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Beschlussvorlage (Entwicklung der Haushaltswirtschaft)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 08:08
Aktualisiert
13.12.13, 08:08
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8250/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 18.12.2013 Betreff: Entwicklung der Haushaltswirtschaft Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg beschloss am 28.05.2013 gemäß § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW i.V.m. § 9 GemHVO einen Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2013 und 2014. Nach § 9 Abs. 2 GemHVO ist dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vorzulegen, sofern nicht bereits bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes ein insgesamt sechsjähriger Planungszeitraum zugrunde gelegt wurde. Da bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes der Stadt Bedburg neben den beiden maßgeblichen Haushaltsjahren 2013 und 2014 bereits drei weitere Finanzplanungsjahre abgebildet wurden, ist eine Fortschreibung des Finanzplanes nach § 9 Abs. 2 GemHVO entbehrlich. 1. Ausblick auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2013 Die Planung des Haushaltsjahres 2013 im Doppelhaushalt 2013/2014 weist einen Fehlbedarf in Höhe von Ermächtigungsübertragungen 5.737.730 aus dem € aus. Einschließlich Haushaltsjahr 2012 der ergibt konsumtiven sich ein fortgeschriebener Fehlbedarf in Höhe von 6.247.876 €. Aufgrund der noch bis zum Jahresende entstehenden bzw. der im Zuge des Jahresabschlusses noch dem Haushaltsjahr 2013 zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen wird der Fehlbetrag voraussichtlich 3,2 Mio. € betragen. Die Erträge werden dabei nach derzeitiger Einschätzung die geplante Summe von rd. 48,5 Mio. € um rd. 0,5 Mio. € übersteigen. Die Aufwendungen dürften gegenüber den fortgeschriebenen Planwerten um rd. 2,5 Mio. € geringer ausfallen. Aufgrund der späten Genehmigung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bzw. des Doppelhaushaltes 2013/2014 konnten nicht alle geplanten Maßnahmen in diesem Jahr abgearbeitet werden. Daher werden beispielsweise bei den Ansätzen für die bauliche Unterhaltung (Hoch- und Tiefbau) Ermächtigungsübertragungen notwendig sein, um die in 2013 geplanten, aber nicht mehr realisierbaren Maßnahmen im Jahr 2014 abwickeln zu können. Beschlussvorlage WP8-250/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage 2. Prüfung der Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2014 Die in der Haushaltssatzung 2013/2014 enthaltenen Festsetzungen bzw. die im Haushaltsplan 2013/2014 festgesetzten Beträge für das Haushaltsjahr 2014 sind verbindlich. Gemäß § 81 Abs. 1 GO NRW kann die Haushaltssatzung nur durch eine Nachtragssatzung geändert werden. Eine solche Nachtragssatzung ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit • ein erheblich höherer Jahresfehlbetrag als geplant entstehen wird und der höhere Fehlbetrag nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung vermieden werden kann (§ 81 Abs. 2 Nr. 1b GO NRW) oder • bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen (§ 81 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW) oder • Auszahlungen (sofern diese nicht geringfügig sind) für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen (§ 81 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1 Go NRW). Die einzelnen Organisationseinheiten der Stadtverwaltung wurden daher im September aufgefordert, die Veranschlagungen im Doppelhaushalt 2013/2014 zu überprüfen, um beurteilen zu können, ob der Erlass einer Nachtragssatzung eventuell erforderlich wird. Nach derzeitiger Einschätzung wird der Erlass einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2014 nicht erforderlich sein. Insbesondere aufgrund einer sich abzeichnenden Nachzahlung von Gewerbesteuer wird sich der für 2014 ausgewiesene Fehlbedarf in Höhe von 8,1 Mio. € deutlich verringern. Wie schon des Öfteren erläutert, wirkt sich diese erfreuliche Entwicklung zeitversetzt negativ auf die Höhe der Schlüsselzuweisungen im Haushaltsjahr 2015 aus. Beschlussvorlage WP8-250/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage 3. Haushaltssicherungskonzept Eine Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) als Bestandteil des Haushaltsplans ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Die Genehmigung des HSK wurde vom Rhein-Erft-Kreis explizit nur für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 erteilt. Eine Fortschreibung des HSK ist erst bei der Haushaltsplanung 2015 vorzunehmen. Zu einzelnen Entwicklungen der Haushaltswirtschaft bezogen auf die Haushaltsjahre 2013, 2014, den Finanzplanungszeitraum 2015 bis 2017 sowie auf die im Haushaltssicherungskonzept darüber hinaus ausgewiesenen Planungsjahre werden in der Sitzung nähere Ausführungen gemacht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 09.12.2013 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-250/2013 Seite 4