Daten
Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.02.14, 18:02
Aktualisiert
05.02.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8243/2013
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.02.2014
Betreff:
Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, dass die Ziffer 5.2 der Richtlinien über die
Gewährung von Arbeitgeberdarlehen entsprechend der Anlage geändert wird.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Die Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen wurden letztmalig mit
Zustimmung des Personalrates der Stadt Bedburg vom 14. November 2012 und durch
Beschluss des Rates der Stadt Bedburg vom 12. Dezember 2012 geändert.
Bei Ziffer 5.2 (Darlehensbedingungen) soll nun eine weitere Aktualisierung der Richtlinien
erfolgen. Bisher galten dort zusammengefasst folgende Regelungen:
• Tilgung in Form von jährlichen Leistungen in jeweils zehn gleichen Raten – außer Juli
und Dezember
• Erstmalige Tilgung bei Gewährung im ersten Kalenderhalbhalbjahr am darauffolgenden
01. August
In der Vergangenheit gab es im Personalabrechnungsprogramm LOGA immer wieder
einkommen- und lohnsteuerrechtliche Probleme bei der Abrechnung der Rückzahlung und
der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Laut Geschäftsbereich 1 ist dieses Problem vor
allen Dingen auf die Aussetzung der Tilgung in den Monaten Juli und Dezember
zurückzuführen.
Daher wird beabsichtigt, dass die Richtlinien in dieser Hinsicht aktualisiert und angepasst
werden. Die Tilgung in Form von jährlichen Leistungen soll in jeweils zwölf gleichen Raten
erfolgen. Darüber hinaus soll die erste Tilgung (bei Gewährung im ersten
Kalenderhalbjahr) zukünftig ab 01. Juli erfolgen. Die jährliche Belastung durch die Tilgung
ändert sich dadurch nicht, da der Tilgungssatz weiterhin 4% der anfänglichen
Darlehenssumme beträgt.
Der Personalrat der Stadt Bedburg hat der Änderung der Richtlinien zur Gewährung von
Arbeitgeberdarlehen in seiner Sitzung am 18.12.2013 zugestimmt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Beschlussvorlage WP8-243/2013
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Bedburg, der 13.01.2014
----------------------------------Götz
----------------------------------Stolz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Stv. Fachbereichsleiterin
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-243/2013
Seite 4