Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,4 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
27.11.13, 18:03
Aktualisiert
27.11.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
ENTWURF
Dreiunddreißigste Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung der Obdachlosenunterkünfte
der Stadt Bedburg
Aufgrund des § 7 Abs. 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV. NRW. S. 194), der §§ 2, 4 und 6
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687) hat der Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 17.12.2013 folgende Dreiunddreißigste Änderungssatzung erlassen:
Artikel I
§ 3 erhält folgende Fassung:
Höhe der Benutzungsgebühr
(1) Die Benutzungsgebühr wird für Obdachlosenunterkünfte
a) für abgeschlossene Wohnungen auf 5,80 € pro Quadratmeter und Monat
und
b) für eine Unterbringung in Mehrpersonenunterkünfte auf 195,00 € je Person
und Monat
festgesetzt.
(2) Zur Nutzfläche gehören auch die auf eine abgeschlossene Unterkunftseinheit
entfallenden Anteile an den Gängen.
Artikel II
Diese Dreiunddreißigste Änderungsatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Bedburg tritt zum
01.01.2014 in Kraft.