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Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion der FWG Bedburg e.V. vom 21. Januar 2014 hier: Barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss der Geschwister-Stern-Schule in Kirchherten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
30 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.02.14, 18:02
Aktualisiert
05.02.14, 18:02
Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion der FWG Bedburg e.V. vom 21. Januar 2014
hier: Barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss der Geschwister-Stern-Schule in Kirchherten) Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion der FWG Bedburg e.V. vom 21. Januar 2014
hier: Barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss der Geschwister-Stern-Schule in Kirchherten) Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion der FWG Bedburg e.V. vom 21. Januar 2014
hier: Barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss der Geschwister-Stern-Schule in Kirchherten) Beschlussvorlage (Antrag der Fraktion der FWG Bedburg e.V. vom 21. Januar 2014
hier: Barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss der Geschwister-Stern-Schule in Kirchherten)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-12/2014 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.02.2014 Betreff: Antrag der Fraktion der FWG Bedburg e.V. vom 21. Januar 2014 hier: Barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss der GeschwisterStern-Schule in Kirchherten Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg verweist die Beratungen zum Thema Inklusion an den zuständigen Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss. Weiterhin spricht er sich dafür aus, die beiden örtlichen Wahlräume zukünftig in der Mehrzweckhalle einzurichten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 21. Januar 2014 bittet die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg zu prüfen, inwiefern ein barrierefreier Zugang zu den Klassenräumen im Erdgeschoss des Hauptgebäudes der Geschwister-Stern-Schule zu ermöglichen wäre und das Ergebnis dem Rat vorzustellen. Allgemeines: Das Erdgeschoss im Hauptgebäude der Grundschule Kirchherten verfügt über drei Klassenräume, wobei einer ebenerdig nur durch vollständige Querung des Lehrerzimmers oder des Sekretariates und des Schulleiterinnenbüros erreichbar ist. In der Grundschule gibt es keine behindertengerechte Toilette; lediglich am Gebäude der Turnhalle (rechts vor dem Eingang zur Pausenhalle) befindet sich eine, nur von außen und nicht überdacht zu erreichende Toilette, die mit relativ geringem Aufwand für Behinderte hergerichtet werden könnte. Im Stadtgebiet Bedburg sind in den Grundschulen in Kaster und Kirdorf das Erdgeschoss barrierefrei zu erreichen. Die Grundschule Bedburg verfügt im Erdgeschoß über eine Behindertentoilette. Zurzeit gibt es an der Grundschule Kirchherten weder Schüler, noch Personal, das auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die Räume in den oberen Etagen sind nicht barrierefrei zu erreichen; hier befinden sich u. a. die Bücherei, der Computerraum, die OGS usw. Gesetzliche Regelungen: § 20 Abs. 5 SchulG ist wie folgt gefasst: „Die Schulaufsichtsbehörde richtet Gemeinsames Lernen mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell und sächlich nicht ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand dafür ausgestattet werden“. § 20 Abs. 4 SchulG unterstreicht die Regelung von Absatz 5 mit folgender Formulierung: „In besonderen Ausnahmefällen kann die Schulaufsichtsbehörde abweichend von der Wahl der Eltern die allgemeine Schule anstelle der Förderschule oder die Förderschule anstelle der allgemeinen Schule als Förderort bestimmen. Dies setzt voraus, dass die personellen und sächlichen Voraussetzungen am gewählten Förderort nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand erfüllt werden.“ Diese Regelung im Schulgesetz ist so zu verstehen. dass im Stadtgebiet eine einzige Grundschule für gehbehinderte Kinder entsprechend ausgestattet werden muss. Die Eltern können dann nicht auf ihrem Elternwahlrecht zu einem bestimmten Standort bestehen, wenn die Stadt Bedburg eine andere Grundschule entsprechend für gehbehinderte Kinder hat ausstatten lassen. In extremen Fällen von körperlicher Behinderung kann sogar nach § 20 Absatz 4 SchulG statt der allgemeinen Schule (Elternwunsch) die Förderschule als Förderort bestimmt werden. Nach Aussage der zuständigen Schulrätin, Frau Dickmann-Monien, gibt es z. Z. an keiner Bedburger Grundschule Kinder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Aktuell sind auch keine Aufnahmen beantragt; sollte ein solcher Antrag beim Rhein-Erft-Kreis eingehen, wird in enger Absprache mit der Stadt Bedburg geklärt, welche Schule als Förderort bestimmt werden sollte. Die Thematik `Inklusion´ wurde in den Schulkonferenzen der Grundschulen bisher nicht thematisiert. Eine Übersicht über die Verfahrensweise anderer Kommunen im Rhein-Erft-Kreis wird zur Sitzung nachgereicht. Zugangssituation/ Maßnahmen zum barrierefreien Zugang EG Hauptgebäude: Beschlussvorlage WP8-12/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die Zugangssituation stellt sich so dar, wie im Schreiben der FWG-Fraktion beschrieben. a) Zugang Schulhof (1 Stufe) Dieser Zugang könnte, wie auch vor der Turnhalle, mittels einer Edelstahlrampe, die an drei Seiten abgeflacht sein müsste, barrierefrei hergerichtet werden. Entsprechend den einschlägigen Vorschriften (DIN 18024-2) dürfen Rampenneigungen maximal 6 % haben. Nach jeweils einer Rampenlänge von 6 m muss ein Zwischenpodest in einer Länge von 1,5 m vorgesehen werden. Im vorliegenden Fall müsste die Rampe ca. 2 m lang sein, da die Stufe 11 cm hoch ist; ein Zwischenpodest ist nicht erforderlich b) Zugang Haupteingang (2 Stufen vom Schulhof aus) Aufgrund des Höhenunterschiedes empfiehlt sich hier bereits eine bauliche Lösung, wobei zur Absturzsicherung beidseitig ein Geländer angebracht werden müsste. Die Rampe sollte, damit diese nicht in die Pausenhalle hereinragt, seitlich (in Richtung Schulhof) angebracht werden. Problematisch ist hier die vorhandene Stahlstütze des Pausendaches, die mit erheblichem Aufwand ggf. versetzt werden müsste. c) Zugang Erdgeschoss (3 Stufen innerhalb des Gebäudes) Mangels fehlender Fläche sowohl in der Länge als auch in der Breite (Fluchtweg!) kann hier nicht mehr mit einer Rampenlösung gearbeitet werden. Hier müsste ein Plattformlift eingebaut werden. Kosten: Für die Maßnahmen müsste mit Kosten von 400,00 € (a), 4.000,00 € (b) und 11.000,00 € (c) gerechnet werden. In b) sind die Kosten des Versetzens der Stütze nicht enthalten; in c) enthalten sind die erforderlichen Kosten für die Elektroarbeiten. Kosten für regelmäßige Wartungsarbeiten wurden noch nicht ermittelt. Räumlichkeiten der Schule / Wahllokal: Die Grundschule Kirchherten ist aktuell das einzige Wahllokal, das nicht barrierefrei zugänglich ist. Ungeachtet dessen weist die Verwaltung darauf hin, dass die Stadt jedoch auch nach den wahlrechtlichen Vorgaben nicht verpflichtet ist, alle Wahllokale oder eine bestimmte Anzahl an Wahllokalen barrierefrei herzurichten. Allerdings sollen die Wahlräume so ausgewählt werden, dass auch Wähler mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Daher ist frühzeitig und in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, wo Wahlberechtigte Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhalten können (§ 13 KWahlO). Die Stadt Bedburg weist in den Wahlbenachrichtigungen darauf hin, ob der betreffende Wahlraum barrierefrei ist. Aus v. g. Gründen spricht sich die Verwaltung dafür aus, in Kirchherten - wie seit Jahren in Königshoven mit der Bürgerhalle praktiziert - die Wahllokale in der Mehrzweckhalle einzurichten; die Mehrzweckhalle ist bereits seitens der Fachverwaltung für die Durchführung der Wahlen reserviert. Beschlussvorlage WP8-12/2014 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer ----------------------------------Naujock ----------------------------------Baum Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter) Verwaltungsvorstand und Kämmerer Gesehen: ------------------------------------ Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-12/2014 Seite 4