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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
37 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 08:08
Aktualisiert
13.12.13, 08:08
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8244/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2013 Rat der Stadt Bedburg 18.12.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von Übergangswohnheimen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Gebühren über die Nutzung von Übergangswohnheimen. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg unterhält folgende Übergangsheime: ¾ ¾ ¾ ¾ Gommershovener Weg 20 a und 20 b Pannengasse 32 und 34 In 2013: Lindenstraße 4b Ab 2014: Alte Schule Lipp Es wird, wie in den Jahren zuvor, eine einheitliche Gebühr kalkuliert, die sich nach der Belegungszahl der Übergangsheime bemisst. Folgende Kosten sind nach § 6 KAG ansatzfähig: Gommershovener Weg (Asylbewerberwohnheim) Pannengasse (Asylbewerberwohnheim) Soziale Einrichtungen für Asylbewerber Alte Schule Lipp Plan Plan Plan Plan Zuw. lfd Zwecke vom Land Schadensfälle -3.000 -10 Dienstbezüge Beamte 4.600 Dienstbezüge tarifl. Beschäft. 7.200 Beitr. Versorg.-kasse t. Besch 500 Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch 1.400 Instandh. d. Grundst. und baul. Anlagen 10.000 10.000 5.500 5.500 Aufwendungen für Strom 10.000 12.000 3.000 Aufwendungen für Gas 10.000 8.000 5.000 3.000 3.500 1.500 750 500 220 Aufwendungen für Kanalgebühren 4.500 4.500 1.500 Aufwendungen für Müllgebühren 2.500 1.900 830 Unterh. und Bew. d. Grundst. u. baul. Anl. Aufwendungen für Wasser Aufwendungen für Grundsteuern Aufwendungen für Straßenrein. Gebäudeversicherung 50 190 Sonst. Bewirtschaftungskosten Unterhaltung so. bew. Vermögen 250 190 900 200 1.500 800 Sonstige Sachleistungen 0 600 0 480 Telefongebühren Kalkulatorische Abschreibungen 5.000 200 6.108 6.108 54.098 53.398 40.901 178.377 0 Kalkulatorische Zinsen Summe interne Leistungsverrechnung Ansatzfähige Kosten 11.780 18.200 Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten sind auch Umlagen beteiligter Verwaltungseinheiten ansatzfähige Kosten im Sinne von § 6 KAG. In den Umlagen sind anteilige Kosten der Geschäftsbereiche 1, 2, 7 sowie die allgemeinen Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 3 enthalten. Beschlussvorlage WP8-244/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die kalkulatorischen Abschreibungen bemessen sich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Kalkulatorische Zinsen werden nicht angesetzt, da die Wohnheime komplett durch Zuweisungen finanziert wurden (Objektförderung + allg. Investitionspauschale). Der federführende Geschäftsbereich 3 geht von einer Belegungszahl von rd. 75 Personen aus, so dass sich ein Gebührensatz in Höhe von 198 € pro Monat ergibt. Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich der Gebührensatz somit um 28,00 €. Der Anstieg liegt insbesondere in den hohen Aufwendungen für die Instandhaltung der Gebäude begründet. Der Deckungsgrad liegt bei o.g. Gebühr bei 99,90 %. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, 05.12.2013 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-244/2013 Seite 3