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Mitteilungsvorlage (Ermächtigungsübertragungen 2013/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
05.02.14, 18:02
Aktualisiert
05.02.14, 18:02
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-8/2014 Fachbereich I - Personal, Organisation und Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 11.02.2014 Betreff: Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2013 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt den in der Begründung bzw. in der Anlage enthaltenen Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 1.012.269,36 Euro für konsumtive Auszahlungsübertragungen (Aufwand und Auszahlung), 328.490,23 Euro für konsumtive Auszahlungsübertragungen (Rückstellungen) und 55.848.950,47 Euro für investive Auszahlungsübertragungen zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Der § 22 Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalens wurde mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz in materiellen Gesichtspunkten wesentlich geändert. Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 GemHVO regelt der/die Bürgermeister/in mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen. Damit lässt der Gesetzgeber den Gemeinden und Gemeindeverbänden wesentlichen Handlungsspielraum. Die entsprechende Dienstanweisung über die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen gem. § 22 GemHVO wurde vom Rat der Stadt am 12.11.2013 beschlossen. Die Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2013 werden erstmals nach den „neuen“ Regelungen durchgeführt. Mit E-Mail vom 22.11.2013 wurden die Fachbereiche und Stabsstellen mit der Bitte angeschrieben, dass entsprechende Aufstellungen über die Ermächtigungsübertragungen bis zum 20.12.2013 durch die o.a. Organisationseinheiten angefertigt werden. Übertragungen für konsumtive Auszahlungen für Rückstellungen und konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar und erhöhen die entsprechenden Haushaltsansätze des folgenden Jahres. Werden sie in dem folgenden Haushaltsjahr nicht in Anspruch genommen, ist eine erneute Übertragung nicht mehr möglich und die entsprechende Haushaltsposition muss im Bedarfsfall neu veranschlagt werden. Die Fachbereiche und Stabsstellen haben konsumtive Auszahlungsermächtigungen für Rückstellungen in Höhe von 328.490,23 Euro angemeldet. Die Fachbereiche und Stabsstellen haben konsumtive Übertragungen (Aufwendungen und Auszahlungen) in Höhe von 1.012.269,36 Euro angemeldet. Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar; bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Vermögensgegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Die Fachbereiche und Stabsstellen hatten investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 56.224.050,47 Euro angemeldet. Aufgrund der Entwicklung des Haushaltsjahres 2013 stehen für Ermächtigungsübertragungen für investive Auszahlungen allerdings nur noch 55.881.873,91 Euro zur Verfügung. Die investiven Übertragungen mussten in Rücksprache mit den Fachbereichen und Stabsstellen entsprechend gekürzt werden, so dass nun Mittel für investive Auszahlungen in Höhe von 55.848.950,47 Euro in das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat gem. § 4 Abs. 7 der Dienstanweisung eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Mitteilungsvorlage WP8-8/2014 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die einzelnen Übertragungen – konsumtiv und investiv – sind in der Anlage der Sitzungsvorlage nach Fachbereichen und Stabsstellen aufgeführt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, 04. Februar 2014 ----------------------------------Götz ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Mitteilungsvorlage WP8-8/2014 Seite 3