Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gewährung von Arbeitgeberdarlehen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
26 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.02.14, 18:02
Aktualisiert
05.02.14, 18:02
Beschlussvorlage (Gewährung von Arbeitgeberdarlehen) Beschlussvorlage (Gewährung von Arbeitgeberdarlehen) Beschlussvorlage (Gewährung von Arbeitgeberdarlehen) Beschlussvorlage (Gewährung von Arbeitgeberdarlehen)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8243/2013 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.02.2014 Betreff: Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, dass die Ziffer 5.2 der Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen entsprechend der Anlage geändert wird. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Die Richtlinien über die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen wurden letztmalig mit Zustimmung des Personalrates der Stadt Bedburg vom 14. November 2012 und durch Beschluss des Rates der Stadt Bedburg vom 12. Dezember 2012 geändert. Bei Ziffer 5.2 (Darlehensbedingungen) soll nun eine weitere Aktualisierung der Richtlinien erfolgen. Bisher galten dort zusammengefasst folgende Regelungen: • Tilgung in Form von jährlichen Leistungen in jeweils zehn gleichen Raten – außer Juli und Dezember • Erstmalige Tilgung bei Gewährung im ersten Kalenderhalbhalbjahr am darauffolgenden 01. August In der Vergangenheit gab es im Personalabrechnungsprogramm LOGA immer wieder einkommen- und lohnsteuerrechtliche Probleme bei der Abrechnung der Rückzahlung und der Versteuerung des geldwerten Vorteils. Laut Geschäftsbereich 1 ist dieses Problem vor allen Dingen auf die Aussetzung der Tilgung in den Monaten Juli und Dezember zurückzuführen. Daher wird beabsichtigt, dass die Richtlinien in dieser Hinsicht aktualisiert und angepasst werden. Die Tilgung in Form von jährlichen Leistungen soll in jeweils zwölf gleichen Raten erfolgen. Darüber hinaus soll die erste Tilgung (bei Gewährung im ersten Kalenderhalbjahr) zukünftig ab 01. Juli erfolgen. Die jährliche Belastung durch die Tilgung ändert sich dadurch nicht, da der Tilgungssatz weiterhin 4% der anfänglichen Darlehenssumme beträgt. Der Personalrat der Stadt Bedburg hat der Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Arbeitgeberdarlehen in seiner Sitzung am 18.12.2013 zugestimmt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Beschlussvorlage WP8-243/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Bedburg, der 13.01.2014 ----------------------------------Götz ----------------------------------Stolz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Stv. Fachbereichsleiterin Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-243/2013 Seite 4