Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-237/2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
7,4 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
27.11.13, 18:03
Aktualisiert
27.11.13, 18:03
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-237/2013)

öffnen download melden Dateigröße: 7,4 kB

Inhalt der Datei

ENTWURF Dreiunddreißigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg Aufgrund des § 7 Abs. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV. NRW. S. 194), der §§ 2, 4 und 6 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 17.12.2013 folgende Dreiunddreißigste Änderungssatzung erlassen: Artikel I § 3 erhält folgende Fassung: Höhe der Benutzungsgebühr (1) Die Benutzungsgebühr wird für Obdachlosenunterkünfte a) für abgeschlossene Wohnungen auf 5,80 € pro Quadratmeter und Monat und b) für eine Unterbringung in Mehrpersonenunterkünfte auf 195,00 € je Person und Monat festgesetzt. (2) Zur Nutzfläche gehören auch die auf eine abgeschlossene Unterkunftseinheit entfallenden Anteile an den Gängen. Artikel II Diese Dreiunddreißigste Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg tritt zum 01.01.2014 in Kraft.