Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
27.11.13, 09:37
Aktualisiert
27.11.13, 09:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8230/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 50 16 00, 50 16 01, 50 16 05
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
02.12.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie
der Rheinbraun-Rücklage
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt, aus den Erträgen der Dr. Paul
und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage einen Betrag i. H. v.
Alternative 1:
24,50 Euro allen Leistungsempfängern nach SGB XII sowie einzelnen weiteren
bedürftigen Personen (insgesamt 152 Personen) zu gewähren.
Alternative 2:
43,00 Euro den Leistungsempfängern nach SGB XII ab Vollendung des 65. Lebensjahres
sowie einzelnen weiteren bedürftigen Personen (insgesamt 88 Personen) zu gewähren.
Alternative 3:
60,00 Euro den Leistungsempfängern nach SGB XII ab Vollendung des 70. Lebensjahres
sowie einzelnen weiteren bedürftigen Personen (insgesamt 63 Personen) zu gewähren.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Allgemeine Ausführungen
- Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung:
Die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ wurde im Jahr 1960 gegründet; hierbei
wurden die durch den verstorbenen Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Dr. Paul
Silverberg, und dessen ebenfalls verstorbener Tochter, Frau Louise Silverberg,
gestifteten Barlegate zusammengefasst. Das Stiftungsvermögen, welches als
Wertpapierdepot angelegt ist, beläuft sich zur Zeit auf rd. 183.000 €. Die Stadt Bedburg
hat mit den erwirtschafteten Zinsen die Gräber der Familie Silverberg laufend zu
unterhalten und in einem würdigen Zustand zu erhalten. Die darüber hinaus nicht
verwendeten Zinsen sollen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bedburg zu
Gute kommen.
- Rheinbraun-Sonderrücklage:
Zur Abgeltung von Ansprüchen aufgrund von Immissionen aus dem Tagebau
Frimmersdorf erhielt die Stadt Bedburg im Jahr 1977 von der Rheinbraun AG eine
einmalige pauschale Zuwendung. Der Ertrag einer Teilsumme sollte aufgrund eines
seinerzeitigen Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg nach dem Vorbild der `Dr. Paul
und Louise Silverberg-Stiftung´ für soziale Zwecke verwendet werden. Auch hier ist der
Betrag als Wertpapierdepot angelegt; der aktuelle Bestand beläuft sich derzeit auf rd.
119.000 €.
Grundsätzliche Beschlusslage
Die Verteilung der Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln erfolgt aufgrund einer
entsprechenden Beschlussfassung des seinerzeit bestehenden Ausschusses für Schule,
Jugend, Freizeit und Soziales seit 2008 grundsätzlich jeweils zur Hälfte zugunsten der
Bedburger Tafel e.V. sowie zugunsten der Leistungsempfänger gemäß SGB XII;
diesbezüglich wird auf die damalige Vorlage WP7-136/2008 1. Ergänzung verwiesen.
Seinerzeit wurde die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer `Bedburger Tafel´ zu
unterstützen. Im Januar 2009 wurde die `Bedburger Tafel´ eröffnet; seit dem ist die Zahl
der durch die Tafel versorgten Haushalte kontinuierlich gestiegen.
Aktuelle Situation
Für das Jahr 2013 belaufen sich die Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln auf
insgesamt rd. 3.795 €; hiervon entfallen ca. 1.457 € auf die `Rheinbraun-Sonderrücklage´
sowie 2.338 € auf die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´. Im vergangenen Jahr
standen insgesamt noch etwa 6.200 € zur Ausschüttung zur Verfügung; aufgrund des
aktuell niedrigen Zinsniveaus fällt die Ausschüttung im Vergleich zum Vorjahr wesentlich
niedriger aus. Die Stadtkasse hat sich in diesem Zusammenhang im Laufe des Jahres
bezüglich der weiteren Erfolgsaussichten der Wertpapierdepots mit der Hausbank der
Verwaltung in Verbindung gesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass derzeit eine mögliche
Steigerung der Rendite nur durch eine Steigerung des Risikos erreicht werden könnte. Die
Stadtkasse wird die Thematik aber weiterhin verfolgen.
Zuschuss Bedburger Tafel
Mit Schreiben vom 23.05.2013 haben die Vertreter der Bedburger Tafel mitgeteilt, dass im
laufenden Jahr keine größeren Investitionen geplant seien und man daher in 2013 auf eine
Zuschussgewährung verzichte. Insofern kann der Zinsertrag in Höhe von 3.795 € in
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
diesem Jahr komplett an die Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII ausgeschüttet
werden.
Ausschüttung in 2013
Aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren geringen Zinserer- und insofern
Ausschüttungsbetrags stellt sich die Frage, ob - wie bislang - auch in diesem Jahr alle
Empfänger von SGB XII-Leistungen berücksichtigt werden sollten oder aber erst ab
Vollendung eines bestimmten Alters. Im letzten Jahr wurden unter Berücksichtigung einer
50 %-igen Ausschüttung an die Bedburger Tafel 23,- € an alle Empfänger von SGB XIILeistungen ausgezahlt.
Die Verwaltung hat beispielhaft nachfolgende drei Alternativen berechnet:
1. alle Leistungsempfänger nach SGB XII sowie weitere einzeln Bedürftige
24,50 €
2. Leistungsempfänger nach SGB XII ab Vollendung des 65. Lebensjahres sowie
einzelnen weiteren Bedürftigen
43,00 €
3. Leistungsempfänger nach SGB XII ab Vollendung des 70. Lebensjahres sowie
einzelnen weiteren Bedürftigen
60,00 €
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Koehl
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Geschäftsbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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