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Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Fünften Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 08:08
Aktualisiert
13.12.13, 08:08
Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Fünften Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Fünften Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Beratung und Beschlussfassung der Fünften Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Bedburg)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8234/2013 1. Ergänzung Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 03.12.2013 Rat der Stadt Bedburg 18.12.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung und Beschlussfassung der Fünften Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die in den Artikeln II und III der im Entwurf vorgelegten Fünften Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Bedburg enthaltenen Gebührensätze. Aufgrund der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes (Mustersatzung) beschließt der Rat hinsichtlich der Wasserschwundmengen die in Artikel I der o.g. Änderungssatzung aufgenommenen Neuregelungen hinsichtlich des Nachweises. • STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Aufgrund der durchgeführten Gebührenkalkulation der Schmutzund Niederschlagswassergebühr ergibt sich ein Änderungsbedarf der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Bedburg. Die Verwaltung schlägt vor, die genannte Gebührensatzung auf der Basis der durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2014 zu ändern (s. Artikel II und III). Die Abwassergebührensatzung muss vorsehen, dass nachweislich der Abwasseranlage nicht zugeführte Wassermengen – etwa im Falle gärtnerischer oder gewerblicher Nutzung – in Abzug gebracht werden. Der Nachweis dieser Mengen kann dem Gebührenpflichtigen auferlegt werden. Die mit der Absetzbarkeit von nicht in die öffentliche Abwasserkanalisation eingeleiteten Frischwassermengen bewirkte Verfeinerung des Frischwasser-Maßstabes (Frischwasser = Abwasser) darf nach dem OVG NRW nicht durch einen Grenzwert (die Bagatellgrenze) zunichte gemacht werden, der wegen seiner Höhe im Regelfall einer Nichtberücksichtigung anderweitig verbrauchter Wassermengen gleichkommt. Vor diesem Hintergrund ist die Regelung einer Bagatellgrenze als nicht mehr zulässig anzusehen. Mit Wegfall der Bagatellgrenze, sind die Anforderungen an den Nachweis durch den Gebührenpflichtigen mit der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW durch die Einführung eines 3-Stufen-Prinzips nach oben korrigiert worden. Auf das als Anlage 1 beigefügte Schreiben des zuständigen Fachbereiches IV bezüglich des Änderungsbedarfs bzw. zu weiteren Ausführungen hierzu wird verwiesen. Aufgrund der geänderten Rechtsprechung wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die neuen Regelungen der Mustersatzung hinsichtlich der Wasserschwundmengen in die städtische Satzung aufzunehmen (Artikel I). Ein Entwurf der Fünften Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Bedburg ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt (Anlage 2). Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP8-234/2013 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Spohr ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Stadtkämmerer ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-234/2013 1. Ergänzung Seite 3