Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 08:08
Aktualisiert
13.12.13, 08:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
1.
Westnetz
keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der West30.08.2013
netz
GmbH.
Planungen
von
110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen
aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV
Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie
bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
2.
Evonik
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
29.08.2013
Wir antworten als Rechtsnachfolger der Infracor
GmbH
Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasser- Entfällt.
3.
Erft-Verband
wirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes
28.08.2013
keine Bedenken.
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt.
4.
Pledoc
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
28.08.2013
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und
Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten
umgehend mit uns Kontakt auf.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber.
-
Open Grid Europe GmbH Essen (ehem.
E.ON Gastransport GmbH)
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen (ehe-
1
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
mals E.ON Ruhrgas AG)
- Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Nürnberg
- GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
deutscher Gasversorgungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
- Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL) Essen
- Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
- Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte
der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert
oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
5.
Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Entfällt.
historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
dorf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantrag27.08.2013
ten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit
kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ord-
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
nungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall
auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe.
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
6.
Amprion
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unter04.09.2013
nehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
In Ihrem Schreiben vom 19.08.2013 bitten Sie uns Entfällt.
7.
Westnetz
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
10.09.2013
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung keine Bedenken erheben.
Die Erhaltung der bestehenden Heckenstruktur Entfällt.
8.
Rhein-Erft-Kreis
bzw. der bestehenden Gehölze (Punkt 3.7 der
17.09.2013
Begründung des o. g. Bebauungsplanes) wird
ausdrücklich begrüßt. Ansonsten werden seitens
des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder
Bedenken vorgebracht.
Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt.
9.
IHK
und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Ände21.09.2013
rung des oben genannten Bebauungsplans keine
Bedenken bestehen.
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen Die Messstelle befindet sich ca. 30m östlich und
10.
RWE
mit, dass sich am Rande des Plangebietes die damit außerhalb des Planänderungsbereichs. Daher
21.09.2013
abgeworfene Grundwassermessstelle 80552 der ist eine weitere Beachtung im Rahmen dieses PlanRWE Power AG befindet. Abgeworfene Grund- verfahrens nicht erforderlich.
wassermessstellen werden in der Regel 1,5 m
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
3
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
unter Flur abgeschnitten, verfüllt und mit einem
Tonstopfen abgedichtet.
11.
Bezirksregierung
Arns- Das o. a. Bebauungsplangebiet befindet sich über
dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld
berg
„Arnold Josef“, im Eigentum der RV Rheinbraun
Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten
durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften
und Umsiedlung in 50416 Köln.
Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den
hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides –
61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für
den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu
Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die
Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht abzuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
4
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Unter Punkt 4.2 der Begründung wird auf den Die Begründung wurde zur Verdeutlichung entspreSümpfungseinfluss hingewiesen. Der Hinweis auf chend ergänzt.
den Grundwasserwiederanstieg sollte deutlicher
dargestellt werden. Der 2. Absatz unter vorgenann- Da der zweite Abschnitt sich mit der zulässigen Vertem Punkt ist anscheinend thematisch falsch plat- siegelung des Bodens auseinandersetzt, sind die
ziert. Unter Punkt 5. der Hinweise ist diese Stel- entsprechenden Ausführungen im Abschnitt „Bolungnahme bereits in vollem Umfang berücksich- denschutz“ richtig platziert.
tigt.
Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg sollte hier Die RWE Power AG sowie der Erftverband wurden
die bergbautreibende RWE Power AG und für in dem Verfahren entsprechend beteiligt.
konkrete Grundwasserdaten der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme ist hier nichts bekannt. Zu möglichen zukünftigen Planungen sowie
diesbezüglich erforderlichen Anpassungs- oder
Sicherungsmaßnahmen sollte die Feldseigentümerin grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden.
Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Entfällt.
12.
Thyssengas
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
26.09.2013
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
13.
Bundesamt für Infrastruk- unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt.
tur, Umweltschutz und Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der
Dienstleistungen der Bun- von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die
deswehr
Realisierung der o. a. Planung bestehen.
05.09.2013
Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwän- Da die angesprochene Leitung in der öffentlichen
14.
Unitymedia NRW GmbH,
de.
Verkehrsfläche liegt, ist durch die Änderung der
04.09.2013
Planung eine gesonderte Betrachtung nicht erforderEigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht lich. Bei entsprechenden Erarbeiten zur Herstellung
geplant.
von Hausanschlüssen ist bei späteren Baumaßnahmen das Kabel wie auch die übrigen Versor-
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
...der Anregung zu folgen.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
...den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
5
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbe- gungsleitungen zu sichern.
reich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW
GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung.
Der Rat der Stadt
Bedburg beschließt,...
6