Daten
Kommune
Bedburg
Größe
7,9 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 08:08
Aktualisiert
13.12.13, 08:08
Stichworte
Inhalt der Datei
E N T W U R F
Vierte Änderungssatzung zur Satzung
der Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt
Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr vom xx.xx.2013
Aufgrund des §§ 7 und § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f und i der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen und des des § 41 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuer-
schutz und die Hilfeleistung – FSHG – in der jeweiligen gültigen Fassung, hat der Rat
der Stadt Bedburg am xx.xx.2013 folgende vierte Änderungssatzung zur Satzung der
Stadt Bedburg über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg
bei Einsätzen der Feuerwehr vom 24.06.2008 beschlossen:
Artikel 1
Der § 4 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
§4
Personalkosten
Für die Dauer des Einsatzes wird je eingesetztem Feuerwehrmitglied aller
Dienstgrade in der Zeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr ein Stundenlohn von 6 € berechnet.
Artikel 2
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§5
Fahrzeug- und Gerätekosten
(1) Die Vorhaltekosten werden anteilig der Jahresstunden, die restlichen Kosten an
teilig der tatsächlichen Einsatzzeiten berechnet. Die Einsatzzeit beginnt mit dem
Ausrücken und endet mit der Rückkehr zum jeweiligen Feuerwehrgerätehaus.
Die Höhe des Kostenersatzes für Fahrzeuge bestimmt sich nach dem anliegenden Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. Als Gerätekosten werden je
Einsatz pro Stunde 16 € berechnet.
Artikel 3
Der Kostentarif als Bestandteil der Satzung erhält folgende Fassung:
Kostentarif
zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren
bei Einsätzen der Feuerwehr
Fahrzeugart
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF)
Löschgruppenfahrzeug/Tanklöschfahrzeug (LF/TLF)
Manschaftstransportfahrzeug/Einsatzleitwagen (MTF/ELW)
Rüstwagen (RW)
Drehleiter (DL)
Gerätewagen Messtechnik (GW Mess)
Einsatzfahrzeug Leiter der Feuerwehr
je Stunde
9€
13 €
14 €
12 €
11 €
8€
10 €
Bei Einsätzen durch Fehlalarm werden diese mit den jeweils eingesetzten Fahrzeugen sowie dem eingesetzten Personal nach o.g. Stundensätzen abgerechnet.