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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Elften Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 08:08
Aktualisiert
13.12.13, 08:08
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Elften Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Elften Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Elften Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8232/2013 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2013 Rat der Stadt Bedburg 18.12.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Elften Änderungssatzung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2014 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die im Entwurf vorgelegte Elfte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Um die gemäß § 6 KAG ansatzfähigen Kosten zu decken, muss aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung 2014 der Literpreis als Gebührenmaßstab für die Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr auf 0,08537284 € festgesetzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensatzung zur Abfallentsorgung auf der Basis des errechneten Literpreises für das Jahr 2014 zu ändern. Da der Aufwand der Erhebung einer Gebühr in Höhe von 5 € für den Wechsel des Elektrochips wegen Volumenänderung des Restmüllgefäßes sowie für Behälterwechsel bei der Papiertonne nicht im Verhältnis zum Ertrag steht, wird verwaltungsseitig weiter vorgeschlagen, ab dem 01.01.2014 auf diese Verwaltungsgebühr zu verzichten (derzeit: § 3 Abs. 10 der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bedburg). Schlussendlich muss aufgrund gestiegener Anschaffungskosten die Gebühr für die Ausgabe von je 5 kompostierbaren Papiersäcken für die Grünabfuhr (entspricht einer Verkaufseinheit) von 1,50 € auf 2,00 € erhöht werden, um eine Kostendeckung zu erreichen. Der Entwurf einer Änderungssatzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-232/2013 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP8-232/2013 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3