Daten
Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 08:08
Aktualisiert
13.12.13, 08:08
Stichworte
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Drucksache: WP8232/2013 1. Ergänzung
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
03.12.2013
Rat der Stadt Bedburg
18.12.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Beratung und Beschlussfassung der Elften Änderungssatzung der Gebührensatzung zur
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Elfte Änderungssatzung zur
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der
Gebührenbedarfsberechnung 2014 der Literpreis als Gebührenmaßstab für die Erhebung
der Abfallentsorgungsgebühr auf 0,08537284 € festgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung auf der Basis des
errechneten Literpreises für das Jahr 2014 zu ändern.
Da der Aufwand der Erhebung einer Gebühr in Höhe von 5 € für den Wechsel des
Elektrochips wegen Volumenänderung des Restmüllgefäßes sowie für Behälterwechsel
bei der Papiertonne nicht im Verhältnis zum Ertrag steht, wird verwaltungsseitig weiter
vorgeschlagen, ab dem 01.01.2014 auf diese Verwaltungsgebühr zu verzichten (derzeit: §
3 Abs. 10 der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Bedburg).
Schlussendlich muss aufgrund gestiegener Anschaffungskosten die Gebühr für die
Ausgabe von je 5 kompostierbaren Papiersäcken für die Grünabfuhr (entspricht einer
Verkaufseinheit) von 1,50 € auf 2,00 € erhöht werden, um eine Kostendeckung zu
erreichen.
Der Entwurf einer Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Spohr
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter
Stadtkämmerer
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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