Daten
Kommune
                    Bedburg
                Größe
                        9,1 kB
                    Datum
                        18.12.2013
                    Erstellt
                        13.12.13, 08:08
                    Aktualisiert
                        13.12.13, 08:08
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Zehnte Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg
über die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege
und Plätze und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
(Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom xx.xx.2013
Aufgrund der §§ 7, 8 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.
666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV. NRW. S. 194), der §§ 4
und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober
1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687),
und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975
(GV NRW S. 706), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 390), hat der Rat
der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 17.12.2013 folgende Zehnte Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung beschlossen:
Artikel I
§ 5 erhält folgende Fassung:
Gebührensatz
(1) Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
1,26 €
1,16 €
1,06 €
0,98 €
(2) Wird zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr (für Winterwartung und Straßenreinigung zusammen) jährlich je veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
2,94 €
2,75 €
2,56 €
2,39 €
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2014 in Kraft.