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Beschlussvorlage (BP 15.14 Bedburg, Planzeichnung zur Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,0 MB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
Beschlussvorlage (BP 15.14 Bedburg, Planzeichnung zur Offenlage)

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Inhalt der Datei

1241 1 Planungsrechtliche Festsetzungen 1.1 Art der baulichen Nutzung Die nach STADT TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 4 Abs.3 Nr.2 BauNVO ausnahmsweise Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Sonstige nicht 1.2 In allen Baugebieten wird die der 390 5 Der Bezugspunkt der festgesetzten maximalen Trauf- und 1.3 318 322 o 0,4 TH 4.30 FH 9.80 SD WD PD ED o 0,4 TH 4.10 FH 9.60 SD WD PD ED 35 - 45 WA2a 319 (1) die Anzahl abgewandten Baugrenzen Bedburg 1 360 / 930 / 944 / 1361 ausnahmsweise bis zu 0 im (1) 11 (2) 10 20 40 50 m Neben der Nutzung der Garagenzufahrt, zwischen und Kartengrundlage Die zur Herstellung von und Wegen notwendigen Abgrabungen, oder Flurgrenze sind auf den angrenzenden p 1.6 (2) 5 und auf den festgesetzten Grenzen Plangebiet an, sind dort Garagen und Carports auch in 1.5 320 Immissionsschutz von nachts > 50dB(A) errichtet werden, ist mindestens ein Schlafraum vor derart zu dass 30 Parkanlage Spielplatz 548 Bei die in den Bereichen mit pro Wohnung durch passive 79 83.48 1.7 321 13 C./Ga die den (4) Auf Garagenzufahrten sind offene 35 - 45 1661 5.00 Im gesamten Plangebiet Zahl der Wohnungen in Einfamilienhaus-, Doppelhaus- und (1) Garagen und Carports sind nur innerhalb der seitlich an die festgesetzte (1) SD WD PD ED 35 - 45 Textliche und Baurechtliche Festsetzungen Gemarkung: Flur: 1.4 9 0,4 TH 4.10 FH 9.60 WA1b ist jeweils der in der Planzeichnung angegebene vorhandene Kanaldeckel Bauweise Im gesamten Plangebiet wird, als 7 o und maximalen bestimmt. Die ergibt sich aus der Schnittlinie der Inhalt: (1) WA1a baulichen Anlagen durch Festsetzungen der maximalen wird Bezugspunkte (BZP) festgesetzt. Das der Kanalschacht Laterne Nebenanlagen Hydrant unterirdisch HY (2) Auf den nicht Raum von nicht sind Nebenanlagen an der dem Sie sind sofern sie eine von 9,0 Raum abgewandten, seitlichen oder einen umbauten zu G W Schieber Gas / Wasser Wasser Gully (1) BZP Bezugspunkt 1.8 WA3a o 0,4 TH 6.20 FH 10.70 C./Ga 5.00 BZP 3 KD + 75.44 4.00 14.00 ED H 22.75 Crataegus laevigata) 4.00 5.50 9.00 3.00 0,4/10,0 4.00 1361 346 3 (1) 0,2/3,0 0,4/7,0 1 3 29 H Firstrichtung ED Dachaufbauten und Dacheinschnitte zwei Drittel der nicht Verkehrsberuhigter Bereich und Die gleiche Neigungen werden hierbei begrenzt durch die als Hecke bis zu einer von 75 cm und die dahinterliegende vordere Baugrenze. Bei sind als Einfriedungen nur standorttypische einheimische Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem Kennzeichnungen und Hinweise 1351 1218 (1) (1) oder Kampfmitteln Erdarbeiten Grundwasserabsenkungen Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten wird der Grundwasserstand wieder ansteigen. Bei den einzustellen sind und werden einem kann alternativ in Zisternen Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der ist der Wiederanstieg des 3.5 Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S (S=Gebiet tiefer Beckenstrukutren mit machtiger der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149. Fassung April 2005. Herrausgeber: Ministerium Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. 3.7 Artenschutz Auf die Notwendigkeit der Betrachtung artenschutzrelevanter Belange auf Ebene der bauordnungsrechtlichen Genehmigung wird hingewiesen. der Handlungsempfehlung 'Artenschutz in der Bauleitplanung' (MBV & MKULNV 2010) sollte in Baugenehmigungen des Planbereiches folgender Hinweis aufgenommen werden: "Der Bauherr resp. die Bauherrin darf nicht gegen die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelten Verbote zum Artenschutz die unter anderem alle Arten gelten (z.B. alle einheimischen Vogelarten, alle Fledermausarten). Nach 44 Abs. 1 BNatSchG ist es unter anderem verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu sie erheblich zu oder ihre Fortpflanzungs- und zu oder zu Bei Zuwiderhandlungen drohen die und Strafvorschriften der 69 ff BNatSchG. Die untere kann unter eine Befreiung nach 67 Abs. 2 BNatSchG sofern eine unzumutbare Belastung vorliegt." Architektengruppe Stadtraum Dipl.-Ing. B. Strey Dipl.-Ing. M. Rogge Stand 18. November 2013 Planunterlage Aufstellungsbeschluss Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis und die Festlegung der Planung geometrisch eindeutig ist. Dieser Plan ist (1) BauGB durch Beschluss des Rates vom ______________ aufgestellt worden. Bedburg, den ____________________ Die Unterrichtung der hat (1) BauGB vom ______________ bis ______________ durch Auslegung stattgefunden. _______________________________ (Ratsmitglied) 31 5 Vorschlag Baumpflanzung 3.8 1652 14 5a des Bebauungsplanes Entwurf und Bearbeitung: Bedburg, den ____________________ _______________________________ 15 1177 Der Aufstellungsbeschluss ist am _________ bekanntgemacht worden. _______________________________ 26 19 1167 21 58 42 a 561 (6) (5) (4) 2 42 (3) (2) _______________________________ Offenlage Die Beteiligung der Belange ist (1) BauGB vom ______________ bis ______________ Dieser Plan wurde (2) BauGB am _______________ vom Rat der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. Dieser Plan hat (2) BauGB vom ____________ bis ____________ ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ____________ bekanntgemacht. Die Belange wurden mit Schreiben vom _____________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ Bedburg, den ____________________ Bedburg, den ____________________ _______________________________ _______________________________ (Ratsmitglied) _______________________________ Satzungsbeschluss Anzeigeverfahren Bekanntmachung Dieser Bebauungsplan ist BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am _____________ als Satzung beschlossen worden. Dieser Plan wurde BauGB am ______________ angezeigt. Zu diesem Plan die vom _______________. Die des Anzeigeverfahrens sowie Ort und Zeit zur Einsichtnahme wurden BauGB am _____________ bekanntgemacht. Mit der Bekanntgabe tritt der Bebauungsplan als Satzung in Kraft. Bedburg, den ____________________ Az.: ___________________________ Bedburg, den ____________________ (1) (P1) Bedburg, den ____________________ Offenlegungsbeschluss 17 (1) (1) 1388 (1) 1198 1143 (1) 2 (1) 1220 1166 1149 Pultdach (1) 28 7 1266 (1) 27 (2) 16 ED 1219 SD WD PD 35 - 45 1221 16 1165 (1) 60 74 1369 (1) (2) FH 10.30 44 72 (1) 0,4 1200 (2) 1131 1301 (1) (2) 1168 1176 30 46 1380 1339 (1) (P1) (1) 1300 62 (2) 1175 1299 (1) 64 (1) 1146 1129 1130 1114 1174 1324 (1) (1) 1379 35 - 45 32 1357 (1) (1) (1) 66 1892 1145 48 1409 1160 1169 SD WD PD ED 35 - 45 68 1370 (1) (1) Walmdach PD 3.6 Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104 weist die WA2a, WA2b, WA3a und WA3b sowie die Versorgungsanlagen Vorkommen von humosen auf. Innerhlab der gekennzeichneten sind mit den ggf. besondere bauliche insbesondere im erforderlich. Die Vorschriften der DIN 1054 'Baugrund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau' sowie der DIN 18196 'Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation bautechnische Zwecke' in Kombination mit den Bestimmungen der Bauordnung NRW sind zu beachten. 1267 12 (1) 0,4 TH 4.40 FH 9.90 34 18 ED (2) o SD WD PD 50 (1) (1) 1144 1359 1159 WA4b 519 10 70 1408 0,4 TH 4.20 (1) 9.70 FH 1223 WA2b o 1222 TH 4.80 (1) 18 1499 o 8 1090 WA4a 1500 36 (2) 52 BZP 1 KD + 77.27 1528 1238 1224 1173 0,2/3,0 (1) (1) 25 (1)(1) 0,6/2,5 20 0,6/3,0 1358 0,2/4,0 38 0,15/2,0 0,6/12,0 (2) (2) 1225 6 0,3/5,0 0,3/6,0 1172 0,2/4,0 0,5/10,0 3.4 Das (1) 1352 515 23 0,6/6,0 1158 WD Baugrenze 3.3 Niederschlagswasser Im Plangebiet ist eine zentrale, ortsnahe Versickerung der Die Versickerungsbecken im Plangebiet Das nichtbelastete Niederschlagswasser der 14 0,7/9,0 40 0,6/10,0 1234 1527 22 0,45/9,0 1154 1155 (2) 1235 4 5.00 Einwirkungen oder bei denen besondere baulichen WA3a und WA3b 20` - 35` festgesetzt. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben von ein Drittel der sowie Nebenanlagen und Garagen auch mit einer 3.2 Kampfmittel Es wird darauf hingewiesen, dass beim Auffinden von (1) 21 0 C./Ga (1) (1) 1371 0,5/8,0 offene Bauweise Satteldach Funde sind nicht Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht 15 und 16 DSchG NRW - sind bei Bodenbewegungen und zu beachten. Beim Auftreten Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere oder das Rheinische Amt Bodendenkmalpflege, Nideggen, 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 zu informieren. Die Weisung des Rheinischen 19 3.0 0,6/10,0 (P1) (P2) (1) 1416 1229 1233 1417 24 a (1) 1297 o SD 3.1 1232 0,5/8,0 Sattel-, Walm-, An seitlichen zu Verkehrs- oder Heckenpflanzungen kombiniert mit offenen Zaunkonstruktionen bis (1) 0,5/4,0 0,4/8,0 0,4/8,0 Die 17 5.00 14.00 Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionschutzgesetzes Bauweise, Baugrenzen 2.3 Einfriedungen Im Vorgartenbereich sind Einfriedungen, die an die Verkehrsbegrenzungslinie angrenzen, 10 0,7/10,0 24 14.00 4 (1) 3x0,1/5,0 0,4/8,0 TH FH - Holzapfel (Malus sylvestris) - Hundsrose (Rosa canina) - Liguster (Ligustrum vulgare) - Ohrweide (Salix aurita) - Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) - Wolliger Schneeball (Viburnum lantana) - Schlehdorn (Prunus spinosa) - Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) darf die Summe der (6) Als Dachneigung wird in den sowie Anbauten bis zu einer 3x0,2/4,0 0,6/10,0 - Winterlinde (Tilia cordata) - Faulbaum (Franqula alnus. syn. Rhamnus franqula) - Korbweide (Salix viminalis) - Schwarzpappel (Populus nigra) - Traubenkirsche (Prunus padus) - Baumweide (Salix alba) Garagen (siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.) Abgrenzung unterschiedlicher Bauweisen innerhalb eines Baugebietes (6) Als Dachneigung wird in den WA1a, WA1b, WA2a, WA2b, WA4a, WA4b und WA5 35` - 45` festgesetzt. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer von ein Drittel der sowie Nebenanlagen 345 6 8 1418 1180 1415 Allgemeine Wohngebiete Bereich ohne Ein- und Ausfahrt 15 3.00 0 5.50 SD WD PD 17 1230 0,6/10,0 BZP 2 KD + 76.29 WA Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (2) Bei geneigten (1) 0,45/9,0 0,3/2,0 0,3/8,0 C./Ga entsprechend der nachfolgenden 2.1 20 - 35 1231 3.00 0,5/8,0 0,5/8,0 2 SD WD PD H 0,3/6,0 1228 0,45/9,0 0,4/7,0 35 - 45 ED und und 0,45/9,0 3.0 .50 ED 3.50 C./Ga 0,45/8,0 342 (3) Als Dachform sind 0 14.0 3.00 341 0,4/9,0 5.00 5 3.00 5.00 0 14.00 10.0 944 3.00 0,4 4.00 - Himbeere (Rubus idaeus) - Holunder (Sambucus nigra) - Haselnuss (Corylus avellana) TH 6.80 FH 11.30 0,4 C./Ga 14.00 o (2) (1) (1) 0 R9.00 WA3b 5.00 3.0 7.00 0,3/6,0 TH 4.40 FH 9.90 - Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea) - Kornelkirsche (Cornus mas) (3) 2x0,2/7,0 C./Ga o 20 - 35 (4) 2x0,2/5,0 0,2/3,0 WA5 27 ('Vorgarten') sind mindestens zu 50 % zu 0,4 - Rotbuche (Fagus sylvatica) - Stieleiche (Quercus robur) - Hainbuch (Carpinus betulus) - Vogelkirsche (Prunus avium) - Eberesche (Sorbus aucuparia) - Bergahorn (Acer pseudoplatanus) - Feldahorn (Acer campestre) - Esche (Fraxinus excelsior) SD WD PD 29 3*0,2/8,0 14.00 Sonstige Planzeichen (1) Bereiche zwischen vorderen und den dauerhaft zu erhalten. (2) Mindestens 20 % der sind mit einheimischen und standortgerechten Pflanzliste zu bepflanzen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten. _______________________________ (Ratsmitglied) _______________________________