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Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
27.11.13, 18:03
Aktualisiert
27.11.13, 18:03
Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8221/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.12.2013 Betreff: Vorberatung der Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte Kalkulation der Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014 zu beschließen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Als Obdachlosenunterkunft wird das angemietete Objekt in Bedburg-Kaster, KurtSchumacher-Straße 1 genutzt. Für die Unterbringung von Wohnungslosen stehen in dem o.g. Objekt insgesamt 568 Quadratmeter zur Verfügung. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Zwei Wohnungen mit rd. 20% der Gesamtfläche dienen als Sammelunterkünfte. Somit verteilen sich rd. 80% der Fläche (473 m²) auf 9 Wohnungen, von denen zur Zeit vier Wohnungen (20 Personen) von Familien genutzt werden. Die gemäß § 6 Abs. 2 KAG ansatzfähigen Kosten sind: 2014 2013 Personalkosten 4.600 € 4.600 € Unterhaltungskosten 6.400 € 6.400 € 32.520 € 32.500 € Umlagen 6.306 € 7.492 € Summe 49.826 € 50.992 € Gebäudekosten 1) Sammelunterkünfte Gebäudekosten Sammelunterkünfte (20%) Übrige Kosten Sammelunterkünfte (60%) Durchschnittliche Belegungszahl der Sammelunterkünfte Jahresbetrag pro Person Betrag pro Person und Monat 6.500,00 € 10.380,00 € 16.880 € 7 Personen 2.350,00 € 195,00 € Die Verringerung der monatlichen Gebühr beträgt 49 € (20%). Im Jahr 2012 entstand ein Fehlbetrag in Höhe von 10.433 €. Eine (teilweise) Berücksichtigung würde zu einer Erhöhung der Monatsgebühr in Höhe von 24 € führen. Da im Jahr ohnehin nur ca. 70 % der Gebühren tatsächlich eingehen wurde von einer Berücksichtigung abgesehen. Beschlussvorlage WP8-221/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 2) Wohnungen Gebäudekosten Wohnungen (80%) Übrige Kosten Wohnungen (40%) 26.020,00 € 6.920,00 € 32.940 € 473 m² 70,00 € 5,80 € Fläche der Wohnungen Jahresbetrag pro m² Monatsbetrag pro m² Die monatliche Gebühr für die Wohnungen sinkt somit um 0,20 € gegenüber 2013. Auch hier blieb der Fehlbetrag aus 2012 unberücksichtigt. Als Vergleichswert für die mietähnliche Gebühr kann der Mietspiegel für vergleichbare Objekte dienen, der einen Wert zwischen 4,30 € und 5,30 € ausweist. Da mit der Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft über das reine „Mietverhältnis“ hinausgehende Leistungen verbunden sind, erscheint dieser Gebührensatz durchaus angebracht zu sein. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 21.11.2013 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP8-221/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-221/2013 Seite 4