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Beschlussvorlage (Vorberatung des Entwurfs der Siebten Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
27.11.13, 18:03
Aktualisiert
10.12.13, 18:01
Beschlussvorlage (Vorberatung des Entwurfs der Siebten Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen) Beschlussvorlage (Vorberatung des Entwurfs der Siebten Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8238/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 03.12.2013 Betreff: Vorberatung des Entwurfs der Siebten Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Siebte Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangswohnheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen zu beschließen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Aufgrund der Kalkulation der Gebühren für die Nutzung der Übergangswohnheime ist der § 5 der Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen anzupassen. Der Entwurf der Siebten Änderungssatzung ist beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-238/2013 Seite 2