Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
27.11.13, 18:03
Aktualisiert
27.11.13, 18:03
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8221/2013
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
03.12.2013
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von
Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte
Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt
Bedburg für das Haushaltsjahr 2014 zu beschließen.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Bedburg-Kaster, KurtSchumacher-Straße 1 genutzt.
Für die Unterbringung von Wohnungslosen stehen in dem o.g. Objekt insgesamt 568
Quadratmeter zur Verfügung.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraums
innerhalb
der
nächsten
vier
Jahre
auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden.
Zwei Wohnungen mit rd. 20% der Gesamtfläche dienen als Sammelunterkünfte.
Somit verteilen sich rd. 80% der Fläche (473 m²) auf 9 Wohnungen, von denen zur Zeit
vier Wohnungen (20 Personen) von Familien genutzt werden.
Die gemäß § 6 Abs. 2 KAG ansatzfähigen Kosten sind:
2014
2013
Personalkosten
4.600 €
4.600 €
Unterhaltungskosten
6.400 €
6.400 €
32.520 €
32.500 €
Umlagen
6.306 €
7.492 €
Summe
49.826 €
50.992 €
Gebäudekosten
1) Sammelunterkünfte
Gebäudekosten Sammelunterkünfte (20%)
Übrige Kosten Sammelunterkünfte (60%)
Durchschnittliche Belegungszahl der Sammelunterkünfte
Jahresbetrag pro Person
Betrag pro Person und Monat
6.500,00 €
10.380,00 €
16.880
€
7 Personen
2.350,00 €
195,00 €
Die Verringerung der monatlichen Gebühr beträgt 49 € (20%).
Im Jahr 2012 entstand ein Fehlbetrag in Höhe von 10.433 €. Eine (teilweise)
Berücksichtigung würde zu einer Erhöhung der Monatsgebühr in Höhe von 24 € führen.
Da im Jahr ohnehin nur ca. 70 % der Gebühren tatsächlich eingehen wurde von einer
Berücksichtigung abgesehen.
Beschlussvorlage WP8-221/2013
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Sitzungsvorlage
2) Wohnungen
Gebäudekosten Wohnungen (80%)
Übrige Kosten Wohnungen (40%)
26.020,00 €
6.920,00 €
32.940 €
473 m²
70,00 €
5,80 €
Fläche der Wohnungen
Jahresbetrag pro m²
Monatsbetrag pro m²
Die monatliche Gebühr für die Wohnungen sinkt somit um 0,20 € gegenüber 2013. Auch
hier blieb der Fehlbetrag aus 2012 unberücksichtigt.
Als Vergleichswert für die mietähnliche Gebühr kann der Mietspiegel für vergleichbare
Objekte dienen, der einen Wert zwischen 4,30 € und 5,30 € ausweist. Da mit der
Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft über das reine „Mietverhältnis“ hinausgehende
Leistungen verbunden sind, erscheint dieser Gebührensatz durchaus angebracht zu sein.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 21.11.2013
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
Beschlussvorlage WP8-221/2013
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-221/2013
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