Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-249/2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
73 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 08:08
Aktualisiert
13.12.13, 08:08
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-249/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-249/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-249/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-249/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-249/2013) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP8-249/2013)

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Anlage 1. zur Sitzungsvorlage 1. Kalkulation der Gebühren für die Grabanfertigung Betrachtet man die vergangenen sechs Jahre, ergibt sich ein eindeutiger Trend zur Urnenbestattung. Alleine aufgrund dieser Tendenz und des unterschiedlichen Arbeitsaufwandes, der sich nachstehend in den Verteilkriterien zur Berechnung der Äquivalenzziffer niederschlägt, begründet sich der leichte Anstieg der Gebührensätze. 180 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Grabanfertigung Erdbestattung Grabanfertigung Kindergrab 2008 2009 Grabanfertigung Urnenbestattung 2010 2011 2012 Zuschlag Erdbestattung Zuschlag Urnenbestattung 2013 hochgerechnet Die ansatzfähigen Kosten für die Grabanfertigung verteilen sich auf folgende Kostenarten: Sachkosten (Friedhofsbagger; 80%) Kalkulatorische Kosten (u.a. Friedhofsbagger) Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnungen) Umlagen (Querschnittskosten) 1.500 € 11.870 € 51.890 € 3.520 € Es wurden zwei Gewichtungen vorgenommen. Einerseits nach Arbeitsaufwand aufgrund der Grabart und –größe und andererseits wurde ein Zuschlag aufgrund der Arbeitszeit (Wochenende) gewählt. Die ansatzfähigen Gesamtkosten für 2013 in Höhe von 95.100 € werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt. Aus dem Fehlbetrag aus 2010 wurde ein Betrag in Höhe von 32.716 € angesetzt. Faktor Arbeitsaufwand Faktor Aufschlag Arbeitszeiten 94 1,0 1,0 93,78 73.147 € 780 € Erdbestattung Freitags 12.00 Uhr und Samstags 1 1,0 1,5 2,17 1.690 € 1.170 € Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen 0 1,0 2,0 0,00 - € 1.560 € Erdbestattung Kindergrab MontagFreitag 12.00 Uhr 1 0,5 1,0 0,50 390 € 390 € Erdbestattung Kindergrab Freitags 12.00 Uhr und Samstags 0 0,5 1,5 0,00 - € 585 € Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen 0 0,5 2,0 0,00 - € 780 € 147 0,2 1,0 29,47 22.984 € 156 € Urnenbestattung Freitags 12.00 Uhr und Samstags 13 0,2 1,5 3,97 3.094 € 234 € Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen 0 0,2 2,0 0,00 - € 312 € Anzahl Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Äquivalenzziffer Gebühr Berücksichtigte man den Fehlbetrag aus 2010 nur in Höhe von 25.000 €, würden die Gebührensätze konstant bleiben. Faktor Faktor Aufschlag ÄquivalenzAnzahl ArbeitsaufArbeitsziffer wand zeiten Erdbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Gebühr 94 1,0 1,0 93,78 67.520 € Erdbestattung Freitags 12.00 Uhr und Samstags 1 1,0 1,5 2,17 1.560 € Erdbestattung an Sonn- und Feiertagen 0 1,0 2,0 0,00 - € Erdbestattung Kindergrab Montag-Freitag 12.00 Uhr 1 0,5 1,0 0,50 360 € Erdbestattung Kindergrab Freitags 12.00 Uhr und Samstags 0 0,5 1,5 0,00 - € Erdbestattung Kindergrab an Sonn- und Feiertagen 0 0,5 2,0 0,00 - € 147 0,2 1,0 29,47 21.216 € 13 0,2 1,5 3,97 2.856 € 0 0,2 2,0 0,00 - € Urnenbestattung Montag-Freitag 12.00 Uhr Urnenbestattung Freitags 12.00 Uhr und Samstags Urnenbestattung an Sonn- und Feiertagen 720 € 1.080 € 1.440 € 360 € 540 € 720 € 144 € 216 € 288 € 2. Kalkulation der Gebühren für die Grabnutzung Die für den Gebührentatbestand „Grabnutzung“ in Ansatz gebrachten Kosten betragen vor Abzug des „grünpolitischen Wertes“ rd. 429.840 € und verteilen sich wie folgt: Sachkosten aufgrund der Kalkulationen des GB 8 Kalkulatorische Kosten o Kalk. Abschreibungen 21.230 € o Kalk. Zinsen 38.740 € Personalkosten Bauhof (lt. Stundenaufzeichnungen) Umlagen (Querschnittskosten) 25.460 € 59.970 € 300.380 € 44.030 € abzüglich des grünpolitischen Wertes Berücksichtigung Überschuss2012 und Fehlbetrag 2011 -42.980 € -11.007 € Für keinen Friedhof sind historische Anschaffungswerte ermittelbar. Lt. Expertenmeinung bzw. Rechtsprechung können hilfsweise auf das mutmaßliche Anschaffungsjahr zurückindizierte Zeitwerte für die Verzinsung herangezogen werden. Die vom Geschäftsbereich 2 herangezogene Indexreihe reicht bis ins Jahr 1962 zurück. Bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen blieben die Werte der Grundstücke der Friedhöfe Kirdorf, Kirchtroisdorf, Kaster, Lipp, Bedburg (Kölner Straße), Rath und Kirchherten unberücksichtigt, da diese lt. der in 2009 erstellten Friedhofsbedarfsanalyse vor 1960 angelegt wurden. Es gibt zwar Hinweise, dass Teile der vorgenannten Friedhöfe nach 1962 erweitert bzw. ausgebaut wurden, allerdings bedarf es tiefergehender Recherchen, um hier korrekte und rechtssichere Daten zu ermitteln. Eine Rückindizierung erfolgte für die Friedhöfe Bedburg-West, Broich und Königshoven. Die so ermittelten Werte wurden mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 6 % verzinst. Die vorgenannte Begründung gilt ebenso für die Wertermittlung und Berücksichtigung der Wege, Zäune und Mauern auf den jeweiligen Friedhöfen. Fundiert konnten lediglich aus den Jahresrechnungen der Jahre 1981 – 1984 historische Anschaffungswerte für die Errichtung von Wegen und Mauern ermittelt werden, die sowohl bei der Abschreibung als auch bei der Verzinsung entsprechend berücksichtigt wurden. Die Werte aus der städtischen Bilanz sind hier unbrauchbar, da hier mit Festwerten gearbeitet wurde, die es in der Kostenrechnung nicht gibt und die daher nicht ansatzfähig im Sinne des § 6 KAG sind. Leerkosten infolge von echten Überkapazitäten sind ebenfalls nicht gebührenpflichtig (Grundsatz der Erforderlichkeit der Kosten). Nicht ansatzfähig sind lt. Rechtsprechung Überkapazitäten, die auf „Planungsfehlern“ der Kommune beruhen. Hierbei bleiben eventuelle Überkapazitäten aufgrund des veränderten Bestattungsverhaltens außen vor. Von Planungsfehlern kann man bei der Bemessung der Friedhofsflächen innerhalb der Stadt Bedburg sicher nicht ausgehen. Daher wären lediglich die Flächen nicht zu berücksichtigen, die aufgrund von Umwidmungen und/oder Verkaufsmöglichkeit keine Leistung mehr für den Friedhof erbringen. Der sogenannte „grünpolitische Wert“ von Friedhöfen bleibt grundsätzlich bei der Gebührenkalkulation unberücksichtigt. Als grünpolitischer Wert wird derjenige Werteverzehr bezeichnet, der für Leistungen im Allgemeininteresse und nicht im Interesse des Nutzers entsteht. Das Ausmaß der öffentlichen Funktionen (z.B. Erholungsfunktion, Infrastrukturfunktion, Klimarelevanz oder kulturästhetischer Wert) hängen insbesondere von der Umgebung des Friedhofes, seiner Nutzung durch die Allgemeinheit und der Struktur der Friedhofsanlage ab. Aufgrund der Strukturen der Bedburger Friedhöfe wird ein Abzug von 10% für den grünpolitischen Wert als Höchstwert angesehen. Dieser Auffassung schloss sich die Gemeindeprüfungsanstalt in der Prüfung an. Die Inanspruchnahme der Grabarten entwickelte sich wie nachstehend dargestellt: 160 140 120 100 80 60 40 20 Reihenerdgrab Kinder Erdwahlgrab 2008 2009 Erdwahlgrab (Verlängerung) 2010 2011 Urnenreihengrab 2012 anonym. Urnengrab Urnenwahlgrab 2013 hochgerechnet Die Verwaltungskosten und die kalkulatorischen Kosten fließen als Fixkosten in eine „Grundgebühr“ ein, die lediglich über die Parameter „Fallzahl und die Nutzungsdauer“ auf die verschiedenen Gebührentatbestände verteilt werden. Bei den übrigen Kosten fließen als weitere Parameter noch die Grabgröße und der Bereitstellungsaufwand in die Verteilkriterien ein. Die Gewichtung der pflegefreien Gräber orientiert sich an übrigen Grabarten (Wahl-/Einzelgräber bzw. anonym oder personifiziert) Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze für 2014: Gebühr Differenz 2013 zu 2014 2012 2013 2014 Erdreihengrab (25 Jahre) Erdkindergrab (unter 5 Jahre) (15 Jahre) 1.850 € 1.800 € 1.700 € -100 € 765 € 750 € 675 € -75 € anonymes Erdreihengrab (25 Jahre) 2.225 € 2.150 € 2.050 € -100 € Erdwahlgrab (25 Jahre) 2.150 € 2.075 € 1.975 € -100 € Urnenreihengrab (25 Jahre) 775 € 750 € 650 € -100 € Urnenwahlgrab (25 Jahre) 775 € 750 € 650 € -100 € anonymes Urnengrab (25 Jahre) 850 € 850 € 725 € -125 € Pflegefreies Urnenreihengrab (25 jahre) - - 725 € - Pflegefreies Urnenwahlgrab (25 Jahre) - - 800 € - Pflegefreies Erdreihengrab (25 Jahre) - - 2.050 € - Pflegefreies Erdwahlgrab (25 Jahre) - - 2.325 € - Pflegefreies Baum-Urnenreihengrab (25 Jahre) - - 725 € - In 2012 wurde erstmalig auch eine Gebühr für die vorzeitige Rückgabe von Erdgräbern ermittelt. Lt. Kalkulation sinkt die Gebühr in 2014 für die vorzeitige Rückgabe von Erdgräbern um 4,00 € pro Jahr auf 26,00 €. Zusätzlich fällt bei einer Rückgabe wie in den Vorjahren die Gebühr für die Einebnung an. 3. Kalkulation der Gebühr für die Einebnung von Gräbern Die für die Einebnungen angesetzten Kosten verteilen sich wie folgt: Sachkosten für die Entsorgung Sachkosten des Friedhofsbaggers (20%) Kalkulatorische Kosten Personal- und Sachkosten (lt. Stundenaufzeichnung) Umlagen (Querschnittskosten) 1.920 € 370 € 2.100 € 22.700 € 2.940 € Die Errechnung der Gebührensätze ist der nachstehend aufgeführten Tabelle zu entnehmen. Die zur Verteilung der Kosten auf die einzelnen Gebührentatbestände zu Hilfe genommene Äquivalenzziffer repräsentiert den Arbeitsaufwand. Die Gesamtkosten in Höhe von 30.030 € werden über die Äquivalenzziffer auf die jeweiligen Gebührentatbestände verteilt (68,00 € je Einheit). A Einebnung Erdgrab Fallzahl Äquivalenzziffer Verteilungswert B C D E F B*C 68 € * D E/B Gebühr 130 1,00 130,33 8.863,16 68 € 69 2,00 138,33 9.407,19 136 € 57 2,00 114,67 7.797,76 136 € 45 1,00 44,75 3.043,17 68 € 2 2,00 4,00 272,02 136 € Berechtigungsscheine 22 0,25 5,42 368,35 17 € Einebnung Urnengrab 1 0,50 0,63 42,50 34 € Entfernung Grabstein 1 1,00 1,00 68,00 68 € Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle 1 1,00 1,00 68,00 68 € Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle 1 0,50 0,50 34,00 34 € Entfernung einer Abdeckplatte 1 1,00 1,00 68,00 68 € Entfernung Grabstein Entfernung einer Einfassung für eine Grabstelle Entfernung einer Einfassung für jede weitere Grabstelle Entfernung einer Abdeckplatte Der Fehlbetrag 2011 in Höhe von 6.700 € wurde nicht berücksichtigt. Dieser Fehlbetrag kann noch bis zum Kalkulationsjahr 2015 berücksichtigt werden. 4. Kalkulation der Gebühren für die Genehmigung von Grabmalen Hier fallen lediglich „Verwaltungskosten“ (4.400 €) an. Diese werden auf die voraussichtlichen Genehmigungstatbestände (189 Vorgänge) umgelegt, so dass die Gebühr sich auf 27 € je Genehmigung erhöht. Der negative Saldo aus dem Überschuss 2012, dem Restfehlbetrag aus 2010 und dem Fehlbetrag aus 2011 in Höhe von 654 € wurde berücksichtigt. 5. Bemessung der Gebühr für Umbettungen In den vergangenen Jahren fand im Durchschnitt jeweils 1 Umbettung statt. Da eine Kalkulation der Gebühr hier sehr schwierig ist, wird verwaltungsseitig empfohlen, die Gebühren nach dem tatsächlichen Stundenaufkommen mit einem Stundensatz in Höhe von 39,60 € festzusetzen. Der vorgenannte Stundensatz orientiert sich an dem für die auf Friedhöfen geleisteten Arbeitsstunden der Mitarbeiter/innen des Bauhofes anzusetzenden Betrag.