Daten
Kommune
Bedburg
Größe
63 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
27.11.13, 18:03
Aktualisiert
27.11.13, 18:03
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8222/2013
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
03.12.2013
Betreff:
Vorberatung der Kalkulation über die Erhebung von Abfallbeseitigungsgebühren für das
Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die vorgelegte
Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von
Abfallbeseitigungsgebühren zu beschließen.
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage
überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein
privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Im Übrigen können Gebühren erhoben werden. Das
veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage
nicht übersteigen und bei Benutzungsgebühren in der Regel decken.
Kosten im Sinne des § 6 Abs. 1 KAG sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ansatzfähigen Kosten. Die Gebühr ist nach der Inanspruchnahme der Einrichtung oder Anlage
(Wirklichkeitsmaßstab) zu bemessen. Wenn das besonders schwierig oder wirtschaftlich nicht
vertretbar ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der nicht in einem
offensichtlichen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme stehen darf.
Hiermit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass er für das Gebührenrecht die vom
Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aus dem Wesen der Gebühr und aus
verfassungsrechtlichen Normen abgeleitete Äquivalenz (Verhältnismäßigkeit) zwischen Gebühr
und Gegenleistung fordert.
Das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein- Westfalen sieht vor, dass
Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten 4 Jahre
auszugleichen sind; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen
werden.
Für die Durchführung der Abfallbeseitigung bedient sich die Stadt Bedburg Dritter.
Die Kosten, die der Gebührenkalkulation zugrunde liegen, werden insbesondere durch die
Abfallmenge und die vertraglich vereinbarten Preise (Unternehmerentschädigung) sowie die vom
Rhein-Erft-Kreis festgesetzten Gebühren für die Entsorgung/Verbrennung bestimmt.
Da die Abfallmenge ein wesentlicher Faktor der Abfallbeseitigungsgebühren ist, wird die
Entwicklung der Abfallfraktionen nachstehend dargestellt.
Mengenentwicklung
4.500,00
4.000,00
3.500,00
Tonne n
3.000,00
2.500,00
2.000,00
1.500,00
1.000,00
500,00
0,00
Restabfall
Sperrgut
2009
Beschlussvorlage WP8-222/2013
Bioabfall
2010
2011
Grünabfall
Papier
(kommunaler
Anteil)
2012
2013 hochgerechnet
Schadstoffe
Wilder Müll
Großgeräte
(Stück)
Mittelw ert (2009-2013)
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STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Bei der Restabfallmenge ist ein Abwärtstrend erkennbar. Für die Kalkulation 2014 wird mit einem
Aufkommen beim Restabfall von 3.350 t kalkuliert (zum Vergleich: Durchschnitt der letzten 5 Jahre
= 3.520 t).
Die Sperrgutmenge steigt seit 2009 kontinuierlich. Daher wird hier mit der hochgerechneten
Menge des Jahres 2013 (1.060 Tonnen) kalkuliert.
Auch beim Papierabfall wurde die hochgerechnete Menge des Jahres als Kalkulationswert
angesetzt (1.410 t).
In der Kalkulation 2014 wird ein Vermarktungserlös in Höhe von 55.180 € berücksichtigt. Dieser
setzt sich aus der kalkulierten Menge und dem durchschnittlichen Vermarktungserlös der letzten
18 Monate zusammen.
Bei den schadstoffhaltigen Abfällen wird auf Basis des hochgerechneten Wertes aus 2013
kalkuliert (37 t), da hier eine steigende Tendenz zu beobachten ist.
Bei den weiteren Abfallfraktionen wurde jeweils mit dem Mittelwert der letzten 5 Jahre kalkuliert, da
kein deutlicher Trend erkennbar ist.
Der Durchschnittswert der letzten 5 Jahre bei der Grünabfuhr beträgt 513 Tonnen.
Die Bioabfallmenge schwankt. Daher wird für das Jahr 2014 mit 3.950 Tonnen kalkuliert. Der
hochgerechnete Wert 2013 beträgt 3.740 Tonnen.
Der Anschlussgrad liegt im Jahr 2014 voraussichtlich bei rd. 75 % (2009 = 72%, 2010 = 73 %,
2011, 2012, 2013=74%).
Die Menge des „Wilden Mülls“ stieg wieder leicht gegenüber dem Vorjahr an. Auch hier wird mit
dem Durchschnittswert der letzten 5 Jahre gerechnet; dies sind rd. 157 Tonnen. In dieser Menge
ist auch die regelmäßige Entleerung der städtischen Abfallkörbe durch Mitarbeiter/innen des
Bauhofes enthalten.
Folgende Gebühren sind lt. Mitteilung des Rhein-Erft-Kreises für die Entsorgung der Abfälle je
Tonne für das Jahr 2013 zu zahlenden:
Entsorgung der Restabfälle und von Sperrgut 159,09 €
Entsorgung der Grünabfälle 27,15 €
Entsorgung der Bioabfälle 50,99 €
(158,70 € in 2013)
(26,76 € in 2013)
(50,60 € in 2013)
Die gesamt zu zahlende Abfallgebühr an den Rhein-Erft-Kreis beträgt lt. vorliegender Kalkulation
941.370 € und liegt damit geringfügig niedriger als die der Kalkulation des Vorjahres (=949.880 €).
Beschlussvorlage WP8-222/2013
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Entwicklung der an den Rhein-Erft-Kreis zu zahlenden Gebühren
700.000 €
600.000 €
500.000 €
400.000 €
300.000 €
200.000 €
100.000 €
0€
Restabfall und Wilder Müll
Sperrgut
2009
2010
Grünabfall
2011
2012
2013 Kalkulation
Bioabfall
2014 Kalkulation
Im Jahr 2014 sind voraussichtlich Unternehmerentschädigungen für das Sammeln und Abfahren
der Abfälle in Höhe von 384.000 € zu zahlen. Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 beinhaltet
Unternehmerentschädigungen i. H. v. 380.000 €.
Entwicklung der Unternehmerentschädigungen
140.000 €
120.000 €
100.000 €
80.000 €
60.000 €
40.000 €
20.000 €
0€
Restabfall
2009
Beschlussvorlage WP8-222/2013
Sperrgut
2010
2011
Grünabfall
2012
2013 Kalkulation
Bioabfall
2014 Kalkulation
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Seite: 6
Sitzungsvorlage
Ermittlung der Entleerungshäufigkeit sowie des Jahresliteraufkommens
Restmüllgefäßgröße in l
80
Behälterbestand Mietgefäße
Entleerungen je Gefäßart
Durchschnitt
120
240
770
1.100
70
5.599
3.047
637
26
51
480
84.285
49.987
12.217
509
1.520
480
15
16
19
20
30
1
6.742.80
0
5.998.44
0
2.932.08
0
391.93
0
1.672.00
0
33.60
0
Jahresliteraufkommen
17.770.850,00
Kalkulation 2013: 17.831.022,00
Summe Pflichtentleerungen
12
12
12
12
12
1
Kalkulation der Kosten
Bezogen auf die Gesamtliterzahl von 17.770.850 und die ansatzfähigen Gesamtkosten von
1.517.148 € (s. Anlage) ergibt sich ein Betrag je Volumenliter in Höhe von 0,08537284 €.
Die Entwicklung der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:
Beschlussvorlage WP8-222/2013
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Seite: 7
15,16%
Sitzungsvorlage
0,05
2,82%
4,99%
0,08537284
0,08891045
0,0772073
0,07843789
0,09346156
0,1
0,09090011
0,15
0,09340684
0,2
-0,05
-16,07%
-0,1
-3,98%
-2,68%
-1,57%
0
-0,15
-0,2
in EUR je Volumenliter
2008
Veränderung in % zum Vorjahr
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Aufgrund des errechneten Kostenaufwands je Volumenliter sowie der durchschnittlichen
Entleerungen, die als Vorausleistungen in 2014 zu zahlen sind, ergeben sich folgende
Gebührensätze:
Restabfallgefäßgröße in l
Gebühr je Entleerung
Gebühr bei Pflichtleerungen
Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit
Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit)
Gebühr je Entleerung 2013
Gebühr bei Pflichtleerungen 2013
Durchschnittliche Entleerungshäufigkeit 2013
Vorausleistungen (durchschnittliche Entleerungshäufigkeit) 2013
Differenz Vorausleistungen 2014 zu 2013
Gebührenaufkommen (Vorausleistungen)
80
120
240
770
1100
70
6,83 €
10,24 €
20,49 €
65,74 €
93,91 €
81,96 €
122,88 €
245,88 €
788,88 €
1.126,92 €
15
16
19
20
30
1
102,45 €
163,84 €
389,31 €
1.314,80 € 2.817,30 €
5,98 €
7,11 €
10,67 €
21,34 €
68,46 €
97,80 €
85,32 €
128,04 €
256,08 €
821,52 €
1.173,60 €
15
16
19
22
33
1
106,65 €
170,72 €
405,46 €
1.506,12 €
3.227,40 €
6,22 €
-4,20 €
-6,88 €
-16,15 €
-191,32 €
-410,10 €
573.618 € 499.220 € 247.990 €
34.185 €
5,98 €
6,22 €
143.682 € 2.870 €
1.501.566 €
Kostendeckungsgrad
Beschlussvorlage WP8-222/2013
98,97%
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Sitzungsvorlage
Die Verringerung der Gebührensätze hat im Wesentlichen zwei Ursachen. Die ansatzfähigen
Kosten reduzieren sich um rd. 68.000 €. Weiterhin kann in der Kalkulation 2014 noch ein
Restüberschuss aus 2010 in Höhe von rd. 8.000 € berücksichtigt werden, während in der
Kalkulation 2013 noch ein Fehlbetrag in Höhe von rd. 29.500 € berücksichtigt worden ist. Diese
positiven Auswirkungen werden durch das leicht geminderte Litervolumen von rd. 60.000 Litern
etwas kompensiert.
Für die Gestellung einer zusätzlichen Biotonne sind ab dem 01.01.2014 nunmehr 46,97 € zu
zahlen. Für den Verzicht auf eine Biotonne werden dem Gebührenzahler folgende
Jahresabschläge gewährt:
80-l-Gefäß
120-l-Gefäß
240-l-Gefäß
770-l-Gefäß
1100-l-Gefäß
6,00 € (Vorjahr: 6,00 €)
9,00 € (Vorjahr: 9,00 €)
18,00 € (Vorjahr: 19,00 €)
57,00 € (Vorjahr: 60,00 €)
82,00 € (Vorjahr: 86,00 €)
Die Gestellungsgebühr steigt gefäßgrößenübergreifend auf 1,69 € (Vorjahr: 1,63 €) je
Restmüllgefäß.
Der Gesamtdeckungsgrad liegt nach dieser Kalkulation für das Haushaltsjahr 2014 bei 98,97
%.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 25.11.2013
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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Beschlussvorlage WP8-222/2013
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