Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.02.14, 18:02
Aktualisiert
05.02.14, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8-8/2014
Fachbereich I - Personal, Organisation
und Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
11.02.2014
Betreff:
Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt den in der Begründung bzw. in der Anlage enthaltenen
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
1.012.269,36 Euro für konsumtive Auszahlungsübertragungen (Aufwand und
Auszahlung),
328.490,23 Euro für konsumtive Auszahlungsübertragungen (Rückstellungen) und
55.848.950,47 Euro für investive Auszahlungsübertragungen
zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Der § 22 Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens wurde mit
dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz in materiellen Gesichtspunkten wesentlich
geändert. Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 GemHVO regelt der/die Bürgermeister/in mit
Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der
Ermächtigungsübertragungen. Damit lässt der Gesetzgeber den Gemeinden und
Gemeindeverbänden
wesentlichen
Handlungsspielraum.
Die
entsprechende
Dienstanweisung über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22
GemHVO wurde vom Rat der Stadt am 12.11.2013 beschlossen.
Die Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2013 werden erstmals nach den „neuen“
Regelungen durchgeführt.
Mit E-Mail vom 22.11.2013 wurden die Fachbereiche und Stabsstellen mit der Bitte
angeschrieben, dass entsprechende Aufstellungen über die Ermächtigungsübertragungen
bis zum 20.12.2013 durch die o.a. Organisationseinheiten angefertigt werden.
Übertragungen für konsumtive Auszahlungen für Rückstellungen und konsumtive
Aufwendungen und Auszahlungen bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres
verfügbar und erhöhen die entsprechenden Haushaltsansätze des folgenden Jahres.
Werden sie in dem folgenden Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen, ist eine erneute
Übertragung nicht mehr möglich und die entsprechende Haushaltsposition muss im
Bedarfsfall neu veranschlagt werden.
Die Fachbereiche und Stabsstellen haben konsumtive Auszahlungsermächtigungen für
Rückstellungen in Höhe von 328.490,23 Euro angemeldet.
Die Fachbereiche und Stabsstellen haben konsumtive Übertragungen (Aufwendungen und
Auszahlungen) in Höhe von 1.012.269,36 Euro angemeldet.
Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung
für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei
Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen
wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann.
Die Fachbereiche und Stabsstellen hatten investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe
von 56.224.050,47 Euro angemeldet.
Aufgrund
der
Entwicklung
des
Haushaltsjahres
2013
stehen
für
Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen allerdings nur noch
55.881.873,91 Euro zur Verfügung. Die investiven Übertragungen mussten in
Rücksprache mit den Fachbereichen und Stabsstellen entsprechend gekürzt werden, so
dass nun Mittel für investive Auszahlungen in Höhe von 55.848.950,47 Euro in das
Haushaltsjahr 2014 übertragen werden.
Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat gem. § 4 Abs. 7 der Dienstanweisung
eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan
und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Mitteilungsvorlage WP8-8/2014
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Die einzelnen Übertragungen – konsumtiv und investiv – sind in der Anlage der
Sitzungsvorlage nach Fachbereichen und Stabsstellen aufgeführt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 04. Februar 2014
----------------------------------Götz
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
Mitteilungsvorlage WP8-8/2014
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