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Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
02.12.2013
Erstellt
27.11.13, 09:37
Aktualisiert
27.11.13, 09:37
Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage) Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage) Beschlussvorlage (Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8230/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 16 00, 50 16 01, 50 16 05 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 02.12.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Zuschussgewährung aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss beschließt, aus den Erträgen der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung sowie der Rheinbraun-Rücklage einen Betrag i. H. v. Alternative 1: 24,50 Euro allen Leistungsempfängern nach SGB XII sowie einzelnen weiteren bedürftigen Personen (insgesamt 152 Personen) zu gewähren. Alternative 2: 43,00 Euro den Leistungsempfängern nach SGB XII ab Vollendung des 65. Lebensjahres sowie einzelnen weiteren bedürftigen Personen (insgesamt 88 Personen) zu gewähren. Alternative 3: 60,00 Euro den Leistungsempfängern nach SGB XII ab Vollendung des 70. Lebensjahres sowie einzelnen weiteren bedürftigen Personen (insgesamt 63 Personen) zu gewähren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Allgemeine Ausführungen - Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung: Die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ wurde im Jahr 1960 gegründet; hierbei wurden die durch den verstorbenen Ehrenbürger der Stadt Bedburg, Herrn Dr. Paul Silverberg, und dessen ebenfalls verstorbener Tochter, Frau Louise Silverberg, gestifteten Barlegate zusammengefasst. Das Stiftungsvermögen, welches als Wertpapierdepot angelegt ist, beläuft sich zur Zeit auf rd. 183.000 €. Die Stadt Bedburg hat mit den erwirtschafteten Zinsen die Gräber der Familie Silverberg laufend zu unterhalten und in einem würdigen Zustand zu erhalten. Die darüber hinaus nicht verwendeten Zinsen sollen bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bedburg zu Gute kommen. - Rheinbraun-Sonderrücklage: Zur Abgeltung von Ansprüchen aufgrund von Immissionen aus dem Tagebau Frimmersdorf erhielt die Stadt Bedburg im Jahr 1977 von der Rheinbraun AG eine einmalige pauschale Zuwendung. Der Ertrag einer Teilsumme sollte aufgrund eines seinerzeitigen Beschlusses des Rates der Stadt Bedburg nach dem Vorbild der `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´ für soziale Zwecke verwendet werden. Auch hier ist der Betrag als Wertpapierdepot angelegt; der aktuelle Bestand beläuft sich derzeit auf rd. 119.000 €. Grundsätzliche Beschlusslage Die Verteilung der Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln erfolgt aufgrund einer entsprechenden Beschlussfassung des seinerzeit bestehenden Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales seit 2008 grundsätzlich jeweils zur Hälfte zugunsten der Bedburger Tafel e.V. sowie zugunsten der Leistungsempfänger gemäß SGB XII; diesbezüglich wird auf die damalige Vorlage WP7-136/2008 1. Ergänzung verwiesen. Seinerzeit wurde die Verwaltung beauftragt, die Errichtung einer `Bedburger Tafel´ zu unterstützen. Im Januar 2009 wurde die `Bedburger Tafel´ eröffnet; seit dem ist die Zahl der durch die Tafel versorgten Haushalte kontinuierlich gestiegen. Aktuelle Situation Für das Jahr 2013 belaufen sich die Erträge aus den Stiftungs- und Sondermitteln auf insgesamt rd. 3.795 €; hiervon entfallen ca. 1.457 € auf die `Rheinbraun-Sonderrücklage´ sowie 2.338 € auf die `Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung´. Im vergangenen Jahr standen insgesamt noch etwa 6.200 € zur Ausschüttung zur Verfügung; aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus fällt die Ausschüttung im Vergleich zum Vorjahr wesentlich niedriger aus. Die Stadtkasse hat sich in diesem Zusammenhang im Laufe des Jahres bezüglich der weiteren Erfolgsaussichten der Wertpapierdepots mit der Hausbank der Verwaltung in Verbindung gesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass derzeit eine mögliche Steigerung der Rendite nur durch eine Steigerung des Risikos erreicht werden könnte. Die Stadtkasse wird die Thematik aber weiterhin verfolgen. Zuschuss Bedburger Tafel Mit Schreiben vom 23.05.2013 haben die Vertreter der Bedburger Tafel mitgeteilt, dass im laufenden Jahr keine größeren Investitionen geplant seien und man daher in 2013 auf eine Zuschussgewährung verzichte. Insofern kann der Zinsertrag in Höhe von 3.795 € in Beschlussvorlage WP8-230/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage diesem Jahr komplett an die Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII ausgeschüttet werden. Ausschüttung in 2013 Aufgrund des im Vergleich zu den Vorjahren geringen Zinserer- und insofern Ausschüttungsbetrags stellt sich die Frage, ob - wie bislang - auch in diesem Jahr alle Empfänger von SGB XII-Leistungen berücksichtigt werden sollten oder aber erst ab Vollendung eines bestimmten Alters. Im letzten Jahr wurden unter Berücksichtigung einer 50 %-igen Ausschüttung an die Bedburger Tafel 23,- € an alle Empfänger von SGB XIILeistungen ausgezahlt. Die Verwaltung hat beispielhaft nachfolgende drei Alternativen berechnet: 1. alle Leistungsempfänger nach SGB XII sowie weitere einzeln Bedürftige 24,50 € 2. Leistungsempfänger nach SGB XII ab Vollendung des 65. Lebensjahres sowie einzelnen weiteren Bedürftigen 43,00 € 3. Leistungsempfänger nach SGB XII ab Vollendung des 70. Lebensjahres sowie einzelnen weiteren Bedürftigen 60,00 € Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Geschäftsbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-230/2013 Seite 3