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Beschlussvorlage (Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
63 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
27.11.13, 18:03
Aktualisiert
27.11.13, 18:03

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8222/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.12.2013 Betreff: Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren für das Haushaltsjahr 2014 Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren zu beschließen. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken. Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage (Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf. Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr und Gegenleistung fordert. Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen sieht vor, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen sind; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Für die Durchführung der Abfallbeseitigung bedient sich die Stadt Bedburg Dritter. Die Kosten, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, werden insbesondere durch die Abfallmenge und die vertraglich vereinbarten Preise (Unternehmerentschädigung) sowie die vom Rhein-Erft-Kreis festgesetzten Gebühren für die Entsorgung/Verbrennung bestimmt. Da die Abfallmenge ein wesentlicher Faktor der Abfallbeseitigungsgebühren ist, wird die Entwicklung der Abfallfraktionen nachstehend dargestellt. Mengenentwicklung 4.500,00 4.000,00 3.500,00 Tonne n 3.000,00 2.500,00 2.000,00 1.500,00 1.000,00 500,00 0,00 Restabfall Sperrgut 2009 Beschlussvorlage WP8-222/2013 Bioabfall 2010 2011 Grünabfall Papier (kommunaler Anteil) 2012 2013 hochgerechnet Schadstoffe Wilder Müll Großgeräte (Stück) Mittelw ert (2009-2013) Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Bei der Restabfallmenge ist ein Abwärtstrend erkennbar. Für die Kalkulation 2014 wird mit einem Aufkommen beim Restabfall von 3.350 t kalkuliert (zum Vergleich: Durchschnitt der letzten 5 Jahre = 3.520 t). Die Sperrgutmenge steigt seit 2009 kontinuierlich. Daher wird hier mit der hochgerechneten Menge des Jahres 2013 (1.060 Tonnen) kalkuliert. Auch beim Papierabfall wurde die hochgerechnete Menge des Jahres als Kalkulationswert angesetzt (1.410 t). In der Kalkulation 2014 wird ein Vermarktungserlös in Höhe von 55.180 € berücksichtigt. Dieser setzt sich aus der kalkulierten Menge und dem durchschnittlichen Vermarktungserlös der letzten 18 Monate zusammen. Bei den schadstoffhaltigen Abfällen wird auf Basis des hochgerechneten Wertes aus 2013 kalkuliert (37 t), da hier eine steigende Tendenz zu beobachten ist. Bei den weiteren Abfallfraktionen wurde jeweils mit dem Mittelwert der letzten 5 Jahre kalkuliert, da kein deutlicher Trend erkennbar ist. Der Durchschnittswert der letzten 5 Jahre bei der Grünabfuhr beträgt 513 Tonnen. Die Bioabfallmenge schwankt. Daher wird für das Jahr 2014 mit 3.950 Tonnen kalkuliert. Der hochgerechnete Wert 2013 beträgt 3.740 Tonnen. Der Anschlussgrad liegt im Jahr 2014 voraussichtlich bei rd. 75 % (2009 = 72%, 2010 = 73 %, 2011, 2012, 2013=74%). Die Menge des „Wilden Mülls“ stieg wieder leicht gegenüber dem Vorjahr an. Auch hier wird mit dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre gerechnet; dies sind rd. 157 Tonnen. In dieser Menge ist auch die regelmäßige Entleerung der städtischen Abfallkörbe durch Mitarbeiter/innen des Bauhofes enthalten. Folgende Gebühren sind lt. Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises für die Entsorgung der Abfälle je Tonne für das Jahr 2013 zu zahlenden: Entsorgung der Restabfälle und von Sperrgut 159,09 € Entsorgung der Grünabfälle 27,15 € Entsorgung der Bioabfälle 50,99 € (158,70 € in 2013) (26,76 € in 2013) (50,60 € in 2013) Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation 941.370 € und liegt damit geringfügig niedriger als die der Kalkulation des Vorjahres (=949.880 €). Beschlussvorlage WP8-222/2013 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Entwicklung der an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Gebühren 700.000 € 600.000 € 500.000 € 400.000 € 300.000 € 200.000 € 100.000 € 0€ Restabfall und Wilder Müll Sperrgut 2009 2010 Grünabfall 2011 2012 2013 Kalkulation Bioabfall 2014 Kalkulation Im Jahr 2014 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für das Sammeln und Abfahren der Abfälle in Höhe von 384.000 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 beinhaltet Unternehmerentschädigungen i. H. v. 380.000 €. Entwicklung der Unternehmerentschädigungen 140.000 € 120.000 € 100.000 € 80.000 € 60.000 € 40.000 € 20.000 € 0€ Restabfall 2009 Beschlussvorlage WP8-222/2013 Sperrgut 2010 2011 Grünabfall 2012 2013 Kalkulation Bioabfall 2014 Kalkulation Seite 5 STADT BEDBURG Seite: 6 Sitzungsvorlage Ermittlung der Entleerungshäufigkeit sowie des Jahresliteraufkommens Restmüllgefäßgröße in l 80 Behälterbestand Mietgefäße Entleerungen je Gefäßart Durchschnitt 120 240 770 1.100 70 5.599 3.047 637 26 51 480 84.285 49.987 12.217 509 1.520 480 15 16 19 20 30 1 6.742.80 0 5.998.44 0 2.932.08 0 391.93 0 1.672.00 0 33.60 0 Jahresliteraufkommen 17.770.850,00 Kalkulation 2013: 17.831.022,00 Summe Pflichtentleerungen 12 12 12 12 12 1 Kalkulation der Kosten Bezogen auf die Gesamtliterzahl von 17.770.850 und die ansatzfähigen Gesamtkosten von 1.517.148 € (s. Anlage) ergibt sich ein Betrag je Volumenliter in Höhe von 0,08537284 €. Die Entwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar: Beschlussvorlage WP8-222/2013 Seite 6 STADT BEDBURG Seite: 7 15,16% Sitzungsvorlage 0,05 2,82% 4,99% 0,08537284 0,08891045 0,0772073 0,07843789 0,09346156 0,1 0,09090011 0,15 0,09340684 0,2 -0,05 -16,07% -0,1 -3,98% -2,68% -1,57% 0 -0,15 -0,2 in EUR je Volumenliter 2008 Veränderung in % zum Vorjahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Aufgrund des errechneten Kostenaufwands je Volumenliter sowie der durchschnittlichen Entleerungen, die als Vorausleistungen in 2014 zu zahlen sind, ergeben sich folgende Gebührensätze: Restabfallgefäßgröße in l Gebühr je Entleerung Gebühr bei Pflichtleerungen Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) Gebühr je Entleerung 2013 Gebühr bei Pflichtleerungen 2013 Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit 2013 Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) 2013 Differenz Vorausleistungen 2014 zu 2013 Gebührenaufkommen (Vorausleistungen) 80 120 240 770 1100 70 6,83 € 10,24 € 20,49 € 65,74 € 93,91 € 81,96 € 122,88 € 245,88 € 788,88 € 1.126,92 € 15 16 19 20 30 1 102,45 € 163,84 € 389,31 € 1.314,80 € 2.817,30 € 5,98 € 7,11 € 10,67 € 21,34 € 68,46 € 97,80 € 85,32 € 128,04 € 256,08 € 821,52 € 1.173,60 € 15 16 19 22 33 1 106,65 € 170,72 € 405,46 € 1.506,12 € 3.227,40 € 6,22 € -4,20 € -6,88 € -16,15 € -191,32 € -410,10 € 573.618 € 499.220 € 247.990 € 34.185 € 5,98 € 6,22 € 143.682 € 2.870 € 1.501.566 € Kostendeckungsgrad Beschlussvorlage WP8-222/2013 98,97% Seite 7 STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage Die Verringerung der Gebührensätze hat im Wesentlichen zwei Ursachen. Die ansatzfähigen Kosten reduzieren sich um rd. 68.000 €. Weiterhin kann in der Kalkulation 2014 noch ein Restüberschuss aus 2010 in Höhe von rd. 8.000 € berücksichtigt werden, während in der Kalkulation 2013 noch ein Fehlbetrag in Höhe von rd. 29.500 € berücksichtigt worden ist. Diese positiven Auswirkungen werden durch das leicht geminderte Litervolumen von rd. 60.000 Litern etwas kompensiert. Für die Gestellung einer zusätzlichen Biotonne sind ab dem 01.01.2014 nunmehr 46,97 € zu zahlen. Für den Verzicht auf eine Biotonne werden dem Gebührenzahler folgende Jahresabschläge gewährt: 80-l-Gefäß 120-l-Gefäß 240-l-Gefäß 770-l-Gefäß 1100-l-Gefäß 6,00 € (Vorjahr: 6,00 €) 9,00 € (Vorjahr: 9,00 €) 18,00 € (Vorjahr: 19,00 €) 57,00 € (Vorjahr: 60,00 €) 82,00 € (Vorjahr: 86,00 €) Die Gestellungsgebühr steigt gefäßgrößenübergreifend auf 1,69 € (Vorjahr: 1,63 €) je Restmüllgefäß. Der Gesamtdeckungsgrad liegt nach dieser Kalkulation für das Haushaltsjahr 2014 bei 98,97 %. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 25.11.2013 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-222/2013 Seite 8 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-222/2013 Sitzungsvorlage Seite: 9 Seite 9