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Beschlussvorlage (Anlage A BP 14.3 Kaster - Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
18.12.2013
Erstellt
13.12.13, 08:08
Aktualisiert
13.12.13, 08:08
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Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 1. Westnetz keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der West30.08.2013 netz GmbH. Planungen von 110-kVHochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. 2. Evonik laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. 29.08.2013 Wir antworten als Rechtsnachfolger der Infracor GmbH Gegen die o. g. Maßnahme bestehen aus wasser- Entfällt. 3. Erft-Verband wirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes 28.08.2013 keine Bedenken. Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Entfällt. 4. Pledoc wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer 28.08.2013 Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber. - Open Grid Europe GmbH Essen (ehem. E.ON Gastransport GmbH) Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen (ehe- 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. mals E.ON Ruhrgas AG) - Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) Nürnberg - GasLINE Telekommunikationsnetzges. deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL) Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ONGesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 5. Bezirksregierung Düssel- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Entfällt. historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf dorf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantrag27.08.2013 ten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ord- Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. nungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. 6. Amprion keine Höchstspannungsleitungen unseres Unter04.09.2013 nehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. In Ihrem Schreiben vom 19.08.2013 bitten Sie uns Entfällt. 7. Westnetz um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. 10.09.2013 Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir aufgrund der Geringfügigkeit der Änderung keine Bedenken erheben. Die Erhaltung der bestehenden Heckenstruktur Entfällt. 8. Rhein-Erft-Kreis bzw. der bestehenden Gehölze (Punkt 3.7 der 17.09.2013 Begründung des o. g. Bebauungsplanes) wird ausdrücklich begrüßt. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrie- Entfällt. 9. IHK und Handelskammer zu Köln hinsichtlich der Ände21.09.2013 rung des oben genannten Bebauungsplans keine Bedenken bestehen. Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen Die Messstelle befindet sich ca. 30m östlich und 10. RWE mit, dass sich am Rande des Plangebietes die damit außerhalb des Planänderungsbereichs. Daher 21.09.2013 abgeworfene Grundwassermessstelle 80552 der ist eine weitere Beachtung im Rahmen dieses PlanRWE Power AG befindet. Abgeworfene Grund- verfahrens nicht erforderlich. wassermessstellen werden in der Regel 1,5 m Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. unter Flur abgeschnitten, verfüllt und mit einem Tonstopfen abgedichtet. 11. Bezirksregierung Arns- Das o. a. Bebauungsplangebiet befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld berg „Arnold Josef“, im Eigentum der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63 -2000-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohletagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht abzuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Unter Punkt 4.2 der Begründung wird auf den Die Begründung wurde zur Verdeutlichung entspreSümpfungseinfluss hingewiesen. Der Hinweis auf chend ergänzt. den Grundwasserwiederanstieg sollte deutlicher dargestellt werden. Der 2. Absatz unter vorgenann- Da der zweite Abschnitt sich mit der zulässigen Vertem Punkt ist anscheinend thematisch falsch plat- siegelung des Bodens auseinandersetzt, sind die ziert. Unter Punkt 5. der Hinweise ist diese Stel- entsprechenden Ausführungen im Abschnitt „Bolungnahme bereits in vollem Umfang berücksich- denschutz“ richtig platziert. tigt. Aus Sicht der Bezirksregierung Arnsberg sollte hier Die RWE Power AG sowie der Erftverband wurden die bergbautreibende RWE Power AG und für in dem Verfahren entsprechend beteiligt. konkrete Grundwasserdaten der Erftverband zusätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Über zukünftige bergbauliche Maßnahmen im Bereich der Planungsmaßnahme ist hier nichts bekannt. Zu möglichen zukünftigen Planungen sowie diesbezüglich erforderlichen Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen sollte die Feldseigentümerin grundsätzlich um Stellungnahme gebeten werden. Durch die o. g. Maßnahme werden keine von Entfällt. 12. Thyssengas Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen 26.09.2013 betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. 13. Bundesamt für Infrastruk- unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Entfällt. tur, Umweltschutz und Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der Dienstleistungen der Bun- von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die deswehr Realisierung der o. a. Planung bestehen. 05.09.2013 Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwän- Da die angesprochene Leitung in der öffentlichen 14. Unitymedia NRW GmbH, de. Verkehrsfläche liegt, ist durch die Änderung der 04.09.2013 Planung eine gesonderte Betrachtung nicht erforderEigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht lich. Bei entsprechenden Erarbeiten zur Herstellung geplant. von Hausanschlüssen ist bei späteren Baumaßnahmen das Kabel wie auch die übrigen Versor- Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ...der Anregung zu folgen. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. ...den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 14 / Kaster, 3. vereinfachte Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Wir weisen jedoch auf Folgendes hin: Im Planbe- gungsleitungen zu sichern. reich befinden sich Versorgungsanlagen der Unitymedia NRW GmbH. Bitte beachten Sie die beigefügte Kabelschutzanweisung. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... 6