Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,0 MB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
1241
1
Planungsrechtliche Festsetzungen
1.1
Art der baulichen Nutzung
Die nach
STADT
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
4 Abs.3 Nr.2 BauNVO ausnahmsweise
Nutzungen (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Sonstige nicht
1.2
In allen Baugebieten wird die
der
390
5
Der Bezugspunkt der festgesetzten maximalen Trauf- und
1.3
318
322
o
0,4
TH 4.30
FH 9.80
SD WD PD
ED
o
0,4
TH 4.10
FH 9.60
SD WD PD
ED
35 - 45
WA2a
319
(1)
die Anzahl
abgewandten Baugrenzen
Bedburg
1
360 / 930 / 944 / 1361
ausnahmsweise bis zu
0
im
(1)
11
(2)
10
20
40
50 m
Neben der Nutzung der Garagenzufahrt, zwischen
und
Kartengrundlage
Die zur Herstellung von
und Wegen notwendigen Abgrabungen,
oder
Flurgrenze
sind auf den angrenzenden
p
1.6
(2)
5
und auf den
festgesetzten
Grenzen
Plangebiet an, sind dort Garagen und Carports auch in
1.5
320
Immissionsschutz
von nachts > 50dB(A) errichtet werden, ist mindestens ein Schlafraum
vor
derart zu
dass 30
Parkanlage
Spielplatz
548
Bei
die in den Bereichen mit
pro Wohnung durch passive
79
83.48
1.7
321
13
C./Ga
die den
(4) Auf Garagenzufahrten sind offene
35 - 45
1661
5.00
Im gesamten Plangebiet
Zahl der Wohnungen in Einfamilienhaus-, Doppelhaus- und
(1) Garagen und Carports sind nur innerhalb der
seitlich an die festgesetzte
(1)
SD WD PD
ED
35 - 45
Textliche und Baurechtliche Festsetzungen
Gemarkung:
Flur:
1.4
9
0,4
TH 4.10
FH 9.60
WA1b
ist jeweils der in der Planzeichnung angegebene vorhandene Kanaldeckel
Bauweise
Im gesamten Plangebiet wird, als
7
o
und maximalen
bestimmt. Die
ergibt sich aus der Schnittlinie der
Inhalt:
(1)
WA1a
baulichen Anlagen durch Festsetzungen der maximalen
wird
Bezugspunkte (BZP) festgesetzt. Das
der
Kanalschacht
Laterne
Nebenanlagen
Hydrant unterirdisch
HY
(2) Auf den nicht
Raum von
nicht
sind Nebenanlagen
an der dem
Sie sind
sofern sie eine
von 9,0
Raum abgewandten, seitlichen
oder einen umbauten
zu
G
W
Schieber Gas / Wasser
Wasser
Gully
(1)
BZP
Bezugspunkt
1.8
WA3a
o
0,4
TH 6.20
FH 10.70
C./Ga
5.00
BZP 3
KD + 75.44
4.00
14.00
ED
H
22.75
Crataegus laevigata)
4.00
5.50
9.00
3.00
0,4/10,0
4.00
1361
346
3
(1)
0,2/3,0
0,4/7,0
1
3
29
H
Firstrichtung
ED
Dachaufbauten und Dacheinschnitte zwei Drittel der
nicht
Verkehrsberuhigter Bereich
und
Die
gleiche Neigungen
werden hierbei begrenzt durch die
als Hecke bis zu einer
von 75 cm
und die dahinterliegende vordere Baugrenze. Bei
sind als Einfriedungen nur standorttypische einheimische
Als offene Zaunkonstruktionen gelten solche mit einem
Kennzeichnungen und Hinweise
1351 1218
(1)
(1)
oder Kampfmitteln Erdarbeiten
Grundwasserabsenkungen
Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten
wird der Grundwasserstand wieder ansteigen. Bei den
einzustellen sind und
werden einem
kann alternativ in Zisternen
Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der
ist der Wiederanstieg des
3.5 Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2 mit der Untergrundklasse S (S=Gebiet tiefer Beckenstrukutren mit machtiger
der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000,
Bundesland Nordrhein-Westfalen (Juni 2006). Karte zu DIN 4149. Fassung April 2005. Herrausgeber: Ministerium
Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
3.7
Artenschutz
Auf die Notwendigkeit der Betrachtung artenschutzrelevanter Belange auf Ebene der bauordnungsrechtlichen Genehmigung wird hingewiesen.
der Handlungsempfehlung 'Artenschutz in der Bauleitplanung' (MBV & MKULNV 2010) sollte in Baugenehmigungen des Planbereiches
folgender Hinweis aufgenommen werden:
"Der Bauherr resp. die Bauherrin darf nicht gegen die im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelten Verbote zum Artenschutz
die unter anderem
alle
Arten gelten (z.B.
alle einheimischen Vogelarten, alle Fledermausarten). Nach 44 Abs. 1
BNatSchG ist es unter anderem verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu
sie erheblich zu
oder ihre Fortpflanzungs- und
zu
oder zu
Bei Zuwiderhandlungen drohen die
und Strafvorschriften der
69 ff BNatSchG. Die
untere
kann unter
eine Befreiung nach 67 Abs. 2 BNatSchG
sofern eine unzumutbare
Belastung vorliegt."
Architektengruppe Stadtraum
Dipl.-Ing. B. Strey
Dipl.-Ing. M. Rogge
Stand 18. November 2013
Planunterlage
Aufstellungsbeschluss
Es wird bescheinigt,
dass die
Darstellung
mit
dem
amtlichen
Katasternachweis
und
die Festlegung der
Planung geometrisch eindeutig ist.
Dieser Plan ist
(1) BauGB
durch Beschluss des Rates vom
______________ aufgestellt worden.
Bedburg, den ____________________
Die
Unterrichtung der
hat
(1) BauGB vom
______________ bis ______________
durch
Auslegung
stattgefunden.
_______________________________
(Ratsmitglied)
31
5
Vorschlag Baumpflanzung
3.8
1652
14
5a
des Bebauungsplanes
Entwurf und Bearbeitung:
Bedburg, den ____________________
_______________________________
15
1177
Der Aufstellungsbeschluss ist am
_________
bekanntgemacht
worden.
_______________________________
26
19
1167
21
58
42 a
561
(6)
(5)
(4)
2
42
(3)
(2)
_______________________________
Offenlage
Die Beteiligung der
Belange ist
(1) BauGB vom
______________ bis ______________
Dieser Plan wurde
(2)
BauGB am _______________ vom Rat
der Stadt Bedburg zur Offenlage
beschlossen.
Dieser Plan hat
(2) BauGB
vom ____________ bis ____________
ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ____________
bekanntgemacht.
Die
Belange wurden mit
Schreiben vom _____________ von
der Auslegung benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den ____________________
_______________________________
_______________________________
(Ratsmitglied)
_______________________________
Satzungsbeschluss
Anzeigeverfahren
Bekanntmachung
Dieser Bebauungsplan ist
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
_____________
als
Satzung
beschlossen worden.
Dieser Plan wurde
BauGB
am ______________ angezeigt. Zu
diesem Plan
die
vom
_______________.
Die
des
Anzeigeverfahrens sowie Ort und Zeit
zur Einsichtnahme wurden
BauGB am _____________
bekanntgemacht. Mit der Bekanntgabe
tritt der Bebauungsplan als Satzung in
Kraft.
Bedburg, den ____________________
Az.: ___________________________
Bedburg, den ____________________
(1)
(P1)
Bedburg, den ____________________
Offenlegungsbeschluss
17
(1)
(1)
1388
(1)
1198
1143
(1)
2
(1)
1220
1166
1149
Pultdach
(1)
28
7
1266
(1)
27
(2)
16
ED
1219
SD WD PD
35 - 45
1221
16
1165
(1)
60
74
1369
(1)
(2)
FH 10.30
44
72
(1)
0,4
1200
(2)
1131
1301
(1)
(2)
1168
1176
30
46
1380
1339
(1)
(P1)
(1)
1300
62
(2)
1175
1299
(1)
64
(1)
1146
1129
1130
1114
1174
1324
(1)
(1)
1379
35 - 45
32
1357
(1)
(1)
(1)
66
1892
1145
48
1409
1160
1169
SD WD PD
ED
35 - 45
68
1370
(1)
(1)
Walmdach
PD
3.6
Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104 weist
die
WA2a, WA2b, WA3a und WA3b sowie
die
Versorgungsanlagen Vorkommen von humosen
auf. Innerhlab der gekennzeichneten
sind mit den
ggf. besondere bauliche
insbesondere im
erforderlich. Die Vorschriften der DIN 1054
'Baugrund-Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau' sowie der DIN 18196 'Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation
bautechnische
Zwecke' in Kombination mit den Bestimmungen der Bauordnung NRW sind zu beachten.
1267
12
(1)
0,4
TH 4.40
FH 9.90
34
18
ED
(2)
o
SD WD PD
50
(1)
(1)
1144
1359
1159
WA4b
519
10
70
1408
0,4
TH 4.20
(1) 9.70
FH
1223
WA2b o
1222
TH 4.80
(1)
18
1499
o
8
1090
WA4a
1500
36
(2)
52
BZP 1
KD + 77.27
1528
1238
1224
1173
0,2/3,0
(1)
(1)
25
(1)(1)
0,6/2,5
20
0,6/3,0
1358
0,2/4,0
38
0,15/2,0
0,6/12,0
(2)
(2)
1225
6
0,3/5,0
0,3/6,0
1172
0,2/4,0
0,5/10,0
3.4
Das
(1)
1352
515
23
0,6/6,0
1158
WD
Baugrenze
3.3
Niederschlagswasser
Im Plangebiet ist eine zentrale, ortsnahe Versickerung der
Die
Versickerungsbecken
im Plangebiet
Das nichtbelastete Niederschlagswasser der
14
0,7/9,0
40
0,6/10,0
1234
1527
22
0,45/9,0
1154
1155
(2)
1235
4
5.00
Einwirkungen oder bei denen besondere baulichen
WA3a und WA3b 20` - 35` festgesetzt. Untergeordnete Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben
von ein Drittel der
sowie Nebenanlagen und Garagen
auch mit einer
3.2 Kampfmittel
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Auffinden von
(1)
21
0
C./Ga
(1)
(1)
1371
0,5/8,0
offene Bauweise
Satteldach
Funde sind nicht
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht
15 und 16 DSchG NRW - sind bei Bodenbewegungen und
zu beachten. Beim Auftreten
Bodenfunde
oder Befunde ist die Gemeinde als Untere
oder das Rheinische Amt
Bodendenkmalpflege,
Nideggen,
45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199
zu informieren. Die Weisung des Rheinischen
19
3.0
0,6/10,0
(P1)
(P2)
(1)
1416 1229 1233
1417
24 a
(1)
1297
o
SD
3.1
1232
0,5/8,0
Sattel-, Walm-,
An seitlichen
zu
Verkehrs- oder
Heckenpflanzungen kombiniert mit offenen Zaunkonstruktionen bis
(1)
0,5/4,0
0,4/8,0
0,4/8,0
Die
17
5.00
14.00
Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionschutzgesetzes
Bauweise, Baugrenzen
2.3 Einfriedungen
Im Vorgartenbereich sind Einfriedungen, die an die Verkehrsbegrenzungslinie angrenzen,
10
0,7/10,0
24
14.00
4
(1)
3x0,1/5,0
0,4/8,0
TH
FH
- Holzapfel (Malus sylvestris)
- Hundsrose (Rosa canina)
- Liguster (Ligustrum vulgare)
- Ohrweide (Salix aurita)
- Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus)
- Wolliger Schneeball (Viburnum lantana)
- Schlehdorn (Prunus spinosa)
- Heckenkirsche (Lonicera xylosteum)
darf die Summe der
(6) Als Dachneigung wird in den
sowie Anbauten bis zu einer
3x0,2/4,0
0,6/10,0
- Winterlinde (Tilia cordata)
- Faulbaum (Franqula alnus. syn. Rhamnus franqula)
- Korbweide (Salix viminalis)
- Schwarzpappel (Populus nigra)
- Traubenkirsche (Prunus padus)
- Baumweide (Salix alba)
Garagen
(siehe schriftliche Festsetzungen unter 5.)
Abgrenzung unterschiedlicher Bauweisen
innerhalb eines Baugebietes
(6) Als Dachneigung wird in den
WA1a, WA1b, WA2a, WA2b, WA4a, WA4b und WA5 35` - 45` festgesetzt. Untergeordnete
Dachteile wie Zwerchgiebel, Gauben sowie Anbauten bis zu einer
von ein Drittel der
sowie Nebenanlagen
345
6
8
1418
1180 1415
Allgemeine Wohngebiete
Bereich ohne Ein- und Ausfahrt
15
3.00
0
5.50
SD WD PD
17
1230
0,6/10,0
BZP 2
KD + 76.29
WA
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen
(2) Bei geneigten
(1)
0,45/9,0
0,3/2,0
0,3/8,0
C./Ga
entsprechend der nachfolgenden
2.1
20 - 35
1231
3.00
0,5/8,0
0,5/8,0
2
SD WD PD
H
0,3/6,0
1228
0,45/9,0
0,4/7,0
35 - 45
ED
und
und
0,45/9,0
3.0
.50
ED
3.50
C./Ga
0,45/8,0
342
(3) Als Dachform sind
0
14.0
3.00
341
0,4/9,0
5.00
5
3.00
5.00
0
14.00
10.0
944
3.00
0,4
4.00
- Himbeere (Rubus idaeus)
- Holunder (Sambucus nigra)
- Haselnuss (Corylus avellana)
TH 6.80
FH 11.30
0,4
C./Ga
14.00
o
(2)
(1) (1)
0
R9.00
WA3b
5.00
3.0
7.00
0,3/6,0
TH 4.40
FH 9.90
- Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea)
- Kornelkirsche (Cornus mas)
(3)
2x0,2/7,0
C./Ga
o
20 - 35
(4)
2x0,2/5,0
0,2/3,0
WA5
27
('Vorgarten') sind mindestens zu 50 % zu
0,4
- Rotbuche (Fagus sylvatica)
- Stieleiche (Quercus robur)
- Hainbuch (Carpinus betulus)
- Vogelkirsche (Prunus avium)
- Eberesche (Sorbus aucuparia)
- Bergahorn (Acer pseudoplatanus)
- Feldahorn (Acer campestre)
- Esche (Fraxinus excelsior)
SD WD PD
29
3*0,2/8,0
14.00
Sonstige Planzeichen
(1) Bereiche zwischen vorderen
und den
dauerhaft zu erhalten.
(2) Mindestens 20 % der
sind mit einheimischen und standortgerechten
Pflanzliste zu bepflanzen. Die Pflanzung ist dauerhaft zu erhalten.
_______________________________
(Ratsmitglied)
_______________________________