Daten
Kommune
Bedburg
Größe
37 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 08:08
Aktualisiert
13.12.13, 08:08
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8244/2013
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
03.12.2013
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Gebührenkalkulation über die Nutzung von
Übergangswohnheimen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die
Erhebung von Gebühren über die Nutzung von Übergangswohnheimen.
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg unterhält folgende Übergangsheime:
¾
¾
¾
¾
Gommershovener Weg 20 a und 20 b
Pannengasse 32 und 34
In 2013: Lindenstraße 4b
Ab 2014: Alte Schule Lipp
Es wird, wie in den Jahren zuvor, eine einheitliche Gebühr kalkuliert, die sich nach der
Belegungszahl der Übergangsheime bemisst.
Folgende Kosten sind nach § 6 KAG ansatzfähig:
Gommershovener Weg
(Asylbewerberwohnheim)
Pannengasse
(Asylbewerberwohnheim)
Soziale
Einrichtungen für
Asylbewerber
Alte Schule Lipp
Plan
Plan
Plan
Plan
Zuw. lfd Zwecke vom Land
Schadensfälle
-3.000
-10
Dienstbezüge Beamte
4.600
Dienstbezüge tarifl. Beschäft.
7.200
Beitr. Versorg.-kasse t. Besch
500
Beitr. ges. Soz.-Vers. t Besch
1.400
Instandh. d. Grundst. und baul. Anlagen
10.000
10.000
5.500
5.500
Aufwendungen für Strom
10.000
12.000
3.000
Aufwendungen für Gas
10.000
8.000
5.000
3.000
3.500
1.500
750
500
220
Aufwendungen für Kanalgebühren
4.500
4.500
1.500
Aufwendungen für Müllgebühren
2.500
1.900
830
Unterh. und Bew. d. Grundst. u. baul. Anl.
Aufwendungen für Wasser
Aufwendungen für Grundsteuern
Aufwendungen für Straßenrein.
Gebäudeversicherung
50
190
Sonst. Bewirtschaftungskosten
Unterhaltung so. bew. Vermögen
250
190
900
200
1.500
800
Sonstige Sachleistungen
0
600
0
480
Telefongebühren
Kalkulatorische Abschreibungen
5.000
200
6.108
6.108
54.098
53.398
40.901
178.377
0
Kalkulatorische Zinsen
Summe
interne Leistungsverrechnung
Ansatzfähige Kosten
11.780
18.200
Neben den direkt zuzuordnenden Personal- und Sachkosten sowie den kalkulatorischen Kosten
sind auch Umlagen beteiligter Verwaltungseinheiten ansatzfähige Kosten im Sinne von § 6 KAG.
In den Umlagen sind anteilige Kosten der Geschäftsbereiche 1, 2, 7 sowie die allgemeinen
Verwaltungskosten des Geschäftsbereichs 3 enthalten.
Beschlussvorlage WP8-244/2013
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Die kalkulatorischen Abschreibungen bemessen sich nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.
Kalkulatorische Zinsen werden nicht angesetzt, da die Wohnheime komplett durch Zuweisungen
finanziert wurden (Objektförderung + allg. Investitionspauschale).
Der federführende Geschäftsbereich 3 geht von einer Belegungszahl von rd. 75 Personen aus, so
dass sich ein Gebührensatz in Höhe von 198 € pro Monat ergibt.
Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich der Gebührensatz somit um 28,00 €. Der Anstieg liegt
insbesondere in den hohen Aufwendungen für die Instandhaltung der Gebäude begründet. Der
Deckungsgrad liegt bei o.g. Gebühr bei 99,90 %.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, 05.12.2013
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-244/2013
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