5650200
5650150
5650100
5650050
Bebauungsplan Goethestraße
Straßenverkehr tags
1:1499
08.08.13
2539450
2539500
2539550
Stadt Bedburg
2539600
Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik
Rolshover Straße 45
51105 Köln
2539650
Tel.: 0221 801917 0
5650000
5650000
5650050
5650100
5650150
5650200
5650250
5650300
40 ... 45 dB(A)
45 ... 50 dB(A)
50 ... 55 dB(A)
55 ... 60 dB(A)
60 ... 65 dB(A)
65 ... 70 dB(A)
70 ... 75 dB(A)
>75 dB(A)
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
2539450
2539500
Seite 19
2539550
2539650Pegelbereiche
2539600
5650300
5650250
5650200
5650150
5650100
5650050
Bebauungsplan Goethestraße
Straßenverkehr nachts
1:1499
08.08.13
2539450
2539500
2539550
Stadt Bedburg
2539600
Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik
Rolshover Straße 45
51105 Köln
2539650
Tel.: 0221 801917 0
5650000
5650000
5650050
5650100
5650150
5650200
5650250
5650300
40 ... 45 dB(A)
45 ... 50 dB(A)
50 ... 55 dB(A)
55 ... 60 dB(A)
60 ... 65 dB(A)
65 ... 70 dB(A)
70 ... 75 dB(A)
>75 dB(A)
2539450
2539500
Seite 20
2539550
2539650 Pegelbereiche
2539600
5650250
5650200
5650150
5650100
5650050
Bebauungsplan Goethestraße
Lärmpegelbereiche LPB
1:1499
08.08.13
2539450
2539500
2539550
Stadt Bedburg
2539600
Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik
Rolshover Straße 45
51105 Köln
2539650
Tel.: 0221 801917 0
5650000
5650000
5650050
5650100
5650150
5650200
5650250
5650300
LPB II
LPB III
LPB IV
LPB V
LPB VI
5650300
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
4.3
Seite 21
Geräuschimmissionen durch die Sportanlage
Wie bereits erwähnt wird derzeit nur der dem Sportstadion vorgelagerte Kunstrasenplatz
in Anspruch genommen. Die Berechnungen erfolgen mit identischen Emissionsdaten für
beide Spielfelder. Nachfolgend werden die berechneten Beurteilungspegel für die bestimmende sonntägliche Ruhezeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 4.3.1
Geräuschimmissionen durch den Sportplatz, Beurteilungspegel in der
sonntäglichen Ruhezeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr, Summen gerundet
Schallquellen
Beurteilungspegel Tag in dB(A)
IP1
IP3
IP3a
IP4
IP5
Spielfeld
44,3
45,5
45,0
44,4
43,0
Zuschauer
37,7
38,8
38,4
37,7
36,2
Parkplatz
42,3
43,6
43,0
42,0
39,1
Summe
47
48
48
47
45
Spielfeld
41,3
41,4
41,1
40,7
40,0
Zuschauer
34,6
34,6
34,3
33,9
33,1
Parkplatz
42,3
43,6
43,0
42,0
39,1
Summe
45
46
46
45
43
Richtwert tags in der Ruhezeit
50
50
50
50
50
Version 1 Kunstrasenplatz
Version 2 Stadion
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
5
Beurteilung der Ergebnisse
5.1
Straßenverkehr
Seite 22
Die Berechnungen zeigen, dass die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005
für ein Allgemeines Wohngebiet tagsüber im Plangebiet nur in der westlichen Hälfte geringfügig um maximal ca. 2 dB(A) überschritten werden. Ab ca. der Hälfte im östlichen
Bereich des Plangebietes werden die Orientierungswerte eingehalten bzw. unterschritten.
Im Beurteilungszeitraum nachts liegt der Beurteilungspegel maximal ca. 7 dB(A) über den
Orientierungswerten des Beiblattes 1 zur DIN 18005.
Insgesamt liegt das Plangebiet gemäß DIN 4109 lediglich im Lärmpegelbereich II. Besondere Anforderungen an die Qualität und Ausführung der Fenster sind somit nicht zu
stellen, da die aus dem Lärmpegelbereich II resultierenden Anforderungen aus Gründen
der sonstigen Anforderungen (ENEV) in der Regel abgedeckt sind. Aus den im Anhang
aufgeführten Tabellen 8 bis 10 der DIN 4109 sind die vom flächenmäßigen Wand /
Fenster-Verhältnis abhängigen Schalldämm-Maße der Außenbauteile zu entnehmen.
Nicht näher dokumentierte Berechnungen einer primären Lärmminderungsmaßnahme in
Form einer Abschirmwand an der Böschungskannte der BAB A61 zwischen dem Sportplatz und der K 37 zeigen, dass selbst mit einer 5 m hohen Wand nur eine minimale Minderung (weniger als 1 dB(A)) des Immissionspegels im Plangebiet erzielt werden kann.
Mit Blick auf den Gestaltungsplan des Gebietes ist zu erwarten, dass die für eine freie
Schallausbreitung berechneten Immissionspegel tatsächlich in dieser Höhe nur an den
westlichen, der Autobahn zugewandten Hausfassaden auftreten werden. Durch die Eigenabschirmung der Baukörper sind die Immissionspegel im Plangebiet tendenziell deutlich geringer. Da die gültige DIN 4109 definitionsgemäß nur die Lärmpegelbereiche für
den Beurteilungszeitraum tags ausweist, wird daher im vorliegenden Fall zur Sicherstellung der Nachtruhe angeregt, die westliche 1. Häuserzeile des Plangebietes mit schallgedämpften Lüftungsöffnungen in Schlafräumen auszustatten.
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
5.2
Seite 23
Sportanlage
Die nach der SALVO durchgeführten Berechnungen der im Plangebiet zu erwartenden
Lärmimmissionen durch die bestehende Sportanlagen der Josef Balduin Arena zeigen,
dass die verminderten Immissionsrichtwerte in der bestimmenden sontäglichen Ruhezeit
zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sicher unterschritten werden. Die Nutzung des vorgelagerten Kunstrasenplatzes verursacht Beurteilungspegel, die an den nächstliegenden
Häusern des Plangebietes (IP1-IP5) mindestens 2 dB(A) unter dem zulässigen Wert liegen.
Werden die Spiele wieder in die Arena verlagert beträgt die Unterschreitung laut Tabelle
4.3.1 mindestens 4 dB(A). Rechnerisch ist damit auch ein Parallelbetrieb auf beiden Plätzen mit jeweils 50 Zuschauern möglich.
Da die Betrachtung der in der Regel kritischen Beurteilungszeit an Sonntagen zwischen
13.00 und 15.00 Uhr keine unzulässigen Geräuschimmissionen verursacht ist aufgrund
der Beurteilungsmodalitäten der SALVO sichergestellt, dass mit den angegebenen Nutzungszeiten in allen übrigen Zeiträumen ebenfalls keine Überschreitungen der zulässigen
Werte auftreten können.
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
6
Seite 24
Zusammenfassung
Die Stadt Bedburg plant auf der ehemaligen Erweiterungsfläche des Friedhofes an der
Goethestraße eine Wohnbaufläche auszuweisen. Im Zuge dieses Vorhabens sollen die
zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die westlich am Plangebiet vorbeiführende
BAB A61 sowie die benachbarte Sportanlag Josef-Balduin-Arena-BBV untersucht werden.
Die richtlinienkonformen Berechnungen zeigen, dass durch die auf das Plangebiet einwirkende BAB A61 Geräuschimmissionen verursacht werden, die die Orientierungswerte
der DIN 18005 tags um bis zu ca. 2 dB(A) und nachts um bis zu ca. 7 dB(A) überschreiten. Für das gesamte Plangebiet ergibt sich gemäß DIN 4109 der Lärmpegelbereich II.
Besondere Anforderungen an die Fensterklasse der geplanten Bebauung sind damit nicht
zu stellen.
Da sich die Prüfung von möglichen primären Schallschutzmaßnahmen an der Autobahn
als nicht zielführend herausgestellt hat, wird zur Sicherstellung der Nachtruhe empfohlen,
die westliche 1. Häuserzeile des Plangebietes mit schallgedämpften Lüftungsöffnungen in
Schlafräumen auszustatten. Damit könnten die Fenster in jedem Fall nachts geschlossen
bleiben. Die Nachtruhe in den entsprechenden Innenräumen wäre damit in jedem Fall
gewährleistet.
Die Untersuchung der zu erwartenden Geräuschimmissionen durch die bestehende
Sportanlage hat ergeben, dass die zulässigen Werte gemäß der SALVO in allen Beurteilungszeiträumen eingehalten bzw. unterschritten werden. Rechnerisch ist selbst der
Parallelbetrieb auf beiden Spielflächen mit jeweils 50 Zuschauern für die sonntägliche
Ruhezeit und dem hier um 5 dB(A) verminderten Immissionsrichtwert darstellbar.
Innerhalb des Plangebietes an der Goethestraße sind somit keine unzulässigen
Geräuschimmissionen zu erwarten.
Köln, den 07.10.2013
ACCON Köln GmbH
Der Sachverständige
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
A1
Seite 25
Formelzeichen der RLS 90, Erläuterungen, Abkürzungen und Symbole
Zeichen
Einheit
A
aR
B
C
DTV
∆LA,α,Str
DB
DBM
DE
DI
Dp
Dref
Ds
Dstg
DStrO
Dv
Dz
dü
g
H
h
hBeb
hGE
hGI
hm
m
m
m
m
Kfz/24 h
dB
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
m
%
m
m
m
m
m
m
hR
hT
K
Kw
Lr
Lm
Lm,n
Lm,f
Lm,i
Lm,E
LPkw
LLkw
I
M
N
n
p
s
v
w
z
m
m
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
dB(A)
m
Kfz/h
Kfz/h
%
m
km/h
m
m
Bedeutung
Abstand zwischen Emissionsort und Beugungskante
Abstand zwischen Emissionsort und einer reflektierenden Fläche
Abstand zwischen Beugungskante und Immissionsort
Summe der Abstände zwischen mehreren Beugungskanten
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
Reflexionseigenschaft von Lärmschutzwänden
Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen
Pegeländerung durch Boden- und Meteorologiedämpfung
Korrektur zur Berücksichtigung der Absorptionseigenschaften von reflektierenden Flächen
Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge
Korrektur für unterschiedliche Parkplatzarten
Pegelerhöhung durch Mehrfachreflexion
Pegeländerung durch unterschiedliche Abstände
Korrektur für Steigungen und Gefälle
Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen
Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten
Abschirmmaß eines Lärmschirmes
Überstandslänge der Abschirmeinrichtung
Längsneigung
Höhendifferenz zwischen Immissionsort und Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche
Höhe der Abschirmeinrichtung über Fahrstreifen- bzw. Straßenoberfläche
mittlere Höhe von baulichen Anlagen
Höhe eines Emissionsortes über Grund
Höhe des Immissionsortes über Grund
mittlerer Abstand zwischen dem Grund und der Verbindungslinie zwischen Emissionsund Immissionsort
Höhe einer reflektierenden Fläche
Hilfsgröße zur Berechnung von hm
Zuschlag für erhöhte Störwirkung von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen
Korrektur zur Berücksichtigung von Witterungseinflüssen
Beurteilungspegel
A-bewerteter Mittelungspegel
Mittelungspegel des nahen äußeren Fahrstreifens
Mittelungspegel des fernen äußeren Fahrstreifens
Mittelungspegel für ein Teilstück
Emissionspegel
Mittelungspegel der Pkw
Mittelungspegel der Lkw
Abschnittslänge
maßgebende stündliche Verkehrsstärke
mittlere Anzahl der Fahrzeugbewegungen je Stellplatz und Stunde
Anzahl der Stellplätze
maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zul. Gesamtgewicht)
Abstand zwischen Emissions- und Immissionsort
zulässige Höchstgeschwindigkeit
Abstand der reflektierenden Flächen voneinander
Schirmwert
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
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Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen nach
DIN 4109
Tabelle 8 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Raumarten
Lärmpegelbereich
„Maßgeblicher
Außenlärmpegel“
dB(A)
Aufenthaltsräume in
Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien
1)
Büroräume
und ähnliches
erf. R´w des Außenbauteils in dB
I
bis 55
35
30
-
II
56 bis 60
35
30
30
III
61 bis 65
40
35
30
IV
66 bis 70
45
40
35
V
71 bis 75
50
45
40
VI
76 bis 80
2)
50
45
VIl
>80
2)
2)
50
1)
An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den
Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2)
Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Tabelle 9 Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8 in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W + F) / SG
S(W + F) / SG
2,5
2,0
1,6
Korrektur
+5
+4
+3
1,3
+2
1,0
0,8
0,6
0,5
0,4
+1
0
-1
-2
-3
S(W + F):
Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m
SG :
Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m .
2
2
Bericht-Nr.: ACB 0713 – 406579 - 111
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Tabelle 10 Erforderliche Schalldämm-Maße erf. R’w,res von Kombinationen von
Außenwänden und Fenstern
Schalldämm-Maße für Wand / Fenster in ... dB/ ... dB
bei folgenden Fensterflächenanteilen in %
erf. R’w,res
in dB nach
Tabelle 8
10%
20%
30%
40%
50%
60%
30
30 / 25
30 / 25
35 / 25
35 / 25
50 / 25
30 / 30
35
35 / 30
40 / 25
35 / 30
35 / 32
40 / 30
40 / 30
40 / 32
50 / 30
45 / 32
40
40 / 32
45 / 30
40 / 35
45 / 35
45 / 35
40 / 37
60 / 35
40 / 37
45
45 / 37
50 / 35
45 / 40
50 / 37
50 / 40
60 / 40
50 / 42
60 / 40
60 / 42
50
55 / 40
55 / 42
65 / 45
55 / 45
60 / 45
-
Diese Tabelle gilt nur für Wohngebäude mit üblicher Raumhöhe von etwa 2,5 m und Raumtiefe
von etwa 4,5 m oder mehr, unter Berücksichtigung der Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß erf. R’w,res des Außenbauteiles nach Tabelle 8 und der Korrektur von -2 dB nach Tabelle 9, Zelle 2.
A3
Ausbreitungsberechnungen
Die Berechnungen der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme erfolgten richtlinienkonform mit dem Programmsystem Cadna/A der Firma DataKustik. Mit diesem Rechenprogramm werden die Berechnungen streng richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Computermodells durchgeführt. Die erforderliche Zerlegung in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit der Abstandsverhältnisse erfolgt zur Laufzeit
automatisch. Aus diesem Grund entstehen sehr große Datenmengen, deren vollständige
Dokumentation den Umfang dieses Berichtes so erhöhen würde, so dass auf eine
Wiedergabe verzichtet wird.