Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.13, 18:02
Aktualisiert
20.11.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8211/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
26.11.2013
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33 / Kaster - Baugebiet Im Spless hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 33 / Kaster - Baugebiet „Im Spless“ - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Das Baugebiet im Spless wird sein etwa 2002 entwickelt. Nunmehr sind lediglich zwei
Grundstücke nicht veräußert. Es befinden sich nur noch einzelne unbebaute Grundstücke im
Baugebiet. Für das komplette Baugebiet gilt derzeit der Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster, 5.
Änderung, welcher seit dem 16. April 2013 rechtskräftig ist.
Wie im Aufstellungsverfahren zur 5. Änderung wurde mitgeteilt, dass im Baugebiet gerichtliche
Verfahren anhängig waren (Vorlage WP 8-141/2010, 2. Ergänzung). Wenngleich für das dortige
Verfahren der Bebauungsplan Nr. 32 / Kaster in seiner 3. Änderung einschlägige
Beurteilungsgrundlage für die Entscheidung gewesen ist, sah das Verwaltungsgericht ebenfalls
mögliche Zweifel an der Wirksamkeit der 5. Änderung. Diese bezog sich insbesondere darauf,
dass sich bei Unwirksamkeit einer vorangegangenen Planfassung der Rat als Satzungsgeber der
Unwirksamkeit bei der Aufstellung der 5. vereinfachten Änderung nicht bewusst war. Auch wurde
die Wirksamkeit einzelner Festsetzungen auf der Grundlage neuerer Rechtsprechung des OVG
NRW für möglicherweise unwirksam angesehen. Da jedoch die 5. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 32 / Kaster in dem Verfahren nicht maßgeblich war, besteht nunmehr ein latente Unsicherheit
in der Wirksamkeit des aktuellen Bebauungsplans, welche sich bei der Beurteilung von
beantragten Neubauvorhaben oder Erweiterungen ergeben können.
Daher soll nunmehr zur Sicherung des städtebaulichen Erscheinungsbildes, welches durch die
bereits vorhandene Wohnbebauung im Baugebiet „Im Spless“ vorhanden ist, der Bestand durch
den Bebauungsplan Nr. 33 / Kaster erfolgen. Dieser soll bewusst im Rahmen einer Neuaufstellung
das Plangebiet ganzheitlich überplanen und somit unabhängig von früheren Planfassungen und
Änderungen die städtebauliche Ordnung im Baugebiet regeln. Dabei soll das bisher verfolgte
Bebauungskonzept einer aufgelockerten Einzel- und Doppelhausbebauung mit einer homogenen
Gebäudekubatur und Höhenentwicklung aufrechterhalten bleiben.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x Es fallen Planungskosten an.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 07.11.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-211/2013
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Beschlussvorlage WP8-211/2013
Sitzungsvorlage
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